Was muss ich beachten, wenn ich ein Auto verleihen möchte?
Geben Sie Ihr Auto aus der Hand, sind Sie unter anderem dafür verantwortlich, dass das Kfz verkehrssicher und der vorübergehende Fahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Benötigen Sie es selbst wieder, können Sie es jederzeit zurückfordern.
Die Verkehrssicherheit Ihres Autos muss gewährleistet sein
Überlassen Sie Ihren Pkw anderen Fahrern, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass bei der Übergabe das Fahrzeugs verkehrssicher ist. Das heißt zum Beispiel, dass Sie regelmäßig Ihre Bremsen überprüfen sollten. Verursacht der Entleiher nämlich einen Autounfall , weil die Bremsen versagen und er nicht rechtzeitig abbremsen kann, kann er Sie für den entstandenen Schaden haftbar machen. Funktioniert dagegen das Autoradio nicht, liegt kein Mangel vor, der die Verkehrssicherheit des Wagens gefährdet.
Lassen Sie nur fahrberechtigte Personen ans Steuer
Als Fahrzeughalter sind Sie dazu verpflichtet zu prüfen, ob der Entleiher Ihres Pkw einen gültigen Führerschein besitzt. Geben Sie dem vorübergehenden Fahrer außerdem Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Ihres Fahrzeugs mit. Kann er das Dokument bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen, zahlt er zehn Euro Bußgeld.
Eigenbedarf: Sie können Ihr Auto jederzeit zurückfordern
Sie haben Ihren Pkw privat verliehen, benötigen ihn aber unvorhergesehen selbst? Kein Problem, Sie können das Fahrzeug jederzeit vom Entleiher zurückfordern – ohne Angabe von Gründen.
Wer haftet bei einem Verkehrsverstoß mit dem verliehenen Auto?

Bei einem Verkehrsdelikt müssen Sie nachweisen, dass Sie nicht selbst dafür verantwortlich sind, sondern die Person, der Sie das Fahrzeug geliehen haben.
Ein Beispiel: Sie borgen Ihren Pkw Ihrem Bruder, der damit auf der Landstraße zu schnell fährt und in eine Radarkontrolle gerät. Als Fahrzeugführer ist Ihr Bruder für die Geschwindigkeitsüberschreitung verantwortlich. Da das Blitzerfoto beweist, dass er am Steuer saß, übernehmen Sie keine Haftung. Das Bußgeld fürs Rasen zahlt Ihr Bruder.
Anders sieht es aus, wenn Ihr Bruder im Halteverbot parkt. Kassieren Sie einen Strafzettel, können Sie in der Regel nicht nachweisen, dass ein anderer Fahrer den Wagen falsch geparkt hat. Als Kfz-Halter sind Sie haftbar und müssen sich mit Ihrem Bruder einigen, wer die Geldstrafe entrichtet.
Bei einem Unfall haftet der Fahrzeughalter
Als Halter eines Autos übernehmen Sie bei einem Unfall auch dann Haftung, wenn Sie nicht selbst am Steuer sitzen. Passiert der Unfall, weil Ihr Fahrzeug nicht verkehrstauglich ist, tragen Sie die alleinige Schuld.
Hat dagegen der Entleiher Ihres Pkw den Unfall verursacht, weil er bei Rot über eine Ampel gefahren ist, trifft ihn eine Mitschuld. In diesem Fall haftet er zivilrechtlich für sein verkehrswidriges Verhalten und muss zum Beispiel für den Schaden an Ihrem Wagen aufkommen, wenn Sie nur eine Kfz-Haftpflicht oder Teilkasko besitzen.

So verleihen Sie Ihr Auto richtig

Schließen Sie einen Leihvertrag ab
Egal ob Sie Ihr Auto einmalig oder regelmäßig anderen Fahrern überlassen: Setzen Sie vorab einen schriftlichen Leihvertrag auf, um Streitigkeiten zu vermeiden. Das Dokument legt fest, wer bei Verkehrsvergehen haftet, nach einem Unfall die Teilkasko- oder Vollkasko-Selbstbeteiligung übernimmt und die Kosten trägt, wenn die Schadenfreiheitsklasse sich verschlechtert. Eine Vorlage für einen solchen schriftlichen Leihvertrag stellt der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) online kostenlos zur Verfügung.
Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll
Nehmen Sie sich bei der Abholung bzw. Übergabe des Fahrzeugs Zeit, es zusammen mit dem Entleiher auf Schäden zu überprüfen. Halten Sie Mängel gegebenenfalls schriftlich in einem Übergabeprotokoll fest. Bemerken Sie bei der Rückgabe des Autos zum Beispiel einen Kratzer an der Stoßstange, ist eindeutig nachvollziehbar, dass der Schaden während des Autoverleihs entstanden ist.
Informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung
Kontaktieren Sie Ihren Kfz-Versicherer auch dann, wenn Sie Ihr Auto nur einmalig einem nicht in Ihrem Versicherungsvertrag eingetragenen Fahrer leihen. Der im Vertrag angegebene Fahrerkreis lässt sich gegen eine geringe Gebühr vorübergehend erweitern. Bei vielen Versicherungen zahlen Sie dafür weniger als zehn Euro.
Denn: Überlassen Sie Ihr Auto einem nicht eingetragenen Fahrer, ohne Ihrer Versicherung vorab Bescheid zu geben, droht im Schadensfall eine Beitragsnachzahlung. Nimmt Ihre Kfz-Versicherung an, dass Sie durch das Verschweigen bewusst Prämie sparen wollten, droht sogar eine Vertragsstrafe.
Erweitern Sie den Fahrerkreis in Ihrer Police
Grundsätzlich gilt: Am Steuer Ihres Pkw sind alle Fahrer abgesichert, die in Ihrer Versicherungspolice eingetragen sind. Das können nur Sie als Versicherungsnehmer sein, zusätzlich aber auch Ihr Partner, Familienmitglieder oder mehrere namentlich genannte Personen.
Verleihen Sie Ihr Auto regelmäßig, zum Beispiel an einen Kollegen, sollten Sie ihn über die Zusatzfahrer-Versicherung absichern. Ihr Kfz-Versicherer erweitert den in der Police festgelegten Fahrerkreis in diesem Fall dauerhaft. Als Versicherungsnehmer fahren Sie so auf lange Sicht günstiger und sind im Schadensfall voll abgesichert.
Wer haftet, wenn ich mein Auto über eine Verleihfirma oder Online-Plattform verleihe?

Nutzen Sie eine Carsharing-Agentur oder Online-Plattform, um Ihr Kfz anderen Fahrern zur Verfügung zu stellen, gelten für den Autoverleih die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Anbieters. Einige Carsharing-Unternehmen bieten ihren Kunden Versicherungslösungen an, die automatisch in der Verleihgebühr enthalten sind.
Das bedeutet: Die Person, die Ihr Auto über die Plattform leiht, schließt die Versicherung mit Buchung automatisch ab. Kommt Ihr Wagen zu Schaden, während er sich in fremden Händen befindet, greift nicht Ihre eigene Kfz-Versicherung, sondern die des Carsharing-Anbieters.
Bietet die Verleihfirma keinen Versicherungsschutz an oder möchten Sie diesen nicht nutzen, sollten Sie Ihren Versicherer kontaktieren. Wer im Vorfeld abklärt, ob seine Police auch Schäden abdeckt, die fremde Fahrer verursachen, ist auf der sicheren Seite.




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