Egal, ob Sie mit Pferdeanhänger, Wohnwagen oder Transportanhänger für Motorräder unterwegs sind: Um Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten gelten für Fahrzeuggespanne besondere Vorschriften. Der Grund dafür ist einfach: Das Risiko für Unfälle steigt beim Fahren mit Anhänger.
Durch das zusätzliche Gewicht erhöht sich die Gesamtmasse des Fahrzeugs. Diese verändert unter anderem das Fahrverhalten des gesamten Gespanns. Bei höheren Geschwindigkeiten geraten Pkw und Anhänger schneller ins Schleudern und können aus der Bahn geraten. Für den Fahrer ist es insgesamt deutlich schwerer, die Kontrolle zu behalten.
Darüber hinaus ist auch das Bremsverhalten betroffen: Durch das zusätzliche Anhängergewicht verlängert sich der Bremsweg deutlich. Das heißt: Im öffentlichen Straßenverkehr sind Vorsicht und vorausschauendes Fahren weitaus mehr gefragt als sonst.
Innerorts gilt ein Tempolimit von 50 km/h, sofern Verkehrszeichen keine andere Vorgabe machen. Außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf Autobahnen beträgt die maximale Geschwindigkeit mit Anhänger 80 km/h.
Sie möchten mit Ihrem Anhänger oder Wohnwagen mehr als 80 km/h fahren? Die Möglichkeit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h zu erhöhen, besteht: mit der sogenannten Tempo-100-Plakette. Sie berechtigt den Fahrer dazu, sein Gespann auf Kraftfahrstraßen und Bundesautobahnen mit bis zu 100 km/h zu bewegen. Abseits der Schnellstraße – zum Beispiel auf Landstraßen – gilt auch für Anhänger mit 100er-Zulassung ein Tempolimit von 80 km/h.
Die Tempo-100-Plakette ist gültig für alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen. Dazu gehören Pkw, aber auch Wohnmobile und Kraftomnibusse – vorausgesetzt, sie überschreiten nicht die zulässige Gesamtmasse. Die Anmeldung erfolgt wie jede andere Kfz-Zulassung bei der zuständigen Kfz-Behörde.
Um eine Tempo-100-Plakette zu erhalten, müssen Zugfahrzeug und Anhänger folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Gebühren für die 100er-Zulassung, die vor allem für Caravanbesitzer relevant ist, fallen unterschiedlich hoch aus: Liegt eine Herstellerbescheinigung vor, mit der Sie der Kfz-Behörde die Tempo-100-Tauglichkeit Ihres Hängers nachweisen können, zahlen Sie lediglich für Plakette und Meldegebühren. Hierfür fallen 15 bis 20 Euro an. Liegt keine Herstellerbestätigung vor, benötigen Sie zusätzlich einen Prüfbericht. Dieser schlägt mit 25 bis 60 Euro zu Buche. Folglich liegen die Gesamtkosten für die Tempo-100-Zulassung – je nach Anhänger bzw. Wohnwagen – bei 15 bis 80 Euro.
Haben Sie die Sonderzulassung erhalten, bringen Sie die von der Straßenverkehrsbehörde gesiegelte Tempo-100-Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers an. Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Pkw-Anhänger-Kombination die nötigen Voraussetzungen erfüllt? Lassen Sie Ihr Kfz von einer Fachwerkstatt oder technischen Prüfstelle wie TÜV, DEKRA und Co. überprüfen.
Überschreiten Sie die gesetzlich vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten, verstoßen Sie gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Je nach Schwere des Verstoßes drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Die Sanktionen gelten unabhängig davon, ob Sie Motorrad, Pkw, Camper oder Lkw mit Anhänger mit zu hoher Geschwindigkeit im Straßenverkehr bewegen.
Ausschlaggebend für das Strafmaß ist zum Beispiel, ob Sie mit dem Gespann innerorts oder außerorts zu schnell unterwegs waren. Innerhalb geschlossener Ortschaften erwartet Raser bei Tempoüberschreitungen ab 26 bis 30 km/h beispielsweise ein Bußgeldbescheid über 140 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Außerorts sind bei demselben Verstoß "nur" 95 Euro Geldstrafe und ein Punkt in Flensburg fällig.
Wie hoch die Strafen ausfallen, wenn Sie im Auto mit Anhänger die zulässige Geschwindigkeit überschreiten, zeigen folgende Beispiele aus der Bußgeldtabelle:
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Überschreitung des Tempolimits | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
innerorts bis 10 km/h | 20 € | – | – |
außerorts bis 10 km/h | 15 € | – | – |
innerorts zwischen 16 und 20 km/h | 80 € | 1 | – |
außerorts zwischen 16 und 20 km/h | 70 € | 1 | – |
innerorts zwischen 21 und 25 km/h | 95 € | 1 | – |
außerorts zwischen 21 und 25 km/h |
80 € | 1 | – |
innerorts zwischen 26 und 30 km/h | 140 € | 2 | 1 Monat |
außerorts zwischen 26 und 30 km/h | 95 € | 1 | – |
innerorts zwischen 41 und 50 km/h | 280 € | 2 | 2 Monate |
außerorts zwischen 41 und 50 km/h | 240 € | 2 | 1 Monat |
innerorts zwischen 51 und 60 km/h | 480 € | 2 | 3 Monate |
außerorts zwischen 51 und 60 km/h | 440 € | 2 | 2 Monate |
innerorts über 60 km/h |
680 € | 2 | 3 Monate |
außerorts über 60 km/h |
600 € | 2 | 3 Monate |
Sind Sie mit Ihrem Gespann außerhalb Deutschlands unterwegs, sollten Sie sich vorab über die Tempolimits im jeweiligen Reiseland informieren. Denn: Für die Anhänger-Geschwindigkeit in Europa gelten unterschiedliche nationale Begrenzungen. In vielen EU-Ländern kassieren Sie bei Geschwindigkeitsverstößen empfindliche Strafen, teils in Höhe mehrerer tausend Euro.
Überschreiten Sie die maximale Anhänger-Geschwindigkeit in Österreich, droht zum Beispiel eine Geldstrafe von über 2.000 Euro, wenn Ihnen besondere Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern nachzuweisen ist. In Italien ist mit Anhänger eine Geschwindigkeit von 50 bis höchstens 80 km/h zulässig. Überschreitungen ab 21 km/h kosten Sie mindestens 155 Euro. Ab 41 km/h sind bis zu 1.376 Euro fällig.
In Frankreich sind mit Gespannen bis 3,5 Tonnen zwar Autobahnfahrten mit bis zu 130 km/h erlaubt. Wer sich zum Rasen verleiten lässt, hat bei Tempoüberschreitungen ab 51 km/h allerdings mit einer Geldbuße von 1.500 Euro zu rechnen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Fahrräder mit dem Pkw zu transportieren. Am besten eignen sich dafür Dach-, Heck- oder Kupplungsträger. Für letztere benötigt Ihr Kfz eine Anhängerkupplung (AHK). Denn der Fahrradträger wird auf einem Kugelkopf befestigt. Wichtig ist, dass Sie die maximale zulässige Traglast des Trägers und die Stützlast der Anhängerkupplung nicht überschreiten. Vor allem beim Transport von schweren Pedelecs oder E-Bikes ist dies schnell der Fall.
Da Transportvorrichtungen für Fahrräder nicht als Anhänger gelten, gibt es für Pkw mit Fahrradträgern keine offizielle Geschwindigkeitsbegrenzung. Für sie gelten die gleichen Bestimmungen wie für alle Pkw: innerorts maximal 50 km/h, außerorts 100 km/h und auf Autobahnen die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Nichtsdestotrotz sollten Sie beim Fahren mit Fahrradträger ein gewisses Tempo nicht überschreiten. Hersteller von Fahrradträgern empfehlen in der Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 120 bis 130 km/h.
Wichtig: Transportieren Sie Ihre Zweiräder auf einem separaten Fahrradanhänger, gilt selbstverständlich die maximale Geschwindigkeit für Anhänger. Diese beträgt 80 km/h.
Ob Umzug, Großeinkauf oder Transport von Baumaterialien: Ein Anhänger ist mitunter sehr nützlich. Zudem bietet er deutlich mehr Ladefläche als ein Pkw. Doch bevor Sie Ihren Anhänger im Straßenverkehr bewegen, gibt es drei wichtige Dinge zu beachten. Was Sie über Zulassung, Maximalgewicht und Fahrerlaubnis wissen sollten:
Wie jedes Kfz dürfen Sie auch einen Anhänger nur dann im Straßenverkehr bewegen, wenn Sie ihn ordnungsgemäß zugelassen haben. Für die Anmeldung Ihres Anhängers reicht ein kurzer Besuch bei der zuständigen Zulassungsstelle aus. Die dafür notwendigen Unterlagen sind die gleichen, die Sie auch beim Autoanmelden vorzeigen müssen. Nur der Nachweis über die Abgasuntersuchung fällt weg.
Die wichtigsten Unterlagen für die Anhänger-Zulassung sind:
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers (Leergewicht + Zuladung) darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Die Anhängelast gibt an, welches Gewicht ein Kfz höchstens ziehen und wie schwer sein Anhänger insgesamt sein darf.
Die Anhängelast Ihres Pkw entnehmen Sie der Zulassungsbescheinigung Teil I: für gebremste Anhänger unter O.1 und für ungebremste Anhänger unter O.2. Im alten Fahrzeugschein steht die Anhängelast unter Nummer 28 und 29. Ist Ihr Anhänger samt Beladung schwerer als erlaubt, droht Ihnen ein Bußgeld. Je nach Schwere des Verstoßes liegt es zwischen 30 und 425 Euro. Auch ein Punkt in Flensburg ist möglich.
Um ein Fahrzeug mit Anhänger steuern zu dürfen, bedarf es nicht unbedingt einer speziellen Fahrerlaubnis. Mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B dürfen Sie beispielsweise Hänger mit bis zu 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht steuern. Außerdem darf das Gespann nicht schwerer sein als 3,5 Tonnen. Sie möchten Anhänger über 750 Kilogramm wie etwa größere Pferde-, Boots- oder Wohnanhänger ziehen? Diese sind durch den Führerschein Klasse B nicht mehr abgedeckt.
Dann benötigen Sie einen speziellen Anhänger-Führerschein (Klasse BE). Mit ihm dürfen Sie Hänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 Kilogramm an Ihr Kfz ankoppeln. Bei noch schwereren Anhängern ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E erforderlich. Alternativ können Sie Ihren Pkw-Führerschein Klasse B um die Schlüsselzahl 96 erweitern. Der sogenannte Klasse B96 Führerschein erlaubt Ihnen, Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen zu steuern.