Mann sitzt am Steuer eines blauen Pkw mit Youngtimer-Kennzeichen
Zulassung moderner Klassiker bis 30 Jahre

Youngtimer: Kenn­zeichen und Zulassung

  • Ab wann gilt ein Auto als Youngtimer? Voraussetzung ist ein Alter von mindestens 20 und weniger als 30 Jahren.
  • Spezielle Youngtimer-Kennzeichen gibt es nicht. Moderne Kfz-Klassiker erhalten reguläre Nummern­schilder, Saison- oder Wechsel­kenn­zeichen.
  • Für die Youngtimer-Zulassung zahlen Sie rund zehn bis 30 Euro. Je nach Zulassungsstelle und Aufwand können die Kosten höher sein.
  • Als Youngtimer-Versicherung schließen Sie Kfz-Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko ab. Je nach Anbieter gibt es spezielle Youngtimer-Tarife mit Sonderkonditionen für künftige Oldtimer.
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Gut zu wissen: Voraussetzungen

Was ist ein Youngtimer? Der Begriff steht für ein Fahr­zeug, das mindestens 20, aber nicht über 30 Jahre alt ist. Bei der Kfz-Zulassung gemäß Straßen­ver­kehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt es keine geson­der­ten Regelungen oder Young­timer-Voraus­setzungen. Bei Kenn­zeichen­ver­gabe spielt es keine Rolle, dass es für junge Klassiker spezielle Ver­sicherungen gibt.

Der Unterschied zwischen Young­timer und Oldtimer liegt im Fahrzeugalter, aber auch in den gesetzlichen Vorgaben. Old­timer müssen strenge Voraus­setzungen erfüllen, um ein Historien­kenn­zeichen (kurz: H-Kenn­zeichen) zu erhalten.

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Für Youngtimer gibt es keine spe­ziellen Young­timer-Nummern­schilder. Die Zulassung erfolgt mit regulärem Kfz-Kennzeichen, Saison- oder Wechselkennzeichen. Jährlich ist der volle Kfz-Steuersatz fällig. Vergünstigungen wie eine pauschale H-Kennzeichen-Steuer gibt es für Youngtimer-Halter nicht. Ab wann H-Kennzeichen grundsätzlich empfehlenswert sind, erfahren Sie hier.

Nur Oldtimer bekommen ein H-Kennzeichen. Laut § 2 Fahrzeug-Zulassungs­verordnung (FZV) sind Old­timer Fahrzeuge, die:

  • … ihre Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren hatten,
  • weitestgehend dem Original­zustand entsprechen,
  • gut erhalten sind und
  • der Pflege des kraft­fahr­zeug­technischen Kulturgutes dienen.
  • Reguläres amtliches Kennzeichen

    In der Regel erfolgt die Young­timer-Zulassung mit regulärem Kenn­zeichen. Halter zahlen jähr­lich den vollen Kfz-Steuer­satz – wie für ein modernes Fahrzeug. Young­timer-Vorteile gibt es bei Abschluss einer speziellen Ver­sicherung für junge Klassiker. Zum Beispiel sind die Beiträge günstiger als bei modernen Kfz.

    Ein reguläres Kfz-Kennzeichen ist die richtige Wahl, wenn Sie:

    • ... Ihren Youngtimer als Alltags­fahrzeug nutzen.
    • ... Ihr Kfz ganzjährig und ohne Ein­schränkungen im Straßen­verkehr bewegen möchten.
  • Saisonkennzeichen

    Mit saisonaler Youngtimer-Zulassung sparen Sie Ver­sicherungs­kosten und Kfz-Steuer. Denn: Beträge fallen nicht für das ganze Jahr an. Sie zahlen für den Zeit­raum zwischen zwei und elf Monaten, in dem Sie Ihr Fahrzeug im Straßen­verkehr bewegen. Außer­halb der Saison gilt ein Fahr­verbot für den Youngtimer.

    Ein Saison­kenn­zeichen ist die richtige Wahl, wenn Sie:

    • ... Ihren Youngtimer saison­weise fahren.
    • ... einen Zweit­wagen für Alltags­fahrten besitzen.
  • Wechselkennzeichen

    Bei Youngtimern mit Wechsel­kennzeichen berück­sichtigen viele Kfz-Versicherer die pro Wagen geringere Fahr­leistung. Die Versicherungs­prämie fällt in diesem Fall oft günstiger aus. Kfz-Steuern sparen Sie mit einem Wechsel­kenn­zeichen dagegen nicht.

    Ein Wechsel­kennzeichen ist eine gute Wahl, wenn Sie:

    • ... abwechselnd zwei Kfz der gleichen Fahrzeug­klasse (z. B. zwei Pkw) nutzen.
  • H-Kennzeichen

    Youngtimer, deren Erstzulassung weniger als 30 Jahre zurückliegt, erhalten keine Youngtimer-H-Kennzeichen. Die H-Zulassung ist Fahrzeugen ab 30 Jahren vorbehalten, die in historisch korrek­tem Zustand sind und der Pflege des kraft­fahr­zeug­technischen Kulturgutes dienen.

    Erfüllt Ihr ehemaliger Youngtimer ab einem Mindest­alter von 30 Jahren die Kriterien, können Sie über Oldtimer-Zulassung nachdenken. Dann haben Sie die Möglichkeit, eine Oldtimer-Versicherung abzuschließen und mit H-Kennzeichen Steuern zu sparen.

  • 07er-Kennzeichen

    07-Kennzeichen für Youngtimer gibt es nicht. Das rote Oldtimer-Wechsel­kenn­zeichen ist nur für historische Fahrzeuge ab 30 Jahren Mindest­alter verfügbar. Nach Zuteilung kann der Halter die 07-Nummer im Wechsel an verschiedenen Oldtimern anbringen. Aller­dings ist die Fahrzeug­nutzung beschränkt: Sie dürfen mit 07-Kenn­zeichen nur zu Oldtimer­treffen und -rallyes, Werk­stätten und Prüf­stellen fahren.
  • Rotes Händlerkennzeichen

    Das mit der Ziffern­kombination "06" beginnende Kenn­zeichen ist Händlern für die Nutzung an nicht zugelassenen Fahr­zeugen vorbehalten. Möchten Sie einen Young­timer kaufen, dürfen Sie mit dem roten Kenn­zeichen eine Probe­fahrt machen. Einen Wagen mit Händler­kennzeichen regulär im Straßen­verkehr zu bewegen, ist nicht erlaubt.
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Wer seinen Youngtimer bei der Kfz-Zulassungs­stelle anmelden will, braucht unter anderem einen gültigen Personal­ausweis und die Zulassungs­bescheinigungen Teil 1 und 2. Gutachten oder Doku­mente, die Alter und Original­zustand des Kfz bescheinigen, sind nicht nötig.

Wenn Sie Ihren Youngtimer anmelden, legen Sie bei der Kfz-Behörde die gleichen Doku­men­te vor wie bei Zulassung eines modernen Pkw:

  • Gültiger Personal­ausweis oder Reise­pass mit aktueller Melde­bescheinigung
  • Elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahrzeug­schein)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der letzten Haupt­unter­suchung (HU-Bericht)
  • Bisherige Kfz-Kenn­zeichen (falls Fahr­zeug bereits zugelassen ist)
  • SEPA-Lastschrift­mandat für Einzug der Kfz-Steuer
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Die Anmeldung eines Youngtimers kostet zwischen zehn und 30 Euro. Gebühren können je nach Wohnort und individuellen Wünschen (z. B. Wunschkennzeichen) höher sein. Für die Youngtimer-Zulassung zahlen Halter die gleichen Beträge wie bei Zulassung eines modernen Gebraucht­fahr­zeugs.
Die Youngtimer-Zulassungskosten richten sich danach, ob ein Halter­wechsel statt­findet und/oder ob Sie das Fahrzeug in einem anderen Zulassungs­bezirk anmelden. Die Gebühren variieren je nach Bundesland. Genaue Preise erfragen Sie bei der zuständigen Kfz-Zulassungs­behörde. Die Tabelle gibt einen groben Kostenüberblick (Stand: Januar 2024):

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Einzelposten
Kosten
Kfz-Zulassung einmalig 10 bis 30 €
Kfz-Kennzeichen einmalig 20 bis 30 €
Wunschkennzeichen einmalig 10,20 €, zzgl. 2,60 € Online-Reservierungsgebühr
Kfz-Steuer jährlich, variiert je nach Hubraum, Motorart, CO2-Ausstoß
Hauptuntersuchung (HU) alle zwei Jahre, ab ca. 100 € (inkl. AU)
 
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Versicherung
Welche Autoversicherung für einen Young­timer sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Fahrzeug­wert ab. Die gesetz­lich vorgeschriebe Kfz-Haft­pflicht können Sie um Voll­kasko oder Teilkasko erweitern. Auch der Abschluss einer speziellen Young­timer-Versicherung ist möglich.
Kfz-Haftpflicht
Kfz-Haftpflicht ist für jeden Young­timer gesetz­lich vor­ge­schrieben. Sie deckt zum Bei­spiel Schäden ab, die Sie an anderen Fahr­zeugen oder fremdem Eigen­tum (z. B. Garagen­tor) ver­ursachen. Auch wenn Sie mit Ihrem Fahr­zeug ver­sehent­lich andere Per­sonen verletzen, greift die Young­timer-Haft­pflicht.
Teilkasko
Teilkasko über­nimmt Schäden, die an Ihrem eigenen Young­timer ent­stehen. Schutz besteht unter anderem bei Brand-, Hagel- und Sturm­schäden. Auch Dieb­stahl und Wild­unfälle sind ab­ge­deckt. Eine Teil­kasko­ver­sicherung können Sie mit oder ohne Selbst­beteiligung abschließen.
Vollkasko
Vollkasko beinhaltet alle Leis­tun­gen der Teil­kasko. Darüber hinaus greift der Rund­um­schutz bei Van­da­lis­mus­schäden und Fahrer­flucht. Auch Schäden, die Sie selbst ver­sehent­lich an Ihrem Young­timer ver­ur­sachen, sind ab­ge­deckt. Der Ab­schluss ist mit oder ohne Voll­kasko-Selbst­beteili­gung möglich.
Youngtimer-Tarif

Einige Versicherer bieten spezielle Youngtimer-Versicherungen an. Die Tarife sind auf die Bedürfnisse junger Lieb­haber­wagen abgestimmt und beinhalten mindestens Kfz-Haft­pflicht­schutz.

Eine Young­timer-Ver­si­che­rung ist meist günstiger als eine reguläre Kfz-Versicherung. Die Beitrags­kosten errechnen sich nach Baujahr, Markt­wert und Alltags­nutzung des Kfz. Oft setzen Ver­sicherer ein bestimmtes Mindest­alter für Personen voraus, die den versicherten Youngtimer fahren.

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  • Was bringt die Youngtimer-Zulassung?

    Wenn Sie einen Young­timer zulassen, erhalten Sie kein spezielles Kfz-Kenn­zeichen. Auch eine ver­günstigte Kfz-Steuer ist nicht vorgesehen. Denn: In Deutsch­land gibt es keine gesonderte Young­timer-Zulassung für Fahr­zeuge ab 20 bis 29 Jahren. Halter melden junge Klassiker wie reguläre Kfz an. Aber: Einige Versicherer bieten Young­timer-Ver­si­che­rungen an. Die Tarife beinhalten maß­geschneiderten Schutz speziell für Klassiker, die (noch) keinen Oldtimer-Status haben. Die Beiträge sind in der Regel günstiger als bei regulären Auto­ver­sicherungen.
  • Wie viele Youngtimer gibt es in Deutschland?

    Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) gibt es in der deutsch­sprachigen Bevölkerung rund 4,67 Millionen Per­sonen mit Young­timer-Pkw im Haus­halt (Stand: Februar 2024). Im Ver­gleich zu 2022 ist das ein leichtes Minus von ungefähr fünf Pro­zent. Das Kraftfahrt-Bundes­amt (KBA) verzeichnet für das Jahr 2022 in der Bundes­republik rund 3,6 Millionen Pkw zwischen 20 und 29 Jahren.
  • Welche Youngtimer-Modelle sind am beliebtesten?

    VW Golf und BMW 3er gehören zu den beliebtesten Young­timern in der Bundes­republik. Laut Verband der Auto­mobil­industrie (VDA) sind VW-Golf-Young­timer am häufigsten auf deutschen Straßen unterwegs: Im Jahr 2018 belegte das Modell mit fast 300.000 Fahr­zeugen zwischen 20 und 29 Jahren den ersten Platz. Zum Vergleich: Im selben Jahr waren rund 145.000 BMW-3er-Modelle zugelassen. Eine aktuellere Aus­wertung der beliebtesten Youngtimer-Modelle ist nicht verfügbar (Stand: Januar 2024).
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