Pflegeversicherung Träger: Wer leistet was?
- Gesetzlich Krankenversicherte sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Privatversicherte schließen mit Ihrer privaten Krankenversicherung eine private Pflegeversicherung ab. In ihrer Art sind beides Pflichtversicherungen.
- Träger der sozialen Pflegeversicherungen sind die Pflegekassen. In Deutschland gibt es rund 100 Pflegekassen für die soziale Pflegeversicherung (SPV), die unmittelbar an die jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherungen gebunden sind – die private Pflegepflichtversicherung (PPV) ist in etwa 50 privaten Krankenversicherungen integriert.
- Die Leistungen sind prinzipiell gleich: Beide Träger bieten im Pflegefall eine gesetzlich geregelte Grundabsicherung. Anspruch haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad. Die soziale Pflegeversicherung (SPV) erbringt Pflegegeld oder Sachleistungen. Die private Pflegeversicherung (PPV) erbringt Pflegegeld oder Kostenersatz.
- Die Kosten bei Pflegebedürftigkeit sind meist deutlich höher als die Leistungen der Pflegepflichtversicherungen. Eine private Pflegezusatzversicherung hilft, mögliche Versorgungslücken zu schließen.
Welcher Pflegeversicherung-Träger ist für Sie zuständig?

Pflegeversicherung: Wer zahlt bzw. trägt Ihre Versicherungsleistungen? Je nachdem, ob Sie privat oder (freiwillig) gesetzlich krankenversichert sind, sind diese Träger der Pflegeversicherung für Sie zuständig:
- Gesetzlich krankenversichert: Pflegeversichert sind Sie automatisch über die Pflegekasse Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Welche der 102 Kranken- und Pflegekassen Sie wählen, ist Ihnen überlassen.
- Privat krankenversichert: Sie schließen eine private Pflegepflichtversicherung ab. Träger der Pflegeversicherung ist eine der 52 Unternehmen der Privaten Krankenversicherung.
- Freiwillig gesetzlich krankenversichert: Sie dürfen sich für eine gesetzliche Pflegeversicherung entscheiden, sind aber nicht dazu gezwungen. Auf Antrag können Sie auch eine Pflegepflichtversicherung bei einem privaten Versicherungsträger abschließen.

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Träger der Pflegeversicherung: Kosten und Beiträge 2023
Ihre Kosten/Beiträge als gesetzlich Versicherter:
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Mitglieder
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Neuer Beitragssatz SPV
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Alter Beitragssatz SPV
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Arbeitnehmeranteil*
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Ohne Kinder | 4,00% | 3,40% | 2,30% |
Mit 1 Kind |
3,40% (lebenslang) |
3,05% | 1,70% |
Mit 2 Kindern | 3,15% | 3,05% | 1,45% |
Mit 3 Kindern | 2,90% | 3,05% | 1,20% |
Mit 4 Kindern | 2,65% | 3,05% | 0,95% |
Mit 5 Kindern | 2,40% | 3,05% | 0,70% |
So berechnet sich Ihr Beitrag als Privatversicherter:
Sind Sie privat krankenversichert, hat Ihr Einkommen für Ihren PV-Beitrag keine Bedeutung. Die Kosten für Ihre private Pflegepflichtversicherung richten sich nach Ihrem Alter bei Versicherungsbeginn. Das heißt: Der Beitrag ist meist umso höher, je später Sie in die private Pflegeversicherung wechseln.
Private Pflegeversicherungen (Pflegeversicherung-Träger) dürfen von ihren Kunden maximal den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung verlangen. 2023 liegt er für Privatversicherte ohne Beihilfeanspruch bei etwa 170 Euro pro Monat. Privatversicherte Angestellte erhalten einen Beitragszuschuss von ihrem Arbeitgeber.
Was ist die Einkommensgrenze für den Wechsel von gesetzlich zu privat?
Angestellte, Arbeitslose und Rentner sind in der Regel bei einer gesetzlichen Krankenversicherung und der zugehörigen Pflegekasse versichert. Ausnahmen sind möglich, wenn Versicherte die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze überschreiten. Die sogenannte Versicherungspflichtgrenze (fälschlicherweise oft auch für die Pflegeversicherung Pflichtversicherungsgrenze genannt) wird für jedes Jahr neu festgelegt. 2023 liegt sie bei 5.500,00 Euro im Monat oder 66.600 Euro im Jahr (in der Regel inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
Liegt Ihr Bruttojahresentgelt über dieser Grenze, können Sie freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Oder Sie wechseln in eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Selbstständige und Beamte haben immer die Möglichkeit, sich für einen privaten Versicherungsträger zu entscheiden.
Wann zahlt die Pflegeversicherung (Pflegepflichtversicherung)?
Nur Personen, die als pflegebedürftig gelten, gewähren Träger der Pflegeversicherung zum Beispiel Pflegesachleistungen. Wer pflegeversichert ist und Hilfebedarf hat, muss deshalb in einen der fünf Pflegegrade eingestuft sein. Hierfür erstellt der MD (Medizinischer Dienst; früher MDK) oder MEDICPROOF ein Gutachten.
Die Antwort auf die Frage "Pflegeversicherung: Wer zahlt, wann und wieviel?" hängt also von ihrer individuellen Pflegebedürftigkeit je nach Pflegegrad ab. Welchen Pflegegrad Sie haben könnten, das erfahren Sie beispielsweise mit dem Allianz Pflegegrad-Rechner.
Anhand dieser Begutachtung bzw. Berechnung bestimmen Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung bzw. privaten Pflegepflichtversicherung den Grad der Pflegebedürftigkeit. Die Einstufung beginnt mit Pflegegrad 1 für Antragsteller mit leichten Einschränkungen im Alltag, und endet mit Pflegegrad 5 für Personen mit sehr hohem Pflegebedarf. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen. Die Leistungen können Betroffene beim Versicherungsträger ihrer Pflegeversicherung beantragen.
4,6 Millionen Deutsche erhalten Pflegeleistungen
Quelle: Bundesgesundheitsministerium (PDF Download) Juni 2021.


Die meisten Leistungsempfänger (rund 3,68 Mio.) werden ambulant betreut. Knapp 900.000 erhalten stationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung (Stand: Juni 2021). Aufgabe der gesetzlichen Pflegeversicherung ist, ihre Versicherten gegen die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit abzusichern.
Als fünfte Säule des deutschen Sozialversicherungssystems ist die gesetzliche bzw. soziale Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung. Genauso wie die vier anderen Säulen – gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Arbeitslosenversicherung und gesetzliche Unfallversicherung. Durch die Versicherungspflicht stellt der Gesetzgeber sicher, dass die Basisleistungen der Sozialversicherung jeden Bürger im Pflegefall absichern. Die Notwendigkeit einer Pflegeversicherung besteht deshalb unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
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Welche Pflegeberatungs- und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für privat Pflegeversicherte?
Pflegeberatung und Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gibt es online, per Telefon oder Videochat. Auf Wunsch beraten Experten Sie auch persönlich zu Hause. Sie sind selbst pflegebedürftig und Mitglied einer privaten Pflegepflichtversicherung? Oder Angehöriger eines solchen Leistungsempfängers? Dann können Sie unter anderem diese Beratungsmöglichkeiten nutzen:
- Für privat Pflegepflichtversicherte: Die compass Pflegeberatung der privaten Krankenversicherer unterstützt Sie bei allen Fragen rund um das Thema Pflege und hilft bei der Auswahl von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen. Unter 0800 1018800 erreichen Sie die Experten kostenlos.
- Für Versicherte in der Pflegezusatzversicherung der Allianz: Wenn Sie bei der Allianz privat vorsorgen, steht Ihnen die Allianz Pflege Assistance mit sofortiger Hilfe im Pflegefall zur Seite. Experten beraten Sie und Ihre nahen Familienangehörigen – selbst wenn diese nicht bei der Allianz versichert sind. Jederzeit und bei Bedarf auch weltweit und kostenlos!
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In welcher Form sollte ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherungen gestellt werden?
Den Antrag stellen Sie formlos per E-Mail, Fax oder Brief bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Wichtig: Zwar können Sie Leistungen bei einem Träger der Pflegeversicherung auch telefonisch beantragen. Dann können Sie jedoch nicht nachweisen, wann Sie den Antrag gestellt haben. Das Antragsdatum ist jedoch für den Leistungsbeginn entscheidend. Darum ist eine schriftliche Beantragung sinnvoll. Wenn Sie bei der Allianz privat pflegepflicht versichert sind, können Sie den Antrag auch online stellen. -
Welche Leistungen der Pflegeversicherungen können für pflegende Angehörige verwendet werden?
Sowohl soziale Pflegeversicherungen als auch private Pflegepflichtversicherungen zahlen Pflegegeld. Diese Leistung der Versicherungsträger steht zwar ausschließlich dem Versicherten (SPV) oder dem Versicherungsnehmer (der PPV) zu. Jedoch entscheidet dieser selbst über die Verwendung des Pflegegeldes und kann es pflegenden Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Leistungserbringern zukommen lassen. -
Finanzierung der Pflegeversicherung: Wer zahlt wo Beiträge ein?
- Die Pflegeversicherung-Finanzierung wird von den Mitgliedern gesetzlicher und privater Pflegekassen, den gesetzlich Pflegeversicherten mit ihren Beiträgen ermöglicht. Die Beiträge der gesetzlich Pflegeversicherten decken die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung (SPV). Die individuelle Beitragshöhe ist vom Bruttoeinkommen (bzw. Bruttojahresgehalt) und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder abhängig.
- In der privaten Pflegeversicherung (PPV) spielt das Einkommen der Versicherten und ob Kinder vorhanden sind bei der Bemessung ihrer Beiträge, die sie zahlen, keine Rolle. Entscheidend ist das individuelle Pflegerisiko, das mit zunehmendem Eintrittsalter steigt.
- Für beide gilt bei der Berechnung der maximalen Beitragshöhe die jeweils aktuelle Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung.
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Wer sind die Träger von Pflegeeinrichtungen?
Die Träger von Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime als Pflegeheime zugelassene Altenheime) erbringen jene pflegerischen Leistungen, die von den Pflegekassen an den Pflegebedürftigen je nach Pflegegrad bezahlt werden.
Die Einrichtungsträger können natürliche oder juristische Personen sein. Sie betreiben die pflegerische Einrichtung und stellen das Pflegepersonal sowie die Arbeitsmittel. In Deutschland gibt es drei Arten von Trägern für Pflegeeinrichtungen: Staatliche Träger, freigemeinnützige Träger und private Betreiber.
Heimbewohner (Pflegebedürftige) schließen ihren Vertrag mit dem Einrichtungsträger.
Neu ab 01.01.2022: Um Pflegeberufe attraktiver zu gestalten, sieht die Pflegereform 2021/2022 eine tarifliche Bezahlung von Pflegekräften vor. Träger von Pflegeeinrichtung sind somit ab dem 01.09.2022 verpflichtet, die (bei der Vereinbarung der Pflegesätze/Pflegebedürftigem zugrunde gelegte) Bezahlung der Gehälter ihrer Pflegekräfte einzuhalten und nachzuweisen.



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