- Die Pflegereform wurde 2023 beschlossen und trat ab dem 1. Juli 2023 in Kraft. Ein Teil davon ist jedoch erst seit 1. Januar 2025 wirksam. Die stetig steigenden Kosten in der stationären und ambulanten Pflege gehören zu den Hauptgründen für diese Pflegereform. Das ändert sich:
- Für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und damit in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) versichert sind, stieg der Höchstbeitrag von ursprünglich 207 Euro auf 231,53 Euro. Damit liegt der maximale Beitrag zur GKV inklusive SPV bei über 1.100 Euro monatlich.
- Für Familien: Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung ist gestaffelt und abhängig von der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder.
- Die Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung sind zum 01.01.2025 gestiegen. Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen erhöhten sich beispielsweise um jeweils 5 Prozent.
- Trotz Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung bleibt für viele eine Versorgungslücke. Im Pflegefall sichert Sie hier eine private Pflegezusatzversicherung bestmöglich ab – und verringert Ihren Eigenanteil auch bei steigenden Pflegekosten.
Pflegereform: Das ändert sich für Sie

Pflegereform: Kurz erklärt


- Drei von vier Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
- Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
- Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 15,68 Euro pro Monat.
Was beinhaltet die Pflegereform?
Was ist die Pflegereform 2023?
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzesentwurf zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, kurz PUEG, am 26.05.2023 verabschiedet. Hintergrund sind vor allem gestiegene Pflegekosten. Das Ziel von Lauterbachs Pflegereform 2023 ist es, das Ungleichgewicht zwischen Kosten und Entlastung von Pflegebedürftigen anzugleichen.
Das Gesetz plant Änderungen für die häusliche und stationäre Pflege. Um die dadurch entstehenden Mehrkosten zu finanzieren, wurde unter anderem der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung angepasst. Zudem gibt es einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.04.2022. Dieser besagt, dass Eltern mit Kindern in der Erziehungsphase bei den Pflegebeiträgen (SPV) stärker als bisher entlastet werden müssen. Des Weiteren wurden seit 01.01.24 die Leistungen für Pflegebedürftige angehoben.
Inhalte aus der Pflegereform 2022
Am 2. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag eine Pflegereform beschlossen. Sie zielt darauf ab, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell zu entlasten. Beispielsweise sind die Beträge für Pflegesachleistungen gestiegen.
Änderungen gibt es durch die Reform auch für Altenpfleger/Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen. Seit 01.09.2022 erhalten Einrichtungen Leistungen der Pflegekassen nur noch bzw. können mit diesen abrechnen, wenn sie ihre Pflegekräfte nach Tarif bezahlen. Außerdem: Pflegedienste können eigenständigere Entscheidungen bei der ambulanten Pflege treffen.
Die wichtigsten Änderungen durch die Pflegereform? Was änderte sich 2022 bei den Pflegekosten?
Diese Neuregelungen sieht das sogenannte Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vor:
- Heimbewohner:innen (in Pflegeheimen und Pflegeeinrichtungen) erhalten je nach Pflegegrad und Aufenthaltsdauer im Heim Zuschüsse zu den Pflegekosten.
- Der Betrag für Kurzzeitpflege wird erhöht.
- Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen (für ambulante professionelle Pflegedienste) werden erhöht.
- Pflegebedürftige können Übergangspflege im Krankenhaus in Anspruch nehmen, auch ohne Pflegegrad.
- Auf Beratungsmöglichkeiten soll laufend hingewiesen werden, z.B. immer dann, wenn eine neue Leistung beantragt wird.
- Beträge für Pflegesachleistungen können leichter (ohne Antrag) für Entlastungsleistungen verwendet werden.
- Pflegekräfte dürfen eigenständig Pflegehilfsmittel empfehlen. Die ärztliche Verordnung entfällt somit.
- Bestimmte Ansprüche gelten nun über den Tod des Pflegebedürftigen hinaus.
Ab wann wird die Pflegereform 2022 umgesetzt?
Wie ändern sich die Beiträge mit der neuen Pflegereform?

Künftig entscheidet auch die Anzahl der Kinder über den jeweiligen Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Neuregelung der Beiträge zur Pflegereform sieht folgendes seit dem 01. Januar 2025 vor:
- Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung stieg von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent.
- Für Kinderlose stieg der Beitragssatz von 4 Prozent auf 4,2 Prozent. Der neue Beitragszuschlag für Kinderlose bleibt damit bei 0,6 Prozent.
- Für Personen mit einem Kind stieg der Beitragssatz von 3,4 Prozent auf 3,6 Prozent.
- Allgemein gilt: Je höher die Kinderanzahl, desto mehr Abschläge gibt es beim Pflegebeitrag. Für Haushalte mit mehr als einem Kind reduziert sich der Beitragssatz. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind erfolgt eine weitere Reduktion um jeweils 0,25 Prozentpunkte pro Kind. Das gilt nur für Kinder, die unter 25 Jahre alt sind.
- Abschläge für mehrere Kinder gibt es jedoch nur während der Erziehungsphase, bis zum 25. Lebensjahr. Danach zahlen Versicherte den normalen Beitragssatz für ein Kind von 3,6 Prozent, auch wenn Sie mehrere Kinder haben.
- Unabhängig von der Kinderzahl beträgt der neue Arbeitgeberanteil für Angestellte 1,8 Prozent (Ausnahme: Sachsen).
In der folgenden Tabelle finden Sie einen Überblick zu den neuen Pflegebeitragssätzen, die in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) seit dem 01.01.2025 gelten:
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Anzahl Kinder |
Alter Beitragssatz SPV |
Neuer Beitragssatz SPV |
Arbeitnehmeranteil* |
---|---|---|---|
Mitglieder ohne Kinder |
4,00 % |
4,20 % |
2,40 % |
Mitglieder mit 1 Kind |
3,40 % |
3,60 % (lebenslang) |
1,80 % |
Mitglieder mit 2 Kindern |
3,15 % |
3,35 % |
1,55 % |
Mitglieder mit 3 Kindern |
2,90 % |
3,10 % |
1,30 % |
Mitglieder mit 4 Kindern |
2,65 % |
2,85 % |
1,05 % |
Mitglieder mit 5 Kindern |
2,40 % |
2,60 % |
0,80 % |
* In Sachsen beträgt der Arbeitgeberanteil 1,3%
Welche Auswirkung hat die Beitragserhöhung der Pflegereform für Rentner:innen?
- Für Rentnerinnen und Rentner ohne Kinder erhöht sich der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung ebenfalls von 4 Prozent auf 4,2 Prozent. Auch sie zahlen den Kinderlosenzuschlag.
- Der Kinderlosenzuschlag entfällt für alle, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind.
- Für Rentnerinnen und Rentner mit Kindern steigt der Beitragssatz von 3,4 Prozent auf 3,6 Prozent.
- Abschläge gestaffelt nach Kinderzahl gelten wie in der oben aufgeführten Tabelle, sofern die Kinder unter 25 Jahre sind.
Was müssen gesetzlich Versicherte 2025 in die Krankenkasse einzahlen?
Übersicht Beitragsanpassung
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Beitrag |
Höchstbeitrag GKV und SPV 2025 |
---|---|
GKV-Beitrag 14,6%* |
804,82 € |
Zusatzbeitrag 2,5%* |
137,82 € |
SPV (kinderlos)** |
231,53 € |
Summe |
1.174,17 € |
** maximaler SPV-Beitrag ohne Kind vor 2025: 4,00 % der BBG; ab 2025: maximal 4,20 % der BBG
Auch in Zukunft steigende Beiträge in der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung
Welche Auswirkungen hat die Pflegereform 2023 auf die gesetzlichen Leistungen?
Erhöhung der Leistungszuschläge ab 2024
Im Rahmen der Pflegereform 2022 zahlen gesetzliche Pflegekassen oder die private Pflegepflichtversicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungsbeträgen einen von der Dauer der vollstationären Pflege abhängigen Leistungszuschlag. Dieser Leistungszuschlag ist bezogen auf den pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5. Der Leistungszuschlag beträgt im ersten Jahr 15 Prozent. Im zweiten Jahr beträgt dieser 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.
Quellen für bundesweit durchschnittliche Pflegekosten: Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO 09/24) sowie Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes.
Durch die Pflegereform unter Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wurden zum 01.01.2024 die Leistungszuschläge für Pflegebedürftige erhöht. Anspruch auf diese Leistungen haben Personen, die in einer vollstationären Pflegeeinrichtung leben und im Pflegegrad 2 bis 5 eingestuft sind. Die Höhe des Zuschusses ist davon abhängig, wie lange die zu pflegende Person stationär betreut wird. Ziel ist es, langjährige Bewohner:innen eines Pflegeheims stärker zu entlasten.
Die Leistungszuschläge bleiben für 2025 unverändert:
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Verweildauer im Pflegeheim |
Leistungszuschläge 2023 |
Leistungszuschläge ab 2024 |
---|---|---|
0 – 12 Monate |
5 % |
15 % |
13 – 24 Monate |
25 % |
30 % |
25 – 36 Monate |
45 % |
50 % |
Mehr als 36 Monate |
70 % |
75 % |
Erhöhung der Sachleistungen in der Pflege ab 2025
Gesetzlich versicherte Personen in der sozialen Pflegeversicherung, die ambulant gepflegt werden, haben einen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Von einer Pflegesachleistung spricht man, wenn die pflegebedürftige Person durch professionelle Pflegekräfte zu Hause oder in häuslicher Umgebung betreut wird. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Leistungserbringer (z. B. dem Pflegedienst) ab. Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad.
Die Pflegesachleistungen erhöhen sich wie folgt:
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Pflegegrade |
Pflegesachleistungen 2025 |
---|---|
Pflegegrad 1 |
0 € |
Pflegegrad 2 |
796 € |
Pflegegrad 3 |
1.497 € |
Pflegegrad 4 |
1.859 € |
Pflegegrad 5 |
2.299 € |
Erhöhung des Pflegegelds ab 2025
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Pflegegrade |
Pflegegeld 2025 |
---|---|
Pflegegrad 1 |
0 € |
Pflegegrad 2 |
347 € |
Pflegegrad 3 |
599 € |
Pflegegrad 4 |
800 € |
Pflegegrad 5 |
990 € |
Welche Versorgungslücken lässt die Pflegereform 2023 offen?
Die Pflegekosten steigen weiter
Zwar werden im Zuge der Pflegereform zukünftig beispielsweise die Zuschüsse für Pflegesachleistungen (professionelle Pflegedienste) erhöht, gleichzeitig wird Unterstützung im Pflegefall aber immer teurer. Durch Tarifbindung und Lohnentwicklung sind die Kosten bereits in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Aufgrund der Inflation und einer wachsenden Anzahl an Pflegebedürftigen in den kommenden Jahren werden die Pflegekosten, aber auch die Hotel- und Investitionskosten und damit die Eigenanteile aller Voraussicht nach weiter steigen.
Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft in Köln könnten bis zum Jahr 2035 rund 307.000 Pflegekräfte in der stationären Versorgung fehlen. Die Versorgungslücke im gesamten Pflegebereich könnte sich auf insgesamt fast 500.000 fehlende Fachkräfte vergrößern.
Eine private Pflegezusatzversicherung schließt die Kostenlücke durch Privatvorsorge
Damit Sie im Fall der Fälle finanziell besser abgesichert sind, lohnt sich eine private Pflegezusatzversicherung:
- Trotz Pflegereform 2023 sind die tatsächlich anfallenden Kosten im Pflegefall in vielen Fällen höher als die Leistungen der sozialen Pflegepflichtversicherung. Um den Differenzbetrag nicht aus eigenen Mitteln stemmen zu müssen, ist eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll.
- Die Pflegereform bezieht sich auf staatlich definierte Leistungen der Pflegepflichtversicherung. Durch eine private Pflegezusatzversicherung können Sie nach Ihrem persönlichen Bedarf und individueller bestimmen, welche Pflege Sie wann und wie in Anspruch nehmen.
- Stichwort Pflegenotstand und wachsende Pflegeheimkosten: Mit einer privaten Vorsorge erhalten Sie garantiert die vertraglich vereinbarten Leistungen.
- Hinweise zum Höchstaufnahmealter: Der Online-Abschluss ist bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Grundsätzlich kann die Pflegezusatzversicherung bis zum vollendeten 70. Lebensjahr abgeschlossen werden. Falls Sie bereits 60 Jahre oder älter sind, sind wir gerne persönlich für Sie da.
- Der Vertragsabschluss ist nur möglich, wenn beispielsweise noch keine Pflegebedürftigkeit besteht und noch kein Pflegegrad beantragt worden ist. Oder wenn innerhalb der letzten fünf Jahren keine ernsthaften Erkrankungen bestanden.
Allianz Pflegezusatzversicherung: Beitragsbeispiele
Was müssen Versicherte für eine Anpassung der Zuschüsse und Leistungen tun?


Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen müssen keine neuen Anträge auf die gestiegenen Leistungen stellen. Die Erhöhung erfolgt automatisch je nach vorliegendem Pflegegrad (und Aufenthaltsdauer in der Pflegeeinrichtung). Damit schafft die Pflegereform Zugang zu den angepassten Leistungen, ohne dass Pflegebedürftige oder Angehörige einen aktiven Antrag stellen müssen.
Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Pflegereform 2023 und dem Pflegestärkungsgesetz?

- Seit 2017 gelten durch das PSG II neue Regeln dafür, wie Pflegebedürftigkeit festgestellt und eingestuft wird. Aus bislang drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade. Dadurch sollen mehr Betroffene im Pflegefall Leistungen der Pflegepflichtversicherung erhalten.
- Vor 2017 orientierten sich Pflegeversicherungsleistungen am Zeitaufwand, der pro "Pflegestufe" veranschlagt war (die Pflegezeit war dabei ein maßgeblicher Faktor für die Pflegestufe).
- Die nun gültigen Pflegegrade werden danach ermittelt, wie selbstständig die pflegebedürftige Person im Alltag noch ist. Je stärker die Selbstständigkeit beeinträchtigt ist, desto höher ist der Pflegegrad. Und umso höher fallen demnach die Pflegeleistungen aus.

Hohe Kundenzufriedenheit bei der Pflegezusatzversicherung
Ist die private Vorsorge in Form von Pflegezusatzversicherungen trotz Pflegereform notwendig?
Ja, eine zusätzliche Vorsorge für den Pflegefall ist sehr zu empfehlen. Denn die Anzahl der pflegebedürftigen Personen in Deutschland ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Und auch in Zukunft wird diese Zahl noch weiter steigen. Die bestehende Finanzierungslücke zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den staatlichen Leistungen wird sich dadurch weiter vergrößern. Ohne private Absicherung muss diese Differenz im Pflegefall von Ihnen oder Ihren Angehörigen finanziell ausgeglichen werden. Lesen Sie im Ratgeber, unter welchen Umständen Elternunterhalt bezahlt werden muss.
Je nach Bedarf empfiehlt sich daher eine private Pflegezusatzversicherung, der Abschluss einer Pflegerente (z. B. gegen Einmalzahlung) oder die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung (Pflege Bahr).
Werde ich als Pflegeheim-Bewohner:in durch die Pflegereform 2023 entlastet?
Ja. Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz haben Sie als Heimbewohner:in seit dem 01.01.2024 Anspruch auf höhere Leistungszuschläge. Diese bemessen sich danach, wie lange Sie schon in einem Pflegeheim betreut werden. Allerdings werden voraussichtlich auch die Kosten für die Versorgung in Pflegeheimen in den nächsten Jahren stark ansteigen. Der Eigenanteil, um diese Kosten komplett zu decken, wird weiterhin hoch sein.
Wichtig: Der Zuschuss bezieht sich nur auf fällige Pflege- und Ausbildungskosten. Unterbringung und Verpflegung im Pflegeheim sowie Investitionskosten zahlen Sie als Bewohner:in weiterhin selbst. Details finden Sie im Ratgeber Pflegeheim Kosten.
Was heißt das für die Zukunft? Da auch die Personalkosten für Pflegekräfte (siehe z. B. Ratgeber zu polnischen Pflegekräften) steigen, ist noch nicht absehbar, inwiefern der Leistungszuschlag langfristig für Entlastung sorgt. Das Durchschnittsniveau des zu zahlenden Eigenanteils wird in einigen Jahren möglicherweise wieder der Stand vor der Pflegereform erreichen. (Kritiker der Pflegereform sprechen davon, dass die rasant steigenden Pflegekosten unter Umständen sogar zu einer Mehrbelastung der Pflegebedürftigen führen könnten.) Umso sinnvoller ist eine private Pflegevorsorge, die Ihre Versorgungslücken schließt.
Gibt es im Zuge der Pflegereform 2023 mehr Pflegegeld?
Wie können berücksichtigungsfähige Kinder zur Ermittlung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung nachgewiesen werden?
Durch die Pflegereform 2023 ist der Beitragssatz für die soziale Pflegepflichtversicherung (SPV) von der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder abhängig. Berücksichtigungsfähig sind Kinder unter 25 Jahre; diese müssen der beitragsabführenden Stelle, wie zum Beispiel dem Arbeitgeber oder der gesetzlichen Rentenversicherung nachgewiesen werden. Dies gilt nur, wenn die Angaben den Stellen noch nicht bekannt sind.
Zu Beginn der Pflegereform 2023 bis einschließlich 30. Juni 2025 ist ein vereinfachtes Nachweisverfahren möglich. Kinder unter 25 Jahren müssen dann den Stellen nur gemeldet werden, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
Hat die Pflegereform Auswirkungen auf Personen, die in der privaten Krankenversicherung (PKV) abgesichert sind?
Wer hilft mir bei Fragen zum Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung?
Hilfe für privat Pflegepflichtversicherte:
Wenn Sie privat pflegepflichtversichert sind, dann wenden Sie sich an die compass Pflegeberatung. Das ist die Pflegeberatung der privaten Krankenversicherer, die Ihnen rund um das Thema Pflege zur Seite steht.
Hilfe für Pflegezusatzversicherte der Allianz:
Die Allianz Pflege Assistance steht Ihnen zur Seite, wenn Sie bei der Allianz eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben. Sie und Ihre nahen Familienangehörigen werden von Experten und Expertinnen beraten.
Hilfe für gesetzlich Pflegeversicherte in der Pflegekasse:
Als gesetzlich Krankenversicherter (GKV) sind Sie automatisch in der Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse bzw. Pflegekasse versichert. Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Pflegekasse zur weiteren Beratung.


