- Die Oldtimer-Anmeldung bei der Zulassungsstelle ist Bedingung, um ein historisches Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren.
- Bei der Oldtimer-Zulassung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie können Ihren Klassiker mit H-Kennzeichen, H-Saisonkennzeichen oder rotem 07-Kennzeichen (= Wechselkennzeichen) anmelden.
- Erfüllt Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen, hat die Oldtimer-Zulassung für Sie mehrere Vorteile. Unter anderem gibt es eine günstige Kfz-Versicherung und Steuervorteile für Oldtimer.
- Sie können für Oldtimer eine reguläre Pkw-Versicherung oder eine Oldtimer-Versicherung mit vergünstigtem Beitrag abschließen.
Oldtimer-Zulassung: So melden Sie Ihren Klassiker an

Oldtimer-Zulassung: Kurz erklärt
Oldtimer anmelden: Voraussetzungen
Ab wann ist ein Auto ein Oldtimer?
Vereinfacht gesagt ist ein Oldtimer ein Auto, Motorrad, Wohnmobil oder anderes Fahrzeug, dessen Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt. Eine genaue Oldtimer-Definition gibt es in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Laut § 2 Nummer 22 gilt ein Kfz als Oldtimer, das:
- … vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Straßenverkehr zugelassen wurde.
- … weitestgehend dem Originalzustand entspricht. Das heißt: Umbauten oder Nachrüstungen sind in sehr begrenztem Umfang zulässig. Bei den Reifen ist zum Beispiel nur die Originalausführung oder eine Rad-Reifen-Kombination aus derselben Baureihe zulässig.
- … in einem guten Erhaltungszustand ist. Sprich: Das Fahrzeug ist gepflegt und weist keine größeren Schäden auf.
- … zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient. Das bedeutet: Das Kfz gilt als Zeitzeuge einer bestimmten Epoche, Automarke oder Modellserie.
30 Jahre: Ist Baujahr oder Erstzulassung Stichtag für ein H-Kennzeichen?
Bei der Oldtimer-Zulassung ist das Alter bzw. Baujahr des Kfz-Klassikers nachrangig. Entscheidend für die Vergabe des H-Kennzeichens beispielsweise bei Motorrad oder Auto ist das Datum der Erstzulassung. Dieses muss 30 Jahre zurückliegen. Ist in den Fahrzeugpapieren etwa ein Tag im Jahr 1995 als Datum der erstmaligen Zulassung angegeben, können Sie den Oldtimer ab genau diesem Tag im Jahr 2025 zur Begutachtung vorführen. Sobald das Oldtimer-Gutachten vorliegt, können Sie das H-Kennzeichen beantragen.
Wichtig: Bei der Oldtimer-Anmeldung beträgt das Fahrzeugalter mindestens 30 Jahre. Das Kfz kann auch schon 40 Jahre alt sein – zum Beispiel, wenn die Erstzulassung erst nach zehn Jahren erfolgte.
Voraussetzungen für H-Kennzeichen
Für die Oldtimer-Zulassung reicht es nicht, wenn das Auto der gesetzlichen Oldtimer-Definition gemäß FZV entspricht. Es gibt weitere Kriterien für H-Kennzeichen. Sie können Ihr Auto als Oldtimer anmelden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- Hauptuntersuchung (HU): Der Prüfbericht bestätigt, dass Ihr Kfz verkehrssicher ist und den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entspricht.
- Gültige Oldtimer-Versicherung: Ohne Kfz-Haftpflicht darf Ihr historisches Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
- Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO: In dem Dokument bestätigt eine anerkannte sachverständige Person oder ein oder eine Prüfingenieur:in (z. B. von TÜV, DEKRA) den erhaltungswürdigen Zustand des Fahrzeugs. Um eine Oldtimer-Zulassung zu erhalten, legen Sie das Gutachten bei der Zulassungsstelle vor.
Wann lohnt sich die Oldtimer-Zulassung?
Eine Oldtimer-Anmeldung ist vor allem bei großmotorigen Fahrzeugen mit einem Hubraum ab etwa 1.200 Kubikzentimetern (ccm) sinnvoll. Auch für Halter:innen sehr alter Fahrzeuge ohne geregelten Katalysator (G-Kat) hat die Zulassung mit H-Kennzeichen finanzielle Vorteile.
Wer einen jungen Klassiker aus den 80er-Jahren fährt, sollte vorab nachrechnen, ob die Oldtimer-Zulassung tatsächlich Kosten spart. Das gilt auch für Halter:innen kleinmotoriger Benziner, die einen geregelten Katalysator haben und Euro-2-Abgasnorm entsprechen.
Oldtimer-Zulassung: Möglichkeiten
Oldtimer-Zulassung mit H-Kennzeichen
Oldtimer-Anmeldung mit H-Saisonkennzeichen
Oldtimer-Zulassung mit rotem 07-Kennzeichen
Oldtimer-Sammler:innen können das rote 07-Kennzeichen im Wechsel an mehreren Fahrzeugen verwenden. Für Klassiker mit 07er-Nummer ist keine regelmäßige Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) vorgeschrieben. Auch eine gültige Betriebserlaubnis ist nicht nötig. Die Hürden für die Oldtimer-Zulassung mit rotem Wechselkennzeichen sind aber besonders hoch. Neben den allgemeinen Bedingungen für die Oldtimer-Anmeldung gelten diese strikten Regeln:
- Eingeschränkte Nutzung: Das 07er-Kennzeichen dürfen Sie nur in Zusammenhang mit Veranstaltungen verwenden, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Auch Probe-, Werkstatt-, Prüf- und Überführungsfahrten sind gestattet. Spontane Alltagsfahrten sind mit rotem Kennzeichen tabu.
- Fahrtenbuch: In vielen Bundesländern ist es Pflicht, Einzelfahrten mit der 07er-Nummer zu protokollieren. Für den oder die Halter:in bedeutet das bürokratischen Aufwand.
- Probleme im Ausland: Fahrten außerhalb Deutschlands können bei Oldtimern mit rotem Sonderkennzeichen Schwierigkeiten bereiten. Nicht alle Länder erkennen das Nummernschild an. Sind Sie zu einer ausländischen Oldtimer-Veranstaltung unterwegs, sollten Sie die Einladung oder einen ähnlichen Nachweis dabeihaben. So vermeiden Sie Probleme bei Einreise oder Verkehrskontrollen.
Zulassung mit regulärem Kennzeichen
Oldtimer zulassen: Unterlagen
Sie möchten Ihr Fahrzeug zum Oldtimer ummelden und ein H-Kennzeichen oder Saisonkennzeichen beantragen? Wenn Sie den Oldtimer zulassen, sind diese Unterlagen nötig:
Wer ein rotes 07er-Kennzeichen beantragen will, braucht zusätzlich diese Dokumente:
Oldtimer mit ausländischen Papieren in Deutschland anmelden
Eine Oldtimer-Zulassung ohne Unterlagen ist auch bei Importfahrzeugen nicht möglich. Wer einen Klassiker aus dem Ausland importiert, braucht für die Oldtimer-Anmeldung in Deutschland in der Regel eine Vollabnahme durch eine Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA. Je nachdem, ob das Kfz aus einem EU- oder Nicht-EU-Land stammt, sind für die Oldtimer-Zulassung weitere Nachweise erforderlich. Dazu gehören unter anderem:
Zulassung als Oldtimer ohne Papiere – geht das?

Ja, Sie können auch für einen Oldtimer Papiere beantragen, dessen Fahrzeugbrief nicht mehr existiert oder nicht mehr auffindbar ist. Ihre Verfügungsberechtigung weisen Sie zum Beispiel mit Kaufvertrag, Original-Werkstattrechnungen, ausländischen Dokumenten (z. B. US-Title) oder Zollquittungen nach. Zusätzlich kann die Kfz-Behörde eine eidesstattliche Versicherung über Verfügungsberechtigung und Verbleib der Fahrzeugpapiere fordern, bevor sie eine Zweitschrift der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) ausstellt. Eine Oldtimer-Zulassung ohne Gutachten ist nicht möglich.
Wichtig: Wer einen Oldtimer ohne Papiere von privat kauft, sollte einen schriftlichen Kaufvertrag mit Anschrift der verkaufenden Person aufsetzen. Der oder die Privatverkäufer:in sollte seinen oder ihren Ausweis vorzeigen und eine Versicherung an Eides statt abgeben, dass er oder sie als uneingeschränkte:r Eigentümer:in frei über den Oldtimer verfügen darf.

Auto zum Oldtimer ummelden: Kosten
Wenn Sie bei der Zulassungsstelle Ihr Auto zum Oldtimer ummelden, fallen Bearbeitungsgebühren an. Hinzu kommen Kosten für Prüforganisation und Begutachtung:
- Anmeldegebühren: ca. 40 Euro
- Oldtimer-Gutachten: ca. 100 bis 500 Euro
- Hauptuntersuchung: ca. 100 Euro
- Oldtimer-Kennzeichen: ca. 20 bis 30 Euro
- Reservierungsgebühr für Wunschkennzeichen: 10,20 Euro
Welche Versicherung für Oldtimer mit H-Kennzeichen?
Kann ich für ein Fahrzeug mit Oldtimer-Zulassung eine normale Kfz-Versicherung abschließen?
Ja, Sie können für ein Fahrzeug mit Oldtimer-Zulassung eine reguläre Kfz-Versicherung abschließen. Da Oldtimer meist selten und teuer sind, lohnt sich zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht eine Teilkasko oder Vollkasko. So sind Sie im Schadensfall rundum abgesichert.
Für Oldtimer-Halter:innen, die ihre Klassiker nicht für Alltagsfahrten nutzen und wenige Kilometer im Jahr damit zurücklegen, ist in der Regel eine günstigere Oldtimer-Versicherung sinnvoll. Wie hoch die Beitragsersparnis ist, finden Sie heraus, indem Sie auf der Webseite Ihres Wunschanbieters die Oldtimer-Versicherung berechnen. Für Oldtimer-Sammler:innen mit rotem 07-Wechselkennzeichen gibt es je nach Versicherer oft eine spezielle 07-Kennzeichen-Versicherung.
Gibt es bei der Oldtimer-Versicherung ein Schadenfreiheitsrabattsystem wie bei der Pkw-Versicherung?
Häufige Fragen zur Oldtimer-Zulassung
Welche Nachteile hat ein H-Kennzeichen und wann lohnt sich dieses?
Wenn Sie Ihr Auto als Oldtimer anmelden, hat das nicht nur Vorteile. Die Oldtimer-Anmeldung ist mit Kosten verbunden, etwa für notwendige Restaurierungen und Oldtimer-Gutachten. Außerdem gelten für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen und Oldtimer-Versicherung oft Nutzungsbeschränkungen. Je nach Versicherer dürfen Halter:innen ihre Klassiker zum Beispiel nicht gewerblich nutzen und nur eine bestimmte Kilometeranzahl im Jahr damit zurücklegen.
Ein H-Kennzeichen lohnt sich vor allem für Dieselfahrzeuge, großmotorige Autos ohne Katalysator und Motorräder ab rund 625 ccm Hubraum. Wer so ein Kfz besitzt, profitiert besonders von den Steuervorteilen für Oldtimer. Außerdem dürfen Klassiker auch ohne Umweltplakette Umweltzonen deutscher Großstädte befahren.
Wie oft muss man mit H-Kennzeichen zum TÜV?
Ich habe mein Auto als Oldtimer zugelassen und möchte dies nun rückgängig machen. Ist das möglich?
Ich habe mein Auto auf Erdgas umgerüstet. Kann ich es trotzdem als Oldtimer mit H-Kennzeichen zulassen?
Ich habe meinen Oldtimer stillgelegt. Kann ich ihn wieder zulassen?
Was darf man am H-Kennzeichen ändern?
Benötige ich eine Abgasuntersuchung (AU) für meinen Oldtimer?
Die Abgasuntersuchung ist für alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge regelmäßig vorgeschrieben – also auch für Oldtimer. Nur bestimmte Klassiker sind von der AU-Pflicht befreit:
- Oldtimer mit Ottomotor: mit unter 50 km/h Höchstgeschwindigkeit, Erstzulassung vor 1. Juli 1969, drei Rädern oder zulässigem Gesamtgewicht von unter 400 Kilogramm
- Oldtimer mit Dieselmotor: mit weniger als vier Rädern, bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit oder Erstzulassung vor 1. Januar 1977
Trifft keines dieser Kriterien auf Ihren Oldtimer zu, ist er AU-pflichtig. Die Abgasuntersuchung ist fester Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Die Zuteilung der Prüfplakette bestätigt automatisch, dass Ihr Fahrzeug die erforderlichen Abgasgrenzwerte einhält.
Welche Abweichungen vom Originalzustand sind bei Oldtimern erlaubt?
Zu den Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen zählt, dass das Fahrzeug weitestgehend dem Originalzustand entspricht. Zulässig sind zeitgenössische Abweichungen. Sprich: Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung erfolgt sind oder hätten erfolgen können. Gestattet sind auch technische Änderungen, die innerhalb der Fahrzeugbaureihe bereits als zulässig galten und somit fahrzeugtypisch sind.
Nicht zeitgenössische Änderungen sind nur gestattet, wenn sie nachweislich vor mindestens 30 Jahren erfolgt sind. Dass Umbauten am Fahrzeug zeitgenössisch sind, weisen Sie zum Beispiel mit Originalprospekten, Betriebsanleitungen, historischen Gutachten oder Herstellerfreigaben nach. Sind solche Originalitätsnachweise nicht vorhanden, stöbern Sie in Archiven nach Presseveröffentlichungen. Auch Fahrberichte, die das jeweilige Bauteil Ihres Oldtimers erwähnen, dienen als Beweise.
Wie viele Oldtimer gibt es in Deutschland?
Kann ich per i-Kfz meinen Oldtimer anmelden?


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