Einkommensverluste auf Grund gesundheitlicher Probleme werden durch staatliche Hilfen kaum aufgefangen. Während nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige in der Regel ohnehin leer ausgehen, haben die Versicherten, die ab 02.01.1961 geboren sind, zwar grundsätzlich Aussicht auf eine Erwerbsminderungsrente – allerdings nur dann, wenn sie weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Was die Deutsche Rentenversicherung dann aber leistet, reicht kaum zum Leben.
Für Verbraucherschützer ist ein Berufsunfähigkeitsschutz deshalb Pflicht und zwar von Anfang an. Die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung hilft Verdiensteinbußen auszugleichen. Wer in seinem angestammten Beruf nur noch 50 % arbeitsfähig ist, wird nicht auf andere Tätigkeiten verwiesen und erhält bereits die volle Versicherungsleistung. Für überwiegend körperlich und handwerklich Tätige bietet unsere KörperSchutzPolice den passenden Schutz.
Auch Beamte sollten ihr Einkommen für den Fall, dass sie z.B. aus gesundheitlichen Gründen ihre Tätigkeit dauerhaft nicht mehr ausüben können, privat absichern. Denn werden Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, reicht das Ruhegehalt gerade bei jüngeren Beamten allein oftmals nicht zum Leben aus, da sich die Höhe des Ruhegehalts auch nach den bisher abgeleisteten Dienstjahren richtet. Beamte auf Probe oder Widerruf haben noch keinen Versorgungsanspruch als Beamte und werden bei Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Deren Absicherung erfolgt über die gesetzliche Rentenversicherung. Bei Beamten spielt die "Dienstunfähigkeit" eine große Rolle. Daher sollten sie sich mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung absichern.