Am 2. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag eine Pflegereform beschlossen. Sie zielt darauf ab, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell zu entlasten. Beispielsweise sind die Beträge für Pflegesachleistungen gestiegen.
Änderungen gibt es durch die Reform auch für Altenpfleger/Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen. Seit 01.09.2022 erhalten Einrichtungen Leistungen der Pflegekassen nur noch bzw. können mit diesen abrechnen, wenn sie ihre Pflegekräfte nach Tarif bezahlen. Außerdem: Pflegedienste können eigenständigere Entscheidungen bei der ambulanten Pflege treffen.