Anhänger anmelden: Mann koppelt einen Anhänger ans Auto

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen:

Anhänger privat genutzt, neu erworbenes Fahrzeug bei der Allianz versichern, keine juristische Person, Geburtsdatum 01.05.1965, Halter:in ist Versicherungsnehmer:in, Postleitzahl 26789 Leer, keine besondere Berufsgruppe, 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, offener Kasten, 740 € Kaufpreis, Erstzulassung 06/2022, nicht zugelassen, Standardkennzeichen, kein Selbstbehalt, Angebotsdatum: 23.05.2022.

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Wichtige Unterlagen, TÜV & Co. 

Anhänger anmelden: Unter­lagen & Kosten der Zulassung

  • Wenn Sie einen Anhänger anmelden, brauchen Sie Ihren Personal­ausweis, Fahrzeug­­schein (Zulassungs­­bescheinigung Teil 1), Fahr­zeug­brief (Zulassungs­­bescheinigung Teil 2) und eine elektronische Versicherungs­­bestä­tigung (eVB-Nummer).
  • Ohne Kfz-Haftpflicht­­versicherung dürfen Sie Anhänger weder anmelden noch auf öffent­lichen Straßen bewegen.
  • Für die Zulassung eines Anhängers entstehen Kosten von rund 30 Euro. Beantragen Sie für den Anhänger eine 100-km/h-Zulassung, kommen 15 bis 20 Euro hinzu.
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Wenn Sie bei der Zulassungsstelle einen Anhänger anmelden, brauchen Sie unter anderem Ausweis und Fahrzeugpapiere. Laut Fahrzeug-Zulassungs­verordnung (FZV) ist die Zulassung für jeden Anhänger Pflicht ‒ selbst für die Überführung des Anhängers. Ausgenommen sind Hänger, die in Land- oder Forst­wirt­schaft­ zum Einsatz kommen.

Wenn Sie bei der Zulassungs­stelle einen Anhänger anmelden, brauchen Sie folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reise­pass mit amtlicher Melde­bestätigung
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeug­schein)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (Fahrzeug­brief)
  • Elektronische Ver­sicherungs­bestätigung (eVB-Nummer)
  • Bei Gewerbeanmeldung auf juristische Per­sonen (z. B. GmbH, AG, e. V.): Auszug aus Handels- bzw. Vereins­register
  • Eventuell: Voll­macht

Wollen Sie einen aus dem Aus­land impor­tierten Anhänger zulassen, fordert die Kfz-Behörde weitere Unter­lagen:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA)
  • EWG-Über­einstimmungs­bescheinigung (Certificate of Conformity, kurz: COC-Papiere)
  • Zoll­-Unbedenklichkeits­bescheinigung bei Ein­fuhr außer­halb der EU
  • Einfuhrumsatz­steuer­erklärung bei EU-Import
  • Ausländische Fahrzeug­papiere bzw. Kauf­vertrag oder Import­bescheinigung
  • Vollgutachten einer technischen Prüf­stelle mit technischem Daten­blatt gemäß § 21 Straßen­verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. COC-Papiere/Daten­bestätigung des Herstellers

Für die Zulassung eines Anhängers brauchen Sie außerdem:

  • Anhänger-Versicherung: Sie können Ihren Anhänger nicht ohne Kfz-Haftpflichtversicherung anmelden. Erst wenn Sie den Basisschutz für den Hänger abgeschlossen haben, erhalten Sie die eVB-Nummer als Nachweis für gültigen Ver­siche­rungs­schutz. Teilkasko oder Vollkasko für Anhänger sind freiwillig.
  • Hauptuntersuchung: Je nach Zulassungsstelle ist Anhänger-Anmelden ohne TÜV möglich. In vielen Landkreisen reicht ein TÜV-Stempel mit Datum in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) aus. Prüfbericht verloren? Dann fordern Sie bei der Prüfstelle, die den letzten TÜV durchgeführt hat, eine Zweitschrift an.

Die Zulassung eines Anhängers ist nicht nur mit regulärem schwarzen Kfz-Kennzeichen möglich. Sondern auch mit folgenden Sonderkennzeichen:

  • Grünes Kennzeichen: Für Anhänger, die Sie zweck­gebunden (z. B. land- oder forst­wirt­schaft­liche Anhänger) einsetzen.
  • H-Kenn­zeichen: Für gut erhaltene Hänger, deren Erst­zulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt. Voraus­setzung für die Oldtimer-Zulassung ist unter anderem eine gültige Haupt­untersuchung.
  • Saisonkennzeichen: Für Anhänger, die Sie zwischen zwei und elf Monate im Jahr nutzen.
  • Wechsel­kenn­zeichen: Für zwei Anhänger mit bis zu 750 Kilo­gramm Gesamt­gewicht. Das Nummern­schild dürfen Sie ab­wechselnd an beiden Trailern anbringen. Die Kfz-Behörde braucht bei der Zulassung für jeden Anhänger eine eigene eVB-Nummer.
Gut zu wissen: Zulassungs­bescheinigung

Sie möchten Ihren Anhänger ohne Fahrzeug­schein und Fahrzeug­brief zulassen? In diesem Fall legen Sie bei der Zulassungs­stelle Kauf­vertrag und Bestätigung des Ver­käufers vor. In dem Schreiben versichert der Vor­besitzer, dass er die Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (Fahrzeug­brief) des Hängers nicht mehr besitzt.

Anschließend überprüft die Zulassungs­stelle, ob der Gebraucht-Anhänger als gestohlen gemeldet ist. Wenn die Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahrzeug­schein) vorhanden und das alte Anhänger­kenn­zeichen bekannt ist, können Sie bei der Kfz-Behörde in der Regel ein Ersatz-Dokument anfordern.

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Wer zum Beispiel nach Um­zug in einen anderen Zulassungs­bezirk seinen Anhänger um­melden will, braucht unter anderem eine gültige Haupt­unter­suchung und eVB-Nummer. Einen Anhänger abmelden können Sie, wenn Sie der Kfz-Behörde die Fahrzeug­papiere vorlegen.
Anhänger ummelden

Eine Ummeldung ist notwendig, wenn Sie einen gebrauchten Anhänger kaufen. Auch bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk müssen Sie Ihren Anhänger um­melden. Wechseln Sie inner­halb derselben Stadt oder Gemeinde Ihren Wohn­sitz, lassen Sie nur die neue Anschrift in die Fahrzeugpapiere eintragen.

Wenn Sie Ihren Anhänger um­melden, brauchen Sie diese Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reise­pass mit Melde­bescheinigung
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahrzeug­schein)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (Fahrzeug­brief)
  • Elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer)
  • Gültige Haupt­unter­suchung (HU) inklusive Abgas­untersuchung (AU)

Ist der TÜV Ihres Anhängers abgelaufen, sind Sie ver­pflichtet, die HU nach­zuholen. Erst mit neuer TÜV-Plakette können Sie den Anhänger um­melden. Kosten: ungefähr 30 Euro – egal, ob Sie Ihren Anhänger online um­melden oder per­sön­lich bei der Zulassungs­stelle erscheinen. Mit Ihrer schrift­lichen Voll­macht, kann auch eine andere Person Ihren Anhänger um­melden.

Anhänger abmelden

Sie nutzen Ihren Trailer längere Zeit nicht oder ver­kaufen ihn? Sie können bei jeder Zulassungs­stelle in Deutschland Ihren An­hänger ab­melden. Dazu sind diese Unter­lagen erforder­lich:

  • Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahrzeug­schein)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (Fahrzeug­brief)
  • Kfz-Kennzeichen
  • Verwertungs­nachweis der Alt­auto-Annahme­stelle (falls Sie Auto und Anhänger end­gültig abmelden)

Anhänger-Abmelden ohne Fahrzeug­schein und Fahrzeug­brief ist nicht möglich. Ist die Abmeldung erfolgt, informiert die Zulassungsstelle automatisch Ihren Versicherer. Sie müssen deswegen nicht die Kfz-Versicherung kündigen. Wer Auto und Anhänger nicht endgültig abmelden und verschrotten will, kann die Fahr­zeuge bis zu sieben Jahre still­legen. Vorteil: Während der nutzungs­freien Zeit fallen weder Versicherungs­beiträge noch Kfz-Steuer an. Wollen Sie mit dem Gespann wieder auf die Straße, melden Sie Auto und Anhänger erneut bei der Kfz-Behörde an (Wiederzulassung).

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Auf deutschen Straßen darf die Geschwindig­keit mit Anhänger höchstens 80 km/h betragen. Ist der Hänger für Tempo 100 zugelassen, erhöht sich das Maximal­tempo auf Kraft­fahrt­straßen und Auto­bahnen auf 100 km/h. Auf Land­straßen liegt die Höchst­geschwindig­keit für Gespanne trotz Tempo-100-Plakette bei 80 km/h.
  • Anhänger-100-km/h-Zulassung: Voraussetzungen

    Möchten Sie einen Anhänger auf 100 zulassen, muss das Gespann mehrere technische Voraussetzungen erfüllen:

    • Anhänger: bauartbedingt auf 100 km/h Höchstgeschwindigkeit ausgelegt
    • Anhängerreifen: für bis zu 120 km/h geeignet (= Geschwindigkeitsindex L) und höchstens sechs Jahre alt
    • Zugfahrzeug: mehrspurig, maximal 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG), mit Antiblockiersystem (ABS)
    • Verhältnis von Leermasse des Zugfahrzeugs und zGG des Anhängers: Je nach technischer Ausrüstung des Anhängers darf seine Gesamtmasse dem 0,3- bis 1,2-Fachen des Leergewichts der Zugmaschine entsprechen.

    Wichtig: Sobald das Gespann die technischen Anforderungen nicht mehr erfüllt, verliert es die 100er-Zulassung. Sind die Reifen Ihres Wohnwagens zum Beispiel älter als sechs Jahre, erlischt die Genehmigung. Mit bis zu 100 km/h dürfen Sie den Caravan erst wieder bewegen, wenn Sie neue Reifen mit Geschwindigkeitsindex L aufgezogen haben.

  • Stützlast

    Die maximale Stützlast der Anhängerkupplung begrenzt das Gewicht, mit dem die Deichsel des Hängers auf der Kupplung der Zugmaschine lasten darf. Der Höchstwert für das Zugfahrzeug ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Feld 13 angegeben. Die Stützlast des Anhängers steht meist auf der Anhängerdeichsel. Weichen die Stützlasten voneinander ab, orientieren Sie sich an der niedrigeren Gewichtsangabe.

    Wichtig: Überschreiten Sie die Stützlasten von Pkw und Anhänger nicht. Beladen Sie den Trailer aber so, dass die maximale Stützlast annähernd erreicht ist. Je näher die tatsächliche Stützlast dem Höchstwert kommt, desto sicherer liegt das Gespann auf der Straße. Kontrollieren Sie die Stützlast vor Abfahrt zum Beispiel mit einer Stützlastwaage.

  • Herstellerbescheinigung

    Sie erhalten die Anhänger-100-km/h-Zulassung gegen Vorlage der Hersteller­bescheinigung bei der Kfz-Behörde. Das Dokument weist nach, dass der Trailer alle technischen Voraus­setzungen für die höhere Maximal­geschwindig­keit erfüllt. Wer seinen Pkw zum Zug­fahrzeug umrüstet, muss in den Fahrzeug­papieren teilweise die Anhänger­kupplung eintragen lassen. Je nach Kfz-Behörde brauchen Sie zusätzlich ein neues TÜV-Gutachten, das die Verkehrs­tauglich­keit des Hängers bescheinigt. Erst dann erhält er die Tempo-100-Plakette.

    Wichtig: Sie können die Plakette nicht vorab kaufen. Das mit Behörden­siegel versehene Schild erhalten Sie erst bei der Zulassungs­stelle. Das gesiegelte 100-km/h-Schild bringen Sie gut sicht­bar an der Rück­seite Ihres Anhängers an. Für das Zug­fahrzeug ist keine Geschwindigkeits­markierung erforderlich.

  • Anhänger mit 100er-Zulassung im Ausland

    Die Tempo-100-Plakette berechtigt Sie nur in Deutsch­land dazu, mit bis zu 100 km/h unter­wegs zu sein. Außerhalb der Bundes­republik gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes. In der Schweiz und Italien dürfen Anhänger­gespanne zum Beispiel höchstens 80 km/h fahren. In Litauen, Luxem­burg, Kroatien und den Nieder­landen beträgt das Tempo­limit auf Auto­bahnen 90 km/h. Informieren Sie sich vor Abreise, welche Höchst­geschwindig­keiten für Gespanne gelten.
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Die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) macht Anhänger-Zulassen online möglich. Das gilt auch für Ab- und Ummeldung von Anhängern. Vorteil: Digital können Sie Standardzulassungsvorgänge rund um die Uhr und ortsunabhängig erledigen. Außerdem entfallen Wartezeiten auf der Kfz-Behörde.

Unter diesen Bedingungen können Sie die i-Kfz nutzen:

  • Sie haben einen Personalausweis mit aktivierter "electronic Identity"-Funktion (eID-Funktion) und dazugehörigen PINs.
  • Sie haben ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "Ausweis-App2".
  • Stempelplakette und Zulassungsbescheinigung Teil 1 des Anhängers haben einen verdeckten Sicherheitscode. Bei Fahrzeugen, deren Erstzulassung nach 1. Januar 2015 erfolgte, ist das Standard.
  • Sie zahlen die Zulassungsgebühren bargeldlos mit EC- oder Kreditkarte.

Die Preise für die i-Kfz sind bundesweit einheitlich:

  • Wenn Sie Ihren Anhänger online anmelden, zahlen Sie 27,90 Euro statt 27 Euro bei der Kfz-Behörde.
  • Eine Ummeldung ist mit 28,20 Euro statt 27 Euro geringfügig teurer als vor Ort.
  • Die Anhänger-Abmeldung kostet online 5,70 Euro statt 6,90 Euro bei der Zulassungsstelle. In diesem Fall kann auch eine andere Person die Online-Abmeldung für den Fahrzeughalter bzw. die Fahrzeughalterin vornehmen.
Gut zu wissen: Gebühren

Je nach Landkreis kostet die Anhänger-Zulassung rund 30 Euro. Beantragen Sie für den Anhänger eine 100-km/h-Zulassung, kommen 15 bis 20 Euro für die Tempo-100-Plakette hinzu. Weitere Kosten­faktoren im Überblick:

  • TÜV-Prüfbericht: 25 bis 60 Euro
  • Kfz-Steuer: Jährlich 7,46 Euro pro angefangenen 200 Kilo­gramm. Zum Beispiel: Wiegt der Anhänger 700 Kilo, zahlen Sie im Jahr zum Beispiel 4 x 7,46 Euro (= 29,84 Euro) Kfz-Steuer. Die Maximal­abgabe beträgt 373 Euro im Jahr.
  • Technische Nach­rüstung für Anhänger-100er-Zulassung: Kosten variieren je nach Fahrzeug­typ und Aufwand
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  • Welche Fahrerlaubnis brauche ich, um Anhänger zu ziehen?

    Um Anhänger oder Elektroauto-Anhänger zu ziehen, ist eine Fahrerlaubnis der Klasse B, BE oder B96 erforderlich:

    • Pkw-Führerschein (Klasse B): Damit dürfen Sie Anhänger ziehen, wenn das zulässige Gesamt­gewicht (zGG) des Gespanns höchstens 3,5 Tonnen beträgt. Ausnahme: Ist der Anhänger für maximal 750 Kilo Gesamt­masse zugelassen, dürfen Sie ihn mit Klasse B auch nutzen, wenn das Zug­fahrzeug allein schon 3,5 Tonnen wiegt.
    • Anhänger-Führer­schein (Klasse BE): Ist erforder­lich, wenn Sie schwere Gespanne ab 3,5 Tonnen zGG steuern.
    • Führerschein Klasse B mit Schlüssel­zahl 96 (Klasse B96): Berechtigt Sie dazu, Gespanne bis 4,25 Tonnen zGG zu bewegen. Das Zug­fahrzeug darf höchstens 3,5 Tonnen wiegen. Relevant ist die Erweiterung zum Beispiel für Privat­personen, die Wohn­wagen oder Pferde­anhänger an ihr Fahr­zeug kuppeln möchten.
  • Was ist vor Inbetriebnahme des Anhängers zu beachten?

    Sie sollten Ihren Anhänger vor jeder Fahrt prüfen. Dabei sollten diese Punkte auf Ihrer Check­liste stehen:

    • Ist die Kugelkupplung richtig eingerastet und gesichert?
    • Ist der Handbrems­hebel gelöst und das Stützrad korrekt hoch­gestellt und fixiert?
    • Sind die Unterlegkeile ent­fernt und sicher ver­staut?
    • Sind Abstell-, Schnellhub- und Kurbel­stützen ange­hoben und gesichert?
    • Sind Bordwände und Klappen sicher verschlossen?
    • Ist die Beleuchtung funktions­bereit und unbeschädigt?
    • Ist die Beladung richtig verteilt und gegen Ver­rutschen gesichert?
    • Entspricht der Reifendruck der Hersteller­empfehlung? Reicht die Mindest­profil­tiefe aus?
    • Liegt das Abreißseil über der Anhänger­vorrichtung des Zug­fahrzeugs?
    • Ist die Plane ordnungs­gemäß geschlossen und abgespannt?
  • Welches Gewicht ist für meinen beladenen Anhänger zulässig?

    Das zulässige Gesamtgewicht für Ihren Autoanhänger steht im Fahrzeugschein. Zum Beispiel: In der Zulassungs­bescheinigung Teil 1 ist vermerkt, dass die Gesamtmasse Ihres einachsigen Hängers maximal 1.000 Kilogramm betragen darf. Bei 300 Kilogramm Leergewicht dürfen Sie maximal 700 Kilogramm zuladen. Wer mit überladenem Anhänger in eine Verkehrskontrolle gerät, riskiert zehn bis 235 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
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