Umfassende Absicherung besteht nur auf einem Campingplatz
Die Dauercamping-Versicherung greift nur, wenn Ihr Camper oder Mobilheim auf einem offiziell von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmen geführten Campingplatz abgestellt ist.
Kein Versicherungsanspruch bei Krieg oder unverschlossenem Mobilheim
Auf diesen Campingplätzen gelten aber auch Einschränkungen beim Versicherungsschutz. So kommt die Versicherung nicht für Schäden auf, die Ihnen durch Kriegsereignisse, innere Unruhen, Streik, Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung und aus der Verwendung chemischer, biologischer, biochemischer Substanzen oder elektromagnetischer Wellen als Waffen entstanden sind. Das gilt übrigens ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen.
Haben Sie versicherte Dinge unbeaufsichtigt in Zelt oder Campmobil zurückgelassen, besteht in der Regel Versicherungsschutz bei Schäden durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl und Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung). Allerdings greift die Versicherung nur, wenn Ihr mobiles Zuhause oder Zelt abgeschlossen war.
Außerhalb vom verschlossenen Standfahrzeug oder Zelt sind die versicherten Gegenstände nur durch die Versicherung geschützt, wenn Sie sie beaufsichtigen. Als Beaufsichtigung gilt, wenn Sie oder der berechtigte Benutzer oder eine beauftragte Vertrauensperson beim Wohnwagen, Camper oder Zelt anwesend sind. Dazu zählt beispielsweise nicht die Bewachung eines Campingplatzes.
Im Straßenverkehr greift der Schutz nicht
Die Versicherung für Standwohnwagen sichert Wohnwagen nicht ab, die auf eigener Achse am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Für Schäden, die entstehen, wenn Ihr Camper beispielsweise an einem Pkw angekuppelt am Straßenverkehr teilnimmt, kommt die Kfz-Versicherung für Dauercamper nicht auf.
Auch wenn Sie Ihren Wohnwagen oder Ihr Mobilheim vermieten oder beruflich, gewerblich beziehungsweise für den Verkauf nutzen, übernimmt Ihr Versicherer keine Kosten.
Ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Wohnwagen oder Mobilheime, die dem ständigen Wohnzweck dienen. Zwar mieten Dauercamper den Standplatz für ihr mobiles Zuhause in der Regel für mindestens ein Jahr an und verbringen dort regelmäßig Zeit, nutzen es aber nicht als Erstwohnsitz.
Typische Dauercamper sind zum Beispiel Rentner, die den kompletten Sommer in ihrem fest abgestellten Wohnwagen auf dem Campingplatz verbringen, im Herbst aber wieder in ihre Stadtwohnung zurückkehren.
Dauercamping-Spezialversicherung gilt innerhalb der Europäischen Union
Mit der Allianz Dauercamping-Versicherung sind Sie im Gebiet der Europäischen Union sowie der Türkei abgesichert. Möchten Sie Ihren Wohnwagen oder Ihr Mobilheim auf einem Campingplatz im Nicht-EU-Ausland in- oder außerhalb Europas dauerhaft als zweites Zuhause nutzen, schließen Sie eine passende Dauercamping-Spezialversicherung im jeweiligen Land ab.
Wie Sie im Schadenfall vorgehen
Ein Schadenfall ist immer mit Aufwand verbunden. Wichtig ist, einen kühlen Kopf zu bewahren und strukturiert vorzugehen. Melden Sie Einbruch und Diebstahl unverzüglich Polizei und Ihrem Versicherer. Im Brandfall verständigen Sie am besten umgehend die Feuerwehr.
Bei Wasserschäden empfiehlt es sich, sofort den Haupthahn zu schließen. Wichtig ist in allen Fällen, schnell Kontakt mit Ihrer Versicherungsgesellschaft aufzunehmen und den Schaden zu melden.