- Zum 1. Januar 2026 ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Enbürokratisierung in der Pflege (BEEP) in Kraft getreten. Das Gesetz soll die Pflege zu Hause erleichtern und formale Abläufe vereinfachen.
- Zu den Neuerungen zählt beispielsweise eine Reduzierung der Pflicht für Beratungseinsätze bei den Pflegegraden 4 und 5 auf nur noch zweimal pro Jahr statt zuvor viermal jährlich. Ebenfalls neu: Strafzahlungen für die Pflegekasse, wenn der medizinische Dienst (MD) Begutachtungsfristen nicht einhält.
- Die Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung sind zwar durch die Pflegereform zum 01.01.2025 gestiegen, aber weitere Erhöhungen sind zunächst nicht vorgesehen. Das kann im Zuge steigender Kosten zu höheren Eigenanteilen für pflegebedürftige Personen führen.
- Trotz der Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung bleibt für viele eine Versorgungslücke. Im Pflegefall sichert Sie hier eine private Pflegezusatzversicherung bestmöglich ab – und verringert Ihren Eigenanteil auch bei steigenden Pflegekosten.
Pflegereform: Das ändert sich für Sie
Pflegereform 2026: Kurz erklärt
- Drei von vier Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
- Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
- Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 16,80 Euro pro Monat.
Welche Auswirkungen hat die Pflegereform auf die gesetzlichen Leistungen?
Durch die Pflegereform haben sich die Leistungszuschläge für Personen in Pflegeheimen erhöht. Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen wurden zum 01.01.2025 um jeweils 4,5 Prozent angehoben. Diese Erhöhung gilt auch für das Jahr 2026.
Erhöhung der Leistungszuschläge
Im Rahmen der Pflegereform 2022 zahlen gesetzliche Pflegekassen oder die private Pflegepflichtversicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungsbeträgen einen von der Dauer der vollstationären Pflege abhängigen Leistungszuschlag. Dieser Leistungszuschlag ist bezogen auf den pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5. Der Leistungszuschlag beträgt im ersten Jahr 15 Prozent. Im zweiten Jahr beträgt dieser 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.
Quellen für bundesweit durchschnittliche Pflegekosten: Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO 09/25) sowie Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes.
Durch die Pflegereform wurden zum 01.01.2024 die Leistungszuschläge für Pflegebedürftige erhöht. Anspruch auf diese Leistungen haben Personen, die in einer vollstationären Pflegeeinrichtung leben und im Pflegegrad 2 bis 5 eingestuft sind. Die Höhe des Zuschusses ist davon abhängig, wie lange die zu pflegende Person stationär betreut wird. Ziel ist es, langjährige Bewohner:innen eines Pflegeheims stärker zu entlasten.
Die Leistungszuschläge bleiben für 2026 unverändert:
Wischen um mehr anzuzeigen
|
Verweildauer im Pflegeheim |
Leistungszuschläge seit 2024 |
|---|---|
|
0 – 12 Monate |
15 % |
|
13 – 24 Monate |
30 % |
|
25 – 36 Monate |
50 % |
|
Mehr als 36 Monate |
75 % |
Sachleistungen in der Pflege 2026
Gesetzlich versicherte Personen in der sozialen Pflegeversicherung, die ambulant gepflegt werden, haben einen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Von einer Pflegesachleistung spricht man, wenn die pflegebedürftige Person durch professionelle Pflegekräfte zu Hause oder in häuslicher Umgebung betreut wird. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Leistungserbringer (z. B. dem Pflegedienst) ab. Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad.
Die Höhe der Pflegesachleistungen je Pflegegrad im Überblick:
Wischen um mehr anzuzeigen
|
Pflegegrade |
Pflegesachleistungen 2026 |
|---|---|
|
Pflegegrad 1 |
0 € |
|
Pflegegrad 2 |
796 € |
|
Pflegegrad 3 |
1.497 € |
|
Pflegegrad 4 |
1.859 € |
|
Pflegegrad 5 |
2.299 € |
Höhe des Pflegegelds im Jahr 2026
Wer pflegebedürftig wird und Unterstützung benötigt, soll laut Gesetzgeber selbst darüber entscheiden können, von wem und wie er oder sie gepflegt werden möchte. Daher unterstützt die soziale Pflegeversicherung auch dann, wenn Betroffene sich dafür entscheiden, von Ehrenamtlichen gepflegt zu werden. In diesem Fall wird das Pflegegeld der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen und steht ihr zur freien Verfügung. Das Pflegegeld ist abhängig vom Pflegegrad:
Wischen um mehr anzuzeigen
|
Pflegegrade |
Pflegegeld 2026 |
|---|---|
|
Pflegegrad 1 |
0 € |
|
Pflegegrad 2 |
347 € |
|
Pflegegrad 3 |
599 € |
|
Pflegegrad 4 |
800 € |
|
Pflegegrad 5 |
990 € |
Wie ändern sich die Beiträge durch die Pflegereform?
Durch die Pflegereform sind die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung gestiegen.
Seit 2025 entscheidet auch die Anzahl der Kinder über den jeweiligen Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung.
Die Neuregelung sieht folgendes vor:
- Für Personen mit einem Kind stieg der Beitragssatz von 3,4 Prozent auf 3,6 Prozent.
- Für Kinderlose stieg der Beitragssatz von 4 Prozent auf 4,2 Prozent. Der neue Beitragszuschlag für Kinderlose bleibt damit bei 0,6 Prozent.
- Allgemein gilt: Je höher die Kinderanzahl, desto mehr Abschläge gibt es beim Pflegebeitrag. Für Haushalte mit mehr als einem Kind reduziert sich der Beitragssatz. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind erfolgt eine weitere Reduktion um jeweils 0,25 Prozentpunkte pro Kind. Das gilt nur für Kinder, die unter 25 Jahre alt sind.
- Abschläge für mehrere Kinder gibt es jedoch nur während der Erziehungsphase, bis zum 25. Lebensjahr. Danach zahlen Versicherte den normalen Beitragssatz für ein Kind von 3,6 Prozent, auch wenn Sie mehrere Kinder haben.
- Unabhängig von der Kinderzahl beträgt der neue Arbeitgeberanteil für Angestellte 1,8 Prozent (Ausnahme: Sachsen).
In der folgenden Tabelle finden Sie einen Überblick zu den neuen Pflegebeitragssätzen, die in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) seit dem 01.01.2025 gelten:
Wischen um mehr anzuzeigen
|
Anzahl Kinder |
Alter Beitragssatz SPV vor 2025 |
Neuer Beitragssatz SPV ab 2025 |
Arbeitnehmeranteil ab 2025* |
|---|---|---|---|
|
Mitglieder ohne Kinder |
4,00 % |
4,20 % |
2,40 % |
|
Mitglieder mit 1 Kind |
3,40 % |
3,60 % (lebenslang) |
1,80 % |
|
Mitglieder mit 2 Kindern |
3,15 % |
3,35 % |
1,55 % |
|
Mitglieder mit 3 Kindern |
2,90 % |
3,10 % |
1,30 % |
|
Mitglieder mit 4 Kindern |
2,65 % |
2,85 % |
1,05 % |
|
Mitglieder mit 5 Kindern |
2,40 % |
2,60 % |
0,80 % |
* Ausnahme: Sachsen 1,3%
Welche Auswirkung hat die Beitragserhöhung der Pflegereform für Rentner:innen?
- Für Rentnerinnen und Rentner ohne Kinder erhöht sich der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung ebenfalls von 4 Prozent auf 4,2 Prozent. Auch sie zahlen den Kinderlosenzuschlag.
- Der Kinderlosenzuschlag entfällt nur für Personen, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind.
- Für Rentnerinnen und Rentner mit Kindern steigt der Beitragssatz von 3,4 Prozent auf 3,6 Prozent.
- Abschläge gestaffelt nach Kinderzahl gelten wie in der oben aufgeführten Tabelle, sofern die Kinder unter 25 Jahre sind.
Was müssen gesetzlich Versicherte 2026 in die Krankenkasse einzahlen?
Durch die Pflegereform stieg zum 01.01.2025 der Höchstbeitrag für die soziale Pflegepflichtversicherung (SPV). Insgesamt erhöhte sich damit auch der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Beitrag zur SPV und GKV erhöht sich auch im Jahr 2026 aufgrund der neuen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und des neuen Zusatzbeitrags.
Übersicht Beitragsanpassung
Wischen um mehr anzuzeigen
|
Beitrag |
Höchstbeitrag GKV und SPV 2026 |
|---|---|
|
GKV-Beitrag 14,6%* |
848,62 € |
|
Zusatzbeitrag 2,9%* |
168,56 € |
|
SPV (kinderlos)** |
244,13 € |
|
Summe |
1.261,31 € |
*maximal bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) i.H.v. derzeit 5.812,50 €
** maximaler SPV-Beitrag ohne Kind vor 2025: 4,00 % der BBG; ab 2025: maximal 4,20 % der BBG
Auch in Zukunft steigende Beiträge in der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung
Private Krankenversicherung der Allianz: Preisbeispiele
Beitrag in der GKV zum Vergleich
- Gesamtbeitrag als 40-jährige Person ohne Kinder mit Standard-Versicherungsschutz: 1.261,31 Euro / Monat
- Davon Arbeitgeberzuschuss bei Angestellten: 613,22 Euro / Monat
- Ihr Eigenanteil als Angestellter oder Angestellte: 648,09 Euro / Monat
Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatz 17,5 % der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.812,50 €): 1.107,18 €
- Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (Beitragssatz 4,2 % von 5.812,50 €): 244,13 €
Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
Der maximale Arbeitgeberzuschuss setzt sich zusammen aus 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegeversicherung Der Eigenanteil berechnet sich aus dem Gesamtbeitrag abzüglich des Arbeitgeberzuschusses.Welche Versorgungslücken lässt die Pflegereform offen?
Trotz vieler Neuerungen durch die Pflegereform bleiben Versorgungslücken in der Pflege bestehen. Die Kosten für ambulante und stationäre Pflege steigen stetig und werden auch durch die neue Pflegereform in Zukunft nicht gedeckt werden. Eine private Pflegezusatzversicherung sorgt dafür, dass Sie umfassend abgesichert sind: Ihr Eigenanteil an den Pflegekosten reduziert sich oder entfällt sogar ganz.
Die Pflegekosten steigen weiter
Zwar werden im Zuge der Pflegereform zukünftig beispielsweise die Zuschüsse für Pflegesachleistungen (professionelle Pflegedienste) erhöht, gleichzeitig wird Unterstützung im Pflegefall aber immer teurer. Durch Tarifbindung und Lohnentwicklung sind die Kosten bereits in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Aufgrund der Inflation und einer wachsenden Anzahl an Pflegebedürftigen in den kommenden Jahren werden die Pflegekosten, aber auch die Hotel- und Investitionskosten und damit die Eigenanteile aller Voraussicht nach weiter steigen.
Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft in Köln könnten bis zum Jahr 2035 rund 307.000 Pflegekräfte in der stationären Versorgung fehlen. Die Versorgungslücke im gesamten Pflegebereich könnte sich auf insgesamt fast 500.000 fehlende Fachkräfte vergrößern.
Eine private Pflegezusatzversicherung schließt die Kostenlücke
Damit Sie im Fall der Fälle finanziell besser abgesichert sind, lohnt sich eine private Pflegezusatzversicherung:
- Trotz Pflegereform sind die tatsächlich anfallenden Kosten im Pflegefall in vielen Fällen höher als die gesetzlichen Leistungen. Um den Differenzbetrag nicht aus eigenen Mitteln stemmen zu müssen, ist eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll.
- Die Pflegereform bezieht sich auf die gesetzlichen Leistungen. Durch eine private Pflegezusatzversicherung können Sie nach Ihrem persönlichen Bedarf und individueller bestimmen, welche Pflege Sie wann und wie in Anspruch nehmen.
- Stichwort Pflegenotstand und wachsende Pflegeheimkosten: Mit einer privaten Vorsorge erhalten Sie garantiert die vertraglich vereinbarten Leistungen.
- Hinweise zum Abschluss: Der Online-Abschluss ist bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Falls Sie bereits 60 Jahre oder älter sind, sind wir gerne persönlich für Sie da.
- Der Vertragsabschluss ist nur möglich, wenn beispielsweise noch keine Pflegebedürftigkeit besteht und noch kein Pflegegrad beantragt worden ist. Oder wenn innerhalb der letzten fünf Jahren keine ernsthaften Erkrankungen bestanden.
Allianz Pflegezusatzversicherung: Beitragsbeispiele
Berechnen Sie Ihren Beitrag in wenigen Schritten. Digital, sicher und transparent. Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da! Ist Ihnen der empfohlene Tagessatz zu hoch, können Sie diesen im Rechner anpassen. Auch ein niedrigerer Tagessatz entlastet im Pflegefall spürbar und reduziert Ihren Beitrag.
Was müssen Versicherte für eine Anpassung der Zuschüsse und Leistungen tun?
Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen müssen keine neuen Anträge auf die gestiegenen Leistungen stellen. Die Erhöhung erfolgt automatisch je nach vorliegendem Pflegegrad (und Aufenthaltsdauer in der Pflegeeinrichtung). Damit schafft die Pflegereform Zugang zu den angepassten Leistungen, ohne dass Pflegebedürftige oder Angehörige einen aktiven Antrag stellen müssen.
Hohe Kundenzufriedenheit bei der Pflegezusatzversicherung
Ist die private Vorsorge in Form von Pflegezusatzversicherungen trotz Pflegereform notwendig?
Ja, eine zusätzliche Vorsorge für den Pflegefall ist sehr zu empfehlen. Denn die Anzahl der pflegebedürftigen Personen in Deutschland ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Und auch in Zukunft wird diese Zahl noch weiter steigen. Die bestehende Finanzierungslücke zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den staatlichen Leistungen wird sich dadurch weiter vergrößern. Ohne private Absicherung muss diese Differenz im Pflegefall von Ihnen oder Ihren Angehörigen finanziell ausgeglichen werden. Lesen Sie im Ratgeber, unter welchen Umständen Elternunterhalt bezahlt werden muss.
Je nach Bedarf empfiehlt sich daher eine private Pflegezusatzversicherung, der Abschluss einer Pflegerente (z. B. gegen Einmalzahlung) oder die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung (Pflege Bahr).
Werde ich als Pflegeheim-Bewohner:in durch die Pflegereform entlastet?
Ja. Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz haben Sie als Heimbewohner:in seit dem 01.01.2024 Anspruch auf höhere Leistungszuschläge. Diese bemessen sich danach, wie lange Sie schon in einem Pflegeheim betreut werden. Allerdings werden voraussichtlich auch die Kosten für die Versorgung in Pflegeheimen in den nächsten Jahren stark ansteigen. Der Eigenanteil, um diese Kosten komplett zu decken, wird weiterhin hoch sein.
Wichtig: Der Zuschuss bezieht sich nur auf fällige Pflege- und Ausbildungskosten. Unterbringung und Verpflegung im Pflegeheim sowie Investitionskosten zahlen Sie als Bewohner:in weiterhin selbst. Details finden Sie im Ratgeber Pflegeheim Kosten.
Was heißt das für die Zukunft? Da auch die Personalkosten für Pflegekräfte (siehe z. B. Ratgeber zu polnischen Pflegekräften) steigen, ist noch nicht absehbar, inwiefern der Leistungszuschlag langfristig für Entlastung sorgt. Das Durchschnittsniveau des zu zahlenden Eigenanteils wird in einigen Jahren möglicherweise wieder der Stand vor der Pflegereform erreichen. (Kritiker der Pflegereform sprechen davon, dass die rasant steigenden Pflegekosten unter Umständen sogar zu einer Mehrbelastung der Pflegebedürftigen führen könnten.) Umso sinnvoller ist eine private Pflegevorsorge, die Ihre Versorgungslücken schließt.
Gibt es im Zuge der Pflegereform mehr Pflegegeld?
Durch die Reform hat sich das Pflegegeld zum 01.01.2025 erhöht. Zum 01.01.2026 wird das Pflegegeld in der Höhe, trotz gesteigener Kosten in der häuslichen Pflege, nicht angepasst. Eine Pflegezusatzversicherung ist empfehlenswert, um Versorgungslücken durch die steigenden Pflegekosten ausgleichen zu können.
Wie können berücksichtigungsfähige Kinder zur Ermittlung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung nachgewiesen werden?
Durch die Pflegereform ist der Beitragssatz für die soziale Pflegepflichtversicherung (SPV) von der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder abhängig. Berücksichtigungsfähig sind Kinder unter 25 Jahre; diese müssen der beitragsabführenden Stelle, wie zum Beispiel dem Arbeitgeber oder der gesetzlichen Rentenversicherung nachgewiesen werden. Dies gilt nur, wenn die Angaben den Stellen noch nicht bekannt sind.
Hat die Pflegereform Auswirkungen auf Personen, die in der privaten Krankenversicherung (PKV) abgesichert sind?
Wer hilft mir bei Fragen zum Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung?
Hilfe für privat Pflegepflichtversicherte:
Wenn Sie privat pflegepflichtversichert sind, dann wenden Sie sich an die compass Pflegeberatung. Das ist die Pflegeberatung der privaten Krankenversicherer, die Ihnen rund um das Thema Pflege zur Seite steht.
Hilfe für Pflegezusatzversicherte der Allianz:
Die Allianz Pflege Assistance steht Ihnen zur Seite, wenn Sie bei der Allianz eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben. Sie und Ihre nahen Familienangehörigen werden von Experten und Expertinnen beraten.
Hilfe für gesetzlich Pflegeversicherte in der Pflegekasse:
Als gesetzlich Krankenversicherter (GKV) sind Sie automatisch in der Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse bzw. Pflegekasse versichert. Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Pflegekasse zur weiteren Beratung.