Selbstständige und Freiberufler:innen sind meist nicht in der Deutschen Rentenversicherung abgesichert. Das bedeutet, dass sie im Falle einer Berufsunfähigkeit keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben. In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Selbstständige meistens nicht automatisch versichert, können sich jedoch freiwillig versichern.
Selbst wenn Sie in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk einzahlen (z.B. Architektinnen oder Psychotherapeuten), erhalten Sie im BU-Fall in der Regel nur dann Leistungen, wenn vollständige Berufsunfähigkeit vorliegt, Sie also nicht mehr drei Stunden oder mehr irgendeiner Arbeit nachgehen können.