Berechnung Ihres Pflegegrads durch Punkte kurz erklärt
- Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie in einen Pflegegrad eingestuft werden. Um den Pflegegrad zu bestimmen, wird ein Punktesystem verwendet. Je mehr Pflegegrad Punkte Sie erreichen, desto höher Ihr Pflegegrad.
- Um den Pflegegrad zu bestimmen, wird Ihre Alltagskompetenz in sechs Bereichen (Modulen) bewertet. Dazu zählen zum Beispiel Kriterien wie Mobilität, Selbstversorgung und kommunikative Fähigkeiten.
- Pflegebegutachtung: Anhand eines Fragenkatalogs vergeben Gutachter:innen Einzelpunkte pro Modul. Die Punkte der einzelnen Module werden unterschiedlich gewichtet und zu einer Gesamt-Punktzahl addiert.
- Je höher Ihr Pflegegrad, desto höher sind Ihre gesetzlichen Pflegeleistungen. Diese Basisabsicherung reicht jedoch in der Regel nicht aus, da auch die Pflegekosten mit zunehmenden Pflegegrad steigen. Vor allem die stationäre Versorgung in einem Pflegeheim kann sehr teuer werden. Mit den PflegetagegeldBest-Tarifen der Allianz Private Pflegezusatzversicherung können Sie frühzeitig Versorgungslücken schließen, und Ihren Eigenanteil im Pflegefall reduzieren.
- Drei von vier Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
- Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
- Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 14,72 Euro pro Monat.
Ablauf der Pflegegradermittlung
Um Ihren Pflegegrad zu ermitteln, schickt Ihre Pflegekasse oder der jeweilige Träger Ihrer privaten Pflegeversicherung eine:n unabhängige:n Gutachter oder Gutachterin. Diese kommen zu einer persönlichen Pflegebegutachtung zu Ihnen nach Hause, um die Anzahl Ihrer Pflegegrad-Punkte zu berechnen.
- GKV: Sind Sie sozial pflegeversichert, also Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)? Dann übernimmt der Medizinische Dienst (MD) diese Begutachtung.
- PKV: Sind Sie privat krankenversichert? Bei Versicherten der privaten Krankenversicherung (PKV) stellt das Unternehmen MEDICPROOF ein Gutachten aus.
Je nachdem, wie stark Sie in Ihrer Selbständigkeit eingeschränkt sind, erfolgt die Einstufung in den entsprechenden Pflegegrad. Sind Sie dauerhaft pflegebedürftig (mindestens sechs Monate und mehr), zahlt Ihnen die Pflegekasse Geld- oder Pflegesachleistungen aus. Pflegeleistungen aus der Pflegepflichtversicherung werden allerdings nur nach Antragstellung erbracht.
Wichtig zu wissen: Pflegebedürftige mit geistigen Einschränkungen, wie beispielsweise Demenzkranke, erhalten seit Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes den gleichen Leistungsbetrag wie körperlich eingeschränkte Antragsteller:innen.
Pflegegutachten bei Kindern: Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 erfolgt grundsätzlich analog zur Pflegebegutachtung bei Erwachsenen. Allerdings gibt es folgende Besonderheiten:
- Kinder bis 11 Jahre: Hier spielt die Selbstständigkeit des Kindes verglichen mit altersentsprechend entwickelten Kindern eine Rolle. Denn bis zu einem gewissen Alter benötigen auch gesunde Kinder Unterstützung im Alltag, zum Beispiel bei der Mobilität oder Körperhygiene. Daher werden in bestimmten Altersgruppen nicht alle Kriterien der einzelnen Module berücksichtigt.
- Kinder bis zu 18 Monaten: Bei Babys und Kleinkindern gilt eine Sonderregelung. Da sie natürlich noch sehr unselbständing sind, werden hier altersunabhängig nur die Module 3 und 5 begutachtet: "Verhaltensweisen und psychische Belastungen" sowie "Umgang krankheitsbedingten Belastungen". Wichtig sind darüber hinaus die Gebrauchsfähigkeit beider Arme und Beine (Teil von Modul 1) und die Prüfung der Nahrungsaufnahme (aus Modul 4).
Warum ist eine private Pflegezusatzversicherung der Allianz sinnvoll?
Sorgen Sie bereits vor Eintreten eines Pflegefalls für eine erhöhte Pflegeleistung und ergänzen Sie Ihre Pflegepflichtversicherung durch eine private Pflegezusatzversicherung. Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
Wie hoch sind die Leistungen im Tarif PflegetagegeldBest?
Die monatliche Leistung des Allianz-Tarifs PflegetagegeldBest ist abhängig von drei wesentlichen Faktoren: abgesicherter Tagessatz, Pflegegrad und ambulanter oder stationäre Pflege.
In den folgenden Tabellen finden Sie beispielhaft die Allianz Leistungen bei einer Absicherung von 85 Euro Tagessatz im Tarif PflegetagegeldBest. Aufgeführt sind die monatlichen Leistungen, gestaffelt nach Pflegegraden und getrennt nach Art der Pflege (ambulant oder stationär). Verglichen damit sehen Sie die gesetzlichen Leistungen bzw. wie viel Pflegegeld Sie monatlich je nach Pflegegrad ab Pflegegrad 2 erhalten.
Leistungen PflegetagegeldBest und GKV-Leistungen ambulante Pflege
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Pflegegrad
|
PflegetagegeldBest
Ambulante Pflege (Angehörige/Pflegedienst) |
GKV-Leistungen
Ambulante Pflege Angehörige |
GKV-Leistungen
Ambulante Pflege Pflegedienst |
---|---|---|---|
1 | 20 % = 510 € | – | – |
2 | 30 % = 765 € | 332 € | 761 |
3 | 50 % = 1.275 € | 573 | 1.432 € |
4 | 80% = 2.040 € | 765 € | 1.778 € |
5 | 100 % = 2.550 € | 947 € | 2.200 € |
Leistungen PflegetagegeldBest und GKV-Leistungen stationäre Pflege
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Pflegegrad
|
PflegetagegeldBest
Stationäre Pflege |
GKV-Leistungen Stationäre Pflege*
|
---|---|---|
1 | 20 % = 510 € | – |
2 | 100 % = 2.550 € | 980 € |
3 | 100 % = 2.550 € | 1.472 € |
4 | 100 % = 2.550 € | 1.985 € |
5 | 100 % = 2.550 € | 2.215 € |