Als Berufseinsteiger sollten Sie sich frühzeitig absichern. Je früher, desto niedriger sind in der Regel die Kosten (Beiträge) einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei sollte sich Ihre Versicherung an Ihr Berufsleben anpassen lassen.
Wenn Sie eine Beamtenlaufbahn einschlagen möchten, achten Sie beim Abschluss einer BU darauf, dass sich diese bei einem späteren Wechsel in den Beamtenstatus um einen Dienstunfähigkeitsschutz erweitern lässt.
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Unabhängig von Ihrer Berufswahl sollten Sie frühzeitig über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Als Berufseinsteiger haben Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente, sollten Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit erwerbsunfähig werden. Beachten Sie daher: Je früher Sie sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden, desto günstiger ist diese. Weil Sie auf der Karriereleiter vermutlich weiter nach oben steigen wollen, wird sich auch der Bedarf für eine optimale Absicherung Ihres Lebensstandards ändern. Gerade deshalb sollten Sie beim Abschluss einer BU unbedingt darauf achten, dass Sie die zu Vertragsbeginn vereinbarte BU-Rente mithilfe einer guten Nachversicherungsgarantie (Erhöhungsoption) später ohne erneute Gesundheitsprüfung deutlich erhöhen können.
Als Student oder Azubi sollten Sie zudem darauf achten, dass Ihr später angestrebter Beruf auch dem Vertrag als Maßstab für eine mögliche Berufsunfähigkeit zugrunde gelegt wird.
Wenn Sie erwägen, in Zukunft eine Beamtenlaufbahn einzuschlagen, sollte sich Ihre BU um einen Dienstunfähigkeitsschutz erweitern lassen. Im Allianz Tarif BU Plus ist diese Möglichkeit beispielsweise enthalten.
Laut einer Umfrage des Statistikportals Statista können sich fast zwei von drei Personen vorstellen, ihren Job zu wechseln. Nur für gut ein Drittel der Befragten kommt ein Jobwechsel aktuell nicht in Frage. Stellt sich nun also die Frage, ob durch einen neuen Job die zuvor abgeschlossene
Berufsunfähigkeitsversicherung obsolet wird. Tatsächlich bleibt bei der Allianz Ihr BU-Vertrag unverändert bestehen – unabhängig davon, ob Ihre neue Tätigkeit nun als weitaus riskanter einzustufen ist. In der Regel müssen Sie Ihren Berufswechsel dem Versicherer noch nicht einmal mitteilen. Es lohnt sich jedoch – sofern Sie bereits sechs Monate einen neuen Job ausüben – durch die Allianz prüfen zu lassen, ob wir Ihre neue berufliche Tätigkeit in eine günstigere Berufsgruppe einstufen können. Dadurch verringert sich Ihr zu zahlender Beitrag für die restliche Vertragslaufzeit. Zusätzlich kann es sich lohnen, eine der Erhöhungsoptionen zu ziehen, um wieder adäquat abgesichert zu sein.
Wechseln Sie in den Beamtenstatus, können Sie Ihre Allianz BU (Tarif BU Plus) um einen für Beamten passenden Dienstunfähigkeitsschutz erweitern.
Viele Berufseinsteiger erhalten heutzutage nur noch einen befristeten Arbeitsvertrag. So waren im Jahr 2019 rund 15,7 % aller Arbeitnehmer zwischen 25 und 34 Jahren befristet beschäftigt. Klar, dass Sie sich dann die Frage stellen, wie Sie Ihre zuvor abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer Arbeitslosigkeit überhaupt bezahlen sollen. Auch während einer Elternzeit ist das Familienbudget in der Regel geringer. Viele Versicherer gestatten die Beitragszahlung befristet auszusetzen.
Ob Zahlungsschwierigkeiten oder andere Gründe, bei der Allianz können Sie während der Vertragslaufzeit mehrmals Zahlpausen einlegen, jeweils über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren. Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherung bereits für ein Jahr besteht. Der Versicherungsschutz bleibt dann während der Zahlpause in vollem Umfang bestehen.
Bei Inanspruchnahme von Hartz IV wird Ihre Bedürftigkeit überprüft. Soll heißen, dass die Behörde ermittelt, ob Sie Ihren Lebensunterhalt auch ohne staatliche Unterstützung bestreiten könnten. Es werden hierbei auch die Leistungen aus privaten Versicherungen berücksichtigt. Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt mit den für die BU zu zahlenden Beiträgen bestreiten könnten, wird Ihr Anspruch auf mögliche Leistungen der Arbeitsagentur entweder gekürzt oder sogar komplett gestrichen.
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, gibt es ein wichtiges Detail, das Sie unbedingt beachten sollten: die „abstrakte Verweisung“. Sollten Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, kann der Versicherer prüfen, ob Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine vergleichbare oder leichtere Tätigkeit ausüben können. Aus diesem Grund sollten Sie das Kleingedruckte vor der Vertragsunterzeichnung genau studieren. Idealerweise verzichtet der Versicherer in seinen Vertragsbedingungen – wie die Allianz - komplett auf diesen Punkt.
Fallbeispiel:
Ein junger Mediziner kann nach dem Verlust eines Fingers nicht mehr operieren und muss seine berufliche Laufbahn in der Klinik beenden. Hat er eine BU ohne abstrakte Verweisung gewählt, hat er direkt Anspruch auf Leistungen aus seiner Versicherung. Ist dem nicht so, dann könnte die Versicherung ihn auf eine andere Tätigkeit verweisen. Schließlich könnte er ja sein Fachwissen an Studenten als Angestellter an einer Universität weitergeben. Ebenfalls denkbar wäre ein neuer Job als Pharmareferent, bei dem er Unternehmen als medizinischer Experte berät. Er wäre demnach nicht berufsunfähig.
Auch wenn Sie noch nicht wissen, welchen Beruf genau Sie später ausüben möchten, lohnt der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
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