Nur Oldtimer bekommen ein H-Kennzeichen. Laut § 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Oldtimer Fahrzeuge, die:
- … ihre Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren hatten,
- weitestgehend dem Originalzustand entsprechen,
- gut erhalten sind und
- der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.