Möchten Sie für einen Anhänger mit 100 km/h die Zulassung erhalten, muss das Gespann mehrere technische Voraussetzungen erfüllen:
- Anhänger: bauartbedingt auf 100 km/h Höchstgeschwindigkeit ausgelegt
- Anhängerreifen: für bis zu 120 km/h geeignet (= Geschwindigkeitsindex L) und höchstens sechs Jahre alt
- Zugfahrzeug: mehrspurig, maximal 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG), mit Antiblockiersystem (ABS)
- Verhältnis von Leermasse des Zugfahrzeugs und zGG des Anhängers: Je nach technischer Ausrüstung des Anhängers darf seine Gesamtmasse dem 0,3- bis 1,2-Fachen des Leergewichts der Zugmaschine entsprechen.
Wichtig: Sobald das Gespann die technischen Anforderungen nicht mehr erfüllt, verliert ihr Anhänger die 100er-Zulassung. Sind die Reifen Ihres Wohnwagens zum Beispiel älter als sechs Jahre, erlischt die Genehmigung. Mit bis zu 100 km/h dürfen Sie den Caravan erst wieder bewegen, wenn neue Reifen mit Geschwindigkeitsindex L aufgezogen sind.