- In Deutschland besteht gesetzliche Versicherungspflicht für alle Kraftfahrzeuge. Wenn Sie auf öffentlichen Straßen ein Auto ohne Versicherung fahren, riskieren Sie eine Geld- oder Freiheitsstrafe – möglich ist eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
- Bei einem Unfall ohne Versicherung haftet für entstandene Schäden die Person, die das nicht versicherte Fahrzeug gesteuert hat. Hat der oder die Halter:in das Fahren ohne Versicherungsschutz zugelassen, ist auch er bzw. sie haftbar.
- Auch bei motorisierten Zweirädern ist ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz strafbar. Wer ein nicht versichertes Moped oder Motorrad fährt, riskiert dieselben Strafen wie beim Autofahren ohne Versicherung.
Fahren ohne Versicherungsschutz: Diese Strafen drohen
Fahren ohne Versicherungsschutz: Kurz erklärt
Fahren ohne Versicherungsschutz: Welche Strafe droht?
Allgemeine Strafen
Laut § 6 PflVG drohen bei Fahren ohne Versicherungsschutz folgende Strafen:
- Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen (ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft inklusive Eintrag ins Führungszeugnis)
- Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr
Ein Tagessatz enspricht laut §40 StGB der Höhe des von Täter oder Täterin erzielten Nettoeinkommens an einem Tag. Bei einem Monatseinkommen von 3.000,00 Euro entspräche das einem Tagessatz von 100,00 EURO (3.000 Euro : 30 Tage). 180 Tagessätze ergäben in diesem Fall eine Geldstrafe von 18.000 Euro.
Nach dem Gesetz beträgt die Höhe eines Tagessatzes mindestens 1,00 EURO und höchstens 30.000,00 EURO.
Nebenstrafen
Zusätzlich zu den Strafen nach § 6 PflVG können Urteile nach Fahren ohne Versicherungsschutz Nebenstrafen beinhalten:
- Zeitlich begrenztes Fahrverbot oder dauerhafter Führerscheinentzug (§ 69 StGB)
- Bis zu sechs Punkte in Flensburg
- Bei Fahranfänger:innen in der Probezeit: Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre (A-Verstoß)
Diese Faktoren beeinflussen das Strafmaß
Kommt es zu einem Unfall ohne Versicherung oder sind Personen verletzt, prüft das Gericht, ob die Person am Steuer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Das Strafmaß variiert je nach Tatbestand:
- Vorsätzliches Fahren ohne Versicherungsschutz: Liegt zum Beispiel vor, wenn jemand den Beitrag seiner oder ihrer Kfz-Versicherung trotz mehrfacher Mahnung und Androhung einer Kündigung nicht zahlt und trotzdem Auto fährt. Bei vorsätzlichem Handeln können die Behörden zusätzlich zu Geld- oder Freiheitsstrafe das Kfz einziehen. Vorausgesetzt, es gehört zum Zeitpunkt der Entscheidung dem Täter oder der Täterin.
- Fahrlässiges Fahren ohne Versicherungsschutz: Liegt zum Beispiel vor, wenn Sie ein fremdes Auto ohne Versicherung fahren und vorab nicht mit Halterin oder Halter geklärt haben, ob der Pkw versichert ist. Bei Fahrlässigkeit beträgt die Freiheitsstrafe bis zu sechs Monate.
- Erst- oder Wiederholungstat: Beim Strafverfahren spielt außerdem eine Rolle, ob die Täterin oder der Täter zum ersten Mal oder wiederholt straffällig geworden ist. Ersttäter:innen erhalten bei Fahren ohne Versicherung als Strafe zum Beispiel selten Freiheitsentzug.
Weitere Informationen zu Strafen bei Fahren ohne Versicherungsschutz
Auto ohne Versicherung fahren: Warum ist das strafbar?
Laut Gesetzgeber stellt jede Person, die sich im Straßenverkehr bewegt, ein Risiko für die Allgemeinheit dar. Jeder Fahrzeughalter und jede Fahrzeughalterin in Deutschland ist deswegen gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflicht für sein bzw. ihr Kfz abzuschließen. Im Umkehrschluss heißt das: Fahren ohne Versicherungsschutz zählt laut Straßenverkehrsgesetz zu den Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und ist strafbar.
Wichtig: Im Unterschied zu Vollkasko oder Teilkasko deckt die Kfz-Haftpflicht keine Schäden am eigenen Auto ab. Der Schutz greift, wenn andere Verkehrsteilnehmer:innen oder fremdes Eigentum bei einem Unfall zu Schaden kommen. Ziel der Pflichtversicherung ist die Absicherung Dritter, die durch das versicherte Fahrzeug unverschuldet einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden erleiden.
Fahren ohne Versicherungsschutz, aber unwissentlich: trotzdem strafbar?
Auto ohne Versicherung fahren: Wer haftet bei Unfall?
Unfall ohne Versicherung: Zahlt Fahrer oder Fahrzeughalter?
Bei einem Unfall ohne Versicherung haftet in der Regel die Fahrerin oder der Fahrer, die oder der den Schaden verschuldet hat (= Verschuldenshaftung). Der oder die Unfallverursacher:in zahlt der geschädigten Person nicht nur Schäden am eigenen Auto, sondern auch Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die Dritten entstanden sind. Dazu zählen zum Beispiel Reparaturkosten, die sonst über Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko abgedeckt wären, sowie Schmerzensgeld für verletzte Personen.
Nutzt ein Familienmitglied das nicht versicherte Kfz, ist im Schadenfall oft auch die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter haftbar (= Gefährdungshaftung). Ist zum Beispiel Ihr Auto durch die Hauptuntersuchung gefallen, ist Ihr Auto nicht versichert, aber angemeldet. Sie dürfen damit nur noch nach Hause oder in die nächste Werkstatt fahren. Lassen Sie dennoch ein Familienmitglied mit dem Pkw zum Einkaufen fahren, haften auch Sie als Fahrzeughalter:in. Denn Sie haben jemanden wissentlich ohne Versicherungsschutz Auto fahren lassen.
Verursacht ein:e Autofahrer:in ohne Versicherung einen Unfall und kann den Schaden nicht bezahlen, bleiben Unfallopfer auf den Kosten sitzen. Sie können sich in diesem Fall an die Verkehrsopferhilfe des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wenden. Die Einrichtung übernimmt die Schadensregulierung und begleicht Schadensersatzansprüche der Unfallopfer. Die Verkehrsopferhilfe ist in ganz Europa aktiv. Zusätzlich gibt es Entschädigungsstellen in jedem EU-Land sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein.
Roller & Co. ohne Versicherung fahren: Strafe
Häufige Fragen zum Fahren ohne Versicherungsschutz
Gibt es Ausnahmen, bei denen ich ohne Versicherung fahren darf?
Kann ich mein Auto auch ohne Versicherungsschutz anmelden?
Wie kann ich überprüfen, ob mein Fahrzeug versichert ist?
Besteht Versicherungsschutz, wenn ich mein Auto verleihe?
Ob Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Ihr Auto verleihen, kommt auf Ihre Kfz-Versicherung an. Bei einem Vertrag mit beliebigem Fahrerkreis sind zum Beispiel alle Personen versichert, die Sie ans Steuer Ihres Pkw lassen. Dafür zahlen Sie meist einen höheren Versicherungsbeitrag als bei Verträgen mit begrenztem Fahrerkreis.
Bei vielen Kfz-Versicherungen können Sie Zusatzfahrer:innen kurzzeitig mitversichern, teilweise sogar ohne Aufpreis. Wichtig ist, dass Sie Ihren Versicherer rechtzeitig über den Autoverleih informieren. So vermeiden Sie im Schadensfall eine Beitragsnachzahlung oder Vertragsstrafe.
Fahre ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ohne Versicherungsschutz?
Welche Strafe droht für Fahren ohne Zulassung und Versicherungsschutz?
Fahren Sie nicht nur ohne Versicherungsschutz, sondern auch ein Fahrzeug ohne Zulassung, können Sie für beide Verstöße separat belangt werden:
- Für Fahren ohne Versicherungsschutz: eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr
- Für Fahren ohne Zulassung: eine Geldstrafe von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
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