• Sie können anderen Personen Ihr Wohn­mobil vermieten und damit Geld verdienen.
  • Private Wohn­mobile ver­mieten Sie zum Bei­spiel über Zeitungs­inse­rate, Klein­anzei­gen und Online-Platt­formen.
  • Wie hoch Miet­ein­nahmen sind, hängt von Fahr­zeug­zustand, Modell und Saison ab. Miet­preise liegen ca. bei 70 bis 100 Euro pro Tag.
  • Zusätzlich zur Wohnmobil-Versi­che­rung können Privat­ver­mieter:innen eine Selbst­fahrer­ver­miet­fahrzeug-Ver­siche­rung abschließen. Die Allianz bietet diesen Zusatz­schutz nicht an.
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Ob es sich rentiert, einen Camper privat zu vermieten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel lohnt sich die gelegentliche Vermietung von Wohnmobilen privat. Denn mit den Mieteinnahmen können Sie laufende Kosten decken. Werfen Sie einen Blick auf unsere Kosten-Kalkulation:

Wie viel Sie verdienen, hängt unter anderem davon ab, wie oft Sie Ihren Camper vermieten. Wer sein Wohnmobil beispielsweise an 100 Tagen im Jahr vermietet, kann 7.000 bis 10.000 Euro Miete einnehmen. Was es kostet, ein Wohnmobil zu mieten, hängt von Fahrzeugmodell, Ausstattung und Saison ab. Der durchschnittliche Mietpreis für private Wohnmobile beträgt ca. 70 bis 100 Euro pro Tag.

Rechnen Sie damit, deutlich schwankende Preise zu erzielen, wenn Sie Ihren Camper vermieten. Die Nachfrage ist in der Hauptsaison deutlich größer als in Zwischen- und Nebensaison. Bedenken Sie dies bei der Höhe der Mieteinnahmen und Ihrer Kostenkalkulation. Sie möchten ja nicht draufzahlen, wenn Andere Ihr Wohnmobil von privat mieten.

Vermieten Sie Ihr privates Wohn­mobil über ein Internet­portal, dient die Platt­form als Vermittler zwischen Ihnen und miet­interessierten Personen. Für diese Dienst­leistung ist bei jeder Buchung eine Pro­vision fällig. Wie hoch die Gebühr für das Vermiet­geschäft ausfällt, hängt vom Portal ab (Stand: Januar 2024):

  • PaulCamper behält 15 Prozent des Miet­preises als Provision ein.
  • Privaten Vermietern und Vermieterinnen zieht Yescapa acht Pro­zent vom Miet­preis ab. Für Mieter:innen – also Personen, die den Camper von Ihnen privat mieten – fallen keine Gebühren an.
  • Bei Campanda zahlen Wohn­mobil­besitzer:innen eine individuelle Pro­vision für erfolg­reiche Ver­mietungen.

Von den Mieteinnahmen ziehen Sie alle laufenden Kosten (Versicherung, Wohn­mobil-Steuern, Stellplatz­miete, Wartung, etc.) ab. Auch der erhöhte Verschleiß und potenzielle Reparatur­kosten sind zu berück­sichtigen, wenn Sie Ihr Wohn­mobil ver­mieten. Die Kalkulation Ihres Gewinns ist erst realistisch, wenn Sie alle Kosten mit Ihren Ein­künften verrechnen.

Die Kostenkalkulation für einen sechs Jahre alten VW T5 California (Tacho­stand: 75.500 Kilo­meter) kann zum Beispiel wie folgt aussehen:

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Posten
Betrag in Euro pro Jahr
Wohnmobilversicherung – 660
Kfz-Steuer – 210
Wartung / Reparaturen – 700
Wertverlust – 1.500
Selbst­fahrer­vermiet­ver­siche­rung – 1.470
Vermittlungsprovisionen der Vermietplattform – 1.180
Mieteinnahmen + 7.500
Gewinn 1.780
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Egal, ob Sie gelegentlich Ihren Camper privat ver­mieten oder professionell vermieten: Sie geben alle Einnahmen in Ihrer Steuererklärung an – auch, wenn Sie einmalig Ihr Wohnmobil ver­mieten.
  • Ab wann zahle ich Steuern fürs Wohnmobil ver­mie­ten?

    Für Mieteinnahmen gibt es Freibeträge und Einkommens­steuer fällt nur für den Gewinn an. Deshalb zahlen Sie oft keine Steuern, wenn Sie Ihr Wohn­mobil gelegentlich privat vermieten. Solange die Ein­nahmen nur die laufenden Unter­halts­kosten decken (oder minimieren), erzielen Gelegenheits­vermieter:innen keinen einkom­mens­steuer­pflichtigen Gewinn. Trotzdem müssen Privat­ver­mieter:innen ein Klein­gewerbe anmel­den (Kosten: circa 30 Euro) und die Einkünfte beim Finanz­amt dekla­rie­ren. Wer das nicht tut, begeht Steuer­hinter­ziehung und macht sich strafbar.
  • Ab wann ist Wohnmobil ver­mie­ten gewerblich?

    Erfolgt die Vermietung eines Wohnmobils privat mit der Absicht, auf Dauer Gewinn zu machen, liegt unter Umständen eine gewerbliche Tätig­keit nach § 15 Absatz 2 Ein­kommens­steuer­gesetz vor. Dann müssen alle Gewinne versteuert werden. Kosten für Kfz-Steuer, Reparaturen oder Wohn­mobil-Stellplatz können Vermieter:innen steuerlich geltend machen.

    Tipp: Konsultieren Sie einen Steuer­berater oder eine Steuerberaterin, wenn Sie Ihr privates Wohn­mobil ver­mieten. Zu Ab­schreibung oder abzugs­fähigen Aufwen­dungen ist eine individuelle Beratung sinnvoll. Der Experte oder die Expertin weiß auch, ob Sie für das Wohn­mo­bil-Vermieten ein Gewerbe anmel­den und was Sie versteuern müssen. So vermeiden Sie Probleme mit dem Finanz­amt.

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Um Ihr Reisegefährt im Straßenverkehr bewegen zu dürfen, ist eine Wohnmobil Versicherung Pflicht. Möchten Sie Ihr Fahrzeug an andere Personen vermieten, ist eine reguläre Wohnmobilversicherung jedoch nicht ausreichend. Egal ob Sie Ihren Camper über Online-Plattformen oder per Anzeige vermieten, folgende Policen sind wichtig:
  • Wohnmobil-Haftpflicht­schutz: Ohne gesetzlich vorgeschrie­bene Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie Ihr Campingmobil weder zulassen noch im Straßen­ver­kehr bewegen.
  • Kaskoversicherung: Damit Schä­den am Camper versi­chert sind, ist eine Kaskoversicherung erforder­lich. Neben allen Teilkasko­schä­den (z.B. durch Dieb­stahl, Hagel, Sturm oder Brand) deckt die Voll­kasko­ver­si­che­rung auch selbst verschul­dete Unfall­kosten am Wohn­mobil sowie Schäden durch Vanda­lismus ab.
  • Wohnmobilvermieter-Schutz­brief: Die Zusatz­police hilft bei Pannen im europä­ischen Aus­land und deckt Kosten für Unfall­hilfe, Abschlepp­dienst oder Ersatz­fahr­zeug ab.
  • Selbstfahrer­vermiet­ver­si­che­rung: Der Zusatzschutz für selbstge­nutzte Vermiet­fahr­zeuge greift, wenn Ihre Mieter:innen einen Unfall oder Schaden verur­sachen. Diese Versicherung können Sie bei der Allianz nicht abschließen.
  • Veruntreuungs­ver­si­che­rung: Die Zusatz­versicherung für Selbst­fah­rer­ver­miet­fahr­zeuge schützt den Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin, wenn Mieter:innen das Wohn­mobil entwen­den oder weiter­verkaufen.
Noch Fragen zur Allianz Wohn­mobil-Versicherung? Unser Service-Team berät Sie gerne. 
Sie möchten Ihr Wohn­mobil bei der Allianz versichern? Hier berechnen Sie Ihren Tarif.

Vermieten Sie Ihr Wohnmobil tage­weise über eine Vermietplattform im Internet, ist das Fahrzeug in der Regel auto­ma­tisch über den Anbieter versichert. Meist beinhalten die Tarife ein Rundum­paket aus Kfz-Haftpflicht­, Voll­kasko und Bau­steinen, die Sie optional hinzu­buchen können. Etwa eine 24-Stunden-Pannen­hilfe: Mit der Zusatzversicherung des Vermietportals stellen Sie sicher, dass Ihre Mieter:innen bei einer Panne schnell wieder mobil sind. Bei hochwertig ausgestatteten Campern lohnt sich eine Innen­raum­versicherung. Die Zusatzversicherung übernimmt Kosten für die Reparatur von Beschädigungen im Inneren des Reisegefährts (z. B. an Polstern, Campingküche).

Wichtig: Oft gelten Zusatz­ver­siche­rungen nur für Wohn­mobile bis 3,5 Tonnen. Einzelne An­bieter (z. B. PaulCamper) versichern auch Reise­mobile bis 7,5 Tonnen.

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Bevor Sie Ihr eigenes Wohnmobil privat vermieten, sollten Sie sich über folgende Aspekte Gedanken machen:
  • Aufwand: Machen Sie sich bewusst, dass das Wohnmobilvermieten Zeit und Nerven kostet. Zum Beispiel für den Erstkontakt mit potenziellen Mietern und Mieterinnen, Fahrzeugübergabe und -rück­nahme sowie regelmäßige Reinigungs- und Wartungs­arbeiten. Auch sollten Sie Vermiet­kalender, Online­profil oder Webseite stets aktuell halten.
  • Übergabe: Gerade Camping­neulinge können mit oder in Ihrem Wohnmobil schnell Schaden anrichten. Planen Sie bei der Fahrzeug­übergabe daher eine umfassende Einweisung ein: von Benutzung der Gasflaschen und Umgang mit der Kochmöglichkeit über Befüllen des Wassertanks bis hin zum Entleeren der Toilette.
  • Vertragliches: Neben dem Mietvertrag ist ein Übergabe- und Rückgabe­protokoll unerlässlich, das beide Seiten unterschreiben. Im Dokument vermerken Sie Zustand (z.B. bestehende Schäden) und Ausstattung Ihres Wohnmobils sowie die Rückgabe­bedingungen. Vergessen Sie nicht die Kaution – für den Fall, dass neue Schäden hinzukommen.
  • Wie kann ich mein Wohnmobil privat vermieten?

    Als Privatperson haben Sie verschie­de­ne Möglich­keiten, Ihr Wohn­mobil zu vermieten. Gängige Vermiet­optionen sind:

    • Camper als Online-Kleinanzeige oder Zeitungsinserat einstellen
    • Wohnmobil in Camping­zeit­schrif­ten anbieten
    • Eigene Vermietungswebseite (mit Kalenderfunktion) erstellen
    • Wohnmobil auf gewerblicher Ver­mie­tungs­plattform inserieren
  • Welchen Vorteil hat Wohnmobil-Sharing über Online-Plattformen?

    Sharing- und Vermietungsportale wie Campanda, PaulCamper oder Yescapa bringen Mieter:innen und Vermieter:innen von Wohn­mobilen zusam­men. Ihr Wohnmobil vermieten Sie privat ohne großen Auf­wand, indem Sie ein Inserat einstellen und ihr Rei­se­mobil potenziellen Mietern und Mieterinnen prä­sen­tie­ren. Der Vorteil solcher Platt­formen sind die öffent­lichen Nutzer­be­wer­tungen. Dadurch entsteht eine soziale Kon­trolle innerhalb der Com­munity. Sowohl Vermieter:innen als auch Mieter:innen haben Inte­res­se an einer reibungslosen Ab­wick­lung. Schwarze Schafe haben auf lange Sicht keine Chance.
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  • Welche Risiken gibt es, wenn ich mein Wohnmobil privat vermiete?

    Wer seinen Camper an fremde Personen vermietet, geht ein unternehmerisches Risiko ein. Verschleiß am Fahrzeug und Schadensrisiko erhöhen sich, je öfter Sie Ihr Wohnmobil vermieten. Entsprechend steigen die Reparatur­kos­ten. Schä­den am Kfz sind zwar versichert, aber trotzdem ärgerlich – insbesondere, wenn Sie das Reisemobil gleich im An­schluss wieder vermieten möchten.

    Außerdem riskieren Wohnmobilvermieter:innen, dass Mieter:innen die vereinbarten Bedingungen nicht einhalten. Zwar können Sie Reiseroute, Destination und geplante Fahrzeugnutzung vorher abstimmen, während der Vermietung aber nicht über­prü­fen. Das heißt: Sie müssen darauf vertrauen, dass Ihre Mieter:innen nicht doch ein Festival ansteuern oder trotz Hunde­verbots einen Vierbeiner mit auf Reisen nehmen.

  • Welche Voraussetzungen sollten Wohnmobil-Mieter erfüllen?

    In der Regel dürfen Fahrer und Fahrerinnen ab 21 Jahren ein Wohn­mobil mieten. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindest­alter gibt es in Deutschland nicht. Viele Anbieter:innen fordern aber eine Mindest­zeit der Fahrerlaubnis.

    Die meisten Camping­mobile wiegen unter 3,5 Tonnen und dürfen mit Führer­schein­klasse B gefahren werden. Für Camper über 3,5 Tonnen ist Klasse C1 oder C erforder­lich. Über­prüfen Sie, ob Ihr Mieter oder Ihre Mieterin einen entsprechenden Wohnmobil-Führerschein besitzt und Ihr Fahr­zeug steuern darf. Nur so ist die Wohn­mobil-Sicher­heit und die aller Verkehrs­teilnehmer:innen gewährleistet.

  • Kann ich mir meine Wohnmobil-Mieter aussuchen?

    In der Regel ja. Vermieten Sie Ihr Wohnmobil über eine eigene Webseite, Zeitungsinserate oder Online-Kleinanzeigen, entscheiden Sie selbst, wem Sie den Camper anvertrauen. Sie können Anfragen nach Belieben annehmen oder ablehnen.

    Auch bei Wohnmobilvermietungen über eine Sharing-Plattform sind Sie nicht verpflichtet, jede Buchungsanfrage anzunehmen. Sobald eine interessierte Person eine Anfrage stellt, können Sie über die Plattform Nachrichten austauschen. Das heißt: Sie entscheiden erst nach der persönlichen Kontaktaufnahme, ob Sie die Buchungsanfrage bestätigen oder absagen.

  • Was ist eine Selbst­fah­rer­mietver­si­che­rung fürs Wohn­mo­bil?

    Die soge­nan­nte Selbst­fahrer­miet­ver­siche­rung fürs Wohnmobil greift, wenn der oder die Eigen­tümer:in mit dem Cam­per unterwegs ist. Aber auch, wenn Mieter:innen das Kfz zeitweise nutzen. Diese spezielle Ver­si­che­rung ist notwendig, wenn Sie Ihr Campingfahrzeug anderen Personen überlassen und dafür ein Entgelt berechnen.

    Versichert sind alle Fahrer:innen mit gültigem EU-Führer­schein. Verur­sachen Mieter:innen mit Ihrem Reise­mobil einen Unfall, springt die Selbst­fahrer­vermiet­fahrzeug-Versi­che­rung ein. Ohne Selbst­fahrer­miet­ver­sicherung bleiben Sie auf dem Scha­den sitzen.

    Beim Selbstfahrermietversicherung-Vergleich ist die Auswahl meist überschaubar. Eigenständige Selbstfahrer­vermietfahrzeug-Ver­sicherungen bieten nur we­nige Kfz-Versicherer an. Denn aufgrund des wechseln­den Fahrerkreises be­steht erhöhtes Schadens­risiko. Dieses abzudecken, lohnt sich für viele Ver­si­che­rungs­gesellschaften nicht.

  • Für welche Fahrzeuge kann ich eine Selbstfahrervermietfahrzeug-Versicherung abschließen?

    In der Regel können Sie eine Selbstfahrervermietfahrzeug-Versicherung für Pkw, Wohnmobile, Wohnwagen und Lkw ab­schlie­ßen. Luxus- und Sportwagen, Roller, Motorräder, Quads, Trikes, Anhänger und Oldtimer (z. B. Wohnmobil-Oldtimer) sind oft vom Versicherungsschutz ausgenommen. Aufgrund des erhöhten Schadenrisikos begrenzen einige Anbieter den Versicherungsschutz auf reguläre Pkw.
  • Was kostet eine Selbstfahrervermietversicherung für Wohnmobile?

    Im Gegensatz zu einer regulären Wohn­mobil Ver­siche­rung kostet eine Selbst­fahrer­miet­versiche­rung für Wohn­mobile bis zu 2.500 Euro im Jahr. Grund für die teure Versicherungs­prämie ist das erhöhte Schadens- und Unfall­risiko, das der un­be­grenzte und stets wechselnde Fahrer­kreis mit sich bringt.

    Außerdem muss das Wohn­mobil regel­mäßig zur Haupt­unter­suchung: Neue Camper bis 3,5 t bringen Sie nach 36 Monaten zur ersten HU, danach alle 24 Monate. Bei Reise­mobilen über 3,5 t bis 7,5 t steht die erste HU 24 Monate nach Wohn­mobil-Zu­las­sung an. An­schlie­ßend erfolgt der Check alle 24 Monate, nach dem sechsten Jahr alle zwölf Monate. Bei WoMos über 7,5 t dauert es zwölf Monate bis zur ersten HU und dann weiter jährlich. Sprich: Eine Selbst­fahrer­vermiet­fahrzeug-Ver­siche­rung lohnt sich erst, wenn Sie mit ent­sprechend hohen Miet­ein­nahmen rechnen können.

  • Kann ich die Anschaffung eines Wohnmobils steuerlich absetzen, wenn ich dieses privat vermiete?

    Das hängt davon ab, ob die Vermietung des Wohn­mo­bils von privat gelegent­lich oder unter­nehmerisch erfolgt. Zum Beispiel: Statt Ihr neues Wohnmobil winterfest zu machen, möchten Sie es außer­halb der Reise­saison ein- oder zwei­mal privat vermieten. In diesem Fall können Sie die An­schaf­fungs­kosten meist nicht steuer­lich absetzen. Ab welcher Ver­miet­dauer, Mieter­anzahl und Ein­nahmen­höhe die steuer­liche Abschreibung der An­schaf­fungs­kosten möglich ist, klären Sie am besten mit einem Steuer­berater oder einer Steuerberaterin.
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