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Zahn­zusatz­versicherung und Bleaching

Weiße Zähne für alle
Zahnzusatzversicherung und Bleaching - Leistungen, Kosten und Vorteile im Überblick.
  • ­­Wer wünscht sich kein strahlendes Lächeln? Doch nur wenige Menschen haben von Natur aus weiße Zähne. Zahn­ver­färbungen ent­stehen meist aufgrund von Alter, Ernährung und genetischen Faktoren. Bleaching ist eine wirksame Methode, um Zähne aufzuhellen. 
  • Vor dem professionellen Zahn­bleaching erfolgt eine Beratung und eine Zahn­reinigung. Anschließend wird das Bleich­mittel direkt auf die Zähne oder mithilfe einer Bleaching-­Schiene aufgetragen. 
  • Beim Bleaching unter zahn­ärztlicher Kontrolle gibt es grund­sätzlich zwei Methoden: direkt in Ihrer Zahnarzt­praxis oder mit Bleaching-Schienen für zu Hause. Alternative Bleichmittel aus der Drogerie oder Apotheke sind weniger erfolgreich.
  • Zähne aufhellen ist eine rein kos­metische Maßnahme und nicht medizinisch notwendig. Haben Sie keine Zahnzusatz­versicherung mit Bleaching, die die Kosten übernimmt, wie beispielsweise die Zahn­zusatz­versicherung der Allianz? Dann zahlen Sie die Behandlungs­kosten komplett aus eigener Tasche.
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Dunkle Flecken, Verfärbungen durch Kaffee und Tee oder gelb wirkende Zähne empfinden viele Leute als unangenehm. Sie wünschen sich ein strahlendes Lächeln und entscheiden sich meist aus optischen Gründen für ein Bleaching oder eine Zahn­aufhellung. Doch warum verfärben sich Zähne?

Während Milch­zähne bei Kindern nahezu schnee­weiß erscheinen, findet sich unter Erwachsenen kaum jemand mit rein weißen Zähnen. Der Grund liegt aber keines­wegs nur an mangelnder nach­haltiger Zahnpflege oder zu seltener professioneller Zahn­reinigung. Folgende drei Faktoren sind ebenfalls ausschlag­gebend für eine Zahn­verfärbung:

  1. Alter: Mit zunehmendem Alter werden unsere Zähne immer dunkler. Durch Abnutzung und natürlichen Verschleiß wird der Zahn­schmelz angegriffen. Das begünstigt Ablagerungen und Verfärbungen.
  2. Genetik: Unser Gebiss ist so einzigartig wie unser Finger­abdruck. Die genetische Veranlagung von Zahn­größe, Zahn­stellung und Haut­typ beeinflussen die Zahnfarbe. Ein dunklerer Haut­typ lässt Zähne weißer wirken als ein hellerer Haut­typ. Schiefe oder sehr große Zähne können einen Nachbar­zahn durch ihren Schatten­wurf dunkler wirken lassen.
  3. Ernährung und Lebens­weise: Viel Kaffee, zwischen­durch eine Zigarette, nach­mittags schwarzer Tee und abends ein Glas Rotwein? Nikotin oder säure­haltige Lebens- und Genuss­mittel fördern die Bildung äußerer Flecken auf den Zähnen und sollten zum Erhalt weißer Zähne vermieden werden.

Doch wer bezahlt die Bleaching-Behandlung? Hier finden Sie die Leistungen der Allianz Zahnzusatzversicherung:

Abhängig von Behandlungs­ort und Dauer der Behandlung gibt es grund­sätzlich zwei verschiedene Bleaching Methoden zur Zahn­aufhellung: In-Office-Bleaching in Ihrer Zahnarzt­praxis oder zahn­ärztlich betreutes Home-Bleaching. Alternative Zahn­bleaching-Methoden sind meist weniger erfolg­versprechend.

In-Office-Bleaching beim Zahnarzt oder der Zahnärztin

Das In-Office-Bleaching findet in der Zahnarztpraxis statt. In einem ein- bis zweistündigen Termin besprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt/Ihrer Zahnärztin, wie stark Ihre Zähne aufgehellt werden sollen. Dabei ist eine fundierte fachliche Beratung von ärztlicher Seite in diesem ersten Schritt besonders bei der gewünschten Zahn­farbe besonders wichtig. Nur so wirkt das Zahn­bleaching noch natürlich, nicht übertrieben weiß und ästhetisch ansprechend.

Im zweiten Schritt erfolgt das eigentliche Bleaching. Nach einer professionellen Zahn­reinigung wird das im Gegen­satz zum Home-Bleaching hoch konzentrierte Bleichmittel von zahn­ärztlichen Fach­kräften aufgetragen. Licht und Wärme aktivieren das Bleich­mittel, das die Zähne weißer macht.

Mit der richtigen Zahn­zusatz­versicherung bekommen Sie je nach gewähltem Tarif die Kosten für ein In-Office-Bleaching erstattet.

Home-Bleaching mit Zahnbleaching-Schiene

Wie der Name schon sagt, erfolgt Home-Bleaching in weiten Teilen von zuhause aus. Ihre Zahn­ärztin oder Ihr Zahn­arzt lassen Ihnen eine individuelle Zahn­bleaching-­Schiene für Ihr Gebiss erstellen. Ähnlich wie eine Zahn­spange oder Knirscher­schiene tragen Sie die Bleaching-­Schiene über einen längeren Zeit­raum regelmäßig zuhause.

Der Unter­schied zum In-Office-Bleaching liegt in der Dauer der Behandlung. Für diese sollten Sie je nach Bedarf in etwa mit ein bis zwei Wochen rechnen. Der Hintergrund: Die Konzentration des Bleich­mittels oder Bleaching-Mittels ist aufgrund fehlender ärztlicher Aufsicht deutlich geringer als beim In-Office-Bleaching. Nur so kann die Sicherheit der Patienten und Patientinnen gewährleistet werden.

Sonderfall Walking Bleaching (Internes Bleaching)

Beim sogenannten "Internen Bleaching" oder "Walking Bleaching" handelt es sich um eine Sonder­form des In-Office-Bleaching. In solchen Fällen möchten Patienten und Patientinnen wurzel­behandelte Zähne weißer machen. Diese erscheinen nach einer Wurzel­kanal-Behandlung aufgrund von Einblutungen im Zahn­wurzel­kanal, den verwendeten Füll­materialien oder Medikamenten manchmal grau. Um dem entgegenzuwirken, wird der betreffende Zahn von innen heraus mit einem Bleich­mittel aufgehellt und provisorisch verschlossen. Ist der gewünschte Helligkeits­grad durch diese Spezial­behandlung erreicht, wird das Bleich­gel von dem Zahn­arzt oder von der Zahn­ärztin wieder entfernt. Der Zahn wird mit einer dauerhaften Zahn­füllung verschlossen.

Alternative Zahnbleaching-Produkte und Hausmittel

Neben diesen beiden gängigen Methoden finden sich auf dem Markt jede Menge Zahn­bleaching-­Produkte oder alternative Haus­mittel. Aufgrund ihrer geringen Dosierung sind diese Produkte aus Apotheken, Drogerien oder dem eigenen Haushalt meist wenig wirkungsvoll. Das ist allerdings die Voraus­setzung für die Frei­verkäuflichkeit. Zu diesen alternativen Bleaching-Mitteln, mit denen Sie Ihre Zähne selber bleichen können, zählen unter anderem:

  • Bleaching-Schienen, mit Bleaching-Gel gefüllt
  • Bleaching-Pens
  • Bleaching-Zahn­pasta oder Zahn­creme zum Zähne weißen
  • Zahn­bleaching mit Pulver
  • Zahnbleaching über Haus­mittel wie Aktiv­kohle, Back­pulver, Salbei oder Kurkuma sowie Kokosöl oder Ölziehen für eine bessere Mund­hygiene

Wünschen Sie sich ein deutlich sichtbares Ergebnis, sollten Sie sich in jedem Fall für eine zahn­ärztliche Bleaching­-Behandlung entscheiden. Denn unabhängig von der Dosierung gilt: Bleich­mittel oder Wirkstoffe wie Wasserstoff­peroxid können über defekte Zahn­füllung oder frei­liegende Zahn­hälse den Zahn schädigen.

Ein professionelles Bleaching über einen Zahn­arzt oder eine Zahn­ärztin basiert auf der chemischen Reaktions­fähigkeit von Bleich­mitteln wie Karbamid­peroxid. Das darin enthaltene Wasserstoff­peroxid kann Ihre Zähne weißer machen. Doch wie läuft die Zahn­aufhellung genau ab?

Der Schlüssel eines In-Office-Bleaching oder Home-Bleaching liegt in der Wirkung des verwendeten Karbamid­peroxid. Es besteht aus dem Trägerstoff Karbamid, einem transparenten und geschmacks­neutralen Gel sowie dem Bleich­mittel Wasserstoff­peroxid. Dessen Wirkungs­weise kennen viele vom Haare blondieren: Das Wasserstoff­peroxid setzt über Oxidation Sauerstoff­radikale frei, die die Farb­pigmente im Zahn­schmelz zersetzen. So werden die eingelagerten dunklen Partikel heller, die Zähne wirken weißer. Die Behandlung selbst funktioniert wie folgt:

  1. Beratung: Zusammen mit Ihrer Zahn­ärztin oder Ihrem Zahn­arzt ermitteln Sie die optimale Ziel-Zahn­farbe, die zu Ihrer natürlichen Zahn­farbe und Ihrem Typ passt.
  2. Auftrag des Bleich­mittels: Das Bleich­mittel wird in Ihrer Zahnarzt­praxis oder über eine Bleaching Schiene auf die Zahn­oberfläche bzw. den Zahn­schmelz der verfärbten Zähne aufgetragen. Zum Schutz des Zahn­fleisches vor Reizungen oder bei Über­empfind­lichkeiten wird ein Zahn­fleisch­schutz verwendet. Vor dem Auftragen des Bleich­mittels ist es sinnvoll, eine professionelle Zahn­reinigung durchführen zu lassen.
  3. Einwirkzeit: Unter Einwirkung von Licht und Wärme in Form einer Bleaching-Lampe ("Power-Bleachen") oder eines Soft-Lasers wird das Wasserstoff­peroxid im Bleich­mittel aktiviert. Die chemische Oxidation beginnt.
  4. Nachbehandlung: Nach einer ent­sprechenden Einwirk­zeit von 1 bis 2 Stunden (beim Home-Bleaching etwa eine bis zwei Wochen) ist die Be­handlung abgeschlossen. Im Anschluss an die Zahn­behandlung sollten Sie auf farbstoff­reiche Nah­rungs­mittel wie Kaffee, Tee, Cola oder Wein verzichten. Das gilt auch für Zi­garetten. Je nach Grad der Zahn­ver­färbungen sind eine bis maximal 3 Zahnarzt­sitzungen notwendig.

Wie lange der Behandlungs­erfolg einer Zahn­aufhellung durch Bleaching anhält, ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Entscheidend sind:

  • Ihre individuelle Zahn­struktur (raue oder empfindliche Zähne)
  • Ihre Ernährung (zahn­färbende Lebens­mittel wie Kaffee, Tee, Rotwein, Säfte oder Cola)
  • Ihre Lebens­weise (Raucher oder Nicht­raucher, Achten auf eine gute Mund­hygiene und Zahn­prophylaxe)

Im Allgemeinen wird ein auf­frischendes Bleaching für die meisten Betroffenen nach eineinhalb bis zwei Jahren fällig. Dann werden die Zahn­verfärbungen meist erneut sichtbar – und die Kosten für eine weitere Behandlung je nach Zahnzusatz­versicherung wieder übernommen.

Mittels eines Bleachings bzw. einer Zahn­aufhellung können Zähne je nach Verfärbung um bis zu neun Farb­stufen aufgehellt werden. Die Ergebnisse unterscheiden sich allerdings von Person zu Person.
Am einfachsten ist die Messung mit einer Farb­skala. Die am meisten verbreitete Zahn­farben­skala ist die sogenannte Vita-Skala (siehe Bild unten). Sie dient Zahn­arzt­praxen oder Zahn­laboren bei der Farb­bestimmung und besteht aus 16 natürlichen Zahnfarben. Die hellste Farbe auf dieser Skala ist die Zahn­farbe B1. Durch den Trend zu helleren Zähnen wurde die Farb­skala um 3 sogenannte Bleaching­farben erweitert (0M1, 0M2 und 0M3).
Das Bild zeigt eine Hand, die eine Zahnfarbenskala (Vita-Skala) für Zahnersatz hält. Die Skala besteht aus mehreren kleinen unterschiedlich farblichen Zähnen die jeweils mit Buchstaben und Zahlen (von links: M1 bis C4) beschriftet sind. Der Hintergrund des Bildes ist grau, und die Hand ist mit einem Einweghandschuh bedeckt.

 

Die Zahn­farben­gruppe A wird als rötlich-bräunlich charakterisiert und ist der typischste Farb­ton im mitteleuropäischen Raum. Die meisten Menschen haben eine durch­schnittliche Zahn­farbe, die auf der Skala mit der Zahn­farbe A3 bezeichnet wirdMittels eines Bleachings kann die Zahn­farbe B1 oder noch heller erreicht werden. Die erzielte Helligkeit hängt von der Bleaching-Intensität oder Bleaching-Art ab.

Die folgende Zahnfarben-Tabelle fasst einige Zahnfarben zusammen:

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Zahnfarben
Beschreibung

Zahnfarbe A1

Zahnfarbe A wird als rötlich-bräunlich beschrieben. Er ist der hellste Farbton der Gruppe A und kommt auf natürliche Weise nur selten vor.

Zahnfarbe A2

Ist ein heller Farbton und kommt meist bei jüngeren Menschen mit wenigen Verfärbungen vor.

Zahnfarbe A3

Ist ein mittlerer Helligkeitsgrad und kommt im mitteleuropäischen Raum bei Erwachsenen oft vor.

Zahnfarbe A 3,5

Ist ein dunklerer Helligkeitsgrad und kommt im mitteleuropäischen Raum bei älteren Menschen oft vor.

Zahnfarbe B1

Der Farbton B wird als rötlich-gelblich beschrieben und ist die hellste Farbe der Zahnskala. Im natürlichen Gebiss ist sie selten zu finden.

Zahnfarbe B2

Ist ein hellerer gelblicher Farbton, etwas dunkler als B1 und ist im natürlichen Gebiss eher selten zu finden.

Die Kosten für ein komplettes Bleaching können sich bis auf 800 Euro belaufen - je nachdem, wie viele Zähne behandelt werden und ob Sie sich für ein In-Office-Bleaching oder Home-Bleaching entscheiden. Umfang, Behandlungs­art sowie die Preise Ihrer jeweiligen Zahnarzt­praxis sind ausschlaggebend für die Bleaching Kosten Ihrer Zähne. Einen Überblick, mit welchen Beträgen Sie in etwa rechnen müssen, gibt die folgende Kosten-Tabelle:

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Art des Bleaching
Behandlungskosten pro Zahn
Bleaching Kosten gesamt
In-Office-Bleaching 30 € - 70 € 300 € - 800 €
Home Bleaching
mit Bleaching Schiene
200 € - 600 €
Sonderfall Internes Bleaching
(nach Wurzelbehandlung)
70 € - 150 €

Bleaching oder Zahn­aufhellung ist eine rein kosmetische Maßnahme und nicht medizinisch notwendig. Daher über­nehmen gesetzliche Kranken­kassen sowie die meisten privaten Zahn­zusatz­versicherungen keine Kosten. Die Allianz MeinZahnschutz zählt zu den Ausnahmen.

Egal, wie stark Ihre Zähne betroffen sind oder unter welchen psychischen Belastungen Patienten und Patientinnen mit starken Zahn­verfärbungen im Alltag leiden: Die Bleaching Kosten für weiße Zähne müssen Sie selbst bezahlen.

Manche Zahnzusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten für Bleaching, häufig bis zu einem definierten Höchstbetrag. Achten Sie zusätzlich darauf, ob im Tarif eine Wartezeit für Zahnaufhellungen vorgesehen ist und ab wann die Leistung erstmals erstattet wird. Häufig gibt es eine Wartezeit von zwei Jahren.

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Leistung
Alle MeinZahnschutztarife
Bleaching 300 € - 800 €
GKV-Leistung 0 €
Allianz-Leistung 150 €
Ihr Eigenanteil 150 € - 650 €
Das kostet die Allianz Zahn­zusatz­ver­sicherung
Das sind einige Kostenbeispiele für verschiedene Altersgruppen. Sie können sich Ihren individuellen Beitrag schnell und einfach berechnen.

Da Bleaching eine rein kosmetische Leistung ist, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten in der Regel nicht. Wer sich zum Beispiel aus ästhetischen oder anderen Gründen wie Alter oder Genetik eine Zahnaufhellung wünscht, profitiert von einer Zahnzusatzversicherung. Allerdings nur, wenn Bleaching im Tarif ausdrücklich eingeschlossen ist. Außerdem sollten Sie auf den Höchstbetrag und mögliche Wartezeiten achten. Nur so profitieren Sie tatsächlich von einer spürbaren Kostenersparnis.

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Wie hell werden die Zähne nach der Bleaching-Behandlung?

Wie hell die Zähne nach einer Bleaching-Behandlung werden, hängt von Ihrer Ausgangs-Zahnfarbe und Intensität des Bleich­mittels ab. Auch der Helligkeits­grad bzw. "Weißheits­grad" der Ziel-Zahn­farbe ist entscheidend. Generell gilt: Mit einem In-Office-Bleaching oder Power-Bleaching in Ihrer Zahnarzt­praxis erreichen Sie am schnellsten die besten Effekte. Auch mit einem Home-Bleaching können Sie Ihre Zähne weißer machen. Diese Methode dauert lediglich länger als ein In-Office-Bleaching.

Eine deutlich schwächere Zahn­aufhellung erreichen Sie, wenn Sie Ihre Zähne selbst bleichen und hierfür zu alternativen Produkten aus Apotheke und Drogerie greifen. Die Dosierung solcher Bleich­mittel ist deutlich geringer als bei Zahn­ärztin oder Zahn­arzt, die Zähne werden weniger weiß.

Ist Bleaching bzw. Zahnaufhellung schädlich für die Zähne?

Grund­sätzlich hat ein Bleaching keine oder nur geringe Neben­wirkungen und ist auch nicht schädlich für die Zähne. Direkt nach einer Bleaching-Behandlung können Zähne und Zahn­fleisch empfindlich reagieren. Diese Über­empfindlichkeit klingt allerdings nach einigen wenigen Tagen wieder ab. Trotz schützendem Fluorid­lack sollten Sie verfärbende Lebens­mittel direkt nach der Zahn­aufhellung meiden, um das Ergebnis nicht zu beeinträchtigen.

Wichtig ist eine zahn­ärztliche Prüfung der Zähne im Voraus, ob bestimmte Dinge (Beschädigungen am Zahn, Erkrankungen) gegen ein Bleaching sprechen. Auch eine vorhergehende professionelle Zahn­reinigung ist entscheidend für den Erfolg der Zahn­aufhellung.

Wann und für wen ist Bleaching nicht erlaubt?

Von einer Bleaching-Behandlung ausgeschlossen sind Minder­jährige, Schwangere, Stillende und Menschen mit Zahnschäden. Die Auswirkungen eines Zahn­bleachings bzw. des verwendeten Bleich­mittels auf die Gesund­heit von Kindern und Säuglingen ist bislang nicht ausreichend erforscht. Bei defekten Zähnen, Zahn­frakturen, Zähnen mit Karies oder undichten Füllungen wird ebenfalls von einem Bleaching abgeraten.

Wann sollte man Zähne nicht bleichen?
Hier gilt: Kein Bleaching ohne Prophylaxe und professionelle Zahn­reinigung! Grund­sätzlich sollten Sie Ihre Zähne vor jeder Bleaching-Behandlung zahnärztlich untersuchen lassen. So kann die Zahn­gesundheit überprüft werden, Risiko­faktoren wie Zahn­krankheiten oder Defekte im Zahn werden ausgeschlossen. Hierzu zählen beispiels­weise Parodontitis im Zahn oder Risse, die zu Nerven­reizungen, Entzündungen oder Zahn­schmerzen führen können.

Wichtig ist zudem eine professionelle Zahn­reinigung in Ihrer Zahnarzt­praxis, um störende Beläge und ober­flächliche Verfärbungen vorab zu entfernen. Sie ist die beste Grund­lage für eine erfolgreiche Zahn­aufhellung. Danach kann das eigentliche Bleaching beginnen.

Kann die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt wurzelgefüllte Zähne durch Bleaching aufhellen?

Ja. Auch Zähne, die sich nach einer Wurzel­kanal­behandlung verfärbt haben oder grau geworden sind, können Sie bleachen lassen. Dies ist allerdings nur in Ihrer Zahn­arzt­praxis möglich. Hierfür muss die Füllung des wurzel­behandelten Zahns entfernt und nach Bleichen des Zahns von innen heraus provisorisch ersetzt werden. Nach Abschluss des Bleaching-Vorgangs wird der aufgehellte Zahn mit einer neuen Zahn­füllung verschlossen.

Wie oft kann ich Leistungen für Bleaching durch die Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen?

Wie oft Sie Ihre Zähne bleichen, hängt von Ihrer individuellen Zahn­struktur und Ernährung ab. In der Regel empfiehlt es sich, das Bleich­ergebnis nach 1,5 bis 2 Jahren durch ein erneutes Bleaching aufzufrischen. Ob in jedem Fall die Kosten für eine solche Maßnahme von Ihrer Zahn­zusatz­versicherung erstattet werden, kommt auf Ihren Zahn­tarif an.

Unterschied zwischen Bleaching und PZR in der Versicherungserstattung

Im Gegensatz zu Bleaching gilt die professionelle Zahnreinigung (PZR) als Vorsorgeleistung. Allerdings wird sie in der Regel nicht von der GKV übernommen, allenfalls freiwillig. Viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten der professionellen Zahnreinigung 1–2 pro Jahr bis zu einem festen Betrag.

Bleaching wird von der GKV nicht übernommen. Eine Kostenbeteiligung ist nur über eine passende Zahnzusatzversicherung möglich, wenn der Tarif es ausdrücklich einschließt. Achten Sie auf Höchstbeträge und die Wartezeit.

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