Die minimale Stützlast für Anhänger ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt: Laut § 44 Abs. 3 StVZO muss die Stützlast mindestens vier Prozent des Anhängergesamtgewichts betragen. Diesen Wert dürfen Sie auch bei Leerfahrten nicht unterschreiten. Falls nötig, verwenden Sie zusätzliche Gewichte, um die Stützlast zu erhöhen.
Die gesetzliche Vorgabe zur Stützlast betrifft einachsige Anhänger und zweiachsige Anhänger, bei denen der Abstand zwischen beiden Achsen weniger als einen Meter beträgt.
So können Sie die minimale Stützlast berechnen:
Beispiel: Um einen Anhänger mit 1.500 Kilogramm tatsächlichem Gesamtgewicht zu ziehen, braucht das Fahrzeug eine Anhängerkupplung mit einer Mindeststützlast von 60 Kilogramm.