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Geschwindigkeit mit Anhänger: Pkw mit zwei Jetskis auf Anhänger fährt auf Landstraße Richtung Autobahn
Innerorts, außer­orts & auf Auto­bahnen

Geschwindig­keit mit An­hän­ger

  • Innerorts müssen Pkw mit Anhänger ein Tempolimit von 50 km/h beachten. Außerorts gilt eine Maximal­ge­schwin­dig­keit von 80 km/h. Eine Aus­nahme besteht bei Anhängern mit Tempo-100-Plakette: Sie dürfen bis zu 100 km/h fahren.
  • Überschreitet ein Pkw mit Anhänger die Ge­schwin­dig­keit, drohen Strafen. Je nach Schwere des Ver­stoßes sind bis zu 235 Euro Buß­geld, Punkte in Flens­burg und Fahr­verbote vorgesehen.
  • Sind Sie mit Fahrradträger unterwegs, gelten die regulären Ge­schwin­dig­keits­vorschriften für Pkw. Fahren Sie trotzdem höchstens 130 km/h.
  • Voraussetzung, um Anhänger zu ziehen, ist mindestens ein Führer­schein der Klasse B. Ihren Anhänger melden Sie bei der Zulassungs­stelle an. Halten Sie die zulässige Anhänge­last des Zugfahrzeugs ein.
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Innerorts gilt ein Tempolimit von 50 km/h, sofern Verkehrszeichen keine andere Vorgabe machen. Außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen beträgt die Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger 80 km/h. Mit Tempo-100-Plakette sind Gespannfahrten bis maximal 100 km/h zulässig.

Die Tempo-100-Plakette berechtigt dazu, Gespanne auf Kraft­fahr­straßen und Bundes­auto­bahnen mit bis zu 100 km/h zu bewegen. Abseits von Schnellstraßen gilt für Anhänger mit 100er-Zulassung ein Tempo­limit von 80 km/h. Verfügbar ist die Plakette für mehr­spurige Kraft­fahr­zeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamt­gewicht (z. B. Pkw, Wohn­mobile, Kraft­omni­busse). Die Kfz-Zulassung mit Tempo-100-Plakette erfolgt bei der Zulassungs­stelle unter diesen Voraus­setzungen:

  • Das Zugfahrzeug hat ein Anti­blockier­system (ABS).
  • Die zulässige Gesamt­masse des Zugfahr­zeugs beträgt maximal 3,5 Tonnen.
  • Der Anhänger ist bauartbedingt für 100 km/h Höchst­ge­schwin­dig­keit geeignet.
  • Die Anhänger­reifen sind für 120 km/h aus­gelegt und haben mindestens den Ge­schwin­dig­keits­index L.
  • Die Reifen des Anhängers sind jünger als sechs Jahre.

Kosten für die 100er-Zulassung variieren: Haben Sie eine Hersteller­bescheinigung, die der Kfz-Behörde die Tempo-100-Tauglichkeit des Hängers bestätigt, zahlen Sie 15 bis 20 Euro für Plakette und Melde­gebühren. Ohne Hersteller­bestätigung benötigen Sie zusätz­lich einen Prüf­bericht für 25 bis 60 Euro. Je nach Hänger betragen die Gesamt­kosten für die Tempo-100-Zulassung rund 15 bis 80 Euro. Hinzu kommen Kosten für Anhänger­versicherung (z. B. Boots­trailer-Ver­si­che­rung) und Kfz-Steuer.

Grundsätzlich ist beim Fahren mit Anhänger keine Geschwindigkeit vorgeschrieben, die das Gespann mindestens erreichen muss. Aber: Autobahnen dürfen Kraftfahrzeuge laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nur nutzen, wenn sie mehr als 60 km/h Höchstgeschwindigkeit erreichen. Ist diese Anhänger-Geschwindigkeit auf der Autobahn nicht möglich, ist Gespannen das Befahren nicht gestattet. Die Geschwindigkeit mit Anhänger in der Schweiz muss auf Autobahnen mindestens 80 km/h betragen.
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Um Sicherheit im Straßen­verkehr zu gewähr­leisten, gibt es für Gespanne besondere Vor­schriften. Denn beim Fahren mit Anhänger steigt das Risiko für Unfälle – egal, ob das Auto einen Wohnwagen, Pferde­anhänger, Elektroauto-Anhänger oder Transport­anhänger zieht.

Durch das zusätzliche Gewicht erhöht sich die Gesamt­masse des Fahrzeugs. Diese beeinflusst das Fahr­verhalten des Gespanns: Bei höheren Geschwindig­keiten geraten Anhänger und Pkw schneller ins Schleudern. Für Fahrer:innen ist es schwerer, die Kontrolle zu behalten.

Auch das Bremsverhalten ändert sich: Durch das zusätzliche Anhänger­gewicht ver­längert sich der Bremsweg deutlich. Bei Fahrten mit Anhänger sind Vorsicht und voraus­schauendes Fahren im Straßen­verkehr deshalb besonders wichtig.

Die Allianz Anhänger­versicherung bietet Ihrem Trailer zu­ver­lässigen Schutz – bei Gespann­fahrten oder, wenn er vom Zug­fahr­zeug ab­ge­koppelt ist.
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Wer sich bei Gespannfahrten nicht an die gesetz­lich vorgegebenen Tempolimits hält, verstößt gegen die StVO. Je nach Geschwindig­keits­über­schreitung drohen Buß­gelder, Punkte in Flens­burg und Fahr­verbote.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger hängt das Strafmaß unter anderem davon ab, ob das Gespann innerorts oder außerorts zu schnell unterwegs war. Wie hoch Strafen ausfallen, wenn ein Auto mit Anhänger die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, zeigen diese Beispiele aus der Bußgeldtabelle:

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Überschreitung Tempolimit
Innerorts
Außerorts
bis 10 km/h 68,50 € Bußgeld 58,50 € € Bußgeld
zwischen 11 und 15 km/h 88,50 € Bußgeld 78,50 € Bußgeld
zwischen 16 und 20 km/h

188,50 € Bußgeld

1 Punkt in Flensburg

168,50 € Bußgeld

1 Punkt in Flensburg

zwischen 21 und 25 km/h

203,50 € Bußgeld

1 Punkt in Flensburg

178,50 € Bußgeld

1 Punkt in Flensburg

zwischen 26 und 30 km/h

263,50 € Bußgeld

2 Punkte in Flensburg

1 Monat Fahrverbot

203,50 € Bußgeld

1 Punkt in Flensburg 

(1 Monat) 

zwischen 31 und 40 km/h

368,50 € Bußgeld

2 Punkte in Flensburg

1 Monat Fahrverbot

283,50 € Bußgeld

2 Punkte in Flensburg

1 Monat Fahrverbot

zwischen 41 und 50 km/h

591,50 € Bußgeld

2 Punkte in Flensburg

2 Monate Fahrverbot

508,50 € Bußgeld

2 Punkte in Flensburg

1 Monat Fahrverbot

zwischen 51 und 60 km/h

738,50 € Bußgeld

2 Punkte in Flensburg

3 Monate Fahrverbot

633,50 € Bußgeld

2 Punkte in Flensburg

2 Monate Fahrverbot

über 60 km/h

843,50 € Bußgeld

2 Punkte in Flensburg

3 Monate Fahrverbot

738,50 € Bußgeld

2 Punkte in Flensburg

3 Monate Fahrverbot

Für die Anhänger-Geschwindigkeit in Europa gelten verschiedene nationale Begrenzungen. Viele EU-Länder sanktionieren Geschwindig­keits­überschreitungen mit Anhänger mit hohen Bußgeldern. Überschreiten Sie die maximale Anhänger-Ge­schwin­dig­keit in Öster­reich, drohen zum Beispiel Geld­strafen von bis zu 7.500 Euro. Wer die Ge­schwin­dig­keit mit Anhänger in der Nieder­lande innerorts um mehr als 30 km/h über­schreitet, riskiert neben 421 Euro Bußgeld eine Straf­anzeige.

Die Tabelle zeigt Tempolimits und mögliche Bußgelder bei Ge­schwin­dig­keits­über­schreitung mit Anhänger für fünf beliebte Reise­länder in Europa:

Quelle:  ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland (Stand: 05/2024)

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Reiseland
Tempolimit für Gespanne
 Bußgeld bei über 50 km/h zu schnell
  Innerorts Außerorts Autobahn  
Frankreich 50 80 130 1.500 €
Italien 50 70 80 ab 545 €
Niederlande 50 80 90 einkommensabhängige Geldstrafe
Österreich 50 100 100 ab 7.500 €
Schweiz 50 80 120 ab 60 Tagessätze (Strafberechnung nach Monatsverdienst)
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Um ein Gespann zu steuern, ist mindestens ein Pkw-Führerschein der Klasse B erforderlich. Das Anhänger-Gewicht darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Ihren Anhänger dürfen Sie erst im Straßenverkehr bewegen, wenn Sie ihn ordnungsgemäß zugelassen haben.

Führerscheinklasse

Welcher Führerschein notwendig ist, um einen Anhänger zu ziehen, kommt auf das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Anhängers bzw. Gespanns an:

  • Führerschein Klasse B: Berechtigt dazu, Anhänger bis maximal 750 Kilogramm zGG zu steuern. Das zGG des Anhängers darf über 750 Kilogramm betragen, wenn das Gespann nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegt.
  • Führerschein Klasse B mit Schlüsselzahl 96: Ermöglicht es, Gespanne mit mehr als 3.500 Kilogramm und maximal 4.250 Kilogramm zGG zu steuern.
  • Führerschein Klasse BE: Ist für Anhänger über 750 Kilogramm bis maximal 3.500 Kilogramm zGG erforderlich.
  • Führerschein Klasse C1E: Erlaubt, ein Fahrzeug der Klasse C1 oder B mit einem Anhänger über 3.500 Kilogramm bis maximal 12.000 Kilogramm zGG zu bewegen.

Zulässige Anhängelast

Das tatsächliche Anhänger-Gewicht (= Leer­gewicht + Zuladung) darf die zulässige Anhänge­last des Zug­fahr­zeugs nicht über­steigen. Die Anhänge­last gibt an, welches Gewicht ein Kfz höchstens ziehen und wie schwer der Hänger insgesamt sein darf.

Die Anhängelast Ihres Pkw steht in der Zulassungs­be­schei­nigung Teil 1: für gebremste Anhänger unter O.1 und für un­ge­bremste Anhänger unter O.2. Im alten Fahrzeug­schein steht die Anhänge­last unter Nummer 28 und 29. Ist der Anhänger samt Zuladung schwerer als erlaubt, droht ein Buß­geld zwischen 30 und 425 Euro. Auch ein Punkt in Flens­burg ist möglich.

Anhänger-Zulassung

Wenn Sie bei der Kfz-Zulassungs­stelle einen Anhänger anmelden, sind für die Anhänger-Zulassung folgende Unter­lagen notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Melde­bescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeug­schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher: Fahrzeug­brief)
  • Elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer)

Anders als bei der Pkw-Zulassung ist bei An­meldung eines Anhängers kein Nach­weis über die Abgasuntersuchung erforderlich.

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Gut zu wissen: Fahrrad­transport

Für den Transport von Fahr­rädern mit einem Dach-, Heck- oder Kupplungs­träger braucht das Zug­fahr­zeug eine Anhänger­kupplung. Der Fahrrad­träger wird auf einem Kugel­kopf befestigt. Dabei darf die maximale zulässige Trag­last des Trägers und Stütz­last der Anhänger­kupplung nicht über­schritten sein. Beim Transport schwerer Pedelecs oder E-Bikes kann das schnell der Fall sein.

Transport­vorrichtungen für Fahrräder gelten nicht als Anhänger. Deshalb gelten für Pkw mit Fahrrad­trägern die gleichen Ge­schwin­dig­keits­be­gren­zungen wie für reguläre Pkw: innerorts maximal 50 km/h, außerorts 100 km/h und 130 km/h Richt­geschwindigkeit auf Autobahnen. Aber: Hersteller von Fahrrad­trägern empfehlen meist eine Höchst­geschwin­dig­keit von 120 bis 130 km/h. Transportieren Sie Bikes auf einem separaten Fahrrad­anhänger, gilt die maximale Ge­schwin­digkeit für Anhänger von 80 km/h.

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