Oldtimer-Zulassung: Auf den Punkt gebracht
- Bevor Sie mit Ihrem Oldtimer am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, müssen Sie ihn bei der Zulassungsbehörde anmelden.
- Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, einen Oldtimer zuzulassen: als reguläres Kfz, als reguläres Kfz mit Saisonkennzeichen, mit H-Kennzeichen, mit H-Saisonkennzeichen oder mit rotem 07-Kennzeichen.
- Für die Zulassung als Oldtimer gelten verschiedene Voraussetzungen. So muss der Klassiker weitestgehend im Originalzustand sein, der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen und vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen worden sein.
- Wer sein Fahrzeug als Oldtimer anmeldet und oldtimergemäß nutzt, zahlt eine pauschale Kfz-Steuer und vergünstigte Versicherungsbeiträge.
Oldtimer sind in Deutschland immer gefragter
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Fahrzeugart
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Bestand insgesamt
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davon Oldtimer
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davon Oldtimer
mit H-Kennzeichen |
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Pkw | 47.715.977 | 526.002 | 343.230 |
Krafträder | 4.506.410 | 16.047 | 9.489 |
Lkw | 3.276.093 | 28.027 | 21.127 |
Zugmaschine | 2.265.585 | 18.560 | 12.268 |
Omnibus | 81.364 | 626 | 398 |
Sonstige | 312.915 | 5.347 | 3.798 |
Gesamtzahl | 58.158.344 | 594.609 | 390.310 |
Wann kann ich mein Fahrzeug als Oldtimer zulassen?
Nicht jedes alte Fahrzeug ist nach deutschem Verkehrsrecht ein Oldtimer. Ab wann die Oldtimer-Zulassung möglich ist, regelt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Laut § 2 Nummer 22 müssen Auto, Motorrad, Wohnwagen, Wohnmobil, Anhänger und Co. folgende Kriterien erfüllen, damit sie bei der Zulassungsstelle als Oldtimer angemeldet werden können:
- Das Kfz wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Straßenverkehr zugelassen.
- Das Fahrzeug weist keine größeren Schäden auf und ist in gutem, erhaltungswürdigem Zustand.
- Das Kfz dient der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes. Das heißt: Es gilt als Zeitzeuge einer bestimmten Epoche, Automarke oder Modellserie.
- Karosserie, Bremsanlage und alle weiteren Hauptbaugruppen entsprechen weitestgehend dem Originalzustand. Das bedeutet: Umbauten oder zeitgenössische Nachrüstungen wurden, wenn überhaupt, nur in sehr begrenztem Umfang vorgenommen. Bei den Reifen ist beispielsweise nur die Originalausführung oder eine Rad-Reifen-Kombination aus derselben Fahrzeugbaureihe zulässig.
Diesen Zustand bestätigt ein anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur (z.B. von TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS) mit einem Oldtimergutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Das Dokument legen Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde vor, um eine Oldtimer-Zulassung für Ihren Klassiker zu erhalten. Fahrzeuge, die jünger als 30 Jahre sind, bekommen ein Youngtimer Kennzeichen.
Relevant sind die genannten Voraussetzungen übrigens auch für den Erhalt des Oldtimerstatus: Verändern Sie etwa durch Modernisierungsmaßnahmen den Originalzustand Ihres historischen Kfz, dürfen Sie es unter Umständen nicht mehr mit H-Kennzeichen führen.

Welche Abweichungen vom Originalzustand sind erlaubt?

Zugelassen sind Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung erfolgt sind oder hätten erfolgen können. Die Rede ist hier von zeitgenössischen Abweichungen. Ebenfalls erlaubt sind technische Änderungen, die innerhalb der Fahrzeugbaureihe bereits als zulässig galten und somit fahrzeugtypisch sind. Nicht zeitgenössische Änderungen sind nur gestattet, wenn sie nachweislich vor mindestens 30 Jahren erfolgt sind.
Um zu beweisen, dass Umbauten am Fahrzeug tatsächlich zeitgenössisch sind, sind Originalprospekte von früher hilfreich. Zeigen die Verkaufsunterlagen besondere Felgen, Reifen oder die spezielle Bremsanlage Ihres Oldtimers, haben Sie gute Chancen, dass der Gutachter sie anerkennt. Auch Betriebsanleitungen, damalige Herstellerfreigaben und historische Gutachten eignen sich als Originalitätsnachweise.
Sind solche Dokumente nicht vorhanden, können Sie in Archiven nach Presseveröffentlichungen stöbern. Finden Sie dort Fahrberichte, die das jeweilige Bauteil Ihres Oldtimers erwähnen, können Sie diese als Beweise heranziehen.
Wann lohnt sich die Zulassung als Oldtimer?

Ob die Zulassung mit Oldtimer-Kennzeichen für den Halter finanzielle Vorteile hat, hängt vom Kfz und dessen Nutzung ab. Eine Anmeldung als Oldie rentiert sich vor allem bei großmotorigen Klassikern mit einem Hubraum ab etwa 1.200 Kubikzentimetern (ccm) sowie bei sehr alten Fahrzeugen ohne geregelten Katalysator (G-Kat).
Anders ist die Lage, wenn Sie einen "jungen" Klassiker aus den 80er-Jahren oder einen kleinmotorigen Benziner fahren, der bereits einen geregelten Katalysator verbaut hat und der Euro-2-Abgasnorm entspricht. Dann lohnt es sich, vorab nachzurechnen, ob Sie mit der Oldtimer-Zulassung tatsächlich Kosten sparen.

Diese Möglichkeiten gibt es, einen Oldtimer anzumelden

Zulassung als "normales" Kfz ist auch bei Klassikern möglich
Wenn Ihr historisches Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung (HU) hat, können Sie es wie ein modernes Kfz anmelden und uneingeschränkt im Alltag nutzen. Um ein reguläres Kennzeichen für Ihren Klassiker zu erhalten, benötigen Sie auf der Zulassungsstelle Ihren Ausweis, die Fahrzeugpapiere sowie die elektronische Versicherungsbescheinigung (eVB-Nummer).
Oldtimer mit H-Kennzeichen profitieren von pauschaler Kfz-Steuer
Die Zulassung mit historischem H-Kennzeichen ist in Deutschland die bekannteste und beliebteste Variante, Oldtimer anzumelden. Mit der H-Zulassung profitieren Sie als Fahrzeughalter unter anderem von einer pauschalen Besteuerung und einer reduzierten Versicherungsprämie.
Diese Unterlagen benötigen Sie für die Zulassung eines Oldtimers mit H-Kennzeichen
Saisonkennzeichen ermöglicht eine monatsweise Oldtimer-Zulassung
Seit 2017 gestattet die Fahrzeug-Zulassungsverordnung eine Kombination aus H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen. Voraussetzung für die saisonale H-Zulassung: Der Zulassungszeitraum des Oldtimers beträgt mindestens zwei und höchstens elf Monate – so wie bei der regulären Saisonzulassung.
Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge sind bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen nur anteilig für die Monate fällig, in denen sie für den Straßenverkehr zugelassen sind. Ist Ihr Oldtimer-Pkw zum Beispiel von März bis September angemeldet, zahlen Sie die Beiträge bei einigen Versicherern nur für sieben Monate.
07er-Kennzeichen können Sammler im Wechsel an mehreren Oldtimern verwenden
Für Oldtimerbesitzer mit mehreren Fahrzeugen ist das rote 07-Kennzeichen attraktiv, da es als Wechselkennzeichen genutzt werden kann. Zudem ist für Klassiker, die mit der sogenannten 07er-Nummer angemeldet sind, keine regelmäßige Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) erforderlich. Eine gültige Betriebserlaubnis benötigen Sie auch nicht.
Allerdings sind die Hürden für die Zulassung mit dem roten Nummernschild besonders hoch. Neben den allgemeinen Bedingungen für die Anmeldung als Oldtimer gelten strikte Regeln für die Nutzung des Sonderkennzeichens:
- Das 07er-Kennzeichen dürfen Sie nur in Zusammenhang mit Veranstaltungen verwenden, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Ebenfalls gestattet sind Probe-, Überführungs-, Werkstatt- und Prüfungsfahrten. Spontane Alltagsfahrten dagegen sind mit dem roten Kennzeichen tabu.
- In vielen Bundesländern ist es Pflicht, Einzelfahrten mit der 07er-Nummer in einem Fahrtenbuch zu protokollieren. Dies ist für den Halter mit bürokratischem Aufwand verbunden.
- Fahrten ins Ausland, die bei anderen Zulassungsarten unproblematisch sind, können bei Oldtimern mit rotem Sonderkennzeichen Schwierigkeiten bereiten. Denn obwohl das Nummernschild außerhalb Deutschlands gültig ist, erkennen nicht alle Länder es an. Sind Sie zu einer ausländischen Oldtimerveranstaltung unterwegs, sollten Sie daher die Einladung oder einen ähnlichen Nachweis dabeihaben. So vermeiden Sie Probleme bei Einreise oder Verkehrskontrollen.
Diese Unterlagen benötigen Sie, um ein rotes 07er-Kennzeichen zu beantragen

Kann ich meinen Oldtimer per i-Kfz zulassen?

Standard-Zulassungsprozesse wie das Anmelden, Abmelden und die Kfz Umschreibung lassen sich seit Herbst 2019 über die internetbasierte Fahrzeugzulassung, i-Kfz genannt, abwickeln.
Bei Oldtimern gelten für die Zulassung gesonderte Regelungen. So müssen Fahrzeughalter unter anderem ein Oldtimergutachten einreichen. Aktuell ist hierzu nach wie vor ein Besuch bei der Kfz-Behörde notwendig. Nur vor Ort können die Sachbearbeiter prüfen, ob Fahrzeug und Gutachten alle erforderlichen Kriterien erfüllen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Oldtimer-Zulassung per i-Kfz möglich wird, sobald sich die regulären Zulassungsprozesse online eingespielt haben.
Wichtig: Nur wer den neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion besitzt, kann sich auf dem Kfz-Zulassungsportal verifizieren und i-Kfz nutzen. Informieren Sie sich vorab, ob Ihr Ausweis für die internetbasierte Zulassung geeignet ist.
Oldtimer-Zulassung ohne Papiere – was ist zu beachten?
Um ein Fahrzeug zuzulassen, haben Sie sich als Verfügungsberechtigter auszuweisen. In der Regel bescheinigen Sie dies mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Bei Oldtimern kommt es jedoch häufiger vor, dass die Fahrzeugpapiere nicht mehr existieren oder nicht mehr aufzufinden sind. In einem solchen Fall weisen Sie Ihre Verfügungsberechtigung auf andere Weise nach. Geeignet sind beispielsweise Kaufvertrag, Original-Werkstattrechnungen, ausländische Dokumente (z.B. US-Title) oder Zollquittungen.
Um Missbrauch zu verhindern, kann die Kfz-Behörde außerdem verlangen, dass Sie eine eidesstattliche Versicherung über Ihre Verfügungsberechtigung und den Verbleib der Fahrzeugpapiere abgeben. Die Abnahme einer solchen Erklärung ist gebührenpflichtig.
Haben Sie diese Hürden genommen, steht der Ausstellung einer Zweitschrift der Zulassungsbescheinigung Teil II nichts mehr im Weg. Sollte der ursprüngliche Fahrzeugbrief später wieder auftauchen, geben Sie ihn unverzüglich bei der Zulassungsstelle ab. Ansonsten riskieren Sie ein Bußgeld.
Wichtig: Kaufen Sie einen Oldtimer ohne Papiere von einer Privatperson, sollten Sie einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen, in dem die Anschrift des Verkäufers notiert ist. Lassen Sie sich dazu unbedingt einen Ausweis zeigen. Zusätzlich sollte der Privatverkäufer eine Versicherung an Eides statt abgeben, dass er uneingeschränkter Eigentümer ist und über den zum Verkauf stehenden Oldtimer frei verfügen darf.
Das kostet die Oldtimer-Zulassung

Wie bei anderen Fahrzeugen auch, fallen bei der Anmeldung mobiler Klassiker auf der Zulassungsbehörde Bearbeitungsgebühren an. Zusätzlich ist mit Kosten in Kfz-Werkstätten oder TÜV-Prüfstellen zu rechnen:
Für das Oldtimergutachten zahlen Sie zwischen 150 und 500 Euro. Das Dokument benötigen Sie einmalig bei Erstzulassung des Fahrzeugs als Oldtimer, sofern der Wagen nicht schon ein H-Kennzeichen hatte. Daneben ist eine gültige Hauptuntersuchung (rund 110 Euro) erforderlich, um den Oldie anzumelden.
Hinzu kommen Anmeldegebühr (etwa 40 Euro), Kosten für die Kennzeichenprägung (20 bis 30 Euro) und eventuell eine Reservierungsgebühr für ein Wunschkennzeichen (10,20 Euro).

Was möchten Sie gerne wissen?
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Sind 30 Jahre Baujahr oder Erstzulassung der Stichtag für ein H-Kennzeichen?
Bei der Oldtimer-Zulassung ist das Alter bzw. Baujahr des Kfz-Klassikers nachrangig. Entscheidend für die Vergabe des H-Kennzeichens ist das Datum der Erstzulassung. Dieses muss 30 Jahre zurückliegen. Ist in den Fahrzeugpapieren beispielsweise ein Tag des Jahres 1991 als Datum der erstmaligen Zulassung angegeben, können Sie den Oldtimer ab genau diesem Tag im Jahr 2021 einem anerkannten Prüfingenieur zur Begutachtung vorführen. Nach "bestandenem" Oldtimergutachten können Sie das Fahrzeug sofort mit H-Kennzeichen zulassen.
Gut zu wissen: Bei der H-Zulassung beträgt das Fahrzeugalter eines Oldtimers mindestens 30 Jahre. Das Kfz kann aber auch schon 40 Jahre alt sein – zum Beispiel, wenn die Erstzulassung erst nach zehn Jahren erfolgte.
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Ich habe mein Auto als Oldtimer zugelassen und möchte dies nun rückgängig machen. Ist das möglich?
Normalerweise ist das kein Problem. Allerdings hängt es von der für Sie zuständigen Zulassungsstelle ab, ob Sie den Pkw sofort ummelden können oder zuvor eine aktuelle Hauptuntersuchung (TÜV) benötigen. Die Vollabnahme weist nach, dass Ihr Klassiker verkehrssicher ist und seine technische Ausstattung den Bestimmungen regulärer Kfz entspricht. -
Ich habe mein Auto auf Erdgas umgerüstet. Kann ich es trotzdem als Oldtimer mit H-Kennzeichen zulassen?
Ja, vorausgesetzt alle anderen Bedingungen für die Oldtimer-Zulassung sind erfüllt. Die Umrüstung zu einem Erdgas-Auto darf höchstens zehn Jahre nach Erstzulassung oder nur mit zeitgenössischen Ersatzteilen erfolgt sein. Eine moderne Gasanlage würde den Charakter des Klassikers gravierend verändern. Das wiederum beeinflusst das Oldtimergutachten negativ und kann der Anerkennung des Kfz als Oldtimer im Weg stehen. -
Ich habe meinen Oldtimer stillgelegt. Kann ich ihn wieder zulassen?
Ja, im Zeitraum von bis zu sieben Jahren nach Stilllegung ist die reguläre Kfz-Zulassung des Klassikers jederzeit wieder möglich. Allerdings sind neue Haupt- und Abgasuntersuchungen nötig, bevor Sie das Fahrzeug wieder im öffentlichen Straßenverkehr bewegen dürfen. -
Was darf man am H-Kennzeichen ändern?
Wie jedes andere Kfz-Kennzeichen ist auch das H-Kennzeichen ein amtliches Nummernschild, das Sie nicht verändern dürfen. Diese Vorschrift ist in § 22 Straßenverkehrsgesetz (StVG) gesetzlich verankert. Folglich dürfen Sie weder Aufkleber anbringen noch Plaketten (z.B. Umweltplakette) entfernen oder hinzufügen. Wer sein Kennzeichen trotzdem verändert, verdeckt oder anderweitig unkenntlich macht, riskiert eine Geld- oder Freiheitsstrafe. -
Kann ich für ein Fahrzeug mit Oldtimer-Zulassung eine normale Kfz-Versicherung abschließen?
Ja, das ist möglich. Da Oldtimer meist selten und teuer sind, lohnt es sich, zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung eine Teilkasko oder Vollkasko für das Fahrzeug abzuschließen. So sind Sie im Schadensfall rundum abgesichert. Für Oldtimerfahrer, die ihre mobilen Klassiker nicht für Alltagsfahrten nutzen und jährlich nur eine geringe Kilometeranzahl damit zurücklegen, reicht in der Regel eine günstigere Oldtimer-Versicherung. Eine weitere Option ist die Saisonzulassung mit H-Kennzeichen. -
Gibt es bei der Oldtimer-Versicherung ein Schadenfreiheitsrabattsystem wie bei der Pkw-Versicherung?
Nein, anders als bei der regulären Kfz-Versicherung erfolgt bei der Oldtimer-Versicherung keine Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse. Die Berechnung der Versicherungsprämie erfolgt immer mit 100 Prozent des Normaltarifs. Dafür muss der Versicherungsnehmer nach einem Schadensfall weder mit einer Rückstufung noch mit höheren Beiträgen rechnen. -
Benötige ich eine Abgasuntersuchung (AU) für meinen Oldtimer?
Grundsätzlich müssen alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge regelmäßig zur Abgasuntersuchung – also auch Oldtimer. Nur ganz bestimmte Klassiker sind von der AU-Pflicht befreit:
- Oldtimerfahrzeuge mit Ottomotor: mit einer Höchstgeschwindigkeit von unter 50 km/h, Erstzulassung vor dem 1. Juli 1969, drei Rädern oder einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 400 Kilogramm
- Oldtimer-Kfz mit Dieselmotor: mit weniger als vier Räder, einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h oder einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977
Trifft keines dieser Merkmale auf Ihren Oldtimer zu, ist er AU-pflichtig. Allerdings ist die Abgasuntersuchung seit 2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Die Zuteilung der TÜV-Plakette bestätigt automatisch, dass Ihr Fahrzeug die erforderlichen Abgasgrenzwerte einhält.
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Ab wann bekommt ein Wohnmobil ein H-Kennzeichen?
Wie alle historischen Kfz hat ein Wohnmobil für die Oldtimer-Zulassung die Kriterien zu erfüllen, die § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vorgibt. Dazu zählt, dass Ihr Reisegefährt vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurde, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, sich in gutem Erhaltungszustand befindet und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient. Bestätigt Ihnen ein anerkannter Sachverständiger den Originalzustand des Campingklassikers mit einem offiziellen Oldtimergutachten, steht der Zulassung mit H-Kennzeichen nichts mehr im Weg.
Übrigens: Die gleichen Vorgaben zum H-Kennzeichen gelten auch für alle anderen Fahrzeugarten – egal, ob Sie für Anhänger, Motorrad, Lkw oder Wohnwagen eine Oldtimer-Zulassung beantragen. Für die Zulassung brauchen Sie die eVB-Nummer. Beispielsweise für Ihren Anhänger erhalten Sie diese, wenn Sie eine Anhänger-Versicherung abschließen.


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