Damit ein Fahrzeug als Wohnmobil klassifiziert und zugelassen wird – und damit von einem vergünstigten Steuersatz profitieren kann –, muss es bestimmte Ausstattungsmerkmale erfüllen. Diese werden entweder vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) oder vom Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA) überprüft. Laut Straßenverkehrs- und Zulassungsordnung (StVZO) sind folgende Ausrüstungsgegenstände für Wohnmobile verpflichtend und müssen fest im Fahrzeug verbaut sein:
Insbesondere bei selbst ausgebauten Kleinbussen, Lieferwagen und Transportern ist es wichtig, dass das eingebaute Mobiliar die genannten Kriterien erfüllt. Denn wenn die Ausstattung eines Campers bei der Prüfung beanstandet wird oder fehlt, erhält er keine Zulassung als Wohnmobil und fällt unter den teureren Pkw-Steuersatz.
Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) setzt sich aus dem Gewicht des Fahrzeugs plus der Zuladung, also Gepäck, Einrichtung und mitfahrenden Personen, zusammen. Wie hoch die maximale Gesamtmasse ist, verrät ein Blick in die Fahrzeugpapiere (seit 2005: Zulassungsbescheinigung Teil I). In älteren Fahrzeugscheinen ist das zGG unter Feld 15, in neueren Zulassungsbescheinigungen unter Feld F.1 oder F.2 vermerkt.
Die Ermittlung der Schadstoffklasse ist etwas kniffliger, da in Zulassungsbescheinigung Teil I nur Schlüsselnummern vermerkt sind. Bei alten Fahrzeugscheinen steht die Emissionsschlüsselnummer im oberen Teil des Dokuments im Feld "Schlüsselnummer zu 1", in ab 2005 zugelassenen Fahrzeugen in Feld 14.1. Teilweise wird die Schadstoffklasse auch unverschlüsselt in Feld 9 oder 14 des Fahrzeugscheins angegeben. Beim Ermitteln der zu den Ziffern gehörigen Schadstoffklasse hilft folgende Tabelle:
Wischen um mehr anzuzeigen
Schlüsselnummer für Wohnmobile
bis max. 2,8 t Gesamtgewicht |
Schlüsselnummer für Wohnmobile
über 2,8 t Gesamtgewicht |
Schadstoffklasse
|
---|---|---|
11-14; 16, 18-24, 28, 29, 34, 40, 77 | 10-12, 30-32, 40-43, 50-53 | S1 |
25-27, 35, 41, 49, 50-52, 71 | 20-22, 33, 44, 54, 60, 61 | S2 |
30, 31, 36, 37, 42, 44-48, 67-70, 72 | 34, 45, 55, 70, 71 | S3 |
32, 33, 38, 39, 43, 53-66, 73 | 35, 80, 81 | S4 |
74, 35 AO-35 M0 | 83, 84, 35 A0-35 M0 | S5 |
36N0 bis 36 ZL, 36 ZL, 36 AA-36 DG, 66A0-66 D0 | 36N0 bis 36 ZL, 36 ZL, 36 AA-36 DG, 66A0-66 D0 | S6 |
75 | 90, 91 | EEV |
00-10, 15, 17, 88, 98 | 00, 01, 02, 88, 98 | Sonstige |
Wer keine Tabelle zur Hand hat, orientiert sich an den letzten zwei Ziffern der Emissionsschlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren (Schlüsselnummer zu 1) beziehungsweise Teil I der Zulassungsbescheinigung (Feld 14.1), um eine grobe Einschätzung der Schadstoffklasse des Wohnmobils zu erhalten.
Steht dort eine Zahl zwischen 00 und 88, erfüllt die Schadstoffklasse die Euronorm 1 bis 4. Eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben entspricht der Euro-5-Norm oder höher. Je höher die Euronorm eines Fahrzeugs, desto weniger Schadstoffe stößt es in der Regel aus – und desto günstiger ist die Kfz-Steuer.
Ihnen liegt die Schadstoffklasse und das Gesamtgewicht Ihres Wohnmobils vor? Dann können Sie mithilfe der folgenden Tabelle ganz einfach die jährliche Kfz-Steuer für Ihr Wohnmobil berechnen. Der Basisbetrag der jährlichen Steuer gilt für je 200 Kilogramm. Bei einem Wohnmobil mit einem Gewicht von 2,1 Tonnen multiplizieren Sie den Wert der rechten Spalte entsprechend mit 11.
Wischen um mehr anzuzeigen
Schadstoffklasse
|
Zulässiges Gesamtgewicht
|
Jährliche Steuer
je angefangene 200 kg Gesamtgewicht |
---|---|---|
S4 | bis 2.000 kg | 16 Euro |
S2, S3 | bis 2.000 kg | 24 Euro |
S2, S3, S4 | mehr als 2.000 kg | 10 Euro |
keine der oben genannten Klassen | bis zu 2.000 kg | 40 Euro |
keine der oben genannten Klassen | zwischen 2.000 kg und 5.000 kg | 10 Euro |
keine der oben genannten Klassen | zwischen 5.000 kg und 12.000 kg | 15 Euro |
keine der oben genannten Klassen | mehr als 12.000 kg | 25 Euro |
Sie haben ein Wohnmobil mit 2,8 Tonnen Gesamtgewicht und Schadstoffklasse S2. Um die Höhe des Steuersatzes zu berechnen, wählen Sie aus der Tabelle die zutreffenden Werte aus: Ein Wohnmobil der Klasse S2 kostet bis 2.000 Kilogramm 24 Euro je angefangene 200 Kilogramm, die restlichen 500 Kilogramm des Wohnmobils schlagen mit zehn Euro je angefangene 200 Kilogramm zu Buche. Die Rechnung, um die Höhe der Wohnmobilsteuern zu ermitteln, lautet:
10 x 24 Euro + 4 x 10 Euro = 280 Euro
Sie haben ein Wohnmobil mit 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und Schadstoffklasse S5. Aus der Tabelle für die Berechnung des Steuersatzes entnehmen Sie folgende Werte: Klasse S5 kostet bis 2.000 Kilogramm 40 Euro je angefangene 200 Kilogramm, für die restlichen 1,5 Tonnen des Wohnmobils zahlen Sie zehn Euro je angefangene 200 Kilogramm. So berechnen Sie die Höhe der Kfz-Steuern für das Wohnmobil:
10 x 40 Euro + 8 x 10 Euro = 480 Euro
Ja, Sie können die Kosten für Ihre Wohnmobilversicherung bei der Steuererklärung als Sonderausgaben in der Anlage Vorsorgeaufwand geltend machen.
Welchen Betrag Sie absetzen, hängt davon ab, ob Sie festangestellt oder selbstständig sind und welche Versicherung Sie haben. Angestellte können in der Anlage Vorsorgeaufwand maximal 1.900 Euro, Selbstständige bis zu 2.800 Euro angeben.
Da die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ebenfalls in die Vorsorgeaufwendungen eingerechnet werden, ist der Maximalbetrag gerade bei Besserverdienern schnell erreicht. In diesem Fall hat die Anrechnung der Wohnmobilversicherung steuerlich keine Auswirkungen mehr.
Zudem gilt: Angestellte können, wie auch bei Pkw, nur die Kfz-Haftpflichtversicherung steuerlich geltend machen, Selbstständige darüber hinaus auch die Teilkasko und Vollkasko.
Durch das Auflasten von Wohnmobilen, um zum Beispiel mehr Gepäck oder Einrichtungsgegenstände zu transportieren, wird das maximal zulässige Gesamtgewicht eines Campers erhöht. Dadurch ändert sich die Gewichtsklasse, was wiederum die Steuer fürs Wohnmobil beeinflusst: Denn 7,5 t und bereits schwerere Camper ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gelten verkehrsrechtlich als Lkw.
Bei Lastkraftwagen spielen zur Berechnung der Steuer neben dem Gesamtgewicht weitere Faktoren eine Rolle – unter anderem Schadstoffausstoß und Lärmgrenzwerte. Insbesondere für aufgelastete Wohnmobile mit Schadstoffklasse S1 und S2 kann der Lkw-Steuersatz dann preiswerter ausfallen als der Wohnmobil-Steuersatz – trotz des höheren Gesamtgewichtes.
Wohnmobile, die ein Alter von mindestens 30 Jahren haben und in erhaltungswürdigem Zustand sind, können nach einem entsprechenden Gutachten als Oldtimer zugelassen werden. Camper mit H-Kennzeichen profitieren von einem vergünstigten Steuersatz und Versicherungsvorteilen. Für Oldtimer-Wohnmobile gilt beispielsweise dieselbe Steuerpauschale wie für Oldtimer-Pkw. Diese ist mit 191,73 Euro pro Jahr deutlich günstiger als die Wohnmobilsteuer.
Wenn Sie Ihr Wohnmobil nur in den warmen Sommermonaten nutzen, lohnt sich meist ein Saisonkennzeichen. Genauso wie die Wohnmobilversicherung wird auch die Steuer in diesem Fall anteilig für die Monate berechnet, in denen das Fahrzeug angemeldet ist.
Der Betrag für Wohnmobile mit Saisonkennzeichen ergibt sich, wenn Sie die Jahressteuer durch zwölf teilen, um den monatlichen Beitrag zu erhalten. Anschließend multiplizieren Sie den Monatsbeitrag mit der Anzahl der angemeldeten Monate.
Beispiel: Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer für Ihr Wohnmobil beträgt 320 Euro und Sie haben für Ihren Camper ein Saisonkennzeichen für sieben Monate.
320 Euro ÷ 12 Monate = 26,67 Euro.
26,67 Euro x 7 Monate = 186,67 Euro.
Aufgrund von Dieselfahrverboten könnte es passieren, dass Wohnmobile mit der Euronorm 5 bald nicht mehr in städtische Umweltzonen einfahren dürfen. Für Besitzer eines Campers mit Euronorm 5 oder älter ist es deshalb wichtig, die aktuelle Rechtslage im Blick zu behalten. Hinsichtlich der Kfz-Steuer können Wohnmobilbesitzer jedoch aufatmen: Die Euro-5-Norm entspricht dem aktuellen technischen Standard, sodass in der Regel eine niedrige Schadstoffklasse angesetzt wird.
Je nach Grad der Behinderung haben Sie Anspruch auf eine Steuerreduzierung oder komplette Befreiung von der Kfz-Steuer. Dieser Anspruch gilt einmalig für ein Fahrzeug, das auf die körperlich eingeschränkte Person zugelassen ist – egal ob Pkw, Lkw oder Wohnmobil.
Menschen mit einer Gehbehinderung oder Gehörlose können zum Beispiel eine Steuerminderung von bis zu 50 Prozent erwirken, Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder dem Vermerk „blind“ oder „hilflos“ im Schwerbehindertenausweis müssen überhaupt keine Kfz-Steuern zahlen. Diese Anpassung gilt allerdings nur für ein Fahrzeug, wie zum Beispiel ein Wohnmobil, das von einer Person mit Schwerbehindertenausweis angemeldet wurden.