Kurz erklärt in 30 Sekunden
Erwerbsminderungsrente
- Einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben Sie, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht mehr voll arbeiten können.
- Ob Sie eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhalten, hängt unter anderem davon ab, wie lange Sie täglich noch irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen können.
- Eine volle Erwerbsminderung liegt nur vor, wenn Sie auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können.
- Weiteres Kriterium: Sie haben in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit eingezahlt und insgesamt mindestens fünf Jahre Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung.
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So viel Erwerbsminderungsrente bekommen Sie
Erwerbsminderungsrente berechnen: Ihr Absicherungsbedarf
Finden Sie heraus, wie viel Erwerbsminderungsrente Ihnen zusteht, falls Sie erwerbsunfähig werden – und wie hoch Ihr Bedarf ist. Bitte wählen Sie erst Ihre Lebensphase und geben Sie dann Ihre Daten ein:
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Wie Sie die Erwerbsminderungsrente beantragen und Widerspruch einlegen
Erwerbsminderungsrente beantragen
Bei Erwerbsminderung ist es wichtig, rechtzeitig zu reagieren. Denn zum Ende der Lohnfortzahlung und des Krankengeldes sollte die Erwerbsminderungsrente bereits bewilligt sein, damit keine Lücke entsteht.
Das müssen Sie bei der Antragstellung beachten:
- Die Deutsche Rentenversicherung stellt das Formular bereit, mit dem Sie einen Antrag stellen können.
- Dort erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für den Antrag einreichen müssen.
- Am besten geben Sie den Antrag persönlich ab. So können Sie offene Fragen gleich vor Ort klären.
Und wenn Ihr Antrag abgelehnt wird:
- Widersprechen Sie schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides.
- Es genügt zunächst, den Widerspruch ohne Begründung einzulegen, um die Frist zu wahren.
- Danach ist Zeit zu begründen oder einen Anwalt damit zu beauftragen.
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