• Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflege­versicherung zu erhalten, müssen Sie in einen Pflege­grad eingestuft werden. Um den Pflege­grad zu bestimmen, wird ein Punktesystem verwendet. Je mehr Pflege­grad Punkte Sie erreichen, desto höher Ihr Pflegegrad.
  • Um den Pflege­grad zu bestimmen, wird Ihre Alltags­kompetenz in sechs Bereichen (Modulen) bewertet. Dazu zählen zum Beispiel Kriterien wie Mobilität, Selbst­ver­sorgung und kom­muni­kative Fähig­keiten.
  • Pflege­begutachtung: Anhand eines Frage­nkatalogs vergeben Gut­achter:innen Einzel­punkte pro Modul. Die Punkte der einzelnen Module werden unter­schiedlich gewichtet und zu einer Gesamt-Punkt­zahl addiert.
  • Je höher Ihr Pflege­grad, desto höher sind Ihre gesetzlichen Pflege­leistungen. Diese Basisabsicherung reicht jedoch in der Regel nicht aus, da auch die Pflege­kosten mit zunehmenden Pflegegrad steigen. Vor allem die stationäre Versorgung in einem Pflegeheim kann sehr teuer werden. Mit den Pflege­tagegeldBest-Tarifen der Allianz Private Pflege­zusatz­ver­sicherung können Sie frühzeitig Ver­sorgungs­lücken schließen, und Ihren Eigenanteil im Pflegefall reduzieren.
Jetzt für den Fall der Fälle vorsorgen
Weil du leider nicht für immer jung bleibst.
  • Drei von vier Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
  • Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
  • Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 15,68 Euro pro Monat.

Statistischer Durch­schnitts­wert, ermittelt auf Grund­lage der Pflege­daten der Allianz Private Kranken­versicherungs-AG

Beitrag von 15,68 Euro für den Tarif PflegetagegeldBest und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss im Alter von 35 Jahren bei einem Auszahlungsbetrag von bis zu 600 Euro monatlich.

1 von 5
Erklärung
Im Falle einer Pflege­bedürftigkeit können Sie in einen von fünf möglichen Pflege­graden 1, 2, 3, 4 oder 5 einge­stuft werden. Ihr Pflege­grad wird mithilfe eines Gut­achtens und auf Basis eines gewichteten Punkte­systems ermittelt. Je mehr Punkte, desto höher Ihr Pflege­grad – und desto umfas­sender Ihre Pflege­leistungen.

Werden Sie oder eine:r Ihrer Angehörigen pflegebedürftig, werden bestimmte Pflege­leistungen aus der gesetzlichen Absicherung gewährt. Diese sind von folgenden Faktoren abhängig:

  • In welchen Pflegegrad wurden Sie eingestuft?
  • Wo und wie werden Sie gepflegt?
  • Sind Sie privat oder gesetzlich krankenversichert?

Für Ver­sicherte der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung (GKV) ist hier die soziale Pflege­pflicht­ver­sicherung (SPV) zuständig, auch Pflege­kasse genannt. Privat Kranken­ver­sicherte (PKV) sind in der pri­vaten Pflege­pflicht­ver­sicherung (PPV) versichert und beziehen über diese Ihre Pflege­leistungen.

Um den Pflege­grad zu ermitteln, ist eine sogenannte Pflege­begutachtung zur Bewertung Ihrer Selbst­ständigkeit nötig. Anhand einer gesetz­lich festgelegten Bewertungs­systematik können Sie bis zu 100 Pflege­punkte erhalten.

  • Plötzlich ein Pflege­fall oder gibt es Anzeichen für eine bevor­stehende Pflege­bedürftig­keit? Ein Pflege­fall in der Familie wirft in der Regel viele Fragen auf. Pflege­bedürftige und Ange­hörige brauchen Unter­stützung bei der Organi­sation der nächsten Schritte und müssen sich um vieles kümmern. Zur besseren Orien­tierung können Sie hier unsere Allianz Check­liste für den Pflege­fall herunter­laden:
Berechnen Sie hier direkt Ihren Beitrag für die Pflegezusatz­versicherung
Sie sind älter als 60 Jahre oder haben noch Fragen zur Pflegezusatz­versicherung? Wir sind gerne für Sie da!
2 von 5
Pflege­grade & Pflege­punkte
Egal, ob Sie körperlich einge­schränkt oder psychisch erkrankt sind: Wenn eine Person Unter­stützung im Alltag benötigt und eine Pflege­bedürftigkeit vermutet wird, kann eine sogenannte Pflege­begutachtung beantragt werden. Dabei werden je nach Schwere und Intensität der Pflegebedürftigkeit Punkt­werte vergeben und daraus der Pflege­grad berechnet. Der Pflegegrad ent­scheidet über die Höhe Ihrer Pflege­leistungen.
Für die Berechnung des Pflegegrads werden Einzel­punkte in sechs unter­schiedlichen Lebens­bereichen (Modulen) ermittelt und addiert: von 0 Punkte (kein Pflege­grad) bis 100 Punkte (Pflegegrad 5), wie unsere Pflege­grad-Punkte-Tabelle zeigt. Je höher die Gesamt-Punkt­zahl, desto höher der Pflege­grad. Auf Basis dieser Ein­stufung lassen sich Pflege­leistungen wie Pflege­geld oder Pflege­sach­leistungen besser auf die individuellen Bedürf­nisse der Pflege­bedürftigen zu­schneiden.

Wischen um mehr anzuzeigen

Pflegegrad
Summe der Pflegepunkte (alle 6 Module)
Kein Pflegegrad < 12,5 Punkte
Pflegegrad 1 12,5 - unter 27 Punkte
Pflegegrad 2 27 - unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 3 47,5 - unter 70 Punkte
Pflegegrad 4 70 - unter 90 Punkte
Pflegegrad 5 90 - 100 Punkte

In jedem der sechs Module (Haupt­kriterien) können Sie einen maximalen Punktwert erzielen. Unab­hängige Gut­achter:innen prüfen, inwieweit Sie die jeweiligen Kriterien erfüllen bzw. Fähigkeiten aufweisen und vergeben dafür Einzelpunkte. Je mehr Hilfe Sie im Alltag benötigen, desto höher die errechnete Punkt­zahl.

Gewichtung der Punkte: Nicht alle sechs Module sind gleich­bedeutend für die Berech­nung des Pflege­grads. Die Summe der Einzel­punkte pro Modul fließt in einem zweiten Schritt prozentual in die Gesamt­bewertung ein. So hat etwa die Selbst­versorgung (Modul 4) mit 40 Prozent den größten Anteil an den Pflege­punkten.

Wischen um mehr anzuzeigen

Modul
Bewertete Fähigkeiten
Gewichtung in Prozent
Modul 1: Mobilität Körperliche Handlungsfähigkeit (Sitzen, Stehen, Gehen, Treppensteigen) 10 %
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Entscheidungsfindung, Einschätzung von Risiken, Erinnerungs- und Mitteilungsvermögen 15 %
Modul 3: Verhaltensweisen sowie psychische Problemlagen Aggression, Möglichkeit der Schädigung von Gegenständen, anderen Personen oder sich selbst 15 %
Modul 4: Selbstversorgung Essen, Trinken, Fähigkeit zur eigenen Körperhygiene (Duschen, Waschen, An- und Auskleiden, Toilettengänge) 40 %
Modul 5: Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Umgang mit eigenen bestehenden Krankheiten, wie die Messung von Blutdruck/Blutzucker oder Medikation 20 %
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte Gestaltung des Tagesablaufs, selbstständige Beschäftigung, direkte Interaktion mit anderen Personen 15 %
Wichtig zu wissen: Das genaue Berechnungs­verfahren der Pflege­punkte aus den einzelnen Modulen und deren Gewichtung ist komplex. Wollen Sie Ihren Pflege­grad vorab selbst ermitteln, helfen Ihnen Online Pflege­grad­rechner bei einer vor­läufigen Bewertung Ihrer persön­lichen Pflege­situation. Die selbst­ständige Ermittlung der Pflege­punkte ist jedoch nicht verbindlich und kann von der Ermittlung während der offiziellen Pflege­begutachtung abweichen.
Berechnen Sie hier direkt Ihren Beitrag für die Pflegezusatz­versicherung
Sie sind älter als 60 Jahre oder haben noch Fragen zur Pflegezusatz­versicherung? Wir sind gerne für Sie da!
3 von 5
Pflege­begut­achtung
Auf der Basis der sechs Module prüfen Gut­achter:innen, wie es um Ihre Alltags­kompetenzen bestellt ist. Anhand umfassender Kriterien beurteilen sie, welcher Pflege­grad Ihrer Verfassung entspricht. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie körper­lich pflege­bedürftig oder dauer­haft psychisch erkrankt sind.
Berechnen Sie hier direkt Ihren Beitrag für die Pflegezusatz­versicherung
Sie sind älter als 60 Jahre oder haben noch Fragen zur Pflegezusatz­versicherung? Wir sind gerne für Sie da!
4 von 5
Vorsorge im Pflege­fall
Unab­hängig von Pflegegrad und Punkten reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflege­ver­sicherung im Pflegefall oftmals nicht aus. Es entsteht eine Versorgungslücke. Mit einer privaten Pflege­vorsorge wie der Pflege­zusatz­versicherung der Allianz schützen Sie sich und Ihre Ange­hörigen vor hohen Zusatz­kosten.

Sorgen Sie bereits vor Ein­treten eines Pflege­falls für eine er­höhte Pflege­leistung und ergänzen Sie Ihre Pflege­pflicht­ver­sicherung durch eine private Pflege­zusatz­ver­sicherung. Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Sofortiger Schutz ohne Warte­zeit: Mit dem Pflege­tagegeldBest der Allianz sind Sie direkt ab Ver­sicherungs­beginn welt­weit geschützt.
    Plus: Leistungen erhalten Sie bereits ab Pflege­grad 1 – ab Pflege­grad 5 werden Sie von der Zahlung der Bei­träge freigestellt.
  • Kein Nach­weis des Verwendungs­zwecks: Wofür Sie die Leistung­en aus der Pflege­zusatz­ver­sicherung verwenden, ent­scheiden Sie. Zudem haben Sie die Wahl, ob sie lieber ambulant oder stationär gepflegt werden möchten.
  • Starke Service- und Assistance-Leistungen: Hierzu zählen unter anderem die Allianz Pflege-Hotline sowie eine persönliche Pflege­beratung zuhause. Selbstverständlich gehört auch die Unter­stützung bei der Ver­mittlung ambulanter Pflege­dienste und der Suche nach passenden Pflege­heimen zu unseren Leistungen.
Für wen die Allianz Pflegezusatz­versicherung sinnvoll ist und wann Sie diese ab­schließen sollten, erfahren Sie hier:

Die monatliche Leistung des Allianz-Tarifs Pflege­tagegeldBest ist abhängig von drei wesentlichen Faktoren: abgesicherter Tagessatz, Pflegegrad und ambulanter oder stationäre Pflege.

  • Unsere Empfeh­lung: Wir halten einen Tages­satz von 95 Euro für sinnvoll – das entspricht einer maximalen Leistung von bis zu 2.850 Euro. Mit diesem Zuschuss und den gesetzlichen Leistungen sollten die Gesamt­kosten im Pflegefall weitest­gehend abgedeckt sein. Die maximale Allianz Leistung beträgt 4.500 Euro pro Monat bei einem versicherten Tages­satz von 150 Euro.

In den folgenden Tabellen finden Sie beispiel­haft die Allianz Leistungen bei einer Absicherung von 95 Euro Tages­satz im Tarif Pflege­tagegeldBest. Aufgeführt sind die monatlichen Leistungen, gestaffelt nach Pflege­graden und getrennt nach Art der Pflege (ambulant oder stationär). Verglichen damit sehen Sie die gesetzlichen Leistungen bzw. wie viel Pflegegeld Sie monatlich je nach Pflegegrad ab Pflegegrad 2 erhalten.

Wischen um mehr anzuzeigen

Pflegegrad
PflegetagegeldBest
Ambulante Pflege
(Angehörige/Pflegedienst)
GKV-Leistungen
Ambulante Pflege
Angehörige
GKV-Leistungen
Ambulante Pflege
Pflegedienst
1 20 % = 570 €
2 30 % = 855 € 347 € 796 €
3 50 % = 1.425 € 599 € 1.497 €
4 80% = 2.280 € 800 € 1.859 €
5 100 % = 2.850 € 990 € 2.299 €

Wischen um mehr anzuzeigen

Pflegegrad
PflegetagegeldBest
Stationäre Pflege
GKV-Leistungen Stationäre Pflege*
1 20 % = 570 €
2 100 % = 2.850 € 1.061 €
3 100 % = 2.850 € 1.575 €
4 100 % = 2.850 € 2.111 €
5 100 % = 2.850 € 2.351 €
* durch­schnittliche Pflege­leistungen im 1. Jahr stationärer Pflege
Beitrags­beispiele für die Allianz Pflege­tagegeldBest-Tarife
Ist Ihnen der empfohlene Tagessatz zu hoch? Dann können Sie im Online Rechner jederzeit einen niedrigeren Tagessatz wählen, das verringert den Beitrag zur Pflegezusatzversicherung. Auch die Absicherung eines niedrigeren Tagessatzes lohnt sich bereits, um den Eigenanteil zu reduzieren.
Ratgeber
Welche Leistungen stehen Ihnen im Pflege­fall zu?
Weil du leider nicht für immer jung bleibst.
Nicht nur ein Versprechen, sondern bestätigt
Hohe Kundenzufriedenheit beim Online-Antrag unserer Versicherungen
5 von 5
Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?

Wann und wie stelle ich einen Antrag zu Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung?

Für die Ein­stufung in einen Pflege­grad müssen Sie grund­sätzlich einen Antrag auf Leistungen aus der Pflege­pflicht­ver­sicherung stellen. Die An­trag­stellung auf Leistungen aus der Pflege­pflicht­ver­sicherung erfolgt schriftlich oder telefonisch über Ihre Pflege­kasse. Die Begut­achtung findet in der Regel innerhalb von 25 Tagen nach der Antrags­stellung statt. Führen Sie am besten schon ab Einreichen Ihres Antrags auf Pflege­leistungen ein Pflege­tagebuch zur Dokumen­tation des Pflege­bedarfs. Zudem ist es sinnvoll, aktuelle medizinischen Befunde vorlegen zu können. 

  • Unser Tipp für Privat­versicherte bei der Allianz: Alle Infos und Services, wie und wann Sie Pflege­leistungen aus der Pflege­pflich­tver­sicherung be­antragen möchten, finden Sie hier: über­sichtlich zusammen­gefasst auf unserem Allianz Ge­sundheits­welt Ratgeber zum Pflege­antrag.

Wie oft wird ein Pflegegrad kontrolliert?

Pflege­bedürftige be­kommen zur Fest­stellung und bei Änderungen des Pflege­grades Beratungs­besuch von einem oder einer MD bzw. Medicproof Gutachter:in. Wenn sich der Gesundheits­zustand der zu pflegenden Person ändert, kann ein Antrag zur erneuten Fest­stellung des Pflege­grades gestellt werden. Es erfolgen jedoch keine jährlich festgelegten Überprüfungen.

  • Schon gewusst? Im Allianz-Tarif Pflege­tage­geldBest können Sie Ihre Leistungen alle drei Jahre um 10 Prozent erhöhen – und das ohne erneute Ge­sundheits­prüfung! Die Erhöhung ist bis zum voll­endeten 70. Lebens­jahr möglich, auch wenn bereits Leistungen bezogen werden. Bei definierten, besonderen Lebens­ereign­issen können Sie ebenfalls die Leistungen ohne Gesund­heits­prüfung erhöhen. Beispiels­weise bei der Geburt eines Kindes oder Heirat.

Wann greift in der Pflege die Härte­fall­regel?

Seit dem zweiten Pflege­stärkungs­gesetz (PSG II) von 2017 gibt es laut Pflege­reform keine Regelung mehr zum Härte­fall in der Pflege. Ehemalige „Härte­falle“ sind seitdem auto­matisch in den Pflege­grad 5 über­führt und erhalten ent­sprechende Leistungen.

Ein Härte­fall lag vormals dann vor, wenn Pflege und Ver­sorgung besonders auf­wendig und intensiv ausfielen. Beispiels­weise, wenn eine pflege­bedürftige Person außer­ordent­lich schwer beein­trächtigt war oder eine Krank­heit im End­stadium hatte. Zur ehe­maligen Pflege­stufe 3 kam dann ein zusätz­licher Härte­fall­antrag hinzu. Zu­mindest teil­weise ersetzt wurde die Härte­fall­regelung durch die besondere Bedarfs­konstellation.

Was meint die Bewertung nach Aktenlage?

In dringenden Ausnahme­fällen kann das reguläre Verfahren der Begut­achtung, die Vergabe der Pflegegrad-Punkte und die Berechnung des Pflege­grades verein­facht werden. Ist die Ver­sorgung einer pflege­bedürf­tigen Person ge­fährdet, kann eine vorläufige Be­wertung des Pflege­grads nur aufgrund der Akten­lage erfolgen. So wird den indivi­duellen Bedürfnissen Pflege­bedürftiger Rechnung getragen. Die end­gültige Bestimmung der Pflege­grad-Punkte erfolgt erst später und kann von der Bewertung nach Akten­lage abweichen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • sich die pflege­bedürftige Person nach Antrag­stellung in statio­närer Kranken­haus- oder Reha­bili­tations­behand­lung befindet. Zur Sicherung der ambu­lanten oder statio­nären Weiter­ver­sorgung ist eine Pflege­begut­achtung noch in der ent­sprechenden Klinik oder Reha-Ein­richtung erforder­lich.
  • eine Kurz­zeit­pflege-Ein­richtung eine Lei­stungs­zusage fordert. Bei Aufnahme einer pflege­be­dürftigen Person muss bereits bekannt sein, dass die Pflege anschließend in häuslicher Umgebung fort­geführt werden soll. Eine solche Kurzzeit­pflege können Sie unab­hängig vom jeweiligen Pflege­grad für maximal acht Wochen pro Jahr in Anspruch nehmen. Die Kosten­erstattung Ihrer Pflege­kasse oder (privaten) Pflege­versicherung beträgt bis zu 1.854 Euro im Jahr.
  • die Betreuung in einem geeigneten Pflege­heim unmittel­bar nach der Ver­sorgung im Kranken­haus von­nöten ist. Beispiels­weise nach einem Schlag­anfall.

Was ist eine besondere Bedarfskonstellation?

Eine Ausnahme­regelung zur Ein­stufung ist die soge­nannte "besondere Bedarfs­konstellation": Dem­nach werden Pflege­be­dürftige mit außer­gewöhnlich hohem Hilfe­bedarf in der Be­wertung auch dann in Pflege­grad 5 ein­gestuft, wenn ihr Pflegegrad-Punkt­wert unter 90 liegt.

Die be­sondere Bedarfs­konstellation ist dabei auf die Definition "Gebrauchs­unfähig­keit beider Arme und Beine" beschränkt. Beispiels­weise, wenn Sie auf­grund einer Lähmung aller Glied­maßen dauer­haft auf Hilfe ange­wiesen sind.

Sie wünschen eine persön­liche Beratung? Dann schreiben Sie uns. Ihre Allianz Ansprech­partner:innen vor Ort werden sich umgehend bei Ihnen melden.

Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns bitte Feedback
Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur Pflege­zusatz­versicherung?
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungs­anfrage – wir melden uns bei Ihnen.
Finden Sie den passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Pflege­zusatz­versicherung.