- Mieten Sie ein Wohnmobil bei einem gewerblichen Anbieter oder über eine Online-Plattform, sind Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung meist standardmäßig im Mietpreis enthalten.
- Wenn Sie ein Wohnmobil mieten, zahlen Sie bei Schäden trotz Versicherung eine Selbstbeteiligung. Kommt es während Ihres Campingurlaubs zu mehreren Schadensfällen, ist der Selbstbehalt jedes Mal in voller Höhe fällig.
- Für Reisegepäck und andere bewegliche Gegenstände, die sich während der Mietzeit im Camper befinden, bieten gewerbliche Wohnmobilvermieter oft eine Inhaltsversicherung an. Wer Stornogebühren bei Nicht-Antritt vermeiden möchte, schützt sich mit einer Reiserücktrittsversicherung.
Wohnmobil mieten: Kurz erklärt
Was ist bei der Versicherung eines Miet-Wohnmobils zu beachten?
Miet-Wohnmobile sind haftpflicht- und vollkaskoversichert
Schließen Sie einen Mietvertrag für ein Campingfahrzeug ab, ist darin automatisch ein umfassendes Versicherungspaket mit Kfz-Haftpflicht und Vollkasko enthalten. Das gilt für professionelle Wohnmobilvermietungen genauso wie für Online-Plattformen, die Wohnmobile von Privatpersonen vermitteln. Viele Camper-Sharing-Anbieter kooperieren mit großen Versicherungsunternehmen, über die private Reisemobile in ihrer Flotte standardmäßig abgesichert sind.
Tipp: Ein Kfz-Haftpflichtversicherungsvergleich lohnt sich. Denn bei einigen Versicherern ist eine Mallorca-Police kostenloser Leistungsbestandteil der Kfz-Haftpflicht – ein sinnvoller Zusatzschutz, wenn Sie mit dem Miet-Wohnmobil im Ausland unterwegs sind.
Bei Schäden am Mietfahrzeug ist eine Selbstbeteiligung fällig
Zwar sind gemietete Wohnmobile mit Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung bei Unfällen rundum abgesichert. Im Schadensfall zahlen Mietende allerdings eine Selbstbeteiligung (Selbstbehalt). Das bedeutet: Je nach Versicherer beteiligen Sie sich zum Beispiel mit 500 Euro an den Kosten für Teilkaskoschäden wie einen Wildunfall. Bei einem Vollkaskoschaden (etwa, wenn Unbekannte Ihr gemietetes Camping-Kfz mutwillig demolieren) stellt die Versicherung Ihnen beispielsweise 1.000 Euro Selbstbeteiligung in Rechnung.
Wichtig: Kommt es während der Mietzeit zu mehreren Schadensfällen, ist der Selbstbehalt jedes Mal in voller Höhe fällig. Die teils erheblichen Kosten reduzieren Sie mit einer Selbstbehaltsversicherung. Ein Selbstbehalt-Ausschluss, auch Collision Damage Waiver (CDW) genannt, zahlt sich aus, wenn im Mietvertrag eine hohe Selbstbeteiligung vorgesehen ist. Mit dem "Kosten-Airbag" verringert sich Ihr Eigenanteil pro Schadenfall zum Beispiel von 1.000 Euro auf 300 Euro.
Welche Schäden deckt die Versicherung bei gemieteten Reisemobilen ab?
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Schadensart | Kfz-Haftpflicht | Teilkasko | Vollkasko |
Schäden, die Sie anderen Personen oder deren Eigentum mit dem Wohnmobil zufügen | ✔ | ✔ | ✔ |
Diebstahl | ✗ | ✔ | ✔ |
Brand, Explosion | ✗ | ✔ | ✔ |
Elementarschaden (z.B. Hagel, Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung) | ✗ | ✔ | ✔ |
Glasbruch | ✗ | ✔ | ✔ |
Kollision mit (Wild-)Tieren | ✗ | ✔ (je nach Anbieter) | ✔ |
Tierbiss | ✗ | ✔ (je nach Anbieter) | ✔ |
Fahrzeugverlust oder -schaden durch Benutzung von Fähren (z.B. Stranden, Kollision, Untergang) | ✗ | ✔ (je nach Anbieter) | ✔ |
Vandalismus | ✗ | ✗ | ✔ |
Mit- oder selbstverschuldeter Unfallschaden | ✗ | ✗ | ✔ |
Totalschaden | ✗ | ✗ | ✔ |
Weitere Infos zum Leistungsumfang
Kaskoversicherungen schützen auch Fenster, Dach und Fahrwerk des Campers
Die Kaskoversicherung greift in der Regel bei allen Beschädigungen an der Außenseite des Miet-Wohnmobils. Meist erstreckt sich der Versicherungsschutz auf folgende Fahrzeugteile:
Tipp: Ein geplatzter Wohnmobilreifen zählt nicht als Unfall und ist weder über Teil- noch Vollkasko versichert. Enthält das Versicherungspaket Ihres Reisemobils einen Schutzbrief, sind Sie nach einer Reifenpanne schneller wieder mobil. Der Versicherer erstattet Ihnen die Kosten für Pannenhilfe und Abschleppdienst.
Für Schäden im Innenraum des Campers haften Mietende
Handeln Sie grob fahrlässig, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz
Welche Versicherungen noch sinnvoll sind
Ihre privaten Wertsachen schützt eine Inhaltsversicherung
Wer von der Wohnmobil-Reise zurücktritt, vermeidet mit der Reiserücktrittsversicherung Stornokosten
Sagen Sie Ihren Campingurlaub zum Beispiel wegen Krankheit kurzfristig ab, verlangt die Wohnmobilvermietung in der Regel Stornierungsgebühren. Diese zahlen Sie aus eigener Tasche – es sei denn, Sie haben eine Reiserücktrittsversicherung. Dann übernimmt der Versicherer die Kosten, die Ihnen der Fahrzeugvermieter in Rechnung stellt.
Brechen Sie die Wohnmobilreise vorzeitig ab, kommen ebenfalls Stornogebühren auf Sie zu. Mit einer Reiseabbruchversicherung sind Sie für solche Fälle abgesichert: Fahren Sie zum Beispiel aufgrund eines Todesfalls früher nach Hause, erhalten Sie die Mietkosten anteilig für die nicht genutzte Zeit zurück.
Wichtig: Sowohl bei Reiserücktritts- als auch Reiseabbruchversicherungen unterscheiden sich Leistungsumfang und Höhe der Kostenübernahme von Anbieter zu Anbieter. Prüfen Sie daher in den Versicherungsbedingungen, welche Versicherungsfälle abgedeckt sind. Stornieren Sie Ihr Miet-Wohnmobil vorsorglich aus Angst vor Pandemien wie dem Corona-Virus, greift der Reiseschutz in der Regel nicht.
Wie laufen Übergabe und Rückgabe bei Miet-Reisemobilen ab?

Fertigen Sie bei Abholung des Miet-Wohnmobils ein Übergabeprotokoll an
Egal, ob Sie das Campingfahrzeug über eine gewerbliche Wohnmobilvermietung, eine Online-Plattform oder bei einer Privatperson buchen: Inspizieren Sie das Fahrzeug bei der Abholung gemeinsam mit dem Mietwagenanbieter. Halten Sie eventuelle Mängel, Kilometerstand und Tankfüllung des Kfz in einem Übergabeprotokoll schriftlich fest. Kontrollieren Sie zudem, ob alle zugesagten Ausrüstungsgegenstände an Bord sind.
Das Dokument unterschreiben Sie erst, wenn Sie das Reisemobil gründlich inspiziert und außen sowie innen auf Schäden überprüft haben.
Diese Checkliste hilft bei der Kontrolle der Innenraumausstattung
Machen Sie sich in Ruhe mit allen Fahrzeugfunktionen vertraut, bevor Sie sich die Fahrzeugpapiere (meist in Kopie) von der Vermietung aushändigen lassen und abfahren. In der Regel hinterlegen Sie per Kreditkarte eine Kaution für das Campingmobil. Geben Sie es in einwandfreiem Zustand zurück, erstattet der Vermieter oder die Vermieterin Ihnen die Summe in voller Höhe zurück.
Lassen Sie sich die Rückgabe des Campers schriftlich bestätigen
Am Ende des vereinbarten Mietzeitraums geben Sie das Wohnmobil der Vermietung pünktlich, vollgetankt und mit entleertem Frischwasser- und Abwassertank zurück. Achten Sie darauf, dass sich keine persönlichen Gegenstände mehr im Fahrzeug befinden. Den Zustand und die vertragsgemäße Übergabe des mobilen Heims halten Sie schriftlich in einem Rückgabeprotokoll fest. In dem Dokument sind neben eventuellen Beschädigungen Kilometerstand und Tankfüllung vermerkt. Nachdem beide Parteien das Protokoll unterzeichnet haben, steht der Rückerstattung Ihrer hinterlegten Kaution nichts mehr im Wege.
Übrigens: In der Regel sind Sie nicht verpflichtet, das Miet-Wohnmobil vor der Rückgabe zu putzen. Händigen Sie das Fahrzeug mit "normalen" Verschmutzungen und in ansonsten einwandfreiem Zustand aus, ist die Reinigung als Teil der Servicepauschale im Mietpreis inbegriffen. Ist der Camper innen oder außen stark verschmutzt, kann Ihnen die Vermietung die Kosten für die umfangreiche Fahrzeugreinigung nachträglich in Rechnung stellen.
Wohnmobil mieten: Das sind die Vorteile
Miet-Wohnmobil kostet oft unter 100 Euro pro Tag
Je nach Mietsaison, Größe, Ausstattung und Zustand des Fahrzeugs, zahlen Sie für ein gemietetes Wohnmobil täglich rund 80 bis 190 Euro. Um Wohnmobil-Versicherung, Wartung und Co. brauchen Sie sich bei Mietcampern in der Regel keine Gedanken machen. Die Versicherungsgebühren sind im Mietpreis inbegriffen. Zudem zahlen Sie eine einmalige Servicepauschale, in der unter anderem die Kosten für Übergabe und Rücknahme sowie Reinigung des Kfz enthalten sind.
Zum Vergleich: Ein neues Reisemobil mit Basisausstattung ist ab ca. 40.000 Euro erhältlich. Hinzu kommen Gebühren für Zulassung, Kfz-Steuer, Service-Checks und Wohnmobilversicherung.
Gewerbliche Vermieter und Online-Portale vermitteln Reisemobile jeder Art
Ein mobiles Heim mieten können Sie bei zahlreichen gewerblichen Wohnmobilvermietungen. Dazu zählen unter anderem die Deutsche Reisemobil Vermietung (DRM), der ADAC sowie Kooperationspartner von Wohnmobilherstellern.
Daneben gibt es immer mehr Online-Plattformen, über die Privatpersonen ihre Campingfahrzeuge zeitweise vermieten. Eininge Anbieter haben vollausgestattete Alkoven bekannter Marken ebenso im Programm wie selbst umgebaute Kastenwagen.
Wer ein Wohnmobil mietet, ist im Schadenfall abgesichert
Egal für welchen Anbieter und welche Preiskategorie Sie sich entscheiden: Mieten Sie den Camper bei einer gewerblichen Wohnmobilvermietung oder online über eine Carsharing-Plattform, sind Sie bei Unfällen und sonstigen Schäden über die Fahrzeugvermietung versichert.
Stellt Ihnen dagegen ein Bekannter oder eine Bekannte ein privates Wohnmobil zur Verfügung, klären Sie die Versicherungsfrage im Vorfeld. Ist das Campingmobil als Selbstfahrervermietfahrzeug zugelassen, sind Sie im Schadensfall über die Haftpflicht- und Kaskoversicherung des Fahrzeughalters bzw. der Fahrzeughalterin abgesichert.
Hat die Ihnen bekannte Person das Wohnmobil regulär angemeldet, greift deren Wohnmobilversicherung nicht automatisch bei Schäden, die andere Menschen mit oder an dem Kfz verursachen. Das bedeutet: Für Beschädigungen, die während der Leihe am Reisemobil entstehen, haften Sie selbst.
Was ist eine Selbstfahrervermietversicherung fürs Wohnmobil?
Sie möchten Ihr eigenes Wohnmobil privat vermieten? In diesem Fall reicht eine reguläre Wohnmobilversicherung nicht aus. Sie benötigen eine sogenannte Selbstfahrervermietversicherung. Diese greift sowohl, wenn Sie als Eigentümer:in mit dem Camper unterwegs sind, als auch wenn andere Fahrer oder Fahrerinnen das Kfz gegen eine Mietgebühr nutzen. Verursachen Mietende Ihres Reisemobils einen Unfall, springt der Versicherer ein – andernfalls bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.
Eine reine Selbstfahrervermietversicherung bieten allerdings nur wenige Kfz-Versicherer an. Denn aufgrund des wechselnden Fahrerkreises besteht ein erhöhtes Schadensrisiko. Meist beinhalten die Tarife ein Rundumpaket aus Kfz-Haftpflichtversicherung, Vollkaskoversicherung und Bausteinen, die Sie als Zusatzversicherung optional hinzubuchen. Erweitern Sie die Police zum Beispiel mit einer Veruntreuungsversicherung, sind Sie als Fahrzeughalter:in abgesichert, wenn Mieter oder Mieterinnen Ihr Wohnmobil entwenden.
Was ist zu beachten, wenn ich mit dem Camper ins Ausland fahre?
Grundsätzlich gilt: In welche Länder Sie mit dem Campingfahrzeug reisen dürfen, ist im Mietvertrag geregelt. Häufig schließen Wohnmobilvermietungen Nicht-EU-Länder wie Russland oder die Türkei aus. Der Grund: In diesen Staaten sind weder Versicherungsschutz noch Unfall- und Pannenhilfe nach westeuropäischen Standards gewährleistet. Die Einreise in EU-Mitgliedsländer wie Österreich, Italien oder Portugal ist bei den meisten deutschen Mietfahrzeuganbietern problemlos möglich.
Wichtig: Teilen Sie dem Vermieter oder der Vermieterin bei Buchung mit, ob Sie mit dem Wohnmobil ins Ausland fahren. Gegebenenfalls ist es erforderlich, den Versicherungsschutz gegen einen Aufpreis zu erweitern.
Mieten Sie außerhalb Deutschlands ein Campingmobil an, überprüfen Sie die Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht. Unabhängig vom Reiseland sollte die Haftpflicht-Versicherungssumme mindestens eine Million Euro betragen. In der Türkei sieht die gesetzliche Mindestdeckungssumme beispielsweise nur 250.000 Euro bei Personenschäden vor. Für Schäden, die über diese Summe hinausgehen, kommen Sie selbst auf.
Wer darf ein Wohnmobil mieten und fahren?
Die meisten Wohnmobilvermietungen fordern ein Mindestalter von 21 Jahren, Führerscheinklasse B ("Autoführerschein") und mindestens ein Jahr Fahrpraxis. In der Regel dürfen Sie unter diesen Voraussetzungen Camper bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse ausleihen. Um schwerere Wohnmobile bis 7,5 Tonnen zu mieten, ist ein Führerschein der Klasse C oder C1 und je nach Anbieter ein Mindestalter von 25 Jahren erforderlich.
Um ein Wohnmobil im Straßenverkehr bewegen zu dürfen, benötigen Sie die dafür erforderliche Fahrerlaubnis. Wiegt das Kfz maximal 3,5 Tonnen, dürfen bereits junge Erwachsene ab 17 Jahren mit einem Führerschein der Klasse B ans Steuer ("begleitetes Fahren"). Ab 18 Jahren ist keine Begleitperson mehr notwendig. Bei Reisemobilen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen Gesamtmasse können Sie die benötigte Führerscheinklasse C bzw. C1 erwerben – vorausgesetzt Sie sind volljährig.
Werde ich bei einem Schaden am Miet-Wohnmobil in meiner Pkw-Versicherung zurückgestuft?
Sollte ich das Wohnmobil privat oder bei einem professionellen Anbieter mieten?
Kann ich zusätzliche Fahrer oder Fahrerinnen eintragen lassen?
In der Regel ist es problemlos möglich, mehrere Fahrer:innen in den Mietvertrag Ihres Campingfahrzeugs aufzunehmen. Viele Wohnmobilvermietungen tragen Zusatzfahrer und Zusatzfahrerinnen kostenlos ein. Bei einigen Anbietern ist der erweiterte Fahrerkreis mit erhöhten Mietgebühren verbunden – insbesondere, wenn es sich um Fahrerinnen und Fahrer unter 25 Jahren handelt.
Sind Wohnmobilversicherungen altersbeschränkt?
Eine Kfz-Versicherung für Wohnmobile oder Wohnwagen können Sie ab 18 Jahren abschließen. Bedenken Sie, dass Sie als Fahranfänger oder Fahranfängerin aufgrund des erhöhten Unfallrisikos höhere Beiträge zahlen als ältere Versicherungsnehmer:innnen.
Was ist der Unterschied zwischen der Kfz-Versicherung für Wohnmobil und Pkw?
Ein Wohnmobil nutzen Sie in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum im Jahr und können es als Zweitwagen versichern. Im Vergleich zur Kfz-Versicherung des Pkw, den Sie als Alltagsfahrzeug nutzen, fallen die Versicherungsbeiträge daher vergleichsweise günstig aus.
Zudem stufen Wohnmobilversicherer Sie anhand Ihrer unfallfrei gefahrenen Jahre in eine von 20 Schadenfreiheitsklassen ein. Bei der regulären Pkw-Versicherung sind es je nach Anbieter bis zu 50 Schadenfreiheitsklassen. Bei Wohnmobilen erfolgt außerdem keine Einteilung in Regional- oder Typklassen, um den Versicherungsbeitrag zu berechnen.


Mo bis Sa 8-20 Uhr

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