Ob Umzug, Großeinkauf oder Transport von Baumaterialien: Ein Anhänger ist mitunter sehr nützlich. Zudem bietet er deutlich mehr Ladefläche als ein Pkw. Doch bevor Sie Ihren Anhänger im Straßenverkehr bewegen, gibt es drei wichtige Dinge zu beachten. Was Sie über Zulassung, Maximalgewicht und Fahrerlaubnis wissen sollten:
1. Anhänger darf nur mit Zulassung auf die Straße
Wie jedes Kfz dürfen Sie auch einen Anhänger nur dann im Straßenverkehr bewegen, wenn Sie ihn ordnungsgemäß zugelassen haben. Für die Anmeldung Ihres Anhängers reicht ein kurzer Besuch bei der zuständigen Zulassungsstelle aus. Die dafür notwendigen Unterlagen sind die gleichen, die Sie auch beim Autoanmelden vorzeigen müssen. Nur der Nachweis über die Abgasuntersuchung fällt weg.
Die wichtigsten Unterlagen für die Anhänger-Zulassung sind:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
2. Halten Sie die zulässige Anhängelast des Pkw ein
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers (Leergewicht + Zuladung) darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Die Anhängelast gibt an, welches Gewicht ein Kfz höchstens ziehen und wie schwer sein Anhänger insgesamt sein darf.
Die Anhängelast Ihres Pkw entnehmen Sie der Zulassungsbescheinigung Teil I: für gebremste Anhänger unter O.1 und für ungebremste Anhänger unter O.2. Im alten Fahrzeugschein steht die Anhängelast unter Nummer 28 und 29. Ist Ihr Anhänger samt Beladung schwerer als erlaubt, droht Ihnen ein Bußgeld. Je nach Schwere des Verstoßes liegt es zwischen 30 und 425 Euro. Auch ein Punkt in Flensburg ist möglich.
3. Führerschein Klasse B reicht für Anhänger bis 750 kg aus
Um ein Fahrzeug mit Anhänger steuern zu dürfen, bedarf es nicht unbedingt einer speziellen Fahrerlaubnis. Mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B dürfen Sie beispielsweise Hänger mit bis zu 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht steuern. Außerdem darf das Gespann nicht schwerer sein als 3,5 Tonnen. Sie möchten Anhänger über 750 Kilogramm wie etwa größere Pferde-, Boots- oder Wohnanhänger ziehen? Diese sind durch den Führerschein Klasse B nicht mehr abgedeckt.
Dann benötigen Sie einen speziellen Anhänger-Führerschein (Klasse BE). Mit ihm dürfen Sie Hänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 Kilogramm an Ihr Kfz ankoppeln. Bei noch schwereren Anhängern ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E erforderlich. Alternativ können Sie Ihren Pkw-Führerschein Klasse B um die Schlüsselzahl 96 erweitern. Der sogenannte Klasse B96 Führerschein erlaubt Ihnen, Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen zu steuern.