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Mann sitzt am Steuer eines blauen Pkw mit Youngtimer-Kennzeichen
Zulassung moderner Klassiker bis 30 Jahre

Youngtimer Kenn­zeichen: Alles Wichtige über die Zulas­sung

  • Als Youngtimer-Versicherung schließen Sie Kfz-Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko ab. Je nach Anbieter gibt es spezielle Young­timer-Tarife mit Sonder­kondi­tionen für künftige Oldtimer.
  • Spezielle Youngtimer-Kennzeichen gibt es nicht. Moderne Kfz-Klassiker erhalten ein reguläres Nummern­schild, Saison- oder Wechsel­kenn­zeichen.
  • Ab wann gilt ein Auto als Youngtimer? Eine lose Definition ist ein Alter von mindestens 15 und weniger als 30 Jahren.
  • Die Kosten für die Youngtimer-Zulassung liegen bei rund zehn bis 30 Euro. Je nach Zulassungs­stelle und Aufwand können die Kosten auch höher sein.
Welche Autoversicherung für einen Young­timer sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Fahrzeug­wert ab. Die gesetz­lich vorgeschriebe Kfz-Haft­pflicht können Sie um Voll­kasko oder Teilkasko erweitern. Auch der Abschluss einer speziellen Young­timer-Versicherung ist möglich.
Kfz-Haftpflicht
Kfz-Haftpflicht ist für jeden Young­timer gesetz­lich vor­ge­schrieben. Sie deckt zum Bei­spiel Schäden ab, die Sie an anderen Fahr­zeugen oder fremdem Eigen­tum (z. B. Garagen­tor) ver­ursachen. Auch wenn Sie mit Ihrem Fahr­zeug ver­sehent­lich andere Per­sonen verletzen, greift die Young­timer-Haft­pflicht.
Teilkasko
Teilkasko über­nimmt Schäden, die an Ihrem eigenen Young­timer ent­stehen. Schutz besteht unter anderem bei Brand-, Hagel- und Sturm­schäden. Auch Dieb­stahl und Wild­unfälle sind ab­ge­deckt. Eine Teil­kasko­ver­sicherung können Sie mit oder ohne Selbst­beteiligung abschließen.
Vollkasko
Vollkasko beinhaltet alle Leis­tun­gen der Teil­kasko. Darüber hinaus greift der Rund­um­schutz bei Van­da­lis­mus­schäden und Fahrer­flucht. Auch Schäden, die Sie selbst ver­sehent­lich an Ihrem Young­timer ver­ur­sachen, sind ab­ge­deckt. Der Ab­schluss ist mit oder ohne Voll­kasko-Selbst­beteili­gung möglich.
Youngtimer-Tarif

Einige Versicherer bieten spezielle Youngtimer-Versicherungen an. Die Tarife sind auf die Bedürfnisse junger Lieb­haber­wagen abgestimmt und beinhalten mindestens Kfz-Haft­pflicht­schutz.

Eine Young­timer-Ver­si­che­rung ist meist günstiger als eine reguläre Kfz-Versicherung. Die Beitrags­kosten errechnen sich nach Baujahr, Markt­wert und Alltags­nutzung des Kfz. Oft setzen Ver­sicherer ein bestimmtes Mindest­alter für Personen voraus, die den versicherten Youngtimer fahren.

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Wie kann ich mein Auto als Youngtimer anmelden?

In Deutsch­land gibt es keine gesonderte Young­timer-Zulassung. Halter:innen melden junge Klassiker wie reguläre Kfz an. Aber: Einige Versicherer bieten Young­timer-Ver­si­che­rungen an. Die Tarife beinhalten maß­geschneiderten Schutz speziell für Klassiker, die (noch) keinen Oldtimer-Status haben. Die Beiträge sind in der Regel günstiger als bei regulären Auto­ver­sicherungen.

Sieht das Youngtimer Kennzeichen anders aus als das normale?

Wenn Sie einen Young­timer zulassen, erhalten Sie kein spezielles Kfz-Kenn­zeichen. Ihr Youngtimer-Kennzeichen sieht deshalb genauso aus wie ein reguläres Kfz-Kennzeichen. Auch eine ver­günstigte Kfz-Steuer ist nicht vorgesehen.
Für Youngtimer gibt es keine spe­ziellen Young­timer-Nummern­schilder. Die Zulassung erfolgt mit regulärem Kfz-Kennzeichen, Saison- oder Wechselkennzeichen. Jährlich ist der volle Kfz-Steuersatz fällig. Vergünstigungen wie eine pauschale H-Kennzeichen-Steuer gibt es für Youngtimer-Halter:innen nicht. 

Die Young­timer-Zulassung erfolgt für geöhnlich mit regulärem Kenn­zeichen. Halter:innen zahlen jähr­lich den vollen Kfz-Steuer­satz – wie für ein modernes Fahrzeug. Young­timer-Vorteile bieten manche Versicherer bei Abschluss einer speziellen Ver­sicherung für junge Klassiker. Zum Beispiel sind die Beiträge günstiger als bei modernen Kfz.

Alternativ gibt es folgende Möglich­keiten, Ihren Youngtimer zuzu­lassen:

  • Saisonkennzeichen: Mit saisonaler Youngtimer-Zulassung sparen Sie Ver­sicherungs­kosten und Kfz-Steuer. Denn: Beträge fallen nicht für das ganze Jahr an. Sie zahlen für den Zeit­raum zwischen zwei und elf Monaten, in dem Sie Ihr Fahrzeug im Straßen­verkehr bewegen. Außer­halb der Saison gilt ein Fahr­verbot für den Youngtimer.
  • Wechselkennzeichen: Bei Youngtimern mit Wechsel­kennzeichen berück­sichtigen viele Kfz-Versicherer die pro Wagen geringere Fahr­leistung. Die Versicherungs­prämie fällt in diesem Fall oft günstiger aus. Kfz-Steuern sparen Sie mit einem Wechsel­kenn­zeichen dagegen nicht.

Die H-Zulassung ist Fahrzeugen ab 30 Jahren vorbehalten, die in historisch korrek­tem Zustand sind und der Pflege des kraft­fahr­zeug­technischen Kulturgutes dienen. Das heißt: Youngtimer, deren Erstzulassung weniger als 30 Jahre zurückliegt, erhalten keine Youngtimer-H-Kennzeichen.

Erfüllt Ihr ehemaliger Youngtimer ab einem Mindest­alter von 30 Jahren die Kriterien, können Sie über Oldtimer-Zulassung nachdenken. Dann haben Sie die Möglichkeit, eine Oldtimer-Versicherung abzuschließen und mit H-Kennzeichen Steuern zu sparen.

Wer seinen Youngtimer bei der Kfz-Zulassungs­stelle anmelden will, braucht unter anderem einen gültigen Personal­ausweis und die Zulassungs­bescheinigungen Teil 1 und 2. Gutachten oder Doku­mente, die Alter und Original­zustand des Kfz bescheinigen, sind nicht nötig.

Wenn Sie Ihren Youngtimer anmelden, legen Sie bei der Kfz-Behörde die gleichen Doku­men­te wie bei Zulassung eines modernen Pkw vor:

  • Gültiger Personal­ausweis oder Reise­pass mit aktueller Melde­bescheinigung
  • Elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahrzeug­schein)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der letzten Haupt­unter­suchung (HU-Bericht)
  • Bisherige Kfz-Kenn­zeichen (falls Fahr­zeug bereits zugelassen ist)
  • SEPA-Lastschrift­mandat für Einzug der Kfz-Steuer
Als Youngtimer gelten Autos oft ab einem Alter von 15-20 Jahren und bis zu einem Alter von 30 Jahren. Der Begriff unterliegt keinen festen Voraus­setzungen. Wirtschaflich lohnen sich Young­timer aufgrund der günstigen Anschaffung und der möglichen Wertstei­gerung, wenn sie Oldtimer-Status erreichen.

Was qualifiziert ein Fahrzeug als Youngtimer?

Der Begriff Youngtimer ist nicht fest definiert. Er steht für Fahr­zeuge, die mindestens 15 bis 20 Jahre alt sind. Die Alters-Obergrenze liegt generell bei 30 Jahren, da Fahrzeuge ab dann potentiell als Oldtimer gelten. Die Grenze ist jedoch schwimmend – oft gelten alle Fahrzeuge aus dem letzten Viertel des 20. Jahrhun­derts als Youngtimer. 

Bei der Kfz-Zulassung gemäß Straßen­ver­kehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt es keine geson­der­ten Regelungen oder Young­timer-Voraus­setzungen. Bei Kenn­zeichen­ver­gabe spielt es keine Rolle, dass es für junge Klassiker spezielle Ver­sicherungen gibt.

Unterschied Youngtimer und Oldtimer

Der Unterschied zwischen Young­timer und Oldtimer liegt im Fahrzeug­alter, aber auch in den gesetz­lichen Vorgaben.

  • Als Youngtimer gelten Autos ab einem Alter von 15 bis 20 Jahren, Oldtimer ab 30 Jahren. 
  • Old­timer müssen strenge Voraus­setzungen erfüllen, um ein Historien­kenn­zeichen (kurz: H-Kenn­zeichen) zu erhalten. Sie müssen laut  § 2 Nr. 22 FZV der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) des Kraft­fahr­bundes­amtes  weitest­gehend dem Original­zustand entsprechen, in einem guten Erhaltungs­zustand sein und der Pflege des kraft­fahr­zeug­techni­schen Kultur­gutes dienen.

Wirtschaftliche Vorteile von Youngtimern

Youngtimer sind meist günstiger sowohl im Vergleich mit jüngeren Gebraucht­wagen als auch echten Oldtimern. Sind sie gut erhalten und bekommen die richtige Pflege, können sie mit dem Erreichen des Oldtimer-Status nach dreißig Jahren eine teils deutliche Wert­steige­rung erfahren.
Die Anmeldung eines Youngtimers kostet zwischen zehn und 30 Euro. Das entspricht den Kosten für die Zulassung eines modernen Gebraucht­fahr­zeugs. Gebühren können je nach Wohnort und individuellen Wünschen (z. B. Wunschkennzeichen) höher sein.
Die Youngtimer-Zulassungskosten richten sich danach, ob ein Halter­wechsel statt­findet und/oder ob Sie das Fahrzeug in einem anderen Zulassungs­bezirk anmelden. Die Gebühren variieren je nach Bundesland. Genaue Preise erfragen Sie bei der zuständigen Kfz-Zulassungs­behörde. Die Tabelle gibt einen groben Kostenüberblick (Stand: März 2025):

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Einzelposten
Kosten
Kfz-Zulassung einmalig 10 bis 30 €
Kfz-Kennzeichen einmalig 20 bis 30 €
Wunschkennzeichen einmalig 10,20 €, zzgl. 2,60 € Online-Reservierungsgebühr
Kfz-Steuer jährlich, variiert je nach Hubraum, Motorart, CO2-Ausstoß
Hauptuntersuchung (HU) alle zwei Jahre, ab ca. 100 € (inkl. AU)
 
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