- Referendare und Referendarinnen können entweder Beamte bzw. Beamtinnen auf Widerruf (Beamtenanwärter:innen) und beihilfeberechtigt sein oder versicherungspflichtige Angestellte (ohne Beihilfe). Als Referendar:in mit Beihilfeanspruch kommt im Krankheitsfall Ihr Dienstherr anteilig für entstandene Kosten auf.
- Wie hoch Ihre Beihilfeleistungen sind, hängt u. a. von Ihrem Familienstand sowie den Regelungen des jeweiligen Dienstherrn ab (Bund oder Bundesland). Der Beihilfebemessungssatz beträgt zwischen 50 und 90 Prozent.
- Die Restkosten, zwischen 10 und 50 Prozent der Krankheitskosten, sichert eine private Krankenversicherung (PKV) ab. Mit speziellen Beihilfetarifen können Sie Ihre Versorgungslücke vollständig schließen und der Versicherungspflicht nachkommen.
- Die Beitragshöhe Ihrer PKV ist einkommensunabhängig. Neben dem gewählten Tarif hängt sie maßgeblich vom Alter und Gesundheitszustand ab. Referendare und Referendarinnen mit Beihilfeanspruch profitieren von speziellen Beamtenanwärtertarifen, die günstiger sind als reguläre Beihilfetarife.
Private Krankenversicherung für das Referendariat

Kurz erklärt: Private Krankenversicherung für das Referendariat
Was ist beim Abschluss der PKV im Referendariat wichtig?

Damit Sie als Referendar:in bzw. sowohl während als auch nach Ihrem Status als Beamter oder Beamtin auf Widerruf nicht auf Kosten sitzenbleiben, achten Sie beim Abschluss einer PKV auf folgende Punkte:

Was bedeutet Beihilfe für Beamte bzw. Beamtinnen und Referendare bzw. Referendarinnen?
Bin ich beihilfeberechtigt als Beamtenanwärter:in?
Anspruch auf Beihilfe haben Sie in vielen Phasen Ihrer Beamtenlaufbahn. Und zwar unabhängig davon, ob Sie während Ihrer Referendariatszeit Beamter oder Beamtin auf Widerruf sind. Also Beamtenanwärter:in, Beamtin bzw. Beamter auf Probe, auf Lebenszeit oder pensioniert (Versorgungsempfänger:in). Dabei greift die staatliche Beihilfe auch für Ihre Kinder sowie Lebens- und Ehepartner:innen. Zumindest, wenn diese bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Angehörige sind.
Beispiel Lehramt: Zu Beginn Ihres Studiums sind angehende Lehrkräfte meist noch gesetzlich (z. B. im Rahmen einer Familienversicherung bzw. eigene Mitgliedschaft) oder privat versichert. Mit Beginn des Referendariat Lehramt erhalten Lehramtsanwärter:innen (Beamtenanwärter:innen) auf dem Weg zur Verbeamtung staatliche Beihilfe. Je nach Höhe der Beihilfe ist es sinnvoll, zusätzlich eine private Restkostenabsicherung (Krankenversicherung Referendariat bzw. für Referendare und Referendarinnen Lehramt) abzuschließen. So schließen Sie die Versorgungslücke als Lehrkraft. Staatlich geprüfte Lehrkräfte, die öffentlich angestellt sind, können sich ab einer bestimmten Einkommenshöhe (Versicherungspflichtgrenze oder Pflichtversicherungsgrenze) ebenfalls privat versichern (Lehrer-Versicherung).
Wie viel Beihilfe steht mir im Referendariat zu?
Wie hoch Ihr Beihilfeanspruch im Referendariat ist, hängt von der Höhe des für Sie geltenden Beihilfebemessungssatzes ab (oft auch Bemessungssatz genannt). Wie viel Euro Beihilfe Sie tatsächlich erhalten bzw. welchen Beihilfebemessungssatz Sie haben, ergibt sich aus Ihrem Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem Beihilferecht des jeweiligen Bundeslandes oder des Bundes. In der Regel sind es für Referendare und Referendarinnen 50 bis 80 Prozent staatliche Beihilfe.
Es sind auch Ausnahmen möglich, nämlich höhere Beihilfebemessungssätze, da die Absicherung bundesländerspezifisch ist. Hier profitieren Personen im Referendariat fast von einem Volltarif. Dennoch deckt die Beihilfe durch den Dienstherrn nie die gesamten Krankheitskosten ab. Mit speziellen PKV Beihilfetarifen, also einer private Krankenversicherung Referendariat für Beamtenanwärter, können Sie Versorgungslücken jedoch gut schließen.

Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%



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