Pflegesachleistungen sind Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung (Pflegekasse) für gesetzlich Versicherte. Dabei werden Pflegeleistungen erbracht, indem die Pflegekasse die Leistungen (z. B. den Pflegedienst) bezahlt. Die versicherte Person erhält somit "nur" die "Sachleistung", in diesem Beispiel: die Pflege durch den Pflegedienst.
Pflegesachleistungen gibt es in der privaten Pflegepflichtversicherung in diesem Sinne nicht. Vielmehr erhalten Privatversicherte Geldleistungen, die sie für den „Ersatz von Aufwendungen für häusliche Pflegehilfen“ einsetzen können. Die private Pflegepflichtversicherung stellt dem Privatversicherten ab Pflegegrad 2 somit Geld zur Verfügung. Die eigentliche „Sachleistung“ (z. B. der professionelle Pflegedienst) beauftragt und bezahlt er oder sie selbst.