• Ob und wie viel Kfz-Steuer für Ihr Motor­rad anfällt, hängt von der Hub­raum­größe in Kubik­zenti­metern (ccm) ab. Eine jährliche Steuer zahlen Sie für Kraft­räder ab 125 ccm Hub­raum.
  • Die Kfz-Steuer für Motor­rad berechnen Sie am einfachsten online mit einem Steuer-Rechner. Beim Motor­rad lautet die Rechen­formel: Hubraum in ccm ÷ 25 × 1,84 Euro = jährliche Motorrad­steuer.
  • Die Kfz-Steuer für Motor­räder mit Saison­kenn­zeichen richtet sich nach dem Zu­lassungs­zeit­raum. Melden Sie Ihr Bike zum Beispiel von Mai bis September an, fallen Motor­rad-Steuer-Kosten für fünf Monate im Jahr an.
  • Bei der Motor­rad­steuer gibt es Sonder­regelungen für Old­timer-Motor­räder und Leicht­kraft­räder mit exakt 125 ccm Hub­raum.
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Wie hoch die Kfz-Steuer für Ihr Motor­rad ist, kommt auf die Hub­raum­größe in ccm an: Eine jähr­liche Motor­rad­steuer zahlen Sie erst für Maschinen ab 125 ccm Hub­raum. Klein­kraft­räder und Leicht­kraft­räder unter 125 ccm Hub­raum sind von der Steuer befreit.

Ob Sie als Fahrzeug­halterin oder Fahrzeug­halter eine jährliche Steuer für Ihr Motor­rad zahlen, hängt von der Hub­raum­größe bzw. Nenn­leistung ab:

  • Hubraum in Kubikzentimetern (ccm): Gibt das Volumen des Zylinder­raums an, der durch alle Kolben ins­gesamt verdrängt wird. Je höher das Hub­volumen, desto mehr Luft und Kraft­stoff kann der Verbrennungs­motor verarbeiten und desto mehr Leistung kann er erzeugen. Wie viel Hub­raum ein Motor­rad hat, steht in der Zulas­sungs­beschei­nigung Teil 1 (früher: Fahr­zeug­schein) im Feld P.1.
  • Nennleistung in Kilowatt (kW): Gibt an, wie viel Energie der Motor in einer bestimmten Zeit in Bewegung umwandeln kann. Teil­weise ist die Nenn­leistung auch in Pferde­stärke (PS) angegeben. In der Zulassungs­beschei­nigung Teil 1 finden Sie die Angabe in Feld P.2.

Jährliche Kfz-Steuer ist für leistungs­stärkere Kraft­räder ab 125 ccm Hub­raum fällig. Die Steuer­regelungen für verschie­dene Motor­rad­typen im Über­blick:

  • Krafträder ab 125 ccm: jährliche Motorrad­steuer nach Hub­raum (ccm)
  • Leichtkrafträder mit 125 ccm: jährliche Motorrad­steuer nach Nenn­leistung (kW)
  • Kleinkraft- und Leichtkrafträder unter 125 ccm: von Kfz-Steuer befreit
  • Elektro-Motorräder: von Kfz-Steuer befreit (maxi­mal bis zum 31. Dezember 2030)
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Eine Angabe zu Hubraum oder Nenn­leistung des Kraft­rads ist Voraus­setzung, um die Steuer zu be­rechnen. Für ein Motor­rad mit mehr als 125 ccm Hub­raum ermitteln Sie die Motor­rad-Steuer-Kos­ten anhand der Formel: Hub­raum in ccm ÷ 25 × 1,84 Euro.

Laut § 9 Kraft­fahrzeug­steuer­gesetz (KraftStG 2002) beträgt die Jahres­steuer für Kraft­räder 1,84 Euro für je 25 Kubik­zentimeter Hub­raum oder einen Teil davon. Daraus ergibt sich folgende Berechnungs­formel:

Hubraum in ccm ÷ 25 × 1,84 Euro = jähr­liche Motor­rad­steuer

Tipp: Wer die Kfz-Steuer fürs Motor­rad nicht selbst berechnen möchte, kann online ver­schie­dene Steuer-Rechner für Motor­rad nutzen – zum Beispiel den Kfz-Steuer-Rechner des Bundes­finanz­ministeriums. Um Steuer für Ihr Motor­rad mithilfe eines Online-Tools zu ermitteln, geben Sie die Hub­raum­größe und eventuell den Saison­zeit­raum (bei Kraft­rädern mit Saison­kenn­zeichen) an.

Die Tabelle zeigt die Höhe der jähr­lichen Motor­rad­steuer für einige gängige Hub­raum­größen:

Berechnet mit Kfz-Steuer-Rechner des Bundes­finanz­ministeriums, Stand: März 2024

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Hubraumgröße
Kfz-Steuer für Motorrad pro Jahr
200 ccm 14 €
300 ccm 22 €
500 ccm 36 €
600 ccm 44 €
650 ccm 47 €
1.000 ccm 73 €
1.300 ccm 95 €
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Gut zu wissen: Sonderfall

Eine Sonderregelung gilt bei Berechnung der Kfz-Steuer für ein Motor­rad mit genau 125 ccm Hub­raum. Bei einem solchen Leicht­kraft­rad ist nicht der Hub­raum, sondern die Nenn­leistung ent­schei­dend für die Be­steu­e­rung:

  • 125er mit 11 kW (15 PS) oder weniger: Motorrad­steuer entfällt
  • 125er mit mehr als 11 kW (15 PS): 9,20 Euro Motorrad­steuer pro Jahr
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Melden Sie Ihr Motor­rad nicht ganz­jährig an, zahlen Sie die Motor­rad­steuer an­teilig für die Zu­las­sungs­monate. Für Old­timer-Motor­räder beträgt die Kfz-Steuer pauschal 46,02 Euro im Jahr.

Sie berechnen die Kfz-Steuer für ein Motor­rad mit Saison­kenn­zeichen, indem Sie die Jahres­steuer durch zwölf teilen und das Ergebnis mit der Anzahl der Zulassungs­monate mul­ti­pli­zieren.

Rechenbeispiel: Sie beantragen ein Saison­kenn­zeichen für Ihr Motor­rad mit 500 ccm und lassen die Maschine von Mai bis Oktober (= fünf Monate) zu. Die Kfz-Steuer für Ihr Motor­rad mit Saison­kenn­zeichen ermitteln Sie wie folgt:

  • Jahressteuer ÷ 12 = Monatsbetrag (36 Euro ÷ 12 = 3 Euro)
  • Monatsbetrag × Anzahl der zugelassenen Monate = anteilige Motor­rad­steuer (3 Euro × 5 = 15 Euro)

Die anteilige Kfz-Steuer für Ihr Motor­rad mit Saison­kenn­zeichen beträgt in diesem Beispiel­fall also 15 Euro. Hätten Sie das Bike acht Monate im Jahr ange­meldet, würden Sie jährlich 24 Euro Steuer für das Motor­rad zahlen. Auch der Beitrag Ihrer Motor­rad-Versi­che­rung bzw. Elektro-Motor­rad-Ver­si­che­rung reduziert sich anteilig.

Haben Sie ein H-Kennzeichen für Ihr Motorrad, zahlen Sie eine pau­schale Steuer von 46,02 Euro im Jahr. Die indivi­duelle Berech­nung der Kfz-Steuer für das Motor­rad ist in diesem Fall nicht not­wendig.
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Wenn Sie Ihr Motor­rad zulassen, füllen Sie ein SEPA-Last­schrift­mandat zur Ab­buchung der Kraft­fahr­zeug­steuer aus. Die Höhe der jähr­lichen Motor­rad­steuer setzt der Zoll fest.
  • Wer legt die Kfz-Steuer für mein Motorrad fest?

    Für die Festsetzung der Kraft­fahr­zeug­steuer ist der Zoll zuständig. Wenn Sie Ihr Motor­rad anmelden, über­mittelt die Zu­lassungs­behörde der Zoll­ver­waltung alle Daten, die für die Be­steuerung des Kfz relevant sind. Auf dieser Grund­lage erstellt der Zoll einen Steuer­bescheid, in dem Höhe und Fällig­keit der Motor­rad­steuer fest­gesetzt sind. Das Doku­ment erhalten Sie in der Regel zwei Wochen nach der Zulassung per Post.

    Wichtig: Die Steuer­fest­setzung ist un­be­fristet. Sprich: Der erstellte Steuer­bescheid gilt auch für die Folge­jahre.

  • Wie zahle ich die Kfz-Steuer für mein Motorrad?

    Die Steuer für Ihr Motorrad bucht die Zoll­verwaltung regelmäßig für ein Jahr im Voraus von Ihrem Bank­konto ab. Bei der Fahrzeug­zulassung geben Sie deswegen ein SEPA-Last­schrift­mandat zur Abbuchung der Kraftfahr­zeugsteuer bei der Zulassungs­behörde oder über deren Online-Portal ab. So können Sie die termin­gerechte Zahlung der Motor­rad­steuer nicht versäumen. Jähr­liche Zahlungs­erin­nerungen versendet die Zoll­verwaltung nicht.
  • Was passiert mit der Kfz-Steuer, wenn ich mein Motorrad abmelde?

    Wenn Sie Ihr Motorrad abmelden, endet Ihre Kfz-Steuer­pflicht. Die Zu­lassungs­behörde über­mittelt alle erforder­lichen Daten an die Zoll­verwaltung. Sie brauchen nichts weiter zu tun. Zu viel entrichtete Motor­rad­steuer zahlt das für Sie zuständige Haupt­zoll­amt in der Regel drei Wochen nach Ab­meldung des Fahr­zeugs auf Ihr Bank­konto aus.
  • Was passiert, wenn sich der Saisonzeitraum des Motorrads ändert?

    Möchten Sie einen anderen Saison­zeit­raum für Ihr Motor­rad fest­legen, stellen Sie bei der Zu­las­sungs­behörde einen An­trag auf Zu­teilung eines neuen Saison­kenn­zeichens mit anderem Zeit­raum. Die Kfz-Steuer für Ihr Motor­rad mit Saison­kenn­zeichen setzt der Zoll an­schließend neu fest.
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