Eine Motorradversicherung ist immer dann notwendig, wenn Sie Ihr Bike im Straßenverkehr bewegen. Planen Sie in der kalten Jahreszeit Ausfahrten mit Ihrer Maschine, sollte zumindest Haftpflichtschutz bestehen.
Für ein eingewintertes Zweirad ist eine Kfz-Versicherung nicht zwingend erforderlich. Besonders bei längeren Ruhepausen kann es sich finanziell für Sie lohnen, das Motorrad abzumelden. Das gleiche gilt, wenn Sie die Motorradversicherung wechseln und in der nächsten Saison einen neuen Anbieter wählen.
Mit einem Saisonkennzeichen genießt Ihr Motorrad lediglich in den Zulassungsmonaten vollen Versicherungsschutz. Außerhalb der Saison ist Ihr Bike über die Ruheversicherung geschützt. Sie umfasst in der Regel die Leistungen der Motorrad-Haftpflichtversicherung – zum Teil mit Einschränkungen. Eine Ruheversicherung mit Motorrad-Vollkasko ist nicht möglich.
Bedenken Sie beim Saisonkennzeichen, Ihr Motorrad mindestens für sechs Monate am Stück anzumelden. Ansonsten erhöht Ihr Versicherer im nächsten Jahr nicht die Schadenfreiheitsklasse Ihres Motorrads. Das heißt: Bei Saisonzulassungen unter einem halben Jahr besteht kein Anspruch auf einen höheren Schadenfreiheitsrabatt.
Tipp: Sie sollten Ihr Motorrad auch abmelden, wenn Sie es verkaufen möchten. Denn beim Privatverkauf geht die Versicherung des Vorbesitzers automatisch auf den Käufer über. Um sich bei Rechtsstreitigkeiten abzusichern, empfiehlt es sich daher, wichtige Angaben in einen Motorrad Kaufvertrag festzuhalten.