Autos stehen auf Straße im Stau bei Dämmerung
Abgasnorm, Umweltplakette und Co.

Schadstoffklasse: Richtig ermitteln und Pkw nachrüsten

  • Jedes Fahrzeug lässt sich einer Schad­stoffklasse zuordnen. Maß­stab für die Einteilung ist die Menge an giftigen und klima­schädlichen Schad­stoffen, die das Auto bei laufendem Motor aus­stößt. Dazu zählen Abgase wie Kohlen­stoff­monoxid, Kohlen­wasser­stoff, Stickstoffoxid und Rußpartikel.
  • Insgesamt gibt es sechs ver­schie­dene Schadstoffklassen: Seit September 2014 gilt Schadstoff­klasse Euro 6, darunter fallen die schadstoffärmsten Autos. Die schad­stoffreichsten werden Euro 1 zugeordnet. Ermitteln lässt sich die Schadstoffklasse eines Fahrzeug anhand seiner Emissions­schlüssel­nummer.
  • Die Schadstoffklasse eines Autos entscheidet, ob es eine rote, gelbe, grüne oder keine Umweltplakette bekommt und städtische Umwelt­zonen befahren darf.
  • Der Gesetzgeber belohnt Fahrer:innen schadstoffarmer Pkw: Je umwelt­freundlicher das Fahrzeug, desto geringer die Kfz-Steuer für den oder die Halter:in. Das soll einen Anreiz schaffen, auf klimafreundliche Autos umzusteigen und die Emis­sionen auf deutschen Straßen zu reduzieren.
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Auspuff eines schwarzen Pkw, aus dem grauer Rauch austritt

Die europaweit einheitliche EU-Abgas­norm, auch Euro-Abgas­norm oder Euro­norm genannt, legt sechs Schad­stoff­klassen fest: Euro 1 bis Euro 6. Diese ordnen ein, wie schadstoffarm ein Auto ist. Den niedrigsten Schadstoff­ausstoß hat Stufe Euro 6. Die Fahrzeuge mit dem höchsten Schadstoff­ausstoß kommen in Euro 1:

  • Schadstoffklasse Euro 6: geringste Abgasemission, gültig seit 1. September 2014
  • Schadstoffklasse Euro 5: gültig seit 1. September 2009
  • Schadstoffklasse Euro 4: gültig seit 1. Januar 2005
  • Schadstoffklasse Euro 3: gültig seit 1. Januar 2000
  • Schadstoffklasse Euro 2: gültig seit 1. Januar 1996
  • Schadstoffklasse Euro 1: höchster Schadstoffausstoß, gültig seit 1. Juli 1992

Seit 1. September 2015 gilt in Deutsch­land und der EU ausnahmslos die Abgas­norm Euro 6. Das heißt: Alle neu zu­ge­lassenen Pkw müssen – egal, ob Benziner oder Dieselfahrzeug – die Abgas­norm Euro 6 erfüllen. In der Über­gangs­phase zwischen 1. September 2014 und 31. August 2015 durften Neu­fahr­zeuge auch noch mit Euro 5 zugelassen werden.

Nicht schadstoffarme Fahrzeuge bekommen Euro 0

Es gibt auch Autos ohne Schad­stoff­klasse. Dabei handelt es sich um sogenannte nicht schadstoffarme Fahrzeuge, die in Euro 0 klassifiziert werden. Ihre Nutzung ist verboten, sobald die Ozonkonzentration in der Atemluft so stark erhöht ist, dass ein Ozonalarm ausgesprochen wird. Vor allem heißes Wetter lässt den Ozon­gehalt stark ansteigen. Aber auch ohne ausgerufenen Ozonalarm sollten Auto­fahrer:innen von Euro-0-Fahrzeugen an heißen Tagen der Umwelt zuliebe möglichst wenig fahren.

D3 und D4: Übergangs­lösungen zu den Euro-Abgas­normen

Neben den allgemein verbindlichen Euro-Abgasnormen 1 bis 6 existieren deutsche Abgasnormen, die sogenannten "D-Normen", die als Zwischen- bzw. Über­gangs­lösungen zu betrachten sind. Dabei handelt es sich um nationale Er­wei­te­rungen, die bereits vor Einführung der jeweiligen Euro-Normen auf Bundes­ebene in Kraft getreten sind. So gab es D3 (1996 bis 2000) und D4 (1996 bis 2004) bereits vor der europaweiten Schadstoffklasse Euro 3 (ab 2000). Sie verlangten aber schon ähnliche Abgas­grenz­werte wie die spätere Euro-3-Norm.

Mittlerweile sind die deutschen Abgas­normen zugunsten der Euro-Normen entfallen. Wer heute noch ein Fahrzeug mit D-Norm besitzt, muss jedoch nichts befürchten: Ein Benziner mit D3 wird in Schadstoffklasse Euro 2 eingestuft, ein Benziner mit D4 in Euro 3. Bei Diesel­fahr­zeugen entspricht D3 der Euro-3-Norm und D4 der Euro-4-Norm.

Gibt es Schadstoffklassen für Elektroautos?

Für Elektroautos gibt es keine Schad­stoff­klassen, da sie keine relevanten Auto­abgase und Schadstoffe wie Kohlen­stoff­monoxid oder Stickoxid ausstoßen. Für sie gilt die Euro-Abgas­norm also nicht. Als Fahr­er:in eines vollelektrischen Autos können Sie auch Ihre Treib­haus­gas­ein­sparungen vom Umwelt­bundes­amt zerti­fizieren lassen und Ihre THG Quote verkaufen.

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Fahrzeuge mit Hybridantrieb müssen die Euro-Abgasnorm hingegen übrigens erfüllen. Da Hybridautos in der Regel einen sehr geringen Schadstoffausstoß haben, sind sie meist in Schadstoffklasse Euro 5 oder 6 eingestuft.

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In Deutschland gibt es mittlerweile nur noch 44 Umweltzonen. Davon dürfen die Zentren von 43 deutschen Städten nur mit einer gültigen grünen Umweltplakette – auch Feinstaub­pla­kette genannt – befahren werden. Die Umweltzonen sind eine Maßnahme im Zuge des Klima­schutz­plans, mit dem die Bundes­re­gie­rung die Umweltbelastung in deutschen Großstädten verringern will.

Für die Umweltzone Neu-Ulm reicht eine gelbe Umweltplakette. Bis einschließlich 20. Juni 2021 hatte Erfurt auch eine Umweltzone, schaffte diese aber wieder ab. Zum 01. Januar 2024 wurden die Umweltzonen in Heidenheim, Heilbronn, Herrenberg und Leonberg/Umgebung ebenfalls aufgehoben. Damit erhöhte sich die Zahl der bislang abgeschafften Umweltzonen auf 14. 

Die Feinstaubplaketten gibt es in den Farben Rot, Gelb und Grün. Welche Umweltplakette ein Fahrzeug bekommt, hängt von der Schadstoffgruppe ab, in die es eingeteilt ist: Diesel Euro 4 bis 6 fallen bei­spiels­weise in Schadstoffgruppe 4 und erhalten eine grüne Plakette. Diesel Euro 1 oder schlechter sind in Gruppe 1 kategorisiert und bekommen gar keine Umweltplakette.

Pkw mit grüner Umweltplakette dürfen alle 43 innerstädtischen Umweltzonen befahren. Fahrzeugen, die keine oder eine rote Umweltplakette haben, ist das Befahren der deutschen Umweltzonen mittlerweile untersagt. Welche Aus­nah­men es gibt und weitere wichtige Infor­mationen lesen Sie im Ratgeber "Umweltplakette".

Feinstaubplaketten können Sie beim TÜV und an Tankstellen kaufen

Die Umweltplakette können Sie gegen Vorlage Ihres Fahrzeugscheins (Zulas­sungs­bescheinigung Teil I) bei TÜV, DEKRA, Bürgerämtern, Kfz-Zulassungs­behörden und an Tankstellen kaufen. Die Kosten liegen zwischen fünf und acht Euro. Zusätz­lich bieten Groß­städte wie Berlin, Köln, München und Stuttgart an, die Plaketten online zu bestellen. Inklusive Versand summieren sich die Kosten einer Feinstaubplakette auf bis zu 20 Euro. Die Umweltplakette bringen Sie auf der Beifahrer:innenseite von innen an der Wind­schutz­scheibe an.

Blaue Plakette bislang nicht beschlossen

Bereits seit 2016 wird die Einführung einer blauen Umweltplakette – auch Euro-6-Plakette genannt – diskutiert. Ein Be­schluss ist bis heute nicht erfolgt.

Während die bestehenden Umwelt­pla­ketten die Feinstaubbelastung in Groß­städten reduzieren, geht es bei der blauen Plakette um die Senkung der Stickoxid-Werte. Nur noch besonders schadstoffarme Fahrzeuge sollen in stark belasteten Stadtgebieten fahren dürfen. Für alle anderen Kfz gilt in diesen "blauen Umweltzonen" Fahrverbot. Davon be­troffen sind Benziner mit einer Abgas­norm unter Euro 3. Dieselautos, die nicht der Euro-6-Norm entsprechen, müssen ebenfalls draußen bleiben.

Die geforderten Stickoxid-Grenzwerte sind jedoch umstritten. Außerdem erfül­len bisher nur ein Bruchteil der Dieselautos in Deutschland die Voraus­setzungen der blauen Plakette. Die restlichen der rund 15 Mil­lio­nen Diesel­fahr­zeuge dürften in blaue Umwelt­zonen nicht einfahren. Ob eine blaue Umweltplakette jemals in Kraft tritt, ist fraglich.

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Gut zu wissen: Steuerbeiträge berechnen
Illustration Info: Gut zu wissen

Die im Kfz-Schein eingetragene Schad­stoff­klasse bestimmt nicht nur, ob Sie mit Ihrem Pkw Umweltzonen befahren dürfen, sondern spielt auch eine ent­schei­dende Rolle bei der Berechnung der jährlichen Kfz-Steuer. Die Beträge, die Sie bei der Steuer für die jeweilige Schad­stoff­klasse zahlen, sind genau festgelegt. So kostet ein Euro-6-Benziner 6,75 Euro, während Sie für ein Euro-1-Diesel 27,35 Euro bezahlen.

Die Höhe der Kfz-Steuer wird außerdem durch Faktoren wie die Art des Ver­bren­nungs­motors (Diesel- oder Ottomotor), den CO2-Ausstoß sowie die Hub­raum­größe beeinflusst. Welche Steuerlast für Ihr Fahr­zeug auf Sie zukommt, können Sie zum Beispiel über den Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums berechnen. Grundsätzlich gilt: Je höher der Schadstoffausstoß, desto höher die Kraftfahrzeugsteuer.

Steuervorteile für die Schad­stoff­klasse gibt es nur bei Pkw. Bei Kleinkraft­rädern, Leicht­kraft­rädern und land­wirt­schaft­lichen Zugmaschinen wirkt sich die Schad­stoff­klasse steuerlich nicht aus. Auch die D-Normen, die bei ihrer Ein­füh­rung im Jahr 1996 eine Steuer­befreiung ermöglicht haben, bringen mittlerweile keine Steuer­vorteile mehr mit sich: Der Kfz-Steuersatz ist bei D3, D4, Euro 3 und Euro 4 identisch.

Illustration Info: Gut zu wissen
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Die Schadstoffklasse Ihres Pkw – egal, ob Diesel oder Benziner – können Sie an­hand der Emissionsschlüsselnummer ermitteln.
Diese finden Sie in Ihren Fahr­zeug­papieren: bei neueren Modellen in der Zulassungs­bescheinigung Teil I in Feld 14.1. (Hersteller­schlüssel­nummer HSN unter 2.1, Typ­schlüssel­nummer TSN unter 2.2), oder im alten Fahrzeugschein, aus­gestellt vor 1. Oktober 2005, in Feld 1 (Punkt "Schlüsselnummer – zu 1"). Für die Suche nach der Schadstoffklasse ist der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) hingegen irrelevant.
 
Möchten Sie Ihre Schadstoffklasse her­aus­finden, sind die letzten beiden Ziffern der Emissions­schlüssel­nummer relevant. Bei Neufahrzeugen sind die letzten zwei Zahlen, gefolgt von zwei Buchstaben, maßgebend. Wie diese den Schad­stoff­klassen zugeordnet werden, können Sie folgender Tabelle ent­nehmen:

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Schlüsselnummer
Schadstoffklasse
36N0 bis 36Y0 Euro 6
35A0 bis 35M0 Euro 5
32, 33, 38, 39, 43, 62-70 Euro 4
30, 31, 36, 37, 42, 44-61 Euro 3
25-29, 34, 35, 40, 41, 49, 71 Euro 2
01-04, 09, 11-14, 16, 18, 21, 22, 77 Euro 1
00, 05-08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88 keine
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Die Schadstoffklasse eines Fahrzeugs lässt sich in vielen Fällen durch bauliche Veränderungen verbessern. So kann eine Nachrüstung sowohl Schad­stoff­ausstoß als auch Kraftstoffverbrauch verringern und Ihren Pkw in eine höhere Schad­stoff­klasse befördern. Ob sich eine Umrüstung bei Ihrem Auto lohnt, hängt von den Nach­rüst­möglichkeiten und den damit verbundenen Kosten ab. Sprechen Sie am besten die Auto­werk­statt Ihres Vertrauens darauf an.
Automechaniker prüft Motor eines Pkw in Werkstatt

So können Sie Fahrzeuge mit Ottomotor nachrüsten

  • Katalysator-Nachrüstung (G-Kat): Für ältere Pkw, die bislang über keinen oder einen ungeregelten Katalysator verfügen. Ver­bes­serung von Schadstoffklasse Euro 00 auf Euro 1, teilweise auch auf Euro 2 möglich.
  • Kaltlaufregelsysteme: Diese sorgen dafür, dass der Katalysator beim Kaltstart schneller aktiviert wird. Verbesserung von Euro 1 auf Euro 2 oder D3 möglich.
  • Aufrüst-Katalysator: Für Kfz, die schon mit einem geregelten Katalysator ausge­stattet sind. Besonders interessant, wenn der vorhandene Katalysator alters­bedingt ohnehin ausge­tauscht werden muss. Verbesserung von Euro 1 auf Euro 2 oder D3 möglich.

Maßnahmen, um den Schadstoffausstoß bei Diesel­fahrzeugen zu verringern

  • Rußpartikelfilter: Der Filter redu­ziert die Rußemissionen um etwa 40 Prozent, sodass das Fahrzeug einer entsprechenden Partikel­minderungs­stufe (PM-Stufe) zugeordnet wird und eine bessere Schad­stoff­klasse erreicht. Die Technik ist aber nicht für alle Dieselmotoren verfügbar.
  • Katalysator-Nachrüstung (Oxy-Kat): Für Diesel, die keinen Kata­lysator haben. Verbesserung von Schadstoffklasse Euro 00 auf Euro 1, in Einzelfällen auch Euro 2.
  • Aufrüstkatalysator: Nur bei Fahr­zeugen mit Oxy-Kat möglich. Ver­besserung von Euro 1 auf Euro 2.
  • AdBlue: Zahlreiche Auto­mobil­hersteller setzen bei Neufahr­zeugen auf Euro-6-Dieselmotoren mit AdBlue. Das Nachrüsten dieses Systems in älteren Dieselautos ist ebenfalls möglich. Das Prinzip: Der Harnstoff "AdBlue" wird über einen zusätz­lichen Katalysator in den Abgas­strang gespritzt und ver­wan­delt schädliches Stickoxid in unschädlichen Stickstoff sowie Wasser.

Kann ich mein Fahrzeug auch ohne Nachrüstung in eine andere Schad­stoff­klasse umschlüsseln?

In der Tat lassen sich einige Automodelle in eine höhere, also bessere Schad­stoff­klasse "um­schlüsseln", ohne sie technisch zu verändern. Bei einer Umschlüsselung wird lediglich die bisherige Abgas­ein­stufung in den Zulassungs­papieren ge­ändert. Voraus­setzung dafür ist, dass das Fahrzeug im Werkszustand bei der Abgasmessung bereits die Grenzwerte der besseren, aber erst später ein­ge­führten Euro-Norm erreicht.

Beispielsweise gibt es zahlreiche Fabri­kate aus den 1990er-Jahren, die mit Schlüssel­nummern der Abgas­norm Euro 1 versehen sind, obwohl sie etwa wegen eines geregelten Katalysators auch die besseren Werte der Euro 2 erfüllen.

Besitzer:innen solcher Fahrzeuge müssen sich lediglich an ihren Hersteller, Händler oder Importeur wenden und sich die besseren Schadstoffgrenzwerte bescheinigen lassen. Dann steht einer Umschlüsselung in eine umweltfreundlichere Schad­stoff­klasse nichts mehr im Wege. 

Anschließend müssen Sie nur noch – unter Vorlage der Bestätigung – die Fahrzeug­papiere von einer Kfz-Zulassungs­stelle ändern und die Schlüssel­nummer der besseren Euro-Norm eintragen lassen.

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Die Grenzwerte für Stickoxide (NOx) werden trotz bestehender Umweltzonen manchmal immer noch überschritten. Um Anwohner und Passanten vor einer gesundheits­gefährdenden Belastung durch Stick­oxide zu schützen, gibt es seit 2018 zusätzliche Durch­fahrts­beschrän­kungen und -verbote speziell für Diesel.
Der Grund: Dieselfahrzeuge verursachen bis zu 80 Prozent der NOx-Emissionen und sind aufgrund der Rußpartikel umwelt­schädlicher als BenzinerIn diesen deutschen Städten sind Fahrverbotszonen geplant oder bestehen bereits:

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Stadt Betroffene Fahrzeuge Gültig seit
Darmstadt Dieselabgasnorm Euro 1 bis 5 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2 1. Juni 2019
Frankfurt nicht definiert Umsetzung offen
Mainz Diesel-Abgasnorm Euro 1 bis 5 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2 Umsetzung offen
München Diesel-Abgasnorm Euro 1 bis 4 seit Februar 2023
Stuttgart Diesel-Abgasnorm Euro 4 bzw. IV und schlechter im gesamten Stadtgebiet (Umweltzone Stuttgart), seit Juli 2020 dürfen Fahrzeuge der Diesel-Abgasnorm Euro 5 bzw. V und schlechter nicht mehr in die Stuttgarter Innenstadt einfahren. Das Verkehrsverbot gilt im Stuttgarter Talkessel sowie in den Stadtbezirken Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen (sogenannte "kleine Umweltzone") Seit 2019, Verschärfte Vorschriften im Talkessel und Bad Cannstatt seit 2020

Die bestehenden Fahrverbote gelten bis­her nur für Dieselautos mit Schad­stoff­klasse Euro 5 oder schlechter. Eine Aus­weitung auf Euro-6-Diesel ist jedoch nicht völlig ausgeschlossen. Denn selbst die als schadstoffarm geltenden Euro-6-Diesel sollen die Emissions­grenz­werte zum Teil um das 25-Fache überschreiten, erklärte Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, bereits im November 2018 in einer Pressemitteilung.

Zwar erschwert die Änderung des Immis­sionsschutzgesetzes vom März 2020 die Einführung neuer, strengerer Fahrverbote. Den Kommunen bleibt aber ein gewisser Handlungsspielraum: Sollte der örtliche Luftreinhalteplan strengere Maßnahmen erforderlich machen, sind auch Fahr­ver­bote für moderne Euro-6-Pkw möglich.

Bußgelder
Parkende Autos in enger Seitenstraße in Innenstadt

Befahren Sie eine Umweltzone ohne oder mit der falschen Umweltplakette und haben dafür keine Ausnahme­genehmi­gung, droht Ihnen ein Bußgeld von 80 Euro. Dasselbe gilt auch für das Parken in einer Umweltzone.

Die Strafen für Diesel­fahr­verbots­zonen variieren von Stadt zu Stadt. In Darmstadt erwartet Autofahrer:innen beispielsweise ein Bußgeld von 80 Euro sowie eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,50 Euro. Die Geldstrafe beläuft sich auf insgesamt 108,50 Euro, wenn sie eine bestimmte Fahrverbotszone trotz Dieselfahrverbot befahren.

In Stuttgart und München dagegen beträgt die Geldstrafe im gesamten Stadtgebiet 100 Euro. Inklusive Verwaltungsgebühr summiert sich die Strafe auf insgesamt 128,50 Euro.

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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Für welche Fahrzeuge gelten Schadstoffklassen mit römischen Ziffern?

    Neben den Schadstoffklassen Euro 1 bis Euro 6, die für Pkw gelten, gibt es auch Schad­stoff­klassen mit römischen Ziffern von Klasse Euro I bis Euro VI. Dabei handelt es sich um die Schad­stoff­klassen von Lkw und Bussen über 3,5 Tonnen.

    Analog zum Pkw ist die Schad­stoff­klasse mit dem geringsten Ausstoß die Klasse Euro VI. Lkw und Busse mit dem höchsten Schad­stoff­aus­stoß sind in Euro I. Auch bei Neu­zu­lassung von Lkw und Bussen über 3,5 Tonnen ist aktuell die Schad­stoff­klasse Euro VI Voraus­setzung.

  • Gelten Schadstoffklassen auch für Motorrad, Moped, Mofa, Quad, Trike und Leichtkraftfahrzeuge?

    Ja, europaweit genormte Abgas­grenzwerte gibt es auch für Motorrad, Moped, Mofa und andere Kleinkrafträder. Seit 1. Januar 2020 gelten die Grenzwerte der Schadstoffklasse Euro 5 für vier-, drei- und zweirädrige Kraft­fahr­zeuge mit einer Höchst­ge­schwindig­keit von maximal 45 km/h. Zu diesen Fahr­zeugen zählen neben Mopeds und Mofas auch Quads, Trikes und Leicht­kraft­fahrzeuge (Microcars), die zu­las­sungs­frei ab einem Alter von 16 Jahren gefahren werden dürfen.
  • Wie berechne ich die Schadstoffklasse meines Wohnmobils?

    Die Emissionsschlüsselnummer Ihres Wohnmobils finden Sie wie bei Pkw im dazugehörigen Fahr­zeug­schein. Mit der dort vermerkten Schlüsselnummer können Sie die Schadstoffklasse ermitteln. Eine ausführliche Tabelle finden Sie im Ratgeber Wohnmobil Steuern.
  • Ich habe ein Fahrzeug der Schadstoffklasse Euro II. Warum kann ich keine Emissionsplakette bestellen?

    Die Schadstoffklasse Euro II gilt für Lkw über 3,5 Tonnen. Mit Euro II erhalten Sie maximal eine gelbe Umweltplakette, mit der Sie ak­tu­ell nur die Umweltzone von Neu-Ulm befahren können. Die Fahrverbotszonen anderer deut­scher Städte sind damit tabu. Denn: Für eine grüne Umwelt­plakette erfüllt ein Lkw mit Euro II nicht die erforderlichen Abgas­standards. Freie Fahrt in Umwelt­zonen gibt es erst ab Euro IV.
  • Gelten die Fahrverbote in deutschen Umweltzonen auch für ausländische Fahrzeuge ohne Plakette?

    Ja, Fahrverbote in Umweltzonen gelten für alle Fahrzeuge unab­hängig von ihrer Herkunft – also auch für ausländische Autos ohne Feinstaubplakette. Möchte bei­spielsweise eine Französin oder ein Franzose mit ihrem oder seinem in Frankreich zugelassenen Pkw in eine deutsche Umweltzone, bei­spiels­weise in Stuttgart oder Hamburg, einfahren, muss der Wagen ebenfalls eine Plakette zur Kennzeichnung der Schadstoff­gruppe tragen.

    Wenn das Fahrzeug im Ausland zugelassen und die erreichte EG-Abgasrichtlinie aus den Fahrzeug­papieren nicht ersichtlich ist, muss die Fahrerin oder der Fahrer einen entsprechenden Nachweis, zum Beispiel eine Be­schei­nigung des Herstellers, vor­legen. Ist dies nicht möglich, richtet sich die Einteilung in die Schad­stoff­gruppe bei aus­län­di­schen Fahrzeugen nach dem Jahr der Erstzulassung.

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