- Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und unterstützt Sie bei Ihrer täglichen Routine, beispielsweise bei der Körperpflege oder bei den Mahlzeiten.
- Sie kann bei Ihnen zu Hause, teilstationär oder stationär in einer Pflegeeinrichtung erfolgen. Bei der häuslichen Pflege können neben dem Pflegedienst auch Angehörige, Bezugspersonen oder Nachbarn bzw. Nachbarinnen die Aufgaben übernehmen.
- Die Kosten für die Grundpflege trägt die gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung – allerdings nur zu einem Teil.
- Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Versorgungslücken geschlossen werden. Um den Eigenanteil im Pflegefall zu reduzieren, ist es notwendig, bereits vor dem Eintritt des Pflegefalls vorzusorgen.
Grundpflege: Ihre Grundversorgung

Grundpflege kurz erkärt


- Drei von vier Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
- Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
- Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 15,68 Euro pro Monat.
Was ist Grundpflege?

In der Grundpflege hilft Ihnen eine Pflegeperson zum Beispiel bei der Ernährung, beim Ankleiden oder bei Toilettenbesuchen. Zur Grundpflege gehört neben der Versorgung auch die Unterstützung bei der Mobilität sowie die Förderung von Alltagsfähigkeiten und Kommunikation. Grundpflege kann durch
- professionelle Pflegekräfte (Betreuungskräfte)
- oder auch Angehörige
- oder Freunde oder Nachbarinnen erfolgen.
Sie unterstützen Sie, indem sie bestimmte Aufgaben für Sie vorbereiten, Sie darin unterstützen oder ganz übernehmen. Die Grundpflege für gesetzlich Versicherte ist im Sozialgesetzbuch (SGB) XI geregelt und für privat versicherte Personen in den entsprechenden Versicherungsbedingungen.
Grundpflege durch Angehörige
Grundpflege durch einen Pflegedienst
Grundpflege als Teil der häuslichen Krankenpflege
Die Grundpflege in Verbindung mit Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ist auch als häusliche Krankenpflege nach SGB V möglich. Hierfür kann, muss aber kein Pflegegrad vorliegen. Aber diese muss von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben und kann nicht eigenständig beantragt werden. Bei Entlassung nach einem stationären Klinikaufenthalt können auch Krankenhausärzte eine häusliche Krankenpflege von bis zu sieben Tagen verordnen. Bei der Kostenübernahme gilt:
- Gesetzlich Krankenversicherte müssen pro Verordnung 10 Euro sowie einen Eigenanteil von zehn Prozent der Pflegekosten zuzahlen.
- Privat Versicherte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf häusliche Krankenpflege. Das bedeutet: Sie müssen die Kosten in diesem Fall komplett selbst tragen.
Pflegebedarf und Anspruch: Wann benötigen Sie Grundpflege?
Was leistet die Grundpflege?
Die Gründe für eine Pflegebedürftigkeit können körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen sein. Dies kann Menschen in allen Altersgruppen betreffen. Auch Kinder und Erwachsene können z. B. durch Erkrankung, Unfall oder von Geburt an pflegebedürftig werden. Unter Umständen sind sie ein Leben lang auf Grundpflege angewiesen. Von Körperpflege, über Betreuung bis zur Haushaltsführung: Die Grundpflege kann folgende Bereiche abdecken:
- körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Anziehen und Waschen
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Gedächtnistrainings
- Hilfe bei der Haushaltsführung (etwa Einkaufen oder Kochen)
Im Sinne der hauswirtschaftlichen Versorgung kann ein ambulanter Pflegedienst bei häuslicher Pflege auch bei anderen Maßnahmen unterstützen. Dies sollte jedoch immer individuell mit dem Anbieter geklärt werden.
Wer hat Anspruch auf die Leistungen?
Wer darf die Grundpflege durchführen?
Für die Leistungen der Grundpflege bedarf es keiner pflegerischen Ausbildung. Grundpflege können auch Angehörige (Ehepartner, Freundinnen, Nachbarn, Familienangehörige oder Bekannte) oder professionelle Pflegepersonen (im Sinne von Pflegeberufen) verrichten. Wichtig ist, dass sich die pflege- und hilfebedürftigen Personen bei den teilweise intimen Hilfestellungen mit ihrer Pflegeperson wohlfühlt.
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung (Prüfung) der Grundpflege: Um die Pflegequalität zu gewährleisten, bedarf es vor allem in der Alten- bzw. Seniorenpflege der Unterstützung professioneller Pflegekräfte.
Welche Arten der Grundpflege gibt es?
Grundpflege als Teil der häuslichen Pflege
Bei der Grundpflege pflegen Angehörige, Bezugspersonen oder professionelle Pflegedienste Sie zu Hause. Hierbei sollten Sie bedenken, dass eine Pflege immer auch einen Eingriff in die Privatsphäre bedeutet– achten Sie deshalb auf eine passende Auswahl der Pflegeperson(en). Das Leistungsspektrum bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst ist sehr umfangreich. Die Leistungsbereiche der Grundpflege umfassen unter anderem:
- die Beaufsichtigung durch Angehörige bei Grundverrichtungen wie Waschen oder Ernährung
- die Unterstützung und Anleitung bei regelmäßigen täglichen Aufgaben im Alltag, zum Beispiel Anziehen
- die teilweise oder vollständige Übernahme der Pflege durch Betreuungskräfte oder Angehörige
Welche Tätigkeiten gehören zur Grundpflege?
Zu den Tätigkeiten der Grundpflege zählen folgende Teilbereiche:
- Hilfe bei der Körperpflege – vom Aufstehen aus dem Bett, über An- und Ausziehen bis zur Körperwäsche
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, wie beispielsweise die mundgerechte Zubereitung, Entfernen von Knochen oder Hilfe bei der Nahrungszufuhr. Die Zubereitung der Nahrung hingegen fällt unter die hauswirtschaftliche Versorgung.
- Mobilität bei Pflegebedürftigkeit der zu pflegenden Person, unter anderem Hilfe beim Treppensteigen, Toilettentraining oder Verlassen des Hauses. Die Mobilität in der Stadt oder beim Einkaufen fällt allerdings nicht darunter.
Je nach Art und Umfang der Pflegetätigkeit wird von den Pflegediensten meist zwischen kleiner und großer Grundpflege unterschieden. Generell umfasst die Grundpflege folgende Teilbereiche:
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Tätigkeit
|
Kleine Grundpflege
|
Große Grundpflege
|
---|---|---|
Waschen von Gesicht, Oberkörper und Intimbereich | Ja | Ja |
Bereitlegen sowie An- und Ausziehen der Kleidung | Ja | Ja |
Mundpflege, Zahnpflege (Zahnhygiene), Versorgung von Zahnprothesen | Ja | Ja |
Toilettenbesuche mit Hilfestellung auf dem WC oder im Bett | Ja | Ja |
Baden oder Duschen der pflegebedürftigen Person | Nein | Ja |
Erschwerende Faktoren
Teilstationäre Pflege und vollstationäre Pflege
Ihre stationäre Pflege übernehmen stets geschulte Pflegekräfte. Dies gilt auch für die stationäre Komponente der teilstationären Pflege. Im häuslichen Bereich der teilstationären Pflege können Sie sich sowohl von Angehörigen als auch von einem Pflegedienst versorgen lassen.
Wird eine pflegebedürftige Person vorübergehend medizinisch stationär behandelt, ist die Grundpflege im Krankenhaus selbstverständlich. Es empfiehlt sich, dies allerdings auch aktiv noch einmal anzufordern.
Aktivierende Pflege
Unter aktivierender Pflege versteht man den Ansatz, Pflegebedürftigen zur selbstständigen Bewältigung von Aufgaben zu verhelfen. Hier erhalten Sie als Pflegebedürftige:r Unterstützung, um Ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten zu verbessern oder zumindest zu erhalten. Beispielsweise müssen Sie nach einem Unfall oder einem Schlaganfall unter Umständen bestimmte Bewegungsabläufe neu erlernen. Hier hilft es meist, wenn Sie die notwendigen Abläufe unter Anleitung selbstständig trainieren können.
Vorbeugen gegen das Verlernen von Fähigkeiten
Erledigen Sie alltägliche Verrichtungen wie die Zahnpflege oder das Rasieren so lange und umfangreich wie möglich selbst. Nehmen Ihnen Pflegepersonen zu viel ab, verlernen Sie vielleicht unnötig rasch entsprechende Fertigkeiten. Um hier eine gute Hilfe zu sein, können pflegende Angehörige entsprechende Kurse besuchen. Diese bezahlen in der Regel die Kranken- oder Pflegekassen.
Hohe Kundenzufriedenheit bei der Pflegezusatzversicherung
Sie suchen eine Pflegezusatzversicherung?
Wie viel kostet eine Pflegezusatzversicherung?
Wie hoch ist der Zeitaufwand bei der Grundpflege?
Die hier aufgeführten Zeiten spiegeln daher nur die Zeitkorridore wieder, die Pflegedienste für die einzelnen Tätigkeiten zur Grundpflege einplanen.
Beispiel: Beauftragt eine pflegebedürftige Person einen Pflegedienst mit der Ganzkörperwäsche, kommt der Pflegedienst für 20-25 Minuten nach Hause. Orientierungswerte für die Grundpflege nach Zeit finden Sie in der folgenden Auflistung, die Beispiele aus den verschiedenen Bereichen enthält.
Tabelle Zeitaufwand Grundpflege:
-
Waschen
-
Darm- und Blasenentleerung
-
Nahrungsaufnahme
-
Mobilität
-
An- und Entkleiden
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Grundpflege Waschen
|
Pflegezeitaufwand in Minuten
|
---|---|
Ganzkörperwäsche | 20-25 |
Teilwäsche Oberkörper | 8-10 |
Teilwäsche Unterkörper | 12-15 |
Teilwäsche Hände/Gesicht | 1-2 |
Duschen | 15-20 |
Baden | 20-25 |
Zahnpflege (Zahnhygiene) | 5 |
Kämmen | 1-3 |
Rasieren | 5-10 |
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Darm- und Blasenentleerung
|
Pflegezeitaufwand in Minuten
|
---|---|
Wasserlassen (inkl. Intimhygiene) | 2-3 |
Stuhlgang (inkl. Intimhygiene) | 5-10 |
Richten der Bekleidung | 2 |
Wechseln von Inkontinenzeinlagen nach Wasserlassen | 4-6 |
Wechseln von Inkontinenzeinlagen nach Stuhlgang | 7-10 |
Wechseln/Entleeren des Urinbeutels | 2-3 |
Wechseln/Entleeren des Stomabeutels | 3-4 |
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Nahrungsaufnahme (Ernährung)
|
Pflegezeitaufwand in Minuten
|
---|---|
Mundgerechtes Zubereiten einer Mahlzeit | 2-3 |
Anreichen von Hauptmahlzeiten | 15-20 |
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Mobilität
|
Pflegezeitaufwand in Minuten
|
---|---|
Aufstehen/Zu-Bett-Gehen | 1-2 |
Umlagern | 2-3 |
Wischen um mehr anzuzeigen
An- und Entkleiden
|
Pflegezeitaufwand in Minuten
|
---|---|
Ankleiden gesamt | 8-10 |
Entkleiden gesamt | 4-6 |
Wer übernimmt die Kosten für die Grundpflege?
Wann zahlt die Pflegeversicherung Leistungen der Grundpflege?
Das Pflegegeld für die häusliche Pflege zahlen die gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherungen. Je nach Pflegegrad sind das zwischen 347 Euro (Pflegegrad 2) und 990 Euro (Pflegegrad 5). Pflegebedürftige nutzen dieses Geld oft, um das Engagement pflegender Angehöriger oder Bezugspersonen und Nachbarn bzw. Nachbarinnen zu honorieren. Die Versicherer übernehmen einen Teil der Kosten für einen Pflegedienst oder die Kosten für teil- bzw. vollstationäre Pflege.
Das Geld der Pflichtversicherungen reicht für die komplette Grundpflege allerdings meist nicht aus. Je nach Pflegegrad können Lücken von weit mehr als 3.000 Euro im Monat entstehen. Schließen Sie diese Versorgungslücken mit einer privaten Pflegeversicherung, wie beispielsweise der Pflegezusatzversicherung oder Pflegerentenversicherung der Allianz.
Wer hilft mir bei Fragen zum Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung?
In Deutschland gibt es über 100 soziale Pflegekassen und über 50 private Pflegeversicherungsträger. Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Antrag zu Pflegeleistungen, ist die jeweilige Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber Pflegeversicherung Träger.
Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung ist die soziale Pflegeversicherung (SPV) zuständig, auch Pflegekasse genannt. Sie benennt eine zuständige Pflegeberaterung, an die Sie alle Fragen rund um das Thema Pflege richten können. Die Pflegeberatung ist ein kostenloser Service. Pflegeberater:innen und Pflegestützpunkte stehen Ihnen vor Ort, bei Ihnen Zuhause, online oder telefonisch zur Verfügung.
Versicherte der privaten Krankenversicherung können sich an die compass Pflegeberatung wenden. Auch diese bietet kostenlose Informationen, Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege an. Die Telefonnummer ist 08 00-101 88 00 (bundesweit gebührenfrei).
Mit der Allianz Pflegezusatzversicherung können Sie jederzeit umfangreiche Service- und Assistance-Leistungen des Allianz Partners WDS.care nutzen. Das gilt für Sie und Ihre Angehörigen gleichermaßen. Zu den wertvollen Leistungen gehört zum Beispiel die Vermittlung von Pflegeservices wie eine Begleitung beim Krankentransport, ein Menüservice, Unterstützung bei der Reinigung und beim Einkaufen sowie die Vermittlung eines Pflegeheimplatzes.
Pflegekosten, Leistungen und Eigenanteil bei ambulanter Pflege durch einen Pflegedienst
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Pflegegrad
|
Pflegekosten*
|
Leistung der Pflegepflichtversicherung
|
Eigenanteil
|
---|---|---|---|
1 | 834 € | – | 834 € |
2 | 1.907 € | 796 € | 1.111 € |
3 | 3.457 € | 1.497 € | 1.960 € |
4 | 4.977 € | 1.859 € | 3.118 € |
5 | 5.803 € | 2.299 € | 3.504 € |
Die fünf Pflegegrade
So werden die fünf Pflegegrade berechnet
Mehr Informationen zu den Pflegegraden finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.
Darf man im Rahmen der Grundpflege offiziell von Angehörigen gepflegt werden?
Ist die Grundpflege durch den jeweiligen Pflegedienst genormt?
Können die Kosten der Grundpflege von der Steuer abgesetzt werden?
Durch Grundpflege-Leistungen oder eine hauswirtschaftliche Unterstützung sollen Pflegebedürftige im Krankheitsfall entlastet werden. Diese Pflegekosten können unter bestimmten Voraussetzungen daher als außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden.
Dies gilt allerdings nur bei anerkannter Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 2-5) oder Krankheit der pflegebedürftigen Person. Personen ohne Pflegegrad, die beispielsweise rein aus Altersgründen auf Pflege oder Unterstützung im Alltag angewiesen sind, können diese Kosten nicht steuerlich absetzen.
Wie lange kann Pflege medizinisch verordnet werden?
Grundsätzlich dürfen ein behandelnder Arzt oder eine Ärztin eine häusliche Krankenpflege als Teil der Grundpflege nur für 14 Tage verordnen. Falls notwendig, können nach diesem Zeitraum mit entsprechender ärztlicher Begründung auch Folgeverordnungen ausgestellt werden.
Besteht voraussichtlich mehr als sechs Monate der Bedarf an Grundpflege oder hauswirtschaftlicher Versorgung, müssen Pflegebedürftige einen Pflegegrad beantragen. Liegt dieser vor, kommt die gesetzliche Pflegeversicherung für einen bestimmten Teil der Pflegekosten auf. Eine medizinische Behandlungspflege muss hingegen auch parallel zu Leistungen der Pflegeversicherung verordnet und von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden.
Was hat sich mit dem Pflegestärkungsgesetz (PSG) II geändert?
Mit dem PSG II wurden zum 01.01.2017 die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf neue Pflegegrade ersetzt. Ausschlaggebend ist nun der Grad der Selbstständigkeit, nicht, wie zuvor, der Zeitaufwand der Pflege.
Die neue Faustregel für damit einhergehende Begutachtung und Einschätzung des Gutachters bzw. der Gutachterin lautet: Je unselbstständiger und hilfsbedürftiger die pflegebedürftige oder auch demenzerkrankte Person ist, desto höher ist der Pflegegrad. Dadurch sollen mehr Menschen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Lesen Sie hier auch alle Details für Pflegebedürftige und Angehörige zur Pflegereform.


