Vereinfacht gesagt ist ein Oldtimer ein Auto, Motorrad, Wohnmobil oder anderes Fahrzeug, dessen Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt. Eine genaue Oldtimer-Definition gibt es in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Laut § 2 Nummer 22 gilt ein Kfz als Oldtimer, das:
- … vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Straßenverkehr zugelassen wurde.
- … weitestgehend dem Originalzustand entspricht. Das heißt: Umbauten oder Nachrüstungen sind in sehr begrenztem Umfang zulässig. Bei den Reifen ist zum Beispiel nur die Originalausführung oder eine Rad-Reifen-Kombination aus derselben Baureihe zulässig.
- … in einem guten Erhaltungszustand ist. Sprich: Das Fahrzeug ist gepflegt und weist keine größeren Schäden auf.
- … zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient. Das bedeutet: Das Kfz gilt als Zeitzeuge einer bestimmten Epoche, Automarke oder Modellserie.