Werden Sie oder einer Ihrer Angehörigen pflegebedürftig, erhalten Sie je nach Pflegegrad Pflegeleistungen von der Pflegekasse. Dabei gilt: Je unselbstständiger die pflegebedürftige Person in der Bewältigung ihres Alltags ist, desto höher der Pflegegrad.
Die Berechnung des Pflegegrads erfolgt dabei durch Punkte, die ein Gutachter vergibt. Er überprüft dafür in sechs verschiedenen Bereichen (Modulen), in welchem Maß alltägliche Tätigkeiten wie Essen, Körperhygiene oder Mobilität noch eigenständig möglich sind – oder wie viel Hilfe Sie benötigen.
Je eingeschränkter Sie in einem bestimmten Modul sind, desto mehr Punkte erhalten Sie darin. Die Gesamtpunkte ergeben in Summe den Pflegegrad: Je höher Ihre Gesamtpunktzahl, desto höher Ihr Pflegegrad.