Die Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen am Wohnmobil sind in § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgelegt. Eine Oldtimer-Zulassung für Ihr altes Wohnmobil ist möglich, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:
- Mindestens 30 Jahre alt: Entscheidend ist der Tag der Erstzulassung, der unter anderem im Fahrzeugschein des historischen Wohnmobils steht.
- Originalzustand: Das Reisemobil muss mindestens zu 90 Prozent aus Originalteilen bestehen. Originalgetreue Ersatzteile sind zulässig. Das gilt auch für zeitgenössische Umbauten oder Nachrüstungen – sprich: Veränderungen, die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung stattgefunden haben oder möglich gewesen wären.
- Keine technischen Mängel: Im Rahmen einer Hauptuntersuchung (HU) prüft ein Sachverständiger, ob das WoMo verkehrssicher ist und den Vorschriften der StVZO entspricht. Ausschlusskriterien sind beispielsweise Unfallschäden und nicht fachgerecht durchgeführte Reparaturen.
- Gepflegte Optik: Weist das Wohnmobil Rost oder grobe Beschädigungen auf, erhält es in der Regel keine H-Zulassung. Gebrauchsspuren, die sich beim einem Campingmobil ab 30 Jahren nicht vermeiden lassen (z. B. abgewetzte Sitze), stellen für die Wohnmobil-H-Zulassung kein Problem dar.
Wer ein Wohnmobil mit H-Kennzeichen anmelden will, braucht außerdem gültige HU, Oldtimer-Gutachten und Oldtimer-Wohnmobil-Versicherung. Wichtig: Möchten Sie einen speziellen Oldtimer-Tarif für Ihr WoMo abschließen, ist der Verwendungszweck entscheidend. Viele Anbieter setzen voraus, dass Sie mit einem Wohnmobil-Oldtimer nicht mehr zum Campen fahren. Für das Beantragen eines Wohnmobil-H-Kennzeichens spielt die Fahrzeugnutzung dagegen keine Rolle. Bereits bei der Überführungsfahrt benötigen Sie eine gültige Versicherung und ggf. ein Überführungskennzeichen für Ihr Oldtimer-Wohnmobil.