Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Wenn Sie einen Unfall unter Alkoholeinfluss verursachen, darf Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung Sie an den Schadenskosten beteiligen (= in Regress nehmen).
  • Ob Teilkasko oder Vollkasko Schäden an Ihrem eigenen Auto über­neh­men, hängt von der Blut­alko­hol­kon­zen­tra­tion während der Fahrt ab.
  • Ver­trag­lich regelt dies die soge­nannte Trunken­heits­klausel. Sie befreit die Ver­siche­rung von ihrer Leistungs­pflicht, wenn der Ver­siche­rungs­neh­mer betrunken Auto fährt.
  • Wer alkoholisiert am Straßen­verkehr teilnimmt, gefährdet sich sowie andere – und riskiert hohe Strafen wie Buß­geld, Führer­schein­entzug oder Frei­heits­strafe.
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Schadensregulierung
Wenn Sie betrunken einen Autounfall verursachen oder daran beteiligt sind, entschädigt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Unfall­gegner. Der Versicherer kann Sie anschließend jedoch in Regress nehmen und einen Teil der bezahlten Scha­dens­umme (maximal 5.000 Euro) von Ihnen zurück­verlangen. Rechtlich gesehen haben Sie grob fahrlässig eine Obliegenheit verletzt.

Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug übernimmt in der Regel die Vollkasko. Bei alkohol­bedingten Unfällen kann Ihr Versicherer jedoch ganz oder teilweise von seiner Leistungs­pflicht befreit sein.

  • Hatte der Fahrer über 1,1 Promille Alkohol im Blut,  muss die Voll­kasko­versicherung gar nichts übernehmen.
  • Lag die Blutkonzentration darunter, so kann unter Umständen der Kasko-Versicherer trotzdem ganz von seiner Leistungspflicht befreit sein, wenn der Unfall auf alkoholtypische Ausfallerscheinungen zurückzuführen ist.
Die meisten Kfz-Versicherungen versehen ihre Verträge mit einer sogenannten Trunken­heits­klausel. Sie weist den Versicherungsnehmer darauf hin, dass er sein Auto nach Alkohol- und Drogen­konsum nicht fahren darf. Miss­achten Sie diese Vorgabe, verletzen Sie Ihre Obliegenheitspflicht. Begehen Sie die Obliegen­heits­ver­letz­ung noch dazu vorsätzlich oder grob fahrlässig, darf der Versicherer seine Leistung kürzen oder verweigern.
Auch soge­nan­nte Be­triebs­schä­den müssen die Ver­sicherer nicht regu­lieren. Das heißt, wenn Sie beispielsweise falsch getankt haben, zahlt weder die Kfz-Haftpflichtversicherung noch die Teilkasko oder Vollkasko.
Die Zahl der Unfälle mit Personenschaden durch Fahren unter Alkoholeinfluss lag 2022 bei rund 16.500. Wenn Sie von einem alkoholisierten Fahrer in einen Unfall verwickelt werden, steht Ihnen die Allianz Verkehrsrechtsschutzversicherung zur Seite. Sie sichert Sie gegen Prozesskosten ab und bietet eine persönliche Rechtsberatung über eine 24h Hotline. Nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Fußgänger und Radfahrer.

Quelle: Statista 2023. Kennzahlen zu polizeilich erfassten Alkoholunfällen.

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Kfz-Schaden melden – Wir sind da

Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahr­zeug? Ein Schaden­fall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.

Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).

Unsere Kund:innen sind mit unserer Bearbeitung im Schadenfall sehr zufrieden: Bei unserer Befragung geben sie uns 4,6 von 5 Sternen.

Quelle: Allianz Kundenbefragung, 15.477 Kundenbewertungen im Zeitraum Januar bis Oktober 2023

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Rechtliche Folgen
Fahren Sie alkoholisiert Auto, riskieren Sie strafrechtliche Konsequenzen – selbst wenn kein Unfall passiert. Denn bereits die Ordnungswidrigkeit "Alkohol am Steuer" wird ab 0,5 Promille mit 500 bis 1.500 Euro Geldstrafe, Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg belangt. Kommt ein Unfall hinzu, ist mit einer Freiheitsstrafe und entsprechend höheren Bußgeldern zu rechnen. Welche Strafen bei Alkohol am Steuer drohen, zeigt folgende Tabelle:

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Promillegrenze

Fahrverhalten
Vergehen
Mögliche Strafen
0,5 bis 1,09 Promille unauffäl­liges Fahr­ver­­hal­ten (nur durch Straßen­verkehrs­kontrolle ent­deckt) Ordnungs­wid­rig­keit
  • 2 Punkte
  • 1 Monat Fahr­ver­bot für Erst­täter (steigt bei 2. / 3. Verstoß)
  • 500 Euro Buß­geld (steigt bei 2. / 3. Verstoß)
0,3 bis 1,09 Promille alkohol­typische Ausfall­er­schei­nungen, Gefähr­dung des Straßen­­ver­­kehrs

Straftat

  • 3 Punkte
  • Bußgeld
  • Führerschein­entzug für min. 6 Monate
0,3 bis 1,09 Promille alkohol­bedingter Unfall

Straftat

  • 3 Punkte
  • Bußgeld
  • Führer­schein­entzug für min. 6 Monate
  • Freiheits­strafe möglich
ab 1,1 Promille

unabhängig vom Fahr­ver­halten (mit oder ohne Ausfall­er­schei­nungen)

 

Straftat
  • 3 Punkte
  • Bußgeld
  • Führerscheinentzug für min. 6 Monate
ab 1,1 Promille alkoholbedingter Unfall Straftat
  • 3 Punkte
  • Bußgeld
  • Führer­schein­entzug für min. 6 Monate (evtl. dauerhaft)
  • Freiheits­strafe bis zu 5 Jahren
  • MPU (seit 2021 bereits ab 1,1 Promille)
 

Für Fahranfänger in der Probezeit und Autofahrer, die jünger als 21 Jahre sind, gilt die 0,0-Promille-Grenze. Setzen sie sich trotzdem mit bis zu 0,5 Promille hinters Steuer und geraten in eine Routinekontrolle, sind 250 Euro Geldstrafe und ein Punkt fällig.

Wiederholungstäter und Fahrzeugführer mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut müssen sich üblicherweise einer Medizinisch-Psychologischen Unter­such­ung (MPU) unterziehen, dem sogenannten Idiotentest.

Übrigens: Wie hoch das Strafmaß für Alkohol am Steuer ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel gilt: Je mehr Schaden Sie anrichten, desto schwerwiegender ist der Gesetzesverstoß. Etwa kann bei einem Unfall mit Alkohol ohne Personenschaden die Strafe geringer ausfallen als bei einem alkoholbedingten Unfall mit verletzten Dritten. Darüber entscheidet ein Gericht.

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Unfallstatistik
Die meisten Unfälle mit Alkohol mit Personenschaden ereignen sich samstags. Zu diesem Ergebnis kam das Statistische Bundesamt nach Auswertung der Unfallzahlen 2022. Demzufolge geschahen in Deutschland an Samstagen 9.359 Unfälle nach Alkoholkonsum. Dienstags waren es die wenigsten: 3.505.
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Häufige Fragen
  • Wer zahlt, wenn ich unter Alkoholeinfluss mit einem Mietwagen verunglücke?

    Die Buchung eines Mietwagens enthält in Europa und vielen anderen Ländern automatisch eine Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Das heißt: Bei einem Unfall mit Alkohol zahlt die Versicherung Schadenersatz an die Opfer, die Sie mit dem Leihwagen schädigen. Schäden am Mietwagen übernimmt sie jedoch nicht.

    Aus diesem Grund werden Mietwagen üblicherweise mit einer Vollkaskoversicherung angeboten. Sie können den Vertrag mit oder ohne Vollkasko-Selbstbeteiligung abschließen. Die Vollkasko haftet für Schäden, die Sie selbst am Mietauto verursachen.

    Ein betrunkener Autofahrer handelt jedoch grob fahrlässig. Deshalb kann er – abhängig vom Grad seines Verschuldens (= Promillekonzentration im Blut) – vom Mietwagenverleih in Mithaftung genommen werden. Der Mieter muss sich dann an Schadensregulierung und Reparaturkosten beteiligen.

  • Besteht Versicherungsschutz, wenn ich als Beifahrer bei einer Trunkenheitsfahrt verletzt werde?

    Die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeughalters sichert die Mitfahrer sowie den Unfallgegner und dessen Mitfahrer ab. Setzen Sie sich allerdings wissentlich neben einen alkoholisierten Fahrer, verletzen Sie Ihre Sorgfaltspflicht als Beifahrer. Kommt es dann zu einem Unfall, werden Ihnen eigene Schäden eventuell nicht vollständig ersetzt. Ebenso können Sie Leistungs­kürzungen riskieren und einen Teil der Kosten eventuell selbst tragen, wenn Sie wissentlich Beifahrer in einem Fahrzeug mit beispielsweise unzu­lässigen Allwetter­reifen sind und es zu einem Unfall kommt. 
  • Hat es Auswirkungen auf meinen Führerschein, wenn ich alkoholisiert vom Auto auf das Fahrrad umsteige?

    Ja. Auch ein Radfahrer ist ein Verkehrsteilnehmer und gilt ab einem Wert von 1,6 Promille als fahruntüchtig. Wird er so im Straßenverkehr erwischt, erwarten ihn drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Zudem kann er seinen Führerschein verlieren. Er müsste dann ebenso wie ein Autofahrer die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren, um seine Fahrerlaubnis wiederzubekommen. Bei auffälligem Fahren oder einem Unfall kommt es wie bei Autofahrern bereits ab einem Wert von 0,3 Promille zur Strafanzeige.
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