Oldtimer Zulassung: Mann fährt in rotem Oldtimer-Cabrio auf Landstraße
H-Kennzeichen, 07er-Nummer & Co.

Oldtimer-Zulassung: So melden Sie Ihren Klassiker an

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  • Die Oldtimer-Anmeldung bei der Zulassungs­stelle ist Bedingung, um ein historisches Fahr­zeug im öffent­lichen Straßenverkehr zu fahren.
  • Bei der Oldtimer-Zulassung gibt es ver­schiedene Möglich­keiten. Sie können Ihren Klassiker mit H-Kenn­zeichen, H-Saison­kenn­zeichen oder rotem 07-Kenn­zeichen (= Wechsel­kennzeichen) anmelden.
  • Erfüllt Ihr Fahrzeug die Voraus­setzungen für ein H-Kenn­zeichen, hat die Old­timer-Zulassung für Sie mehrere Vor­teile. Unter anderem gibt es eine günstige Kfz-Ver­sicherung und Steuer­vorteile für Oldtimer.
  • Sie können für Oldtimer eine reguläre Pkw-Versicherung oder eine Old­timer-Versicherung mit ver­günstigtem Bei­trag abschließen.
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Ab wann Sie ein Oldtimer-Kenn­zeichen erhalten, hängt von Alter und Zustand des Kfz ab. Unter anderem muss die Erst­zulassung mindestens 30 Jahre zurückliegen. Zu den Voraus­setzungen für ein H-Kennzeichen gehören aber auch Oldtimer-Gutachten und gültige Haupt­untersuchung.
  • Ab wann ist ein Auto ein Oldtimer?

    Vereinfacht gesagt ist ein Old­timer ein Auto, Motorrad, Wohn­mobil oder anderes Fahrzeug, dessen Erst­zulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt. Eine genaue Oldtimer-Definition gibt es in der Fahrzeug-Zulassungs­ver­ordnung (FZV). Laut § 2 Nummer 22 gilt ein Kfz als Oldtimer, das:

    • vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Straßen­verkehr zugelassen wurde.
    • weitestgehend dem Original­zustand entspricht. Das heißt: Umbauten oder Nach­rüstungen sind in sehr begrenztem Umfang zulässig. Bei den Reifen ist zum Beispiel nur die Original­ausführung oder eine Rad-Reifen-Kombination aus der­selben Bau­reihe zulässig.
    • in einem guten Erhaltungs­zustand ist. Sprich: Das Fahr­zeug ist gepflegt und weist keine größeren Schäden auf.
    • zur Pflege des kraft­fahrzeug­technischen Kultur­gutes dient. Das bedeutet: Das Kfz gilt als Zeit­zeuge einer bestimmten Epoche, Auto­marke oder Modell­serie.
  • 30 Jahre: Ist Baujahr oder Erstzulassung Stichtag für ein H-Kennzeichen?

    Bei der Oldtimer-Zulassung ist das Alter bzw. Baujahr des Kfz-Klassikers nachrangig. Entscheidend für die Vergabe des H-Kenn­zeichens beispielsweise bei Motorrad oder Auto ist das Datum der Erstzulassung. Dieses muss 30 Jahre zurückliegen. Ist in den Fahrzeugpapieren etwa ein Tag im Jahr 1994 als Datum der erstmaligen Zulassung an­ge­geben, können Sie den Oldtimer ab genau diesem Tag im Jahr 2024 zur Begutachtung vorführen. Sobald das Oldtimer-Gutachten vorliegt, können Sie das H-Kennzeichen beantragen.

    Wichtig: Bei der Oldtimer-Anmeldung beträgt das Fahrzeugalter mindestens 30 Jahre. Das Kfz kann auch schon 40 Jahre alt sein – zum Beispiel, wenn die Erstzulassung erst nach zehn Jahren erfolgte.

  • Voraussetzungen für H-Kennzeichen

    Für die Oldtimer-Zulassung reicht es nicht, wenn das Auto der gesetz­lichen Old­timer-Definition gemäß FZV ent­spricht. Es gibt weitere Kriterien für H-Kenn­zeichen. Sie können Ihr Auto als Old­timer anmelden, wenn diese Voraus­setzungen erfüllt sind:

    • Hauptuntersuchung (HU): Der Prüf­bericht bestätigt, dass Ihr Kfz verkehrs­sicher ist und den Vor­schriften der Straßen­verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entspricht.
    • Gültige Oldtimer-Versicherung: Ohne Kfz-Haft­pflicht darf Ihr historisches Fahr­zeug nicht am öffent­lichen Straßen­verkehr teilnehmen.
    • Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO: In dem Doku­ment bestätigt ein an­erkannter Sach­verständiger oder Prüf­ingenieur (z. B. von TÜV, DEKRA) den erhaltungs­würdigen Zustand des Fahr­zeugs. Um eine Old­timer-Zulassung zu erhalten, legen Sie das Gut­achten bei der Zulassungs­stelle vor.
  • Wann lohnt sich die Oldtimer-Zulassung?

    Eine Oldtimer-Anmeldung ist vor allem bei groß­motorigen Fahrzeugen mit einem Hubraum ab etwa 1.200 Kubik­zentimetern (ccm) sinnvoll. Auch für Halter sehr alter Fahr­zeuge ohne geregelten Katalysator (G-Kat) hat die Zulassung mit H-Kenn­zeichen finanzielle Vorteile.

    Wer einen jungen Klassiker aus den 80er-Jahren fährt, sollte vorab nach­rechnen, ob die Oldtimer-Zulassung tat­sächlich Kosten spart. Das gilt auch für Halter klein­motoriger Benziner, die einen geregelten Katalysator haben und Euro-2-Abgas­norm entsprechen.

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Wenn Sie Ihr Auto als Old­timer an­melden, haben Sie mehrere Optionen. Die Old­timer-Zu­lassung ist mit H-Kenn­zeichen, saisonalem H-Kenn­zeichen oder rotem 07-Kenn­zeichen möglich. Sie können Ihr histo­risches Fahr­zeug aber auch mit regu­lärem Nummern­schild zulassen.
  • Oldtimer-Zulassung mit H-Kennzeichen

    Die meisten Fahrzeug­halter be­antragen ein Historien­kenn­zeichen (kurz: H-Kenn­zeichen), wenn sie ihr Auto zum Old­timer um­melden. Damit darf das Lieb­haber­stück ganz­jährig auf die Straße. Wer sich für die Old­timer-Zu­lassung ent­scheidet, zahlt für das Fahr­zeug eine pau­schale Old­timer-Steuer und kann eine Old­timer-Ver­sicherung abschließen.
  • Oldtimer-Anmeldung mit H-Saisonkennzeichen

    Seit 2017 ist eine Kombi­nation aus H-Kenn­zeichen und Saison­kenn­zeichen möglich. Voraus­setzung für die sai­so­nale Old­timer-Anmeldung: Der Zulassungs­zeit­raum beträgt min­des­tens zwei und höchs­tens elf Monate – wie bei der regu­lären Saison­zulassung. Old­timer-Steuer und Ver­sicherungs­beiträge zahlen Sie für ein Kfz mit H-Saison­kenn­zeichen an­teilig für die Monate, in denen es zu­ge­lassen ist. Ist Ihr Old­timer zum Bei­spiel von März bis Sep­tem­ber an­ge­meldet, zahlen Sie für sieben Monate Bei­träge.
  • Oldtimer-Zulassung mit rotem 07-Kennzeichen

    Oldtimer-Sammler können das rote 07-Kenn­zeichen im Wechsel an mehreren Fahr­zeugen ver­wenden. Für Klassiker mit 07er-Nummer ist keine regel­mäßige Haupt- und Abgas­unter­suchung (HU/AU) vor­ge­schrieben. Auch eine gültige Betriebs­erlaubnis ist nicht nötig. Die Hürden für die Old­timer-Zulassung mit rotem Wechsel­kenn­zeichen sind aber besonders hoch. Neben den allge­mei­nen Bedingungen für die Old­timer-An­meldung gelten diese strikten Regeln:

    • Eingeschränkte Nutzung: Das 07er-Kenn­zeichen dürfen Sie nur in Zusammen­hang mit Ver­an­stal­tun­gen ver­wenden, die der Pflege des kraft­fahr­zeug­technischen Kultur­gutes dienen. Auch Probe-, Werk­statt-, Prüf- und Über­führungs­fahrten sind gestattet. Spontane Alltags­fahrten sind mit rotem Kennzeichen tabu.
    • Fahrtenbuch: In vielen Bundes­ländern ist es Pflicht, Einzel­fahrten mit der 07er-Nummer zu pro­to­kol­lieren. Für den Halter bedeutet das büro­kratischen Aufwand.
    • Probleme im Ausland: Fahrten außer­halb Deutsch­lands können bei Old­timern mit rotem Sonder­kenn­zeichen Schwierig­keiten bereiten. Nicht alle Länder erkennen das Nummern­schild an. Sind Sie zu einer aus­län­dischen Old­timer-Ver­anstaltung unter­wegs, sollten Sie die Ein­ladung oder einen ähnlichen Nach­weis dabei­haben. So vermeiden Sie Pro­bleme bei Ein­reise oder Ver­kehrs­kon­trollen.
  • Zulassung mit regulärem Kennzeichen

    Hat Ihr historischer Pkw eine gültige HU, können Sie ihn wie ein modernes Auto an­melden und un­ein­geschränkt im Alltag nutzen. Fahren Sie den Oldie zum Bei­spiel nur während der Sommer­monate, ist eine Zulassung mit Saison­kenn­zeichen sinn­voll. Wähl­bar ist ein Zulassungs­zeit­raum zwischen zwei und elf Monaten im Jahr.
  • Oldtimer zulassen: Unterlagen

    Sie möchten Ihr Fahrzeug zum Oldtimer um­melden und ein H-Kenn­zeichen oder Saison­kenn­zeichen be­an­tragen? Wenn Sie den Old­timer zulassen, sind diese Unter­lagen nötig:

    • Personalausweis oder Reise­pass mit gültiger Melde­bescheinigung
    • Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (früher: Fahr­zeug­schein)
    • Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (früher: Fahr­zeug­brief)
    • Bisheriges Kfz-Kenn­zeichen
    • Elektronische Ver­sicherungs­bestätigung (eVB-Nummer)
    • Gültige Haupt­unter­suchung (HU)
    • Oldtimer-Gut­achten nach § 23 StVZO

    Wer ein rotes 07er-Kenn­zeichen be­an­tragen will, braucht zusätz­lich diese Doku­mente:

    • Formloser schrift­licher Antrag mit Be­gründung oder Nach­weis für Bedarf
    • Abmeldebescheinigung des Old­timers
    • Eigentums­nach­weis
    • Auflistung aller Fahr­zeuge, die mit 07-Kenn­zeichen genutzt werden sollen (Art, Identi­fikations­nummer, Erst­zulassung)
    • Auszug aus Verkehrs­zentral­register
    • Polizeiliches Führungs­zeugnis
  • Oldtimer mit ausländischen Papieren in Deutschland anmelden

    Eine Oldtimer-Zulassung ohne Unter­lagen ist auch bei Import­fahr­zeugen nicht möglich. Wer einen Klassiker aus dem Aus­land importiert, braucht für die Old­timer-An­meldung in Deutsch­land in der Regel eine Voll­abnahme durch eine Prüf­orga­nisation wie TÜV oder DEKRA. Je nach­dem, ob das Kfz aus einem EU- oder Nicht-EU-Land stammt, sind für die Old­timer-Zu­lassung weitere Nach­weise erforder­lich. Dazu gehören unter anderem:

    • Zolldokumente des Ausfuhr­landes
    • Zolldokumente des Einfuhr­landes (bei nicht aus der EU stammenden Fahr­zeugen)
    • Zoll-Unbedenklich­keits­bescheinigung
    • Schriftlicher Kauf­vertrag
    • Original-Fahrzeug­papiere aus Einfuhr­land (z. B. Fahrzeug­schein­heft)
    • Datenblatt des Fahr­zeugs
Gut zu wissen: Fehlende Unterlagen

Ja, Sie können auch für einen Old­timer Papiere be­an­tragen, dessen Fahr­zeug­brief nicht mehr existiert oder nicht mehr auf­findbar ist. Ihre Ver­fügungs­berech­tigung weisen Sie zum Bei­spiel mit Kauf­vertrag, Original-Werk­statt­rechnungen, aus­ländischen Doku­menten (z. B. US-Title) oder Zoll­quittungen nach. Zusätz­lich kann die Kfz-Behörde eine eides­statt­liche Versicherung über Verfügungs­berech­tigung und Verbleib der Fahr­zeug­papiere fordern, bevor sie eine Zweit­schrift der Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (Fahrzeug­brief) aus­stellt. Eine Old­timer-Zulassung ohne Gut­achten ist nicht möglich.

Wichtig: Wer einen Old­timer ohne Papiere von privat kauft, sollte einen schrift­lichen Kauf­vertrag mit Anschrift des Ver­käufers auf­setzen. Der Privat­verkäufer sollte seinen Aus­weis vorzeigen und eine Ver­sicherung an Eides statt ab­geben, dass er als un­ein­geschränkter Eigen­tümer frei über den Old­timer verfügen darf.

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Die Oldtimer-Zulassung hat für Fahrzeug­halter mehrere Vorteile, zum Beispiel die pauschale Old­timer-Steuer. Aber: Wenn Sie ein Kfz als Old­timer anmelden, gibt es Ein­schränkungen bei Ver­sicherung und Nutzung des Fahrzeugs.
  • Pauschale Steuer für Oldtimer: 191,73 Euro für Pkw und 46,02 Euro für Motorräder – unabhängig von Hubraum und Emissionen
  • Preiswerte Ver­sicher­ung: Versicherer gehen davon aus, dass Sie mit einem historischen Kfz seltener und vor­sichtiger fahren als mit einem modernen Pkw. Deswegen ist die Prämie einer Oldtimer-Versicherung günstiger.
  • Umweltplakette nicht nötig: Oldtimer dürfen Umwelt­zonen deutscher Groß­städte ohne Fein­staub­plakette befahren.
  • Begrenzte Fahr­leistung: Viele Versicherer schränken die Kilo­meter­leistung auto­mobiler Klassiker ein, zum Beispiel auf 10.000 Kilometer im Jahr.
  • Kosten für Oldtimer-Gutachten: Für die Erstellung zahlen Fahrzeug­besitzer je nach Umfang der Begut­achtung zwischen 100 und 500 Euro.
  • Keine gewerbliche Nutzung: Bei Kfz mit Oldtimer-Zulassung schließen viele Versicherer unter anderem gewerbliche Vermietung (z. B. alter VW Käfer für Hochzeiten) aus.

Wenn Sie bei der Zulassungsstelle Ihr Auto zum Oldtimer ummelden, fallen Bearbeitungsgebühren an. Hinzu kommen Kosten für Prüforganisation und Begutachtung:

  • Anmeldegebühren: ca. 40 Euro
  • Oldtimer-Gutachten: ca. 100 bis 500 Euro
  • Hauptuntersuchung: ca. 100 Euro
  • Oldtimer-Kennzeichen: ca. 20 bis 30 Euro
  • Reservierungsgebühr für Wunschkennzeichen: 10,20 Euro
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Kfz-Haftpflicht ist als Oldtimer-Versicherung gesetz­lich vorgeschrieben. Für wert­volle Klassiker lohnt sich zusätz­lich eine Voll­kasko oder Teil­kasko. Ob Sie eine reguläre Pkw-Versicherung oder einen speziellen Old­timer-Tarif abschließen, ist Ihre Entscheidung.
  • Kann ich für ein Fahrzeug mit Oldtimer-Zulassung eine normale Kfz-Versicherung abschließen?

    Ja, Sie können für ein Fahrzeug mit Oldtimer-Zulassung eine reguläre Kfz-Versicherung abschließen. Da Oldtimer meist selten und teuer sind, lohnt sich zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht eine Teilkasko oder Vollkasko. So sind Sie im Schadensfall rundum abgesichert.

    Für Oldtimer-Halter, die ihre Klassiker nicht für Alltagsfahrten nutzen und wenige Kilometer­­ im Jahr damit zurücklegen, ist in der Regel eine günstigere Oldtimer-Versicherung sinnvoll. Wie hoch die Beitragsersparnis ist, finden Sie heraus, indem Sie auf der Webseite Ihres Wunschanbieters die Oldtimer-Versicherung berechnen. Für Oldtimer-Sammler mit rotem 07-Wechselkennzeichen gibt es je nach Versicherer oft eine spezielle 07-Kennzeichen-Versicherung.

  • Gibt es bei der Oldtimer-Versicherung ein Schadenfreiheitsrabattsystem wie bei der Pkw-Versicherung?

    Nein. Anders als bei der regulären Kfz-Versicherung gibt es bei einer Oldtimer-Versicherung keine Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse. Die Berechnung des Versicherungs­beitrags erfolgt immer mit 100 Prozent des Normaltarifs. Dafür erwarten den Versicherungs­nehmer nach einem Schadensfall weder Rückstufung noch höhere Beiträge.
Sie haben Fragen zur Versicherung eines Fahrzeugs mit Oldtimer-Zulassung? Wir beraten Sie gerne.
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  • Welche Nachteile hat ein H-Kennzeichen und wann lohnt sich dieses?

    Wenn Sie Ihr Auto als Oldtimer anmelden, hat das nicht nur Vorteile. Die Oldtimer-Anmeldung ist mit Kosten verbunden, etwa für not­wendige Restaurierungen und Oldtimer-Gutachten. Außer­dem gelten für Fahrzeuge mit H-Kenn­zeichen und Oldtimer-Versicherung oft Nutzungs­beschränkungen. Je nach Versicherer dürfen Halter ihre Klassiker zum Beispiel nicht gewerb­lich nutzen und nur eine bestimmte Kilometer­anzahl im Jahr damit zurücklegen.

    Ein H-Kennzeichen lohnt sich vor allem für Diesel­fahrzeuge, groß­motorige Autos ohne Katalysator und Motor­räder ab rund 625 ccm Hub­raum. Wer so ein Kfz besitzt, profitiert besonders von den Steuer­vorteilen für Oldtimer. Außerdem dürfen Klassiker auch ohne Umwelt­plakette Umwelt­zonen deutscher Groß­städte befahren.

  • Wie oft muss man mit H-Kennzeichen zum TÜV?

    Wenn Sie Ihr Auto als Oldtimer anmelden, steht die Hauptuntersuchung alle zwei Jahre an. Das entspricht dem HU-Intervall regulärer Fahrzeuge. Bei der HU prüft der Sachverständige auch, ob die Kriterien für das H-Kennzeichen nach wie vor erfüllt sind. Technische Änderungen oder mangelnde Pflege können beispielsweise zur Aberkennung des Oldtimer-Kennzeichens führen.
  • Ich habe mein Auto als Oldtimer zugelassen und möchte dies nun rückgängig machen. Ist das möglich?

    Normalerweise ist das kein Pro­blem. Es hängt von der zuständigen Zulassungs­stelle ab, ob Sie das Auto sofort ummelden können oder vorab eine aktuelle Hauptuntersuchung (TÜV) benötigen. Die Vollabnahme weist nach, dass Ihr Klassiker verkehrs­sicher ist und seine technische Ausstattung den Bestimmungen regulärer Kfz entspricht.
  • Ich habe mein Auto auf Erdgas umgerüstet. Kann ich es trotzdem als Oldtimer mit H-Kennzeichen zulassen?

    Ja, vorausgesetzt alle anderen Bedingungen für die Oldtimer-Zulassung sind erfüllt. Die Umrüstung zum Erdgas-Auto darf höchstens zehn Jahre nach Erstzulassung oder nur mit zeitgenössischen Ersatzteilen erfolgt sein. Eine moderne Gasanlage würde den Charakter des Klassikers gravierend verändern. Das wiederum beeinflusst das Oldtimer-Gutachten negativ und kann der Anerkennung des Kfz als Oldtimer im Weg stehen.
  • Ich habe meinen Oldtimer stillgelegt. Kann ich ihn wieder zulassen?

    Ja, im Zeitraum von bis zu sieben Jahren nach Stilllegung ist die reguläre Kfz-Zulassung des Klassikers jederzeit wieder möglich. Aller­dings sind neue Haupt- und Abgas­untersuchungen nötig, bevor Sie das Fahrzeug wieder im öffent­lichen Straßenverkehr bewegen dürfen.
  • Was darf man am H-Kennzeichen ändern?

    Wie jedes andere Kfz-Kennzeichen ist auch das H-Kennzeichen ein amtliches Nummernschild, das Sie nicht verändern dürfen. Diese Vorschrift ist in § 22 Straßen­verkehrs­gesetz (StVG) gesetzlich verankert. Sprich: Sie dürfen weder Auf­kle­ber anbringen noch Plaketten (z. B. Umweltplakette) entfernen oder hinzufügen. Wer Oldtimer-Kennzeichen trotzdem ver­ändert, verdeckt oder ander­weitig unkenntlich macht, riskiert eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
  • Benötige ich eine Abgasuntersuchung (AU) für meinen Oldtimer?

    Die Abgas­untersuchung ist für alle zulassungspflichtigen Kraft­fahr­zeuge regelmäßig vorgeschrieben – also auch für Old­timer. Nur bestimmte Klassiker sind von der AU-Pflicht befreit:

    • Oldtimer mit Ottomotor: mit unter 50 km/h Höchstgeschwindigkeit, Erst­zu­lassung vor 1. Juli 1969, drei Rädern oder zulässigem Gesamtgewicht von unter 400 Kilogramm
    • Oldtimer mit Diesel­motor: mit weniger als vier Rädern, bis 25 km/h Höchst­geschwindig­keit oder Erstzulassung vor 1. Januar 1977

    Trifft keines dieser Kriterien auf Ihren Oldtimer zu, ist er AU-pflichtig. Die Abgasuntersuchung ist fester Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Die Zuteilung der Prüfplakette bestätigt automatisch, dass Ihr Fahr­zeug die erforderlichen Abgasgrenzwerte einhält.

  • Welche Abweichungen vom Originalzustand sind bei Oldtimern erlaubt?

    Zu den Voraussetzungen für ein H-Kenn­zeichen zählt, dass das Fahr­zeug weitest­gehend dem Original­zustand ent­spricht. Zulässig sind zeit­genössische Ab­wei­chun­gen. Sprich: Änderungen, die nach­weis­lich innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erst­zulassung erfolgt sind oder hätten erfolgen können. Gestattet sind auch tech­nische Änder­ungen, die inner­halb der Fahrzeug­bau­reihe bereits als zulässig galten und somit fahrzeug­typisch sind.

    Nicht zeit­genössische Änderungen sind nur gestattet, wenn sie nach­weislich vor mindestens 30 Jahren erfolgt sind. Dass Umbauten am Fahr­zeug zeit­genössisch sind, weisen Sie zum Beispiel mit Original­prospekten, Betriebs­anleitungen, historischen Gut­achten oder Hersteller­frei­gaben nach. Sind solche Originalitäts­nach­weise nicht vorhanden, stöbern Sie in Archiven nach Presse­ver­öffentlichungen. Auch Fahr­berichte, die das jeweilige Bau­teil Ihres Old­timers erwähnen, dienen als Beweise.

  • Wie viele Oldtimer gibt es in Deutschland?

    Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) waren am 1. Januar 2023 793.589 Oldtimer (z. B. Autos, Motorräder, Wohnmobile, Krafträder und Kfz-Anhänger) in Deutschland zugelassen. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Plus von 8,4 Prozent. Fast 90 Prozent der historischen Fahrzeuge sind Pkw mit und ohne Historienkennzeichen (Stand: Januar 2024).
  • Kann ich per i-Kfz meinen Oldtimer anmelden?

    Ja, eine internetbasierte Oldtimer-Zulassung per i-Kfz ist seit 1. September 2023 möglich. Wer sein Auto als Oldtimer anmelden will, stellt den Antrag einfach online oder vereinbart wie bisher einen Termin bei der Kfz-Behörde. Sachbearbeiter können nach wie vor nur vor Ort prüfen, ob Kfz und Gutachten alle Kriterien für ein H-Kennzeichen erfüllen.
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