Das Referendariat ist ein Vorbereitungsdienst für Beamte, beziehungsweise für die Beamtenlaufbahn des höheren Dienstes. Referendare sind teilweise Beamte auf Widerruf und damit beihilfeberechtigt. In der Regel ergänzen sie ihre Beihilfe mit einer Privaten Krankenversicherung. Referendare können jedoch auch Angestellte sein und damit grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, GKV. Diese haben dann keinen Beihilfeanspruch.
Für Referendare mit Beihilfeanspruch sind je nach Bundesland die spezifischen beihilferechtlichen Regelungen zu beachten.
In der Regel dauert ein Referendariat zwei Jahre. Abgeschlossen wird das Referendariat mit dem zweiten Staatsexamen. Wer die Prüfung besteht, ist in der Regel zunächst Beamter auf Probe. Im Anschluss daran wird er Beamter auf Lebenszeit, sofern er sich bewährt hat.
In Deutschland besteht auch für Beamte und zukünftige Beamte die Pflicht zur Versicherung. Das betrifft die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. Sie sind in Ihrem Referendariat Beamter auf Widerruf und haben einen Beihilfeanspruch? Gut für Sie! Sie sind damit versicherungsfrei und können sich privat krankenversichern, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, z.B. in Bezug auf Ihr Eintrittsalter und Gesundheitszustand.
Entscheiden Sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), so zahlen Sie den vollen Beitrag. Sie erhalten nämlich keinen Arbeitgeberzuschuss, wie bei Angestellten üblich. Nicht zuletzt deshalb ist es sinnvoll, sich als Referendar privat zu versichern. In der GKV zahlen Sie den vollen Beitrag auch deshalb, weil es keine beihilfekonforme gesetzliche Krankenversicherung gibt.
Anders in der Privaten Krankenversicherung: Dort erhalten Sie eine beihilfekonforme PKV-Absicherung in Form von Beihilfetarifen. Grundsätzlich erhalten Sie als Beamter auf Widerruf als Basisabsicherung eine Beihilfe von Ihrem Dienstherrn. Sie sind dann ein sogenannter Beihilfeberechtigter. Das heißt, der Beihilfebemessungssatz beträgt je nach Familienstand und Bundesland in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent: Zu diesem Prozentsatz wird aus den beihilfefähigen Aufwendungen eine Beihilfe errechnet.
Die Restkosten, der sogenannte Komplementärwert, werden über eine private Krankenversicherung abgesichert. Viele Versicherer bieten spezielle, meist recht günstige Tarife für Referendare an: die sogenannten Beamtenanwärtertarife.
Der Tarif Ihrer privaten Krankenversicherung sollte (gegenüber der GKV) mögliche Lücken in der Versorgung schließen, sowohl während als auch nach Ihrem Status als Beamter auf Widerruf. Ansonsten kann es schnell teuer werden und Sie bleiben auf Kosten sitzen. Darauf sollten Sie bei Abschluss der Versicherung achten:
Die private Krankenversicherung ergänzt den Beihilfeanspruch und sichert Sie als beihilfeberechtigten Referendar passend ab. Die Leistungen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer. Nach Bedarf können Sie Zusatzbausteine oder Zusatztarife für eine umfassendere Kostenübernahme wählen. In der Regel bietet die private Krankenversicherung für Referendare folgende Leistungen:
Es ist außerdem sinnvoll, auch Familienmitglieder privat zu versichern. Die Beihilfebemessungssätze für Ehepartner und Kinder betragen in der Regel 70 bis 80 Prozent. Über die private Krankenversicherung sichern Referendare lediglich die Restkosten ab. Daher ist der Abschluss einer PKV auch für ihre Angehörigen günstig.
Wie hoch die Beiträge Ihrer privaten Krankenversicherung sind, hängt von Tarif, Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn ab. Wählen Sie Zusatzbausteine, um Ihren persönlichen Schutz zu erweitern, erhöhen sich in der Regel Ihre Beiträge.
Als Basisschutz dient die Beihilfe. Der Beihilfebemessungssatz beträgt 50 bis 80 Prozent. Über die PKV müssen Sie nur noch den Komplementärwert absichern, also eine Lücke in Höhe von 20 bis 50 Prozent.
Junge und gesunde Erwachsene profitieren hier besonders von günstigen Beiträgen, egal ob sie Lehramtsreferendar oder andere Referendare sind. Sind Sie beispielsweise Mitte 20 und ohne Vorerkrankungen, betragen die Kosten Ihrer privaten Krankenversicherung nur rund 40 bis 80 Euro, je nach gewählten Leistungen. Wie hoch die Kosten der privaten Krankenversicherung für Referendare tatsächlich sind, erfahren Sie bei Ihrer Versicherung vor Ort. Dort werden Sie ausführlich beraten.
Details zu möglichen Tarifen und Beamtengruppe finden Sie auch unter PKV für Beamte auf Widerruf und Beamte.
Als Referendar mit Beihilfeanspruch (Beamter auf Widerruf) sind Sie versicherungsfrei. Oder anders gesagt: Sie sind nicht versicherungspflichtig in der GKV. Der Staat unterstützt Sie und Ihre Familienmitglieder finanziell im Krankheits-, Todes- oder Pflegefall. Ein Teil der entstehenden Krankheitskosten erstattet Ihnen der Dienstherr in Form von Beihilfe. Beamte erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss. Stattdessen bekommen sie Beihilfe von ihrem Dienstherrn. Er ist verpflichtet, sich im Krankheitsfall an den Kosten zu beteiligen. Die Beihilfe ist damit Ihre Basisabsicherung.
Anspruch auf Beihilfe haben Sie unabhängig davon, ob Sie Beamter auf Widerruf, auf Probe, auf Lebenszeit oder pensioniert (Versorgungsempfänger) sind. Also in vielen Phasen Ihrer Beamtenlaufbahn. Das gilt auch für Ihre Kinder sowie Lebens- und Ehepartner, wenn diese bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Angehörige sind.
Wie hoch Ihr Beihilfeanspruch im Referendariat ist, hängt von der Höhe des für Sie geltenden Beihilfebemessungssatzes ab (oft auch Bemessungssatz genannt). In der Regel sind es 50 bis 80 Prozent. Wie viel Euro Beihilfe Sie tatsächlich erhalten bzw. welchen Beihilfebemessungssatz Sie haben, ergibt sich aus Ihrem Familienstand und dem Beihilferecht des jeweiligen Bundeslandes oder des Bundes. Deshalb ist beispielsweise entscheidend, ob und wie viele Kinder Sie haben. Die Beihilfe durch den Dienstherrn deckt nie die gesamten Krankheitskosten ab. Mit speziellen PKV Beihilfetarifen können Sie Versorgungslücken jedoch gut schließen.
Als Referendar mit Beihilfeanspruch haben Sie per se die Grundvoraussetzung für eine private Krankenversicherung, da Sie versicherungsfrei sind. Waren Sie bisher gesetzlich versichert, gilt eine Übergangsfrist von zwei Monaten. Das heißt: Sie können sich auch rückwirkend privat krankenversichern.
Wollen Sie in die private Krankenversicherung wechseln, durchlaufen Sie in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Der Versicherungsanbieter stellt Ihnen (auch online) Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand, die Sie vollständig und korrekt beantworten müssen. Falls erforderlich, legen Sie ergänzend ärztliche Atteste vor.
In der Regel werden Erkrankungen und Unfallverletzungen der letzten drei bis fünf Jahre abgefragt. So bewertet der Versicherer Ihr Krankheitsrisiko und legt basierend darauf den Beitrag fest. Haben Sie Vorerkrankungen, kann Ihnen der Versicherer dafür Risikozuschläge berechnen. Dadurch erhöht sich der Zahlbeitrag. Ist Ihr Krankheitsrisiko zu hoch, können Krankenversicherer Sie unter Umständen ablehnen. Gegebenenfalls könnte hier für Sie aber die Beamtenöffnungsaktion hilfreich sein.
Welche Gesundheitsfragen zu beantworten sind, unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. In der Regel werden folgende Aspekte abgefragt:
Nicht jeder Nachwuchsbeamte oder Referendar wird nach dem Referendariat auch tatsächlich verbeamtet. Wer die Beamtenlaufbahn verlässt, eine Stelle als Angestellter annimmt und unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, muss zurück in die GKV wechseln.
Werden Sie auf Probe und später auf Lebenszeit verbeamtet (Verbleib in der Beamtenlaufbahn), haben Sie nach dem Referendariat die Möglichkeit, Ihre PKV noch einmal zu wechseln.
Zu beachten: Nach dem Referendariat sind Sie im Regelfall Beamter auf Probe, wenn Sie in der Beamtenlaufbahn bleiben und nicht in die freie Wirtschaft wechseln. Sie profitieren dann nicht mehr von speziellen Anwärter-Tarifen, sondern wählen einen vollwertigen Beihilfetarif. Dieser ist langfristig kalkuliert und enthält Alterungsrückstellungen. Der Beitrag für den höheren Leistungsbedarf im Alter wird so über die komplette Laufzeit verteilt.