Im Bereich der Pflege entscheidet der Pflegegrad darüber, wie viel Pflegeleistung Sie in Anspruch nehmen können. Ihr Pflegegrad wird auf der Basis eines Punktesystems ermittelt.
Gesamtpunkte ausschlaggebend für Pflegegrad
Werden Sie oder einer Ihrer Angehörigen pflegebedürftig, erhalten Sie je nach Pflegegrad Pflegeleistungen von der Pflegekasse. Dabei gilt: Je unselbstständiger die pflegebedürftige Person in der Bewältigung ihres Alltags ist, desto höher der Pflegegrad.
Die Berechnung des Pflegegrads erfolgt dabei durch Punkte, die ein Gutachter vergibt. Er überprüft dafür in sechs verschiedenen Bereichen (Modulen), in welchem Maß alltägliche Tätigkeiten wie Essen, Körperhygiene oder Mobilität noch eigenständig möglich sind – oder wie viel Hilfe Sie benötigen.
Je eingeschränkter Sie in einem bestimmten Modul sind, desto mehr Punkte erhalten Sie darin. Die Gesamtpunkte ergeben in Summe den Pflegegrad: Je höher Ihre Gesamtpunktzahl, desto höher Ihr Pflegegrad.
Gutachter ermittelt Punkte anhand 64 Fragen
Zur Ermittlung des Pflegegrads schickt die Pflegeversicherung einen unabhängigen Gutachter zu Ihnen nach Hause. Sind Sie sozial pflegeversichert (also Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung), übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen, MDK, diese Begutachtung.
Bei privat Krankenversicherten stellt das Unternehmen MEDICPROOF einen Gutachter, unabhängig davon, welche Privatversicherung Sie abgeschlossen haben.
Anhand eines Fragenkatalogs mit 64 Einzelfragen erstellt der Gutachter eine Berechnung, welche Unterstützung in Ihrem Alltag erforderlich ist. Dabei definiert ein gesetzlicher Kriterienkatalog die Fragen in den Modulen.
Alle sechs Module decken das sogenannte Begutachtungsassessments ab. Dabei können Sie in jedem Modul einen maximalen Punktewert erzielen. Je höher Ihre Punkte pro Module ausfallen, desto höher stuft der Gutachter Ihre Pflegebedürftigkeit ein.