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Allianz Mein Zahnschutz Tarif 100: Bei Stiftung Warentest (Juni 2023) mit einer Note SEHR GUT (0,5) bewertet
MeinZahnschutz

Zahnzusatz­versicherung

Vom 18. bis voll­endeten 65. Lebens­jahr oder für Kinder
Sofortschutz mit bis zu 100 % Kosten­übernahme
  • Ohne eine Zahn­zusatz­versicherung müssen Sie bei einem Zahn­arzt­besuch häufig tief in die Tasche greifen. Denn meist zahlt Ihre gesetz­liche Kranken­versicherung (GKV) nur einen geringen Teil der Kosten.
 
  • Mit der starken Zahn­zusatzversicherung MeinZahnschutz der Allianz habe Sie Grund zu ­lächeln: Die Tarife mit Premium­-Leistungen über­nehmen bis zu 100 Prozent der Kosten. So senken Sie Ihre Eigen­beteiligung für hoch­wertigen Zahn­ersatz und Behand­lungen.
 
  • Neben Leistungen für professionelle Zahnreinigung sind auch Bleaching sowie Angst- und Schmerz­ausschaltung enthalten. Eltern können sich besonders über bis zu 3.000 Euro für Kieferorthopädie freuen!
 
  • Unsere Tarife leisten sofort – ohne Warte­zeiten! Nutzen Sie jetzt die günstigen Einstiegs­beiträge ab 12,94 Euro für Erwachsene.
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Der starke Zahnschutz
MeinZahnschutz gibt es im Alles+Mehr Paket. Alle Premium-Leistungen und On-top-Vorteile finden Sie hier auf einen Blick. Der Abschluss ist für geschäftsfähige Personen ab dem 18. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr oder für Kinder möglich.
* Die Preise beziehen sich auf die Tarife ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21-30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte bzw. Zahnärztinnen und Ärzte bzw. Ärztinnen.
Schreiben Sie uns. Ihr Allianz-Kontakt vor Ort wird sich umgehend bei Ihnen melden. Sie wünschen eine persönliche Beratung?
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Leistungen im Überblick
Mit den MeinZahnschutz-Tarifen der Allianz sind Sie bestmöglich abgesichert und müssen sich ab sofort nie mehr um hohe Zahnarztkosten sorgen. Für gesetzlich versicherte Erwachsene (bis zum vollendeten 65. Lebensjahr) und Kinder gibt es besonders viel Zahnschutz in folgenden Bereichen:

Die jeweiligen Prozent­sätze enthalten die Vor­leistung der gesetz­lichen Kranken­kasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchst­sätzen der Gebühren­ordnung für Zahn­ärzte bzw. Zahn­ärztinnen (GOZ) und Ärzte bzw. Ärztinnen (GOÄ). In den ersten drei Kalender­jahren gelten Erstattungs­höchst­grenzen.

Mehr Details finden Sie in der Produkttabelle

Tarife sind bis 65 Jahre abschließbar.
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Gesamt­kosten & Ihr Eigenanteil
Die GKV übernimmt oft nicht alle Kosten für die beste Behand­lung und Vorsorge Ihrer Zähne. Wenn Sie sich Premium-Leistungen wie eine zahn­farbene Füllung statt Amalgam oder ein Inlay gönnen und gleich­zeitig Ihren Geld­beutel schonen wollen, interessieren Sie sich bestimmt für diese Erstattungs­beispiele. Im aus­führ­lichen Ratgeber finden Sie weitere Erstattungsbeispiele.

Beachten Sie bitte die inner­halb der ersten drei Jahre für den Tarif geltenden Erstattungs­höchst­beträge (diese sind hier un­berücksichtigt). Zudem erwarten Sie jährlich steigende Erstattungen durch die Zahn­staffel. Mehr dazu finden Sie in der Tarif-Tabelle unter dem Stich­wort "Maximale Erstattung".

Knirscher- / Aufbiss-Schiene

Professionelle Zahnreinigung

Kosten für Bleaching

Kompositfüllung dreiflächig

Kosten für Wurzelbehandlung

Keramikinlay zweiflächig

Kosten für Vollkeramikkrone

Vollverblendete Metallkeramikbrücke

Einzelimplantat mit Verblendmetall-Keramikkrone

Beitrags­beispiele
Eine Zahn­zusatz­versicherung kostet nicht die Welt. Mit über­schau­baren monatlichen Beiträgen schonen Sie Ihre Nerven und Ihren Geld­beutel. Denn ohne Zusatz­versicherung kann sich eine Rechnung schnell auf einige hundert Euro be­laufen, die Sie sofort be­zahlen müssen. Erwachsene können die Zahn­zusatz bis zum voll­endeten 65. Lebensjahr ab­schließen.
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Faktencheck
Weil Lächeln die schönste Art ist, Ihre Zähne zu zeigen und dieses sehr wertvoll ist. Auch mit Blick auf Ihre Finanzen sollten Sie sich deshalb für eine Zahn­zusatz­ver­sicherung entscheiden. Beispiels­weise tragen Sie mit einer profes­sionellen Zahn­reinigung wesentlich zu Zahngesund­heit und Zahnerhalt bei und können so Zahnschmerzen vorbeugen. Gleichzeitig schließen Sie Kosten­lücken für teuren Zahn­ersatz wie Implantate oder keramisch verblendete Kronen.

Für wen ist eine Zahn­zusatz­versicherung sinnvoll?

Für alle gesetzlich Versicherten, die Wert auf einen Sofortschutz ohne Warte­zeiten legen. Und denen die Kosten­über­nahme zum Beispiel für Zahnbehandlung (Füllungen), Zahnersatz (hochwertige Implantate, etc.) oder auch Bleaching sowie Aufbiss- oder Knirscherschienen wichtig ist. Eine Zahn­zusatz­versicherung schließt je nach Tarif kleine und große Kosten­lücken und sorgt für gesunde und strahlende Zähne.

  • Zahnzusatz für Kinder (bis zum 21. Geburtstag):

Je jünger die Versicherten sind, desto günstiger ist der Zahn­schutz mit einer Zahn­zusatz­versicherung. Interessant sind vor allem bei Kindern die Leistungen für Kiefer­ortho­pädie in den Allianz Tarifen MeinZahnschutz. Hier werden bis zum 21. Geburtstag die Kosten für kiefer­ortho­pädische Behand­lungen bis zu 3.000 Euro (je nach Tarif) über­nommen. Außer­dem sind Extras inklusive, die das Tragen einer Zahn­spange deutlich ange­nehmer machen, wie farblose Keramik- oder Mini­brackets oder Lingual­technik.

  • Für Schüler:innen und junge Leute:

Für Schüler:innen und junge Leute (bis zum 21. Geburtstag) muss es nicht immer gleich die Zahn­spange sein, auch Zahn­fehl­stellungen zu korrigieren, kann schnell teuer werden. Von der GKV wird hier bei niedrigen Schwere­graden jedoch nichts über­nommen. Gut, wenn Sie bereits einen Zahn­schutz abge­schlossen haben.

  • Zahnzusatz für Erwachsene und Studierende:

Der große Vorteil für Erwachsene und Studierende ist: Durch die hohen Premium­-Leistungen für z. B. Zahn­behandlung, Zahn­ersatz (wie Inlays) und Bleaching reduzieren Sie Ihre Eigen­beteiligung an der Zahn­arzt-Rechnung. Mit Vorsorgeleistungen wie Zahnprophylaxe können Sie zum Zahnerhalt beitragen und sich noch lange an natürlichen Zähnen freuen. Vor allem in der Schwangerschaft sollten Sie auf Ihre Zahngesundheit achten. Nutzen Sie zum Beispiel die Kostenübernahme einer professionellen Zahnreinigung zur Prophylaxe.

  • Für Rentner:innen:

Auch für Senioren und Seniorinnen kann eine private Zahnzusatzversicherung im Rentenalter noch interessant sein. Denn je älter Sie werden, desto häufiger sind Zahnersatz und teure Zahnbehandlungen notwendig. Achten Sie darauf, dass der Anteil der Kostenerstattung bei Zahnersatz, Prophylaxe und Co. möglichst hoch ist. Der Abschluss der Zahnzusatzversicherung ist bis zum vollendeten 65. Lebensjahr möglich.

  • Für Beamte und Beamtinnen:

Auch für Beamte bzw. Beamtinnen und Heil­fürsorge­berechtigte kann sie sich lohnen. Insbesondere Heilfürsorgeberechtigte (z. B. Soldaten) können eine private Zahn­zusatz­versicherung bei der Allianz abschließen.

 

Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

  • Wenn Sie als GKV-Versicherte:r oder Heilfürsorgeberechtigte:r Ihre Eigen­beteiligung für hoch­wertigen Zahn­ersatz senken wollen oder hohe Kosten­erstattungen mit bis zu 100 Prozent für bestimmte Behand­lungen möchten, dann ist eine Zahn­zusatz­versicherung für Sie sinnvoll. Denn Ihre gesetz­liche Kranken­versicherung (GKV) über­nimmt nur einen Teil der Zahn­arzt­kosten. Weiterer Vorteil einer Zahn­versicherung: Sie bezahlen monatlich einen über­schau­baren Beitrag, statt von einer hohen Zahn­arzt­rechnung überrascht zu werden.
  • Auch wenn Sie Angst vor dem Zahnarztbesuch haben, kann Sie eine Zahnzusatzversicherung finanziell entlasten: Allianz MeinZahnschutz-Tarife übernehmen beispielsweise die Kosten für alternative Angst- und Schmerzausschaltung mit Hypnose oder Akupunktur.

Auf was muss man bei einer Zahn­zusatz­versicherung achten?

Sie sollten bei der Zahnzusatzversicherung auf Folgendes achten:

  • Leistungs­umfang
  • Beschränkungen
  • Fest­zuschuss
  • Alterungs­rück­stellungen
  • Kosten­erstattungen
  • Höchst­deckungs­summen
  • Lauf­zeiten
  • Zu beachten sind auch Leistungs­ausschlüsse und Höchst­deckungs­summen (maximale Erstattungsbeträge als sogenannte Zahnstaffel). 
  • Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber "Worauf achten?" bei einer Zahnzusatzversicherung.

Wie viel Prozent über­nimmt die Zahn­zusatz­versicherung?

Das richtet sich nach dem Leistungs­umfang des gewählten Zahn­tarifs.

Bei den MeinZahnschutz-Tarifen der Allianz gibt es 100 Prozent Premium-Leistungen in allen Tarifen! Das gilt zum Beispiel für professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe sowie für Zahnbehandlung (z. B. hochwertige Füllungen, Parodontal- und Wurzelbehandlungen).

Für Zahn­ersatz, Kiefer­ortho­pädie und Aufbiss-Schienen gibt es je nach Tarif 75 Prozent bis 100 Prozent Erstattung.

Mehr Details finden Sie in der Produkttabelle.

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Kosten­übernahme & Anspruch
Sehen Sie hier im Über­blick, welche Leistungen von der Zahn­versicherung MeinZahnschutz über­nommen werden und welche nicht.
  • Zahnersatz, Inlays, Implantate, Zahn­behand­lung (wie Kunst­stoff­füllungen), Wurzel­kanal­behandlung (oft Zahn­wurzel­behandlung genannt) und Prophylaxe.
  • Parodontitisbehandlung.
  • Bleaching.
  • Angst- und Schmerz­aus­schaltung.
  • Kiefer­ortho­pädie bis zum 21. Geburtstag und bei Erwachsenen im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung.
  • Zahnärztinnen bzw. Zahnärzte und Ärztinnen bzw. Ärzte (Gebührenordnung für Zahnärzte bzw. Zahnärztinnen (GOZ) und Ärztinnen bzw. Ärzte (GOÄ) bis zu den jeweiligen Höchstsätzen).
  • bereits laufende Behand­lungen bei Neu­ab­schluss oder wenn Ihr Zahn­arzt bzw. Ihre Zahnärztin die Behand­lungs­bedürftig­keit fest­gestellt hat.
  • Veneers (als rein kosmetische Zusatz­leistung).
  • Kiefer­ortho­pädie bei Erwachsenen bzw. nur in seltenen Ausnahme­fällen (z. B. Unfall oder schwere Kieferanomalien).
Wenige Schritte zum Abschluss

Ihr Vorteil: Die Zahn­zusatz­versicherung lässt sich einfach online abschließen. Außerdem gibt es in den Tarifen MeinZahnschutz im Rechner lediglich zwei einfache Gesund­heits­fragen. Nach der Eingabe Ihrer Daten und der Beantwortung der Gesund­heits­fragen, wird Ihnen Ihr persön­licher Beitrag angezeigt und Sie kommen zum Online Abschluss. Diese beiden Gesundheitsfragen müssen Sie beantworten:

  1. Sind Sie aktuell wegen eines folgenden Befunds in zahn­ärztlicher oder kiefer­ortho­pädischer Behand­lung bzw. ist dies angeraten oder beabsichtigt?
  2. Fehlen Ihnen Zähne? Wenn ja: Wie viele?

Hinweis: Der Online-Abschluss ist für geschäftsfähige Personen ab dem 18. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr möglich oder als Angehöriger für Kinder unter 16 Jahren.

Tipp: Im Meine Allianz Portal können Sie Ihre Verträge und persön­lichen Daten einfach zentral managen, Rechnungen einreichen, am Allianz Vorteilsprogramm teilnehmen und vieles mehr.

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Darum zur Allianz
Sie fragen sich, warum Sie eine Zahnzusatzversicherung der Allianz abschließen sollten? Dann sollten Sie sich diese Vorteile genauer ansehen: Sofort­schutz und Premium-Leistungen. 

Die jeweiligen Prozent­sätze enthalten die Vor­leistung der gesetz­lichen Krankenkasse.

Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchst­sätzen der Gebühren­ordnung für Zahnärztinnen bzw. Zahn­ärzte (GOZ) und Ärztinnen bzw. Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalender­jahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.

Mehr Details finden Sie in der  PRODUKT­TABELLE.

 

Tarife sind bis 65 Jahre abschließbar.
Ihr Allianz Service Team berät Sie gerne.
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GKV Anteil (Fest­zuschuss)
Als gesetzlich Versicherte:r erhalten Sie fest definierte Leistungen in Form von Festzuschüssen. Was das speziell für Zahnreinigung, Zahnbehandlung und Implantate bedeutet, lesen Sie hier: 

Diesen Anteil über­nimmt die GKV bei Zahn­behand­lung und Zahnersatz

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt für Zahn­ersatz den soge­nannten Festzuschuss. Das bedeutet, dass für einen bestimmten Befund ein definierter Betrag geleistet wird. Das ist über die Regel­versorgung fest­gelegt. Bei der Regelversorgung werden meist keine hoch­wertigen Materialien bezahlt, sondern nur die günstigsten Ausführungen. Kosten, die über die Regelversorgung hinaus­gehen, müssen von gesetzlich Versicherten aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

Zahn­reinigung: Diese Anteile an den Kosten über­nimmt die GKV

Für die Kosten einer Zahn­reinigung gilt, dass Sie diese meist komplett selber bezahlen müssen. Bei einigen gesetzlichen Kranken­versicherungen gibt es pro Jahr einen Zuschuss zur profes­sionellen Zahn­reinigung, beispiels­weise bei Zahn­reinigung während der Schwangerschaft.

Implantate zahlt die GKV üblicher­weise nicht

Bei Implantaten gilt Folgendes zu beachten: Implantate gehören nicht zum Leistungs­katalog der GKV. Das heißt, Sie bekommen nur einen geringen Fest­zuschuss erstattet. Nämlich so viel, wie die GKV für eine günstigere Versorgung über­nehmen würde. Den Großteil der Kosten für das Implantat müssen Sie selbst tragen. Außer Sie sichern sich den Status eines Privat­patienten bzw. einer Privatpatientin mit einer Zahn­zusatz­versicherung. Hier erfahren Sie mehr zum Thema "Was zahlt die Krankenkasse für Zahnersatz?"

Bonusheft für GKV-Versicherte: Eigenanteil reduzieren

Gesetzlich Versicherte erhalten das Bonus­heft von Ihrem Zahn­arzt bzw. Ihrer Zahnärztin. In das Heft werden die jährlichen Kontroll­unter­suchungen bei der Zahnärztin bzw. beim Zahn­arzt einge­tragen. Dadurch erhöhen sich die Fest­zu­schüsse nach fünf bzw. zehn Jahren zum Zahn­ersatz, die die Gesetz­liche leistet. Somit reduziert sich Ihr Eigen­anteil an den Rechnungs­kosten. Mit dem Bonus­heft soll Zahn­vorsorge belohnt werden.
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Warten? Nein, danke!
Für alle MeinZahnschutz-Tarife gilt: Es gibt keine Warte­zeiten für die Erstattung der Leistungen! Wenn Sie heute die Zahnzusatzversicherung abschließen und morgen einen entzündeten Zahn haben, werden die Zahnarztkosten im Rahmen des Tarifes übernommen. 

Das gilt nicht für bereits laufende/ beabsichtigte Behand­lungen bei Neu­ab­schluss oder wenn Ihr Zahn­arzt bzw. Ihre Zahnärztin vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bereits die Behand­lungs­bedürftig­keit fest­gestellt hat.

  • Zu beachten: Auch wenn es bei diesen Tarifen keine Wartezeit zu berück­sichtigen gibt, ist der Leistungs­umfang in den ersten drei Versicherungs­jahren begrenzt. In dieser Zeit erhalten Sie sogenannte Erstattungs­höchst­beträge, die sich nach der Zahn­staffel richten.
  • Das Plus: Bei der Allianz zählt das erste Versicherungs­jahr als soge­nanntes „Rumpfjahr“ und endet damit schon zum 31.12. Auch fällt das ansonsten übliche vierte Jahr der Zahn­staffel weg. So erhalten Sie viel schneller höhere Leistungen als üblich!
  • Tipp: Versichern Sie Ihre Zahn­gesund­heit möglichst früh­zeitig. Denn wenn Ihr Zahn­arzt bzw. Ihre Zahnärztin bereits fest­gestellt hat, dass eine Behand­lung nötig ist, zahlt die Zusatz­versicherung diese üblicherweise nicht.

 

Die Zahnstaffel besagt, dass die Leistungen in den ersten Versicherungsjahren gestaffelt sind nach sogenannten Erstattungs­beträgen. Das heißt, die Allianz leistet im 1./1.-2./1.-3./ab 4. Kalender­jahr bis zu folgenden Beträgen:
Bei MeinZahnschutz 75 werden gestaffelt 1.000 Euro/1.500 Euro/2.000 Euro/unbegrenzt erstattet

Bei MeinZahnschutz 90 werden gestaffelt 1.000 Euro/2.000 Euro/3.000 Euro/unbegrenzt erstattet

Bei MeinZahnschutz 100 werden gestaffelt 1.000 Euro/2.500 Euro/4.000 Euro/unbegrenzt erstattet

Ab dem 4. Kalenderjahr leistet die Allianz unbegrenzt.

Tarife sind bis 65 Jahre abschließbar.
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?

Rechnung einreichen: Schickt meine Zahnärztin bzw. mein Zahnarzt die Rechnung an die Versicherung? Was muss ich tun?

  • Ihr Zahnarzt bzw. Zahnärztin oder Kiefer­ortho­päde bzw. Kieferorthopädin schickt die Rechnung direkt an Sie, nicht an die Versicherung. Auf der Rechnung sehen Sie die Gesamt­kosten der Behand­lung aufgelistet – abzüglich des Anteils, den Ihre gesetz­liche Kranken­kasse übernimmt.
  • Diese Rechnung reichen Sie dann online bei der Allianz ein: Ganz einfach digital über das Online-Portal Mein Allianz oder mit der Allianz Gesund­heits-App. Dazu müssen Sie lediglich Ihre Belege einscannen bzw. abfoto­grafieren und an uns über­mitteln. Nachdem Sie die Rechnung einge­reicht haben, erstatten wir Ihnen dann die Kosten bzw. den Erstattungsbetrag im tariflichen Rahmen.
  • Hier finden Sie weitere wichtige Informationen zum Bearbeitungsstand Ihrer Verträge.
  • Unser Tipp: Fordern Sie vor umfang­reicheren Behand­lungen (z. B. bei Zahn­ersatz) den soge­nannten Heil- und Kostenplan an. Reichen Sie diesen bei Ihrer Versicherung ein. Dann erhalten Sie eine trans­parente Über­sicht, mit welchem Erstattungsbetrag Sie rechnen können. Also welche Kosten von der gesetz­lichen und welche Kosten im tariflichen Umfang von der privaten Zusatz­versicherung über­nommen werden.

Was bedeutet Zahnstaffel? Kann ich eine Zahnzusatz ohne Zahnstaffel abschließen?

Die Zahnstaffel besagt, dass die Leistungen in den ersten Versicherungsjahren gestaffelt sind nach soge­nannten Erstattungs­beträgen. Das heißt, die Allianz leistet im 1./1.-2./1.-3./ab 4. Kalender­jahr bis zu folgenden Beträgen:

  • Bei MeinZahnschutz 75 werden gestaffelt 1.000 Euro/1.500 Euro/2.000 Euro/unbe­grenzt erstattet
  • Bei MeinZahnschutz 90 werden gestaffelt 1.000 Euro/2.000 Euro/3.000 Euro/unbe­grenzt erstattet
  • Bei MeinZahnschutz 100 werden gestaffelt 1.000 Euro/2.500 Euro/4.000 Euro/unbe­grenzt erstattet
  • Ab dem 4. Kalender­jahr leistet die Allianz unbegrenzt

Bei der Allianz zählt das erste Versicherungs­jahr als soge­nanntes „Rumpfjahr“ und endet damit schon zum 31.12. Auch fällt das ansonsten übliche vierte Jahr der Zahn­staffel weg. So erhalten Sie viel schneller höhere Leistungen als üblich!

Der Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung ohne Zahn­staffel ist nicht möglich.

Kann ich die Zahnzusatz­versicherung steuerlich absetzen?

Genaue Informationen, wie Sie die Zahn­zusatz­versicherung in der Steuererklärung angeben, finden Sie im Ratgeber.

Werden Alterungsrückstellungen für die MeinZahnschutz-Tarife gebildet?

Sie haben die Wahl, ob Sie die MeinZahnschutz-Tarife mit soge­nannten Alterungs­rück­stellungen wählen oder ohne. Entscheiden Sie selbst, ob Sie mit einem niedrigeren Beitrags­verlauf einsteigen oder lieber Beiträge fürs Alter ansparen und dafür jetzt etwas mehr zahlen. Denn alle Tarife werden mit und ohne soge­nannter „Alterungs­rück­stellungen“ angeboten.

Die Tarife mit Alterungsrückstellung gibt es ab dem 21. Lebensjahr. Davor wird noch keine Alterungsrückstellung gebildet – und damit kann der Tarif ohne Alterungsrückstellung abgeschlossen werden.

Beitrags­anpassungen auf­grund des medizinischen Fort­schritts und Inflation sind möglich.

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