- Ein Wechsel Ihrer Zahnzusatzversicherung (ZZV) kann viele Vorteile bringen: Sie können Beitragskosten senken und von zusätzlichen Leistungen wie einer höheren Erstattung für professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie profitieren.
- In der Regel haben Sie zwei Optionen: Sie können den Anbieter oder den Tarif bei Ihrer aktuellen Versicherung wechseln. Überlegen Sie, zu welchem Zeitpunkt es sinnvoll ist, die ZZV zu wechseln.
- Wichtig beim Anbieterwechsel: Bevor Sie kündigen, sollten Sie die Zusage Ihres neuen Versicherers haben. Bedenken Sie auch etwaige Wartezeiten und Erstattungshöchstgrenzen.
- Ein Tarifvergleich lohnt sich: Nur so sichern Sie sich dauerhaft eine umfassende Zahnversorgung. Entdecken Sie jetzt die ausgezeichneten MeinZahnschutz-Tarife der Allianz mit umfangreichen Leistungen und Gesundheitsservices.
Zahnzusatzversicherung wechseln
Zahnzusatzversicherung wechseln: Wann ist das sinnvoll?
Warum lohnt sich ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung?
Ein Wechsel Ihrer privaten Zahnzusatzversicherung kann sich lohnen. Denn damit passen Sie nicht nur den Versicherungsschutz der ZZV Ihrem aktuellen Bedarf an. Je nach Versicherer bieten eine Leistungsanpassung oder andere Tarifkombinationen weitere Vorteile.
Anbieter wechseln? Oder in einen neuen Tarif wechseln beim selben Versicherungsunternehmen? Diese Entscheidung sollten Sie von Ihren Anforderungen an eine Zahnzusatzversicherung und Ihrer persönlichen Lebenssituation abhängig machen. Auch die Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ihres aktuellen Vertrages und der Zustand Ihrer Zähne sind bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter zu beachten. Denn bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter müssen Sie in der Regel Gesundheitsfragen zu Ihrem Gebisszustand beantworten.
Beitragsbeispiele der Allianz Zahnzusatzversicherung
So funktioniert der reibungslose Wechsel Ihrer ZZV
Laufende Behandlung beenden
Neue Zahnzusatz auswählen
Neuvertrag abschließen
Altvertrag kündigen
Welche Leistungen sollte Ihre neue Zahnzusatzversicherung beinhalten?
Zu den wichtigsten Zahnzusatzleistungen, Zahnersatzmaßnahmen und Behandlungsmethoden gehören:
- Prophylaxe-Maßnahmen und Zahnarztleistungen wie professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelung
- Zahnbehandlungen wie Kompositfüllungen, Parodontitis- oder Wurzelkanalbehandlungen
- Zahnersatzleistungen wie Zahnimplantate, Kieferknochenaufbau für Implante, Verblendung am Zahnersatz oder Inlays
- Zahnschienen und Aufbissbehelfe; Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen unter 21 Jahren, ab 21 Jahren bei Unfall oder schwerer Erkrankung. Inklusive Extras wie Keramik- und Minibrackets oder Lingualtechnik.
Die Leistungen der MeinZahnschutz Tarife der Allianz finden Sie hier im Überblick:
Können Sie Ihre Zahnzusatzversicherung jederzeit wechseln?
Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen
- Maximale gesetzliche Mindestlaufzeit: Ihr Versicherungsvertrag ist erstmals kündbar zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit. Diese beträgt im Normalfall zwischen einem und zwei Jahren. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Zahnzusatzversicherung regulär wechseln.
- Kündigungsfristen: Ist die Mindestlaufzeit vorbei? Dann können Sie Ihre Zahnversicherung gemäß des Versicherungsgesetzes (VVG) mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Vertragsjahres kündigen. Der genaue Zeitpunkt hängt vom Versicherer ab. Manche Anbieter werten das Kalenderjahr als Versicherungsjahr (Kündigung zum 31. Dezember), andere berechnen das Versicherungsjahr am Datum des Vertragsabschlusses. Das bedeutet: Schließen Sie Ihre ZZV am 1. Mai ab, läuft Ihr Versicherungsjahr bis 30. April. Eine Kündigung müsste demnach bis zum 31. Januar erfolgen.
- Achtung, Verlängerung! Kündigen Sie lieber zu früh als zu spät. Denn oft verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie die Kündigungsfrist verpassen.
- Schneller Tarifwechsel: Im Gegensatz zu einem Anbieterwechsel ist ein Tarifwechsel Ihrer Zahnzusatz innerhalb desselben Versicherungsunternehmens jederzeit möglich. Reguläre Kündigungsfristen entfallen dann.
- Vorsicht beim Kündigungsrecht! Meiden Sie Zahntarife, die dem Versicherer ein Kündigungsrecht einräumen. In diesem Fall darf das Versicherungsunternehmen die Zahnzusatzversicherung ohne Ihre Zustimmung kündigen. Dies gilt nur für die ersten 3 Jahre nach Versicherungsbeginn.
- Sonderkündigungsrecht: Ihr Hauptgrund für einen Tarif- oder Anbieterwechsel sind zu teure Beiträge Ihrer ZZV? Unser Tipp: Kalkulieren Sie, ob es sich für Sie lohnt, nach einer Beitragserhöhung das Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Damit können Sie Ihren Vertrag frühzeitig auflösen, die Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen gelten in diesem Fall nicht.
- Extra flexibel sind Sie bei den Allianz MeinZahnschutz-Tarifen: Die Tarife sind bereits nach zwei Versicherungsjahren monatlich kündbar.
Sechs Tipps für den lückenlosen Wechsel der Zahnzusatzversicherung
- Zahnstatus feststellen: Wie steht es um Ihre derzeitige Zahngesundheit? Sind Sie aktuell in zahnärztlicher Behandlung? Geplante oder angeratene Zahnbehandlungen sind oft ein Hindernis, wenn Sie in eine Zahnzusatzversicherung mit verbesserten Leistungen wechseln möchten.
- Leistungsumfang prüfen: Welche Leistungen bietet Ihre aktuelle Zahnzusatzversicherung? Wie verhalten sich die monatlichen Kosten (Beitragshöhe), wie entwickelte sich Ihr Beitrag in den letzten Jahren? Sind Sie zufrieden mit der Gesamterstattung der Kosten für Zahnarztkosten und Zahnzusatzleistungen?
- Tarife vergleichen: Achten Sie beim Vergleich verschiedener Zahntarife besonders auf die Höhe der Erstattungen und mögliche Einschränkungen. Bei gesetzliche Krankenversicherten gilt: Eine gute ZZV sollte mindestens 75 Prozent für hochwertigen Zahnersatz abdecken. Der Eigenanteil ist der Restbetrag, den Sie nach Abzug Festzuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) selbst zahlen müssen.
- Angebot anfordern: Lassen Sie sich von der Zahnzusatzversicherung Ihrer Wahl ein Angebot erstellen. Überprüfen Sie, ob die neue Zahnzusatzversicherung Wartezeiten für bestimmte (oder alle) Leistungen vorsieht.
- Prüfen der maximalen Erstattung: Die meisten Zahnversicherungen begrenzen Ihre Leistungen in den ersten Versicherungsjahren auf bestimmte Höchstbeträge. Prüfen Sie, wie hoch bei einem Anbieterwechsel die maximale Erstattung in den ersten Jahren ist.
- Alte Zahnzusatz kündigen: Kündigen Sie Ihren alten Tarif erst, wenn Sie die Zusage Ihrer Wunschversicherung erhalten haben. Nur so schließt sich der neue Versicherungsschutz nahtlos an.
Gesetzlich Krankenversicherte profitieren vom Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung, denn ihre Krankenkasse übernimmt nur einen Teil der Zahnbehandlungskosten. Dieser Krankenkassen-Anteil wird als Festzuschuss bezeichnet. Der Festzuschuss im Rahmen der Regelversorgung bei Zahnersatz liegt im Bundesdurchschnitt aktuell zwischen 60 und 75 Prozent. Den Restbetrag, den sogenannten Eigenanteil, müssen Sie selbst zahlen.
Die Defition bzw. Voraussetzung für eine Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkasse für eine Zahnbehandlung lautet: Die Zahntherapie muss erforderlich, ausreichend, wirtschaftlich und angemessen sein.
Was möchten Sie zum Wechsel der Zahnzusatzversicherung gerne wissen?
Habe ich bei einem Tarifwechsel erneut Wartezeiten?
Wenn Sie die Zahnversicherung bei Ihrem aktuellen Anbieter wechseln, kann es Wartezeiten für neu versicherte Mehrleistungen geben. Während dieser Zeit besteht jedoch noch Anspruch auf die Leistungen aus dem alten Tarif. Wenn der neue Tarif generell keine Wartezeiten vorsieht, gelten diese auch für neu versicherte Leistungen.
Wenn Sie mit Ihrer Zahnversicherung zu einem anderen Anbieter wechseln, kommt es auf die Tarifbedingungen des neuen Versicherers an. Es gibt Tarife mit und ohne Wartezeiten.
Kann ich meine Alterungsrückstellungen übertragen lassen?
Bei der Übertragung von Alterungsrückstellungen (AR, fälschlicherweise oft Altersrückstellungen genannt), kommt es auf Ihren individuellen Fall an:
- Wenn Sie innerhalb Ihres Anbieters die Zahnzusatzversicherung wechseln, können Sie Ihre Alterungsrückstellungen auf Ihren neuen Tarif übertragen lassen. Voraussetzung ist, dass der neue Tarif ebenfalls Alterungsrückstellungen bildet.
- Wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln, können Sie Ihre AR nicht auf den neuen Tarif übertragen lassen, auch wenn dieser AR bildet.
- Wechseln Sie von einem Tarif mit Alterungsrückstellungen in einen Tarif ohne AR, gehen die angesammelten Alterungsrückstellungen verloren. Im neuen Zahntarif stuft der Versicherer Sie entsprechend Ihrer Altersgruppe ein. Wie bei allen Zahnzusatzversicherungen ohne Alterungsrückstellungen erhöht sich Ihre monatliche Beitragsprämie dann stufenweise während der Vertragslaufzeit. Zum Beispiel alle drei, fünf oder zehn Jahre, entsprechend Ihres Alters. Aufgrund der steigenden Kosten sollte ein solcher Tarifwechsel gut überlegt sein.
Kann der Versicherer meine Zahnzusatzversicherung kündigen?
Ja. Jedoch nur, wenn Sie dem Versicherungsunternehmen im Vertrag ein Kündigungsrecht eingeräumt haben. In diesem Fall darf die Versicherung Ihre Zahnzusatzversicherung ohne Ihre Zustimmung innerhalb der ersten drei Jahre nach Versicherungsbeginn kündigen. Achten Sie bei Vertragsabschluss auf das Kündigungsrecht und meiden Sie Tarife, in denen sich der Versicherer das Kündigungsrecht vorbehält.
Haben Sie bei Abschluss der Zusatzversicherung falsche Angaben bei der Gesundheitsprüfung gemacht? Dann kann Ihnen, wegen Verletzung der Anzeigepflicht, ebenfalls die Kündigung durch den Versicherer drohen.
Gibt es beim Wechsel der Zahnzusatzversicherung ein Sonderkündigungsrecht?
Neben der ordentlichen Kündigung haben Sie als Versicherungsnehmer:in unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht. Dieses sogenannte außerordentliche Kündigungsrecht steht Ihnen beispielsweise zu, wenn der Versicherer Ihren monatlichen Beitragssatz erhöht (Beitragserhöhung).
Sie können Ihren Vertrag dann mit einer Frist von zwei Monaten kündigen und zu einer anderen Zahnzusatzversicherung wechseln. Die zweimonatige Kündigungsfrist läuft, sobald Sie die Beitragsänderung erhalten haben. Die Wirkung Ihrer Kündigung bezieht sich auf den Zeitpunkt, zu dem sich Ihr Zahnzusatztarif verteuern würde.
Tipp: Nennen Sie die Beitragsanpassungen als Kündigungsgrund in Ihrem Schreiben. Ihre Kündigung ist zwar auch ohne Angabe dieses Grundes wirksam. Sie beugen damit jedoch eventuellen Missverständnissen vor. Sie finden im Ratgeber Kündigen eine entsprechende Mustervorlage.
Was ist besser: Anbieterwechsel oder Tarifwechsel?
Ein Anbieterwechsel macht dann Sinn, wenn Sie mit Ihrem aktuellen Zahnzusatzversicherer grundsätzlich unzufrieden sind. Beispielsweise weil er zu teuer ist, der Service unzureichend oder die Kostenerstattung nicht reibungslos abläuft.
Sind Sie mit Ihrer Versicherung zufrieden und möchten lediglich den Versicherungsschutz an Ihre aktuelle Lebenssituation anpassen? Dann reicht es, wenn Sie Ihren Zahnzusatzversicherung Tarif wechseln, aber bei Ihrem Versicherer bleiben. Voraussetzung ist, dass Ihr Versicherer einen Tarif anbietet, der zu Ihren Bedürfnissen passt. Ein Tarifwechsel bietet einige Vorteile im Vergleich zum Anbieterwechsel. Dazu gehören:
- Keine Rücksicht auf Kündigungsfristen
- Bestehende Alterungsrückstellungen verfallen in der Regel nicht
- Oft keine Wartezeiten (Zu beachten: Bei Leistungserhöhungen ist mit Wartezeiten zu rechnen.)
- Bisherige Versicherungszeiten werden auf Ihre Zahnstaffel angerechnet. Unter Umständen sind von Beginn an mehr Leistungen ohne Erstattungshöchstgrenzen bzw. Summenbegrenzung möglich. Unter der Summenbegrenzung verstehen Versicherer den Betrag der maximalen Leistungserstattung in den ersten Versicherungsjahren einer Zahnzusatzversicherung