Grundpflege: Für Sie zusammengefasst
- Die Grundpflege unterstützt Sie bei Ihrer täglichen Routine. Sie erhalten beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege (z. B. Waschen, Baden, Zähne putzen etc.), bei den Mahlzeiten, beim Umziehen und/oder in Sachen Mobilität.
- Sie kann bei Ihnen zu Hause, teilstationär oder stationär in einer Pflegeeinrichtung erfolgen. Bei der häuslichen Pflege können neben dem Pflegedienst auch Angehörige, Freunde oder Nachbarn die Aufgaben übernehmen.
- Bei der häuslichen Pflege wird u. a. zwischen kleiner und großer Grundpflege unterschieden. Hierbei geht es vor allem um den Umfang der Körperpflege für die Pflegebedürftigen.
- Die Kosten für die Grundpflege tragen die gesetzliche und private Pflegepflichtversicherung – allerdings nur zu einem Teil.
- Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Vorsorgelücken geschlossen werden. Es ist sinnvoll, bereits vor Eintreten eines Pflegefalls vorzusorgen.

Versichern, was wirklich zählt

- Drei von fünf Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
- Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
- Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 13,90 Euro pro Monat.
Welche Arten der Grundpflege gibt es?
Dies kann Ihre pflegenden Angehörigen entlasten, falls diese beispielsweise berufstätig sind. Bei dieser Art der Pflege können Sie selbst entscheiden, wie häufig Sie die stationäre Betreuung benötigen. Ziel ist, dass Sie nach Möglichkeit nicht vollstationär untergebracht werden müssen.
Häusliche Pflege
Häusliche Pflege
Bei der Grundpflege pflegen Angehörige, Freunde oder professionelle Pflegedienste Sie zu Hause. Hierbei sollten Sie bedenken, dass eine Pflege immer auch einen Eingriff in die Intimsphäre bedeutet– achten Sie darum auf eine passende Auswahl der Pflegeperson(en). Der Leistungspakete bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst ist sehr umfangreich.
Eine bundesweite Norm für Leistungen der Pflegedienste bei Grundpflege gibt es nicht. Die Gestaltung und Regelung der Leistungskataloge unterscheidet sich je nach Bundesland. Es empfiehlt sich daher, sich bei einem Pflegedienst vor Ort zu informieren.
Unter anderem gehören hierzu:
Kleine Grundpflege
Die Pflegeform der kleinen Grundpflege umfasst nur bestimmte Teile des Körpers. Dazu zählt:
- Waschen des Gesichts, des Oberkörpers und des Intimbereichs
- Bereitlegen sowie An- und Ausziehen der Kleidung
- Mundpflege, Zahnpflege (Zahnhygiene), Versorgung der Zahnprothesen
- Toilettenbesuche mit Hilfestellung auf dem WC oder im Bett
Was gehört zur großen Grundpflege?
Teilstationäre und vollstationäre Pflege
Aktivierende Pflege
Vorbeugung gegen das Verlernen von Fähigkeiten
Auch alltägliche Verrichtungen wie die Zahnpflege oder das Rasieren sollten Sie so lange und umfangreich wie möglich in Eigenständigkeit erledigen. Wenn Ihnen Pflegepersonen zu viel abnehmen, kann dies dazu führen, dass Sie unnötig rasch entsprechende Fertigkeiten verlernen. Um hier eine gute Hilfe zu sein, können Pflegende entsprechende Kurse besuchen; diese bezahlen in der Regel die Kranken- oder Pflegekassen.
Was ist Grundpflege, was ist Behandlungspflege?
Behandlungspflege umfassen medizinische Leistungen
Was gehört zur Grundpflege?

Körperpflege
Körperpflege
Die Körperpflege umfasst nicht nur Unterstützung bei der Körperwäsche, der Haare und des Gesichts sowie das Putzen der Zähne. Auch die Hilfe beim An- und Ausziehen sowie das Aufstehen und zu Bett gehen zählen zu diesen Aufgaben.
Der Ablauf der Grundpflege (bzw. die Reihenfolge) kann am Beispiel der Grundpflege am Waschbecken dargestellt werden:
- Den Pflegebedürftigen ins Bad begleiten (Körperkontakt halten, Sturzprophylaxe)
- Vor dem Waschbecken platzieren lassen und das Unterhemd ausziehen
- Per Handgriff der Person Handtuch auf die Beine legen
- Waschlappen befeuchten und in die Hand geben
- Wasser in angenehmer Temperatur in das Waschbecken laufen lassen und Waschlotion hinzufügen
- Pflegebedürftige Person im Idealfall selber waschen und abtrocknen lassen
- Parallele Hautpflege von Arme, Brust, Bauch und Rücken durch Pflegeperson
- Eincremen des Gesichts und anschließendes Anziehen des Unterhemds
- Schlafanzughose der pflegebedürftigen Person herunterlassen und Leistengegend und Intimbereich reinigen
- Gesäß waschen und gut abtrocknen; ggf. Ausscheidung entfernen
- Füße und Zehenzwischenräume waschen und gut abtrocknen
- Beine eincremen und Person bitten die Hose hochzuziehen und Waschwasser auslassen
- Pflegebedürftige Person bitten langsam anzuziehen, ggf. stützen
- Ggf. Hilfe beim Kämmen und Zähneputzen (eventuelle Pflege der Zahnprothese)
- Stuhl (auch Toilettenstuhl) zur Seite stellen und nach eventuellem Harnlassen (sowie ggf. Inkontinenzmaterialien vorbereiten) fragen
- Person aus Badezimmer begleiten
Ernährung (Nahrungsaufnahme)
Mobilität
Grundpflege und Ergotherapie


Was kostet die Grundpflege und wer bezahlt sie?
Pflegegeld für Sie
Anteil der Versicherungen
Das Pflegegeld für die häusliche Pflege zahlt die gesetzliche und private Pflegepflichtversicherung. Außerdem übernehmen die Versicherer einen Teil der Kosten für einen Pflegedienst oder die teil- bzw. vollstationäre Pflege. Das Geld der Pflichtversicherungen reicht für die komplette Grundpflege allerdings meist nicht aus.
Je nach Pflegegrad können Lücken von weit mehr als 1.000 Euro im Monat entstehen. Diese können Sie mit einer privaten Pflegeversicherung schließen, wie beispielsweise der Pflegezusatzversicherung Allianz PflegetagegeldBest oder Allianz Pflegerentenversicherung PflegePolice Flexi.
Für den Allianz Tarif PflegetagegeldBest gelten folgende Altersgrenzen (Höchstaufnahmealter):
- Grundsätzlich können Versicherte bis zum vollendeten 70. Lebensjahr aufgenommen werden.
- Der Online-Abschluss ist nur bis zum vollendeten 60. Lebensjahr möglich.
Wer hilft mir bei Fragen zum Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung?
In Deutschland gibt es über 100 soziale Pflegekassen und über 50 private Pflegeversicherungsträger. Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Antrag zu Pflegeleistungen, ist die jeweilige Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber Pflegeversicherung Träger.
Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung ist die soziale Pflegeversicherung (SPV) zuständig. Diese wird auch Pflegekasse genannt. Die Pflegekasse benennt einen zuständigen Pflegeberater, an den allen Fragen rund um das Thema "Pflege" gestellt werden können. Die Pflegeberatung ist ein kostenloser Service. Pflegeberater und Pflegestützpunkte stehen Ihnen vor Ort, bei Ihnen Zuhause, online oder telefonisch zur Verfügung.
Versicherte der Privaten Krankenversicherung können sich an die compass Pflegeberatung wenden. Diese bietet kostenlose Informationen, Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege an. Die Telefonnummer ist 08 00.1 01 88 00 (bundesweit gebührenfrei).
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