Allwetterreifen im Winter: Versicherung bezahlt bei Unfall mit Ganzjahresreifen
Versicherungs­schutz mit Ganz­jahres­reifen

Allwetter­reifen: Zahlt Versicherung bei Unfall? 

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Bei einem Unfall mit Allwetterreifen bieten gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht und freiwillige Kasko­ver­si­che­rung vollen Schutz.
  • Allwetterreifen, auch Ganz­jahres­reifen genannt, kombinieren die Eigen­schaften von Sommer- und Winter­reifen. Einmal mon­tiert, dürfen sie ganz­jährig am Auto bleiben und bei jedem Wetter gefahren werden.
  • Zulässige Ganz­jahres­reifen erkennen Sie an der Alpine-Kenn­zeichnung: einem Bergpiktogramm mit Schnee­flocken­symbol.
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 Versicherungsschutz

Bei einem Unfall haben Autofahrer, die im Winter mit Allwetterreifen unterwegs sind, vollen Ver­si­che­rungs­schutz:

Wichtig: Bei einer Kollision mit unzu­lässiger Bereifung verhalten Sie sich wie bei jedem anderen Autounfall: Unfall­stelle absichern, Polizei rufen und Schäden dokumentieren.

Trotz unzulässiger Ganz­jahres­reifen versichert?

Grundsätzlich gilt: Haben Sie einen Unfall, greift auch ohne zulässige Allwetterreifen die Versicherung. Ent­spricht die Bereifung zum Unfall­zeit­punkt nicht den gesetzlichen Vorga­ben, schränken Kfz-Versicherer den Schutz jedoch unter Umständen ein:

  • Ihre Kfz-Haft­pflicht übernimmt zwar alle Schäden, die Dritten entstehen. Bei nicht zulässigen All­jahres­reifen kann die Ver­si­che­rung aber Rück­forderungen von bis zu 5.000 Euro stellen. Nach Feststellung der Pflicht­verletzung hat der Versicherer einen Monat Zeit, um Sie in Regress zu nehmen.
  • Ob Ihre Voll­kasko für Schäden an Ihrem Pkw aufkommt, hängt von der Unfall­ursache ab: Waren die unzulässigen Ganzjahres­reifen laut Versicherung (bzw. Gutachter) mit­ver­antwortlich für den Unfall, darf sie Ihnen Leistungen kürzen.
  • Als Geschädigter eines Verkehrs­unfalls trifft Sie unter Umständen eine Teilschuld, wenn Sie mit unzu­lässigen Allwetter­reifen unterwegs sind. In diesem Fall riskieren Sie Leistungs­kürzungen und tragen einen Teil der Kosten eventuell selbst.
  • Be­triebs­schä­den müssen Kfz-Ver­sicherer nicht regu­lieren. Das heißt, wenn Sie beispielsweise falsch getankt haben, zahlen weder Kfz-Haftpflichtversicherung noch Teilkasko oder Vollkasko.
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Vorschriften
In Deutschland gilt eine situative Winter­reifen­pflicht. Das heißt: Einen bestimmten Zeitraum für die Nutzung von Winter­reifen sieht die Straßen­verkehrs­ordnung (StVO) nicht vor. Trotzdem dürfen Sie bei winter­lichen Straßen­verhältnissen – also bei Glatteis, Schnee­glätte, Schnee­matsch, Reif- oder Eisglätte – nur mit Winter­reifen oder geeigneten All­wetter­reifen fahren (StVO § 2 Absatz 3a). Ein genaues Datum für die Nutzung von Winterreifen gibt es nicht. Einen guten Anhaltspunkt bietet die O-bis-O-Regel: Demnach fahren Sie in der Regel von Oktober bis Ostern mit Winterreifen bzw. sind Oktober und Ostern die richtigen Zeitpunkte, Ihre Reifen zu wechseln.

Zu welchem Zeitpunkt Sie Ganzjahresreifen wechseln sollten, hängt von Ihrem Fahrverhalten ab. Wann ein Reifen­wechsel nötig ist, bestimmen folgende Kriterien:

  • Mindestprofiltiefe: Allwetter­reifen wechseln Sie spätestens, wenn eine Profil­tiefe von 1,6 Millimetern erreicht ist. Experten empfehlen einen Reifentausch bereits ab drei bis vier Milli­metern Restprofil.
  • Fahrleistung: Vielfahrer und sportliche Fahrer sollten Alljahres­reifen nach 35.000 Kilometern wechseln. Bei Wenig­fahrern ist ein Reifen­wechsel nach einer Fahr­leistung von 50.000 Kilometern ausreichend.
  • Reifenalter: Spätestens nach zehn Jahren sollten Sie Ganz­jahres­reifen austauschen. Experten raten, den Reifen­satz schon nach sechs Jahren zu erneuern. Denn: Mit zunehmendem Alter wird das Gummi brüchiger und härter. Zudem lässt der Grip nach.

Wer bei schlechter Witterung ohne passende Bereifung fährt und in eine Polizei­kontrolle gerät, riskiert folgende Strafen:

  • Unangepasste Bereifung: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • Unangepasste Bereifung und Verkehrs­behinde­rung: 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • Unangepasste Bereifung und Gefährdung anderer: 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • Unfall mit unangepasster Bereifung: 120 Euro und 1 Punkt in Flensburg
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M+S und DOT-Nummer
Laut StVO sind bei winterlichen Straßenverhältnissen Reifen mit Alpine-Symbol vorgeschrieben. Was Sie anhand der Markierungen an der Reifenflanke noch ablesen können, erfahren Sie hier.
Ganzjahresreifen benötigen Kennzeichnung mit Alpine-Symbol oder M+S Kennzeichnung
 

Allwetterreifen sind bei winterlichen Witterungsverhältnissen nur erlaubt, wenn sie eine der folgenden Markierungen an der Reifenflanke haben:

  • Alpine-Symbol: Bergpiktogramm mit Schneeflocke in der Mitte
  • M+S-Kennzeichnung: Bis 30. September 2024 dürfen Sie auch Reifen mit der Markierung M+S (Mud & Snow = Matsch und Schnee) nutzen. Allerdings nur, wenn diese vor 31. Dezember 2017 hergestellt wurden.

An der Reifenflanke können Sie darüber hinaus Herstellungs­datum und Pneugröße ablesen. Angegeben ist zudem, für welche Höchst­ge­schwindig­keit der Reifen zulässig ist.

DOT-Kennzeichnung von Ganzjahresreifen prüfen
 

An der sogenannten DOT-Nummer auf der Reifenflanke erkennen Sie den Produktions­zeit­raum eines Reifens. Die vorderen Zahlen und Buchstaben kennzeichnen die Zulassungsnummer des US-Verkehrsministeriums (DOT steht für "Department of Trans­portation"). Relevant ist der vier­stellige Ziffern­code am Ende: Die ersten beiden Zahlen geben die Produktions­woche an, die letzten beiden das Produktions­jahr (im Bild: 0711 = 7. Kalenderwoche im Jahr 2011).

Neben der DOT-Nummer steht in der Regel auch der Geschwindig­keits­index auf der Pneuseite (beispielsweise 205/50 R15 91T). Diese Zahlen-Buch­staben-Kombi­nation gibt an, mit welcher Ge­schwindig­keit Sie die All­wetter­reifen höchstens fahren dürfen. Der letzte Buchstabe (im Beispiel das T) steht für die Höchstgeschwindigkeit, in diesem Fall von 190 km/h.

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  • Mit der Allianz Autoversicherung sind Sie gut abgesichert, sie zahlt bei einem Unfall mit zulässigen Allwetterreifen
  • Beachten Sie allerdings, dass Ihre Ganzjahresreifen den Maßgaben von Winterreifen entsprechen und die sogenannte M+S-Freigabe haben. 
  • Stellen Sie außerdem sicher, dass Ihre Reifen ordnungsgemäß gewechselt werden.
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Häufige Fragen
  • Wann sind Allwetterreifen sinnvoll?

    Ganzjahresreifen sind in Regionen sinnvoll, in denen auch im Winter gemäßigte Temperaturen herrschen. Allround-Pneus eignen sich zudem für Autofahrer, die hauptsächlich innerorts unter­wegs sind. Dort befreit der Räumdienst die Straßen in der kalten Jahreszeit regelmäßig von Eis und Schnee. Empfehlens­wert sind Alljahresreifen zudem für Wenig­fahrer, die bei extremen Witterungs­bedingungen auf ihr Auto verzichten.
  • Was ist der Unterschied zwischen Sommer-, Winter- und Allwetterreifen?

    Sommerreifen kommen durch ihr spezielles Profil und eine härtere Gummi­mischung besonders gut mit Hitze zurecht und bieten optimale Nasshaftung bei Regen. Winterreifen sind weicher und garantieren sicheren Grip bei Schnee, Eis und Matsch. Allwetterreifen stellen einen Kompromiss zwischen beiden Reifen­typen dar. Sie besitzen zum Beispiel Lamellen wie Winterreifen, haben aber weniger davon. In gemäßigten Klimaregionen wie Deutschland sind Ganz­jahres­reifen etwa für Stadtfahrten bei hohen Temperaturen und Nässe, aber auch bei Schneeglätte geeignet.
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