- Gesetzlich Krankenversicherte sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Privatversicherte schließen mit Ihrer privaten Krankenversicherung eine private Pflegeversicherung ab. In ihrer Art sind beides Pflichtversicherungen.
- Träger der sozialen Pflegeversicherungen sind die Pflegekassen. In Deutschland gibt es rund 100 Pflegekassen für die soziale Pflegeversicherung (SPV), die unmittelbar an die jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherungen gebunden sind – die private Pflegepflichtversicherung (PPV) ist in etwa 50 privaten Krankenversicherungen integriert.
- Die Leistungen sind prinzipiell gleich: Beide Träger bieten im Pflegefall eine gesetzlich geregelte Grundabsicherung. Anspruch haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad. Die soziale Pflegeversicherung (SPV) erbringt Pflegegeld oder Sachleistungen. Die private Pflegeversicherung (PPV) erbringt Pflegegeld oder Kostenersatz.
- Die Kosten bei Pflegebedürftigkeit sind meist deutlich höher als die Leistungen der Pflegepflichtversicherungen. Eine private Pflegezusatzversicherung hilft, mögliche Versorgungslücken zu schließen.
Träger der Pflegeversicherung

Pflegeversicherung Träger: Wer leistet was?
Wer sind die Träger der Pflegeversicherungen?
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Stand 01.01.2024
Was ist ein Versicherungsträger der SPV?
Soziale Pflegeversicherung: Träger
Die Träger der gesetzlichen Pflegeversicherungen sind die Pflegekassen. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie zwar in eigener Verantwortung und Selbstverwaltung. Sie sind aber unmittelbar an die jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) angeschlossen.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sind in Deutschland über 74 Millionen Versicherte in einer der 95 gesetzlichen Krankenkassen versichert. Ihr Dachverband ist der GKV-Spitzenverband. Da zu jeder gesetzlichen Krankenversicherung eine gesetzliche Pflegekasse gehört, gibt es auch 95 Pflegekassen:
- 11 Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
- 70 Betriebskrankenkassen (BKK)
- 6 Innungskrankenkassen (IKK)
- 1 Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)
- 1 Knappschaft-Bahn-See (KBS)
- 6 Ersatzkassen (Verband der Ersatzkassen, vdek): Zu den sechs Mitgliedskassen des vdek gehören die großen gesetzlichen Versicherungsträger Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse, Handelskrankenkasse und Hanseatische Krankenkasse.
Stand 01.01.2024 Quelle: GKV-Spitzenverband
Stand: Januar 2024
Träger der privaten Pflegepflichtversicherung
Auch für Privatversicherte besteht in der Pflegeversicherung Versicherungspflicht (Pflegepflichtversicherung). Wer privat krankenversichert ist, versichert sich deshalb in der privaten Pflegepflichtversicherung. 2023 waren 8,7 Millionen Versicherte privat kranken- und pflegeversichert (vollversichert).
Private Krankenversicherer sammeln sich unter dem Verband der privaten Krankenversicherung. Er hat insgesamt 42 Mitglieder, 36 bieten die Krankenvollversicherung an.
Zu den großen privaten Versicherungsträgern gehören zum Beispiel Allianz, Axa, Barmenia, Bayerische Beamtenkrankenkasse, Debeka, DKV, Generali oder Signal Iduna.
Welcher Pflegeversicherung-Träger ist für Sie zuständig?

Pflegeversicherung: Wer zahlt bzw. trägt Ihre Versicherungsleistungen? Je nachdem, ob Sie privat oder (freiwillig) gesetzlich krankenversichert sind, sind diese Träger der Pflegeversicherung für Sie zuständig:
- Gesetzlich krankenversichert: Pflegeversichert sind Sie automatisch über die Pflegekasse Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Welche der knapp 100 Kranken- und Pflegekassen Sie wählen, ist Ihnen überlassen.
- Privat krankenversichert: Sie schließen eine private Pflegepflichtversicherung ab. Träger der Pflegeversicherung ist ein Unternehmen der privaten Krankenversicherung.
- Freiwillig gesetzlich krankenversichert: Sie dürfen sich für eine gesetzliche Pflegeversicherung entscheiden, sind aber nicht dazu gezwungen. Auf Antrag können Sie auch eine Pflegepflichtversicherung bei einem privaten Versicherungsträger abschließen.

Träger der Pflegeversicherung: Kosten und Beiträge 2025
Ihre Kosten/Beiträge als gesetzlich Versicherter:
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Mitglieder
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Neuer Beitragssatz SPV
|
Alter Beitragssatz SPV
|
Arbeitnehmeranteil*
|
---|---|---|---|
Ohne Kinder | 4,20% | 4,00% | 2,40% |
Mit 1 Kind |
3,60% (lebenslang) |
3,40% | 1,80% |
Mit 2 Kindern | 3,35% | 3,15% | 1,55% |
Mit 3 Kindern | 3,10% | 2,90% | 1,30% |
Mit 4 Kindern | 2,85% | 2,65% | 1,05% |
Mit 5 Kindern | 2,60% | 2,40% | 0,80% |
So berechnet sich Ihr Beitrag als Privatversicherte:r
Sind Sie privat krankenversichert, hat Ihr Einkommen für Ihren PV-Beitrag keine Bedeutung. Die Kosten für Ihre private Pflegepflichtversicherung richten sich nach Ihrem Alter bei Versicherungsbeginn. Das heißt: Der Beitrag ist meist umso höher, je später Sie in die private Pflegeversicherung wechseln.
Private Pflegeversicherungen (Pflegeversicherung-Träger) dürfen von ihren Kunden und Kundinnen maximal den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung verlangen. 2025 liegt er für Privatversicherte ohne Beihilfeanspruch bei etwa 198,45 Euro pro Monat. Privatversicherte Angestellte erhalten einen Beitragszuschuss von ihrem Arbeitgeber.
Was ist die Einkommensgrenze für den Wechsel von gesetzlich zu privat?
Angestellte, Arbeitslose und Rentner:innen sind in der Regel bei einer gesetzlichen Krankenversicherung und der zugehörigen Pflegekasse versichert. Ausnahmen sind möglich, wenn Versicherte die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze überschreiten. Die sogenannte Versicherungspflichtgrenze (fälschlicherweise oft auch für die Pflegeversicherung Pflichtversicherungsgrenze genannt) wird für jedes Jahr neu festgelegt. 2025 liegt sie bei 6.150 Euro im Monat oder 73.800 Euro im Jahr (in der Regel inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
Liegt Ihr Bruttojahresentgelt über dieser Grenze, können Sie freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Oder Sie wechseln in eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Selbstständige und Beamte bzw. Beamtinnen haben immer die Möglichkeit, sich für einen privaten Versicherungsträger zu entscheiden.
Wann zahlt die Pflegeversicherung (Pflegepflichtversicherung)?
Nur Personen, die als pflegebedürftig gelten, gewähren Träger der Pflegeversicherung zum Beispiel Pflegesachleistungen. Wer pflegeversichert ist und Hilfebedarf hat, muss deshalb in einen der fünf Pflegegrade eingestuft sein. Hierfür erstellt der MD (Medizinischer Dienst; früher MDK) oder MEDICPROOF ein Gutachten.
Die Antwort auf die Frage "Pflegeversicherung: Wer zahlt, wann und wieviel?" hängt also von ihrer individuellen Pflegebedürftigkeit je nach Pflegegrad ab.
Anhand dieser Begutachtung bzw. Berechnung bestimmen Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung bzw. privaten Pflegepflichtversicherung den Grad der Pflegebedürftigkeit. Die Einstufung beginnt mit Pflegegrad 1 für Antragsteller:innen mit leichten Einschränkungen im Alltag, und endet mit Pflegegrad 5 für Personen mit sehr hohem Pflegebedarf. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen. Die Leistungen können Betroffene beim Versicherungsträger ihrer Pflegeversicherung beantragen.
5,7 Millionen Deutsche erhalten Pflegeleistungen


Die meisten Leistungsempfänger:innen (rund 4,9 Mio.) werden ambulant betreut. Knapp 800.000 erhalten stationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung. Aufgabe der gesetzlichen Pflegeversicherung ist, ihre Versicherten gegen die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit abzusichern.
Als fünfte Säule des deutschen Sozialversicherungssystems ist die gesetzliche bzw. soziale Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung. Genauso wie die vier anderen Säulen – gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Arbeitslosenversicherung und gesetzliche Unfallversicherung. Durch die Versicherungspflicht stellt der Gesetzgeber sicher, dass die Basisleistungen der Sozialversicherung jeden Bürger und jede Bürgerin im Pflegefall absichern. Die Notwendigkeit einer Pflegeversicherung besteht deshalb unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Welche Leistungen zahlt der Versicherungsträger der Pflegeversicherung?

Welche Leistungen Ihnen im Pflegefall zustehen, hängt von Ihrem anerkannten Pflegegrad ab. Dabei macht es keinen Unterschied, ob gesetzliche oder private Pflegeversicherung für Sie zuständig sind. Die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherungen sind:
- Grundpflege
- Beratungsangebote
- Pflegegeld (Leistung von SPV und PPV)
- Pflegesachleistungen (Leistung der SPV)
- Kostenersatz (Leistung der PPV)
- Kombinationsleistungen
- Entlastungsbetrag
- Pflegehilfsmittel
- Teil- und vollstationäre Pflege
- Zuschüsse zu Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (umgangssprachlich oft Wohnraumzuschüsse genannt).
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Entlastungs- und Betreuungsangebote für Pflege zu Hause
Warum eine private Vorsorge mit der Pflegezusatzversicherung?
Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung decken nur einen Teil der Kosten ab, die Ihnen im Pflegefall entstehen. Ein Beispiel: In Pflegegrad 5 betragen Heim- und Pflegekosten durchschnittlich 5.263 Euro im Monat. Das ist deutlich mehr, als Versicherungsträger der Pflegeversicherung übernehmen. Das Risiko ist groß, dass eine Versorgungslücke entsteht. Diese müssen Sie oder Ihre Angehörigen aus eigenen finanziellen Mitteln schließen.
Lesen Sie hier, wie groß Ihre Versorgungslücke bzw. Ihr Eigenanteil sein könnte.
Im Rahmen der Pflegereform 2022 zahlen gesetzliche Pflegekassen oder die private Pflegepflichtversicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungsbeträgen einen von der Dauer der vollstationären Pflege abhängigen Leistungszuschlag. Dieser Leistungszuschlag ist bezogen auf den pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5. Der Leistungszuschlag beträgt im ersten Jahr 15 Prozent. Im zweiten Jahr beträgt dieser 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.
Quellen für bundesweit durchschnittliche Pflegekosten: Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO 09/2024) sowie Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes.
Die Pflegezusatzversicherung schließt Kostenlücken und senkt Ihren Eigenanteil
Im Pflegefall möchten Sie finanziell abgesichert sein, ohne Ihre Angehörigen zu belasten? Dann ist beispielsweise eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll. Je nachdem, in welchem Umfang Sie Ihr Pflegerisiko absichern möchten, gibt es passende private Vorsorgemöglichkeiten. Den Basis-Versicherungsschutz der Pflegeversicherung-Träger können Sie zum Beispiel mit diesen Allianz Zusatzversicherungen erweitern:
- Bitte beachten Sie, dass der Vertragsabschluss nur möglich ist, wenn beispielsweise noch keine Pflegebedürftigkeit besteht und noch kein Pflegegrad beantragt worden ist. Oder wenn innerhalb der letzten fünf Jahren keine ernsthaften Erkrankungen bestanden. Online abschließen können Sie bis zum 60. Lebensjahr, grundsätzlich bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Sind Sie bereits älter als 60 Jahre, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
- Pflegezusatzversicherung: PflegetagegeldBest leistet je nach Pflegegrad einen vertraglich festgelegten Tagessatz. Je nachdem, ob Sie im Heim oder zu Hause von Pflegekräften oder Angehörigen betreut werden.
- PflegeBahr: Der Tarif ist ein solider Einstieg in die private Pflegeversicherung. Der Staat fördert den PflegeBahr jährlich mit bis zu 60 Euro.
- Pflegerentenversicherung: Die PflegePolice Flexi zahlt im Pflegefall eine garantierte monatliche Pflegerente. Die Höhe der Pflegerente bestimmt sich je nach Grad der Pflegebedürftigkeit und vereinbarter Leistung.
Welche Pflegeberatungs- und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für privat Pflegeversicherte?
Pflegeberatung und Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gibt es online, per Telefon oder Videochat. Auf Wunsch beraten Fachkräfte Sie auch persönlich zu Hause. Sie sind selbst pflegebedürftig und Mitglied einer privaten Pflegepflichtversicherung? Oder Angehörige:r eines solchen Leistungsempfängers oder einer Leistungsempfängerin? Dann können Sie unter anderem diese Beratungsmöglichkeiten nutzen:
- Für privat Pflegepflichtversicherte: Die compass Pflegeberatung der privaten Krankenversicherer unterstützt Sie bei allen Fragen rund um das Thema Pflege und hilft bei der Auswahl von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen. Unter 0800 1018800 erreichen Sie die Fachkräfte kostenlos.
- Für Versicherte in der Pflegezusatzversicherung der Allianz: Wenn Sie bei der Allianz privat vorsorgen, steht Ihnen die Allianz Pflege Assistance ARZ.care mit sofortiger Hilfe im Pflegefall zur Seite. Fachkräfte beraten Sie und Ihre nahen Familienangehörigen – selbst wenn diese nicht bei der Allianz versichert sind. Jederzeit und bei Bedarf auch weltweit und kostenlos!
In welcher Form sollte ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherungen gestellt werden?
Welche Leistungen der Pflegeversicherungen können für pflegende Angehörige verwendet werden?
Finanzierung der Pflegeversicherung: Wer zahlt wo Beiträge ein?
- Die Pflegeversicherung-Finanzierung wird von den Mitgliedern gesetzlicher und privater Pflegekassen, den gesetzlich Pflegeversicherten mit ihren Beiträgen ermöglicht. Die Beiträge der gesetzlich Pflegeversicherten decken die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung (SPV). Die individuelle Beitragshöhe ist vom Bruttoeinkommen (bzw. Bruttojahresgehalt) und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder abhängig.
- In der privaten Pflegeversicherung (PPV) spielt das Einkommen der Versicherten und ob Kinder vorhanden sind bei der Bemessung ihrer Beiträge, die sie zahlen, keine Rolle. Entscheidend ist das individuelle Pflegerisiko, das mit zunehmendem Eintrittsalter steigt.
- Für beide gilt bei der Berechnung der maximalen Beitragshöhe die jeweils aktuelle Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Wer sind die Träger von Pflegeeinrichtungen?
Die Träger von Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime und als Pflegeheime zugelassene Altenheime) erbringen jene pflegerischen Leistungen, die von den Pflegekassen an den Pflegebedürftigen je nach Pflegegrad bezahlt werden.
Die Einrichtungsträger können natürliche oder juristische Personen sein. Sie betreiben die pflegerische Einrichtung und stellen das Pflegepersonal sowie die Arbeitsmittel. In Deutschland gibt es drei Arten von Trägern für Pflegeeinrichtungen: Staatliche Träger, freigemeinnützige Träger und private Betreiber.
Heimbewohner:innen (Pflegebedürftige) schließen ihren Vertrag mit dem Einrichtungsträger.
Seit 01.01.2022 sieht die Pflegereform 2021/2022 eine tarifliche Bezahlung von Pflegekräften vor, um Pflegeberufe attraktiver zu gestalten. Träger von Pflegeeinrichtung sind somit ab dem 01.09.2022 verpflichtet, die (bei der Vereinbarung der Pflegesätze/Pflegebedürftigen zugrunde gelegte) Bezahlung der Gehälter ihrer Pflegekräfte einzuhalten und nachzuweisen.



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