- Die Oldtimer-Anmeldung bei der Zulassungsstelle ist Bedingung, um ein historisches Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren.
- Bei der Oldtimer-Zulassung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie können Ihren Klassiker mit H-Kennzeichen, H-Saisonkennzeichen oder rotem 07-Kennzeichen (= Wechselkennzeichen) anmelden.
- Erfüllt Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen, hat die Oldtimer-Zulassung für Sie mehrere Vorteile. Unter anderem gibt es eine günstige Kfz-Versicherung und Steuervorteile für Oldtimer.
- Sie können für Oldtimer eine reguläre Pkw-Versicherung oder eine Oldtimer-Versicherung mit vergünstigtem Beitrag abschließen.
Oldtimer-Zulassung: Kurz erklärt in 30 Sekunden
Welche Versicherung für Oldtimer mit H-Kennzeichen?
Kann ich für ein Fahrzeug mit Oldtimer-Zulassung eine normale Kfz-Versicherung abschließen?
Ja, Sie können für ein Fahrzeug mit Oldtimer-Zulassung eine reguläre Kfz-Versicherung abschließen. Da Oldtimer meist selten und teuer sind, lohnt sich zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht eine Teilkasko oder Vollkasko. So sind Sie im Schadensfall rundum abgesichert.
Für Oldtimer-Halter:innen, die ihre Klassiker nicht für Alltagsfahrten nutzen und wenige Kilometer im Jahr damit zurücklegen, ist in der Regel eine günstigere Oldtimer-Versicherung sinnvoll. Wie hoch die Beitragsersparnis ist, finden Sie heraus, indem Sie auf der Webseite Ihres Wunschanbieters die Oldtimer-Versicherung berechnen. Für Oldtimer-Sammler:innen mit rotem 07-Wechselkennzeichen gibt es je nach Versicherer oft eine spezielle 07-Kennzeichen-Versicherung.
Gibt es bei der Oldtimer-Versicherung ein Schadenfreiheitsrabattsystem wie bei der Pkw-Versicherung?
Häufige Fragen zur Oldtimer-Zulassung
Welche Nachteile hat ein H-Kennzeichen und wann lohnt sich dieses?
Wenn Sie Ihr Auto als Oldtimer anmelden, hat das nicht nur Vorteile. Die Oldtimer-Anmeldung ist mit Kosten verbunden, etwa für notwendige Restaurierungen und Oldtimer-Gutachten. Außerdem gelten für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen und Oldtimer-Versicherung oft Nutzungsbeschränkungen. Je nach Versicherer dürfen Halter:innen ihre Klassiker zum Beispiel nicht gewerblich nutzen und nur eine bestimmte Kilometeranzahl im Jahr damit zurücklegen.
Ein H-Kennzeichen lohnt sich vor allem für Dieselfahrzeuge, großmotorige Autos ohne Katalysator und Motorräder ab rund 625 ccm Hubraum. Wer so ein Kfz besitzt, profitiert besonders von den Steuervorteilen für Oldtimer. Außerdem dürfen Klassiker auch ohne Umweltplakette Umweltzonen deutscher Großstädte befahren.
Wie oft muss man mit H-Kennzeichen zum TÜV?
Ich habe mein Auto als Oldtimer zugelassen und möchte dies nun rückgängig machen. Ist das möglich?
Ich habe mein Auto auf Erdgas umgerüstet. Kann ich es trotzdem als Oldtimer mit H-Kennzeichen zulassen?
Ich habe meinen Oldtimer stillgelegt. Kann ich ihn wieder zulassen?
Was darf man am H-Kennzeichen ändern?
Benötige ich eine Abgasuntersuchung (AU) für meinen Oldtimer?
Die Abgasuntersuchung ist für alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge regelmäßig vorgeschrieben – also auch für Oldtimer. Nur bestimmte Klassiker sind von der AU-Pflicht befreit:
- Oldtimer mit Ottomotor: mit unter 50 km/h Höchstgeschwindigkeit, Erstzulassung vor 1. Juli 1969, drei Rädern oder zulässigem Gesamtgewicht von unter 400 Kilogramm
- Oldtimer mit Dieselmotor: mit weniger als vier Rädern, bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit oder Erstzulassung vor 1. Januar 1977
Trifft keines dieser Kriterien auf Ihren Oldtimer zu, ist er AU-pflichtig. Die Abgasuntersuchung ist fester Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Die Zuteilung der Prüfplakette bestätigt automatisch, dass Ihr Fahrzeug die erforderlichen Abgasgrenzwerte einhält.
Welche Abweichungen vom Originalzustand sind bei Oldtimern erlaubt?
Zu den Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen zählt, dass das Fahrzeug weitestgehend dem Originalzustand entspricht. Zulässig sind zeitgenössische Abweichungen. Sprich: Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung erfolgt sind oder hätten erfolgen können. Gestattet sind auch technische Änderungen, die innerhalb der Fahrzeugbaureihe bereits als zulässig galten und somit fahrzeugtypisch sind.
Nicht zeitgenössische Änderungen sind nur gestattet, wenn sie nachweislich vor mindestens 30 Jahren erfolgt sind. Dass Umbauten am Fahrzeug zeitgenössisch sind, weisen Sie zum Beispiel mit Originalprospekten, Betriebsanleitungen, historischen Gutachten oder Herstellerfreigaben nach. Sind solche Originalitätsnachweise nicht vorhanden, stöbern Sie in Archiven nach Presseveröffentlichungen. Auch Fahrberichte, die das jeweilige Bauteil Ihres Oldtimers erwähnen, dienen als Beweise.
Wie viele Oldtimer gibt es in Deutschland?
Kann ich per i-Kfz meinen Oldtimer anmelden?


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