Wann liegt Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit vor?
Seit 2001 wurde die bisherige Zweiteilung bei Invalidität in Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt durch die zweistufige Erwerbsminderung. Voll erwerbsgemindert sind nach der gesetzlichen Definition unter anderem Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
Anbieter von privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherungen orientieren sich häufig an dieser Definition, wobei die Erfüllung dieser Voraussetzungen im Einzelfall weniger streng als bei der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen ausfallen kann. Zum Beispiel leisten einige private Anbieter von Erwerbsunfähigkeitsversicherungen bereits, wenn Sie für mindestens sechs Monate nicht in der Lage sind, mehr als drei Stunden irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Warum Sie erwerbsunfähig sind, spielt keine Rolle. Das heißt: Es ist unerheblich, ob Ihre Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit oder Kräfteverfall entstanden ist. Auch psychische Ursachen sind versichert.
Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsminderungsrente?
Sowohl die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung als auch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente sichern Sie für den Fall ab, dass Sie erwerbsunfähig bzw. erwerbsgemindert werden. Bei der privaten Versicherung können Sie allerdings selbst bestimmen, wie hoch Ihre monatliche Rente ausfallen soll. Anders als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, deren Höhe im Wesentlichen von Ihrem bisherigen versicherungspflichtigen Arbeitseinkommen abhängt, können Sie die Rentenzahlungen der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung folglich so festlegen, dass Sie trotz Einkommensausfall Ihren gewohnten Lebensstandard halten können.