In der Regel dauert ein Referendariat zwei Jahre. Es erfolgt im Rahmen eines Studiums (z. B. Lehramtsstudium) und kann als eine Art Ausbildung angesehen werden. Referendare sind in dieser Zeit entweder Beamte auf Widerruf oder Angestellte im öffentlichen Dienst und bekommen ein entsprechendes Referendariat Gehalt. Abgeschlossen wird das Referendariat mit dem zweiten Staatsexamen. Wer die Prüfung besteht, ist in der Regel zunächst Beamter auf Probe. Im Anschluss daran wird er Beamter auf Lebenszeit, sofern er sich bewährt hat. Diese Referendariate gibt es:
- Lehramtsreferendare: Lehramtsanwärter sind in allen Bundesländern Beamte auf Widerruf.
- Veterinäre im Staatsdienst sowie Referendare für den höheren auswärtigen Dienst
- Technische Referendare (z.B. Baureferendare), Bibliotheksreferendare, Archivreferendare, Brandreferendare und Forstreferendare. Auch diese sind in allen Bundesländern Beamte auf Widerruf.
- Rechtsreferendare: mittlerweile in fast allen Bundesländern Angestellte im öffentlichen Dienst. Ausnahmen: Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Sachsen. Dort sind Rechtsreferendare verbeamtet.