Voraussetzungen für eine anlassunabhängige Erhöhung bei der Allianz:
- Erhöhung ist möglich innerhalb der ersten 5 Vertragsjahre
- Sie sind nicht älter als 40 Jahre
Voraussetzungen für eine anlassabhängige Erhöhung bei der Allianz:
Sie können bis zu Ihrem 50. Lebensjahr z.B. folgende Anlässe für eine Erhöhung nutzen:
- Ihre Eheschließung
- eine Scheidung bzw. Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft
- die Geburt oder Adoption eines Kindes
- den Gang in die Selbstständigkeit, wenn diese die Mitgliedschaft in der für den Beruf zuständigen Kammer erfordert
- die Beendigung der Berufsausbildung bzw. Ihren Berufsanfang im Erstberuf
- die erstmalige Überschreitung der (Jahres-)Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung
- den Erhalt der Prokura
- das Ende Ihrer Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk
- die Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung einer Immobilie im Wert von mind. 100.000 EUR
- die Erhöhung Ihres Jahreseinkommens um mindestens 10 %, bei Selbstständigen muss in 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren jeweils ein um 10 % höheres Einkommen (nach Steuern) vorliegen
- der erfolgreiche Abschluss der Meisterprüfung
- der Wegfall eines Vertrags im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, aufgrund dessen Sie verfallbare Versorgungsanwartschaften haben
- die Beitragsfreistellung eines Vertrags im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, auf Grund dessen Ihnen Versorgungsanwartschaften zustehen
- die Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung
- das Erreichen Ihrer Volljährigkeit
- der Tod Ihres Ehepartners, Ihrer Ehepartnerin bzw. eingetragenen Lebenspartners oder eingetragener Lebenspartnerin
- der Abschluss einer staatlich anerkannten akademischen Weiterqualifizierung (Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen oder Promotion)
- der Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen Weiterqualifizierung zum Fach-/Betriebswirt oder zum Techniker oder einer Meisterprüfung
Beachten Sie, dass diese Nachversicherung nicht automatisch von den Anbietern vorgenommen wird. Sie müssen die Erhöhung der BU-Rente innerhalb einer Frist von z.B. sechs Monaten (bei der Allianz: innerhalb von 12 Monaten) nach dem Ereignis beantragen. Außerdem gibt es bei den Versicherern meist Höchstgrenzen, bis zu denen die Rente maximal aufgestockt werden darf. Mit der Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente erhöht sich auch ihr zu zahlender Beitrag für die BU-Versicherung.
Eine Nachversicherungsgarantie ist vor allem für junge Menschen interessant, da sie bei Vertragsabschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel problemlos die Gesundheitsprüfung bestehen und die Rente später ohne erneute Prüfung anpassen können. Ohne Nachversicherungsgarantie ist eine Erhöhung der BU-Rente häufig nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich.