Zulassung als "normales" Kfz ist auch bei Klassikern möglich
Wenn Ihr historisches Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung (HU) hat, können Sie es wie ein modernes Kfz anmelden und uneingeschränkt im Alltag nutzen. Um ein reguläres Kennzeichen für Ihren Klassiker zu erhalten, benötigen Sie auf der Zulassungsstelle Ihren Ausweis, die Fahrzeugpapiere sowie die elektronische Versicherungsbescheinigung (eVB-Nummer).
Oldtimer mit H-Kennzeichen profitieren von pauschaler Kfz-Steuer
Die Zulassung mit historischem H-Kennzeichen ist in Deutschland die bekannteste und beliebteste Variante, Oldtimer anzumelden. Mit der H-Zulassung profitieren Sie als Fahrzeughalter unter anderem von einer pauschalen Besteuerung und einer reduzierten Versicherungsprämie.
Diese Unterlagen benötigen Sie für die Zulassung eines Oldtimers mit H-Kennzeichen
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Bisheriges Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs
- Versicherungsbestätigung oder eVB-Nummer
- Gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO
Saisonkennzeichen ermöglicht eine monatsweise Oldtimer-Zulassung
Seit 2017 gestattet die Fahrzeug-Zulassungsverordnung eine Kombination aus H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen. Voraussetzung für die saisonale H-Zulassung: Der Zulassungszeitraum des Oldtimers beträgt mindestens zwei und höchstens elf Monate – so wie bei der regulären Saisonzulassung.
Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge sind bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen nur anteilig für die Monate fällig, in denen sie für den Straßenverkehr zugelassen sind. Ist Ihr Oldtimer-Pkw zum Beispiel von März bis September angemeldet, zahlen Sie die Beiträge bei einigen Versicherern nur für sieben Monate.
07er-Kennzeichen können Sammler im Wechsel an mehreren Oldtimern verwenden
Für Oldtimerbesitzer mit mehreren Fahrzeugen ist das rote 07-Kennzeichen attraktiv, da es als Wechselkennzeichen genutzt werden kann. Zudem ist für Klassiker, die mit der sogenannten 07er-Nummer angemeldet sind, keine regelmäßige Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) erforderlich. Eine gültige Betriebserlaubnis benötigen Sie auch nicht.
Allerdings sind die Hürden für die Zulassung mit dem roten Nummernschild besonders hoch. Neben den allgemeinen Bedingungen für die Anmeldung als Oldtimer gelten strikte Regeln für die Nutzung des Sonderkennzeichens:
- Das 07er-Kennzeichen dürfen Sie nur in Zusammenhang mit Veranstaltungen verwenden, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Ebenfalls gestattet sind Probe-, Überführungs-, Werkstatt- und Prüfungsfahrten. Spontane Alltagsfahrten dagegen sind mit dem roten Kennzeichen tabu.
- In vielen Bundesländern ist es Pflicht, Einzelfahrten mit der 07er-Nummer in einem Fahrtenbuch zu protokollieren. Dies ist für den Halter mit bürokratischem Aufwand verbunden.
- Fahrten ins Ausland, die bei anderen Zulassungsarten unproblematisch sind, können bei Oldtimern mit rotem Sonderkennzeichen Schwierigkeiten bereiten. Denn obwohl das Nummernschild außerhalb Deutschlands gültig ist, erkennen nicht alle Länder es an. Sind Sie zu einer ausländischen Oldtimerveranstaltung unterwegs, sollten Sie daher die Einladung oder einen ähnlichen Nachweis dabeihaben. So vermeiden Sie Probleme bei Einreise oder Verkehrskontrollen.
Diese Unterlagen benötigen Sie, um ein rotes 07er-Kennzeichen zu beantragen
- Formlosen schriftlichen Antrag mit Begründung oder Nachweis für den Bedarf
- Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nummer
- Abmeldebescheinigung des Oldtimers
- Eigentumsnachweis
- Oldtimergutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Auflistung aller Fahrzeuge, die mit dem 07-Kennzeichen genutzt werden sollen (Art, Identifikationsnummer, Erstzulassung)
- Auszug aus Verkehrszentralregister
- Polizeiliches Führungszeugnis