Arbeitsunfähigkeitsversicherung
- Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber mit weiterführenden Informationen zum Thema "Arbeitsunfähigkeitsversicherung".
- Umgangssprachlich wird mit Arbeitsunfähigkeitsversicherung meist eine Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet, die eine Arbeitsunfähigkeitsklausel (Leistung bei Krankschreibung) beinhaltet. Im folgenden Ratgeber werden die Begriffe synonym verwendet. Gemeint ist immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Leistung bei Krankschreibung.
- Die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsversicherung bietet finanzielle Absicherung bei einer längeren Krankschreibung. Je nach Versicherer und Tarif erhalten Sie eine Rente in Höhe der BU-Rente, wenn Sie für mindestens sechs Monate krankgeschrieben sind oder sein werden. Sie erhalten die Rente so lange, wie die Krankschreibung gilt, höchstens aber für einen Zeitraum von 18 bis 36 Monaten (abhängig von Versicherer und Tarif).
- Sie erhalten die AU-Leistungen auch dann, wenn Sie zusätzlich Lohnfortzahlung oder Krankengeld beziehen sollten. Ob Sie gleichzeitig AU-Leistungen und Krankentagegeld beziehen können, hängt von den Bedingungen des jeweiligen Krankentagegeld-Versicherers ab.
Arbeitsunfähigkeit
Lohnfortzahlung und Krankengeld

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit (AU) erhalten Sie als Arbeitnehmer in Deutschland in der Regel bis zu sechs Wochen die sogenannte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder auch Entgeltfortzahlung. Das heißt: Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen trotz Krankheit weiterhin das in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbarte Gehalt.
Wenn Sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, zahlt Ihnen die Krankenversicherung ab der siebten Woche ein so genanntes Krankengeld. Die Höhe richtet sich nach Ihrem monatlichen Einkommen und beträgt im Allgemeinen 70 Prozent Ihres Bruttogehalts, maximal aber 90 Prozent des Netto-Einkommens. Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung ist zusätzlich auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 109,38 Euro pro Tag (Stand 2020) begrenzt und wird maximal 72 Wochen von Ihrer Krankenkasse gezahlt. Aus sechs Wochen Lohnfortzahlung und 72 Wochen Krankengeldzahlung ergibt sich ein maximaler Zeitraum von 78 Wochen (18 Monate, also ein Jahr und sechs Monate), in dem Sie Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erhalten können. Bei einer längeren Erkrankung sind Sie über eine private Versicherung z.B. eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung bzw. eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) finanziell abgesichert.
Wichtig: Informieren Sie Ihre Krankenkasse in jedem Fall rechtzeitig über Ihre Arbeitsunfähigkeit und reichen Sie die von Ihrem Arzt ausgestellte AU-Bescheinigung dort ein.
Überschneidung von Krankengeld und BU-Rente
Überschneidung von Krankentagegeld und BU-Rente
Sie haben neben einer Krankentagegeldversicherung (KTG) eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen? Dann können Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit normalerweise nicht gleichzeitig Leistungen aus beiden Versicherungen beziehen. Die Leistungen aus erstgenannter Versicherung enden mit dem Nachweis der Berufsunfähigkeit. Wenn Sie beide Versicherungen beim gleichen Anbieter abgeschlossen haben, wird das Unternehmen normalerweise die Zahlungen aus ersterer einstellen, sobald eine Berufsunfähigkeit bei Ihnen festgestellt wurde und stattdessen die vereinbarte BU-Rente auszahlen.
Ob Ihr KTG-Versicherer leistet, wenn Sie zeitgleich eine Leistung bei Krankschreibung (AU-Klausel) aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, ist je nach Versicherer und Tarif unterschiedlich geregelt. Prüfen Sie dazu Ihre Versicherungsbedingungen. Die Allianz zahlt Krankentagegeld auch dann, wenn Sie gleichzeitig eine Leistung wegen Krankschreibung (AU-Leistung) in Höhe der BU-Rente aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung "BU Plus" beziehen.
Häufige Fragen zur Arbeitsunfähigkeit
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Was ist Arbeitsunfähigkeit?
Als arbeitsunfähig gelten Sie, wenn Sie von Ihrem Arzt krankgeschrieben wurden. Mit Arbeitsunfähigkeit ist im Allgemeinen ein vorübergehender Zustand gemeint, in dem eine Person aufgrund von Krankheit oder infolge eines Unfalls ihren derzeitigen Beruf nicht ausüben kann. Eine Arbeitsunfähigkeit besteht auch, wenn eine Person zwar ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen kann, eine weitere Ausübung der Tätigkeit aber als Gefahr für den geistigen und körperlichen Zustand darstellt. In diesen Fällen erhalten Sie vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) zur Vorlage beim Arbeitgeber und der Krankenkasse. -
Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung)?
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ist ein vom Arzt ausgestelltes Dokument zur Vorlage beim Arbeitgeber und der Krankenkasse über eine bestehende Arbeitsunfähigkeit. Die AU-Bescheinigung wird auch Attest, Krankschreibung oder "Gelber Schein" genannt. Sie muss dem Arbeitgeber spätestens am Tag nach dem dritten Krankheitstag vorgelegt werden. Falls dieser Tag auf ein Wochenende fällt, ist die Krankschreibung spätestens am darauffolgenden Montag nachzureichen. -
Wann und wie muss ich die Arbeitsunfähigkeit an die Versicherung melden?
Wenn Sie AU-Leistungen (Leistungen wegen Krankschreibung) von Ihrem Versicherer erhalten möchten, müssen Sie Ihre Krankschreibung unverzüglich einreichen. Als krankgeschrieben gilt bei vielen Versicherern, wer eine ärztliche Bescheinigung nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz vorweisen kann. Voraussetzung für die Leistung bei Krankschreibung ist häufig, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Facharzt der entsprechenden Fachrichtung für mindestens sechs Monate vorliegt. Bei manchen Versicherern ist zudem eine Meldefrist einzuhalten. Wie genau Sie die Arbeitsunfähigkeit Ihrem Versicherer nachweisen müssen, können Sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Die Krankschreibung (AU-Bescheinigung oder auch "Gelber Schein") können Sie per Brief oder bei vielen Versicherern auch als Foto-Anhang in einer E-Mail oder teilweise sogar per App einreichen. -
Wann und wie muss ich die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse mitteilen?
Um Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine Arbeitsunfähigkeit zu melden, müssen Sie ihr eine vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) schicken. Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkasse muss spätestens eine Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgen. Im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit können Sie andernfalls den Anspruch auf Krankengeld verlieren. Einreichen können Sie die AU-Bescheinigung per Post, E-Mail oder über die App Ihrer Krankenkasse. -
Was ist Krankengeld?
Arbeitnehmer, die länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, erhalten nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber das sogenannte Krankengeld von der Krankenkasse. Das Krankengeld wird bis zu 72 Wochen gezahlt und beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttolohns, jedoch maximal 90 Prozent des Netto-Einkommens. Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung ist zusätzlich auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 109,38 Euro pro Tag begrenzt. -
Wie beantrage ich Krankengeld?
Um Ihren Anspruch auf Krankengeld zu behalten, ist es wichtig, dass Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse rechtzeitig über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Das Einreichen der aktuellen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) hat innerhalb der Vorlagefrist von einer Woche zu erfolgen. Sind Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, wird Ihre Krankenkasse in der Regel von Ihrem Arbeitgeber über das Ende der Lohnfortzahlung in Kenntnis gesetzt. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse, ob und wann Sie Krankengeld beantragen sollten. -
Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsrente?
Der umgangssprachliche Begriff Arbeitsunfähigkeitsrente meint oft die Rente aus der AU-Klausel (Leistung bei Krankschreibung) der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder körperliche Einschränkung durch eine temporäre Rente.
Einige wenige Versicherer bieten auch im Rahmen ihrer Grundfähigkeitsversicherung eine temporäre Leistung wegen längerer Krankschreibung an. Ein Beispiel hierfür ist die KörperSchutzPolice der Allianz, die mehr als eine Grundfähigkeitsversicherung ist. Über verschiedene Wahlleistungen können Sie bei dieser beispielsweise einen zusätzlichen Schutz wie eine temporäre Leistung wegen Krankschreibung vereinbaren.
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