Arbeitsunfähigkeitsversicherung
- Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber mit weiterführenden Informationen zum Thema "Arbeitsunfähigkeitsversicherung".
- Umgangssprachlich wird mit Arbeitsunfähigkeitsversicherung meist eine Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet, die eine Arbeitsunfähigkeitsklausel (Leistung bei Krankschreibung) beinhaltet. Im folgenden Ratgeber werden die Begriffe synonym verwendet. Gemeint ist immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Leistung bei Krankschreibung.
- Die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsversicherung bietet finanzielle Absicherung bei einer längeren Krankschreibung. Je nach Versicherer und Tarif erhalten Sie eine Rente in Höhe der BU-Rente, wenn Sie für mindestens sechs Monate krankgeschrieben sind oder sein werden. Sie erhalten die Rente so lange, wie die Krankschreibung gilt, höchstens aber für einen Zeitraum von 18 bis 36 Monaten (abhängig von Versicherer und Tarif).
- Sie erhalten die AU-Leistungen auch dann, wenn Sie zusätzlich Lohnfortzahlung oder Krankengeld beziehen sollten. Ob Sie gleichzeitig AU-Leistungen und Krankentagegeld beziehen können, hängt von den Bedingungen des jeweiligen Krankentagegeld-Versicherers ab.
Arbeitsunfähigkeit
Lohnfortzahlung und Krankengeld

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit (AU) erhalten Sie als Arbeitnehmer in Deutschland in der Regel bis zu sechs Wochen die sogenannte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder auch Entgeltfortzahlung. Das heißt: Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen trotz Krankheit weiterhin das in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbarte Gehalt.
Wenn Sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, zahlt Ihnen die Krankenversicherung ab der siebten Woche ein so genanntes Krankengeld. Die Höhe richtet sich nach Ihrem monatlichen Einkommen und beträgt im Allgemeinen 70 Prozent Ihres Bruttogehalts, maximal aber 90 Prozent des Netto-Einkommens. Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung ist zusätzlich auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 116,38 Euro brutto pro Tag (Stand 2023) begrenzt und wird maximal 72 Wochen von Ihrer Krankenkasse gezahlt. Aus sechs Wochen Lohnfortzahlung und 72 Wochen Krankengeldzahlung ergibt sich ein maximaler Zeitraum von 78 Wochen (18 Monate, also ein Jahr und sechs Monate), in dem Sie Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erhalten können. Bei einer längeren Erkrankung sind Sie über eine private Versicherung z.B. eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung bzw. eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) finanziell abgesichert.
Wichtig: Mussten Arbeitnehmer bis Ende 2022 ihre Krankschreibung noch selbst an ihre Krankenkasse und ihren Arbeitsgeber übermitteln, entfällt diese Pflicht mit der neuen Regelung ab dem 1. Januar 2023. Die Arztpraxis übermittelt die Krankschreibung nun elektronisch an die Krankenkasse. Von dort ruft der Arbeitgeber sie ab. Arbeitnehmer erhalten beim Arzt nur noch einen Ausdruck der Krankschreibung für ihre Unterlagen. Sie müssen ihren Arbeitgeber nach wie vor selbst über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren, denn bis ihn das Attest erreicht, können einige Tage vergehen. Für Selbstständige ändert sich vorerst nichts. Sie erhalten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin in Papierform zur Vorlage bei der privaten Krankenkasse bzw. Beihilfestelle.
Überschneidung von Krankengeld und BU-Rente
Überschneidung von Krankentagegeld und BU-Rente
Sie haben neben einer Krankentagegeldversicherung (KTG) eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen? Dann können Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit normalerweise nicht gleichzeitig Leistungen aus beiden Versicherungen beziehen. Die Leistungen aus erstgenannter Versicherung enden mit dem Nachweis der Berufsunfähigkeit. Wenn Sie beide Versicherungen beim gleichen Anbieter abgeschlossen haben, wird das Unternehmen normalerweise die Zahlungen aus ersterer einstellen, sobald eine Berufsunfähigkeit bei Ihnen festgestellt wurde und stattdessen die vereinbarte BU-Rente auszahlen.
Ob Ihr KTG-Versicherer leistet, wenn Sie zeitgleich eine Leistung bei Krankschreibung (AU-Klausel) aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, ist je nach Versicherer und Tarif unterschiedlich geregelt. Prüfen Sie dazu Ihre Versicherungsbedingungen. Die Allianz zahlt Krankentagegeld auch dann, wenn Sie gleichzeitig eine Leistung wegen Krankschreibung (AU-Leistung) in Höhe der BU-Rente aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung "BU Plus" beziehen.
Häufige Fragen zur Arbeitsunfähigkeit
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Was ist Arbeitsunfähigkeit?
Als arbeitsunfähig gelten Sie, wenn Sie von Ihrem Arzt krankgeschrieben wurden. Mit Arbeitsunfähigkeit ist im Allgemeinen ein vorübergehender Zustand gemeint, in dem eine Person aufgrund von Krankheit oder infolge eines Unfalls ihren derzeitigen Beruf nicht ausüben kann. Eine Arbeitsunfähigkeit besteht auch, wenn eine Person zwar ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen kann, eine weitere Ausübung der Tätigkeit aber als Gefahr für den geistigen und körperlichen Zustand darstellt. -
Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung)?
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ist ein vom Arzt ausgestelltes Dokument über eine bestehende Arbeitsunfähigkeit. Die AU-Bescheinigung wird auch Attest oder Krankschreibung (früher auch "Gelber Schein") genannt. Vor 2023 mussten Arbeitnehmer die AU-Bescheinigung selbst bei ihrem Arbeitgeber vorlegen. Inzwischen erfolgt die Übermittlung digital durch den Arzt an die Krankenkasse; von dort ruft der Arbeitgeber das Attest ab. Arbeitnehmer erhalten nur noch einen Ausdruck der Krankschreibung für Ihre Unterlagen bzw. zur Vorlage z.B. beim Versicherer um Versicherungsleistungen zu beantragen. Sie müssen Ihren Arbeitgeber jedoch weiterhin selbst darüber informieren, dass Sie krankgeschrieben sind. -
Wann und wie muss ich die Arbeitsunfähigkeit an die Versicherung melden?
Wenn Sie AU-Leistungen (Leistungen wegen Krankschreibung) von Ihrem Versicherer erhalten möchten, müssen Sie Ihre Krankschreibung unverzüglich einreichen. Als krankgeschrieben gilt bei vielen Versicherern, wer eine ärztliche Bescheinigung nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz vorweisen kann. Voraussetzung für die Leistung bei Krankschreibung ist häufig, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Facharzt der entsprechenden Fachrichtung für mindestens sechs Monate vorliegt. Bei manchen Versicherern ist zudem eine Meldefrist einzuhalten. Wie genau Sie die Arbeitsunfähigkeit Ihrem Versicherer nachweisen müssen, können Sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Die Krankschreibung (AU-Bescheinigung oder Attest) können Sie per Brief oder bei vielen Versicherern auch als Foto-Anhang in einer E-Mail oder teilweise sogar per App einreichen. -
Wann und wie muss ich die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse mitteilen?
Um Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine Arbeitsunfähigkeit zu melden, mussten Arbeitnehmer bis Ende 2022 eine vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) schicken. Seit 2023 erfolgt die Meldung vom Arzt an die Krankenkasse jedoch digital. Die Pflicht für Arbeitnehmer, Ihre Krankschreibung an die Krankenkasse zu melden, ist damit entfallen. -
Was ist Krankengeld?
Arbeitnehmer, die länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, erhalten nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber das sogenannte Krankengeld von der Krankenkasse. Das Krankengeld wird bis zu 72 Wochen gezahlt und beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttolohns, jedoch maximal 90 Prozent des Netto-Einkommens. Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung ist zusätzlich auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 116,38 Euro brutto pro Tag begrenzt. -
Wie beantrage ich Krankengeld?
Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Krankengeld. Dieses müssen sie nicht extra beantragen. Die gesetzliche Krankenkasse nimmt automatisch Kontakt mit Ihnen auf, um das Vorgehen zu besprechen. Die meisten Arbeitnehmer haben während der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Erst danach sprint die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Sobald der Arbeitgeber die Krankenkasse informiert, dass die Entgeltfortzahlung endet, schickt Ihnen die Krankenkasse automatisch einen Fragebogen zum Krankengeld. -
Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsrente?
Der umgangssprachliche Begriff Arbeitsunfähigkeitsrente meint oft die Rente aus der AU-Klausel (Leistung bei Krankschreibung) der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder körperliche Einschränkung durch eine temporäre Rente.
Einige wenige Versicherer bieten auch im Rahmen ihrer Grundfähigkeitsversicherung eine temporäre Leistung wegen längerer Krankschreibung an. Ein Beispiel hierfür ist die KörperSchutzPolice der Allianz, die mehr als eine Grundfähigkeitsversicherung ist. Über verschiedene Wahlleistungen können Sie bei dieser beispielsweise einen zusätzlichen Schutz wie eine temporäre Leistung wegen Krankschreibung vereinbaren.
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