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Motor­rad­unfall: Wie richtig verhalten, zahlt Ver­sicherung?

Von Erster Hilfe bis Schadens­regulierung
Motorrad Unfall: Motorradfahrer sitzt auf Motorrad und wartet
  • Verhalten Sie sich bei einen Motorrad­unfall so, dass Sie sich zuerst um Ihre eigene Sicher­heit kümmern und anschließend um Verletzte. Falls nötig, verstän­digen Sie Notruf oder Polizei.
  • Tauschen Sie Kontakt- und Ver­si­che­rungs­daten mit ihrem oder ihrer Unfall­gegner:in aus. Doku­men­tieren Sie Schäden mit Fotos.
  • Was die Versicherung zahlt, hängt von Schadens­art und Unfall­hergang ab. Melden Sie den Motorrad­unfall sofort Ihrem Kfz-Versi­cherer. Dieser übernimmt anschließend die Schadens­regu­lierung.
  • Auf Schmerzens­geld hat Anspruch, wer bei einem fremd­verschul­deten Motorrad­unfall Ver­letzungen erleidet. Der Grad der gesund­heit­lichen Einschrän­kungen bestimmt die Höhe der Zahlung.

Welche Versicherung bei einem Motorrad­unfall greift, ist von der Schadensart abhängig:

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Sie Dritten mit Ihrem Motor­rad Schäden zufügen. Die Motorrad­haft­pflicht­versicherung leistet Schadens­ersatz und wehrt un­be­grün­dete Schadens­ersatz­ansprüche für Sie ab. Verursachen Sie einen Unfall unter Alkohol- oder Drogen­einfluss, kann die Versicherung Sie an den Schadenskosten beteiligen.

Die Motorrad-Teilkasko über­nimmt zusätzlich Unfall­schäden am eigenen Bike durch äußere Einflüsse. Je nach Ver­ein­ba­rung zahlt sie mit oder ohne Teilkasko-Selbst­beteiligung. Abgedeckt sind Beschädigungen, die durch Umwelteinflüsse wie Hagel oder einen Wild­unfall entstehen. Bei einem Total­schaden erstattet die Teilkasko Ihnen Neu- oder Kaufpreis des Kraftrads.

Die Vollkasko zahlt darüber hinaus auch bei selbst verschuldeten Motorrad­unfällen und Vandalismus. Erstere treten häufig bei Fahranfänger:innen auf, die ihren Motorrad-Führerschein frisch bestanden und wenig Fahrpraxis haben. Auch Unfallfolgen oder technisches Versagen bei Mani­pu­la­tion der Fahrsoftware reguliert die Voll­kasko­versicherung.

Wichtig: Fahren Sie trotz abgelaufenem TÜV Motorrad, besteht weiterhin Versicherungsschutz. Verschulden Sie aber aufgrund technischer Mängel einen Motorradunfall, zahlt die Vollkasko Schäden an Ihrer eigenen Maschine unter Umständen nicht bzw. nicht in voller Höhe.

Motorradunfall: Wer zahlt Schadenersatz?

Grundsätzlich zahlt nach einem Motor­rad­unfall die Kasko­versicherung des Unfall­verursachers bzw. der Unfall­verursacherin den Schaden. Wessen Versiche­rung für Schadens­regulierung und Kosten zuständig ist, hängt von der Schuld­frage ab:

  • Tragen Sie keine Mitschuld am Unfall, trägt die Kfz-Haft­pflicht­versicherung des Unfall­verursachers bzw. der Unfall­verursacherin die Kosten.
  • Trifft Sie eine Teilschuld, kürzt der Kfz-Haftpflicht­versicherer Ihres Unfall­gegners bzw. Ihrer Unfall­gegnerin Ihre Entschädigungs­leistung.
  • Sind Sie selbst Unfall­ver­ur­sacher:in, deckt Ihre Motorrad-Haft­pflicht­versicherung Schäden ab, die anderen Personen entstehen.

Wichtig: Biker:innen sind gesetz­lich verpflichtet, als Fahrerschutz einen Motor­rad­helm zu tragen. Ohne Helm tragen Sie eine Mit­schuld an Ihren Verletzungen. Grund ist die unter­lassene Schaden­minderungs­pflicht. Die Kfz-Haft­pflicht Ihres Unfall­gegners bzw. Ihrer Unfall­gegnerin kann sich in diesem Fall weigern, Ihnen Schmerzens­geld zu zahlen.

Welche Schäden zahlt die Versicherung bei Motorradunfall?

Haben Sie den Motorrad­unfall nicht selbst verschuldet, haben Sie Anspruch auf diese Versicherungs­leistungen:

  • Schadens­ersatz, auch für beschädigte Schutz­kleidung und Zubehör
  • Schmerzens­geld
  • Übernahme von Reparatur­kosten für Ihr Kraft­rad
  • Übernahme zusätz­licher Unkosten (z. B. für Medi­kamente, Fahrten zum Arzt)
  • Kosten­übernahme für Leih­fahrzeug

Wie viel Schmerzens­geld erhalte ich nach Motor­radunfall?

In welchem Umfang Sie nach einem Motorrad­unfall Anspruch auf Schmerzens­geld haben, lässt sich nicht pauschal beant­worten. Die Höhe der Zahlung hängt von Unfall­hergang und Schwere Ihrer Verletzungen ab. Geschädigte sollten das Aus­maß ihrer gesund­heit­lichen Beein­trächtigungen doku­men­tieren. Sprich: Machen Sie Fotos von Ihren Verletzungen, führen Sie ein Schmerz­tagebuch und lassen Sie sich ärztlich unter­suchen.

Wann brauche ich eine Motorrad-Unfallversicherung?

Eine private Unfall­versicherung ist sinnvoll, weil durch einen Unfall Ihre körper­liche oder geistige Leistungs­fähigkeit dauerhaft eingeschränkt bleiben kann. Die verunfallte Person trägt in diesem Fall erst einmal alle Folge­kosten selbst (z. B. für Reha-Maß­nahmen, Haus­halts­hilfe). Haben Sie jedoch im Voraus eine Unfall­versicherung abgeschlossen, federt diese die finanziellen Folgen eines Unfalls mit einer umfassenden Kapital­zahlung ab.

  • Sie möchten Ihr Motor­rad bei der Allianz versichern? Hier berechnen Sie die voraus­sicht­lichen Kosten.

  • Sie haben Fragen zur Motorrad-Versicherung der Allianz? Wir beraten Sie gerne.
  1. Unfallstelle sichern: Schalten Sie den Warn­blinker Ihres Motor­rads ein, legen Sie die Warn­­weste an und platzieren Sie das Warn­dreieck. Begeben Sie sich an­schließend auf den Seiten­streifen oder hinter die Leitplanke.
  2. Notruf und Polizei verständigen: Gibt es Ver­letzte, setzen Sie einen Notruf an die Nummer 112 ab und leisten Erste Hilfe. Bei größeren Unfall­schäden oder unklarem Unfall­hergang ver­ständigen Sie die Polizei. Bagatell­schäden regeln Sie direkt mit dem Unfall­gegner bzw. der Unfall­gegnerin.
  3. Versicherungs­daten aus­tauschen: Notieren Sie Kontakt- und Ver­si­che­rungs­daten aller Unfall­­beteiligten. Dazu gehören Name, Anschrift, Telefon­nummer, Kfz-Kenn­zeichen, Versicherungs­gesell­schaft und Versicherungs­nummer. Weigert sich Ihr Unfall­gegner/Ihre Unfallgegnerin, seine/ihre Daten preis­zugeben, macht er/sie sich strafbar.
  4. Schäden dokumentieren: Foto­grafieren Sie alle Be­schä­di­gungen. Ein Unfall­bericht gibt Orientierung bei der Doku­mentation. Unter­schriebene Zeugen­aus­sagen helfen bei gericht­lichen Streitig­keiten. Unter­­schreiben Sie vor Ort keines­falls ein Schuld­­bekenntnis.
  5. Unfallort räumen: Prüfen Sie vor Weiter­fahrt, ob Ihr Motorrad oder E-Motorrad verkehrs­tauglich ist. Säubern Sie vor Verlassen der Unfall­stelle die Fahr­bahn. Sammeln Sie lose Teile oder Scherben ein. Aus­gelaufenes Öl und Benzin beseitigen Feuer­wehr oder Spezial­unter­nehmen.

Als Versicherungs­nehmer:in sind Sie verpflichtet, Ihre Kfz-Versicherung un­ver­züglich über den Motorrad­unfall zu informieren. Ob Sie die Kollision selbst verschuldet haben, spielt dabei keine Rolle. Meist haben Sie für die Schadens­anzeige eine Woche Zeit. Bei Unfällen mit schweren Ver­letzungen gilt je nach Versicherungs­bedingungen eine 48-Stunden-Frist. Wenn Sie Ihrer Motorrad­versicherung den Schaden melden, leiten Sie die Schadens­abwicklung ein.

Ausnahme: Haben Sie einen Blech- oder Bagatell­schaden an Ihrem Bike oder dem gegnerischen Kfz verursacht, ist es möglicher­weise günstiger, den Schaden selbst zu über­nehmen. Eine Meldung beim Versicherer ist dann nicht erforderlich.

Schaden online melden – wir übernehmen alles Weitere

Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahr­zeug? Ein Schaden­fall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.

Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produkt­linien Komfort oder Premium abge­schlossen, erreichen Sie uns alter­nativ auch telefonisch unter der Allianz Schaden­hotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).

So bewerten unsere Kunden und Kundinnen die Allianz Schadensfallbearbeitung
Optimal abgesichert mit der Allianz Motorrad­ver­sicherung

Wie wirkt sich ein Motorradunfall auf meine Versicherungsbeiträge aus?

Das hängt davon ab, ob Sie die Kollision selbst verschuldet haben. Sind Sie als Motorrad­fahrer:in in einen Unfall verwickelt, an dem andere Verkehrs­teil­nehmer:innen schuld sind, kommt deren Kfz-Haftpflicht für Schäden an Ihrem Bike auf. Der Schaden­fall hat keinen Einfluss darauf, in welche Versicherungsklasse (entspricht Typklasse) Ihr Motor­rad eingestuft ist. Die Höhe Ihres Versicherungs­beitrags ändert sich nicht.

Sind Sie selbst für den Motor­rad­unfall verant­wort­lich, über­nimmt Ihre Motor­rad-Voll­kasko den Schaden am eigenen Kraft­rad. In der Regel erfolgt dann eine Rück­stu­fung in der Schaden­freiheits­klasse. Das heißt: Ihr Versicherer reduziert den Schaden­freiheits­rabatt, den Sie durch unfall­freies Fahren "ange­sammelt" haben. Dadurch erhöht sich die Prämie Ihrer Motorrad- oder Leicht­kraftrad-Versicherung.

Nach einem Unfall mit Motorrad: Helm abnehmen oder nicht?

Sind Sie selbst mit Ihrer Maschine verunglückt und bei Bewusst­sein, nehmen Sie vorsichtig Ihren Helm ab. Oder Sie lassen sich von Anwe­senden dabei helfen. Finden Sie nach einem Verkehrsunfall einen bewusstlosen Motorrad­fahrer bzw. eine bewusst­lose Motorrad­fahrerin vor, nehmen Sie ihm oder ihr vorsichtig den Helm ab.

Laut Deutschem Roten Kreuz sind Erste-Hilfe-Maß­nahmen nur ohne Motorrad­helm sach­gerecht möglich – zum Beispiel, wenn Sie den Biker bzw. die Bikerin beatmen oder in die stabile Seitenlage bringen. Um Verletzungen zu vermeiden, gehen Sie idealer­weise zu zweit vor. Ist der oder die Motorrad­fahrer:in bei Bewusst­sein und ansprech­bar, warten Sie das Eintreffen der Rettungs­kräfte ab.

Wie Sie den Motorrad­helm nach einem Unfall richtig abnehmen, zeigt das Video der Johan­niter-Unfall-Hilfe e.V.:

Soll ich mein Motorrad nach einem Unfall vermessen lassen?

Als Nachweis für Ihre Versiche­rung und zu Ihrer persönlichen Sicher­heit ist es sinnvoll, Ihre Maschine nach einem Unfall vermessen zu lassen. Die Motor­rad-Rahmen­vermessung ist die Grund­lage für ein qualifi­ziertes Gut­achten. Per Infrarot­verfahren werden Schäden und Verfor­mungen am Bike fest­ge­stellt, die auf den ersten Blick nicht erkenn­bar sind. Je nach technischer Um­setzung und Motor­rad­modell kostet eine Rahmen­vermessung bei technischen Prüf­stellen oder Fach­werkstätten ab 200 Euro aufwärts.

Motorrad nach Unfall kaufen oder verkaufen – geht das?

Möchten Sie Ihr kaputtes oder beschä­digtes Motorrad nach einem Unfall verkaufen, sind profes­sionelle Motor­rad­händler:innen oder Fahrzeug­börsen im Internet die einfachste Wahl. Sie kennen sich mit Unfall­fahr­zeugen aus und bieten meist ange­messene Preise.

Verkaufen Sie Ihre Maschine privat weiter oder möchten Sie selbst ein gebrauch­tes Motorrad mit Unfall­historie kaufen, ist ein technischer Check Pflicht. Achten Sie auf ein­wand­freie Fahr­zeug­papiere sowie Nachweise zu Beschä­digungen und erfolgten Repara­turen – sowohl als Ver­käufer:in, als auch als Kauf­intere­ssent:in. Ziehen Sie im Zweifel Motorrad­exper­t:innen oder Kfz-Gutach­ter:innen zu Rate.

Übrigens: Nach einem Fahrzeug­wechsel haben Sie ein Sonder­kündigungs­recht. Das heißt: Sie können während des laufenden Ver­sicherungs­jahres Ihre Motorrad­versicherung kündigen und wechseln.

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