Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzesentwurf zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, kurz PUEG, am 26.05.2023 verabschiedet. Hintergrund sind vor allem gestiegene Pflegekosten. Das Ziel von Lauterbachs Pflegereform 2023 ist es, das Ungleichgewicht zwischen Kosten und Entlastung von Pflegebedürftigen anzugleichen.
Das Gesetz plant Änderungen für die häusliche und stationäre Pflege. Um die dadurch entstehenden Mehrkosten zu finanzieren, sieht die neue Pflegereform 2023 auch vor, den Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab dem 01.07.2023 anzupassen. Zudem gibt es einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.04.2022. Dieser besagt, dass Eltern mit Kindern in der Erziehungsphase bei den Pflegebeiträgen (SPV) stärker als bisher entlastet werden müssen. Des Weiteren wurde beschlossen, die Leistungen für Pflegebedürftige anzuheben – allerdings erst zum 01.01.2024.