Sie müssen Ihre absetzbare Prämie nicht selbst berechnen – das übernimmt Ihre Allianz für Sie. Aber es ist wissenswert, wie es funktioniert:
Die steuerliche Absetzbarkeit gilt laut Bürgerentlastungsgesetz nur für Beiträge zu Basisleistungen. Daher müssen die Beiträge von Privatversicherten aufgeteilt werden in jenen Anteil, der auf die Basisabsicherung entfällt und steuerlich anerkannt wird – und jenen Anteil, der über die Basiskrankenversicherung hinausgeht und darum nicht steuerlich berücksichtigt wird. Zu diesem Zweck ist jeder versicherten Leistung eine bestimmte Punktzahl zugeordnet. Anhand dieser Punktzahl wird der absetzbare Beitragsanteil zur privaten Krankenversicherung ermittelt. Das geschieht per Rechtsverordnung, also brancheneinheitlich. Es liegt folgende Gewichtung zugrunde: