- Es gibt fünf Pflegegrade (1 bis 5). Diese sind im Pflegestärkungsgesetz (PSG) II geregelt.
- Je nach Pflegegrad stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu, beispielsweise Pflegegeld, Pflegesachleistungen wie Pflegehilfsmittel. Diese gelten als Grundabsicherung und reichen meist nicht aus. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie Versorgungslücken schließen.
- Um Leistungen aus der Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und offiziell als pflegebedürftig gelten. Hierzu wird ein Gutachten erstellt.
- Die Fachleute beurteilen dabei Ihre Fähigkeiten in sechs Modulen. Anhand der dort ermittelten Punktzahl wird dann Ihr Pflegegrad bestimmt.
Pflegegrade

Pflegegrade: Basis für Ihre Pflegeleistungen kurz erklärt


- Drei von vier Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
- Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
- Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 15,68 Euro pro Monat.
Pflegegrad berechnen: Wie erfolgt das?
In Summe spiegeln sie die Bedarfskonstellation in unterschiedlichen Bereichen.
- Mobilität (10 %)
- entweder kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %)
- oder Verhaltensweisen sowie psychische Probleme (15 %; nur der höhere Wert von beiden wird verwendet)
- Selbstversorgung (40 %)
- Umgang mit krankheitsbedingten Belastungen (20 %)
- Gestaltung des Alltagslebens (15 %)
Das Begutachtungsverfahren basiert auf einem Fragenkatalog in diesen Bereichen. Das Ergebnis Ihrer Antworten ergibt einen Punktwert zwischen 0 und 100. Diese gesamt erreichte Punktzahl entscheidet über Ihren Pflegegrad, wobei gilt: Je mehr Pflegegrad Punkte, desto höher der Pflegebedarf. Mehr dazu in der Pflegegrad Punkte Tabelle des Ratgebers: Pflegegrad Punkte.
Wer begutachtet und stellt den Pflegegrad fest?
Wenn Sie den Pflegeantrag bei der Pflegekasse stellen, beurteilt ein unabhängiger medizinischer Gutachter oder eine Gutachterin Ihre Pflegebedürftigkeit. Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, beauftragt diese den Medizinischen Dienst (MD).
Sind Sie privat krankenversichert, übernimmt MEDICPROOF das Gutachten. Bei knappschaftlich Versicherten kommt der Sozialmedizinische Dienst (SMD) zu Ihnen nach Hause. Alle Details zum Pflegebedürftigkeitsbegriff finden Sie im Ratgeber Pflegebedürftigkeit.
Neben den genannten Bereichen werden noch die außerhäuslichen Aktivitäten und die Haushaltsführung bewertet. Diese fließen zwar nicht in Berechnung des Pflegegrades ein, ermöglichen aber eine individuelle Planung der Pflege und Hilfe, z.B. einer Haushaltshilfe.
Sie sollten sich frühzeitig um eine Pflegevorsorge kümmern. Denn ein Vertragsabschluss ist nur möglich, wenn beispielsweise noch keine Pflegebedürftigkeit besteht und noch kein Pflegegrad beantragt worden ist. Oder wenn innerhalb der letzten fünf Jahren keine ernsthaften Erkrankungen bestanden. Online abschließen können Sie bis zum 60. Lebensjahr, grundsätzlich bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Sind Sie bereits älter als 60 Jahre, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Wie wird Demenz im Pflegegrad eingeordnet?
Deshalb führen oft erst massive Verschlechterungen zum Arzt oder zur Ärztin und zur Diagnose Demenz. Werden Symptome frühzeitig erkannt, können Behandlungsmethoden und Medikamente greifen, die den Krankheitsverlauf bremsen. Und damit die Pflegebedürftigkeit verringern. Ist die Demenzerkrankung weit fortgeschritten, ist eine 24-Stundenpflege oft notwendig.
Warum bei Demenz alle Bereiche in die Pflegegradbewertung einfließen:
Als fortschreitende Krankheit des Gehirns kann Demenz höhere Hirnfunktionen einschließlich Gedächtnis, Denken, Orientierung, Sprache, Lernfähigkeit und Urteilsvermögen umfassen. Aber auch Sozialverhalten, emotionale Kontrolle und Motivation können beeinträchtigt sein.
In der Bewertung für den Pflegegrad können bei Demenzkranken deshalb (je nach Ausprägung der Krankheit) alle Bereiche einfließen: von Mobilitätsproblemen, kognitive Beeinträchtigungen, psychische Probleme bis hin zu einer eingeschränkten Alltagskompetenz (EA).
Wie einen Pflegegrad beantragen?
Erstantrag eines Pflegegrads & Bestellung eines Gutachters bzw. einer Gutachterin:
Diese füllen Sie als Antragsteller:in aus und senden Sie zurück. Nach Vorlage des vollständigen Pflegeantrags mit korrekter Unterschrift oder Vollmacht beauftragt die Pflegekasse einen Gutachter oder eine Gutachterin zur Feststellung des Pflegegrades. Diese:r kommt zu Ihnen (oder dem potenziell Pflegebedürftigen) nach Hause. Zu beachten: Sie müssen innerhalb der vergangenen zehn Jahre mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben, damit Sie Leistungen beziehen können.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Kasse über Ihren Antrag innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheidet.
Wer hilft mir bei Fragen zum Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung?
In Deutschland gibt es über 100 soziale Pflegekassen und über 50 private Pflegeversicherungsträger. Ihr Kontakt für alle Fragen rund um den Antrag zu Pflegeleistungen, ist die jeweilige Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber Pflegeversicherung Träger.
Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung ist die soziale Pflegeversicherung (SPV) zuständig. Diese wird auch Pflegekasse genannt. Die Pflegekasse benennt einen zuständigen Pflegeberater oder eine zuständige Pflegeberaterin, an den oder die alle Fragen rund um das Thema "Pflege" gestellt werden können. Die Pflegeberatung ist ein kostenloser Service. Pflegeberater:innen und Pflegestützpunkte stehen Ihnen vor Ort, bei Ihnen Zuhause, online oder telefonisch zur Verfügung.
Versicherte der privaten Krankenversicherung können sich an die compass Pflegeberatung wenden. Diese bietet kostenlose Informationen, Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege an. Die Telefonnummer ist 08 00-101 88 00 (bundesweit gebührenfrei). Wenn Sie bei der Allianz privat pflegeversichert sind, dann reichen Sie den Pflegeantrag hier direkt online ein.
Pflegegrad erhöhen: Wie läuft Ihr Antrag auf eine Höherstufung ab?


Pflegegeld & Pflegegrade Leistungen: Tabelle
In der Tabellenspalte ist die gesetzliche Leistung für vollstationäre Pflege als Summe aus pauschalen Leistungsbeträgen und bundesdurchschnittlichen Leistungszuschlägen je Pflegegrad im 1. Jahr ausgewiesen.
Im Rahmen der Pflegereform 2022 zahlen gesetzliche Pflegekassen oder die private Pflegepflichtversicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungsbeträgen einen von der Dauer der vollstationären Pflege abhängigen Leistungszuschlag. Dieser Leistungszuschlag ist bezogen auf den pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5. Der Leistungszuschlag beträgt im ersten Jahr 15 Prozent. Im zweiten Jahr beträgt dieser 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.
Quellen für bundesweit durchschnittliche Pflegekosten: Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO 09/24) sowie Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes.
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Pflegegrad*
|
Pflegegeld
(ambulant) |
Pflegesachleistung
(ambulant) |
Pflege
(teilstationär) |
Pflege
(vollstationär) |
---|---|---|---|---|
1 | – | – | 131 € | 131 € |
2 | 347 € | 796 € | 720 € | 1.061 € |
3 | 599 € | 1.497 € | 1.357 € | 1.575 € |
4 | 800 € | 1.859 € | 1.685 € | 2.111 € |
5 | 990 € | 2.299 € | 2.085 € | 2.351 € |
*Pflegebedürftige aller Pflegegrade haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 € monatlich. |
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Sie sind sich unsicher, wie Sie sich bei der Pflegebegutachtung für den Pflegegrad verhalten sollen? Sie planen eine Wohnraumanpassung? Wollen daheim einen Hausnotruf installieren? Oder möchten als Angehöriger einen Pflegekurs absolvieren?
Für diese und andere Fragen können Sie eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Als pflegebedürftige Person oder Angehöriger bzw. Angehörige haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf diese kostenlose Unterstützung der Pflegekassen. Ob die Beratung im Rahmen eines Beratungsbesuches erfolgt, hängt von der individuellen Pflegesituation ab.



