Allianz Gründe für Berufsunfähigkeit: Ein junger Mann sitzt am Schreibtisch und arbeitet
Die häufigsten Krank­heiten und Ur­sachen für Berufs­unfähig­keit

Gründe für Berufs­unfähig­keit

  • Psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Skelett- und Be­we­gungs­apparates sind häufige Ursachen für Berufs­unfähig­keit. An­er­kannte Krank­heiten sind unter anderem Depressionen oder Arthrose.
  • Im Durchschnitt wird jede vierte Person (25 Prozent) mindestens ein­mal im Arbeits­leben berufs­unfähig. Das individuelle Risiko für Berufs­unfähig­keit hängt unter anderem von Faktoren wie Alter, Berufs­gruppe und persön­licher Risiko­neigung ab.
  • Welche Krankheiten bzw. Gründe zu einer Berufs­unfähig­keit führen, ist immer vom Einzel­fall abhängig. Ein pauschales Urteil ist daher nicht möglich. Ob und in welchem Maß eine Person berufs­unfähig ist, hängt zum Beispiel von der Schwere der Krank­heit und deren Folgen auf die ausgeübte Tätig­keit ab.
  • Ihre Arbeitskraft können Sie mit einer Berufs­unfähig­keits­versicherung (BU) absichern. Alternativ gibt es weitere Versicherungen (z. B. Er­werbs­unfähig­keits­versicherung, Grund­fähig­keits­versicherung und die Schwere-Krank­heiten-Versicherung), die unter bestimmten Um­ständen vor den finanziellen Folgen der Ver­lust der eigenen Arbeits­kraft oder körper­licher Fähig­keiten schützen.
  • Sie lesen einen all­gemeinen Rat­geber zum Thema: Gründe für Berufs­unfähigkeit.

Mit diesem Ratgeber wollen wir Ihnen einen ersten Überblick geben, was die häufigsten Gründe für Berufsunfähigkeit sind, wie hoch das BU-Risiko ist und wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung helfen kann.

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Psychische Ursachen werden unter­schätzt
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können zu Berufs­unfähig­keit führen. Betroffene sind dann nicht mehr in der Lage, ihren Beruf auf Dauer in einem aus­reichenden Maß aus­zu­üben. Die Gründe für Berufs­unfähig­keit sind viel­fältig. Häufige Ursachen für Berufs­unfähig­keit sind unter anderem psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Stütz- und Bewegungs­apparates (z. B. Rheuma, Arthrose).

Laut Versicherungs­vertrags­gesetz ( § 172 VVG) ist eine Person berufs­unfähig, wenn sie ihren zuletzt aus­ge­übten Beruf infolge von Krank­heit, Ver­letzung oder mehr als alters­entsprechendem Kräfte­verfall ganz oder teil­weise nicht mehr aus­üben kann. In der Regel legen Ver­sicherer eine Dauer von mindestens sechs Monaten fest, in denen Betroffene zu höchstens 50 Prozent ihrer eigent­lichen Arbeits­leistung fähig sind. Das heißt: Sie sind aus gesund­heitlichen Gründen höchstens halb so leistungs­fähig wie andere Personen mit vergleich­barer Ausbildung sowie ähnlichen Kennt­nissen und Fähig­keiten. Ob das zutrifft, ent­scheidet im Einzel­fall ein Arzt oder eine Ärztin.

Ein Beispiel: Ein Lehrer leidet an Depressionen. Aufgrund der psychischen Erkrankung ist er nicht mehr in der Lage, auf die Bedürfnisse seiner Schüler:innen ein­zu­gehen. Er ent­wickelt zudem Schlaf- und Konzentrations­störungen. Unter diesen Bedingungen ist er nicht mehr in der Lage, seinen Beruf mit höchstens 50 Prozent der eigent­lichen Arbeits­leistung auszuüben.

Laut der Analyse "M&M Rating Berufs­unfähig­keit 2024" der Rating­agentur MORGEN & MORGEN sind psychische Erkrankungen die häufigste Ur­sache für Berufs­unfähig­keit:
 Die Infografik präsentiert eine prozentuale Aufschlüsselung der verschiedenen Ursachen für Erkrankungen, die zu Berufsunfähigkeit führen können. Psychische Erkrankungen sind mit 34,23 % die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates folgen mit 19,38 %, während Krebserkrankungen 17,38 % ausmachen. Unfälle sind für 7,15 % der Fälle verantwortlich, Herzerkrankungen für 6,26 % und sonstige Erkrankungen tragen 15,6 % bei. Quelle: Werte verifiziert durch MORGEN & MORGEN GmbH, Abb. D V24032, Stand 04/2024.
  • 34,23 Prozent Erkrankungen des Nerven­systems: Neuro­logische Erkrankungen bzw. Nerven­krankheiten können je nach Schwere der Aus­prägung zur Folge haben, dass die erkrankte Per­son ihren beruf­lichen Auf­gaben nicht mehr nach­kommen kann. Sie sind mit 34,23 Pro­zent die häufigste Ursache für Berufs­unfähig­keit. Bei­spiele für eine solche Erkrankung sind: Depression, Burnout.
  • 19,38 Prozent Erkrankungen des Skelett- und Bewegungs­apparates: Eine Erkrankung des Skelett- und Bewegungs­apparates ist, vor allem bei körper­lich belastenden Berufen, häufig ein Aus­löser einer Berufs­unfähig­keit. Beispiele: Band­scheiben­vorfall, Arthrose.
  • 17,38 Prozent Krebs und andere bös­artige Geschwülste: Eine Krebs­erkrankung oder ein anderes bösartiges Geschwülst hat häufig eine erheb­liche Aus­wirkung auf die beruf­liche Leistungs­fähig­keit. Je nach Stadium und Schwere der Krank­heit löst sie daher eine Berufs­unfähig­keit beim Erkrankten aus. Beispiele: Lymph­drüsen­krebs, Brustkrebs.
  • 7,15 Prozent Unfälle: Schwere Ver­letzungen infolge eines Unfalls sind eine Ursache für Berufs­unfähig­keit. Das ist dann der Fall, wenn betroffene Personen zum Bei­spiel nach einem Sport- oder Verkehrs­unfall und dessen Aus­wirkungen, ihrem Beruf nicht mehr nach­gehen können. Beispiele: Ski­unfall, Fahrrad- oder Auto­unfall.
  • 6,26 Prozent Erkrankungen des Herzens und des Gefäß­systems: Auch Erkrankungen am Herzen oder Gefäß­system können eine Ursache für Berufs­unfähig­keit sein. Zum Beispiel dann, wenn betroffene Personen durch die erforder­liche Behandlung oder Ein­schränkungen in der Lebens­weise für ihre bis­herige Tätig­keit nicht mehr einsatz­fähig sind. Beispiele: Herz-Rhythmus-Störungen, Herz­schwäche.
  • 15,60 sonstige Erkrankungen: Auch sonstige Erkrankungen sind eine Ursache, die ein Weiter­arbeiten im bisherigen Job un­möglich macht. Beispiele, die je nach Schwere eine Berufs­unfähig­keit auslösen, sind: Augen­erkrankungen, Tinnitus.

Hinweis: Der Grad der Berufs­unfähig­keit ist abhängig von der Schwere der Erkrankung und den Aus­wirkungen auf den aus­geübten Beruf. Eine pauschale Ein­schätzung über die Berufs­unfähig­keit ist daher nur im Einzel­fall möglich.

 
In jeder Altersgruppe sind Nerven­krank­heiten bzw. psychische Erkrankungen die häufigsten Ursachen für Berufs­unfähig­keit. Das ist das Ergebnis des "Berufs­unfähig­keit Ratings 2024". 
Testsiegel: Allianz verifiziert von Morgen & Morgen 04.24

Quellenangaben

Werte verifiziert durch MORGEN & MORGEN GmbH, Stand: M&M Office 5.02.01, Abb. D V24032, Stand: 04/2024

Infografik: Ursachen für Berufsunfähigkeit nach Alter

Deren Statistik zeigt: Sowohl bei berufs­unfähigen Per­sonen unter 40 Jahren als auch bei den 41- und 50-jährigen sind rund 33 bis 35 Pro­zent der wegen Erkrankungen in diesem Bereich berufs­unfähig. Unter berufs­unfähigen Per­sonen über 51 Jahren sind es rund 30 Pro­zent, die aufgrund von Nerven­krank­heiten ihren Job nicht mehr aus­üben können.

Auch Erkrankungen des Stütz- und Bewegungs­apparates als Ursachen von Berufs­unfähig­keit bleiben im Alter relativ konstant. Nur unter den über-51-jährigen Berufs­unfähigen sind im Ver­gleich zu den jüngeren mit 21 Pro­zent ungefähr zwei Prozent mehr Personen wegen Skelett­erkrankungen und ähnlicher gesund­heit­licher Be­ein­trächtigungen berufsunfähig.

Anders ist es bei Krebs­erkrankungen als Ursache von Berufs­unfähigkeit nach Alter: Hier ist ein höherer Anteil der Berufs­unfähigen über 41 Jahre alt (ca. 19 Pro­zent). Unter den Berufs­unfähigen unter 40 Jahren sind knapp 16 Pro­zent aufgrund von bös­artigen Tumoren nicht mehr arbeitsfähig.

Schwerwiegende Unfälle werden der Statistik zufolge im Alter weniger: Sind es bei Berufs­unfähigen bis 40 Jahren noch elf Pro­zent, gelten bei Betroffenen über 51 ungefähr sechs Pro­zent aufgrund von Unfällen als berufs­unfähig. Bei Herz­erkrankungen ist es genau umgekehrt.

Bereits 2013 waren psychische Erkrankungen der häufigste Grund für Berufs­unfähig­keit. 2024 ist diese Ursache laut MORGEN & MORGEN im Ver­gleich noch relevanter geworden: In den ver­gangenen elf Jahren ist der Anteil der Nerven­krank­heiten als Ursache von Berufs­unfähig­keit von knapp 29 Pro­zent auf 34,23 Pro­zent gestiegen. Das ist ein Plus von mehr als fünf Pro­zent. Einzig der Anteil von Krebs­erkrankungen hat als Ursache für Berufs­unfähig­keit inner­halb des­selben Zeit­raums eben­falls zu­ge­nommen – um mehr als zwei Prozent.

Erkrankungen des Stütz- und Bewegungs­apparates (19,38 Pro­zent), Unfälle (7,15 Pro­zent) und sonstige Erkrankungen (15,6 Pro­zent) sind dagegen jeweils um zwei bis drei Pro­zent zurück­gegangen. Der Anteil von Herz­erkrankungen als Ursache von Berufs­unfähig­keit ist im Ver­gleich von 2013 (8 Pro­zent) zu 2023 (6,26 Pro­zent) leicht rückläufig.

Quellenangaben: MORGEN & MORGEN GmbH, Stand April 2013

Quellenangaben

Werte verifiziert durch MORGEN & MORGEN GmbH, Stand: M&M Office 5.02.01, Abb. D V24032, Stand: 04/2024

Quellenangaben

Werte verifiziert durch MORGEN & MORGEN GmbH, Stand: M&M Office 5.02.01, Abb. D V24032, Stand: 04/2024

Quellenangaben

Werte verifiziert durch MORGEN & MORGEN GmbH, Stand: M&M Office 5.02.01, Abb. D V24032, Stand: 04/2024

Berufsunfähigkeit betrifft längst nicht nur Personen, die bei der Arbeit körper­lich tätig sind (z. B. Bau­arbeiter:in, Kellner:in). Zwar sind physische Ursachen des Stütz- und Bewegungs­apparates durch­aus ein häufiger Grund für Berufs­unfähig­keit. Noch häufiger sind in den ver­gangenen Jahren jedoch psychische Ursachen. So hat der Alltags­stress im Büro häufig Folgen für die Gesund­heit und äußert sich ver­mehrt in psychischen Erkrankungen wie Burn­outs und Depressionen. Diese haben häufig zur Folge, dass eine Fort­führung der Arbeit für die betroffenen Person un­möglich ist. Mit rund 34,5 Prozent sind psychische Erkrankungen der häufigste Leistungs­auslöser bei einer fest­gestellten Berufs­unfähigkeit.

Trotz der viel­fältigen Gründe für eine Berufs­unfähig­keit unter­schätzen viele Deutsche das Risiko, das von einem Ver­lust der eigenen Arbeits­kraft ausgeht. Das zeigt eine YouGov-Umfrage aus dem Jahr 2022: Darin gaben lediglich 15 Pro­zent der voll­jährigen befragten Per­sonen an, die eigene Arbeits­kraft mit einer Berufs­unfähig­keits­versicherung abgesichert zu haben. Dabei empfiehlt die Verbraucher­zentrale allen Menschen, die von ihrem Ein­kommen leben, den Abschluss einer Berufs­unfähig­keits­versicherung. Der Grund: Die Verbraucher­schützer halten die Berufs­unfähig­keits­versicherung neben der Privat­haft­pflicht­versicherung für die wichtigste private Ver­si­che­rung, da diese mit dem Ver­lust der eigenen Arbeits­kraft ein existenz­bedrohendes Risiko abdeckt.

Quelle: Versicherungsbote, Stand: 04/2022

Quelle: Verbraucherzentrale, Stand: 10/2023

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Berufs­unfähig­keit kann jede Per­son treffen
Im Durchschnitt wird jede:r vierte Deutsche mindestens einmal im Arbeitsleben berufsunfähig. Das individuelle Risiko für Berufsunfähigkeit beeinflussen Faktoren wie Alter, Berufsgruppe, Lebensstil und Gesundheitszustand.

Quelle: Aktuar Aktuell - Mitteilungen der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. Ausgabe 55, Stand: 09/2021 

Statistisch gesehen wird jede vierte Person im Laufe ihres Berufs­lebens mindestens ein­mal berufs­unfähig. Das ergab eine Analyse der Deutschen Aktuar­vereinigung e. V. (DAV). Die Wahr­schein­lich­keit, im Laufe des Arbeits­lebens berufs­unfähig zu werden, variiert je nach Geschlecht und Alters­gruppe. Die DAV geht davon aus, dass 43 Pro­zent der heute 20-jährigen Männer bis zum Renten­beginn mit 65 Jahren ein- oder mehr­mals berufs­unfähig werden. Bei Frauen in der­selben Alters­gruppe sind es 38 Prozent. Bei heute 50-jährigen Männern liegt das Risiko für eine Berufs­unfähig­keit bis zum Renten­eintritt noch bei 34 Pro­zent (Frauen: 29 Pro­zent).
Wahrscheinlich­keit der Berufs­unfähig­keit nach Alter und Geschlecht

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Alter
Frauen
Männer
20-Jährige 38% 43%
30-Jährige 37% 41%
40-Jährige 35% 39%
50-Jährige 29% 34%

Wichtig: Grund für die mit zunehmendem Alter sinkenden Prozent­werte ist die kürzere Lauf­zeit der Berufs­unfähig­keits­versicherung (BU-Ver­si­che­rung) bzw. der immer kürzer werdende Zeit­raum bis zum Renten­beginn, nicht das geringer werdende BU-Risiko. Im Gegen­teil: Alters­bedingt steigt mit den Jahren das Krank­heits­risiko – und damit die Wahr­schein­lich­keit, berufs­unfähig zu werden.

Wie hoch das individuelle Risiko für Berufs­unfähig­keit ist, hängt von mehreren Kri­terien ab. Dazu zählen:

  • Alter: Das Alter hat Einfluss auf das BU-Risiko. Mit zu­neh­mendem Alter steigt das Risiko, zu er­kranken oder körper­lich ab­zu­bauen. Bis zu einem Maße, dass die Fort­führung des Berufs unmöglich ist. Demgegenüber ist der Renten­eintritt zeit­lich näher. Der Fakt, dass weniger Arbeits­jahre bis zum Ruhe­stand ab­zu­leisten sind, ver­ringert das theoretische BU-Risiko.
  • Berufsgruppe: Personen mit Berufen, die schwere körper­liche Arbeit erfordern, (z. B. Dach­decker:in, Alten­pfleger:in), stufen Ver­sicherer oft in Berufs­gruppen mit eher hohem BU-Risiko ein. Personen mit Bürojob (z. B. Lehrer:in, Architekt:in) ordnen sie meist ein eher geringes BU-Risiko zu.
  • Gesundheit und Lebens­stil: Faktoren wie Vor­erkrankungen, Über­gewicht oder Rauchen be­ein­flussen den individuellen Gesundheits­zustand – und somit die Wahr­schein­lich­keit, im Laufe des Arbeits­lebens berufsunfähig zu werden.
  • Risikoneigung: Extremsportarten und gefährliche Hobbys (z. B. Motorrad­fahren, Fallschirm­springen, alpines Klettern) können das persön­liche BU-Risiko erhöhen.

Fazit: Jede Person kann berufsunfähig werden – auch schon in jungen Jahren. Umso sinnvoller ist es, die eigene Arbeitskraft beispielsweise mit einer BU-Versicherung frühzeitig abzusichern.

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Krankheitsbilder und BU-Grad 
Ob Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankung oder Angststörung: Zahl­reiche körper­liche und psychische Erkrankungen können zu Berufs­unfähigkeit führen. Anerkannte Krank­heiten, bei denen Betroffene auf jeden Fall berufs­unfähig werden, gibt es nicht. Der BU-Grad hängt vom Einzel­fall ab und ist von der Schwere der Erkrankung und deren Aus­wirkung auf die aus­geübte Tätig­keit abhängig.

Welche Krankheiten zu Berufs­unfähig­keit führen, lässt sich daher nicht pauschal sagen. Der Grund: Es gibt keine Erkrankungen, die zwangs­läufig zu Berufs­unfähig­keit führen. Anerkannte Krank­heiten bzw. Berufs­krankheiten wie bei der Unfall­versicherung gibt es bei der Berufs­unfähig­keits­versicherung deshalb nicht. Für die Be­stimmung des BU-Grads sind vor allem diese Kri­terien relevant:

  • Ausprägung der Krankheit: Je schwerer die Er­krankung ist, desto wahr­schein­licher be­ein­trächtigt sie die beruf­liche Tätigkeit.
  • Auswirkung auf ausgeübte Tätigkeit: Welche Kon­sequenzen die Er­krankung für den beruf­lichen Alltag der betroffenen Person hat, kommt stark auf das Berufs­bild bzw. die im Job aus­zu­führenden Haupt- und Neben­tätig­keiten an.

Ein fiktives Beispiel: Für eine Profi-Sportlerin oder einen Profi-Sportler kann ein Band­scheiben­vorfall einen BU-Grad von 100 Pro­zent bedeuten. Denn für ihre bzw. seine beruf­liche Tätig­keit ist eine normal belast­bare Band­scheibe Grund­voraus­setzung. Bei einer Ärztin oder einem Lehrer wird bei der­selben Diagnose möglicher­weise ein BU-Grad von 75 oder 50 Pro­zent fest­gestellt. Denn in beiden Jobs ist die sport­liche Leistung bzw. körper­liche Belast­barkeit kein Haupt­kriterium, um die beruf­liche Tätigkeit regulär aus­üben zu können. In anderen Berufs­gruppen kann ein Band­scheiben­vorfall je nach Schwere teil­weise keinen BU-Grad zur Folge haben.

In der Regel leistet die Berufs­unfähig­keits­versicherung, wenn die ver­sicherte Person ihren er­lernten oder zuletzt aus­ge­übten Beruf aus gesund­heit­lichen Gründen voraus­sichtlich mindestens sechs Monate zu weniger als 50 Prozent ausüben kann. Anspruch auf Aus­zahlung der Berufs­unfähig­keits­rente besteht so lange, wie die fest­gestellte Berufs­unfähig­keit anhält. Die Berufs­unfähig­keits­versicherung leistet maximal bis zur ver­ein­barten Dauer. Das bedeutet: Bis die ver­sicherte Per­son das Alter erreicht, das sie bei Vertrags­abschluss aus­gewählt hat (z. B. Renten­eintritts­alter).

Voraussetzung, um die Berufs­unfähig­keits­rente, also die Leistung der Berufs­unfähig­keit zu be­an­tragen, ist ein ärzt­licher Nachweis über die Berufs­unfähig­keit. Das ist in der Regel ein ärztliches Attest, in dem die Berufs­unfähig­keit bescheinigt ist. Abhängig vom Anbieter ist es mög­lich, den Antrag für eine Berufs­unfähig­keits­rente bei der BU-Ver­sicherung online zu stellen. In der Regel schickt der Versicherer der antragstellenden Person im Anschluss einen Fragebogen zu, in dem unter anderem Details zu Dauer und Ursache der Berufsunfähigkeit anzugeben sind. Ergänzend fragt die Ver­si­che­rung Befunde und Pro­gnosen bei behandelnden Ärztinnen oder Ärzten an und bittet eventuell weitere Instanzen um Aus­kunft (z. B. Berufs­genossen­schaft, Kranken­haus). Teilweise kann ein zusätz­liches Gutachten erforder­lich sein.

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Möglichkeiten zur Ab­si­che­rung der Arbeits­kraft 
Ihre Arbeitskraft können Sie mit einer Berufs­unfähig­keits­versicherung (BU) ab­sichern. Je nach Beruf und Schutz­bedarf kommen teils auch andere Versicherungen (z. B. Grund­fähig­keits­versicherung, Dread-Disease- oder Multi-Risk-Policen) infrage.
Wer nicht mehr oder nur noch teilweise in der Lage ist zu arbeiten, hat in Deutsch­land Anspruch auf gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente. Die staat­liche Leistung bietet bei Ver­lust des Ein­kommens eine Basis­absicherung. In vielen Fällen reicht die Zahlung aber nicht aus, um den bisherigen Lebens­standard zu halten. Aus diesem Grund ist eine private Arbeits­kraft­sicherung empfehlens­wert – zum Beispiel mit einer Berufs­unfähig­keits­versicherung.

Werden Sie berufsunfähig, federt die BU-Ver­si­che­rung Ihren Einkommens­verlust mit einer monat­lichen Rente ab. Je nach Ver­sicherer und Tarif können Sie zusätz­liche Leistungen wie eine Pflege­vorsorge integrieren. Die meisten BU-Ver­si­che­rungen leisten, wenn Sie bereits seit sechs Monaten un­unter­brochen mindestens zu 50 Prozent berufs­unfähig sind oder es voraus­sichtlich mindestens sechs Monate sein werden. Je jünger und gesünder Sie bei Ab­schluss der BU sind, desto geringer sind in der Regel Ihre Beiträge.

Wichtig: Voller Berufs­unfähig­keits­schutz besteht nur, wenn Sie Vor­er­krankungen wahrheits­gemäß angeben.

 

Je nach Beruf und individuellem Bedarf können auch andere Policen zur Ab­si­che­rung der Arbeits­kraft infrage kommen. Weitere Möglichkeiten, um sich abzusichern,  sind zum Beispiel:

  • Erwerbs­unfähig­keits­versicherung: Zahlt eine monat­liche Rente, wenn die ver­sicherte Per­son erwerbsunfähig wird. Die meisten Ver­sicherer leisten, wenn man weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann.
  • Grundfähigkeits­versicherung: Sichert elementare körper­liche und geistige Fähig­keiten (z. B. Sehen, Sprechen, Gehen) ab, deren Verlust die Aus­übung des Berufs erschwert oder un­mög­lich macht. Je nach Anbieter ist der Versicherungs­schutz mit Zusatz­leistungen erweiterbar (z. B. bei Allianz KörperSchutzPolice).
Unsere Empfehlung
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