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Solange wir gesund sind, sehen wir Vieles gerne als selbstverständlich an. Zum Beispiel, dass die Leistungen der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung ausreichen werden, wenn uns ein Unfall in Arbeit oder Freizeit passiert. Wenn Sie im Falle eines Unfalls aber richtig gut abgesichert sein wollen, dann lohnt es sich, dass Sie sich folgende Fragen stellen:
Klingt eigentlich nur logisch – ist aber nicht ganz richtig. Wenn Sie wegen eines Unfalles zum Arzt gehen oder sogar ins Krankenhaus müssen, übernimmt meist die Krankenversicherung die Kosten.
Die private Unfallversicherung hat einen anderen Zweck. Die Kernleistung besteht darin, im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit (“Invalidität“) Kapital zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich ist eine Rentenzahlung möglich. Über dieses Geld können Sie frei verfügen, z.B. für einen behindertengerechten Auto- und Hausumbau oder für einen Umzug in eine Wohnung im Erdgeschoss.
Weitere Leistungen einer privaten Unfallversicherung können z.B. ein Krankenhaustagegeld oder verschiedene Hilfs- und Beratungsleistungen sein.
Brechen Sie sich also z.B. beim Joggen das Fußgelenk und müssen deshalb für zwei Tage ins Krankenhaus, übernimmt die Kosten für das Krankenhaus, einen evtl. Reha-Aufenthalt sowie für die anschließende ambulante ärztliche Behandlung Ihre Krankenversicherung.
War der Bruch sehr kompliziert, funktioniert der Fuß nicht mehr wie früher, es verbleibt also eine dauernde Beeinträchtigung („Invalidität“)? Für diese Invalidität erhalten Sie von Ihrer privaten Unfallversicherung – je nach vereinbarter Versicherungssumme – z.B. 14.000 Euro. Dieses Geld verwenden Sie um Ihr drei Jahre altes Auto gegen ein neues mit Automatikgetriebe einzutauschen.
Die private Unfallversicherung sieht immer dann eine Leistung vor, wenn eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit („Invalidität“) vorliegt. Je nach vertraglicher Vereinbarung wird schon ab Invalidität von einem Prozent geleistet. Weitere Leistungen der privaten Unfallversicherung sind z.B. ein Krankenhaustagegeld oder verschiedene Hilfs- und Beratungsleistungen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet zwar nur dann, wenn Sie nicht mehr arbeiten können, aber auch dann, wenn die Ursache für die Berufsunfähigkeit kein Unfall, sondern eine Krankheit ist. Als häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit gelten psychische Probleme oder Erkrankungen des Bewegungsapparates.
Die BU springt immer dann mit einem vorab vertraglich festgelegten finanziellen Ausgleich ein, wenn Sie aufgrund einer Krankheit mindestens sechs Monate bei der BU Plus (bei unserer BU Basis 36 Monate) ununterbrochen berufsunfähig sind und Ihren Beruf nicht ausüben können – ob Invalide oder nicht.
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