• Referendare und Referendarinnen können entweder Beamte bzw. Beamtinnen auf Widerruf (Beamten­anwärter:innen) und beihilfe­berechtigt sein oder versicherungs­pflichtige Ange­stellte (ohne Beihilfe­). Als Referendar:in mit Beihilfeanspruch kommt im Krank­heits­fall Ihr Dienst­herr anteilig für entstandene Kosten auf.
  • Wie hoch Ihre Beihilfe­leistungen sind, hängt u. a. von Ihrem Familien­stand sowie den Regelungen des jeweiligen Dienst­herrn ab (Bund oder Bundes­land). Der Beihilfe­bemessungs­satz beträgt zwischen 50 und 90 Prozent.
  • Die Restkosten, zwischen 10 und 50 Prozent der Krank­heits­kosten, sichert eine private Kranken­versicherung (PKV) ab. Mit speziellen Beihilfe­tarifen können Sie Ihre Versorgungs­lücke voll­ständig schließen und der Versicherungs­pflicht nachkommen.
  • Die Beitragshöhe Ihrer PKV ist einkommens­unab­hängig. Neben dem gewählten Tarif hängt sie maßgeblich vom Alter und Gesund­heits­zustand ab. Referendare und Referendarinnen mit Beihilfe­anspruch profitieren von speziellen Beamten­anwärter­tarifen, die günstiger sind als reguläre Beihilfetarife.
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Definition
Das Referendariat ist ein Vorbereitungs­dienst für Beamte und Beamtinnen, beziehungsweise für die Beamten­laufbahn des höheren Dienstes. In dieser Zeit bereiten sich die sogenannten Referendare und Referendarinnen, z. B. angehende Lehrer:innen, auf ihren späteren Beruf vor.

In der Regel dauert ein Referendariat zwei Jahre. Es erfolgt im Rahmen eines Studiums (z. B. Lehr­amts­studium) und kann als eine Art Aus­bildung angesehen werden. Referendare und Referendarinnen sind in dieser Zeit entweder Beamtinnen und Beamte auf Widerruf oder Ange­stellte im öffentlichen Dienst und bekommen ein entsprechendes Referendariat Gehalt. Abge­schlossen wird das Referendariat mit dem zweiten Staats­examen. Wer die Prüfung besteht, ist in der Regel zunächst Beamter bzw. Beamtin auf Probe. Im Anschluss daran wird er oder sie Beamter bzw. Beamtin auf Lebens­zeit, sofern er sich bewährt hat. Diese Referendariate gibt es:

  • Lehramts­referendare und -referendarinnen: Lehramts­anwärter:innen sind in allen Bundes­ländern Beamte und Beamtinnen auf Widerruf.
  • Veterinäre und Veterinärinnen im Staats­dienst sowie Referendare und Referendarinnen für den höheren auswärtigen Dienst
  • Technische Referendarinnen (z.B. Bau­referendare), Bibliotheks­referendare, Archiv­referendarinnen, Brand­referendare und Forst­referendarinnen. Auch diese sind in allen Bundes­ländern Beamte und Beamtinnen auf Widerruf.
  • Rechtsreferendare und Rechtsreferendarinnen: mittler­weile in fast allen Bundes­ländern Anges­tellte im öffentlichen Dienst. Aus­nahmen: Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Sachsen. Dort sind Rechts­referendare und -referendarinnen verbeamtet.
Referendare und Referendarinnen sind entweder Angestellte (siehe unten) oder Beamte und Beamtinnen auf Widerruf und damit beihilfe­berechtigt. Je nach Bundes­land und Regelung ergänzen sie ihre Beihilfe meist mit durch eine private Krankenversicherung für Referendare und Referendarinnen Lehramt oder andere Referendarinnen und Referendare.
Alternativ sind Personen im Referendariat im öffentlichen Dienst angestellt und damit grund­sätzlich versicherungs­pflichtig in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV). Angestellte Referendare und Referendarinnen haben dann keinen Beihilfe­anspruch.
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Oft gefragt
Wie hoch die Beiträge Ihrer privaten Kranken­versicherung im Referen­dariat sind, hängt von Tarif, Alter und Gesund­heits­zustand bei Vertrags­beginn ab. Erhöhen Sie Ihren persönlichen Versicherungs­schutz um gewählte Zusatz­bau­steine, hat dies auch Auswirkungen auf Ihre Beiträge.

Bei Referendaren und Referendarinnen, die beihilfe­berechtigt sind, also Beamten­anwärter:innen bzw. Beamte und Beamtinnen auf Widerruf, übernimmt der Dienst­herr einen Großteil der anfallenden Kosten für Behandlungen und Hilfs­mittel (z. B. Brillen). Hier dient die Beihilfe als Basis­schutz. Der Beihilfe­bemessungs­satz beträgt 50 bis 90 Prozent. Über die PKV müssen Sie als Referendar:in nur noch den Komplementär­wert absichern, also die Rest­kosten in Höhe von 10 bis 50 Prozent.

Höchstaufnahmealter: Aufnahme­fähig in den Beamten­anwärtertarifen der PKV sind Sie als (beihilfe­berechtigte:r) Referendar:in meist bis zum vollendeten 38. Lebensjahr.

Junge und gesunde Erwachsene profitieren bei der PKV besonders von günstigen Beiträgen – egal, ob sie Lehramts­referendare bzw. -referendarinnen oder andere Referendare bzw. Referendarinnen sind.

Beispiel: Sie sind Mitte 20 und ohne Vor­erkrankungen mit 50 % Beihilfe­bemessungs­satz? Dann betragen die Kosten Ihrer privaten Kranken­versicherung bei den meisten Versicherern nur rund 40 bis 80 Euro, je nach gewählten Leistungen.

  • In unseren Beitrags­beispielen finde Sie zudem weitere Infor­mationen zu den monatlichen Kosten und Tarifen der Allianz Privaten Kranken­ver­sicherung für Beamten­kinder, Beamten­anwärter­innen und Beamte:
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Wahlfreiheit
In Deutschland besteht auch für (zukünftige) Beamte und Beamtinnen die Pflicht zum Ab­schluss einer Kranken­versicherung sowie Pflege­versicherung. Sie sind in Ihrem Referendariat Beamter bzw. Beamtin auf Wider­ruf und beihilfe­berechtigt? Damit sind Sie versicherungs­frei und können sich auch privat kranken­versichern.

Grundsätzlich erhalten Sie als Beamter oder Beamtin auf Widerruf als Basis­absicherung eine Beihilfe von Ihrem Dienst­herrn. Sie sind dann eine soge­nannte beihilfe­berechtigte Person. Je nach Familien­stand und Bundes­land beträgt der Beihilfe­bemessungs­satz in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent  (Es sind auch Ausnahmen möglich, nämlich höhere Beihilfe­bemessungs­sätze, da die Absicherung bundes­länder­spezifisch ist.). Zu diesem Prozent­satz wird aus den beihilfe­fähigen Auf­wendungen eine Beihilfe errechnet.

Der Vorteil für Beamten­anwärter:innen mit Beihilfe­anspruch: Erfüllen Sie die entsprechenden Voraus­setzungen, z.B. in Bezug auf Eintritts­alter und Gesund­heits­zustand? Dann können Sie die Rest­kosten, den soge­nannten Komplementär­wert, über eine private Kranken­versicherung absichern. Viele Versicherer bieten spezielle, meist recht günstige Tarife für Referendare und Referendarinnen an, die sogenannten Beamten­anwärter­tarife.

Entscheiden Sie sich für die gesetzliche Kranken­versicherung, so müssen Sie Ihrer Kranken­kasse bis zur "Versicherungs­pflicht­grenze" den vollen Beitrag zahlen (Beitrags­bemessungs­grenze). Der Arbeit­geber­zuschuss, wie bei Ange­stellten üblich, entfällt. Nicht zuletzt deshalb ist es sinnvoll, dass Sie als Referendar:in privat versichert sind. Denn in der GKV zahlen Sie den vollen Beitrag, weil es keine beihilfe­konforme gesetzliche Kranken­versicherung gibt.
Hier finden Sie alle Infos zur PKV für Beamte und Beamtinnen
Sie haben Fragen zur PKV für Beamte und Beamtinnen?
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Besser PKV oder GKV?
Welche Kranken­versicherung Sie im Rahmen des Referendariats wählen, sollten Sie gut überlegen. Finden Sie hier die entscheidenden Vor- und Nachteile der privaten Kranken­versicherung:
Vorteile
  • Günstige Beiträge: Die Beiträge der PKV orientieren sich an Alter, Gesundheits­zustand und Leistungen. Ein Vorteil für junge, gesunde Menschen.
  • Spezial­tarife: Die meisten Versicherer bieten eigene Tarife für An­gestellte, Selbst­ständige, Ärzte und Ärztinnen, Studierende sowie Beamtinnen/Beamte auf Widerruf. Als Referendar:in mit Beihilfe­anspruch erfüllen Sie automatisch die Voraus­setzungen für eine PKV.
  • Leistungs­garantie: Vertraglich zugesicherte Leistungen sind bei PKV-Abschuss lebenslang garantiert.
  • Besondere Leistungen: Als privat­versicherte Person erhalten Sie im Vergleich zu einer gesetzlichen Versicherung meist schneller einen Termin. Sie haben verkürzte Warte­zeiten beim Arzt bzw. bei der Ärztin oder (abhängig vom Tarif) direkten Zugang zum Fach­arzt bzw. zur Fachärztin ohne Überweisung.
  • Familien: Aufgrund von Spezial­tarifen ist die PKV für Kinder relativ günstig. Für Neu­geborene besteht ein Annahme­zwang in der privaten Kranken­versicherung ihrer Eltern – sofort und ohne Gesundheits­prüfung.
  • Beitrags­rück­erstattung: Nehmen Sie Leistungen nicht in Anspruch, erhalten Sie in vielen Fällen Beitrags­rück­erstattungen der PKV. Diese können Sie oft auch bei einem Wechsel als Wechselvorteil mitnehmen.
  • Ausland: In der PKV bestimmen Sie mit Ihrer Tarif­wahl darüber, wo und für wie lange Sie im Ausland krankenversichert sind.
Mögliche Nachteile
  • Einkommens­unabhängige Beiträge: Mit bestimmten Zusatz­bausteinen können Rentner und Renterinnen (Pensionäre) oder Beamte und Beamtinnen im Ruhe­stand Ihren monatlichen PKV-Beitrag im Alter um bis zu 80 Prozent reduzieren.
  • Alternativtarife: Beamte und Beamtinnen mit Vorerkrankungen müssen abhängig vom Versicherer mit Leistungs­ausschlüssen vom gewünschten PKV-Tarif oder Risiko­zuschlägen rechnen. Hier erleichtert die Sonder­regelung "Beamten­öffnungsaktion" den PKV-Einstieg.
  • Aus­geschlossene Leistungen: Bei Kuren und Reha-Maßnahmen ist die PKV im Gegensatz zur GKV grundsätzlich nicht in der Leistungs­pflicht. Diese Leistungen können Sie über Ihre private Kranken­vollversicherung oder eine Kranken­zusatzversicherung ergänzend absichern.
  • Familien: Keine automatische Mit­versicherung für Kinder und Ehe­partner:in. Für jedes Familien­mitglied muss ein eigener Tarif abgeschlossen werden.
  • Wechsel: Ein Versicherungs­wechsel von der PKV zurück in die GKV ist nur unter erschwerten Bedingungen bzw. bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Kosten­abrechnung: Bezahlung/ Rechnung per Vor­kasse ist finanziell belastend. Auch dank digitaler Rechnungs­einreichung werden Ihre Kosten jedoch meist zeitnah erstattet.
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Checkliste
Der Tarif Ihrer privaten Kranken­versicherung für Referendare und Referendarinnen sollte gegen­über der GKV mögliche Versorgungs­lücken schließen. Ansonsten kann es schnell teuer werden.

Damit Sie als Referendar:in bzw. sowohl während als auch nach Ihrem Status als Beamter oder Beamtin auf Wider­ruf nicht auf Kosten sitzen­bleiben, achten Sie beim Abschluss einer PKV auf folgende Punkte:

  • 100-prozentige Absicherung durch Beihilfe­ergänzungs­tarif
  • Offener Hilfsmittel­katalog
  • Freie Arzt- und Krankenhaus­wahl
  • Keine Begrenzung auf die Höchst­sätze der GOÄ im Kranken­haus
  • Keine dauerhafte Zahn­staffel
  • Mögliche Selbstbeteiligung
  • Beitrags­rück­erstattung bei nicht beanspruchter Leistung
  • Schutz im Ausland
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Umfang und Zusatz­leistungen
Die Leistungen der privaten Kranken­versicherung für beihilfe­berechtigte Referendare und Referendarinnen (Beamte bzw. Beamtinnen auf Widerruf) unter­scheiden sich von Versicherer zu Versicherer. Je nach Bedarf und Tarif können Sie verschiedene Zusatz­bau­steine für eine umfassendere Kosten­über­nahme wählen.

Die private Kranken­versicherung ergänzt den Beihilfe­anspruch. Sie sichert Sie als beihilfe­berechtigte:n Referendar:in (Beamter oder Beamtin auf Wider­ruf) passend ab. Je nach Versicherungs­anbieter oder gewähltem Zusatztarif kann der Leistungs­umfang für Beamten­anwärter:innen variieren. In der Regel über­nimmt die private Kranken­versicherung für Referendare und Referendarinnen die Kosten für folgende Leistungen:

  • Ambulante Behandlungs­kosten
  • Alternative Heilkunde­methoden (z.B. Akupunktur)
  • Zahn­behandlungen, Prophylaxe, Zahn­ersatz und Inlays bis zu bestimmten Höchst­beträgen
  • Sehhilfen (bis zu bestimmten Höchst­betrag)
  • Unterbringung in Zweibett­zimmer
  • Behandlung durch frei wählbare Ärztin bzw. frei wählbaren Arzt (z.B. Chefarzt / Chefärztin)
  • Schutz im Ausland

Für Personen im Referendariat ist es außerdem sinnvoll, auch Familien­mitglieder privat zu versichern. Die Beihilfe­bemessungs­sätze für Ehepartner:in und Kinder betragen in der Regel 70 bis 80 Prozent (Es sind auch Ausnahmen möglich, nämlich höhere Beihilfe­bemessungs­sätze, da die Absicherung bundes­länder­spezifisch ist). Über die private Kranken­versicherung sichern Referendare und Referendarinnen lediglich die Rest­kosten ab (20-30 %). Daher ist der Abschluss einer PKV auch für ihre Angehörigen günstig.

Lesen Sie hier, welche Leistungen die PKV der Allianz für Beamtenanwärter und Beamtenanwärterinnen bietet:

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Beihilfe­berechtigung
Die gute Nachricht: Als Referendar oder Referendarin sind Sie beihilfe­berechtigt. Wie hoch die Beihilfe in Ihrer Referendariats­zeit tatsächlich ausfällt, ist abhängig von Ihrem Beihilfe­bemessungs­satz, dem jeweiligen Bundes­land und Familien­stand.
Als Referendar:in mit Beihilfe­anspruch (Beamter oder Beamtin auf Widerruf) sind Sie versicherungs­frei. Anders gesagt: Sie sind nicht versicherungs­pflichtig in der GKV. Beamte und Beamtinnen oder Beamten­anwärter:innen erhalten auch keinen Arbeitgeber­zuschuss. Statt­dessen ist der Staat (Ihr Dienst­herr) verpflichtet, sich im Krank­heits­fall, Todes- oder Pflege­fall in Form einer Bei­hilfe an den entstehenden Kosten für Sie und Ihre Familien­mitglieder zu beteiligten. Damit stellt die Beihilfe Ihre Basis­absicherung dar.

Bin ich beihilfe­berechtigt als Beamten­anwärter:in?

Anspruch auf Beihilfe haben Sie in vielen Phasen Ihrer Beamten­lauf­bahn. Und zwar unab­hängig davon, ob Sie während Ihrer Referendariats­zeit Beamter oder Beamtin auf Widerruf sind. Also Beamten­anwärter:in, Beamtin bzw. Beamter auf Probe, auf Lebens­zeit oder pensioniert (Versorgungs­empfänger:in). Dabei greift die staatliche Beihilfe auch für Ihre Kinder sowie Lebens- und Ehe­partner:innen. Zumindest, wenn diese bei der Beihilfe berück­sichtigungs­fähige Angehörige sind.

Beispiel Lehramt: Zu Beginn Ihres Studiums sind angehende Lehrkräfte meist noch gesetz­lich (z. B. im Rahmen einer Familien­versicherung bzw. eigene Mitgliedschaft) oder privat versichert. Mit Beginn des Referendariat Lehramt erhalten Lehramts­anwärter:innen (Beamten­anwärter:innen) auf dem Weg zur Verbeamtung staatliche Beihilfe. Je nach Höhe der Bei­hilfe ist es sinnvoll, zusätzlich eine private Restkosten­absicherung (Kranken­versicherung Referendariat bzw. für Referendare und Referendarinnen Lehr­amt) abzu­schließen. So schließen Sie die Versorgungs­lücke als Lehrkraft. Staatlich geprüfte Lehrkräfte, die öffentlich angestellt sind, können sich ab einer bestimmten Einkommens­höhe (Versicherungs­pflicht­grenze oder Pflicht­versicherungs­grenze) ebenfalls privat versichern (Lehrer-Versicherung).

Wie viel Beihilfe steht mir im Referendariat zu?

Wie hoch Ihr Beihilfe­anspruch im Referendariat ist, hängt von der Höhe des für Sie geltenden Beihilfe­bemessungs­satzes ab (oft auch Bemessungs­satz genannt). Wie viel Euro Beihilfe Sie tatsächlich erhalten bzw. welchen Beihilfe­bemessungs­satz Sie haben, ergibt sich aus Ihrem Familien­stand, der Anzahl der Kinder und dem Beihilfe­recht des jeweiligen Bundes­landes oder des Bundes. In der Regel sind es für Referendare und Referendarinnen 50 bis 80 Prozent staatliche Beihilfe.

Es sind auch Ausnahmen möglich, nämlich höhere Beihilfe­bemessungs­sätze, da die Absicherung bundes­länder­spezifisch ist. Hier profitieren Personen im Referendariat fast von einem Voll­tarif. Dennoch deckt die Beihilfe durch den Dienst­herrn nie die gesamten Krank­heits­kosten ab. Mit speziellen PKV Beihilfe­tarifen, also einer private Kranken­versicherung Referendariat für Beamten­anwärter, können Sie Versorgungs­lücken jedoch gut schließen.

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Wie und wann wechseln?
Als Person im Referendariat mit Beihilfe­anspruch sind Sie versicherungs­frei und können eine private Kranken­versicherung Referendare abschließen. Waren Sie bisher gesetzlich versichert, durch­laufen Sie in der Regel eine Gesund­heits­prüfung. Deren Ergebnis hat Aus­wirkungen auf Ihre Beiträge.
Waren Sie vor dem Referendariat KV-pflichtig, schließt sich die obligatorische Anschluss­versicherung der GKV (freiw. Mitgliedschaft) an. Es besteht ein Austritts­recht von 2 Wochen ab Mitteilung der Kranken­kasse. Vor einem Wechsel in die private Kranken­versicherung stellt der Versicherungs­anbieter Ihnen Fragen zu Ihrem Gesund­heits­zustand. Diese müssen Sie voll­ständig und korrekt beant­worten. Falls erforderlich, legen Sie ergänzend ärztliche Atteste vor.
In der Regel werden im Rahmen einer Gesund­heits­prüfung Erkrankungen und Unfall­verletzungen der letzten drei bis fünf Jahre abge­fragt. Welche Gesund­heits­fragen zu beant­worten sind, unter­scheidet sich von Versicherer zu Versicherer. In der Regel werden folgende Aspekte abgefragt:

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Vorerkrankungen & Gesundheitsfragen in der PKV für Referendare und Referendarinnen
Gesundheitszustand allgemein Alter, Größe, Gewicht, Zahnstatus; Arbeitsfähigkeit, aktuelle Medikamenteneinnahme
Versicherungshistorie bisherige Vertragsablehnungen, -kündigungen oder -beendigungen bei anderen Krankenversicherern
Aktuelle und vergangene Behandlungen Untersuchungen, (psychotherapeutische) Behandlungen sowie stationäre oder ambulante Operationen/Eingriffe
Aktuelle (schwerwiegende) Erkrankungen Krebserkrankungen, HIV-Infektion, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes
Behinderungen (aktuelle) körperliche oder geistige Behinderungen, körperliche Gebrechen
Anhand Ihrer Angaben bewertet der Versicherer Ihr Krank­heits­risiko. Basierend darauf legt er den Beitrag für Ihre private Kranken­versicherung Referendare fest. Haben Sie Vorer­krankungen, kann Ihnen der Versicherer dafür Risiko­zuschläge berechnen. Dadurch erhöht sich der Zahl­beitrag. Ist Ihr Krank­heits­risiko zu hoch, können Kranken­versicherer Sie unter Umständen ablehnen.
Die passende Versicherung
Kranken­versicherung für Beihilfe­berechtigte
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Häufige Fragen

Wie berücksichtige ich im Referendariat meine private Krankenversicherung steuerlich?

Auch als Person im Referendariat können Sie Vorsorge­aufwendungen wie Ihre private Kranken­versicherung von der Steuer absetzen. Dies gilt sowohl für Ihre eigenen Versicherungs­beiträge als auch für die Ihrer Familien­mitglieder. Allerdings können Sie nur Leistungen der Grund­versorgung (Basis­versorgung) geltend machen. Haben Sie Ihren Versicherungs­schutz mit einem Zusatz­baustein ergänzt, sind diese Kosten in der Regel nicht steuerlich absetzbar.

Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung nach dem Referendariat?

Nicht jeder bzw. jede Nachwuchs­beamtin bzw. -beamter oder Referendar:in wird nach dem Referendariat auch tatsächlich verbeamtet. Wer die Beamten­laufbahn verlässt, eine Stelle als angestellte Person annimmt und unter der Jahresarbeits­entgeltgrenze liegt, muss zurück in die GKV wechseln.

Sie werden auf Probe und später auf Lebens­zeit verbeamtet (Verbleib in der Beamten­laufbahn)? Dann haben Sie nach dem Referendariat die Möglichkeit, Ihre PKV noch einmal zu wechseln.

Bitte beachten Sie: Nach dem Referendariat sind Sie im Regel­fall Beamter oder Beamtin auf Probe. Wenn Sie in der Beamten­laufbahn bleiben und nicht in die freie Wirtschaft wechseln. Sie profitieren dann nicht mehr von speziellen Beamten­anwärter-Tarifen, sondern wählen einen vollwertigen Beihilfe­tarif. Dieser ist langfristig kalkuliert und enthält Alterungsrückstellungen. Der Beitrag für den höheren Leistungs­bedarf im Alter wird so über die komplette Lauf­zeit verteilt.

Erhalte ich als Referendar:in in der privaten Krankenversicherung vergünstigte Konditionen?

Erhalten Referendare und Referendarinnen mit Beginn Ihres Referendariats den Status eines Beamten oder einer Beamtin auf Widerruf, sind sie beihilfe­berechtigt. Die Beihilfe deckt je nach Bundes­land in der Regel jedoch nur 50 bis 80 Prozent der an­fallenden Krankheits­kosten ab. Daher sollten Sie die Rest­kosten durch eine private Kranken­versicherung für Beamte und Beamtinnen absichern. Mit den Beamten­anwärter­tarifen und ergänzenden Zusatz­bausteinen der Allianz PKV profitieren Sie von umfassenden Leistungen. Hierzu zählen 100% Kosten­erstattung bei Zahn­behandlungen, für ambulante Therapien oder Chefarzt­behandlung im Kranken­haus. Und das weltweit.

Was bedeutet Beihilfe für Referendare bzw. Referendarinnen und Beamte bzw. Beamtinnen?

Referendare und Referendarinnen mit Beihilfe­anspruch (Beamte oder Beamtinnen auf Widerruf) sind versicherungs­frei, d. h. nicht versicherungs­pflichtig in der GKV. Ihre Basis­absicherung besteht stattdessen in der sogenannten "Beihilfe". Damit unterstützt der Staat Sie und Ihre Familien­mitglieder finanziell im Krankheits-, Todes- oder Pflegefall. Im Gegenzug erhalten Beamten­anwärter:innen, die beihilfe­brechtigt sind, keinen Arbeitgeber­zuschuss. Da die Beihilfe meist nur einen Teil der Behandlungs­kosten abdeckt, sichern Sie den Rest (Komplementär­wert) über eine private Kranken­versicherung (PKV) ab. Spezielle Beihilfe­tarife bieten Personen im Referendariat und Beamten bzw. Beamtinnen günstige Konditionen, um diese Versorgungs­lücke zu schließen.

Darf jede Person im Referendariat eine private Krankenversicherung abschließen?

Grundsätzlich können Angestellte (ab einer gewissen Einkommens­grenze), Studierende, Ärzte und Ärztinnen, Selbst­ständige und Beamte und Beamtinnen eine private Kranken­versicherung abschließen. Bei Referendaren und Referendarinnen kommt es darauf an: Sind Sie während des Referendariats versicherungs­pflichtig angestellt? Oder absolvieren Sie ihre Referendariats­zeit als Beamter oder Beamtin auf Widerruf? Als Beamte oder Beamter auf Widerruf sind sie Beamten­anwärter:in und damit beihilfe­berechtigt. Der Abschluss einer PKV macht hier in jedem Fall Sinn, um die bei der Beihilfe bestehende Versorgungs­lücke zu schließen. Als Angestellte:r sind sie in der gesetzlichen Kranken­versicherung pflichtversichert und im Rahmen der gesetzlichen Regel­versorgung im Krankenfall abgesichert. Sie möchten dennoch von alternativen Behandlungs­methoden und Zusatz­leistungen profitieren? Dann können Sie ab einer bestimmten Jahres­obergrenze als freiwillig versicherte Person in die private Kranken­versicherung wechseln. Oder alternativ immer Zusatz­versicherungen für spezielle Anforderungen abschließen, wie z. B. eine Zahnzusatz­versicherung.
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