Egal ob Sie Ihr privates Wohnmobil nur gelegentlich vermieten oder als professioneller Vermieter auftreten, alle Einnahmen sind in der Steuererklärung anzugeben. Das gilt auch, wenn Sie Ihren Camper nur einmalig privat vermieten.
Ab wann zahle ich Steuern fürs Wohnmobil vermieten?
Da es für Mieteinnahmen Freibeträge gibt und Einkommenssteuer nur für den Gewinn anfällt, zahlen Sie oft keine Steuern, wenn Sie Ihr Wohnmobil gelegentlich vermieten. Solange die Einnahmen nur die laufenden Unterhaltskosten decken (oder minimieren), erzielen Gelegenheitsvermieter keinen einkommenssteuerpflichtigen Gewinn. Trotzdem müssen Privatvermieter ein Kleingewerbe anmelden (Kosten: circa 30 Euro) und die Einkünfte beim Finanzamt deklarieren. Wer das nicht tut, begeht Steuerhinterziehung und macht sich strafbar.
Ab wann ist Wohnmobil vermieten gewerblich?
Vermieten Sie Ihr Wohnmobil regelmäßig mit der Absicht, auf Dauer Gewinn zu machen, liegt unter Umständen eine gewerbliche Tätigkeit nach § 15 Absatz 2 Einkommenssteuergesetz vor. Dann zahlen Sie zwar auf alle Gewinne Steuern, können dafür aber Kosten für Reparaturen, Wohnmobil-Stellplatz und Co. steuerlich geltend machen.
Tipp: Konsultieren Sie einen Steuerberater, wenn Sie Ihr privates Wohnmobil vermieten. Zu Abschreibung oder abzugsfähigen Aufwendungen ist eine individuelle Beratung sinnvoll. Ebenso weiß der Experte, ob Sie für das Wohnmobil vermieten ein Gewerbe anmelden müssen. So vermeiden Sie Probleme mit dem Finanzamt.