- Definition: Was ist die Erwerbsminderungsrente?
- Erwerbsminderung: Was bedeutet Erwerbsminderung?
- Voraussetzungen: Welche Voraussetzungen gelten für die Erwerbsminderungsrente?
- Volle Erwerbsminderung: Wann bekommt man Rente wegen voller Erwerbsminderung?
- Höhe: Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
- Berechnung: Wie wird die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet?
- Beantragung: Wie wird die Erwerbsminderungsrente beantragt?
Erwerbsminderungsrente

Inhalt
Erwerbsminderungsrente kurz erklärt
- Einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben Sie, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht mehr voll arbeiten können.
- Ob Sie eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhalten, hängt unter anderem davon ab, wie lange Sie täglich noch irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen können.
- Eine volle Erwerbsminderung liegt nur vor, wenn Sie auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können.
- Weiteres Kriterium: Sie haben in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit eingezahlt und insgesamt mindestens fünf Jahre Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wie wird die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet?
Die Höhe der Erwerbsminderungsrenten wird berechnet, indem Sie Ihre persönlichen Entgeltpunkte (erworben über Lohn und Zurechnungszeiten) mit dem Rentenartfaktor (für Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt er 1,0 für teilweise Erwerbsminderung 0,5) und dem aktuellen Rentenwert multiplizieren. Der aktuelle Rentenwert wird jährlich angepasst und beträgt seit 1. Juli 2023 für West und Ost 37,60 Euro.
Beispielrechnungen - Rente bei voller Erwerbsminderung nach Versicherungsjahren (Stand 1. Juli 2023):
Wischen um mehr anzuzeigen
Versicherungsjahre des Versicherten
(inklusive Zurechnungszeit) |
Monatliche Rente* bei einem
insgesamt durchschnittlichen Verdienst (100 % vom Durchschnitt = 1,0 Entgeltpunkte**) |
---|---|
25 | 940,00 Euro |
30 | 1.128,00 Euro |
35 | 1.316,00 Euro |
40 | 1.504,00 Euro |
45 | 1.692,00 Euro |
Die ermittelten Beträge basieren auf dem aktuellen Rentenwert von 37,60 Euro (gültig seit 1. Juli 2023). Sie vermindern sich bei einem Rentenbeginn vor Vollendung des 65. Lebensjahres mit einer gleitenden Übergangsregelung um einen individuellen Abschlag (maximal 10,8 %).
* Bei der Berechnung sind individuelle Abschläge nicht berücksichtigt.
** Einen Entgeltpunkt erhalten Sie für ein Jahr Beitragszahlung nach dem statistischen Jahresdurchschnittsverdienst
Absicherungsbedarf Rechner
Wie wird die Erwerbsminderungsrente beantragt?
Das müssen Sie bei der Antragstellung beachten:
- Die Deutsche Rentenversicherung stellt das Formular bereit, mit dem Sie einen Antrag stellen können.
- Dort erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für den Antrag einreichen müssen.
- Am besten geben Sie den Antrag persönlich ab. So können Sie offene Fragen gleich vor Ort klären.
Und wenn Ihr Antrag abgelehnt wird:
- Widersprechen Sie schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides.
- Es genügt zunächst, den Widerspruch ohne Begründung einzulegen, um die Frist zu wahren.
- Danach ist Zeit zu begründen oder einen Anwalt damit zu beauftragen.


