Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige: Eine Floristin sitzt in einem Raum voller Pflanzen und arbeitet an einem Laptop
Brauchen Selbstständige und Freiberufler:innen eine BU?

Berufsunfähig­keits­ver­siche­rung für Selbst­ständige

  • Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zum Thema Berufs­un­fähig­keits­ver­si­che­rung. Erfahren Sie, warum eine BU-Ver­si­cherung auch für Frei­berufler:innen und Selbst­stän­dige sinnvoll sein kann.
  • Eine private Berufs­un­fähig­keits­ver­si­che­rung (BU) kann auch Selbst­stän­dige und Frei­be­rufler:innen für den Fall einer Berufsun­fähig­keit finanziell absichern. Sie gehört auch für Nicht-Angestellte zu den wich­tig­sten Versicherungen.
  • Selbstständige sind in der Regel nicht in der Deutschen Renten­ver­si­che­rung ab­ge­sichert. Im Ernstfall haben sie des­halb oft keinen Anspruch auf Er­werbs­min­de­rungs­ren­te. Einen staat­li­chen Basis­schutz wie bei An­ge­stel­lten gibt es für Ge­wer­be­trei­ben­de und Freiberufler:innen nicht.
  • Welche BU-Beiträge Selbst­ständige zahlen, hängt von indi­vi­duellen Fak­to­ren ab. Bei der Beitrags­be­rech­nung können unter an­de­rem Alter, Gesund­heits­zu­stand, Beruf, Raucher­sta­tus, Ver­tragslaufzeit und Höhe der verein­bar­ten Berufs­un­fähig­keits­rente eine Rolle spie­len.
  • Für alle, die keine BU-Versicherung ab­schließen möchten, gibt es weitere Mög­lich­keiten zur Arbeits­kraft­si­che­rung. Dazu gehört unter an­de­rem die Er­werbs­unfähigkeits­ver­sicherung oder speziell für kör­per­lich Tä­tige die Grund­fäh­ig­keits­versicherung.

Wir möchten Ihnen mit diesem Ratgeber aufzeigen, wie Sie sich als Freiberufler:in oder Selbstständige:r für den Fall einer Berufsunfähigkeit absichern können. Informationen zur Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie hier.

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Definition

Private Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) bieten nicht zuletzt Selbst­stän­di­gen und Frei­be­ruf­lern bzw. Freiberuflerinnen Schutz vor den finanziellen Fol­gen einer Berufs­un­fähig­keit. Das heißt: Eine BU dient der finanziellen Absicherung für den Fall, dass Sie Ihren Beruf nicht weiter ausüben kön­nen. Ob Sie durch Krank­heit oder Unfall be­rufs­un­fäh­ig werden, macht keinen Unter­schied.

Im Leistungsfall zahlen BU-Versicherer die ver­trag­lich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Auch eine Be­frei­ung von den monat­li­chen Beitrags­zahlungen ist üb­lich. Die BU-Versi­che­rung zählt somit zu den wich­tig­sten Ver­si­che­rungen auch für Selbst­stän­di­ge und Frei­be­rufler:innen.

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Gute Gründe
Verlieren Sie wegen Berufsunfähigkeit Ihre Ar­beits­kraft, entstehen in der Regel hohe finan­ziel­le Einbußen. Freiberufler:innen und Selbst­stän­dige können besonders gefährdet sein. Denn ihre Tätigkeit ist häufig die Basis ihres unter­neh­me­ri­schen Erfolgs. Ein längerer Ausfall kann schlimms­ten­falls zur Insolvenz füh­ren. Warum eine Berufs­unfähigkeits­ver­si­cherung für Selbst­ständige in der Re­gel sinnvoll und wichtig ist:

Selbstständige und Freiberufler:innen sind meist nicht in der Deutschen Renten­ver­si­cherung ab­ge­si­chert. Das bedeutet, dass sie im Falle einer Be­rufs­unfähig­keit keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben. In der ge­setz­lichen Unfall­versicherung sind Selbst­stän­dige meistens nicht automatisch versichert, können sich jedoch freiwillig versichern.

Selbst wenn Sie in die gesetz­liche Ren­ten­ver­si­che­rung oder ein Versorgungswerk ein­zah­len (z.B. Archi­tek­tinnen oder Psychotherapeuten), er­hal­ten Sie im BU-Fall in der Regel nur dann Leistungen, wenn voll­stän­di­ge Be­rufs­unfähigkeit vorliegt, Sie also nicht mehr drei Stunden oder mehr irgend­ei­ner Arbeit nachgehen können.

Egal ob angestellt, selbstständig oder freiberuflich tätig: Jede und jeder kann theoretisch von heute auf morgen berufs­unfähig werden. Statistischen Erhe­bun­gen zu­fol­ge wird jede:r Vierte irgend­wann im Laufe des Lebens berufs­unfähig. Psy­chi­sche Erkrankungen wie Burnout, Depressionen und Angststörungen sind die häu­fig­sten Ursachen für Berufs­un­fäh­ig­keit. Die eigene Arbeits­kraft fi­nan­ziell abzusichern ist daher auch in der Regel für Selbst­stän­di­ge und Frei­berufler:innen sinn­voll – un­ab­hän­gig vom aus­geübten Beruf.

Quellenangabe: Aktuar Aktuell - Mitteilungen der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. Ausgabe 55; September 2021

Quelle: Infografik @Statista 2019

Psychische Erkrankungen im Job nehmen zu
Fallbeispiel

Herr Mustermann (48) ist selbstständig und führt ein kleines Café. Im Schnitt verdient er rund 2.000 Euro netto im Monat. Nach einem Burnout mit schwerer Depression kann er täglich nur noch drei Stunden arbeiten. Die Ärztin beschei­nigt ihm Berufsunfähigkeit. Da Herr Mustermann in den letzten acht Jahren keine Pflichtbeiträge an die Deutsche Renten­ver­si­che­rung gezahlt hat, besteht kein Anspruch auf gesetzliche Er­werbs­min­de­rungs­rente. Eine private BU-Ver­si­che­rung hat er auch nicht abgeschlossen.

Die Folge: Herr Mustermann kann nur dann Grundsicherung bei Alter und Erwerbsminderung beantragen, wenn aufgrund der Berufsunfähigkeit auch volle Erwerbsminderung vorliegt, er also keine drei Stunden mehr irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Grundsicherung ist eine Leistung der Sozialhilfe, die das absolute Existenzminimum absichert. Sein Erspartes, weiteres verwertbares Vermögen sowie die meisten Einkommen werden auf die staatliche Leistung angerechnet und mindern seinen Anspruch entsprechend. Ihm werden nur sehr kleine Freibeträge gewährt .

Mit einer Berufsun­fähigkeits­versicherung könnte Herr Mustermann als Selbst­ständiger frühzeitig seine Ver­sor­gungs­lücke bei Berufsunfähigkeit schließen.

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Tipps zum Vertragsabschluss
Damit eine BU-Versicherung Ihnen ausreichend Schutz bietet, sollte sie so individuell sein wie Ihre Selbstständigkeit. Machen Sie Ihre Tarifwahl daher nicht allein von den monatlichen Kosten abhängig, sondern vom Leistungsangebot des BU-Schutzes. Achten Sie beim Vergleich der BU-Versicherungen auf umfassende Leistungen. Mit diesen Tipps zum Ver­trags­ab­schluss können Sie als Selbst­stän­di­ge oder Freiberufler eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung finden:

Mit Kosten sind hier die Beiträge gemeint, die Sie für eine Berufsunfähigkeitsversicherung an den Versicherer zahlen.

Berufsunfähigkeitsversicherungen für Selbst­ständige enthalten meist eine Re­gel­ung zur Um­or­ga­nisation. Dieser Zu­satz verlangt, dass Sie Ihren Betrieb oder Ihre Tätigkeit bei Er­kran­kung so umorganisieren, dass Sie trotz der Er­kran­kung weiterarbeiten können. In diesem Fall erhalten Sie keine BU-Rente. Gute Be­rufs­unfähigkeitsversicherungen verlangen eine Umorganisation nur, wenn die Maßnahme wirt­schaftlich zu­mut­bar ist und Ihr betrieblicher Ge­winn dadurch maximal um 20 Prozent sinkt. Achten Sie darauf, dass die Umorga­ni­sa­tions­klau­sel so konkret wie möglich formuliert ist. Schwam­mige For­mu­lie­run­gen lassen zu viel Spiel­raum für nach­tei­li­ge Aus­le­gung.
Mit der Nachversicherungsgarantie können Selbstständige und Freiberufler:innen die Leistungen ihrer Berufsunfähigkeits­ver­si­che­rung ohne erneute Gesundheitsfragen nach­träg­lich erhöhen. Sollte sich Ihre Lebens­situati­on ändern (z.B. Geburt eines Kindes, Heirat, Scheidung), können Sie die ur­sprünglich vereinbarte Berufs­un­fähigkeitsrente erhöhen. Aber: Steigt Ihre BU-Rente, steigen auch Ihre monatli­chen Bei­trags­kos­ten.

Mit Kosten sind hier die Beiträge gemeint, die Sie für eine Berufsunfähigkeitsversicherung an den Versicherer zahlen.

Selbstständige und Freiberuflerinnen können in ihrem BU-Versicherungsvertrag eine Beitragsdynamik festlegen. Damit steigt die Versicherungsprämie jährlich um einen festgelegten Prozentsatz, wo­durch sich die künftige BU-Rente erhöht. Die Dynamik-Option ist eine sinnvolle Ver­trags­leis­tung, um Wert­schwan­kun­gen durch In­fla­tion und stei­gen­de Le­bens­hal­tungs­kos­ten aus­zu­glei­chen.
Beim Abschluss einer Berufsunfähig­keits­ver­si­che­rung sollten Selbstständige und Freiberuflerinnen auf den Aus­schluss der abstrakten Verweisung achten. An­sons­ten dürfen Versicherer im Leis­tungs­fall prüfen, ob Sie unter be­stim­mten Vor­aus­set­zun­gen eine ver­gleich­bare andere Tätig­keit aus­üben könnten. Gute BU-Versicherer ver­zich­ten auf diese Klausel.
Auch für selbstständig oder freiberuflich Tätige ist es wichtig, dass der BU-Schutz anhält, bis Sie in Rente gehen. Verein­ba­ren Sie daher eine Ver­si­che­rungs- und Leis­tungs­dauer bis zum 67. Le­bens­jahr. Nur so vermeiden Sie Ver­sor­gungs­lü­cken und gewährleisten einen naht­lo­sen Über­gang in die Alters­ren­te. Denn jedes Jahr ohne BU-Schutz müssen Sie im BU-Fall mit Ihrem Er­spar­ten finan­zieren.
Damit Sie Ihren Lebensstandard trotz Berufs­un­fäh­ig­keit halten können, ist eine ent­sprech­end hohe Berufs­unfähigkeits­rente erfor­der­lich. Sie sollte ca. 70 Pro­zent Ihres Brutto­einkommens aus­ma­chen. Wichtig ist, dass Sie Ihre monat­li­chen Aus­ga­ben kalkulieren und genau über­le­gen, welche zusätzlichen Kos­ten durch eine Berufs­unfähigkeit auf Sie zu­kom­men.
Beim Abschluss einer Berufsunfähig­keits­ver­si­che­rung müssen Sie meist soge­nan­nte Gesundheitsfragen be­ant­wor­ten. Mit­hil­fe der Gesundheitsprüfung kann das Ver­si­che­rungs­unternehmen BU-Risiken einschätzen und für alle Ver­si­cher­ten fair kalkulieren. Junge An­trag­stel­ler:innen haben in der Regel bessere Chan­cen, die Gesund­heits­prü­fung pro­blem­los zu bestehen. Der Grund: Sie haben meist weniger Vorerkran­kun­gen und sind somit selte­ner von Risiko­zu­schlä­gen oder Leistungsausschlüssen be­trof­fen als ältere An­trag­steller. 
Im Zusammenhang mit einer Umorga­ni­sa­tion kann für Selbstständige auch eine sogenannte Umorganisations­hil­fe inte­ressant sein. Diese Leis­tung bieten einige BU-Versicherer als Un­ter­stützung für den Fall an, dass Sie Ihren Betrieb zumutbar umorganisieren können. Konkret be­deu­tet das: Das Versicherungs­un­ter­neh­men leistet Ihnen eine ein­ma­li­ge Ka­pi­tal­zahlung. Mit dem Geld kön­nen Frei­be­ruf­ler:innen oder Selbst­stän­di­ge ihren Be­trieb, ihre Praxis und Co. in anderer Art und Weise wei­ter­führen.
Fallbeispiel

Fallbeispiel: Ein Obstbauer, der als selbstständiger Unternehmer tätig ist, beschäftigt über das Jahr mehrere Festangestellte sowie Saisonkräfte. Nach einem Unfall kann er seinen Betrieb nicht mehr in der ursprünglichen Form weiterführen. Eine Umorganisation ist jedoch zumutbar. Deswegen bekommt er von der Allianz keine Berufsunfähigkeitsrente, sondern eine finanzielle Umorganisationshilfe. Nach der erfolgreichen Umstrukturierung kann der Obstbauer sein Unternehmen behalten. 

Wenn Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Schritten in der animierten Infografik erhalten möchten, klicken Sie auf die Bilder.

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Beitragsberechnung

Mit Kosten sind hier die Beiträge gemeint, die Sie für eine Berufsunfähigkeitsversicherung an den Versicherer zahlen.

Die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung sind nicht für jede selbstständige Unter­neh­merin oder für jeden Freiberufler gleich. Wie viel sie zahlen, hängt von ver­schie­de­nen individuellen Faktoren ab. Folgende Kriterien spielen bei der Bei­trags­be­rechnung unter anderem eine Rolle:

Mit Kosten sind hier die Beiträge gemeint, die Sie für eine Berufsunfähigkeitsversicherung an den Versicherer zahlen.

  • Berufsgruppe: Die Beitragshöhe richtet sich nach der individuellen Ausgestaltung Ihrer beruflichen Tätigkeit, die Sie selbst­stän­dig oder frei­be­ruf­lich ausüben. Denn das sta­tis­ti­sche Risiko einer Berufsunfähigkeit ist nicht bei jeder Tätigkeit gleich hoch. Grundsätzlich gilt: Je höher der Anteil körperlicher Arbeit, desto mehr zahlen Sie für Ihren BU-Schutz.
  • Freizeitaktivitäten: Gefährliche Hobbys können die Kosten der BU-Versicherung erhöhen. Je nach Versicherer können bei­spiels­weise Risiko­sport­arten wie Tief­see­tauchen, Klettern über 2.000 Me­tern See­höhe, Fallschirm­sprin­gen oder Para­gli­ding zu Zuschlä­gen beim Beitrag oder zu Aus­schlüs­sen im Versicherungsschutz führen.
  • Alter: Das Risiko eines Band­schei­ben­vor­falls oder Herzinfarkts steigt mit zu­neh­men­dem Alter. Glei­ches gilt für Krebs und psy­chi­sche Er­kran­kun­gen. Das heißt: Je älter Sie sind, desto höher ist das Risiko, berufsunfähig zu werden – und desto höher ist Ihr Bei­trag. Es ist daher häufig sinnvoll, eine Be­rufs­unfähigkeits­versicherung be­reits in jungen Jahren ab­zu­schließen.
  • Gesundheitsfragen: Bevor ein BU-Ver­si­che­rer Ihren Antrag annimmt, führt er eine Gesundheitsprüfung durch, in der neben dem Gesund­heits­zu­stand auch die sons­ti­ge Risikosituation be­rück­sich­tigt wird, zum Beispiel ob Sie Raucher:in oder Nicht­raucher:in sind. Der Nichtrau­cher­sta­tus wirkt sich oftmals be­güns­ti­gend auf den BU-Beitrag aus. Bei Vorerkrankungen kann das Un­ter­neh­men einen Risi­ko­zu­schlag ver­lan­gen, eine Aus­schluss­klau­sel in den Vertrag auf­neh­men oder den Antrag ab­leh­nen. Ge­sun­de Antrags­steller:innen finden meist eine günstige BU-Versiche­rung ohne Ein­schrän­kun­gen oder Zu­schläge.
  • Höhe der BU-Rente: Je höher die ver­trag­lich ver­ein­barte Berufs­un­fähig­keits­rente ist, die Sie als Selbst­stän­di­ger oder Frei­be­ruf­lerin im Leis­tungs­fall ausgezahlt be­kom­men möchten, desto höher sind Ihre Bei­träge.
  • Vertragslaufzeit: Wenn Sie eine lange Ver­sicherungsdauer wäh­len, sind Ihre monat­lichen Bei­trä­ge höher als bei einer kur­zen. Trotzdem sollten Sie sich für eine Laufzeit entscheiden, die Sie bis zum 67. Lebensjahr (Ren­ten­ein­trittsalter) ab­si­chert.

Mit Kosten sind hier die Beiträge gemeint, die Sie für eine Berufsunfähigkeitsversicherung an den Versicherer zahlen.

Selbstständige können die Beiträge zur BU-Versicherung von der Steuer absetzen. Und zwar dürfen sie die BU-Beiträge als Son­der­aus­ga­be steuerlich geltend machen und dadurch ihre Steuerlast reduzieren. Während Arbeit­neh­mer:innen und Beamte bzw. Beamtinnen bis zu 1.900 Euro absetzen kön­nen, sind es bei Selbstständigen bis zu 2.800 Euro. Aber: Oftmals ist dieser steuer­li­che Höchst­be­trag bereits durch andere Bei­trä­ge – etwa zur (gesetz­li­chen) Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung – aus­ge­schöpft. Daher sind sehr selten alle Bei­trä­ge steuerlich absetzbar.
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Weitere Absicherungsmöglichkeiten
Was tun, wenn Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten oder können? Es gibt zwar keinen gleichwertigen Ersatz für eine BU. Eine alternative Absicherung ist trotzdem besser als gar kein Schutz. Sie haben folgende Möglichkeiten:
 
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Sie ähnelt der BU-Versicherung am meisten. Allerdings sind die Hürden, eine Leistung zu erhalten, höher: Die Erwerbsunfähig­keits­ver­si­che­rung zahlt nur, wenn Sie in keinem Beruf mehr als drei Stun­den am Tag oder mehr arbeiten kön­nen.
  • Dread-Disease-Versicherung: Die so­ge­nan­nte Schwere-Krank­hei­ten-Versi­che­rung sichert Sie finan­ziell bei konkret fest­ge­leg­ten Krank­heiten (z.B. Krebs, Schlag­an­fall, Herzinfarkt) ab. Im Leis­tungs­fall erhalten Sie eine Ein­mal­zah­lung (keine Rente). Psy­chi­sche Krank­hei­ten und chro­ni­sche Ske­lett­er­kran­kun­gen wie Rücken­lei­den sind hier meist nicht ver­si­cher­bar. Damit deckt die Ver­si­che­rung einige Hauptursachen für Be­rufs­un­fähig­keit nicht ab.
  • Grundfähigkeitsversicherung: Sie springt ein, wenn bestimmte kör­per­liche oder geis­tige Fähig­kei­ten beeinträchtigt sind. Dazu können je Versicherer Sehen und Hören, Gehen, Heben und Tra­gen sowie Sprechen und Den­ken gehören. Je nach Tarif erhalten Sie eine Leis­tung, wenn Sie eine oder meh­re­re dieser Fähigkeiten ver­lie­ren bzw. diese zu einem be­stim­mten Grad beeinträchtigt sind.
  • Multi-Risk-Versicherung: Soge­nan­nte Funktionsinvaliditäts­ver­si­cherungen oder Multi­renten kom­bi­nie­ren verschiedene Leis­tungen und decken so mehrere Risiken ab: von schweren Krank­hei­ten und Be­hin­de­run­gen nach Unfällen über Pfle­ge­be­dürf­tig­keit bis hin zum Verlust grund­le­gen­der Fäh­ig­keiten. Allerdings kann die kon­kre­te Absiche­rung von An­bie­ter zu Anbieter stark variieren. Zu­dem zah­len viele Versicherer erst bei schweren, dauer­haf­ten Be­ein­träch­tigungen. Psy­chi­sche Er­kran­kun­gen sind in der Regel vom Schutz ausgeschlossen.
  • Unfallversicherung: Sie ist im Ver­gleich zur BU meist günstiger, leistet allerdings auch nur, wenn infolge eines Unfalls eine Inva­li­di­tät bleibt. Werden Sie aufgrund einer Erkrankung berufsunfähig, erhalten Sie keine Leistungen aus der Unfall­ver­si­che­rung.

Darüber hinaus haben Personen, die dauerhaft einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, die Möglichkeit, einen Antrag auf Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu stellen. Dieser muss innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit oder dem Ende der Versicherungspflicht gestellt werden. Auf diesem Weg können sie weitere Pflichtbeiträge zahlen.

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