Rechtlich gesehen sind Youngtimer reguläre Fahrzeuge. Für die Kfz-Zulassung gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gelten für junge Klassiker daher keine besonderen Voraussetzungen oder Regelungen.
Das heißt: Um Ihren zukünftigen Oldtimer im Straßenverkehr zu bewegen, melden Sie ihn wie ein modernes Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz an. Ein Wertgutachten oder Dokument, das Fahrzeugalter oder Originalzustand des Kfz bescheinigt, benötigen Sie nicht.