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Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Alle Wohnmobile bis 3,5 Tonnen werden nach Gesamtgewicht und Schadstoffklasse besteuert. Je schwerer das Fahrzeug und je schlechter seine Schadstoffklasse, desto höher fallen die Wohnmobilsteuern aus.
  • Der maximale Steuersatz für alle Wohnmobile ist gesetzlich festgelegt und liegt bei 1.000 Euro pro Jahr – unabhängig von der Schadstoffklasse.
  • Oldtimer-Wohnmobile mit H-Kennzeichen werden steuerlich als Ausnahmefälle behandelt: Für sie fällt eine einheitliche, vergünstigte Kfz-Steuer an.
  • Tipp: Kosten für Ihre Wohnmobil-Versicherung können Sie bei der Steuererklärung als Sonderausgaben in der Anlage Vorsorgeaufwand geltend machen
Allianz - Illustration: Gut zu wissen
Gut zu wissen
Allianz - Illustration: Gut zu wissen
Nein, denn die jährliche Pkw-Steuer setzt sich aus anderen Faktoren zusammen. So beeinflussen unter anderem die Motorisierung, der Hubraum und die Schadstoffklasse die Höhe der Kfz-Steuer für Personenkraftwagen. Bei der Wohnmobil-Steuer sind nur das Gewicht und die Schadstoffklasse entscheidend. Der Steuersatz für Pkw ist in der Regel höher als der für Wohnmobile.
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Voraussetzungen

Damit ein Fahrzeug als Wohnmobil klassifiziert und zugelassen wird – und damit von einem vergünstigten Steuersatz profitieren kann –, muss es bestimmte Ausstattungsmerkmale erfüllen. Diese werden entweder vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) oder vom Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA) überprüft. Laut Straßenverkehrs- und Zulassungsordnung (StVZO) sind folgende Ausrüstungsgegenstände für Wohnmobile verpflichtend und müssen fest im Fahrzeug verbaut sein:

  • Tisch und Sitzgelegenheit
  • Schlafgelegenheit
  • Kochmöglichkeit
  • Einrichtung zur Unterbringung von Gepäck

Insbesondere bei selbst ausgebauten Kleinbussen, Lieferwagen und Transportern ist es wichtig, dass das eingebaute Mobiliar die genannten Kriterien erfüllt. Denn wenn die Ausstattung eines Campers bei der Prüfung beanstandet wird oder fehlt, erhält er keine Wohnmobilzulassung und fällt unter den teureren Pkw-Steuersatz.

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Kosten
Der Steuersatz für Wohnmobile errechnet sich aus dem zulässigen Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse des jeweiligen Fahrzeugs. Die Antriebsart, also ob der Camper von einem Diesel-, Benzin- oder Elektromotor angetrieben wird, ist für die Beitragshöhe zweitrangig. Vielmehr gilt für die Berechnung des Steuersatzes: je schwerer das Reisemobil und je höher die Emissionsausschüttung, desto höher die Wohnmobilsteuer.
Detailaufnahme einer Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
 
Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) setzt sich aus dem Gewicht des Fahrzeugs plus der Zuladung, also Gepäck, Einrichtung und mitfahrenden Personen, zusammen. Wie hoch die maximale Gesamtmasse ist, verrät ein Blick in die Fahrzeugpapiere (seit 2005: Zulassungs­bescheinigung Teil I). In älteren Fahrzeugscheinen ist das zGG unter Feld 15, in neueren Zulassungs­bescheinigungen unter Feld F.1 oder F.2 vermerkt.
Die Ermittlung der Schadstoffklasse ist etwas kniffliger, da in Zulassungsbescheinigung Teil I nur Schlüsselnummern vermerkt sind. Bei alten Fahrzeugscheinen steht die Emissions­schlüssel­nummer im oberen Teil des Dokuments im Feld "Schlüsselnummer zu 1", in ab 2005 zugelassenen Fahrzeugen in Feld 14.1. Teilweise wird die Schadstoffklasse auch unverschlüsselt in Feld 9 oder 14 des Fahrzeugscheins angegeben. Beim Ermitteln der zu den Ziffern gehörigen Schad­stoff­klasse hilft folgende Tabelle:

Stand: Februar 2024; Quelle:
ADAC

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Schlüsselnummer für Wohnmobile
bis max. 2,8 t Gesamtgewicht
Schlüsselnummer für Wohnmobile
über 2,8 t Gesamtgewicht
Schadstoffklasse
11-14; 16, 18-24, 28, 29, 34, 40, 77 10-12, 30-32, 40-43, 50-53 S1
25-27, 35, 41, 49, 50-52, 71 20-22, 33, 44, 54, 60, 61 S2
30, 31, 36, 37, 42, 44-48, 67-70, 72 34, 45, 55, 70, 71 S3
32, 33, 38, 39, 43, 53-66, 73 35, 80, 81 S4
74 83, 84 S5
35A0 bis 35 M0 35A0 bis 35 M0 S5
36N0 bis 36 ZL, 36 AA-36 EC, 66A0-66 E0 36N0 bis 36 ZL, 36 AA-36 EC, 66A0-66 E0 S6
75 90, 91 EEV
00-10, 15, 17, 88, 98 00, 01, 02, 88, 98 Sonstige

Wer keine Tabelle zur Hand hat, orientiert sich an den letzten zwei Ziffern der Emissions­schlüssel­nummer in den Fahrzeugpapieren (Schlüsselnummer zu 1) beziehungsweise Teil I der Zulassungsbescheinigung (Feld 14.1), um eine grobe Einschätzung der Schadstoffklasse des Wohnmobils zu erhalten.

Steht dort eine Zahl zwischen 00 und 88, erfüllt die Schadstoffklasse die Euronorm 1 bis 4. Eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben entspricht der Euro-5-Norm oder höher. Je höher die Euronorm eines Fahrzeugs, desto weniger Schadstoffe stößt es in der Regel aus – und desto günstiger ist die Kfz-Steuer.

Ihnen liegt die Schadstoffklasse und das Gesamtgewicht Ihres Wohnmobils vor? Dann können Sie mithilfe der folgenden Tabelle ganz einfach die jährliche Kfz-Steuer für Ihr Wohnmobil berechnen. Der Basisbetrag der jährlichen Steuer gilt für je 200 Kilogramm. Bei einem Wohnmobil mit einem Gewicht von 2,1 Tonnen multiplizieren Sie den Wert der rechten Spalte entsprechend mit 11.

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Schadstoffklasse
Zulässiges Gesamtgewicht
Jährliche Steuer
je angefangene 200 kg Gesamtgewicht
S4 bis 2.000 kg 16 Euro
S2, S3 bis 2.000 kg 24 Euro
S2, S3, S4 mehr als 2.000 kg 10 Euro
keine der oben genannten Klassen bis zu 2.000 kg 40 Euro
keine der oben genannten Klassen zwischen 2.000 kg und 5.000 kg 10 Euro
keine der oben genannten Klassen zwischen 5.000 kg und 12.000 kg 15 Euro
keine der oben genannten Klassen mehr als 12.000 kg 25 Euro
Wohnmobil mit Fahrradträger fährt auf Autobahn
 

Sie haben ein Wohnmobil mit 2,8 Tonnen Gesamtgewicht und Schadstoffklasse S2. Um die Höhe des Steuersatzes zu berechnen, wählen Sie aus der Tabelle die zutreffenden Werte aus: Ein Wohnmobil der Klasse S2 kostet bis 2.000 Kilogramm 24 Euro je angefangene 200 Kilogramm, die restlichen 500 Kilogramm des Wohnmobils schlagen mit zehn Euro je angefangene 200 Kilogramm zu Buche. Die Rechnung, um die Höhe der Wohnmobilsteuern zu ermitteln, lautet:

10 x 24 Euro + 4 x 10 Euro = 280 Euro 

  • Für Ihr Wohnmobil zahlen Sie im Jahr also 280 Euro Kfz-Steuern.

Sie haben ein Wohnmobil mit 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und Schadstoffklasse S5. Aus der Tabelle für die Berechnung des Steuersatzes entnehmen Sie folgende Werte: Klasse S5 kostet bis 2.000 Kilogramm 40 Euro je angefangene 200 Kilogramm, für die restlichen 1,5 Tonnen des Wohnmobils zahlen Sie zehn Euro je angefangene 200 Kilogramm. So berechnen Sie die Höhe der Kfz-Steuern für das Wohnmobil:

10 x 40 Euro + 8 x 10 Euro = 480 Euro 

  • Für Ihr Wohnmobil zahlen Sie im Jahr also 480 Euro Kfz-Steuern.
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Steuererklärung

Ja, Sie können die Kosten für Ihre Wohnmobil­versicherung bei der Steuer­erklärung als Sonder­ausgaben in der Anlage Vorsorge­aufwand geltend machen.

Welchen Betrag Sie absetzen, hängt davon ab, ob Sie fest­angestellt oder selbst­ständig sind und welche Versicherung Sie haben. Angestellte können in der Anlage Vorsorge­aufwand maximal 1.900 Euro, Selbst­ständige bis zu 2.800 Euro angeben.

Da die Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung ebenfalls in die Vorsorge­auf­wendungen einge­rechnet werden, ist der Maximal­betrag gerade bei besser­verdienenden Personen schnell erreicht. In diesem Fall hat die Anrechnung der Wohn­mobil­versicherung steuerlich keine Aus­wirkungen mehr.

Zudem gilt: Angestellte können, wie auch bei Pkw, nur die Kfz-Haft­pflicht­versicherung steuerlich geltend machen, Selbst­ständige darüber hinaus auch die Kaskoversicherung.

Über das Kundenportal Meine Allianz können Sie übrigens alle Bescheini­gungen, Rechnungen und Nach­weise Ihrer hinter­legten Ver­sicherungen für Ihre Steuererklärung ganz einfach online anfordern und herunterladen.

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Ausnahmen
Die steuerlichen Regelungen sind nur für Standard-Wohnmobile gültig. Sprich: Fahrzeuge, die von der Norm abweichen, beispielsweise Wohnmobile mit höherem Gewicht oder Oldtimer-Modelle, unterliegen separaten steuerlichen Vorgaben.

Für 7,5 t und aufgelastete Wohnmobile kann der Lkw-Steuersatz günstiger sein

Durch das Auflasten von Wohnmobilen, um zum Beispiel mehr Gepäck oder Einrichtungsgegenstände zu transportieren, wird das maximal zulässige Gesamtgewicht eines Campers erhöht. Dadurch ändert sich die Gewichtsklasse, was wiederum die Steuer fürs Wohnmobil beeinflusst: Denn 7,5 t und bereits schwerere Camper ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gelten verkehrsrechtlich als Lkw.

Bei Lastkraftwagen spielen zur Berechnung der Steuer neben dem Gesamtgewicht weitere Faktoren eine Rolle – unter anderem Schadstoffausstoß und Lärmgrenzwerte. Insbesondere für aufgelastete Wohnmobile mit Schadstoffklasse S1 und S2 kann der Lkw-Steuersatz dann preiswerter ausfallen als der Wohnmobil-Steuersatz – trotz des höheren Gesamtgewichtes.

Oldtimer-Wohnmobile profitieren von der Steuerpauschale

Wohnmobile, die ein Alter von mindestens 30 Jahren haben und in erhaltungswürdigem Zustand sind, können nach einem entsprechenden Gutachten als Oldtimer zugelassen werden. Wohnmobile mit H-Kennzeichen profitieren von einem vergünstigten Steuersatz und Versicherungsvorteilen. Für Oldtimer-Wohnmobile gilt beispielsweise dieselbe Steuerpauschale wie für Oldtimer-Pkw. Diese ist mit 191,73 Euro pro Jahr deutlich günstiger als die Wohnmobilsteuer.

Mit Saisonkennzeichen nur anteilig Steuern für Wohnmobile zahlen

Wenn Sie Ihr Wohnmobil nur in den warmen Sommermonaten nutzen, lohnt sich meist ein Saisonkennzeichen. Genauso wie die Wohnmobilversicherung wird auch die Steuer in diesem Fall anteilig für die Monate berechnet, in denen das Fahrzeug angemeldet ist.

Der Betrag für Wohnmobile mit Saisonkennzeichen ergibt sich, wenn Sie die Jahressteuer durch zwölf teilen, um den monatlichen Beitrag zu erhalten. Anschließend multiplizieren Sie den Monatsbeitrag mit der Anzahl der angemeldeten Monate.

Beispiel: Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer für Ihr Wohnmobil beträgt 320 Euro und Sie haben für Ihren Camper ein Saisonkennzeichen für sieben Monate.

320 Euro ÷ 12 Monate = 26,67 Euro.
26,67 Euro x 7 Monate = 186,67 Euro.

  • Die anteilige Kfz-Steuer für Ihr Saisonkennzeichen beträgt pro Jahr 186,67 Euro.

Keine steuerlichen Sonderregeln für Wohnmobile der Euro-5-Norm

Aufgrund von Dieselfahrverboten könnte es passieren, dass Wohnmobile mit der Euronorm 5 bald nicht mehr in städtische Umweltzonen einfahren dürfen. Für Besitzer:innen eines Campers mit Euronorm 5 oder älter ist es deshalb wichtig, die aktuelle Rechtslage im Blick zu behalten. Hinsichtlich der Kfz-Steuer können Wohnmobilbesitzer:innen jedoch aufatmen: Die Euro-5-Norm entspricht dem aktuellen technischen Standard, sodass in der Regel eine niedrige Schadstoffklasse angesetzt wird.

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Häufige Fragen
  • Wohnmobil abgemeldet: Wann wird die Kfz-Steuer zurückgezahlt?

    Meist dauert es etwa drei bis vier Wochen, bis Ihnen das vorausgezahlte Geld anteilig zurückerstattet wird. Wenn Sie Ihr Wohnmobil bei der Kfz-Meldestelle abmelden, informiert diese automatisch die Versicherung und das Finanzamt, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr in Betrieb und damit nicht länger steuer- und versicherungspflichtig ist. Sie erhalten dann einen Teil der bereits entrichteten Steuern wieder zurück.
  • Ich habe einen Schwerbehindertenausweis und will mir ein Wohnmobil bis 3,5 Tonnen zulegen. Bekomme ich dafür eine Steuerermäßigung wie für ein normales Kfz?

    Je nach Grad der Behinderung haben Sie Anspruch auf eine Steuerreduzierung oder komplette Befreiung von der Kfz-Steuer. Dieser Anspruch gilt einmalig für ein Fahrzeug, das auf die körperlich eingeschränkte Person zugelassen ist – egal ob Pkw, Lkw oder Wohnmobil.

    Menschen mit einer Gehbehinderung oder Gehörlose können zum Beispiel eine Steuerminderung von bis zu 50 Prozent erwirken, Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder dem Vermerk "blind" oder "hilflos" im Schwerbehindertenausweis müssen überhaupt keine Kfz-Steuern zahlen. Diese Anpassung gilt allerdings nur für ein Fahrzeug, wie zum Beispiel ein Wohnmobil, das von einer Person mit Schwerbehindertenausweis angemeldet wurde.

  • Ich möchte mein Wohnmobil vermieten. Steigt die Kfz-Steuer?

    Einen Einfluss auf die Kfz-Steuer hat die Vermietung des Fahrzeugs nicht, dafür können sich aber die Kosten der Wohnmobil-Versicherung erhöhen. Wenn Sie Ihr Wohnmobil privat vermieten und Einnahmen erzielen, müssen Sie diese zum Jahresende zudem versteuern.
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