Anhänger ummelden oder abmelden: Gebühren und wichtige Dokumente
Sie sind in einen anderen Landkreis umgezogen oder haben Ihren Wohnsitz innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde verlegt. Dann müssen Sie alle Ihre Kraftfahrzeuge ummelden – dazu zählen auch Autoanhänger. Wie bei der Zulassung benötigen Sie hierfür Ihren Personalausweis, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief sowie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
Darüber hinaus ist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) inklusive Abgasuntersuchung (AU) erforderlich. Diese führt unter anderem der Technische Überwachungsverein (TÜV) durch. Ist der TÜV Ihres Anhängers abgelaufen, sind Sie dazu verpflichtet, die HU nachzuholen. Erst wenn Ihr Anhänger eine neue TÜV-Plakette hat, können Sie ihn bei der Kfz-Zulassungsbehörde ummelden.
Wenn Sie Anhänger ummelden, sind Kosten fällig
Egal, ob Sie Ihren Anhänger online ummelden oder persönlich in der Zulassungsstelle erscheinen: Rechnen Sie mit Gebühren in Höhe von etwa 30 Euro. Sind Sie selbst verhindert, können Sie Ihr Fahrzeug auch von einer anderen Person ummelden lassen. Voraussetzung: Sie stellen Ihrem Stellvertreter eine schriftliche Vollmacht aus. Damit meldet er den Anhänger in Ihrem Auftrag bei der Kfz-Behörde um.
Wer seinen Anhänger abmeldet, benötigt Fahrzeugpapiere und Kennzeichen
Sie nutzen Ihren Autoanhänger längere Zeit nicht mehr oder möchten ihn verkaufen? Dann melden Sie ihn bei der Zulassungsstelle ab. Dazu sind folgende Unterlagen notwendig:
Ohne Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief können Sie einen Anhänger in der Bundesrepublik nicht abmelden. Ihre Kfz-Versicherung für Ihren Anhänger brauchen Sie nach Abmelden oder Stilllegen Ihres Hängers nicht mehr. Sie können diese allerdings nicht jederzeit kündigen.
Kündigungsfrist von Kfz-Versicherung für Anhänger beachten
Wie bei Auto, Motorrad oder Wohnmobil setzen Kfz-Versicherungen auch bei Anhängern einen Monat zum Jahresende als Kündigungsfrist an. Stichtag, um Ihre Anhänger-Versicherung fristgerecht zu beenden, ist dementsprechend der 30. November.
Spätestens an diesem Tag muss die schriftliche Kündigung der Kfz-Versicherung bei Ihrem Versicherer eingehen. Wollen Sie sowohl Auto als auch Anhänger endgültig abmelden, bringen Sie die Kfz-Kennzeichen und den Verwertungsnachweis der Altauto-Annahmestelle mit.
Stilllegen des Anhängers ist bis zu sieben Jahre möglich
Wer Pkw und Hänger nicht endgültig abmelden und verschrotten möchte, kann die Fahrzeuge für maximal sieben Jahre stilllegen. Vorteil ist, dass Sie in dieser nutzungsfreien Zeit Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuern sparen. Möchten Sie mit dem Gespann wieder auf die Straße, ist eine Wiederzulassung erforderlich. Das heißt: Sie melden beide Fahrzeuge erneut bei der Kfz-Zulassungsbehörde an.
Anhänger mit 100er-Zulassung: Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Nur technisch geeignete Zugfahrzeuge und Anhänger erhalten 100er-Zulassung
Sie möchten einen Anhänger auf 100 zulassen, um auf Autobahn und Co. schneller unterwegs zu sein? Dann muss Ihr Gespann folgende technische Voraussetzungen erfüllen:
- Der Anhänger ist bauartbedingt für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ausgelegt.
- Die Anhängerreifen sind für bis zu 120 km/h geeignet (= Geschwindigkeitsindex L) und höchstens sechs Jahre alt.
- Das Zugfahrzeug ist mehrspurig, besitzt ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen und ist mit einem Antiblockiersystem (ABS) ausgestattet.
- Leermasse des Zugfahrzeugs und zGG des Anhängers entsprechen einem bestimmten Verhältnis: Abhängig von der technischen Ausrüstung des Anhängers darf seine Gesamtmasse dem 0,3- bis 1,2-Fachen des Leergewichts des Zug-Kfz entsprechen. Welches Verhältnis abhängig von der Anhängerart bestehen sollte, sehen Sie hier:
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Anhänger ohne hydraulische Stoßdämpfer | Anhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern | |
Wohnwagen | Sonstige Anhänger | |
0,3 | 0,8 bzw. 1,0 | 1,1 bzw. 1,2 |
Besitzen Sie einen Anhänger oder Caravan mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern, gilt der jeweils höhere Wert, wenn:
- … der Anhänger mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem ausgestattet ist.
- … das Zugfahrzeug laut Zulassungsbescheinigung ein geeignetes fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb besitzt.
Wichtig: Sobald Ihr Fahrzeug-Anhänger-Gespann den genannten technischen Anforderungen nicht mehr entspricht, verlieren Sie die 100er-Zulassung. Das heißt: Sind die Reifen Ihres Wohnwagens zum Beispiel älter als sechs Jahre, erlischt die Genehmigung. Mit bis zu 100 km/h dürfen Sie den Caravan erst wieder bewegen, wenn Sie neue Reifen mit Geschwindigkeitsindex L aufgezogen haben.
Stützlast begrenzt Beladung des Gespanns
Ebenfalls zu beachten ist die maximale Stützlast: Sie definiert das Höchstgewicht, mit dem die Deichsel des Trailers auf der Kupplung des Zugfahrzeugs lasten darf. Der Maximalwert für den Zugwagen ist in Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) in Feld 13 angegeben. Die Stützlast des Anhängers finden Sie in der Regel auf der Anhängerdeichsel. Weichen die Stützlasten voneinander ab, orientieren Sie sich an der niedrigeren Gewichtsangabe.
Zwar dürfen Sie die maximale Stützlast von Zug-Kfz und Anhänger nicht überschreiten. Beladen Sie den Trailer jedoch so, dass die maximale Stützlast annähernd erreicht ist. Denn: Je näher die tatsächliche Stützlast dem Höchstwert kommt, desto sicherer liegt das Gespann auf der Straße. Vor Abfahrt kontrollieren Sie die tatsächliche Stützlast zum Beispiel mit einer speziellen Stützlastwaage.
Kein Anhänger mit 100er-Zulassung ohne Herstellerbescheinigung
Die 100-km/h-Zulassung erhalten Sie gegen Vorlage der Herstellerbescheinigung bei der Kfz-Behörde. Das Dokument weist nach, dass Ihr Anhänger alle technischen Voraussetzungen für die höhere Maximalgeschwindigkeit erfüllt. Je nach Kfz-Behörde benötigen Fahrzeughalter zusätzlich ein neues TÜV-Gutachten, das die Verkehrstauglichkeit des Hängers bescheinigt. Erst dann erhält er die "Tempo-100-Plakette".
Übrigens: Vor Besuch der Kfz-Behörde können Sie die Plakette nicht kaufen. Die mit dem jeweiligen Behördensiegel versehenen Schilder erhalten Sie erst bei der Zulassungsstelle. Das gesiegelte 100-km/h-Schild bringen Sie gut sichtbar an der Rückseite des Anhängers an. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Für das Zugfahrzeug ist keine Geschwindigkeitsmarkierung erforderlich.
100er-Zulassung gilt nicht im Ausland

Welches Gewicht ist für meinen beladenen Anhänger zulässig?

Welches zulässige Gesamtgewicht für Ihren Autoanhänger gilt, entnehmen Sie dem Fahrzeugschein. Ein Beispiel: In Zulassungsbescheinigung Teil I ist vermerkt, dass das Gesamtgewicht Ihres einachsigen Hängers maximal 1.000 Kilogramm betragen darf. Hat er ein Leergewicht von 300 Kilogramm, dürfen Sie ihn maximal mit 700 Kilogramm beladen.
Erwischt die Polizei Sie mit überladenem Anhänger, riskieren Sie zehn bis 235 Euro Bußgeld – und im schlimmsten Fall einen Punkt in Flensburg.
Fahrerlaubnis der Klasse B, BE oder B96 ist Voraussetzung, um Anhänger zu ziehen
Mit einem Führerschein der Klasse B ("Pkw-Führerschein") dürfen Sie Anhänger ziehen, sofern das Gespann ein zulässiges Gesamtgewicht (zGG) von höchstens 3,5 Tonnen auf die Waage bringt. Ausnahme: Ist der Anhänger für eine Gesamtmasse von maximal 750 Kilo zugelassen, dürfen Sie ihn mit Klasse B auch nutzen, wenn das Zugfahrzeug allein bereits 3,5 Tonnen wiegt.
Ein Extra-Führerschein für Anhänger (Klasse BE) ist erforderlich, wenn Sie schwere Gespanne ab 3,5 Tonnen zGG steuern. Alternativ können Sie Ihre B-Lizenz um Schlüsselzahl 96 erweitern. "Klasse B96" berechtigt Sie dazu, Gespanne mit bis zu 4,25 Tonnen zulässiger Gesamtmasse zu bewegen. Das Zugfahrzeug darf dabei höchstens 3,5 Tonnen wiegen. Relevant ist Schlüsselzahl B96 unter anderem für Privatpersonen, die einen Wohnwagen oder Pferdeanhänger an ihr Fahrzeug ankuppeln möchten.
Was ist vor Inbetriebnahme des Anhängers zu beachten?

Überprüfen Sie Ihren Anhänger vor jeder Fahrt. Folgende Punkte sollten dabei auf Ihrer Checkliste stehen:
Kontrollieren Sie bei der ersten Inbetriebnahme zudem nach etwa 50 Kilometern das Anzugsmoment der Radbolzen. Sitzen sie nicht fest genug, ziehen Sie sie nach.



Mo bis Sa 8-20 Uhr

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