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Auto über die Eltern versichern

Vorteile, Nachteile, Möglich­keiten
Autoversicherung über Eltern: Mutter und Tochter sehen zusammen in ein Laptop
  • Die Autoversicherung über die Eltern eignet sich besonders für junge Fahrer:innen. Eltern versichern das Auto als Zweitwagen und geben ihr Kind als Fahrer:in an.
  • Der Vorteil: Kinder sparen Geld. Denn durch die Zweit­wagen-Regelung in der Kfz-Versicherung beginnen sie mit einer günstigeren Schaden­freiheits­klasse.
  • Schreiben die Eltern nach einigen Jahren den Versicherungs­vertrag auf das Kind um, kann dieses die bis dahin schadenfrei gefahrenen Jahre mit dem entspre­chenden Schadenfreiheitsklasse über­nehmen und so zusätzlich sparen.
  • Noch mehr Einsparmöglichkeiten beim Versicherungs­tarif gibt es bei der Wahl der richtigen Zusatz­bausteine.

Ja, es gibt zwei Möglichkeiten, das Auto über die Eltern zu versichern: Entweder die Eltern lassen das Auto des Kindes als Zweitwagen auf sich selbst zu. Oder die Kinder lassen sich als zusätzliche Fahrer:innen einem beste­henden Versicherungs­vertrag der Eltern hinzu­fügen und nutzen deren Auto mit.

Haben junge Fahrer:innen ihren Führer­schein schon einige Jahre, können sie bei Abschluss einer eigenen Kfz-Versiche­rung vom Über­tragen der Schaden­frei­heits­klasse der Eltern profitieren.

Wie funktioniert die Versicherung über Eltern als Zweitwagen?

Wenn Eltern das Auto ihres Kindes versichern, schließen sie dafür eine eigene Police ab – denn jedes Fahrzeug braucht eine eigene Kfz-Versicherung. Hat der Eltern­teil schon ein eigenes Auto mit Kfz-Versicherung, schließt dieser eine neue Versicherung für das andere Auto ab. So wird der Elternteil Versicherungs­nehmer:in, unterschreibt den Vertrag und zahlt die Beiträge. Das Kind steht im Vertrag als Fahrzeug­halter bzw. Fahrzeug­halterin.

Erst- und Zweitwagen können Eltern bei verschie­denen Anbietern versichern. In der Regel profi­tieren sie jedoch von Vorteilen, wenn sie beide Kfz beim gleichen Anbieter versichern.

Bei der Allianz profi­tieren Eltern von besonders günstigen Kondi­tionen, wenn sie ihren Wagen als Zweit­wagen versichern. So stuft die Allianz den Zweitwagen unter den richtigen Voraus­setzungen in Schaden­freiheits­klasse 1 ein. Ist der Erst­wagen der Eltern mit mindestens SF-Klasse 1/2 bei einem Allianz-Unter­nehmen versichert, erhalten sie eine noch bessere Ein­stufung.

Wie nutze ich einen bestehenden Versicherungsvertrag meiner Eltern?

Einen bestehenden Versicherungs­vertrag der Eltern nutzen Kinder, wenn sie sich als Fahrer:in des Autos eines Eltern­teils in den Fahrer­kreis auf­nehmen lassen. Bei dieser Alter­native zur Zweit­wagen­versiche­rung können Kinder das Fahr­zeug der Eltern nutzen und auf ein eigenes Auto ver­zichten.

Die Aufnahme eines jungen Fahrers oder Fahrerin unter 25 Jahren erhöht zwar den Versicherungs­beitrag der Eltern. Dieser Aufschlag ist aber in der Regel günstiger als eine eigene Kfz-Versicherung für Fahranfänger:innen.

Ist der oder die junge Fahrer:in noch unter 18 Jahre und macht den Führer­schein? Dann kann sich die Teil­nahme am Programm "Begleitetes Fahren ab 17" lohnen: Denn das belohnt die Allianz und andere Versicherer mit günsti­gen Tarifen oder einer günsti­geren Einstu­fung.

Wie kann ich von der Schadenfreiheitsklasse meiner Eltern profitieren?

Ist weder eine Zweitwagenversicherung noch eine Fahrerkreiserweitung das Richtige, können Kinder mit Fahrerlaubnis auch eine eigene Kfz-Versicherung abschließen und sich – sofern möglich – von Ihren Eltern deren Schadenfreiheitsklasse übertragen lassen. Zusammengefasst funktioniert das so:

  1. Eltern kontaktieren ihren Kfz-Versicherer und klären, wie viele SF-Klassen sie über­tragen können. Je nach Ver­sicherer verfällt die SF-Klasse, wenn das Auto sieben Jahre abge­meldet oder still­gelegt ist. Bei der Allianz verfällt die SF-Klasse jedoch erst, wenn das Auto zehn Jahre oder länger abgemeldet oder stillgelegt ist.
  2. Fahranfänger:innen berechnen, wie viele schadenfreie Jahre sie übernehmen können. Kinder können sich nur maximal so viele schadenfreie Jahre anrechnen lassen, wie sie selbst bereits im Besitz eines Führerscheins sind. Ein Beispiel: Die Eltern besitzen SF 25, das Kind hat aber erst seit fünf Jahren den Führerschein. Dann rechnet die Versicherung maximal fünf Jahre auf die SF-Klasse an.
  3. Eltern veranlassen das Übertragen der SF-Klasse, indem sie bei ihrer Kfz-Versicherung das Schadenfreiheitsklasse-übertragen-Formular zum Übertragen ihrer SF-Klasse anfordern. Je nach Anbieter ist das Formular auch online ausfüllbar. Für die Antrag­stellung sind Fahrzeug- und Vertrags­daten (z. B. Versicherungs­nummer, Fahr­zeug­iden­ti­fi­kations­nummer) nötig.
  4. Die Versicherung prüft den Antrag und genehmigt ihn nach erfolgreicher Prüfung. Die empfang­ende Person erhält die schaden­freien Jahre angerechnet – und zahlt künftig weniger für ihre Kfz-Versicherung.

Bei der Allianz profitieren Kinder von besonderen Konditionen bei der Über­tragung der SF-Klasse. So ist zum Beispiel uner­heblich, ob sie das Auto der Eltern zuvor regelmäßig mitgenutzt haben. Auch eine häusliche Gemein­schaft ist für die Über­tragung nicht notwendig.

Optimal abge­sichert mit der Allianz Kfz-Ver­sicherung
  • Kostenersparnis, da eine Zweit­wagen­versicherung über die Eltern günstiger ist, als eine Fahr­anfänger-Versiche­rung abzu­schließen. Auch eine Fahrer­kreis­erweite­rung des Versicherungs­vertrags der Eltern ist günstiger als eine eigene Kfz-Versicherung.

  • Möglichkeit zur Übernahme der Schaden­freiheits­jahre der Eltern, wenn Eltern den Versicherungs­vertrag nach einigen Jahren auf die Kinder umschreiben lassen. So steigen Kinder mit einem höheren Schaden­frei­heits­rabatt in die eigene Kfz-Versiche­rung ein.

  • Bei Übertragung der Schadenfreiheitsklasse: Eltern verlieren Ihren Schadenfreiheitsrabatt für den Vertrag, den sie ihrem Kind übertragen. 

  • Bei Fahrerkreiserweiterung: Versicherungs­beitrag für die Eltern kann sich beträcht­lich erhöhen, wenn sie Fahr­anfänger:innen ihrer Kfz-Versicherung hinzu­fügen.

  • Bei Zweitwagenversicherung: Kind sammelt keinen eigenen Schaden­freiheits­rabatt an, da dieser den Eltern ange­rechnet wird. Allerdings können Eltern die SF-Klasse übergeben.

Bisherige Kunden und Kundinnen haben uns bewertet
Hohe Zufriedenheit bei der Kfz-Versicherung Die Kundenbewertungen von eKomi beziehen sich auf die Kfz-Versicherung der Allianz Versicherungs-AG

Aus X Bewertungen bei eKomi

Durch Zusatzbausteine bei der Kfz-Versicherung wie Tele­matik-Tarife und Werkstatt­bindung vermindern Eltern wie Kinder Kosten Ihrer Kfz-Versicherungsprämie.

Mit diesen Zusatzbausteinen sparen Familien Kosten ein, wenn Kinder das Auto über die Eltern versichern.
  • Ein Telematik-Tarif belohnt sicheres Fahren und ist vor allem für junge Fahrer:innen sinnvoll, um Versicherungskosten zu senken. Dabei zeichnet die Kfz-Ver­sicherung Ihr Fahr­ver­halten per App auf. Vorausschauendes und umsichtiges Fahren belohnt die Versicherung mit gestaffelten Rabatten. Fügen Familien den Telematik-Tarif BonusDrive zu einer Kfz-Versicherung der Allianz hinzu, sparen sie bis zu 30 Prozent Beitrag. Zusätzlich gibt es ein­malig 10 Pro­zent Startbonus. Wählbar in den Produkt­linien Komfort und Premium.
  • Mit dem Allianz RabattSchutz bleibt ein Schaden­fall pro Ver­si­che­rungsjahr unbestraft. Junge Fahrer:innen weisen ein statistisch höheres Unfall­risiko auf. Lassen Kinder ihr Auto über die Eltern versichern und bauen einen Unfall, hat das negative Auswir­kungen auf die Schaden­freiheits­klasse und den Versicherungs­beitrag der Eltern. Rabatt­schutz schützt vor höheren Versicherungs­kosten, sollte es einmal zu einem Unfall kommen.
  • Mit einer Werkstatt­bindung repariert im Schadenfall eine zertifizierte Partner­werkstatt der Versicherung das Auto. Bei der Allianz ist der optionale Baustein WerkstattBonus in den Produkt­linien Komfort und Premium wählbar und gewährt 20 Pro­zent Nach­lass auf den Kasko­beitrag.
  • Noch Fragen zu Autoversicherung und Zusatz­bau­steinen? Unser Service-Team berät Sie gerne.

  • In nur vier Schritten schnell und einfach online Ihren günstigen Auto­versicherungs-Tarif ermitteln.

Darf der Halter jemand anderes als der Versicherungsnehmer sein?

Ja, der oder die Fahrzeughalter:in – das ist die Person, auf die das Auto zugelassen ist – darf eine andere Person sein als der oder die Versicherungsnehmer:in, also die Person, die den Versicherungsvertrag abschließt. Dieser Sonderfall heißt "Abweichende Halterschaft".

Was ist der Unterschied zwischen Halter und Versicherungsnehmer?

Der oder die Fahrzeughalter:in ist in der Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) einge­tragen. Fahr­zeug­halter:innen sind für die Verkehrs­sicherheit des Kfz verant­wortlich und zahlen Kfz-Steuer.

Versicherungsnehmer:in hingegen ist die Person, die den Ver­sicherungs­vertrag abschließt und Versicherungs­beiträge zahlt.

In der Regel ist eine Person sowohl Halter:in als auch Versiche­rungs­nehmer:in. Sie kümmert sich meist selbst um die Versicherung des eigenen Kfz. Bei der Versicherung des Autos über die Eltern via Zweit­wagen­versiche­rung besitzt jedoch das Kind das Auto und ist Fahrzeug­halter:in. Der Versiche­rungsvertrag läuft während­dessen über einen Elternteil. 

Hat der Wohnort des Kindes Einfluss auf die Versicherung?

Der Wohnort des Kindes bestimmt lediglich die Regionalklasse, wenn das Kind als Fahrzeug­halter:in eingetragen ist. Die Regional­klasse ist einer von mehreren Faktoren, die den Kfz-Versicherungs­beitrag beein­flussen.

Beim Abschluss der Versicherung gibt der oder die Versicherungs­nehmer:in – also ein Elternteil – den eigenen Wohnort und den des Halters oder der Halterin an. Je nach Wohnort des Kindes kann es vorkommen, dass Halter:in und Versicherungs­nehmer:in in unter­schiedliche Regional­klassen fallen. In diesem Fall bestimmt die Regionalklasse der Halterin oder des Halters die Regionalklasse. Damit kann der Versicherungs­beitrag höher oder niedriger ausfallen als am Wohnort der Eltern.

Deckt die Kfz-Versicherung meiner Eltern automatisch mein eigenes Auto auch ab?

Nein, eine bestehende Kfz-Versicherung der Eltern deckt kein weiteres Auto auto­matisch ab. In Deutschland benötigt jedes einzelne Fahrzeug eine eigene, separate Kfz-Versicherungs­police. Für jedes zuge­lassene Fahrzeug ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorge­schrieben. 

Haben Sie noch Fragen zur Kfz-Versicherung der Allianz?
Allianz Service: Wir sind für Sie da. Telefonisch, online, vor Ort.

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