- Haben Sie mit Ihrem Motorrad einen Unfall, ist das richtige Verhalten wichtig: Kümmern Sie sich um Ihre eigene Sicherheit und anschließend um Verletzte. Falls nötig, verständigen Sie Notruf oder Polizei.
- Bei Bagatellschäden reicht es, mit Unfallgegner:in Kontakt- und Versicherungsdaten auszutauschen. Dokumentieren Sie Schäden mit Fotos.
- Melden Sie den Motorradunfall sofort Ihrem Kfz-Versicherer. Dieser übernimmt anschließend die Schadensregulierung. Was die Versicherung zahlt, hängt von Schadensart und Unfallhergang ab.
- Wer bei einem fremdverschuldeten Motorradunfall Verletzungen erleidet, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Der Grad der gesundheitlichen Einschränkungen bestimmt die Höhe der Zahlung.
Motorradunfall: Wie richtig verhalten, zahlt Versicherung?
Motorrad-Unfall: Kurz erklärt
Was zahlt die Versicherung nach Motorradunfall?
Leistet Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko?
Kfz-Haftpflichtversicherung
Teilkaskoversicherung
Eine Motorrad-Teilkasko übernimmt Unfallschäden am eigenen Bike, je nach Vereinbarung mit oder ohne Teilkasko-Selbstbeteiligung. Abgedeckt sind Beschädigungen, die durch äußere Einflüsse wie einen Wildunfall entstehen. Bei einem Totalschaden erstattet die Teilkasko Ihnen Neu- oder Kaufpreis des Kraftrads.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkasko bietet Bikern und Bikerinnen Rundumschutz. Sie greift bei Vandalismus und selbst verschuldeten Motorradunfällen. Letztere treten häufig bei Fahranfänger:innen auf, die ihren Motorrad-Führerschein frisch bestanden und wenig Fahrpraxis haben. Auch Unfallfolgen oder technisches Versagen bei Manipulation der Fahrsoftware reguliert die Vollkaskoversicherung.
Fahren Sie trotz abgelaufenem Motorrad TÜV, besteht weiterhin Versicherungsschutz. Verschulden Sie aber aufgrund technischer Mängel einen Motorradunfall, zahlt die Vollkasko Schäden an Ihrer eigenen Maschine unter Umständen nicht bzw. nicht in voller Höhe.
Motorrad-Unfall: Wer zahlt?
Wer nach einem Motorradunfall für Schadensregulierung und Kosten zuständig ist, hängt von der Schuldfrage ab:
- Tragen Sie keine Mitschuld am Unfall, trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bzw. der Unfallverursacherin die Kosten.
- Trifft Sie eine Teilschuld, kürzt der Kfz-Haftpflichtversicherer Ihres Unfallgegners bzw. Ihrer Unfallgegnerin Ihre Entschädigungsleistung.
- Sind Sie selbst Unfallverursacher:in, deckt Ihre Motorrad-Haftpflichtversicherung Schäden ab, die anderen Personen entstehen.
Wichtig: Biker:innen sind gesetzlich verpflichtet, als Fahrerschutz einen Motorradhelm zu tragen. Ohne Helm tragen Sie eine Mitschuld an Ihren Verletzungen. Grund ist die unterlassene Schadenminderungspflicht. Die Kfz-Haftpflicht Ihres Unfallgegners/Ihrer Unfallgegnerin kann sich in diesem Fall weigern, Ihnen Schmerzensgeld zu zahlen.
Welche Schäden zahlt die Versicherung bei Motorrad-Unfall?
Haben Sie den Motorradunfall nicht selbst verschuldet, haben Sie Anspruch auf diese Versicherungsleistungen:
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- Übernahme von Reparaturkosten für Ihr Kraftrad
- Übernahme zusätzlicher Unkosten (z. B. für Medikamente, Fahrten zum Arzt)
- Kostenübernahme für Leihfahrzeug
Wie viel Schmerzensgeld erhalte ich nach Motorrad-Unfall?
In welchem Umfang Sie nach einem Motorradunfall Anspruch auf Schmerzensgeld haben, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Höhe der Zahlung hängt von Unfallhergang und Schwere Ihrer Verletzungen ab. Geschädigte sollten das Ausmaß ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen dokumentieren. Sprich: Machen Sie Fotos von Ihren Verletzungen, führen Sie ein Schmerztagebuch und lassen Sie sich ärztlich untersuchen.
Wichtig: Bleibt durch einen Unfall die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt, trägt die verunfallte Person alle Folgekosten selbst (z. B. für Reha-Maßnahmen, Haushaltshilfe). Deswegen ist eine private Unfallversicherung sinnvoll: Sie federt die finanziellen Folgen eines Unfalls mit einer umfassenden Kapitalzahlung ab.
Richtig verhalten nach Motorrad-Unfall
Checkliste: Was tun nach Motorradunfall?
- Unfallstelle sichern: Schalten Sie den Warnblinker Ihres Motorrads ein, legen Sie die Warnweste an und platzieren Sie das Warndreieck. Begeben Sie sich anschließend auf den Seitenstreifen oder hinter die Leitplanke.
- Notruf und Polizei verständigen: Gibt es Verletzte, setzen Sie einen Notruf ab und leisten Erste Hilfe. Bei größeren Unfallschäden oder unklarem Unfallhergang verständigen Sie die Polizei. Bagatellschäden regeln Sie direkt mit dem Unfallgegner bzw. der Unfallgegnerin.
- Versicherungsdaten austauschen: Notieren Sie Kontakt- und Versicherungsdaten aller Unfallbeteiligten. Dazu gehören Name, Anschrift, Telefonnummer, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer. Weigert sich Ihr Unfallgegner/Ihre Unfallgegnerin, seine/ihre Daten preiszugeben, macht er/sie sich strafbar.
- Schäden dokumentieren: Fotografieren Sie alle Beschädigungen. Ein Unfallbericht gibt Orientierung bei der Dokumentation. Unterschriebene Zeugenaussagen helfen bei gerichtlichen Streitigkeiten. Unterschreiben Sie vor Ort keinesfalls ein Schuldbekenntnis.
- Unfallort räumen: Prüfen Sie vor Weiterfahrt, ob Ihr Motorrad verkehrstauglich ist. Säubern Sie vor Verlassen der Unfallstelle die Fahrbahn. Sammeln Sie lose Teile oder Scherben ein. Ausgelaufenes Öl und Benzin beseitigen Feuerwehr oder Spezialunternehmen.
Schadensanzeige: Muss ich einen Motorradunfall der Versicherung melden?
Als Versicherungsnehmer:in sind Sie verpflichtet, Ihre Kfz-Versicherung unverzüglich über den Motorradunfall zu informieren. Ob Sie die Kollision selbst verschuldet haben, spielt dabei keine Rolle. Meist haben Sie für die Schadensanzeige eine Woche Zeit. Bei Unfällen mit schweren Verletzungen gilt je nach Versicherungsbedingungen eine 48-Stunden-Frist. Wenn Sie Ihrer Motorradversicherung den Schaden melden, leiten Sie die Schadensabwicklung ein.
Ausnahme: Haben Sie einen Blech- oder Bagatellschaden an Ihrem Bike oder dem gegnerischen Kfz verursacht, ist es möglicherweise günstiger, den Schaden selbst zu übernehmen. Eine Meldung beim Versicherer ist dann nicht erforderlich.
Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahrzeug? Ein Schadenfall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.
Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).
Häufige Fragen zu Motorradunfall
Wie wirkt sich ein Motorradunfall auf meine Versicherungsbeiträge aus?
Das hängt davon ab, ob Sie die Kollision selbst verschuldet haben. Sind Sie als Motorradfahrer:in in einen Unfall verwickelt, an dem andere Verkehrsteilnehmer:innen schuld sind, kommt deren Kfz-Haftpflicht für Schäden an Ihrem Bike auf. Der Schadenfall hat keinen Einfluss darauf, in welche Versicherungsklasse (entspricht Typklasse) Ihr Motorrad eingestuft ist. Die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags ändert sich nicht.
Sind Sie selbst für den Motorradunfall verantwortlich, übernimmt Ihre Motorrad Vollkasko den Schaden am eigenen Kraftrad. In der Regel erfolgt dann eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Das heißt: Ihr Versicherer reduziert den Schadenfreiheitsrabatt, den Sie durch unfallfreies Fahren "angesammelt" haben. Dadurch erhöht sich die Prämie Ihrer Motorrad- oder Leichtkraftrad Versicherung.
Nach einem Unfall mit Motorrad: Helm abnehmen oder nicht?
Sind Sie selbst mit Ihrer Maschine verunglückt und bei Bewusstsein, nehmen Sie vorsichtig Ihren Helm ab. Oder Sie lassen sich von Anwesenden dabei helfen. Finden Sie nach einem Verkehrsunfall einen bewusstlosen Motorradfahrer bzw. eine bewusstlose Motorradfahrerin vor, nehmen Sie ihm/ihr vorsichtig den Helm ab. Laut Deutschem Roten Kreuz sind Erste-Hilfe-Maßnahmen nur ohne Motorradhelm sachgerecht möglich – zum Beispiel, wenn Sie den Biker/die Bikerin beatmen oder in die stabile Seitenlage bringen. Um Verletzungen zu vermeiden, gehen Sie idealerweise zu zweit vor. Ist der/die Motorradfahrer:in bei Bewusstsein und ansprechbar, warten Sie das Eintreffen der Rettungskräfte ab.
Wie Sie den Motorradhelm nach einem Unfall richtig abnehmen, zeigt das Video der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.:
Soll ich mein Motorrad nach einem Unfall vermessen lassen?
Motorrad nach Unfall kaufen oder verkaufen – geht das?
Möchten Sie Ihr kaputtes oder beschädigtes Motorrad nach einem Unfall verkaufen, sind professionelle Motorradhändler oder Fahrzeugbörsen im Internet die einfachste Wahl. Sie kennen sich mit Unfallfahrzeugen aus und bieten meist angemessene Preise. Verkaufen Sie Ihre Maschine privat weiter oder möchten Sie selbst ein gebrauchtes Motorrad mit Unfallhistorie kaufen, ist ein technischer Check Pflicht. Achten Sie auf einwandfreie Fahrzeugpapiere sowie Nachweise zu Beschädigungen und erfolgten Reparaturen – sowohl als Verkäufer:in, als auch als Kaufinteressent:in. Ziehen Sie im Zweifel Motorradexpert:innen oder Kfz-Gutachter:innen zu Rate.
Übrigens: Nach einem Fahrzeugwechsel haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt: Sie können während des laufenden Versicherungsjahres Ihre Motorradversicherung kündigen und wechseln.
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