- Wenn Sie privat versichert sind und schwanger werden, ändern sich Kosten und Leistungsumfang Ihres Tarifes nicht.
- Privat versicherte Schwangere können (im Rahmen ihres tariflichen Leistungsspektrums) umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen wie pränatale Diagnostik in Anspruch nehmen, um sich und das Baby auf die Geburt vorzubereiten.
- Nach der Geburt, während der Mutterschutzfristen und der Elternzeit entfällt für privat Versicherte der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) – solange sie nicht arbeiten. Das bedeutet: Sie zahlen in dieser Zeit den Versicherungsbeitrag in voller Höhe selbst.
- Während der Schwangerschaft von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in eine PKV zu wechseln, ist problemlos möglich. Premiumtarife der PKV bieten Schwangeren in der Regel eine Rundum-Absicherung mit vielen Zusatzleistungen.
- Mit den Allianz MeinGesundheitsschutz-Tarifen profitieren Sie von starken Leistungen wie zum Beispiel der Beitragsbefreiung (sechs Monate bei Elterngeldbezug), alternativen Behandlungsmethoden, Online-Schwangerschaftsbegleitung und Eltern-Coaching.
Private Krankenversicherung und Schwangerschaft
Kurz erklärt: Privat versichert und Schwangerschaft
Schwanger und privat versichert: Was ändert sich für Sie?
Ein Blick in die tariflich festgelegten Leistungen in Ihrem Versicherungsvertrag ist hier hilfreich. So können Sie diese bei Ihrem Gynäkologen oder Ihrer Gynäkologin gezielt in Anspruch nehmen.
In der Frühschwangerschaft
Tipp für werdende Mütter: Auch wenn es aufgrund von Schwangerschaftsübelkeit und anderen erschöpfenden Schwangerschaftsanzeichen schwerfällt: Klären Sie bereits in der Frühschwangerschaft, wie hoch Ihre PKV-Beiträge sein werden und wie viel Mutterschaftsgeld und Elterngeld Sie voraussichtlich bekommen werden.
Digitale Angebote für Schwangere sind oft im PKV-Tarif enthalten
Informieren Sie sich bei einer Schwangerschaftsberatung zu Geburt, Elternzeit und Kindergeld. Hilfreich ist es auch, wenn Ihr PKV-Tarif eine Online Schwangerschaftsbegleitung und digitale Ratgeber für Schwangere zu Themen wie Ernährung, Sport und Rückbildung bietet, wie beispielsweise die Allianz für Heilkostenvollversicherte.
Hier geht's zu den Leistungen der Allianz Krankenversicherungstarife:
Welche Untersuchungen in der Schwangerschaft zahlt die private Krankenversicherung?
Je nach Tarif deckt eine private Krankenversicherung in der Schwangerschaft üblicherweise folgende Leistungen ab:
- Ausstellung des Mutterpasses
- Erst- und Vorsorgeuntersuchungen, z. B. Untersuchung auf Bluthochdruck während der Schwangerschaft, Gewichtskontrolle, Urinuntersuchung, Abtasten
- Laboruntersuchungen, z. B. Bluttest während der Schwangerschaft sowie Untersuchungen, um Infektionen, Syphilis, Röteln, HIV und Hepatitis B auszuschließen, oder um möglichen Komplikationen vorzubeugen
- Glukose-Toleranztest
- Drei Untersuchungen mit Ultraschall in der Schwangerschaft sowie ein 3D-Ultraschall
- Pränataldiagnostik, z. B. Untersuchungen auf Chromosomenstörung, erbliche Erkrankungen, Downsyndrom, Nackenfaltenmessung, Fruchtwasseruntersuchung, Plazentauntersuchung, Ersttrimesterscreening (Kosten je nach Untersuchung ab ca. 100 Euro)
- Organscreening und Feindiagnostik (Kosten: ca. 230 Euro)
- Geburtsvorbereitungskurse
- Kostenübernahme für Hebammen und Geburtshelfer
Welche Leistungen müssen Schwangere selbst zahlen?
Privat Versicherte zahlen alle ärztlichen Untersuchungen zunächst selbst – auch wenn die Leistungen in ihrem Tarif enthalten sind. Für die Kostenübernahme reichen sie die Rechnung anschließend bei ihrer PKV ein. Das gilt auch für Untersuchungen in der Schwangerschaft, zum Beispiel für eine Nackenfaltenmessung, um das Trisomie-Risiko des Babys zu bestimmen. Als privat versicherte werdende Mutter gehen Sie hierfür meist mit 150 bis 200 Euro in Vorleistung.
Kosten für Leistungen, die nicht im Tarif enthalten sind, können nicht erstattet werden. Das gilt beispielsweise für einen zusätzlichen Ultraschall in der Schwangerschaft (35 bis 50 Euro pro Untersuchung) oder für zusätzliche Bluttests (ca. 20 Euro).
Gynäkologen und Gynäkologinnen empfehlen Patientinnen häufig, Nahrungsergänzungsmittel wie Folsäure und Vitamine in der Schwangerschaft einzunehmen, um die Entwicklung des Fötus zu unterstützen. Die Kosten dafür übernehmen Sie ebenfalls selbst.
Vorteile einer privaten Krankenversicherung während und nach der Schwangerschaft
Je nach Tarif können privat Versicherte in der Schwangerschaft beispielsweise ohne Mehrkosten Geburtsvorbereitungskurse, Pränataldiagnostik oder Chefarztbehandlungen in Anspruch nehmen.
Nach der Entbindung erhalten sie im Krankenhaus oft ein privates Einbettzimmer. Auch nach der Geburt bekommen privat versicherte Mütter viele Leistungen von ihrer Versicherung erstattet. Entdecken Sie im Ratgeber weitere persönliche Vorteile einer privaten Krankenversicherung.
Ändern sich die PKV-Beiträge während Mutterschutz und Elternzeit?
Für privat versicherte Arbeitnehmerinnen verändern sich die PKV-Beiträge während des Mutterschutzes nicht, sofern der Tarif nichts anderes vorsieht. Auf Antrag erhalten sie vom Bundesamt für Soziale Sicherung (vormals Bundesversicherungsamt) ein Mutterschaftsgeld.
Arbeitgeberzuschuss in der Elternzeit
Einmaliges Mutterschaftsgeld über 210 Euro in der Mutterschutzfrist
In der Mutterschutzfrist (in der Regel sechs Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt) dürfen Sie nicht arbeiten.
Sind Sie privat krankenversichert oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert, haben Sie Anspruch auf das sogenannte Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung (vormals Bundesversicherungsamt) über höchstens 210 Euro. Dieses Geld (oft auch Mutterschutzgeld genannt) beantragen Schwangere direkt dort.
Übersteigt der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn der Arbeitnehmerin den Betrag von 13 Euro, muss ihr Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zahlen.
Je nach Tarif erhalten privat Versicherte in der Schwangerschaft Zusatzleistungen, wie beispielsweise die Kostenübernahme für Geburtshelfer:innen und Pränataldiagnostik. Wie hoch die monatlichen Kosten einer privaten Krankenversicherung sind, erfahren Sie in unseren Beitragsbeispielen für die Allianz Tarife MeinGesundheitsschutz.
Beitrag in der GKV zum Vergleich
- Gesamtbeitrag als 40-jährige Person ohne Kinder mit Standard-Versicherungsschutz: 1.261,31 Euro / Monat
- Davon Arbeitgeberzuschuss bei Angestellten: 613,22 Euro / Monat
- Ihr Eigenanteil als Angestellter oder Angestellte: 648,09 Euro / Monat
Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatz 17,5 % der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.812,50 €): 1.107,18 €
- Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (Beitragssatz 4,2 % von 5.812,50 €): 244,13 €
Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
Der maximale Arbeitgeberzuschuss setzt sich zusammen aus 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegeversicherung Der Eigenanteil berechnet sich aus dem Gesamtbeitrag abzüglich des Arbeitgeberzuschusses.
Allianz ist Testsieger und bietet weitere Vorteile
Was gilt bei Teilzeit während und nach der Elternzeit?
Während der Elternzeit
Voraussetzung für die Befreiung von der GKV-Versicherungspflicht
Nach der Elternzeit
Werden privat Versicherte nach der Elternzeit durch Teilzeitbeschäftigung in der GKV versicherungspflichtig, können sie sich ebenfalls von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Das ist möglich in folgenden Fällen: Sie arbeiten höchstens die Hälfte der Arbeitszeit im Vergleich zu anderen Vollbeschäftigten ihres Betriebes – und sind seit mindestens fünf Jahren durch ihr Einkommen versicherungsfrei (liegen also über der Versicherungspflichtgrenze). Die Elternzeit wird bei der Fünfjahresfrist eingerechnet.
Beispiel: Eine Angestellte war viereinhalb Jahre in Vollzeit privat versichert. Danach hat sie zwei Jahre Elternzeit genommen. Bei Wiederaufnahme ihrer Arbeit in Teilzeit überschreitet sie somit die Fünfjahresfrist – sie kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Nach der Geburt: Wie kann ich mein Neugeborenes versichern?
Normalerweise wird das Neugeborene über den Elternteil mit dem höheren Einkommen abgesichert. Ist etwa nur die Mutter privat versichert, hat während der Elternzeit aber kein Einkommen, wird das Kind dem gesetzlich versicherten Vater zugeordnet. Dann ist das Baby über die Familienversicherung ebenfalls gesetzlich versichert. Ist der Vater privat versichert und verdient mehr als die Mutter, wird das Neugeborene in der Regel ebenfalls privat versichert. Dafür ist ein separater Versicherungsvertrag erforderlich – eine Familienversicherung ist in der PKV nicht möglich.
Eine private Krankenversicherung für Kinder ist meist günstig und einfach abzuschließen. Denn für privatversicherte Neugeborene gibt es weder Gesundheitsprüfung noch Wartezeit oder Risikozuschlag, sofern dieselbe Versicherung eines Elternteils gewählt wird. Voraussetzung ist, dass die Mindestversicherungsdauer des Elternteils bei der Versicherungsgesellschaft (maximal 3 Monate) erfüllt ist – und der Antrag auf Anmeldung spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend eingereicht wird (Kindernachversicherung).
Erstattet die PKV Kosten für künstliche Befruchtung?
So bewerten Versicherer eine künstliche Befruchtung
Die meisten PKV-Versicherungsunternehmen erstatten nach dem sogenannten Verursacherprinzip. Da heißt: Geprüft wird, ob die medizinische Ursache für eine Kinderlosigkeit bei der Frau, dem Mann oder bei beiden Partnern gleichzeitig liegt. Eine Kostenübernahme erfolgt nur, wenn der medizinische Grund für die Kinderlosigkeit bei der in der PKV versicherten Person vorliegt. Für die künstliche Befruchtung zahlt der Versicherer auch, wenn die Frau eine Fehlgeburt erleidet.
Die GKV übernimmt im Gegensatz dazu nur 50 Prozent der Kosten für eine künstliche Befruchtung. Diese Leistung beschränkt sich zudem meist auf drei Versuche und steht nur verheirateten Paaren zu. Einige der gesetzlichen Krankenkassen übernehmen jedoch auch einen höheren Anteil oder die vollständigen Kosten der Behandlung oder Versuche.
Kann ich während der Schwangerschaft von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln?
Schwangere können von der GKV in die PKV wechseln, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ihr jährliches Einkommen muss zum Beispiel die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigen. 2026 liegt diese bei 77.400 Euro. Doch selbst wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, kann sich der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine private Krankenversicherung während der Schwangerschaft unter Umständen schwierig erweisen. Manche Anbieter sehen eine Wartezeit von acht Monaten vor, bis Sie Leistungen beanspruchen können.
Sind Sie also bereits im dritten Monat schwanger und wechseln, haben Sie zum Zeitpunkt der Entbindung unter Umständen keinen Versicherungsschutz. Auch bei Tarifen ohne Wartezeit lehnen einige Versicherer Anträge von Schwangeren ab. Grund hierfür ist unter anderem, dass die Kosten für die Gesundheitsvorsorge während einer Schwangerschaft höher sind.
Gut für Sie: Die Tarife der Allianz Privaten Krankenversicherung sehen für einen Wechsel während einer Schwangerschaft keine Wartezeiten vor.
Erhalte ich nach der Entbindung in der Elternzeit Zuschüsse zu meiner privaten Krankenversicherung?
Das kommt auf Ihre Arbeitssituation an. Sind Sie angestellt und privat versichert, erhalten Sie in der Elternzeit in der Regel keine Zuschüsse von Ihrem Arbeitgeber zu Ihrer PKV, solange Sie nicht arbeiten. Das gilt auch für Selbstständige, die ihre Beitragsgebühren immer komplett selbst bezahlen.
Sind Sie verbeamtet und privat versichert, haben Sie nach der Geburt in der Elternzeit Anspruch auf Beihilfe. Je nach Bundesland kann sich Ihr Beihilfebemessungssatz in der Elternzeit erhöhen oder Ihr Dienstherr zahlt einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag.
Was kostet ein Kaiserschnitt?
Ein (Wunsch-)Kaiserschnitt kostet zwischen 3.000 und 4.000 Euro. Zum Vergleich: Für eine unkomplizierte natürliche Geburt liegen die Kosten bei rund 2.000 bis 3.000 Euro.
Übrigens: Damit privat Versicherte die Kosten für die Geburt nicht vorstrecken müssen, können sie im Vorfeld eine Abtretungserklärung unterzeichnen. Damit geben sie dem Krankenhaus die Erlaubnis, direkt mit dem Versicherer abzurechnen.
Muss ich die Schwangerschaft meiner privaten Krankenversicherung melden?
Ja, Sie informieren Ihre private Krankenversicherung spätestens dann über die Schwangerschaft, wenn Ihre Gynäkologin oder Ihr Gynäkologe Ihnen ein Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung ausgestellt hat. Sie erhalten das Dokument meist ab der 33. Schwangerschaftswoche, also rund sieben Wochen vor dem Entbindungstermin, um Mutterschutzgeld zu beantragen.
In der Regel weiß Ihre PKV zu diesem Zeitpunkt allerdings schon Bescheid. Spätestens wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Schwangerschaftsuntersuchungen direkt mit dem Versicherer abrechnet oder Sie Rechnungen einreichen, ist Ihre Schwangerschaft der Versicherung bekannt.
Gibt es spezielle Zusatzversicherungen, mit denen man den Krankenschutz während der Schwangerschaft sinnvoll ergänzen kann?
Eine spezielle Zusatzversicherung (nur) für Schwangere gibt es nicht. Werdende Mütter können für Schwangerschaft und Geburt jedoch gut vorsorgen: Die Leistungen verschiedener privater Zusatzversicherungen (ZV) ergänzen die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sinnvoll für Schwangere (GKV-versichert) sind folgende Zusatzversicherungen:
- Krankenhauszusatzversicherung: Sie bietet je nach Leistungsbausteinen freie Krankenhaus- und Arztwahl (z. B. Chefarztbehandlung) sowie die Unterbringung in einem Einbett- oder Familienzimmer nach der Geburt.
- Ambulante Krankenzusatzversicherung: Übernimmt zusätzliche (Vorsorge-)Behandlungen wie beispielsweise 3D- und 4D-Ultraschall. Auch alternative Naturheilverfahren und Heilpraktikerbehandlungen sind inklusive, je nach Tarif der gewählten ambulanten Krankenzusatzversicherung.
- Zahnzusatzversicherung: Sichert für GKV-Versicherte eventuell auftretende Zahnprobleme ab. Denn während der Schwangerschaft kann Ihr Calcium-Haushalt sich verändern und Ihre Zahngesundheit beeinflussen.
- Krankentagegeldversicherung für Selbstständige, Freiberuflerinnen und Arbeitnehmerinnen: Schützt vor längerem Verdienstausfall. Es gleicht einen Einkommensverlust aus, der bei längerer Krankheit oder Verdienstausfall während der gesetzlichen Mutterschutzzeiten auftritt. Gilt auch für die Zeit der Schwangerschaft, falls Sie wegen weiterer Ursachen als den normalen Begleiterscheinungen einer Schwangerschaft arbeitsunfähig sind.
Beachten Sie: Beim Abschluss einer Krankenzusatzversicherung sehen die meisten Versicherer eine Wartezeit vor. Behandlungskosten übernimmt die ZV oftmals erst mehrere Monate nach Versicherungsbeginn. Bei bestehendem Kinderwunsch lohnt es sich, die Zusatzversicherungen bereits vor Ihrer Schwangerschaft abzuschließen. Nur so profitieren Sie rechtzeitig von den gewählten Leistungen.
Übersicht Krankenzusatzversicherung in der Schwangerschaft