- Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und unterstützt Sie bei Ihrer täglichen Routine, beispielsweise bei der Körperpflege oder bei den Mahlzeiten.
- Sie kann bei Ihnen zu Hause, teilstationär oder stationär in einer Pflegeeinrichtung erfolgen. Bei der häuslichen Pflege können neben dem Pflegedienst auch Angehörige, Bezugspersonen oder Nachbarn bzw. Nachbarinnen die Aufgaben übernehmen.
- Die Kosten für die Grundpflege trägt die gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung – allerdings nur zu einem Teil.
- Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Versorgungslücken geschlossen werden. Um den Eigenanteil im Pflegefall zu reduzieren, ist es notwendig, bereits vor dem Eintritt des Pflegefalls vorzusorgen.
Grundpflege kurz erkärt


- Drei von vier Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
- Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
- Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 15,68 Euro pro Monat.
Wann benötigen Sie Grundpflege?
Was leistet die Grundpflege?
Die Gründe für eine Pflegebedürftigkeit können körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen sein. Dies kann Menschen in allen Altersgruppen betreffen. Auch Kinder und Erwachsene können z. B. durch Erkrankung, Unfall oder von Geburt an pflegebedürftig werden. Unter Umständen sind sie ein Leben lang auf Grundpflege angewiesen. Von Körperpflege, über Betreuung bis zur Haushaltsführung: Die Grundpflege kann folgende Bereiche abdecken:
- körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Anziehen und Waschen
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Gedächtnistrainings
- Hilfe bei der Haushaltsführung (etwa Einkaufen oder Kochen)
Im Sinne der hauswirtschaftlichen Versorgung kann ein ambulanter Pflegedienst bei häuslicher Pflege auch bei anderen Maßnahmen unterstützen. Dies sollte jedoch immer individuell mit dem Anbieter geklärt werden.
Wer hat Anspruch auf die Leistungen?
Wer darf die Grundpflege durchführen?
Für die Leistungen der Grundpflege bedarf es keiner pflegerischen Ausbildung. Grundpflege können auch Angehörige (Ehepartner, Freundinnen, Nachbarn, Familienangehörige oder Bekannte) oder professionelle Pflegepersonen (im Sinne von Pflegeberufen) verrichten. Wichtig ist, dass sich die pflege- und hilfebedürftigen Personen bei den teilweise intimen Hilfestellungen mit ihrer Pflegeperson wohlfühlt.
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung (Prüfung) der Grundpflege: Um die Pflegequalität zu gewährleisten, bedarf es vor allem in der Alten- bzw. Seniorenpflege der Unterstützung professioneller Pflegekräfte.
Welche Arten der Grundpflege gibt es?
Grundpflege als Teil der häuslichen Pflege
Bei der Grundpflege pflegen Angehörige, Bezugspersonen oder professionelle Pflegedienste Sie zu Hause. Hierbei sollten Sie bedenken, dass eine Pflege immer auch einen Eingriff in die Privatsphäre bedeutet– achten Sie deshalb auf eine passende Auswahl der Pflegeperson(en). Das Leistungsspektrum bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst ist sehr umfangreich. Die Leistungsbereiche der Grundpflege umfassen unter anderem:
- die Beaufsichtigung durch Angehörige bei Grundverrichtungen wie Waschen oder Ernährung
- die Unterstützung und Anleitung bei regelmäßigen täglichen Aufgaben im Alltag, zum Beispiel Anziehen
- die teilweise oder vollständige Übernahme der Pflege durch Betreuungskräfte oder Angehörige
Welche Tätigkeiten gehören zur Grundpflege?
Zu den Tätigkeiten der Grundpflege zählen folgende Teilbereiche:
- Hilfe bei der Körperpflege – vom Aufstehen aus dem Bett, über An- und Ausziehen bis zur Körperwäsche
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, wie beispielsweise die mundgerechte Zubereitung, Entfernen von Knochen oder Hilfe bei der Nahrungszufuhr. Die Zubereitung der Nahrung hingegen fällt unter die hauswirtschaftliche Versorgung.
- Mobilität bei Pflegebedürftigkeit der zu pflegenden Person, unter anderem Hilfe beim Treppensteigen, Toilettentraining oder Verlassen des Hauses. Die Mobilität in der Stadt oder beim Einkaufen fällt allerdings nicht darunter.
Je nach Art und Umfang der Pflegetätigkeit wird von den Pflegediensten meist zwischen kleiner und großer Grundpflege unterschieden. Generell umfasst die Grundpflege folgende Teilbereiche:
Wischen um mehr anzuzeigen
Tätigkeit
|
Kleine Grundpflege
|
Große Grundpflege
|
---|---|---|
Waschen von Gesicht, Oberkörper und Intimbereich | Ja | Ja |
Bereitlegen sowie An- und Ausziehen der Kleidung | Ja | Ja |
Mundpflege, Zahnpflege (Zahnhygiene), Versorgung von Zahnprothesen | Ja | Ja |
Toilettenbesuche mit Hilfestellung auf dem WC oder im Bett | Ja | Ja |
Baden oder Duschen der pflegebedürftigen Person | Nein | Ja |
Erschwerende Faktoren
Teilstationäre Pflege und vollstationäre Pflege
Ihre stationäre Pflege übernehmen stets geschulte Pflegekräfte. Dies gilt auch für die stationäre Komponente der teilstationären Pflege. Im häuslichen Bereich der teilstationären Pflege können Sie sich sowohl von Angehörigen als auch von einem Pflegedienst versorgen lassen.
Wird eine pflegebedürftige Person vorübergehend medizinisch stationär behandelt, ist die Grundpflege im Krankenhaus selbstverständlich. Es empfiehlt sich, dies allerdings auch aktiv noch einmal anzufordern.
Aktivierende Pflege
Unter aktivierender Pflege versteht man den Ansatz, Pflegebedürftigen zur selbstständigen Bewältigung von Aufgaben zu verhelfen. Hier erhalten Sie als Pflegebedürftige:r Unterstützung, um Ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten zu verbessern oder zumindest zu erhalten. Beispielsweise müssen Sie nach einem Unfall oder einem Schlaganfall unter Umständen bestimmte Bewegungsabläufe neu erlernen. Hier hilft es meist, wenn Sie die notwendigen Abläufe unter Anleitung selbstständig trainieren können.
Vorbeugen gegen das Verlernen von Fähigkeiten
Erledigen Sie alltägliche Verrichtungen wie die Zahnpflege oder das Rasieren so lange und umfangreich wie möglich selbst. Nehmen Ihnen Pflegepersonen zu viel ab, verlernen Sie vielleicht unnötig rasch entsprechende Fertigkeiten. Um hier eine gute Hilfe zu sein, können pflegende Angehörige entsprechende Kurse besuchen. Diese bezahlen in der Regel die Kranken- oder Pflegekassen.
Sie suchen eine Pflegezusatzversicherung?
Wie viel kostet eine Pflegezusatzversicherung?
Wer übernimmt die Kosten für die Grundpflege?
Wann zahlt die Pflegeversicherung Leistungen der Grundpflege?
Das Pflegegeld für die häusliche Pflege zahlen die gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherungen. Je nach Pflegegrad sind das zwischen 347 Euro (Pflegegrad 2) und 990 Euro (Pflegegrad 5). Pflegebedürftige nutzen dieses Geld oft, um das Engagement pflegender Angehöriger oder Bezugspersonen und Nachbarn bzw. Nachbarinnen zu honorieren. Die Versicherer übernehmen einen Teil der Kosten für einen Pflegedienst oder die Kosten für teil- bzw. vollstationäre Pflege.
Das Geld der Pflichtversicherungen reicht für die komplette Grundpflege allerdings meist nicht aus. Je nach Pflegegrad können Lücken von weit mehr als 3.000 Euro im Monat entstehen. Schließen Sie diese Versorgungslücken mit einer privaten Pflegeversicherung, wie beispielsweise der Pflegezusatzversicherung oder Pflegerentenversicherung der Allianz.
Wer hilft mir bei Fragen zum Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung?
In Deutschland gibt es über 100 soziale Pflegekassen und über 50 private Pflegeversicherungsträger. Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Antrag zu Pflegeleistungen, ist die jeweilige Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber Pflegeversicherung Träger.
Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung ist die soziale Pflegeversicherung (SPV) zuständig, auch Pflegekasse genannt. Sie benennt eine zuständige Pflegeberaterung, an die Sie alle Fragen rund um das Thema Pflege richten können. Die Pflegeberatung ist ein kostenloser Service. Pflegeberater:innen und Pflegestützpunkte stehen Ihnen vor Ort, bei Ihnen Zuhause, online oder telefonisch zur Verfügung.
Versicherte der privaten Krankenversicherung können sich an die compass Pflegeberatung wenden. Auch diese bietet kostenlose Informationen, Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege an. Die Telefonnummer ist 08 00.1 01 88 00 (bundesweit gebührenfrei).
Mit der Allianz Pflegezusatzversicherung können Sie jederzeit umfangreiche Service- und Assistance-Leistungen des Allianz Partners WDS.care nutzen. Das gilt für Sie und Ihre Angehörigen gleichermaßen. Zu den wertvollen Leistungen gehört zum Beispiel die Vermittlung von Pflegeservices wie eine Begleitung beim Krankentransport, ein Menüservice, Unterstützung bei der Reinigung und beim Einkaufen sowie die Vermittlung eines Pflegeheimplatzes.
Pflegekosten, Leistungen und Eigenanteil bei ambulanter Pflege durch einen Pflegedienst
Wischen um mehr anzuzeigen
Pflegegrad
|
Pflegekosten*
|
Leistung der Pflegepflichtversicherung
|
Eigenanteil
|
---|---|---|---|
1 | 834 € | – | 834 € |
2 | 1.907 € | 796 € | 1.111 € |
3 | 3.457 € | 1.497 € | 1.960 € |
4 | 4.977 € | 1.859 € | 3.118 € |
5 | 5.803 € | 2.299 € | 3.504 € |


