Voraus­setzungen, Leistungen und Kosten

Private Kranken­versicherung für das Referendariat

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Referendare und Referendarinnen können entweder Beamt:innen auf Widerruf (Beamten­anwärter) und beihilfe­berechtigt sein oder versicherungs­pflichtige Ange­stellte (ohne Beihilfe­). Als Referendar:in mit Beihilfeanspruch kommt im Krank­heits­fall Ihr Dienst­herr anteilig für entstandene Kosten auf.
  • Wie hoch Ihre Beihilfe­leistungen sind, hängt u. a. von Ihrem Familien­stand sowie den Regelungen des jeweiligen Dienst­herrn ab (Bund oder Bundes­land). Der Beihilfe­bemessungs­satz beträgt zwischen 50 und 90 Prozent.
  • Die Restkosten, zwischen 10 und 50 Prozent der Krank­heits­kosten, sichert eine private Kranken­versicherung (PKV) ab. Mit speziellen Beihilfe­tarifen können Sie Ihre Versorgungs­lücke voll­ständig schließen und der Versicherungs­pflicht nachkommen.
  • Die Beitragshöhe Ihrer PKV ist einkommens­unab­hängig. Neben dem gewählten Tarif hängt sie maßgeblich vom Alter und Gesund­heits­zustand ab. Referendare und Referendarinnen mit Beihilfe­anspruch profitieren von speziellen Beamten­anwärter­tarifen, die günstiger sind als reguläre Beihilfetarife.
1 von 9
Definition
Das Referendariat ist ein Vorbereitungs­dienst für Beamte und Beamtinnen, beziehungsweise für die Beamten­laufbahn des höheren Dienstes. In dieser Zeit bereiten sich die sogenannten Referendare und Referendarinnen, z. B. angehende Lehrer:innen, auf ihren späteren Beruf vor.

In der Regel dauert ein Referendariat zwei Jahre. Es erfolgt im Rahmen eines Studiums (z. B. Lehr­amts­studium) und kann als eine Art Aus­bildung angesehen werden. Referendare und Referendarinnen sind in dieser Zeit entweder Beamt:innen auf Widerruf oder Ange­stellte im öffentlichen Dienst und bekommen ein entsprechendes Referendariat Gehalt. Abge­schlossen wird das Referendariat mit dem zweiten Staats­examen. Wer die Prüfung besteht, ist in der Regel zunächst Beamter bzw. Beamtin auf Probe. Im Anschluss daran wird er oder sie Beamter bzw. Beamtin auf Lebens­zeit, sofern er sich bewährt hat. Diese Referendariate gibt es:

  • Lehramts­referendar:innen: Lehramts­anwärter und -anwärterinnen sind in allen Bundes­ländern Beamt:innen auf Widerruf.
  • Veterinäre und Veterinärinnen im Staats­dienst sowie Referendar:innen für den höheren auswärtigen Dienst
  • Technische Referendarinnen (z.B. Bau­referendare), Bibliotheks­referendare, Archiv­referendarinnen, Brand­referendare und Forst­referendarinnen. Auch diese sind in allen Bundes­ländern Beamte und Beamtinnen auf Widerruf.
  • Rechtsreferendare und Rechtsreferendarinnen: mittler­weile in fast allen Bundes­ländern Anges­tellte im öffentlichen Dienst. Aus­nahmen: Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Sachsen. Dort sind Rechts­referendar:innen verbeamtet.
Referendare und Referendarinnen sind entweder Angestellte (siehe unten) oder Beamt:innen auf Widerruf und damit beihilfe­berechtigt. Je nach Bundes­land und Regelung ergänzen sie ihre Beihilfe meist mit durch eine private Krankenversicherung für Referendar:innen Lehramt oder andere Referendarinnen und Referendare.
Alternativ sind Personen im Referendariat im öffentlichen Dienst angestellt und damit grund­sätzlich versicherungs­pflichtig in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV). Angestellte Referendare und Referendarinnen haben dann keinen Beihilfe­anspruch.
2 von 9
Oft gefragt
Wie hoch die Beiträge Ihrer privaten Kranken­versicherung im Referen­dariat sind, hängt von Tarif, Alter und Gesund­heits­zustand bei Vertrags­beginn ab. Erhöhen Sie Ihren persönlichen Versicherungs­schutz um gewählte Zusatz­bau­steine, hat dies auch Auswirkungen auf Ihre Beiträge.

Bei Referendaren und Referendarinnen, die beihilfe­berechtigt sind, also Beamten­anwärter:innen bzw. Beamt:innen auf Widerruf, übernimmt der Dienst­herr einen Großteil der anfallenden Kosten für Behandlungen und Hilfs­mittel (z. B. Brillen). Hier dient die Beihilfe als Basis­schutz. Der Beihilfe­bemessungs­satz beträgt 50 bis 90 Prozent. Über die PKV müssen Sie als Referendar:in nur noch den Komplementär­wert absichern, also die Rest­kosten in Höhe von 10 bis 50 Prozent.

Höchstaufnahmealter: Aufnahme­fähig in den Beamten­anwärtertarifen der PKV sind Sie als (beihilfe­berechtigte:r) Referendar:in meist bis zum vollendeten 38. Lebensjahr.

Junge und gesunde Erwachsene profitieren bei der PKV besonders von günstigen Beiträgen – egal, ob sie Lehramts­referendar:innen oder andere Referendar:innen sind.

Beispiel: Sie sind Mitte 20 und ohne Vor­erkrankungen mit 50 % Beihilfe­bemessungs­satz? Dann betragen die Kosten Ihrer privaten Kranken­versicherung bei den meisten Versicherern nur rund 40 bis 80 Euro, je nach gewählten Leistungen. Wie hoch die Kosten der privaten Kranken­versicherung für Referendare und Referendarinnen tatsäch­lich sind, erfahren Sie bei Ihrer Versicherung vor Ort. Dort werden Sie ausführlich beraten.

 
3 von 9
Wahlfreiheit
In Deutschland besteht auch für (zukünftige) Beamte und Beamtinnen die Pflicht zum Ab­schluss einer Kranken­versicherung sowie Pflege­versicherung. Sie sind in Ihrem Referendariat Beamt:in auf Wider­ruf und beihilfe­berechtigt? Damit sind Sie versicherungs­frei und können sich auch privat kranken­versichern.

Grundsätzlich erhalten Sie als Beamter oder Beamtin auf Widerruf als Basis­absicherung eine Beihilfe von Ihrem Dienst­herrn. Sie sind dann eine soge­nannte beihilfe­berechtigte Person. Je nach Familien­stand und Bundes­land beträgt der Beihilfe­bemessungs­satz in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent  (Es sind auch Ausnahmen möglich, nämlich höhere Beihilfe­bemessungs­sätze, da die Absicherung bundes­länder­spezifisch ist.). Zu diesem Prozent­satz wird aus den beihilfe­fähigen Auf­wendungen eine Beihilfe errechnet.

Der Vorteil für Beamten­anwärter:innen mit Beihilfe­anspruch: Erfüllen Sie die entsprechenden Voraus­setzungen, z.B. in Bezug auf Eintritts­alter und Gesund­heits­zustand? Dann können Sie die Rest­kosten, den soge­nannten Komplementär­wert, über eine private Kranken­versicherung absichern. Viele Versicherer bieten spezielle, meist recht günstige Tarife für Referendare und Referendarinnen an, die sogenannten Beamten­anwärter­tarife.

Entscheiden Sie sich für die gesetzliche Kranken­versicherung, so müssen Sie Ihrer Kranken­kasse bis zur "Versicherungs­pflicht­grenze" den vollen Beitrag zahlen (Beitrags­bemessungs­grenze). Der Arbeit­geber­zuschuss, wie bei Ange­stellten üblich, entfällt. Nicht zuletzt deshalb ist es sinnvoll, dass Sie als Referendar:in privat versichert sind. Denn in der GKV zahlen Sie den vollen Beitrag, weil es keine beihilfe­konforme gesetzliche Kranken­versicherung gibt.
4 von 9
Besser PKV oder GKV?
Vor- und Nachteile der PKV für Referendar:innen und Lehrkräfte
Welche Kranken­versicherung Sie im Rahmen des Referendariats wählen, sollten Sie gut überlegen. Finden Sie hier die entscheidenden Vor- und Nachteile der privaten Kranken­versicherung:
Vorteile
  • Günstige Beiträge: Die Beiträge der PKV orientieren sich an Alter, Gesundheits­zustand und Leistungen. Ein Vorteil für junge, gesunde Menschen.
  • Spezial­tarife: Die meisten Versicherer bieten eigene Tarife für An­gestellte, Selbst­ständige, Ärzt:innen, Studierenden sowie Beamt:innen/ Beamte auf Widerruf. Als Referendar:in mit Beihilfe­anspruch erfüllen Sie automatisch die Voraus­setzungen für eine PKV.
  • Leistungs­garantie: Vertraglich zugesicherte Leistungen sind bei PKV-Abschuss lebenslang garantiert.
  • Besondere Leistungen: Als privat­versicherte Person erhalten Sie im Vergleich zu einer gesetzlichen Versicherung meist schneller einen Termin. Sie haben verkürzte Warte­zeiten beim Arzt bzw. bei der Ärztin oder (abhängig vom Tarif) direkten Zugang zum Fach­arzt bzw. zur Fachärztin ohne Überweisung.
  • Familien: Aufgrund von Spezial­tarifen ist die PKV für Kinder relativ günstig. Für Neu­geborene besteht ein Annahme­zwang in der privaten Kranken­versicherung ihrer Eltern – sofort und ohne Gesundheits­prüfung.
  • Beitrags­rück­erstattung: Nehmen Sie Leistungen nicht in Anspruch, erhalten Sie in vielen Fällen eine Beitrags­rück­erstattung. Diese können Sie oft auch bei einem Wechsel als Wechselvorteil mitnehmen.
  • Ausland: In der PKV bestimmen Sie mit Ihrer Tarif­wahl darüber, wo und für wie lange Sie im Ausland krankenversichert sind.
Mögliche Nachteile
  • Einkommens­unabhängige Beiträge: Mit bestimmten Zusatz­bausteinen können Rentner und Renterinnen (Pensionäre) oder Beamt:innen im Ruhe­stand Ihren monatlichen PKV-Beitrag im Alter um bis zu 80 Prozent reduzieren.
  • Alternativtarife: Beamte und Beamtinnen mit Vorerkrankungen müssen abhängig vom Versicherer mit Leistungs­ausschlüssen vom gewünschten PKV-Tarif oder Risiko­zuschlägen rechnen. Hier erleichtert die Sonder­regelung "Beamten­öffnungsaktion" den PKV-Einstieg.
  • Aus­geschlossene Leistungen: Bei Kuren und Reha-Maßnahmen ist die PKV im Gegensatz zur GKV grundsätzlich nicht in der Leistungs­pflicht. Diese Leistungen können Sie über Ihre private Kranken­vollversicherung oder eine Kranken­zusatzversicherung ergänzend absichern.
  • Familien: Keine automatische Mit­versicherung für Kinder und Ehe­partner:in. Für jedes Familien­mitglied muss ein eigener Tarif abgeschlossen werden.
  • Wechsel: Ein Versicherungs­wechsel von der PKV zurück in die GKV ist nur unter erschwerten Bedingungen bzw. bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Kosten­abrechnung: Bezahlung/ Rechnung per Vor­kasse ist finanziell belastend. Auch dank digitaler Rechnungs­einreichung werden Ihre Kosten jedoch meist zeitnah erstattet.
5 von 9
Checkliste
Der Tarif Ihrer privaten Kranken­versicherung für Referendare und Referendarinnen sollte gegen­über der GKV mögliche Versorgungs­lücken schließen. Ansonsten kann es schnell teuer werden.

Damit Sie als Referendar:in bzw. sowohl während als auch nach Ihrem Status als Beamt:in auf Wider­ruf nicht auf Kosten sitzen­bleiben, achten Sie beim Abschluss einer PKV auf folgende Punkte:

  • 100-prozentige Absicherung durch Beihilfe­ergänzungs­tarif
  • Offener Hilfsmittel­katalog
  • Freie Arzt- und Krankenhaus­wahl
  • Keine Begrenzung auf die Höchst­sätze der GOÄ im Kranken­haus
  • Keine dauerhafte Zahn­staffel
  • Mögliche Selbstbeteiligung
  • Beitrags­rück­erstattung bei nicht beanspruchter Leistung
  • Schutz im Ausland
6 von 9
Umfang und Zusatz­leistungen
Die Leistungen der privaten Kranken­versicherung für beihilfe­berechtigte Referendare und Referendarinnen (Beamt:innen auf Widerruf) unter­scheiden sich von Versicherer zu Versicherer. Je nach Bedarf und Tarif können Sie verschiedene Zusatz­bau­steine für eine umfassendere Kosten­über­nahme wählen.

Die private Kranken­versicherung ergänzt den Beihilfe­anspruch. Sie sichert Sie als beihilfe­berechtigte:n Referendar:in (Beamter oder Beamtin auf Wider­ruf) passend ab. Je nach Versicherungs­anbieter oder gewähltem Zusatztarif kann der Leistungs­umfang für Beamten­anwärter:innen variieren. In der Regel über­nimmt die private Kranken­versicherung für Referendare und Referendarinnen die Kosten für folgende Leistungen:

  • Ambulante Behandlungs­kosten
  • Alternative Heilkunde­methoden (z.B. Akupunktur)
  • Zahn­behandlungen, Prophylaxe, Zahn­ersatz und Inlays bis zu bestimmten Höchst­beträgen
  • Sehhilfen (bis zu bestimmten Höchst­betrag)
  • Unterbringung in Zweibett­zimmer
  • Behandlung durch frei wählbare Ärztin bzw. frei wählbaren Arzt (z.B. Chefarzt / Chefärztin)
  • Schutz im Ausland
Für Personen im Referendariat ist es außerdem sinnvoll, auch Familien­mitglieder privat zu versichern. Die Beihilfe­bemessungs­sätze für Ehepartner:in und Kinder betragen in der Regel 70 bis 80 Prozent (Es sind auch Ausnahmen möglich, nämlich höhere Beihilfe­bemessungs­sätze, da die Absicherung bundes­länder­spezifisch ist). Über die private Kranken­versicherung sichern Referendare und Referendarinnen lediglich die Rest­kosten ab (20-30 %). Daher ist der Abschluss einer PKV auch für ihre Angehörigen günstig.
7 von 9
Beihilfe­berechtigung
Die gute Nachricht: Als Referendar oder Referendarin sind Sie beihilfe­berechtigt. Wie hoch die Beihilfe in Ihrer Referendariats­zeit tatsächlich ausfällt, ist abhängig von Ihrem Beihilfe­bemessungs­satz, dem jeweiligen Bundes­land und Familien­stand.
Als Referendar:in mit Beihilfe­anspruch (Beamter oder Beamtin auf Widerruf) sind Sie versicherungs­frei. Anders gesagt: Sie sind nicht versicherungs­pflichtig in der GKV. Beamte und Beamtinnen oder Beamten­anwärter:innen erhalten auch keinen Arbeitgeber­zuschuss. Statt­dessen ist der Staat (Ihr Dienst­herr) verpflichtet, sich im Krank­heits­fall, Todes- oder Pflege­fall in Form einer Bei­hilfe an den entstehenden Kosten für Sie und Ihre Familien­mitglieder zu beteiligten. Damit stellt die Beihilfe Ihre Basis­absicherung dar.
  • Bin ich beihilfe­berechtigt als Beamten­anwärter:in?

    Anspruch auf Beihilfe haben Sie in vielen Phasen Ihrer Beamten­lauf­bahn. Und zwar unab­hängig davon, ob Sie während Ihrer Referendariats­zeit Beamt:in auf Widerruf sind. Also Beamten­anwärter, Beamtin auf Probe, auf Lebens­zeit oder pensioniert (Versorgungs­empfänger). Dabei greift die staatliche Beihilfe auch für Ihre Kinder sowie Lebens- und Ehe­partner:in. Zumindest, wenn diese bei der Beihilfe berück­sichtigungs­fähige Angehörige sind.

    Beispiel Lehramt: Zu Beginn Ihres Studiums sind angehende Lehrkräfte meist noch gesetz­lich (z.B. im Rahmen einer Familien­versicherung bzw. eigene Mitgliedschaft) oder privat versichert. Mit Beginn des Referendariat Lehramt erhalten Lehramts­anwärter:innen (Beamten­anwärter:innen) auf dem Weg zur Verbeamtung staatliche Beihilfe. Je nach Höhe der Bei­hilfe ist es sinnvoll, zusätzlich eine private Restkosten­absicherung (Kranken­versicherung Referendariat bzw. für Referendare und Referendarinnen Lehr­amt) abzu­schließen. So schließen Sie die Versorgungs­lücke als Lehrkraft. Staatlich geprüfte Lehrkräfte, die öffentlich angestellt sind, können sich ab einer bestimmten Einkommens­höhe (Versicherungs­pflicht­grenze oder Pflicht­versicherungs­grenze) ebenfalls privat versichern (Lehrer-Versicherung).

  • Wie viel Beihilfe steht mir im Referendariat zu?

    Wie hoch Ihr Beihilfe­anspruch im Referendariat ist, hängt von der Höhe des für Sie geltenden Beihilfe­bemessungs­satzes ab (oft auch Bemessungs­satz genannt). Wie viel Euro Beihilfe Sie tatsächlich erhalten bzw. welchen Beihilfe­bemessungs­satz Sie haben, ergibt sich aus Ihrem Familien­stand, der Anzahl der Kinder und dem Beihilfe­recht des jeweiligen Bundes­landes oder des Bundes. In der Regel sind es für Referendar:innen 50 bis 80 Prozent staatliche Beihilfe.

    Es sind auch Ausnahmen möglich, nämlich höhere Beihilfe­bemessungs­sätze, da die Absicherung bundes­länder­spezifisch ist. Hier profitieren Personen im Referendariat fast von einem Voll­tarif. Dennoch deckt die Beihilfe durch den Dienst­herrn nie die gesamten Krank­heits­kosten ab. Mit speziellen PKV Beihilfe­tarifen, also einer private Kranken­versicherung Referendariat für Beamten­anwärter, können Sie Versorgungs­lücken jedoch gut schließen.

Sie wünschen eine persönliche Be­ratung?
Dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz-Team vor Ort wird sich um­gehend bei Ihnen melden.
8 von 9
Wie und wann wechseln?
Als Person im Referendariat mit Beihilfe­anspruch sind Sie versicherungs­frei und können eine private Kranken­versicherung Referendare abschließen. Waren Sie bisher gesetzlich versichert, durch­laufen Sie in der Regel eine Gesund­heits­prüfung. Deren Ergebnis hat Aus­wirkungen auf Ihre Beiträge.
Waren Sie vor dem Referendariat KV-pflichtig, schließt sich die obligatorische Anschluss­versicherung der GKV (freiw. Mitgliedschaft) an. Es besteht ein Austritts­recht von 2 Wochen ab Mitteilung der Kranken­kasse. Vor einem Wechsel in die private Kranken­versicherung stellt der Versicherungs­anbieter Ihnen Fragen zu Ihrem Gesund­heits­zustand. Diese müssen Sie voll­ständig und korrekt beant­worten. Falls erforderlich, legen Sie ergänzend ärztliche Atteste vor.
In der Regel werden im Rahmen einer Gesund­heits­prüfung Erkrankungen und Unfall­verletzungen der letzten drei bis fünf Jahre abge­fragt. Welche Gesund­heits­fragen zu beant­worten sind, unter­scheidet sich von Versicherer zu Versicherer. In der Regel werden folgende Aspekte abgefragt:

Wischen um mehr anzuzeigen

Vorerkrankungen & Gesundheitsfragen in der PKV für Referendare und Referendarinnen
Gesundheitszustand allgemein Alter, Größe, Gewicht, Zahnstatus; Arbeitsfähigkeit, aktuelle Medikamenteneinnahme
Versicherungshistorie bisherige Vertragsablehnungen, -kündigungen oder -beendigungen bei anderen Krankenversicherern
Aktuelle und vergangene Behandlungen Untersuchungen, (psychotherapeutische) Behandlungen sowie stationäre oder ambulante Operationen/Eingriffe
Aktuelle (schwerwiegende) Erkrankungen Krebserkrankungen, HIV-Infektion, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes
Behinderungen (aktuelle) körperliche oder geistige Behinderungen, körperliche Gebrechen
Anhand Ihrer Angaben bewertet der Versicherer Ihr Krank­heits­risiko. Basierend darauf legt er den Beitrag für Ihre private Kranken­versicherung Referendare fest. Haben Sie Vorer­krankungen, kann Ihnen der Versicherer dafür Risiko­zuschläge berechnen. Dadurch erhöht sich der Zahl­beitrag. Ist Ihr Krank­heits­risiko zu hoch, können Kranken­versicherer Sie unter Umständen ablehnen.
Die passende Versicherung
9 von 9
Häufige Fragen
  • Wie berücksichtige ich im Referendariat meine private Krankenversicherung steuerlich?

    Auch als Person im Referendariat können Sie Vorsorge­aufwendungen wie Ihre private Kranken­versicherung von der Steuer absetzen. Dies gilt sowohl für Ihre eigenen Versicherungs­beiträge als auch für die Ihrer Familien­mitglieder. Allerdings können Sie nur Leistungen der Grund­versorgung (Basis­versorgung) geltend machen. Haben Sie Ihren Versicherungs­schutz mit einem Zusatz­baustein ergänzt, sind diese Kosten in der Regel nicht steuerlich absetzbar.
  • Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung nach dem Referendariat?

    Nicht jeder bzw. jede Nachwuchs­beamt:in oder Referendar:in wird nach dem Referendariat auch tatsächlich verbeamtet. Wer die Beamten­laufbahn verlässt, eine Stelle als angestellte Person annimmt und unter der Jahresarbeits­entgeltgrenze liegt, muss zurück in die GKV wechseln.

    Sie werden auf Probe und später auf Lebens­zeit verbeamtet (Verbleib in der Beamten­laufbahn)? Dann haben Sie nach dem Referendariat die Möglichkeit, Ihre PKV noch einmal zu wechseln.

    Bitte beachten Sie: Nach dem Referendariat sind Sie im Regel­fall Beamter oder Beamtin auf Probe. Wenn Sie in der Beamten­laufbahn bleiben und nicht in die freie Wirtschaft wechseln. Sie profitieren dann nicht mehr von speziellen Beamten­anwärter-Tarifen, sondern wählen einen vollwertigen Beihilfe­tarif. Dieser ist langfristig kalkuliert und enthält Alterungsrückstellungen. Der Beitrag für den höheren Leistungs­bedarf im Alter wird so über die komplette Lauf­zeit verteilt.

  • Erhalte ich als Referendar:in in der privaten Krankenversicherung vergünstigte Konditionen?

    Erhalten Referendar:innen mit Beginn Ihres Referendariats den Status eines Beamten oder einer Beamtin auf Widerruf, sind sie beihilfe­berechtigt. Die Beihilfe deckt je nach Bundes­land in der Regel jedoch nur 50 bis 80 Prozent der an­fallenden Krankheits­kosten ab. Daher sollten Sie die Rest­kosten durch eine private Kranken­versicherung für Beamte und Beamtinnen absichern. Mit den Beamten­anwärter­tarifen und ergänzenden Zusatz­bausteinen der Allianz PKV profitieren Sie von umfassenden Leistungen. Hierzu zählen 100% Kosten­erstattung bei Zahn­behandlungen, für ambulante Therapien oder Chefarzt­behandlung im Kranken­haus. Und das weltweit.
  • Was bedeutet Beihilfe für Referendar:innen und Beamt:innen?

    Referendare und Referendarinnen mit Beihilfe­anspruch (Beamt:innen auf Widerruf) sind versicherungs­frei, d. h. nicht versicherungs­pflichtig in der GKV. Ihre Basis­absicherung besteht stattdessen in der sogenannten "Beihilfe". Damit unterstützt der Staat Sie und Ihre Familien­mitglieder finanziell im Krankheits-, Todes- oder Pflegefall. Im Gegenzug erhalten Beamten­anwärter:innen, die beihilfe­brechtigt sind, keinen Arbeitgeber­zuschuss. Da die Beihilfe meist nur einen Teil der Behandlungs­kosten abdeckt, sichern Sie den Rest (Komplementär­wert) über eine private Kranken­versicherung (PKV) ab. Spezielle Beihilfe­tarife bieten Personen im Referendariat und Beamten bzw. Beamtinnen günstige Konditionen, um diese Versorgungs­lücke zu schließen.
  • Darf jede Person im Referendariat eine private Krankenversicherung abschließen?

    Grundsätzlich können Angestellte (ab einer gewissen Einkommens­grenze), Studierende, Ärzt:innen, Selbst­ständige und Beamt:innen eine private Kranken­versicherung abschließen. Bei Referendaren und Referendarinnen kommt es darauf an: Sind Sie während des Referendariats versicherungs­pflichtig angestellt? Oder absolvieren Sie ihre Referendariats­zeit als Beamte oder Beamtin auf Widerruf? Als Beamt:in auf Widerruf sind sie Beamten­anwärter:in und damit beihilfe­berechtigt. Der Abschluss einer PKV macht hier in jedem Fall Sinn, um die bei der Beihilfe bestehende Versorgungs­lücke zu schließen. Als Angestellte sind sie in der gesetzlichen Kranken­versicherung pflichtversichert und im Rahmen der gesetzlichen Regel­versorgung im Krankenfall abgesichert. Sie möchten dennoch von alternativen Behandlungs­methoden und Zusatz­leistungen profitieren? Dann können Sie ab einer bestimmten Jahres­obergrenze als freiwillig versicherte Person in die private Kranken­versicherung wechseln. Oder alternativ immer Zusatz­versicherungen für spezielle Anforderungen abschließen, wie z. B. eine Zahnzusatz­versicherung.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns bitte Feedback
Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur Privaten Kranken­versicherung für Beamte?
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Kontaktieren Sie die Allianz Service-Hotline
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungs­anfrage – wir melden uns bei Ihnen.
Allianz Service jetzt kontaktieren
Telefonische Beratung zur Allianz Privaten Kranken­versicherung
Mo-Fr 8-19 Uhr
kostenfrei
  • Leider ist der Live-Chat momentan nicht verfügbar. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.