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Mutterschaftsgeld beantragen

Anleitung, Fristen und Formulare
Allianz KinderPolice - Mutterschutz: Eine schwangere Frau hält lächelnd einen Baby-Body in der Hand, den sie einer Freundin zeigt.

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Schwangerschaft! Diese besondere Zeit ist voller Vorfreude, aber verständlicherweise tauchen auch viele Fragen und Unsicherheiten auf. Mit diesem Ratgeber möchten wir Sie begleiten und Ihnen Klarheit und Sicherheit geben, wie Sie Mutterschaftsgeld beantragen können.

Den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), wenn Sie privat oder familienversichert sind. Dafür benötigen Sie die Bescheinigung Ihres Arztes, Ihrer Ärztin oder Hebamme über den voraussichtlichen Geburtstermin. Reichen Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld am besten ab der siebten Woche vor dem errechneten Termin ein, also vor der Schutzfrist, und informieren Sie Ihren Arbeitgeber, weil der Arbeitgeberzuschuss getrennt läuft.

Ob Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld beziehungsweise Mutterschaftshilfe haben, hängt von Ihrer Versicherung, Ihrem Arbeitsverhältnis und Ihrer persönlichen Situation ab. Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben folgende Gruppen:

  • gesetzlich Versicherte mit Arbeitsverhältnis (Angestellte und Auszubildende)
  • geringfügig Beschäftigte (Minijobberinnen)
  • arbeitslose Personen mit passendem Leistungsbezug (Arbeitslosengeld I)
  • privat oder familienversicherte Personen über das BAS
  • Selbstständige mit gesetzlicher Versicherung inklusive Krankengeldanspruch

Wenn Sie Hausfrau, Schülerin oder Studentin ohne Arbeitsverhältnis sind, oder als Selbstständige ohne Krankengeld-Zusatzversicherung arbeiten, können Sie kein Mutterschaftsgeld beantragen. Als Beamtin können Sie kein Mutterschaftsgeld beantragen, weil Sie Ihre regulären Dienstbezüge weiterhin erhalten.

Wo Sie Mutterschaftsgeld beantragen, hängt von Ihrer Versicherung ab. Gesetzlich Versicherte mit passender Beschäftigung reichen den Antrag meist bei ihrer Krankenkasse ein. Das geht oft über ein Online-Portal, ein Formular oder per Post. Wenn Sie privat versichert, geringfügig beschäftigt (Minijobberin) oder familienversichert sind, ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zuständig. Dort können Sie das Mutterschaftsgeld direkt online beantragen. In beiden Versicherungsfällen brauchen Sie zur Beantragung des Mutterschaftsgelds die Bescheinigung zum mutmaßlichen Entbindungstag und Ihre Versicherungsdaten. Achten Sie auf vollständige Angaben und heben Sie Eingangsbestätigungen auf. Prüfen Sie zuerst den passenden Antragsweg, stellen Sie dann alle Unterlagen zusammen und reichen Sie den Antrag digital oder per Post ein.

Die Unterlagen für den Mutterschaftsgeld-Antrag hängen vom Einzelfall ab.

Häufig gebraucht werden:

  • Bescheinigung Ihres Arztes, Ihrer Ärztin oder Hebamme über den voraussichtlichen Entbindungstermin
  • Identitäts- und Versicherungsangaben
  • Arbeitgeberdaten oder Entgeltangaben
  • zusätzliche Nachweise bei BAS oder privater Versicherung

Mutterschaftsgeld online beantragen ist meistens schneller als ein Antrag per Post, weil Postlaufzeiten entfallen und oft keine handschriftliche Unterschrift nötig ist. Über ein Service-Konto wie die BundID oder die App Ihrer Krankenkasse wird Ihr Antrag digital signiert und in der Regel schneller zugeordnet. Achten Sie darauf, alle Unterlagen vollständig einzureichen, und sichern Sie sich einen Eingangsnachweis als Beleg für Ihre fristgerechte Antragstellung.

Stellen Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld am besten etwa sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. So ist die erste Zahlung pünktlich zum Beginn der sechswöchigen Schutzfrist auf Ihrem Konto und es bleibt Zeit für Rückfragen oder Nachreichungen. Eine starre gesetzliche Frist zur Beantragung des Mutterschaftsgelds gibt es nicht. Je früher Sie aber den Mutterschaftsgeld-Antrag einreichen, desto reibungsloser läuft die Bearbeitung. Prüfen Sie den genauen Ablauf direkt bei Ihrer Krankenkasse oder der zuständigen Stelle.

Eine nachträgliche Antragstellung kann je nach Fall möglich sein. Dann sind Zeitraum, Begründung und Nachweise besonders wichtig. Klären Sie verspätete Anträge auf Mutterschaftsgeld früh mit Krankenkasse oder BAS.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, zahlt die Krankenkasse beim Mutterschaftsgeld in der Regel bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Wenn Sie privat versichert oder familienversichert sind, erhalten Sie einmal maximal 210 Euro vom BAS. Wie viel Mutterschaftsgeld Sie genau erhalten, hängt also von Ihrem Versicherungsstatus, Ihrer Beschäftigung und Ihrem bisherigen Einkommen ab. Zusätzlich erhalten Sie oft noch einen Arbeitgeberzuschuss.

Wichtig ist die Trennung zwischen der Leistung der Krankenkasse oder des BAS und dem möglichen Arbeitgeberzuschuss. Erst beides zusammen ergibt den Gesamtbetrag. Prüfen Sie dazu Ihre Entgeltunterlagen.

Ihr Arbeitgeber stockt gemäß § 20 MuSchG das Mutterschaftsgeld auf, wenn es niedriger ist als Ihr durchschnittliches Nettogehalt. Das gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat oder familienversicherte Arbeitnehmerinnen. Er übernimmt also die Differenz, damit Sie während der gesamten Mutterschutzfrist auf Ihren vollen Verdienst kommen. Reichen Sie frühzeitig die Bescheinigung für Ihren Entbindungstermin und den Bewilligungsbescheid (Krankenkasse oder BAS) bei Ihrem Arbeitgeber ein, damit die Zahlung pünktlich startet.

Sie erhalten Mutterschaftsgeld während der gesetzlichen Schutzfristen: in der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und acht Wochen danach ( § 3 MuSchG). Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder einer innerhalb von acht Wochen festgestellten Behinderung des Kindes verlängert sich die Frist nach der Entbindung auf zwölf Wochen. Kommt Ihr Kind vor dem errechneten Termin zur Welt, werden die verlorenen Tage vor der Geburt an die Schutzfrist nach der Entbindung angehängt. Insgesamt stehen Ihnen also immer mindestens die vollen Schutzwochen zu.

Nach der Entbindung müssen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes sowohl bei Ihrer Krankenkasse als auch bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Damit wird der tatsächliche Geburtstermin dokumentiert und die Schutzfrist nach der Geburt verbindlich berechnet. Bei der Krankenkasse genügt in der Regel eine Kopie oder ein digitaler Upload über die Kassen-App. Reichen Sie die Unterlagen zeitnah ein, damit Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss lückenlos weitergezahlt werden.

Mutterschaftsgeld beantragen ist im Normalfall unkompliziert – doch was gilt, wenn Ihre Situation vom Standard abweicht? Die folgenden Sonderfälle zeigen, worauf Sie achten müssen.

Wenn Sie Ihr Kind während der Schwangerschaft oder bei der Geburt verlieren, stehen Ihnen Schutz und finanzielle Absicherung zu. Bei einer Totgeburt greifen die Mutterschutzfristen nach der Entbindung vollständig – Sie erhalten Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss wie vorgesehen. Bei einer Fehlgeburt besteht zwar kein Mutterschutz, doch Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kann Sie krankschreiben, sodass Sie über Entgeltfortzahlung und Krankengeld abgesichert bleiben. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen, und informieren Sie Krankenkasse und Arbeitgeber, wenn Sie dazu bereit sind.

Vor der Entbindung dürfen Sie freiwillig weiterarbeiten, Ihr Arbeitgeber muss Sie allerdings jederzeit freistellen, wenn Sie das wünschen. Arbeiten Sie in dieser Zeit, erhalten Sie Ihr normales Gehalt; das Mutterschaftsgeld wird für diese Tage nicht gezahlt. Nach der Entbindung gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot von acht Wochen, in dieser Zeit dürfen Sie auch dann nicht arbeiten, wenn Sie es möchten. Ihr Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss werden in dieser Zeit in jedem Fall gezahlt.

Wenn Sie selbstständig und freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse mit Krankengeldanspruch versichert sind, steht Ihnen Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres Krankengeldes zu. Wenn Sie als Selbstständige Mutterschaftsgeld beantragen möchten, wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse, bevor die Schutzfrist beginnt. Voraussetzung ist, dass Sie mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und dieser bereits vor Beginn der Schutzfrist bestand. Sind Sie als Selbstständige privat versichert, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Prüfen Sie in diesem Fall Ihren Tarif, ob ein Krankentagegeld rund um die Entbindung vereinbart ist.

Ja, Ihre Krankenversicherung läuft während des Mutterschutzes ohne Unterbrechung weiter. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, zahlen Sie auf das Mutterschaftsgeld keine Beiträge, trotzdem bleibt Ihr Versicherungsschutz vollständig erhalten. Sind Sie privat versichert, müssen Sie Ihre Beiträge weiterhin selbst zahlen. Prüfen Sie dann in Ihrem Tarif, ob eine Beitragsbefreiung oder -reduktion während des Mutterschutzes vorgesehen ist.

Unsere Produkte zur Kindervorsorge können Sie bei eine:r Ansprechpartner:in vor Ort abschließen. Sprechen Sie mit uns über Ihre Wünsche für die Zukunft Ihrer Kinder. Gemeinsam finden wir eine geeignete Lösung mit der Sie den Kapitalaufbau Ihres Kindes, Enkel- oder Patenkindes unterstützen können.

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