Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung? | Der Unterschied kostet bares Geld
Halbe oder volle Erwerbsminderungsrente? | Erfahren Sie mehr zur 6-Stunden-Regel
Ihr Anspruch | Wie viel Erwerbsminderungsrente bekommen Sie?
Ihre private Vorsorge | Ihr Einkommen richtig absichern – so geht’s
FAQ | Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente
Bedeutung: 1,7 Millionen Menschen in Deutschland sind laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung erwerbsunfähig. Sie sind nicht mehr oder kaum noch in der Lage zu arbeiten. Je nach Umfang der Erwerbsminderung kann ein Anspruch auf eine volle oder eine halbe gesetzliche Erwerbsminderungsrente bestehen.
Die wichtigsten Voraussetzungen:
Leistungen: Die volle Erwerbsminderungsrente liegt meist unter einem Drittel Ihres Bruttoeinkommens.
Ihr Absicherungsbedarf: Wir empfehlen Ihnen eine private Vorsorge für die Einkommenssicherung, zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine KörperSchutzPolice.
Von Erwerbsminderung (früher auch Erwerbsunfähigkeit genannt) spricht man, wenn Sie auf nicht absehbare Zeit nicht mehr in der Lage sind, irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen – weder Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf noch einer anderen bezahlten Tätigkeit.
Die Feststellung einer Berufsunfähigkeit bezieht sich dagegen nur auf Ihren zuletzt ausgeübten Beruf – auch wenn Sie möglicherweise noch in einem anderen Beruf arbeiten könnten. Berufsunfähigkeit tritt also in der Regel deutlich früher ein als Erwerbsminderung.
Das Problem: Seit der Reform zum Jahr 2001 zahlt die Deutsche Rentenversicherung bei Berufsunfähigkeit nur noch, wenn Sie vor dem 02.01.1961 geboren worden sind.
Wenn Sie mit Ihren Beitragszeiten die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, ist das letzte Kriterium, wie lange Sie täglich noch arbeiten können:
Die volle Erwerbsminderungsrente macht kaum ein Drittel* Ihres letzten Bruttoeinkommens aus. Die Leistung wird in der Regel befristet für maximal drei Jahre bewilligt. Ist der Zeitraum abgelaufen, wird Ihr Gesundheitszustand erneut begutachtet.
* Faustformel der Allianz zur überschlägigen Ermittlung der möglichen Höhe einer Erwerbsminderungsrente. Die Prozentangaben beziehen sich auf ein Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (beträgt für das Jahr 2018 in den alten Bundesländern 6.500 Euro, in den neuen Bundesländer 5.800 Euro monatlich). Die Faustformel gilt z.B. nicht für Berufsanfänger in den ersten drei Berufsjahren.
In der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung steht, mit welcher Erwerbsminderungsrente (EMR) Sie konkret rechnen können. Und denken Sie daran: Diese Rente müssen Sie versteuern und Sozialversicherungsbeiträge leisten.
Gesetzliche Absicherung für einen 30-Jährigen
Bruttoeinkommen | Nettoeinkommen | Halbe EMR | Volle EMR |
1.000€ | 790€ | 145€ | 290€ |
3.000€ | 2.070€ | 435€ | 870€ |
5.000€ | 3.000€ | 725€ | 1.450€ |
7.000€ | 3.920€ | 943€1) | 1.885€1) |
Beispiele für einen Single ohne Kinder, nicht kirchensteuerpflichtig, Steuerklasse I. Die Angaben basieren auf einer Musterkalkulation, Annahmen und Schätzungen der Allianz (Allianz-Faustzahlen), anhand derer wir überschlagen, wie viel die Deutsche Rentenversicherung bei Erwerbsminderung auszahlen könnte.
Die Angaben und Beispiele berücksichtigen die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2018, Stand 01.01.2018
1) Die Beitragsbemessungsgrenze, kurz BBG, ist für den geschätzten Wert maßgeblich, sofern das persönliche Einkommen diese übersteigt. Die Grenze beträgt für das Jahr 2018 in den alten Bundesländern 6.500 Euro, in den neuen Bundesländern 5.800 Euro monatlich. In diesem Beispiel wurde die BBG West verwendet.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist mit einer Grundabsicherung vergleichbar. Nicht jeder bekommt sie – die Hürden liegen hoch. Außerdem ist die finanzielle Hilfe überschaubar. Das Geld reicht selten zum Leben aus.
Wir empfehlen Ihnen eine private oder betriebliche Vorsorge. Damit Sie sich im Ernstfall voll und ganz auf die Genesung oder die körperliche Rehabilitation konzentrieren können. Ihre optimale Vorsorge sollte rund 100% vom Nettoeinkommen absichern.
Modellfall für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung
Ein Bankkaufmann, 29 Jahre*, verdient netto 2.450 Euro im Monat.
Vom Staat bekäme er zirka 1.030 Euro als volle Erwerbsminderungsrente.
Er hat daher eine private Berufsunfähigkeitsversicherung in Höhe von 1.400 Euro abgeschlossen.
Das leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz
Modellfall für eine private Altersvorsorge mit Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Geschäftsführerin, 40 Jahre*, verdient monatlich 3.400 Euro netto.
Als volle Erwerbsminderungsrente bekäme sie rund 1.640 Euro.
Ihre Allianz Berufsunfähigkeitsvorsorge zahlt im Ernstfall 1.460 Euro monatlich – und bezahlt auch die Beiträge für ihre Allianz PrivatRente in Höhe von 300 Euro weiter.
Das leistet die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in der Allianz PrivatRente:
Modellfall für eine betriebliche Altersvorsorge mit Berufsunfähigkeitsversicherung
Ein Krankenpfleger, 34 Jahre*, verdient netto rund 1.900 Euro monatlich.
Ungefähr 870 Euro könnte er als volle Erwerbsminderungsrente bekommen.
Mit einer Direktversicherung wandelt er monatlich 180 Euro seines Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge um.
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sichert ihm 900 Euro Rente bei Berufsunfähigkeit. Die Beiträge in die Altersvorsorge werden weiter eingezahlt.
Der Zusatzbaustein Berufsunfähigkeitsvorsorge in der Direktversicherung versichert neben dem Einkommen auch die Altersrente, die später ausgezahlt wird.
Mehr dazu erfahren Sie unter "Häufige Fragen".
Modellfall für eine KörperSchutzPolice
Ein Malermeister mit drei Kindern, 41 Jahre*, erhält monatlich 2.400 Euro netto.
Die volle Erwerbsminderungsrente vom Staat könnte bei rund 1.160 Euro liegen. Der Familienvater will sich eine zusätzliche Rente sichern, falls er körperlich beeinträchtigt ist.
Er entscheidet sich für eine KörperSchutzPolice in Höhe von 1.240 Euro.
Mit der KörperSchutzPolice sichern sich körperlich tätige Menschen preiswert gegen die finanziellen Risiken einer Invalidität ab:
* Die Personen sind fiktiv und dienen lediglich der Veranschaulichung.
¹ Der beispielhaft angenommene Rentenbetrag aus der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wurde hergeleitet von den Allianz-Faustzahlen zur überschlägigen Ermittlung der Höhe der wichtigsten DRV-Rentenanwartschaften. Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wurden berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wurde die Steuer.
² Von den zusätzlichen Vorsorgeleistungen gehen Steuern und gegebenenfalls Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Weitere Hinweise zur steuer- und beitragsrechtlichen Behandlung der Leistungen aus der zusätzlichen Vorsorge finden Sie in der FAQ "Ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente steuer- und beitragspflichtig?"
Die Angaben und Beispiele berücksichtigen die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2018, Stand 01.01.2018.
Bis Ende 2000 sprach man bei Invalidität entweder von Erwerbsunfähigkeit oder von Berufsunfähigkeit. Diese Renten werden auch heute noch gezahlt, wenn der Betroffene vor 2001 die jeweiligen Voraussetzungen dafür erfüllt hat und auch heute noch erfüllt.
Zum 01.01.2001 hat der Gesetzgeber die Sicherung des Lebensunterhalts bei Invalidität grundsätzlich reformiert und neue Begriffe eingeführt: Man spricht jetzt von Erwerbsminderung und unterscheidet dabei die beiden Stufen volle und teilweise Erwerbsminderung. Die zweistufige Erwerbsminderung ersetzt die bisherige Zweiteilung in Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit.
Die neue Leistung heißt „Rente wegen Erwerbsminderung“. Im Vergleich zu früher wurde der gesetzliche Schutz abgesenkt.
Auf dieser Seite sind die Voraussetzungen und Leistungen beschrieben, die jetzt gelten.
Wenn Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, prüft die Deutsche Rentenversicherung (DRV), wie viele Stunden Sie täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten könnten. Davon hängt es ab, ob die DRV Sie als teilweise, voll oder nicht erwerbsgemindert einstuft.
Grundlage der Entscheidung ist ein ärztliches Gutachten. In dem Gutachten werden Ihre gesundheitlichen Beschwerden und die vorgenommene Therapie im Hinblick auf Ihre verbliebene Leistungsfähigkeit bewertet. Ausdrücklich nicht berücksichtigt werden zusätzliche individuelle Faktoren wie die möglich Doppelbelastung durch die Pflege kranker Eltern oder eines behinderten Kindes.
Selbst wenn Sie inzwischen in Teilzeit arbeiten, bedeutet das für die Prüfung nicht automatisch, dass Sie nicht mehr Vollzeit arbeiten könnten.
Wenn Sie in der Lage sind, einer beliebigen Erwerbstätigkeit mindestens sechs Stunden am Tag nachzugehen, liegt keine Erwerbsminderung vor – die Deutsche Rentenversicherung unterstellt dann, dass es genug Tätigkeiten gibt, die Sie ausüben können.
Das Risiko, keinen Job zu finden, den Sie trotz gesundheitlicher Einschränkungen ausüben können, liegt leider bei Ihnen. Finden Sie keinen passenden Arbeitsplatz, bleibt Ihnen nur der Weg in die Arbeitslosigkeit.
Auch bei einer privaten Vorsorge mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird geprüft, ob Sie noch mindestens sechs Stunden am Tag arbeiten können. Der wesentliche Unterschied: Entscheidend ist ausschließlich, ob Sie diese Arbeitsleistung in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf erbringen könnten. Eine Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, also auf andere Berufe und Tätigkeiten, wird es nicht geben.
Nur in seltenen Fällen: Wer vor dem 2. Januar 1961 geboren ist, erhält bei Berufsunfähigkeit unter Umständen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Bedingung ist unter anderem: Der Betroffene kann nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich in seinem Beruf arbeiten.
Bei Erwerbsminderung ist es wichtig, rechtzeitig zu reagieren. Denn zum Ende der Lohnfortzahlung und des Krankengeldes sollte die Erwerbsminderungsrente bereits bewilligt sein, damit keine Lücke entsteht.
Das müssen Sie bei der Antragstellung beachten:
Und wenn Ihr Antrag abgelehnt wird:
Die Bearbeitungszeiten variieren – je nachdem, wie umfangreich die Prüfung der Voraussetzungen für Ihre Erwerbsminderungsrente ausfällt.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft, ob alle Voraussetzungen – formal, versicherungsrechtlich und gesundheitsbezogen – für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente erfüllt sind. Dazu benötigt die DRV unter anderem die Beurteilung Ihres gesundheitlichen Zustandes und verbliebenen Leistungsvermögens in Form ärztlicher Gutachten.
Daher können mehrere Monate vergehen, bis die Deutsche Rentenversicherung über einen Antrag auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente entschieden hat. Auch aus diesem Grund ist eine private Vorsorge wichtig, denn die zahlt Ihre vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente vom ersten Tag der Berufsunfähigkeit an.
Ja, eine Erwerbsminderungsrente zählt zu Ihrem persönlichen Einkommen. Sie müssen die Rente wie alle anderen Einkommensquellen versteuern. Versteuert wird sie mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz.
Der Besteuerung unterliegt nur ein Teil der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, da eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2018 liegt dieser Besteuerungsanteil bei 76%. Das heißt, von 500 Euro Rente müssen 380 Euro versteuert werden.
Zusätzlich fallen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung an. Die vom Rentenempfänger zu tragenden Beiträge behält die gesetzliche Rentenversicherung DRV bei versicherungspflichtigen Rentnern vor der Auszahlung ein – das haben wir bei unseren Auszahlungsbeispielen berücksichtigt. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten und privat krankenversicherten Rentnern zahlt die DRV einen Zuschuss aus.
Wenn Sie Ihren Absicherungsbedarf mit einer privaten oder betrieblichen Einkommensvorsorge schließen, dann gilt:
Die Rentenleistung aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist mit dem „besonderen“ Ertragsanteil steuerpflichtig. Hier unterliegt nur ein Teil der Rente der Steuerpflicht mit dem persönlichen Steuersatz. Bei zum Beispiel zehn Jahren BU-Leistung unterliegen nur 12% der Rente der Steuerpflicht.
Für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Rentner sind auch private BU-Renten beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Erfolgt die Rentenleistung jedoch aus einer betrieblichen Absicherung (im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge bAV), so ist die Leistung grundsätzlich voll steuer- und beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung.
Noch ein Hinweis: Die Entgeltumwandlung bei der bAV verringert Ihr Bruttogehalt. Das kann zu einer reduzierten Bemessungsgrundlage für die Leistungen aus den gesetzlichen Sozialsystemen führen. Dadurch kann es später zu entsprechend geringeren Leistungen aus diesen Systemen kommen. Des Weiteren kann die Entgeltumwandlung eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bewirken. Im Gegenzug zahlt der Arbeitnehmer im Rahmen der jeweiligen Fördergrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei in die Versorgung ein.