Eine Arbeitskraftsicherung gibt Sicherheit
Einkommensverluste auf Grund gesundheitlicher Probleme werden durch staatliche Hilfen kaum aufgefangen. Während nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige in der Regel ohnehin leer ausgehen, haben die Versicherten, die ab 02.01.1961 geboren sind, zwar grundsätzlich Aussicht auf eine Erwerbsminderungsrente – allerdings nur dann, wenn sie weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Was die Deutsche Rentenversicherung dann aber leistet, reicht kaum zum Leben.
Deshalb ist ein Berufsunfähigkeitsschutz meist sehr sinnvoll. Die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung hilft Verdiensteinbußen auszugleichen. Wer in seinem Beruf eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit von mindestens 50% nachweist, wird nicht (abstrakt) auf andere Tätigkeiten verwiesen, die er theoretisch ausüben könnte und erhält die vereinbarten Leistungen.
Für überwiegend körperlich oder handwerklich Tätige bietet die KörperSchutzPolice, die mehr als eine Grundfähigkeitsversicherung ist, den passenden Schutz. Zuwählbar ist eine Leistung bei Diagnose einer schweren Depression oder bei voller Erwerbsminderung aufgrund einer psychischen Erkrankung, z.B., wenn die Ausübung der beruflichen Tätigkeit aufgrund des Ergebnisses einer arbeitsmedizinischen Untersuchung („Lärmexposition“, „Fahr-, Steuer- & Überwachungstätigkeiten“ oder „Atemschutzgeräte“) eingeschränkt wird.
Zudem ist wahlweise eine temporäre Leistung wegen Krankschreibung oder eine einmalige Kapitalzahlung bei Eintritt einer versicherbaren schweren Krankheit möglich.
Auch Beamte und Beamtinnen sollten ihr Einkommen für den Fall, dass sie z.B. aus gesundheitlichen Gründen ihre Tätigkeit dauerhaft nicht mehr ausüben können, privat absichern. Denn werden verbeamtete Personen wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, reicht das Ruhegehalt gerade bei jüngeren Beamtinnen und Beamten allein oftmals nicht zum Leben aus, da sich die Höhe des Ruhegehalts auch nach den bisher abgeleisteten Dienstjahren richtet. Verbeamtete Personen auf Probe oder Widerruf haben noch keinen Versorgungsanspruch als Beamte bzw. Beamtinnen und werden bei Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Deren Absicherung erfolgt über die gesetzliche Rentenversicherung. Bei Beamten und Beamtinnen spielt die "Dienstunfähigkeit" eine große Rolle. Daher sollten sie sich mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung absichern.