In der Regel dauert ein Referendariat zwei Jahre. Es erfolgt im Rahmen eines Studiums (z. B. Lehramtsstudium) und kann als eine Art Ausbildung angesehen werden. Referendare und Referendarinnen sind in dieser Zeit entweder Beamt:innen auf Widerruf oder Angestellte im öffentlichen Dienst und bekommen ein entsprechendes Referendariat Gehalt. Abgeschlossen wird das Referendariat mit dem zweiten Staatsexamen. Wer die Prüfung besteht, ist in der Regel zunächst Beamter bzw. Beamtin auf Probe. Im Anschluss daran wird er oder sie Beamter bzw. Beamtin auf Lebenszeit, sofern er sich bewährt hat. Diese Referendariate gibt es:
- Lehramtsreferendar:innen: Lehramtsanwärter und -anwärterinnen sind in allen Bundesländern Beamt:innen auf Widerruf.
- Veterinäre und Veterinärinnen im Staatsdienst sowie Referendar:innen für den höheren auswärtigen Dienst
- Technische Referendarinnen (z.B. Baureferendare), Bibliotheksreferendare, Archivreferendarinnen, Brandreferendare und Forstreferendarinnen. Auch diese sind in allen Bundesländern Beamte und Beamtinnen auf Widerruf.
- Rechtsreferendare und Rechtsreferendarinnen: mittlerweile in fast allen Bundesländern Angestellte im öffentlichen Dienst. Ausnahmen: Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Sachsen. Dort sind Rechtsreferendar:innen verbeamtet.