Als Wohnwagenhalter:in sind Sie dafür verantwortlich, TÜV-Fristen einzuhalten und so für die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs zu sorgen. Sie sollten die Hauptuntersuchung grundsätzlich nicht überziehen, sondern innerhalb des Monats durchführen, der auf der HU-Plakette steht.
Verpassen Sie Ihren HU-Termin um maximal zwei Monate, befinden Sie sich in einem Toleranzbereich. Geraten Sie während dieses Zeitraums in eine Polizeikontrolle, drücken die Beamten oder Beamtinnen meist ein Auge zu. In der Regel bleibt es bei einer Ermahnung, die überfällige Hauptuntersuchung zeitnah nachzuholen. In einigen Fällen erhalten Sie ein Verwarnungsgeld im niedrigen Eurobereich.
Ab zweimonatiger TÜV-Überschreitung riskieren Sie Bußgelder
Anders sieht es aus, wenn Sie den Prüftermin um mehr als zwei Monate überziehen. Dann darf die Polizei bei einer Kontrolle nicht nur eine Verwarnung aussprechen, sondern ein Bußgeld erteilen. Folgende Strafen kommen bei überzogenem TÜV auf Sie zu:
- Zwei bis vier Monate: 15 Euro Bußgeld
- Vier bis acht Monate: 25 Euro Bußgeld
- Acht Monate und mehr: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
Sind Sie mit dem Wohnwagen-TÜV mehr als zwei Monate überfällig, ist die Prüforganisation verpflichtet, eine erweiterte Hauptuntersuchung, auch Ergänzungsuntersuchung genannt, durchzuführen. Dafür berechnet sie einen Zuschlag von 20 Prozent auf die ursprünglichen HU-Kosten.
Nach mehreren Monaten droht Stilllegung des Wohnwagens
Bei mehrmonatiger Überschreitung des HU-Termins droht dem oder der Wohnwagenbesitzer:in die Stilllegung seines oder ihres Campinganhängers. Der Grund: Viele Halter:innen verpassen den HU-Termin absichtlich, weil sie befürchten, dass ihr Fahrzeug bei der Prüfung durchfällt. Dementsprechend mängelbehaftet bzw. fahruntüchtig ist das Gefährt. Über kurz oder lang wird es aus dem Verkehr gezogen und stillgelegt. Das heißt: Es verliert seine Zulassung.
Was tun, wenn der TÜV im Ausland abläuft?
Sie reisen mit Ihrem Campinganhänger durch Europa und bemerken, dass sein TÜV vor Kurzem abgelaufen ist? Keine Sorge, Sie müssen die Urlaubsfahrt nicht vorzeitig abbrechen und umgehend nach Hause fahren.
Ein Bußgeld in Deutschland können Sie umgehen, indem Sie nachweisen, dass Ihr Wohnwagen bei der Ausreise aus der Bundesrepublik eine gültige Hauptuntersuchung hatte und sich danach ununterbrochen im Ausland befand. Das kommt in der Praxis beispielsweise vor, wenn Reisemobile für längere Zeit auf ausländischen Campingplätzen stehen.
Zusätzlich können Sie Ihren Wohnwagen von einer Prüforganisationen vor Ort checken lassen. Das Prüfprotokoll der ausländischen Prüfstelle ersetzt zwar nicht die HU in Deutschland. Sie können damit aber zumindest belegen, dass Sie sich um die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs gekümmert haben. Die versäumte Hauptuntersuchung sollten Sie unmittelbar nach Ihrer Rückkehr nachholen.
Im Ausland droht keine Strafe für abgelaufenen TÜV
Ausländische Behörden dürfen eine abgelaufene deutsche TÜV-Plakette nicht beanstanden. Das heißt: Sie dürfen dafür kein Bußgeld verhängen. Anders sieht es aus, wenn der Wohnwagen offensichtliche technische Mängel aufweist und die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Solche Missstände dürfen ausländische Polizisten oder Polizistinnen mit Geldbußen ahnden.