- Verhalten Sie sich bei einen Motorradunfall so, dass Sie sich zuerst um Ihre eigene Sicherheit kümmern und anschließend um Verletzte. Falls nötig, verständigen Sie Notruf oder Polizei.
- Tauschen Sie Kontakt- und Versicherungsdaten mit ihrem oder ihrer Unfallgegner:in aus. Dokumentieren Sie Schäden mit Fotos.
- Was die Versicherung zahlt, hängt von Schadensart und Unfallhergang ab. Melden Sie den Motorradunfall sofort Ihrem Kfz-Versicherer. Dieser übernimmt anschließend die Schadensregulierung.
- Auf Schmerzensgeld hat Anspruch, wer bei einem fremdverschuldeten Motorradunfall Verletzungen erleidet. Der Grad der gesundheitlichen Einschränkungen bestimmt die Höhe der Zahlung.
Motorradunfall: Wie richtig verhalten, zahlt Versicherung?
Motorrad-Unfall: Kurz erklärt
Motorradunfall: Was zahlt die Versicherung?
Welche Versicherung bei einem Motorradunfall greift, ist von der Schadensart abhängig:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Sie Dritten mit Ihrem Motorrad Schäden zufügen. Die Motorradhaftpflichtversicherung leistet Schadensersatz und wehrt unbegründete Schadensersatzansprüche für Sie ab. Verursachen Sie einen Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, kann die Versicherung Sie an den Schadenskosten beteiligen.
Die Motorrad-Teilkasko übernimmt zusätzlich Unfallschäden am eigenen Bike durch äußere Einflüsse. Je nach Vereinbarung zahlt sie mit oder ohne Teilkasko-Selbstbeteiligung. Abgedeckt sind Beschädigungen, die durch Umwelteinflüsse wie Hagel oder einen Wildunfall entstehen. Bei einem Totalschaden erstattet die Teilkasko Ihnen Neu- oder Kaufpreis des Kraftrads.
Die Vollkasko zahlt darüber hinaus auch bei selbst verschuldeten Motorradunfällen und Vandalismus. Erstere treten häufig bei Fahranfänger:innen auf, die ihren Motorrad-Führerschein frisch bestanden und wenig Fahrpraxis haben. Auch Unfallfolgen oder technisches Versagen bei Manipulation der Fahrsoftware reguliert die Vollkaskoversicherung.
Wichtig: Fahren Sie trotz abgelaufenem TÜV Motorrad, besteht weiterhin Versicherungsschutz. Verschulden Sie aber aufgrund technischer Mängel einen Motorradunfall, zahlt die Vollkasko Schäden an Ihrer eigenen Maschine unter Umständen nicht bzw. nicht in voller Höhe.
Motorradunfall: Wer zahlt Schadenersatz?
Grundsätzlich zahlt nach einem Motorradunfall die Kaskoversicherung des Unfallverursachers bzw. der Unfallverursacherin den Schaden. Wessen Versicherung für Schadensregulierung und Kosten zuständig ist, hängt von der Schuldfrage ab:
- Tragen Sie keine Mitschuld am Unfall, trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bzw. der Unfallverursacherin die Kosten.
- Trifft Sie eine Teilschuld, kürzt der Kfz-Haftpflichtversicherer Ihres Unfallgegners bzw. Ihrer Unfallgegnerin Ihre Entschädigungsleistung.
- Sind Sie selbst Unfallverursacher:in, deckt Ihre Motorrad-Haftpflichtversicherung Schäden ab, die anderen Personen entstehen.
Wichtig: Biker:innen sind gesetzlich verpflichtet, als Fahrerschutz einen Motorradhelm zu tragen. Ohne Helm tragen Sie eine Mitschuld an Ihren Verletzungen. Grund ist die unterlassene Schadenminderungspflicht. Die Kfz-Haftpflicht Ihres Unfallgegners bzw. Ihrer Unfallgegnerin kann sich in diesem Fall weigern, Ihnen Schmerzensgeld zu zahlen.
Welche Schäden zahlt die Versicherung bei Motorradunfall?
Haben Sie den Motorradunfall nicht selbst verschuldet, haben Sie Anspruch auf diese Versicherungsleistungen:
- Schadensersatz, auch für beschädigte Schutzkleidung und Zubehör
- Schmerzensgeld
- Übernahme von Reparaturkosten für Ihr Kraftrad
- Übernahme zusätzlicher Unkosten (z. B. für Medikamente, Fahrten zum Arzt)
- Kostenübernahme für Leihfahrzeug
Wie viel Schmerzensgeld erhalte ich nach Motorradunfall?
In welchem Umfang Sie nach einem Motorradunfall Anspruch auf Schmerzensgeld haben, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Höhe der Zahlung hängt von Unfallhergang und Schwere Ihrer Verletzungen ab. Geschädigte sollten das Ausmaß ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen dokumentieren. Sprich: Machen Sie Fotos von Ihren Verletzungen, führen Sie ein Schmerztagebuch und lassen Sie sich ärztlich untersuchen.
Wann brauche ich eine Motorrad-Unfallversicherung?
Eine private Unfallversicherung ist sinnvoll, weil durch einen Unfall Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt bleiben kann. Die verunfallte Person trägt in diesem Fall erst einmal alle Folgekosten selbst (z. B. für Reha-Maßnahmen, Haushaltshilfe). Haben Sie jedoch im Voraus eine Unfallversicherung abgeschlossen, federt diese die finanziellen Folgen eines Unfalls mit einer umfassenden Kapitalzahlung ab.
Richtig verhalten nach Motorradunfall
- Unfallstelle sichern: Schalten Sie den Warnblinker Ihres Motorrads ein, legen Sie die Warnweste an und platzieren Sie das Warndreieck. Begeben Sie sich anschließend auf den Seitenstreifen oder hinter die Leitplanke.
- Notruf und Polizei verständigen: Gibt es Verletzte, setzen Sie einen Notruf an die Nummer 112 ab und leisten Erste Hilfe. Bei größeren Unfallschäden oder unklarem Unfallhergang verständigen Sie die Polizei. Bagatellschäden regeln Sie direkt mit dem Unfallgegner bzw. der Unfallgegnerin.
- Versicherungsdaten austauschen: Notieren Sie Kontakt- und Versicherungsdaten aller Unfallbeteiligten. Dazu gehören Name, Anschrift, Telefonnummer, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer. Weigert sich Ihr Unfallgegner/Ihre Unfallgegnerin, seine/ihre Daten preiszugeben, macht er/sie sich strafbar.
- Schäden dokumentieren: Fotografieren Sie alle Beschädigungen. Ein Unfallbericht gibt Orientierung bei der Dokumentation. Unterschriebene Zeugenaussagen helfen bei gerichtlichen Streitigkeiten. Unterschreiben Sie vor Ort keinesfalls ein Schuldbekenntnis.
- Unfallort räumen: Prüfen Sie vor Weiterfahrt, ob Ihr Motorrad oder E-Motorrad verkehrstauglich ist. Säubern Sie vor Verlassen der Unfallstelle die Fahrbahn. Sammeln Sie lose Teile oder Scherben ein. Ausgelaufenes Öl und Benzin beseitigen Feuerwehr oder Spezialunternehmen.
Muss ich einen Motorradunfall der Versicherung melden?
Als Versicherungsnehmer:in sind Sie verpflichtet, Ihre Kfz-Versicherung unverzüglich über den Motorradunfall zu informieren. Ob Sie die Kollision selbst verschuldet haben, spielt dabei keine Rolle. Meist haben Sie für die Schadensanzeige eine Woche Zeit. Bei Unfällen mit schweren Verletzungen gilt je nach Versicherungsbedingungen eine 48-Stunden-Frist. Wenn Sie Ihrer Motorradversicherung den Schaden melden, leiten Sie die Schadensabwicklung ein.
Ausnahme: Haben Sie einen Blech- oder Bagatellschaden an Ihrem Bike oder dem gegnerischen Kfz verursacht, ist es möglicherweise günstiger, den Schaden selbst zu übernehmen. Eine Meldung beim Versicherer ist dann nicht erforderlich.
Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahrzeug? Ein Schadenfall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.
Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).
Häufige Fragen zu Motorradunfall
Wie wirkt sich ein Motorradunfall auf meine Versicherungsbeiträge aus?
Das hängt davon ab, ob Sie die Kollision selbst verschuldet haben. Sind Sie als Motorradfahrer:in in einen Unfall verwickelt, an dem andere Verkehrsteilnehmer:innen schuld sind, kommt deren Kfz-Haftpflicht für Schäden an Ihrem Bike auf. Der Schadenfall hat keinen Einfluss darauf, in welche Versicherungsklasse (entspricht Typklasse) Ihr Motorrad eingestuft ist. Die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags ändert sich nicht.
Sind Sie selbst für den Motorradunfall verantwortlich, übernimmt Ihre Motorrad-Vollkasko den Schaden am eigenen Kraftrad. In der Regel erfolgt dann eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Das heißt: Ihr Versicherer reduziert den Schadenfreiheitsrabatt, den Sie durch unfallfreies Fahren "angesammelt" haben. Dadurch erhöht sich die Prämie Ihrer Motorrad- oder Leichtkraftrad-Versicherung.
Nach einem Unfall mit Motorrad: Helm abnehmen oder nicht?
Sind Sie selbst mit Ihrer Maschine verunglückt und bei Bewusstsein, nehmen Sie vorsichtig Ihren Helm ab. Oder Sie lassen sich von Anwesenden dabei helfen. Finden Sie nach einem Verkehrsunfall einen bewusstlosen Motorradfahrer bzw. eine bewusstlose Motorradfahrerin vor, nehmen Sie ihm oder ihr vorsichtig den Helm ab.
Laut Deutschem Roten Kreuz sind Erste-Hilfe-Maßnahmen nur ohne Motorradhelm sachgerecht möglich – zum Beispiel, wenn Sie den Biker bzw. die Bikerin beatmen oder in die stabile Seitenlage bringen. Um Verletzungen zu vermeiden, gehen Sie idealerweise zu zweit vor. Ist der oder die Motorradfahrer:in bei Bewusstsein und ansprechbar, warten Sie das Eintreffen der Rettungskräfte ab.
Wie Sie den Motorradhelm nach einem Unfall richtig abnehmen, zeigt das Video der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.:
Soll ich mein Motorrad nach einem Unfall vermessen lassen?
Als Nachweis für Ihre Versicherung und zu Ihrer persönlichen Sicherheit ist es sinnvoll, Ihre Maschine nach einem Unfall vermessen zu lassen. Die Motorrad-Rahmenvermessung ist die Grundlage für ein qualifiziertes Gutachten. Per Infrarotverfahren werden Schäden und Verformungen am Bike festgestellt, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Je nach technischer Umsetzung und Motorradmodell kostet eine Rahmenvermessung bei technischen Prüfstellen oder Fachwerkstätten ab 200 Euro aufwärts.
Motorrad nach Unfall kaufen oder verkaufen – geht das?
Möchten Sie Ihr kaputtes oder beschädigtes Motorrad nach einem Unfall verkaufen, sind professionelle Motorradhändler:innen oder Fahrzeugbörsen im Internet die einfachste Wahl. Sie kennen sich mit Unfallfahrzeugen aus und bieten meist angemessene Preise.
Verkaufen Sie Ihre Maschine privat weiter oder möchten Sie selbst ein gebrauchtes Motorrad mit Unfallhistorie kaufen, ist ein technischer Check Pflicht. Achten Sie auf einwandfreie Fahrzeugpapiere sowie Nachweise zu Beschädigungen und erfolgten Reparaturen – sowohl als Verkäufer:in, als auch als Kaufinteressent:in. Ziehen Sie im Zweifel Motorradexpert:innen oder Kfz-Gutachter:innen zu Rate.
Übrigens: Nach einem Fahrzeugwechsel haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt: Sie können während des laufenden Versicherungsjahres Ihre Motorradversicherung kündigen und wechseln.
Mo bis Sa 8-20 Uhr
Ermitteln Sie Ihren individuellen Beitrag zur Motorrad-Versicherung.