Falls Sie pflegebedürftig werden und sich für eine Pflege im eigenen Zuhause entscheiden, können Sie einen Pflegedienst mit Ihrer Betreuung als Pflegesachleistung beauftragen. Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten dafür bis zu einer Höchstgrenze: Je höher Ihr Pflegegrad ist, desto mehr Sachleistungen stehen Ihnen zu. Die Pflegekassen zahlen dabei für die Grundpflege sowie für verschiedene Leistungen im hauswirtschaftlichen Bereich. Dazu gehören vor allem:
Generell haben Sie Anspruch auf Pflegesachleistungen, wenn Sie sich für eine Pflege zu Hause entscheiden. Dabei gelten folgende Voraussetzungen für den Erhalt dieser Pflegeleistungen:
Ihre Versorgung übernehmen ambulante Pflegedienste. Die Abrechnung der Pflegesachleistungen erfolgt bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Pflegekasse. Als privat Versicherter müssen Sie die Kosten zunächst selbst bezahlen, bekommen sie aber von Ihrer Pflegepflichtversicherung erstattet. Falls die Aufwendungen den Maximalbetrag übersteigen, der Ihnen bei Ihrem Pflegegrad zusteht, müssen Sie für diese zusätzlichen Kosten selbst aufkommen. Sie können auch frühzeitig eine private Pflegeversicherung abschließen, die diese Leistungen dann für Sie übernimmt.
Die Pflegegrade bestimmen die Höhe der Leistungen. Im Pflegegrad 5 haben Sie Anspruch auf die höchsten Leistungen (Leistungsbetrag maximal 1.995 Euro/Monat). Im Pflegegrad 1 gibt es keine ausdrücklichen Pflegesachleistungen; Sie können aber den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro für Leistungen eines Pflegedienstes nutzen.
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Pflegegrad
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Pflegesachleistung
|
---|---|
1 | keine Leistung |
2 | 689 € |
3 | 1.298 € |
4 | 1.612 € |
5 | 1.995 € |
Auf was sollten Sie achten, wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen?
Es gibt keine einheitlichen Antragsformulare. Das bedeutet, jede Pflegekasse hat ein individuelles Formular zur Antragstellung. Die wesentlichen Punkte und Begriffe sind gleich, der Umfang kann variieren. Wenn Sie beim Beantragen Hilfe benötigen, haben Sie einen Anspruch auf Beratung bei Ihrer Pflegekasse. Diese ist verpflichtet einen Ansprechpartner zu nennen - innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung. Privatversicherte können sich kostenfrei bei der compass Pflegeberatung informieren und Hilfe organisieren.
Wo stellen Sie den Antrag auf Pflegesachleistungen? Den Antrag auf Pflegesachleistungen reichen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung ein. Diese stellt Ihnen dazu ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Legen Sie Ihrem Antrag alle nötigen Informationen bei, wie die Anschrift des ausgewählten Pflegedienstes. In der privaten Pflegeversicherung ist kein vorheriger Antrag erforderlich. Hier erhalten Sie von Ihrem ambulanten Pflegedienst eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Pflegeversicherung einreichen.
Wenn Sie mit Pflegegrad 3 Sachleistungen in Höhe von 908,60 Euro erhalten – also 70 Prozent von 1.298 Euro – dann stehen Ihnen noch 30 Prozent des Pflegegeldes zu. Dies bedeutet 163,50 Euro von 545 Euro.
Pflegekosten sind grundsätzlich steuerlich absetzbar als außergewöhnliche Belastung oder als haushaltsnahe Dienstleistungen. Das gilt zum Beispiel für folgende Kosten:
Auch für Pflegesachleistungen gilt, dass diese Leistungen steuerlich absetzbar sind. Voraussetzung hierfür ist, dass sie von einem ambulanten Pflegedienst oder einer Haushaltshilfe verrichtet werden. Das wären zum Beispiel Hilfen beim Kochen, Einkaufen, Putzen oder beim Duschen. Zu beachten ist, dass es keine medizinische Behandlungspflege oder Krankenpflege sein darf.
Grundsätzliche Idee ist, dass pflegende Angehörige mit dem Entlastungsbetrag entlastet werden. Pflegebedürftige sollen damit gefördert werden, um so lange wie möglich im häuslichen Umfeld bewältigen zu können – möglichst selbstständig. Anspruch darauf haben alle Personen (mit einen Pflegegrad 1 bis 5), die im häuslichen Umfeld gepflegt werden.
Darunter fallen zum Beispiel Kosten für Kurzzeitpflege oder Leistungen des Pflegedienstes für Körperpflege bei Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 1.
Der Entlastungsbetrag beläuft sich auf 125 Euro im Monat. Reichen die 125 Euro pro Monat nicht aus, dann können Sie als Pflegebedürftiger einen Teil Ihrer Pflegeleistungen umwidmen lassen. Für Betreuungs- und Entlastungsleistungen können Sie dann bis zu 40 Prozent des Betrags nutzen. Das ist empfehlenswert, wenn diese nicht für die Pflege benötigt werden. Dazu ist ein Antrag bei der Pflegekasse nötig.
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