Sollten Sie sich aus finanziellen Gründen mit der Kündigung Ihrer BU-Versicherung befassen, wägen Sie zunächst die zur Auswahl stehenden Alternativen ab:
Einerseits lässt sich der Vertrag beitragsfrei stellen, das bedeutet, dass man die Zahlungen für eine bestimmte Zeit aussetzen darf. Dies hat jedoch eine Reduzierung der Leistungen zur Folge – auch von möglichen zusätzlich eingeschlossenen Bausteinen wie einer Pflegevorsorge. Im Extremfall erlischt der Vertrag, sollte dieser noch nicht ausreichend Kapital zur Auszahlung einer Mindestrente aufweisen. Orientierung geben die jährlichen Mitteilungen des Versicherers zum Vertragsstand. Bei dieser Option ist jedoch zu bedenken, dass eine Wiederaufnahme des Vertrages auch eine erneute Gesundheitsprüfung oder eine Beitragserhöhung zur Folge haben kann. Bei der Allianz jedoch nur dann, wenn die Wiederaufnahme der Beitragszahlung nicht innerhalb von 6 Monaten erfolgt. Besprechen Sie dies am besten im Vorfeld mit Ihrem Versicherer.
Andererseits können Sie mit Ihrem Versicherer eine zinslose Beitragsstundung vereinbaren, sollte es eine Notlage erforderlich machen. Üblich sind hier Zeiträume von 12 bis 18 Monaten. Der Versicherungsschutz bleibt in dieser Zeit in vollem Umfang bestehen. Nach Ablauf müssen die während der Zahlpause nicht gezahlten Beiträge in der Regel nachgezahlt werden. Bei der Allianz können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mehrmals während der Vertragslaufzeit eine befristete zinslose Zahlpause über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren vereinbaren.