• Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflege­versicherung zu erhalten, müssen Sie in einen Pflege­grad eingestuft werden. Um den Pflege­grad zu bestimmen, wird ein Punktesystem verwendet. Je mehr Pflege­grad Punkte Sie erreichen, desto höher Ihr Pflegegrad.
  • Um den Pflege­grad zu bestimmen, wird Ihre Alltags­kompetenz in sechs Bereichen (Modulen) bewertet. Dazu zählen zum Beispiel Kriterien wie Mobilität, Selbst­ver­sorgung und kom­muni­kative Fähig­keiten.
  • Pflege­begutachtung: Anhand eines Frage­nkatalogs vergeben Gut­achter:innen Einzel­punkte pro Modul. Die Punkte der einzelnen Module werden unter­schiedlich gewichtet und zu einer Gesamt-Punkt­zahl addiert.
  • Je höher Ihr Pflege­grad, desto höher sind Ihre gesetzlichen Pflege­leistungen. Diese Basisabsicherung reicht jedoch in der Regel nicht aus, da auch die Pflege­kosten mit zunehmenden Pflegegrad steigen. Vor allem die stationäre Versorgung in einem Pflegeheim kann sehr teuer werden. Mit den Pflege­tagegeldBest-Tarifen der Allianz Private Pflege­zusatz­ver­sicherung können Sie frühzeitig Ver­sorgungs­lücken schließen, und Ihren Eigenanteil im Pflegefall reduzieren.
Jetzt für den Fall der Fälle vorsorgen
Weil du leider nicht für immer jung bleibst.
  • Drei von vier Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
  • Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
  • Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 14,72 Euro pro Monat.

Statistischer Durch­schnitts­wert, ermittelt auf Grund­lage der Pflege­daten der Allianz Private Kranken­versicherungs-AG

Beitrag von 14,72 Euro für den Tarif PflegetagegeldBest und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss im Alter von 35 Jahren bei einem Auszahlungsbetrag von bis zu 600 Euro monatlich.

1 von 5
Erklärung
Im Falle einer Pflege­bedürftigkeit können Sie in einen von fünf möglichen Pflege­graden 1, 2, 3, 4 oder 5 einge­stuft werden. Ihr Pflege­grad wird mithilfe eines Gut­achtens und auf Basis eines gewichteten Punkte­systems ermittelt. Je mehr Punkte, desto höher Ihr Pflege­grad – und desto umfas­sender Ihre Pflege­leistungen.

Werden Sie oder eine:r Ihrer Angehörigen pflegebedürftig, werden bestimmte Pflege­leistungen aus der gesetzlichen Absicherung gewährt. Diese sind von folgenden Faktoren abhängig:

  • In welchen Pflegegrad wurden Sie eingestuft?
  • Wo und wie werden Sie gepflegt?
  • Sind Sie privat oder gesetzlich krankenversichert?

Für Ver­sicherte der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung (GKV) ist hier die soziale Pflege­pflicht­ver­sicherung (SPV) zuständig, auch Pflege­kasse genannt. Privat Kranken­ver­sicherte (PKV) sind in der pri­vaten Pflege­pflicht­ver­sicherung (PPV) versichert und beziehen über diese Ihre Pflege­leistungen.

Um den Pflege­grad zu ermitteln, ist eine sogenannte Pflege­begutachtung zur Bewertung Ihrer Selbst­ständigkeit nötig. Anhand einer gesetz­lich festgelegten Bewertungs­systematik können Sie bis zu 100 Pflege­punkte erhalten.

  • Plötzlich ein Pflege­fall oder gibt es Anzeichen für eine bevor­stehende Pflege­bedürftig­keit? Ein Pflege­fall in der Familie wirft in der Regel viele Fragen auf. Pflege­bedürftige und Ange­hörige brauchen Unter­stützung bei der Organi­sation der nächsten Schritte und müssen sich um vieles kümmern. Zur besseren Orien­tierung können Sie hier unsere Allianz Check­liste für den Pflege­fall herunter­laden:
Berechnen Sie hier direkt Ihren Beitrag für die Pflegezusatz­versicherung
Sie sind älter als 60 Jahre oder haben noch Fragen zur Pflegezusatz­versicherung? Wir sind gerne für Sie da!
2 von 5
Pflege­grade & Pflege­punkte
Egal, ob Sie körperlich einge­schränkt oder psychisch erkrankt sind: Wenn eine Person Unter­stützung im Alltag benötigt und eine Pflege­bedürftigkeit vermutet wird, kann eine sogenannte Pflege­begutachtung beantragt werden. Dabei werden je nach Schwere und Intensität der Pflegebedürftigkeit Punkt­werte vergeben und daraus der Pflege­grad berechnet. Der Pflegegrad ent­scheidet über die Höhe Ihrer Pflege­leistungen.
Für die Berechnung des Pflegegrads werden Einzel­punkte in sechs unter­schiedlichen Lebens­bereichen (Modulen) ermittelt und addiert: von 0 Punkte (kein Pflege­grad) bis 100 Punkte (Pflegegrad 5), wie unsere Pflege­grad-Punkte-Tabelle zeigt. Je höher die Gesamt-Punkt­zahl, desto höher der Pflege­grad. Auf Basis dieser Ein­stufung lassen sich Pflege­leistungen wie Pflege­geld oder Pflege­sach­leistungen besser auf die individuellen Bedürf­nisse der Pflege­bedürftigen zu­schneiden.

Wischen um mehr anzuzeigen

Pflegegrad
Summe der Pflegepunkte (alle 6 Module)
Kein Pflegegrad < 12,5 Punkte
Pflegegrad 1 12,5 - unter 27 Punkte
Pflegegrad 2 27 - unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 3 47,5 - unter 70 Punkte
Pflegegrad 4 70 - unter 90 Punkte
Pflegegrad 5 90 - 100 Punkte

In jedem der sechs Module (Haupt­kriterien) können Sie einen maximalen Punktwert erzielen. Unab­hängige Gut­achter:innen prüfen, inwieweit Sie die jeweiligen Kriterien erfüllen bzw. Fähigkeiten aufweisen und vergeben dafür Einzelpunkte. Je mehr Hilfe Sie im Alltag benötigen, desto höher die errechnete Punkt­zahl.

Gewichtung der Punkte: Nicht alle sechs Module sind gleich­bedeutend für die Berech­nung des Pflege­grads. Die Summe der Einzel­punkte pro Modul fließt in einem zweiten Schritt prozentual in die Gesamt­bewertung ein. So hat etwa die Selbst­versorgung (Modul 4) mit 40 Prozent den größten Anteil an den Pflege­punkten.

Wischen um mehr anzuzeigen

Modul
Bewertete Fähigkeiten
Gewichtung in Prozent
Modul 1: Mobilität Körperliche Handlungsfähigkeit (Sitzen, Stehen, Gehen, Treppensteigen) 10 %
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Entscheidungsfindung, Einschätzung von Risiken, Erinnerungs- und Mitteilungsvermögen 15 %
Modul 3: Verhaltensweisen sowie psychische Problemlagen Aggression, Möglichkeit der Schädigung von Gegenständen, anderen Personen oder sich selbst 15 %
Modul 4: Selbstversorgung Essen, Trinken, Fähigkeit zur eigenen Körperhygiene (Duschen, Waschen, An- und Auskleiden, Toilettengänge) 40 %
Modul 5: Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Umgang mit eigenen bestehenden Krankheiten, wie die Messung von Blutdruck/Blutzucker oder Medikation 20 %
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte Gestaltung des Tagesablaufs, selbstständige Beschäftigung, direkte Interaktion mit anderen Personen 15 %
Wichtig zu wissen: Das genaue Berechnungs­verfahren der Pflege­punkte aus den einzelnen Modulen und deren Gewichtung ist komplex. Wollen Sie Ihren Pflege­grad vorab selbst ermitteln, helfen Ihnen Online Pflege­grad­rechner bei einer vor­läufigen Bewertung Ihrer persön­lichen Pflege­situation. Die selbst­ständige Ermittlung der Pflege­punkte ist jedoch nicht verbindlich und kann von der Ermittlung während der offiziellen Pflege­begutachtung abweichen.
Berechnen Sie hier direkt Ihren Beitrag für die Pflegezusatz­versicherung
Sie sind älter als 60 Jahre oder haben noch Fragen zur Pflegezusatz­versicherung? Wir sind gerne für Sie da!
3 von 5
Pflege­begut­achtung
Auf der Basis der sechs Module prüfen Gut­achter:innen, wie es um Ihre Alltags­kompetenzen bestellt ist. Anhand umfassender Kriterien beurteilen sie, welcher Pflege­grad Ihrer Verfassung entspricht. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie körper­lich pflege­bedürftig oder dauer­haft psychisch erkrankt sind.
Berechnen Sie hier direkt Ihren Beitrag für die Pflegezusatz­versicherung
Sie sind älter als 60 Jahre oder haben noch Fragen zur Pflegezusatz­versicherung? Wir sind gerne für Sie da!
4 von 5
Vorsorge im Pflege­fall
Unab­hängig von Pflegegrad und Punkten reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflege­ver­sicherung im Pflegefall oftmals nicht aus. Es entsteht eine Versorgungslücke. Mit einer privaten Pflege­vorsorge wie der Pflege­zusatz­versicherung der Allianz schützen Sie sich und Ihre Ange­hörigen vor hohen Zusatz­kosten.

Sorgen Sie bereits vor Ein­treten eines Pflege­falls für eine er­höhte Pflege­leistung und ergänzen Sie Ihre Pflege­pflicht­ver­sicherung durch eine private Pflege­zusatz­ver­sicherung. Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Sofortiger Schutz ohne Warte­zeit: Mit dem Pflege­tagegeldBest der Allianz sind Sie direkt ab Ver­sicherungs­beginn welt­weit geschützt.
    Plus: Leistungen erhalten Sie bereits ab Pflege­grad 1 – ab Pflege­grad 5 werden Sie von der Zahlung der Bei­träge freigestellt.
  • Kein Nach­weis des Verwendungs­zwecks: Wofür Sie die Leistung­en aus der Pflege­zusatz­ver­sicherung verwenden, ent­scheiden Sie. Zudem haben Sie die Wahl, ob sie lieber ambulant oder stationär gepflegt werden möchten.
  • Starke Service- und Assistance-Leistungen: Hierzu zählen unter anderem die Allianz Pflege-Hotline sowie eine persönliche Pflege­beratung zuhause. Selbstverständlich gehört auch die Unter­stützung bei der Ver­mittlung ambulanter Pflege­dienste und der Suche nach passenden Pflege­heimen zu unseren Leistungen.
Für wen die Allianz Pflegezusatz­versicherung sinnvoll ist und wann Sie diese ab­schließen sollten, erfahren Sie hier:

Die monatliche Leistung des Allianz-Tarifs Pflege­tagegeldBest ist abhängig von drei wesentlichen Faktoren: abgesicherter Tagessatz, Pflegegrad und ambulanter oder stationäre Pflege.

  • Unsere Empfeh­lung: Wir halten einen Tages­satz von 85 Euro für sinnvoll – das entspricht einer maximalen Leistung von bis zu 2.550 Euro. Mit diesem Zuschuss und den gesetzlichen Leistungen sollten die Gesamt­kosten im Pflegefall weitest­gehend abgedeckt sein. Die maximale Allianz Leistung beträgt 4.500 Euro pro Monat bei einem versicherten Tages­satz von 150 Euro.

In den folgenden Tabellen finden Sie beispiel­haft die Allianz Leistungen bei einer Absicherung von 85 Euro Tages­satz im Tarif Pflege­tagegeldBest. Aufgeführt sind die monatlichen Leistungen, gestaffelt nach Pflege­graden und getrennt nach Art der Pflege (ambulant oder stationär). Verglichen damit sehen Sie die gesetzlichen Leistungen bzw. wie viel Pflegegeld Sie monatlich je nach Pflegegrad ab Pflegegrad 2 erhalten.

Wischen um mehr anzuzeigen

Pflegegrad
PflegetagegeldBest
Ambulante Pflege
(Angehörige/Pflegedienst)
GKV-Leistungen
Ambulante Pflege
Angehörige
GKV-Leistungen
Ambulante Pflege
Pflegedienst
1 20 % = 510 €
2 30 % = 765 € 332 € 761
3 50 % = 1.275 € 573 1.432 €
4 80% = 2.040 € 765 € 1.778 €
5 100 % = 2.550 € 947 € 2.200 €

Wischen um mehr anzuzeigen

Pflegegrad
PflegetagegeldBest
Stationäre Pflege
GKV-Leistungen Stationäre Pflege*
1 20 % = 510 €
2 100 % = 2.550 € 980 €
3 100 % = 2.550 € 1.472 €
4 100 % = 2.550 € 1.985 €
5 100 % = 2.550 € 2.215 €
* durch­schnittliche Pflege­leistungen im 1. Jahr stationärer Pflege
Beitrags­beispiele für die Allianz Pflege­tagegeldBest-Tarife
Ratgeber
Welche Leistungen stehen Ihnen im Pflege­fall zu?
Weil du leider nicht für immer jung bleibst.
Nicht nur ein Versprechen, sondern bestätigt
Hohe Kundenzufriedenheit beim Online-Antrag unserer Versicherungen
5 von 5
Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?

Wann und wie stelle ich einen Antrag zu Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung?

Für die Ein­stufung in einen Pflege­grad müssen Sie grund­sätzlich einen Antrag auf Leistungen aus der Pflege­pflicht­ver­sicherung stellen. Die An­trag­stellung auf Leistungen aus der Pflege­pflicht­ver­sicherung erfolgt schriftlich oder telefonisch über Ihre Pflege­kasse. Die Begut­achtung findet in der Regel innerhalb von 25 Tagen nach der Antrags­stellung statt. Führen Sie am besten schon ab Einreichen Ihres Antrags auf Pflege­leistungen ein Pflege­tagebuch zur Dokumen­tation des Pflege­bedarfs. Zudem ist es sinnvoll, aktuelle medizinischen Befunde vorlegen zu können. 

  • Unser Tipp für Privat­versicherte bei der Allianz: Alle Infos und Services, wie und wann Sie Pflege­leistungen aus der Pflege­pflich­tver­sicherung be­antragen möchten, finden Sie hier: über­sichtlich zusammen­gefasst auf unserem Allianz Ge­sundheits­welt Ratgeber zum Pflege­antrag.

Wie oft wird ein Pflegegrad kontrolliert?

Pflege­bedürftige be­kommen zur Fest­stellung und bei Änderungen des Pflege­grades Beratungs­besuch von einem oder einer MD bzw. Medicproof Gutachter:in. Wenn sich der Gesundheits­zustand der zu pflegenden Person ändert, kann ein Antrag zur erneuten Fest­stellung des Pflege­grades gestellt werden. Es erfolgen jedoch keine jährlich festgelegten Überprüfungen.

  • Schon gewusst? Im Allianz-Tarif Pflege­tage­geldBest können Sie Ihre Leistungen alle drei Jahre um 10 Prozent erhöhen – und das ohne erneute Ge­sundheits­prüfung! Die Erhöhung ist bis zum voll­endeten 70. Lebens­jahr möglich, auch wenn bereits Leistungen bezogen werden. Bei definierten, besonderen Lebens­ereign­issen können Sie ebenfalls die Leistungen ohne Gesund­heits­prüfung erhöhen. Beispiels­weise bei der Geburt eines Kindes oder Heirat.

Wann greift in der Pflege die Härte­fall­regel?

Seit dem zweiten Pflege­stärkungs­gesetz (PSG II) von 2017 gibt es laut Pflege­reform keine Regelung mehr zum Härte­fall in der Pflege. Ehemalige „Härte­falle“ sind seitdem auto­matisch in den Pflege­grad 5 über­führt und erhalten ent­sprechende Leistungen.

Ein Härte­fall lag vormals dann vor, wenn Pflege und Ver­sorgung besonders auf­wendig und intensiv ausfielen. Beispiels­weise, wenn eine pflege­bedürftige Person außer­ordent­lich schwer beein­trächtigt war oder eine Krank­heit im End­stadium hatte. Zur ehe­maligen Pflege­stufe 3 kam dann ein zusätz­licher Härte­fall­antrag hinzu. Zu­mindest teil­weise ersetzt wurde die Härte­fall­regelung durch die besondere Bedarfs­konstellation.

Was meint die Bewertung nach Aktenlage?

In dringenden Ausnahme­fällen kann das reguläre Verfahren der Begut­achtung, die Vergabe der Pflegegrad-Punkte und die Berechnung des Pflege­grades verein­facht werden. Ist die Ver­sorgung einer pflege­bedürf­tigen Person ge­fährdet, kann eine vorläufige Be­wertung des Pflege­grads nur aufgrund der Akten­lage erfolgen. So wird den indivi­duellen Bedürfnissen Pflege­bedürftiger Rechnung getragen. Die end­gültige Bestimmung der Pflege­grad-Punkte erfolgt erst später und kann von der Bewertung nach Akten­lage abweichen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • sich die pflege­bedürftige Person nach Antrag­stellung in statio­närer Kranken­haus- oder Reha­bili­tations­behand­lung befindet. Zur Sicherung der ambu­lanten oder statio­nären Weiter­ver­sorgung ist eine Pflege­begut­achtung noch in der ent­sprechenden Klinik oder Reha-Ein­richtung erforder­lich.
  • eine Kurz­zeit­pflege-Ein­richtung eine Lei­stungs­zusage fordert. Bei Aufnahme einer pflege­be­dürftigen Person muss bereits bekannt sein, dass die Pflege anschließend in häuslicher Umgebung fort­geführt werden soll. Eine solche Kurzzeit­pflege können Sie unab­hängig vom jeweiligen Pflege­grad für maximal acht Wochen pro Jahr in Anspruch nehmen. Die Kosten­erstattung Ihrer Pflege­kasse oder (privaten) Pflege­versicherung beträgt bis zu 1.774 Euro im Jahr.
  • die Betreuung in einem geeigneten Pflege­heim unmittel­bar nach der Ver­sorgung im Kranken­haus von­nöten ist. Beispiels­weise nach einem Schlag­anfall.

Was ist eine besondere Bedarfskonstellation?

Eine Ausnahme­regelung zur Ein­stufung ist die soge­nannte "besondere Bedarfs­konstellation": Dem­nach werden Pflege­be­dürftige mit außer­gewöhnlich hohem Hilfe­bedarf in der Be­wertung auch dann in Pflege­grad 5 ein­gestuft, wenn ihr Pflegegrad-Punkt­wert unter 90 liegt.

Die be­sondere Bedarfs­konstellation ist dabei auf die Definition "Gebrauchs­unfähig­keit beider Arme und Beine" beschränkt. Beispiels­weise, wenn Sie auf­grund einer Lähmung aller Glied­maßen dauer­haft auf Hilfe ange­wiesen sind.

Sie wünschen eine persön­liche Beratung? Dann schreiben Sie uns. Ihre Allianz Ansprech­partner:innen vor Ort werden sich umgehend bei Ihnen melden.

Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns bitte Feedback
Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur Pflege­zusatz­versicherung?
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungs­anfrage – wir melden uns bei Ihnen.
Finden Sie den passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Pflege­zusatz­versicherung.