Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Die Schadenfreiheitsklasse – auch SF-Klasse genannt – gibt Auskunft über Ihre unfall- und schadenfrei gefahrenen Jahre. Sie beeinflusst den Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung.
  • Je weniger Schadensfälle Sie Ihrem Autoversicherer melden, desto höher ist Ihre Schadenfreiheitsklasse und desto niedriger der Versi­che­rungs­beitrag.
  • Es gibt SF-Klassen von 0 bis 50 sowie die Schadenklassen S und M. Eine SF-Klassen-Tabelle verschafft Überblick.
  • SF-Klassen berechnen Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung unabhängig voneinander. Für die Beitragshöhe der Teil­kasko­ver­si­che­rung spielt die Schadenfreiheitsklasse keine Rolle.
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Schadenfreiheitsklasse-Rechner

Wenn Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse berechnen möchten, ziehen Sie einfach von ihren unfallfreien Jahren ein Jahr ab. So erhalten Sie in der Regel Ihre aktuelle SF-Klasse. Sind Sie zum Beispiel seit sieben Jahren versichert, unfallfrei geblieben und starteten als Fahranfänger:in, haben Sie Schadenfreiheitsklasse 6.

Um Ihre Schadenfreiheitsklasse zu ermitteln, genügt übrigens auch ein Blick in Ihre letzte Beitragsrechnung. Darin ist vermerkt, in welcher SF-Klasse Sie aktuell eingestuft sind. Normalerweise finden Sie dort auch Ihren Beitragssatz.

Mit alter Rechnung Schadenfreiheitsklasse berechnen

Ihre Schadenfreiheitsklasse können Sie auch mithilfe einer alten Versicherungs­rechnung herausfinden. Haben Sie beispielsweise eine drei Jahre alte Beitragsrechnung, ermitteln Sie Ihre SF-Klasse folgendermaßen: Addieren Sie zur darin aufgeführten Zahl drei hinzu.

Waren Sie laut Rechnung vor drei Jahren z.B. in SF-Klasse 15 eingestuft und sind schadenfrei geblieben, dann lautet die Rechnung: 15 + 3 = 18. Somit haben Sie aktuell Schadenfreiheitsklasse 18.

Welche Schadenfreiheitsklasse habe ich?

Sind Sie sich beim Berechnen der Schadenfreiheitsklasse unsicher, rufen Sie einfach bei Ihrem Kfz-Versicherer an und fragen nach. Alternativ nutzen Sie einen Schadenfreiheitsklasse-Rechner, der Ihre SF-Klasse im Handumdrehen ermittelt.

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Übersicht

Die Einordnung in SF-Klassen (SF 0 bis SF 50) erfolgt auf Basis der schadenfreien Jahre. "Schadenfrei" heißt, dass Sie Ihrer Kfz-Versicherung keinen Unfall gemeldet haben und diese entsprechend keinen Schaden reguliert hat.

Die Verteilung der Schaden­freiheits­klassen ist nicht bei jedem Versicherer gleich. Mit welchem Pro­zent­satz sich die SF-Klasse auf den Versicherungsbeitrag auswirkt, legt jeder Anbieter selbst fest: Während ein Kfz-Versicherer hohe Schaden­freiheits­rabatte gewährt, setzt ein anderer in der gleichen SF-Klasse einen deutlich niedrigen Beitrag an. Die Folge: Versicherungsbeiträge können trotz gleicher Scha­den­frei­heits­klasse je nach Anbieter unterschiedlich ausfallen.

Die Schaden­freiheits­klasse-Tabelle verschafft einen groben Überblick, in welcher Höhe sich die Prozent­werte bei Versicherern in etwa bewegen. Die Zahlen der Staffel sind jedoch nur Richtwerte und nicht allgemein übertragbar.

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SF-Klasse
Bedingung
SF-Rabatt (in Prozent)
Beitragssatz (in Prozent)
SF 46 - 50 46 - 50 Jahre unfallfrei ca. 83 % ca. 17 %
SF 41 - 45 41 - 45 Jahre unfallfrei ca. 82 % ca. 18 % 
SF 37 - 40 37 - 40 Jahre unfallfrei ca. 81 % ca. 19 %
SF 31 - 35/36 31 - 35/36 Jahre unfallfrei ca. 80 % ca. 20 %
SF 26 - 30 26 - 30 Jahre unfallfrei ca. 75 % ca. 25 %
SF 16 - 25 16 - 25 Jahre unfallfrei ca. 65 - 70 % ca. 35 - 30 %
SF 9 - 15 9 - 15 Jahre unfallfrei ca. 55 - 60 % ca. 45 - 40 %
SF 5 - 8 5 - 8 Jahre unfallfrei ca. 45 - 50 % ca. 55 - 50 %
SF 4 4 Jahre unfallfrei ca. 40 % ca. 60 %
SF 3 3 Jahre unfallfrei ca. 30 % ca. 70 %
SF 2 2 Jahre unfallfrei ca. 15 % ca. 85 %
SF 1 1 Jahr unfallfrei ca. 0 % ca. 100 %
 
Neben "normalen" Schadenfreiheitsklassen (SF-Klasse 1 bis 50) gibt es noch Sonderklassen, zum Beispiel für Fahranfänger:innen. In diesen niedrigen SF-Klassen berechnen Versicherer einen Risiko­auf­schlag auf den Basissatz von 100 Prozent. Dem­ent­sprechend zahlen Autofahrer:innen mit SF-Sonder­klassen höhere Beitrags­sätze.
 
Wie hoch der Versicherungs­beitrag im Schnitt ausfällt, zeigt nachfolgende SF-Klasse-Tabelle:

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SF-Klasse Bedingung Beitragssatz (in Prozent)
SF ½ Mindestens 3 Jahre EU-Führerschein, erstmalige Versicherung eines Fahrzeugs ca. 100 - 140 %
SF S Nach Rückstufung aus SF1 ca. 150 - 175 %
SF 0 Fahranfänger:in mit weniger als 3 Jahren Fahrerlaubnis, erstmalige Versicherung eines Fahrzeugs ca. 200 - 260 %
SF M Rückstufung von Fahranfänger:innen mit SF0 oder SF½ nach Unfall durch Eigenverschulden ca. 240 - 280 %
 
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Sonderklassen
  • SF-Klasse 0: Bei Fahranfängern mit weniger als drei Jahren Fahrerlaubnis ist das Unfallrisiko am größten. Daher stufen Versicherungsunternehmen sie in die besondere Schadenfreiheitsklasse 0 ein. Der Beitragssatz dieser Sonderklasse ist am Anfang entsprechend hoch. Um beispielsweise die bei vielen Versicherern höchste Schadenfreiheitsklasse 50 zu erreichen, müssten Fahrneulinge 51 Jahre schadenfrei bleiben.
  • SF-Klasse ½: Wenn Sie zum ersten Mal ein Auto versichern, beginnen Sie in SF-Klasse ½. Diese sogenannte Führer­schein­regelung greift bei den meisten Versicherungs­anbietern jedoch nur, wenn Sie Ihren Führer­schein länger als drei Jahre besitzen.
  • SF-Klasse S (Schadenklasse): Verschulden Sie als Fahrer:in der SF-Klasse 1 einen Unfall, landen Sie im nächsten Versicherungsjahr in SF-Klasse S, der "Schadenklasse". Durch die Rückstufung steigt Ihr Kfz-Versicherungs­beitrag erheblich – je nach Versicherer auf 150 bis 175 Prozent.
  • SF-Klasse M (Malusklasse): Versicherungen stufen Fahranfänger:innen mit SF-Klasse ½ oder 0 in die Malusklasse zurück, wenn sie einen Unfall durch Eigen­verschulden verursachen. Es handelt sich um die schlechteste Schaden­freiheits­klasse (lat. malus = schlecht). Die Versicherungs­prämie erreicht in dieser Stufe ihren Höchstsatz.
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Zusammenhänge erklärt
Schadenfreiheitsrabatt: Je höher die SF-Klasse, desto günstiger Ihre Kfz-Versicherung

Der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) ist ein Beitragsnachlass in der Autoversicherung für unfall- und schadenfreies Fahren. Je länger Sie als Autofahrer:in Ihrer Versicherung keinen Schaden melden, desto mehr Schaden­frei­heits­rabatt (SF-Rabatt) gewährt der Versicherer auf den Beitragssatz.

In den ersten vier Jahren wirkt sich der Nachlass besonders hoch aus. Ihr Beitragssatz reduziert sich deutlich:

In SF-Klasse 1 beginnen Sie mit rund 100 Prozent Beitrags­satz. Bei schaden­freiem Verlauf sind Sie ein Jahr später bereits bei 85 Prozent, im dritten Jahr bei 70 Prozent und im vierten Jahr ohne selbstver­schul­deten Autounfall bei rund 60 Prozent des Versicherungs­bei­tra­gs.

Wichtig: Es handelt sich um Richtwerte. Genaue Beitragssätze, Zeiträume und Abstufungen legen die Versicherer selbst fest.

Schadenfreiheitsrabatt: Je höher die SF-Klasse, desto günstiger Ihre Kfz-Versicherung
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Leistungen
Die Allianz Autoversicherung belohnt versicherte Personen ohne Schadensaufkommen mit hohen Schadenfreiheitsrabatten. So sparen Kunden und Kundinnen der Allianz 84 Prozent in der höchsten Schadenfreiheitsklasse. Was sonst noch für die leistungsstarke Kfz-Versicherung spricht.

Die Allianz Autoversicherung belohnt schadenfreie Jahre mit hohen Schadenfreiheitsrabatten. So zahlen Sie in SF 50 beispielsweise nur 16 Prozent vom Kfz-Tarif. Das bedeutet: Sie profitieren von einer Beitragsersparnis von 84 Prozent. Das gilt sowohl in Kfz-Haft­pflicht­versicherung als auch Vollkasko. Als versicherte Person der Allianz genießen Sie weitere Vorteile: So bekommen Sie die SF-Sonderklasse SF ½, sobald Sie die Fahrerlaubnis länger als ein Jahr besitzen. Die meisten anderen Kfz-Versicherer setzen drei Jahre Führerscheinbesitz voraus.

Auch bei Leasing- oder Firmenfahrzeugen erhalten Sie bei der Allianz eine Sonderbehandlung. Wir stufen Sie wieder in Ihre alte Schadenfreiheitsklasse ein­, die Sie vor Nutzung Ihres Leasing- bzw. Firmenwagens hatten. Die Ver­trags­pause darf allerdings nicht länger als zehn Jahre betragen. Da­nach verfällt Ihre SF-Klasse in der Regel. Bei vielen anderen Versicherern ist das bereits nach sieben Jahren Unterbrechung der Fall.

Fahranfänger:innen starten in SF-Klasse 1

Und noch eine Besonderheit gibt es bei der Allianz: Fahranfänger:innen beginnen mit SF 1 statt SF 0, falls Eltern das Fahrzeug als Zweitwagen versichern. Die Tarif-Ersparnis liegt in diesem Fall bei ca. bis zu 60 Prozent. Voraussetzung: Vater oder Mutter sind mit mindestens SF ½ versichert. Dasselbe gilt auch bei Ehe- oder Lebenspartner:innen. Noch größeres Sparpotential gibt es für Fahrneulinge über 25 Jahre. Sie starten bei der Allianz sogar mit SF 3.

Zudem können Versicherte die Schaden­frei­heits­klasse von Ihrer Rollerversicherung übernehmen.

Sie haben Fragen zur Allianz-Autoversicherung? Wir beraten Sie gerne.
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Einstufung & Rückstufung
Wie sich Ihre Schadenfreiheits­klasse verändert, hängt von Ihrer Versicherung und Ihrer Unfallquote ab. Ihre Versicherungs­gesellschaft prüft am Jahresende, ob Sie einen Schaden gemeldet haben. Wenn nicht, rechnet sie Ihnen das neue schaden­freie Jahr automatisch an. Wie häufig diese Einstufung erfolgt (z.B. jährlich oder alle zwei, drei oder fünf Jahre), steht in einer Tabelle. Diese finden Sie in Ihren Versicherungs­bedingungen.

Wie viele SF-Klassen falle ich nach einem Unfall zurück?

Wenn Sie mit Ihrem Auto einen Schaden verursachen und Ihre Kfz-Versicherung zahlen muss, kommen Sie im nächsten Versicherungsjahr in eine niedrigere Schadenfreiheits­klasse. Wie viele SF-Klassen das sind, hängt vom Versicherungs­unter­nehmen ab – und von der Anzahl der von Ihnen gemeldeten Schäden.

Beispiele für Rückstufung:

  • Wer zuvor zwölf Jahre unfallfrei gefahren ist, kann nach einem Unfall im darauf­fol­gen­den Versicherungs­jahr in SF 3 landen.
  • Sie sind 25 Jahre unfallfrei gefahren und verschulden dann doch einen Unfall. In der Kfz-Haft­pflicht kann Sie das von SF 25 auf SF 10 und in der Vollkasko auf SF 12 zurück­werfen – je nachdem, was Ihr Versicherer in seiner Rückstufungs­tabelle festgelegt hat.

Kann ich die Rückstufung der SF-Klasse umgehen?

Sie können Ihre Schadenfreiheits­klasse nicht retten, indem Sie nach einem Unfall Ihre Autoversicherung wechseln. Versicherungs­gesellschaften tauschen sich aus. Musste der Vorversicherer einen Unfall oder mehrere Schäden regulieren, stuft der neue Kfz-Versicherer Sie ebenso in der Schadenfreiheits­klasse zurück.

Übrigens: Mit der kostenpflichtigen Zusatzleistung "Rabattschutz" oder durch Rückkauf des Schadens können Sie eine Rückstufung vermeiden. Bei der Option "Rückkauf" haben Sie nach einem Unfall in der Regel sechs Monate Zeit, Ihrem Versicherer die Schadensumme zurückzuzahlen.

Welche SF-Klasse habe ich nach einer Vertrags­pause?

Wenn Sie länger kein Auto fahren und damit keine Kfz-Versicherung beanspruchen, können Sie in der Regel in Ihre alte SF-Klasse einsteigen. Gelegentlich müssen Antragssteller:innen nachweisen, dass sie während der Unterbrechung durchweg im Besitz eines Führerscheins waren. Auch nach Führerscheinentzug beginnt der Versicherungs­nehmer oder die Versicherungsnehmerin wieder in derselben SF-Klasse, die er oder sie vorher hatte.

Verfällt meine SF-Klasse irgendwann?

Verfallsfristen und Regelungen für eine Vertragsunter­brechung sind bei Versicherern verschieden definiert. Bei vielen Anbietern bleibt Ihre Schadenfreiheitsklasse nach Abmelden Ihres Autos für sieben Jahre erhalten. Liegt die Abmeldung länger zurück, kann es sein, dass Sie nicht mehr auf Ihre alte SF-Klasse zurückgreifen können. Auch wer seinen laufenden Pkw-Versicherungs­vertrag sieben Jahre unterbricht – beispielsweise, weil Sie den Wagen längere Zeit nicht brauchen – riskiert den Verfall seiner Schadenfreiheits­klasse.

Tipp: Lassen Sie sich bei Kündigung Ihrer alten Autoversicherung am besten Ihre letzte Schadenfreiheits­klasse, vom Versicherer regulierte Schäden und Dauer des Versicherungs­verhältnisses bestätigen. Das vereinfacht eine spätere Übernahme der SF-Klasse.

Verliere ich meine SF-Klasse bei Ver­siche­rungs­wechsel?

Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, können Sie Ihre hohe Schaden­freiheits­klasse verlieren. Nämlich dann, wenn sie das Ergebnis einer Rabatt­schutz­regelung ist. Diese Zusatzleistung bewahrt Sie nach einem Schadensfall vor der Rückstufung. Dann übernimmt der neue Versicherer nicht Ihre SF-Klasse, sondern orientiert sich an Ihrer tatsächlichen Schadenbilanz.

Gut zu wissen: Orientierung
Die Rückstufungs­regelungen Ihres Versicherers sind in Tabellenform in den Ver­si­che­rungs­bedingungen enthalten. Diese erhalten Sie in der Regel mit Ihrem Vertrag, also bei Vertrags­abschluss. Liegt Ihnen keine Rückstufungs­tabelle vor, kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung.
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Versicherungsthemen im Podcast. Klingt langweilig? Nicht mit der Allianz. Wenn bekannte Bayern-3-Moderatoren und -Moderatorinnen mitmischen und unseren Experten bzw. Expertinnen auf den Zahn fühlen, dann ist das alles – nur nicht langweilig. Zum Start widmen sie sich dem Thema "Schadenfreiheitsrabatt". Unterhaltsam. Kurzweilig. Wissenswert. Viel Spaß!
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Gut zu wissen: Leasing- oder Firmenauto

Das hängt davon ab, ob das Leasingfahrzeug über Sie oder die Leasingfirma versichert ist:

  • Läuft die Kfz-Versicherung über den Leasinganbieter, ändert sich Ihre SF-Klasse, die Sie bei Ihrem letzten versicherten Auto hatten, nicht. Einzige Ausnahme: Bei manchen Firmentarifen können Sie sich die neuen schaden­freien Jahre mit dem Leasing­fahrzeug von der Ver­si­che­rung bestätigen lassen, um sie später für eine eigene Kfz-Versicherung zu nutzen.
  • Versichern Sie das Leasingauto selbst, steigt Ihre SF-Klasse wie gehabt mit jedem schadenfreien Jahr weiter.

Bei Dienstwagen ist üblicherweise der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer. Wenn Sie später auf ein privates Auto wechseln, können Sie unter Umständen den in dieser Versicherungszeit erworbenen Schadenfreiheitsrabatt nicht in Ihr neues Versicherungs­verhältnis mitnehmen. Es sei denn, Ihre Versicherung er­kennt Ihnen diese Jahre aus Kulanz an.

Fest steht: Sie können sich wieder in Ihre alte Schadenfreiheitsklasse ein­stufen lassen, die Sie vor Ihrem Leasing- bzw. Firmenwagen hatten – sofern die Ver­trags­pause nicht länger als sieben Jahre dauert. Da­nach verfällt Ihre SF-Klasse in der Regel.

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Zweitwagen, Motorrad & Co.

Eine Schadenfreiheitsklasse kaufen können Sie nicht. Allerdings besteht die Möglichkeit, eine günstige SF-Klasse zu übernehmen und so einen besseren Beitragssatz zu erzielen. Sie haben folgende Optionen:

Kfz als Zweitwagen versichern und von SF-Klasse profitieren

Haben Sie mit Ihrem Erstfahrzeug mindestens SF-Klasse 2 erreicht, erhält Ihr zweites Kfz eine ähnlich gute SF-Klasse wie Ihr Erstwagen (Zweitwagen-Regelung). Oder Sie lassen Ihr Fahrzeug bei Eltern oder dem Ehe­partner bzw. der Ehe­partnerin als Zweitwagen versichern. Sobald der Zweitwagenfahrer oder die Zweitwagenfahrerin einige unfallfreie Jahre ansammelt, kann er oder sie eine eigene Autoversicherung abschließen und die günstige Schadenfreiheitsklasse übertragen.

SF-Klasse vom Motorrad übertragen

Wenn Sie Ihr Motorrad abmelden und einen Pkw versichern, können Sie Ihre SF-Klasse mitnehmen. Dabei zählt nicht die Einstufung, sondern die tatsächlich schadenfrei gefahrene Zeit, das sogenannte Rabatt­grundjahr. Das heißt: Haben Sie mit dem Motorrad die höchst­mögliche Schaden­freiheits­klasse 20 erreicht, sind insgesamt aber schon 24 Jahre unfallfrei, übernimmt die Auto­versicherung 24 Jahre und stuft Sie in SF 24 ein. Als Nachweis legen Sie den Vertrag Ihrer alten Motorradversicherung vor.

SF-Klasse eines Familien­mitglieds übernehmen

Angenommen, Ihr Großvater möchte Ihnen seinen Wagen samt günstiger Versicherung überlassen. Da Sie das Auto in den vergangenen Jahren bereits überwiegend selbst gefahren sind, haben Sie gute Voraus­setz­ungen, von der hohen SF-Klasse Ihres Großvaters zu profitieren. Seinen Vertrag samt SF-Klasse können Sie zwar nicht übernehmen. Sie müssen nämlich eine neue Versicherung abschließen. Aber ein Teil wird Ihnen angerechnet. Gleiches gilt, wenn Ihr Opa verstirbt und Sie dessen Auto, Versicherung und Scha­den­frei­heits­klasse erben.

In der Regel ist es möglich, die SF-Klasse innerhalb der Familie zu übernehmen. Sprich: Kinder, Ehepartner:innen, Enkelkinder oder Eltern können profitieren. Manche Versicherer akzeptieren sogar Lebens­gefährten bzw. Lebens­gefährtinnen oder nicht leibliche Kinder.

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Die passende Versicherung
Optimal abgesichert mit der Allianz Kfz-Versicherung
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Häufige Fragen
  • Wozu gibt es Schadenfreiheitsklassen in der Kfz-Versicherung?

    Für Versicherungen sind Schadenfreiheitsklassen ein wichtiger Faktor zum Berechnen der Autoversicherungsprämie. SF-Klassen spiegeln das Unfallrisiko der versicherten Person wider. Fahranfängern oder Fahranfängerinnen fehlt Fahrpraxis. Deshalb ist ihre Wahr­schein­lichkeit, einen Schaden zu verursachen, höher als bei Fahrern bzw. Fahrerinnen mit mehrjähriger Erfahrung am Steuer.

    Darum starten Fahrneulinge in der Regel in der niedrigsten SF-Klasse 0. Je länger Autofahrer:innen keinen Schaden verur­sachen und nicht von ihrer Versicherung Gebrauch machen, desto höher ist ihre Schadenfreiheitsklasse. Dadurch steigt der Schadenfreiheitsrabatt (SFR), der Beitrag sinkt.

  • Was ist der Unterschied zwischen Rabattretter und Rabattschutz?

    Wenn Sie nach vielen unfallfreien Jahren die höchste Schadenfreiheits­klasse erreichen und dann doch einen Unfall verursachen, wird durch die Rückstufung die Schadenfreiheitsklasse zwar niedriger. Aber der Beitragssatz bleibt gleich. Diese Regelung wird im Volksmund "Rabattretter" genannt.

    Der RabattSchutz dagegen ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung vieler Versicherer auf den Grundbeitrag. Mit diesem Schutz verbleibt der Vertrag im Folgejahr trotz Schadenfall in der gleichen SF-Klasse.

  • Sind die Schadenfreiheitsrabatte bei allen versicherten Personen gleich?

    Nein, die prozentualen Beitragssätze für die einzelnen Schadenfreiheitsklassen sind nicht einheitlich (siehe SF-Klasse-Tabelle). Jede Versicherung legt für sich fest, wie viel Rabatt sie Ihnen gibt und ob sich Ihr Beitragssatz jedes Jahr, alle zwei Jahre oder alle drei Jahre verändert. Dass Sie nach jedem unfallfreien Jahr eine Schaden­frei­heits­klasse höher eingestuft werden, ist jedoch bei allen Anbietern gleich.
  • Wie werden die im Ausland erworbenen Schadenfreiheitsklassen (SF-Rabatt) übertragen?

    Wer im europäischen Ausland gelebt oder gearbeitet und dort eine Kfz-Versicherung abgeschlossen hat, kann die dort erworbene Schadenfreiheitsklasse in einen deutschen Versicherungsvertrag übertragen. Voraussetzungen:

    • Ein Nachweis über das Ende der ausländischen Vorversicherung. Diese Bescheinigung benötigt der deutsche Versicherer im Original und übersetzt ins Deutsche bzw. Englische. Enthalten sein sollten der Name, Versicherungsdauer und gemeldete Schäden.
    • Das Vertragsende darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
    • Sie sind als versicherte Person der oder die Fahrzeughalter:in, alternativ Ihr eingetragener Lebens-/Ehepartner bzw. Ihre eingetragene Lebens-/Ehepartnerin oder Ihr Kind mit Steuervergünstigung (nach § 3a KraftStG).
    • Es darf keine deutsche Vorversicherung vorliegen.

    Erfüllen Sie diese Kriterien, übernimmt der deutsche Versicherer den Schadenfreiheits­rabatt der ausländischen Versicherung. Die Berechnungsgrundlage kann allerdings abweichen.

    Bei der Allianz gilt:

    Es muss die Schadenverlaufsbestätigung des ausländischen Vorversicherers mit folgenden Angaben in deutscher oder englischer Sprache vorliegen:

    • Art des bisher versicherten Fahrzeugs
    • Name des Versicherers
    • Ausstellungsdatum
    • Name, Adresse und Geburtsdatum des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin
    • Versicherungsbeginn und -ende
    • Anzahl der schadenfreien Jahre im Kalenderjahr des Vertragsendes
    • Anzahl und Zeitpunkt der Schäden während der letzten fünf Jahre oder ggf. kürzeren Vertragslaufzeit. Wickelte Ihre Vollkaskoversicherung in dieser Zeit einen Schaden ab, müssen Sie genaue Angaben über Hergang und Schadensumme machen.

    Anerkannt werden Vorversicherer eines EU-Mitgliedslandes und folgender Nicht-EU-Staaten: Andorra, Bosnien-Herzegowina, Island, Japan, Kanada, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Russland, San Marino, Schweiz, Serbien, Vatikanstadt, USA.

  • Wie lange muss ich in einem Jahr versichert sein, damit die SF-Klasse sinkt?

    Grundlage ist das Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Versicherungsdauer muss mindestens sechs Monate betragen. Besteht in diesem Zeitraum obendrein Schadenfreiheit, gewährt die Versiche­rung zum Jahresanfang die bessere SF-Klasse. Wer sich bis zum 1. Juli eines Jahres versichert, profitiert von der besseren Schadenfreiheits­klasse. Wer allerdings bis 1. August wartet, darf sich erst ein Jahr später über günstigere Tarife freuen – vorausgesetzt Ihr Schadenverlauf weist weiter eine weiße Weste auf.
  • Kann ich meine SF-Klasse bei einem Wechsel der Autoversicherung mitnehmen?

    Bei einem Versicherungs­wechsel können Sie die Einstufung Ihrer SF-Klasse in der Regel mitnehmen. Die meisten Ver­si­che­rungs­unternehmen berücksichtigen Ihre bisher schadenfrei gefahrenen Jahre, obwohl Sie diese bei der alten Kfz-Versicherung gesammelt haben.

    Bei Antragsstellung geben Sie Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse an, die zum Zeitpunkt des neuen Versicherungs­beginns gilt. Beantragen Sie die Umstellung beispielsweise zum 28.12.2023, müssen Sie Ihre Schaden­freiheits­klasse von 2023 angeben.

    Einzige Ausnahme: Ihre SF-Klasse ist das Ergebnis eines kostenpflichtigen Rabattschutzes, der eine Rückstufung verhindert hat, oder einer Sondereinstufung, zum Beispiel für eine Zweitwagen­versicherung. In beiden Fällen ist Ihre tatsächliche Schadensbilanz entscheidend für die Einstufung der SF-Klasse.

  • Leistet die Kfz-Versicherung auch bei Schäden, die unter Alkoholeinfluss entstanden sind?

    Ja, die Kfz-Versicherung kommt für Schäden von unter Alkoholeinfluss verursachten Unfällen auf. In welchem Umfang sie leistet, hängt vom Alkoholpegel des Fahrers oder der Fahrerin ab. Anfangs übernimmt die Versicherung den Komplettschaden. Danach prüft er den Unfallhergang und bittet den alkoholisierten Unfallverursacher oder die alkoholisierte Unfallverursacherin zur Kasse.

    Bei einem Wert zwischen 0,5 und 1,1 Promille darf die Versicherungsgesellschaft den Erstattungsbetrag um die Hälfte kürzen. Bei höherem Alkoholgehalt im Blut muss sie keinen Cent zahlen und fordert bereits geleistete Summen komplett zurück. In der Versicherungspolice sind die genauen Bedingungen in der sogenannten Trunkenheitsklausel aufgeführt.

  • Gibt es auch bei Anhänger eine Schadenfreiheitsklasse?

    Nein, bei einer Anhängerversicherung bieten Versicherungsgesellschaften keine Schadenfreiheitsklassen an. Folglich gewähren Versicherer auch keine Schadenfreiheitsrabatte für schadenfreies Fahren mit Anhänger.
  • Entstehen beim Übertragen der Schadenfreiheitsklasse Nachteile?

    Wer seine SF-Klasse überträgt, verliert seinen Schadenfreiheitsrabatt – und zwar endgültig. Unter Umständen kann der oder die Versicherte nicht die komplette Ermäßigung weitergeben. Haben Sie beispielsweise SF-Klasse 15 und möchten diese auf Ihr Kind übertragen, das erst seit fünf Jahren seinen Führerschein besitzt, können Sie nur fünf Jahre übertragen. Denn: Die erwerbende Person kann nur so viele SF-Klassen übernehmen wie sie Jahre Auto fährt. Das heißt: Die restlichen zehn unfallfreien Jahre gelten nicht und gehen verloren.
  • Langjähriger Führerscheinbesitz, noch nie ein Auto versichert: Welche SF-Klasse bekomme ich?

    Wenn Sie ihren Führerschein bereits seit einigen Jahren besitzen, jedoch noch nie selbst ein Auto versichert haben, bekommen Sie die SF-Klasse ½. Das ist die Sondereinstufung für Personen, die ihre erste Fahrzeugversicherung abschließen und bereits länger als drei Jahre ihren Führerschein besitzen.
  • Mit wieviel Prozent steige ich in die Kfz-Versicherung ein?

    Grundsätzlich orientiert sich der Prozent-Satz an Ihrer Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Als Fahranfänger:in steigen Sie in der Regel mit SF-Klasse ½ oder 0 ein. Das entspricht je nach Versicherer einem Beitragssatz in Höhe von ca. 100–140 % bei SF-Klasse ½ oder 200–260 % bei SF-Klasse 0.
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