Haftpflicht
Vollkasko
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inklusive Allgefahrendeckung
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Wer bereits einen Führerschein für ein Leichtkraftrad oder einen Roller hat, der kann bei der Motorradversicherung sparen. Denn: In der Regel kann er die Schadenfreiheitsklasse übertragen und für seine Motorradversicherung übernehmen.
Das gilt aber nur, wenn Motorrad oder Roller zulassungspflichtig sind. Krafträder mit bis zu 50 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum etwa müssen nicht auf der Zulassungsstelle gemeldet werden – sie dürfen mit einem Versicherungskennzeichen am Verkehr teilnehmen und sind auch nicht steuerpflichtig.
Günstigere Beitragskonditionen erhalten Sie auch, wenn Sie Ihr Bike als Zweitfahrzeug beim gleichen Anbieter versichern, bei dem Sie bereits einen Vertrag für Ihr Auto abgeschlossen haben. Die sogenannte Zweitwagenregelung ermöglicht es, dass der Versicherer Sie bei der Motorradversicherung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse einstuft. Bei vielen Anbietern steigen Sie mit Ihrem Zweirad beispielsweise in SF-Klasse ½ oder 2 statt in SF-Klasse 0 ein.
Arbeitnehmer, Beamte oder Rentner können die Kfz-Haftpflichtversicherung für ihr Kraftrad steuerlich geltend machen. Als Fahrzeughalter geben Sie die Beitragskosten in der Anlage Vorsorgeaufwand unter "sonstige Vorsorgeaufwendungen" (Zeile 46 bis 50) an.
Wichtig: Die Summe der Vorsorgeaufwendungen, die pro Jahr insgesamt absetzbar sind, ist auf 1.900 Euro begrenzt. Da auch die Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung dazu zählen, kommt die Motorradversicherung bei Arbeitnehmern meist nicht mehr zum Tragen. Bei Selbstständigen liegt die anrechenbare Summe mit 2.800 Euro etwas höher.
Welche Art von Kraftrad Sie versichern, spielt steuerlich übrigens keine Rolle. Die Kosten für die Versicherung eines 125-ccm-Leichtkraftrads können Sie genauso von der Steuer absetzen wie die Beitragsprämie für einen PS-starken Tourer.
Ist Ihr Motorrad kaskoversichert und mit einem Saisonkennzeichen angemeldet, ist es außerhalb des aktiven Saisonzeitraums beitragsfrei haftpflicht- und teilkaskoversichert. Für einen eventuellen Schadensfall im "Winterlager", zum Beispiel Diebstahl, kommt dann Ihr Kfz-Versicherer auf.
Damit die sogenannte Ruheversicherung greift, sind folgende Bedingungen zu beachten:
Ein Kraftrad mit Ganzjahreszulassung nur in den Sommermonaten zu versichern, ist dagegen nicht möglich. Sobald Sie mit dem Bike am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, ist die Kfz-Haftpflicht obligatorisch.
Möchten Sie Ihr Bike an- oder ummelden, fordert die Kfz-Zulassungsstelle einen Nachweis dafür, dass Sie eine Motorradhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Hierfür benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die Sie bei Ihrer Motorradversicherung anfordern.
Als Versicherungsbestätigung stellten Kfz-Versicherer früher eine Doppelkarte in Papierform aus. Seit 2008 erhalten Sie als Versicherungsnachweis eine sogenannte eVB-Nummer, eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination. Die eVB schickt Ihnen der Versicherer kostenlos per E-Mail oder SMS, sobald er Ihren Versicherungsantrag angenommen hat.
Sind Sie mit Ihrem Bike in Ländern wie Russland, Türkei, Ukraine oder Mazedonien unterwegs, benötigen Sie eine Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Versicherungskarte). Das Dokument zeigen Sie zum Beispiel bei Verkehrskontrollen als Versicherungsnachweis vor. Die die nicht mehr grüne Karte erhalten Sie kostenlos von Ihrem Motorradversicherer.
Fahren Sie mit Ihrer Maschine dagegen nach Österreich, Italien oder in ein anderes EU-Mitgliedsland, brauchen Sie keine Internationale Versicherungskarte. Hier gilt das Kennzeichenabkommen. Das heißt: Ein gültiges Kfz-Kennzeichen reicht als Versicherungsnachweis aus.
Grundsätzlich darf Ihre Maschine jeder Fahrer steuern, der im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Für Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h ist das ein Führerschein der Klasse A. Diese Fahrerlaubnis erhalten Sie frühestens ab 18 Jahren. Ab diesem Alter können Sie auch eine Motorradversicherung abschließen.
Das heißt allerdings nicht, dass jeder Biker, der mit Ihrem Zweirad unterwegs ist, automatisch durch Ihre Motorradversicherung geschützt ist. Neben Ihnen als Fahrzeughalter sind nur Personen abgesichert, die explizit im Versicherungsvertrag aufgeführt sind. Auf eine andere Person übertragbar ist die Motorradversicherung nicht.
Bei einigen Anbietern können Sie allerdings Ihre Schadenfreiheitsklasse auf Ehepartner, Kinder oder andere Verwandte übertragen – zum Beispiel, wenn Sie selbst das Motorradfahren aufgeben und Ihren Versicherungsvertrag kündigen.
Wenn es fest ein- oder angebaut und straßenverkehrsrechtlich zugelassen ist, dann ist folgendes Zubehör ohne Beitragszuschlag bis zu einem Gesamtneuwert von 10.000 Euro in Ihrer Motorradversicherung mitversichert:
Übrigens: Motorrad-Schutzbekleidung ist nicht mitversichert – es sei denn, sie kommt durch das Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers zu Schaden. Sind Sie selbst der geschädigte Biker, ersetzt Ihnen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers beispielsweise Schäden an Lederkluft, Protektoren oder Motorradstiefeln.
Wenn Sie für Ihr Motorrad eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, genießen Sie während der vorübergehenden Stilllegung beitragsfreien Ruheversicherungsschutz – bis zu 18 Monate lang.
Melden Sie die Maschine dauerhaft ab, müssen Sie dies Ihrem Versicherer nicht mitteilen. Die Kfz-Zulassungsstelle informiert die Motorradversicherung des ehemaligen Halters sowie das zuständige Finanzamt automatisch über die Außerbetriebsetzung.
Wir empfehlen Ihnen, sich zusätzlich zur Motorradversicherung mit einer Unfallversicherung und einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abzusichern. Die Unfallversicherung schützt Sie, wenn Sie einen Unfall selbst verursacht haben, also kein Schadensersatzanspruch gegen andere besteht.
Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen nicht nur bei Streitigkeiten beim Kfz-Kauf oder bei Reparaturen, sondern auch bei Unfällen und Verfahren mit Behörden und Gerichten. Auch beim Führerscheinentzug kann eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein.
Sie können Ihre bestehende Motorradversicherung ordentlich kündigen – oder Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Eine ordentliche Kündigung der Allianz Motorradversicherung ist bis 30 Tage vor Vertragsende möglich.
Das Recht auf außerordentliche Sonderkündigung haben Sie bei der Motorradversicherung zum Beispiel im Fall einer Beitragserhöhung, bei einem Fahrzeugwechsel oder im Schadensfall. Wie bei einer regulären Kündigung gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen.
Übrigens: Verkaufen Sie Ihr Bike, teilen Sie den Halterwechsel Ihrer Motorradversicherung mit. In der Regel lassen Sie Ihrem Versicherer hierfür eine Kopie des Kaufvertrags zukommen. Der Versicherungsschutz geht nach dem Motorradverkauf auf den neuen Besitzer über.
Versicherer gewähren nicht allen Motorrädern Versicherungsschutz. Normalerweise akzeptieren sie herkömmliche Motorräder mit und ohne Beiwagen. Daneben gilt die Motorradversicherung auch für Trikes und Quads. Bei regelrechten PS-Monstern hängt es von der Versicherungsgesellschaft ab, ob ein Vertragsabschluss möglich ist.
Unproblematisch sind Zweiräder ab 51 ccm Hubraum. Beispielsweise schützt eine Motorradversicherung 125-ccm-Leichtkrafträder oder 80-ccm-Leichtkraftroller, die bereits Fahranfänger ab 16 Jahren steuern dürfen. Einige Versicherer bieten spezielle 125er-Versicherungstarife für Leichtkrafträder mit einer Hubraumgröße zwischen 80 ccm und 125 ccm an. Meist erfolgt jedoch keine Unterscheidung zwischen Leichtkraftrad, Motorrad und Co.: Bei vielen Anbietern gilt die reguläre Motorradversicherung für alle zweirädrigen Kfz.
Anders sieht es bei Kleinkrafträdern wie Mofas und Mopeds aus. Ihnen bietet eine Mopedversicherung den passenden Schutz. Wichtig: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich für alle motorisierten Zweiräder gesetzlich vorgeschrieben. Lediglich E-Bikes (Pedelecs), die mit Motorunterstützung eine Geschwindigkeit von höchstens 25 Kilometern pro Stunde erreichen, müssen nicht versichert sein.
Das hängt davon ab, ob Sie den Unfall selbst verschuldet haben. Werden Sie als Motorradfahrer in einen Autounfall verwickelt, an dem ein anderer Verkehrsteilnehmer Schuld ist, kommt dessen Kfz-Haftpflicht für Schäden an Ihrem Bike auf. Auf die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags hat der Schadensfall keinen Einfluss.
Anders sieht es aus, wenn Sie selbst für den Unfall verantwortlich sind, weil Sie beispielsweise unaufmerksam fahren und den vor Ihnen fahrenden Pkw rammen. In diesem Fall übernimmt Ihre Vollkaskoversicherung zwar den Schaden an Ihrem eigenen Kraftrad. Allerdings erfolgt in der Regel eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Das heißt: Ihr Versicherer reduziert den Schadenfreiheitsrabatt, den Sie durch unfallfreies Fahren "angesammelt" haben. In der Folge erhöht sich die Prämie Ihrer Motorradversicherung.
Ja, das ist möglich. Versichern Sie anstelle Ihres Motorrads einen Pkw, rechnet Ihr Versicherer Ihnen die Anzahl der schadenfreien Jahre an. Sprich: Er überträgt die Schadenfreiheitsklasse Ihres Bikes auf das Auto.
Ein Beispiel: Nachdem Sie fünf Jahre lang unfallfrei mit Ihrem Leichtkraftroller unterwegs waren, kaufen Sie sich einen Neuwagen. Ihre Kfz-Versicherung berücksichtigt die schadenfreien Motorradjahre im Versicherungsvertrag für den Pkw und stuft Sie in SF-Klasse 5 ein. Je nach Versicherer entspricht dies beispielsweise einem Schadenfreiheitsrabatt in Höhe von 50 Prozent auf Ihre Versicherungsbeiträge.
Eine gesetzliche Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder, Roller oder Mopeds gibt es in Deutschland nicht. Motorradreifen mit dem für Winterreifen vorgeschriebenen Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) sind für Zweiräder meist gar nicht erhältlich. Prinzipiell dürfen Sie bei Schnee und Eis also mit regulärer Bereifung aufs Bike steigen.
Aus Sicherheitsgründen sollten Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen allerdings auf Spritztouren mit Ihrer Maschine verzichten. Die meisten Motorradfahrer nutzen ihr Bike ohnehin saisonal im Frühjahr, Sommer und Herbst.