Anhänger anmelden: Mann koppelt einen Anhänger ans Auto

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen:

Anhänger privat genutzt, neu erworbenes Fahrzeug bei der Allianz versichern, keine juristische Person, Geburtsdatum 01.05.1965, Halter:in ist Versicherungsnehmer:in, Postleitzahl 26789 Leer, keine besondere Berufsgruppe, 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, offener Kasten, 740 € Kaufpreis, Erstzulassung 06/2022, nicht zugelassen, Standardkennzeichen, kein Selbstbehalt, Angebotsdatum: 23.05.2022.

Anhänger-Versicherung

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Wichtige Unterlagen, TÜV & Co. 

Anhänger anmelden: Unter­lagen & Kosten der Zulassung

  • Die Kosten für das Anmelden eines An­hän­gers liegen bei rund 30 Euro. Be­an­tragen Sie eine 100er-Zulassung für den An­hänger, kommen 15 bis 20 Euro hinzu.
  • Wenn Sie einen Anhänger an­melden, brauchen Sie Ihren Personal­aus­weis, Fahr­zeug­schein (Zulassungs­be­schei­ni­gung Teil 1), Fahr­zeug­brief (Zulassungs­be­schei­ni­gung Teil 2) und eine elek­tro­nische Ver­si­che­rungs­bestä­tigung (eVB-Nummer).
  • Voraus­setzung für das Auto­anhänger-An­melden ist eine gültige Kfz-Haft­pflicht. Für die Online-Zulassung brauchen Sie einen Personal­aus­weis mit aktivierter eID-Funktion und ein Karten­lese­gerät oder Smart­phone mit "Ausweis-App2".
  • An-, ab- und ummelden ist für Anhänger Pflicht. Ausnahmen gelten für Trailer in Land- oder Forst­wirt­schaft, die mit maximal 25 km/h unterwegs sind. Zulassungsfreie Anhänger für privat gibt es in der Regel nicht.
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Auf deutschen Straßen darf die Geschwindig­keit mit Anhänger maximal 80 km/h betragen. Ist der Hänger für Tempo 100 zu­ge­lassen, gilt auf Kraft­fahrt­straßen und Auto­bahnen eine Höchst­geschwindig­keit von 100 km/h. Auf Land­straßen dürfen Gespanne trotz Tempo-100-Plakette maximal 80 km/h fahren.

Anhänger-100-km/h-Zulassung: Voraussetzungen

Möchten Sie für einen Anhänger mit 100 km/h die Zulassung erhalten, muss das Ge­spann mehrere technische Voraus­setzungen erfüllen:

  • Anhänger: bauart­bedingt auf 100 km/h Höchst­geschwindig­keit aus­gelegt
  • Anhängerreifen: für bis zu 120 km/h ge­eignet (= Geschwindig­keits­index L) und höchstens sechs Jahre alt
  • Zugfahrzeug: mehrspurig, maximal 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG), mit Anti­blockier­system (ABS)
  • Verhältnis von Leer­masse des Zug­fahr­zeugs und zGG des Anhängers: Je nach technischer Aus­rüstung des An­hän­gers darf seine Gesamt­masse dem 0,3- bis 1,2-Fachen des Leer­gewichts der Zug­maschine entsprechen.

Wichtig: Sobald das Gespann die tech­ni­schen Anforderungen nicht mehr erfüllt, verliert ihr Anhänger die 100er-Zulassung. Sind die Reifen Ihres Wohn­wagens zum Beispiel älter als sechs Jahre, erlischt die Genehmigung. Mit bis zu 100 km/h dürfen Sie den Caravan erst wieder bewegen, wenn neue Reifen mit Geschwindig­keits­index L auf­gezogen sind.

Stützlast

Die maximale Stützlast der Anhänger­kupplung begrenzt das Gewicht, mit dem die Deichsel des Hängers auf der Kupp­lung der Zug­maschine lasten darf. Der Höchst­wert für das Zug­fahrzeug ist in der Zulassungs­beschei­ni­gung Teil 1 in Feld 13 an­ge­geben. Die Stütz­last des Anhängers steht meist auf der Anhänger­deichsel. Weichen die Stütz­lasten von­einander ab, orientieren Sie sich an der niedrigeren Gewichts­angabe.

Wichtig: Überschreiten Sie die Stütz­lasten von Pkw und Anhänger nicht. Beladen Sie den Trailer aber so, dass die maximale Stütz­last annähernd erreicht ist. Je näher die tat­säch­liche Stütz­last dem Höchst­wert kommt, desto sicherer liegt das Gespann auf der Straße. Kontrollieren Sie die Stütz­last vor Ab­fahrt zum Bei­spiel mit einer Stütz­last­waage.

Herstellerbescheinigung

Sie erhalten die Anhänger-100-km/h-Zulassung gegen Vor­lage der Hersteller­be­schei­nigung bei der Kfz-Behörde. Das Doku­ment weist nach, dass der Trailer alle technischen Voraus­setzungen für die höhere Maximal­geschwindig­keit er­füllt. Wer seinen Pkw zum Zug­fahrzeug umrüstet, muss in den Fahrzeug­papieren teil­weise die Anhänger­kupplung ein­tragen lassen. Je nach Kfz-Behörde brauchen Sie zusätz­lich ein neues TÜV-Gutachten, das die Verkehrs­tauglich­keit des Hängers bescheinigt. Erst dann erhält er die Tempo-100-Plakette.

Wichtig: Sie können die Plakette nicht vorab kaufen. Das mit Behörden­siegel ver­sehene Schild erhalten Sie erst bei der Zulassungs­stelle. Das gesiegelte 100-km/h-Schild bringen Sie gut sicht­bar an der Rück­seite Ihres Anhängers an. Für das Zug­fahrzeug ist keine Geschwindig­keits­markierung erforderlich.

Anhänger mit 100er-Zulassung im Ausland

Die Tempo-100-Plakette berechtigt nur in Deutsch­land dazu, mit Anhänger bis zu 100 km/h zu fahren. Außer­halb der Bundes­republik gelten die Vor­schriften des jeweiligen Landes. In der Schweiz und Italien dürfen Anhänger­gespanne höchstens mit 80 km/h unter­wegs sein. In Litauen, Luxem­burg, Kroatien und den Nieder­landen beträgt das Tempo­limit auf Auto­bahnen 90 km/h. Informieren Sie sich vor Abreise, welche Höchst­geschwindig­keiten für Gespanne gelten.
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Wer bei der Zulassungsstelle einen Anhänger anmelden will, braucht unter anderem Ausweis und Fahrzeugpapiere. Laut Fahrzeug-Zulassungs­verordnung (FZV) ist die Zulassung für jeden Anhänger Pflicht ‒ auch beim Anhänger-Überführen. Ausnahme: Bei Nutzung in Land- oder Forst­wirt­schaft­ sind Anhänger bis 25 km/h zulassungsfrei.

Wenn Sie bei der Zulassungs­stelle einen Anhänger anmelden, brauchen Sie folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reise­pass mit amtlicher Melde­bestätigung
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeug­schein)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (früher: Fahrzeug­brief)
  • Elektronische Ver­sicherungs­bestätigung (eVB-Nummer)
  • Bei Gewerbeanmeldung auf juristische Per­sonen (z. B. GmbH, AG, e. V.): Auszug aus Handels- bzw. Vereins­register
  • Eventuell: Voll­macht

Wollen Sie einen aus dem Aus­land impor­tierten Anhänger zulassen, fordert die Kfz-Behörde weitere Unter­lagen:

  • Unbedenklichkeits­be­schei­ni­gung des Kraftfahrt-Bundes­amts (KBA)
  • EWG-Über­einstimmungs­beschei­nigung (Certificate of Conformity, kurz: COC-Papiere)
  • Zoll­-Unbedenklichkeits­beschei­nigung bei Ein­fuhr außer­halb der EU
  • Einfuhrumsatz­steuer­erklärung bei EU-Import
  • Ausländische Fahrzeug­papiere bzw. Kauf­vertrag oder Import­bescheinigung
  • Vollgutachten einer technischen Prüf­stelle mit technischem Daten­blatt gemäß § 21 Straßen­verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. COC-Papiere/Daten­bestätigung des Her­stellers

Weitere Voraus­setzungen für die Zu­lassung eines An­hängers sind:

  • Anhänger-Versicherung: Ohne Kfz-Haft­pflicht­versicherung können Sie keinen Auto­anhänger anmelden. Erst wenn Sie den Basis­schutz ab­ge­schlossen haben, erhalten Sie die eVB für den Anhänger als Ver­sicherungs­nach­weis. Teil­kasko und Voll­kasko sind optional.
  • Hauptuntersuchung: Je nach Zulassungs­stelle ist Anhänger-Anmelden ohne TÜV mög­lich. In vielen Land­kreisen reicht ein TÜV-Stempel mit Datum in der Zulassungs­be­schei­ni­gung Teil 1 (Fahr­zeug­schein). Prüf­bericht ver­loren? Dann fordern Sie bei der Prüf­stelle, die den letzten TÜV durch­geführt hat, eine Zweit­schrift an.
  • Tipp: Bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km/h bleibt Ihr Anhänger zulassungsfrei.

Die internetbasierte Fahrzeug­zulassung (i-Kfz) macht Anhänger-Zulassen online möglich. Das gilt auch für Ab- und Um­meldung von Anhängern. Vorteil: Digital können Sie Standard­zulassungs­vorgänge rund um die Uhr und orts­unabhängig erledigen. Außerdem entfallen Warte­zeiten auf der Kfz-Behörde. Unter diesen Voraus­setzungen können Sie mit i-Kfz zum Beispiel Ihren Baumarkt-Anhänger zulassen:

  • Sie haben einen Personal­ausweis mit aktivierter "electronic Identity"-Funktion (eID-Funktion) und PIN.
  • Sie haben ein Smart­phone mit kosten­loser "Ausweis-App2" oder Karten­lesegerät.
  • Stempelplakette und Zulassungs­bescheinigung Teil 1 des An­hän­gers haben einen verdeckten Sicher­heits­code. Standard ist das bei Fahr­zeugen, deren Erst­zu­lassung nach 1. Januar 2015 erfolgte.
  • Sie zahlen die Zulassungs­gebühren bar­geld­los mit EC- oder Kredit­karte.

Wenn Sie online Ihren An­hän­ger anmelden, sparen Sie im Ver­gleich zum An­melden des Anhängers bei der Kfz-Behörde fast 18 Euro. Die Preise für die i-Kfz sind bundes­weit einheitlich:

  • Wenn Sie Ihren An­hänger online an­melden, zahlen Sie 12,80 Euro statt 30 Euro vor Ort.
  • Eine Ummeldung nach Wohnsitzwechsel kostet 9,90 Euro statt 23,60 Euro auf der Zulassungs­stelle (bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens).
  • Die Anhänger-Abmeldung kostet online 2,10 Euro statt 15,90 Euro bei der Kfz-Behörde. Auch eine Person, die nicht der Halter bzw. die Halter ist, kann den Anhänger online abmelden.

Quelle: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ( GebOSt), Stand: Januar 2025

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Wer zum Beispiel nach Umzug in einen anderen Zulassungs­bezirk seinen Anhänger um­melden will, braucht unter anderem eine gültige Haupt­unter­suchung und eVB-Nummer. Für die Abmeldung eines Anhängers brauchen Sie Fahrzeug­papiere und Kennzeichen.

Kaufen Sie einen gebrauchten Anhänger, ist eine Um­meldung not­wendig. Auch bei Umzug in einen anderen Zulassungs­bezirk müssen Sie Ihren Anhänger um­melden. Wechseln Sie inner­halb der­selben Stadt oder Gemeinde Ihren Wohn­sitz, lassen Sie nur die neue Anschrift in die Fahrzeug­papiere eintragen.

Diese Unterlagen sind erforder­lich, wenn Sie Ihren Anhänger um­melden:

  • Personalausweis oder Reise­pass mit Melde­bescheinigung
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahrzeug­schein)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (Fahrzeug­brief)
  • Elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer)
  • Gültige Haupt­unter­suchung (HU) inklusive Abgas­untersuchung (AU)

Ist der TÜV Ihres Anhängers abgelaufen, sind Sie ver­pflichtet, die HU nach­zuholen. Erst mit neuer TÜV-Plakette können Sie den Anhänger um­melden. Kosten: ungefähr 30 Euro – egal, ob Sie Ihren Anhänger online um­melden oder per­sön­lich zur Zulassungs­stelle gehen. Mit Ihrer schrift­lichen Voll­macht kann auch eine andere Person Ihren Anhänger um­melden.

Tipp: Viele Städte und Gemeinden ermöglichen das Anhänger-Ummelden inklusive Halterwechsel inzwischen auch online. Besuchen Sie die Webseite Ihrer Zulassungsstelle, um herauszufinden, ob Sie den Halterwechsel auch online durchführen können. 

Sie nutzen Ihren Trailer längere Zeit nicht oder ver­kaufen ihn? Ihren An­hän­ger abmelden können Sie deutsch­land­weit bei jeder Zulassungs­stelle. Diese Unter­lagen brauchen Sie dafür:

  • Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahr­zeug­schein)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (Fahr­zeug­brief)
  • Kfz-Kennzeichen
  • Verwertungs­nachweis der Alt­auto-An­nahme­stelle (wenn Sie Pkw und Anhänger verschrotten und abmelden)

Anhänger-Abmelden ohne Fahrzeug­schein und Fahrzeug­brief geht nicht. Ist die Abmeldung des An­hän­gers erfolgt, informiert die Zulassungs­stelle auto­matisch den Versicherer. Die Kfz-Versicherung kündigen Sie also nicht. Alter­nativ zum end­gültigen Anhänger-Ver­schrotten und Abmelden können Sie Ihren Trailer bis zu sieben Jahre still­legen. Vor­teil: Während der nutzungs­freien Zeit zahlen Sie weder Versicherungs­beiträge noch Kfz-Steuer für Ihren Anhänger. Wollen Sie wieder mit dem Gespann auf die Straße, melden Sie den An­hän­ger erneut bei der Kfz-Behörde an (= Wieder­zulassung).

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Pkw-Anhänger anmelden: Welche Kosten fallen an?

Je nach Landkreis kostet die Anhänger-Zulassung rund 30 Euro. Beantragen Sie eine 100er-Zulassung für den An­hän­ger, kommen 15 bis 20 Euro für die Tempo-100-Plakette hinzu. Weitere Kosten­faktoren im Überblick:

  • TÜV-Prüfbericht: 25 bis 60 Euro
  • Kfz-Steuer für Anhänger: jährlich 7,46 Euro pro an­ge­fangenen 200 Kilo­gramm. Wiegt Ihr An­hän­ger 700 Kilo, zahlen Sie im Jahr 4 x 7,46 Euro (= 29,84 Euro) Kfz-Steuer. Die Maximal­abgabe beträgt 373 Euro im Jahr.
  • Technische Nach­rüstung für An­hän­ger mit 100er-Zulassung: Kosten variieren je nach Fahr­zeug­typ und Aufwand

Kann ich einen Anhänger ohne Papiere anmelden?

Sie wollen Ihren Anhänger ohne Fahr­zeug­schein und Fahr­zeug­brief zulassen? In diesem Fall braucht die Zulassungs­stelle Kauf­vertrag und Bestätigung des Ver­käufers bzw. der Verkäuferin. In dem Schreiben bestätigt die Person, dass sie die Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (Fahrzeug­brief) des Hängers nicht mehr besitzt.

Die Zulassungs­stelle überprüft, ob der Gebraucht-Anhänger als gestohlen gemeldet ist. Wenn die Zulassungs­be­schei­ni­gung Teil 1 (Fahr­zeug­schein) vor­handen und das alte Anhänger­kenn­zeichen bekannt ist, können Sie bei der Kfz-Behörde in der Regel ein Ersatz­dokument anfordern.

Was ist vor Inbetriebnahme des Anhängers zu beachten?

Sie sollten Ihren Anhänger vor jeder Fahrt prüfen. Dabei sollten diese Punkte auf Ihrer Check­liste stehen:

  • Ist die Kugelkupplung richtig eingerastet und gesichert?
  • Ist der Handbrems­hebel gelöst und das Stützrad korrekt hoch­gestellt und fixiert?
  • Sind die Unterlegkeile ent­fernt und sicher ver­staut?
  • Sind Abstell-, Schnellhub- und Kurbel­stützen ange­hoben und gesichert?
  • Sind Bordwände und Klappen sicher verschlossen?
  • Ist die Beleuchtung funktions­bereit und unbeschädigt?
  • Ist die Beladung richtig verteilt und gegen Ver­rutschen gesichert?
  • Entspricht der Reifendruck der Hersteller­empfehlung? Reicht die Mindest­profil­tiefe aus?
  • Liegt das Abreißseil über der Anhänger­vorrichtung des Zug­fahrzeugs?
  • Ist die Plane ordnungs­gemäß geschlossen und abgespannt?

Welche Fahrerlaubnis brauche ich, um Anhänger zu ziehen?

Um Anhänger oder Elektroauto-Anhänger zu ziehen, ist eine Fahr­erlaubnis der Klasse B, BE oder B96 erforder­lich:

  • Pkw-Führer­schein (Klasse B): Damit dürfen Sie Anhänger ziehen, wenn das zu­lässige Gesamt­gewicht (zGG) des Gespanns höchstens 3,5 Tonnen beträgt. Aus­nahme: Ist der Anhänger für maximal 750 Kilo Gesamt­masse zugelassen, dürfen Sie ihn mit Klasse B auch nutzen, wenn das Zug­fahr­zeug allein schon 3,5 Tonnen wiegt.
  • Anhänger-Führer­schein (Klasse BE): Ist erforder­lich, wenn Sie schwere Gespanne ab 3,5 Tonnen zGG steuern.
  • Führerschein Klasse B mit Schlüssel­zahl 96 (Klasse B96): Berechtigt Sie dazu, Gespanne bis 4,25 Tonnen zGG zu bewegen. Das Zug­fahrzeug darf höchstens 3,5 Tonnen wiegen. Relevant ist die Er­weiterung zum Bei­spiel für Privat­personen, die Wohn­wagen oder Pferde­anhänger an ihr Fahr­zeug kuppeln möchten.

Anhänger zulassen mit Sonderkennzeichen: Welche Optionen gibt es?

Die Zulassung eines Anhängers ist nicht nur mit regulärem schwarzen Kfz-Kennzeichen möglich. Sondern auch mit folgenden Sonderkennzeichen:

  • Grünes Kennzeichen: Für Anhänger, die Sie zweck­gebunden (z. B. land- oder forst­wirt­schaft­liche Anhänger) einsetzen.
  • H-Kenn­zeichen: Für gut erhaltene Hänger, deren Erst­zulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt. Voraus­setzung für die Oldtimer-Zulassung ist unter anderem eine gültige Haupt­untersuchung.
  • Saisonkennzeichen: Für Anhänger, die Sie zwischen zwei und elf Monate im Jahr nutzen.
  • Wechsel­kenn­zeichen: Für zwei Anhänger mit bis zu 750 Kilo­gramm Gesamt­gewicht. Das Nummern­schild dürfen Sie ab­wechselnd an beiden Trailern anbringen. Die Kfz-Behörde braucht bei der Zulassung für jeden Anhänger eine eigene eVB-Nummer.

Welches Gewicht ist für meinen beladenen Anhänger zulässig?

Das zulässige Gesamt­gewicht für Ihren Anhänger steht im Fahrzeug­schein. Zum Beispiel: In der Zulassungs­be­schei­nigung Teil 1 ist ver­merkt, dass das zulässige Gesamt­gewicht Ihres ein­achsigen Anhängers maximal 1.000 Kilo­gramm betragen darf. Bei 300 Kilo­gramm Leer­gewicht dürfen Sie maximal 700 Kilo­gramm zuladen. Wer mit über­ladenem Anhänger in eine Verkehrs­kontrolle gerät, riskiert zehn bis 235 Euro Buß­geld und einen Punkt in Flensburg.
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