BU oder Krankenversicherung?
- Ihre Krankenversicherung übernimmt einen Großteil der anfallenden Behandlungskosten im Falle einer Erkrankung oder bei einem Unfall.
- Außerdem zahlt Ihnen die gesetzliche Krankenversicherung auch ein Krankengeld - allerdings nur für maximal 72 Wochen.
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen gleicht langfristig die finanziellen Folgen im Falle einer Berufsunfähigkeit aus, wenn Sie nicht mehr arbeiten können.
- Diese Arbeitskraftsicherung hilft Ihnen dabei, laufende Kosten wie Miete, Kredite, etc. weiterhin bezahlen zu können.
Krankenversicherungen - viele nutzen private Zusatzversicherungen
Eine Krankenversicherung hat man, klar. Allerdings gehen immer mehr Bundesbürger:innen über den gesetzlichen Schutz hinaus und schließen zusätzlich eine private Zusatzversicherung ab. Sie profitieren damit von Mehrleistungen wie höheren Zahnersatzerstattungen oder von der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer bei einem Klinikaufenthalt. Über 20 Millionen Deutsche haben so Ihren Versicherungsschutz erweitert.
Wer jedoch über die kurzfristigen Folgen und medizinischen Kosten einer Krankheit hinausblickt, stellt rasch fest, dass bei einer langfristigen Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit auch die private Krankenversicherung zu wenig ist. Lücken in der Versorgung können in diesen Fällen am besten durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden.
Jede siebte Krankmeldung ist die Folge einer psychischen Erkrankung
Um diese Fragen geht es bei einer guten Absicherung
Solange es uns gut geht, sehen wir viele Dinge gerne als selbstverständlich an. Zum Beispiel, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung schon ausreichen werden, wenn wir krank werden. Wenn Sie im Falle eines Falles wirklich gut abgesichert sein wollen, lohnt es sich, dass Sie sich mit diesen Fragen beschäftigen.
- Wenn ich krank werde oder mich verletze, dann zahlt doch meine Krankenversicherung – oder? Reicht das nicht aus?
- Was ist der Unterschied zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung?
- Welche Versicherung übernimmt welche Leistungen?
- Warum zahlt meine Krankenkasse, wenn ich arbeitsunfähig bin, aber nicht, wenn ich berufsunfähig werde?
- Wie weit hilft mir eine private Zusatzversicherung samt Krankentagegeld?
- Warum sollte ich über ein Krankentagegeld nachdenken und meine Versicherung idealerweise mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren?
Bei Krankheiten zahlt doch meine Krankenversicherung, oder?
Korrekt! Aber Ihre Krankenkasse ist in erster Linie nur dafür da, Ihr leibliches Wohl wiederherzustellen – sei es mithilfe einer medizinischen Behandlung, Medikamenten oder Reha-Maßnahmen. Doch mit einer rein ärztlichen Behandlung ist es ja oft nicht getan. So müssen Sie zusätzliche Therapien oder gesundheitsfördernde Maßnahmen in der Regel aus der eigenen Tasche bezahlen, sofern Sie solche Zusatzleistungen nicht über eine private Zusatzversicherung abgedeckt haben.
Sollten Sie länger ausfallen und als Angestellte:r keine Lohnfortzahlung oder kein Krankengeld mehr erhalten, stellt sich die Frage, wie Sie in Zukunft Ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen. Ohne Gehalt oder einen Ausgleich über die Krankenkasse sieht es ziemlich schlecht aus. Selbstständige haben ohne zusätzliche Absicherung sofort bei Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit eine Versorgungslücke.
Unterschiede von privater und gesetzlicher Krankenversicherung
Unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Pflichtversicherung, können Sie sich freiwillig bei jeder Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenversicherung versichern lassen. Zu den freiwillig Versicherten gehören Sie immer dann, wenn Sie entweder:
- Selbständig sind (z.B. Existenzgründer:in oder Freiberufler:in)
- Beamter, Beamtin, Beamtenanwärter:in, Richter:in sind
- Student bzw. Studentin über dem 30. Lebensjahr/14. Semester sind
- oder Ihr Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (aktuell sind das 69.300 EUR brutto / Jahr)
So viel ist sicher: Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung leisten im Falle einer dauerhaften Berufsunfähigkeit keinerlei Ausgleich für Ihr ausbleibendes Gehalt
Gesetzliche Krankenversicherung:
Alle in Deutschland lebende Bürger:innen sind per Gesetz dazu verpflichtet, sich gegen gesundheitliche Risiken abzusichern. Rund 70 Mio. sind dabei Mitglied in einer der vielen gesetzlichen Krankenkassen. Diese decken mit ihrem Leistungskatalog allerdings nur die wichtigsten Behandlungskosten ab, um Sie im Krankheitsfall wiederherzustellen. Sonderwünsche oder spezielle Therapien sind in der Regel nicht berücksichtigt. Auch die Fortzahlung Ihres Gehalts aufgrund einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit wird nur zu einem festgelegten Prozentsatz und für einen klar definierten Zeitraum übernommen.
Aber auch als gesetzlich Pflichtversicherte:r müssen Sie die Kosten, welche seitens der gesetzlichen Kassen nicht erstattet werden, nicht zwangsweise aus der eigenen Tasche zahlen. Hier hilft eine private Krankenzusatzversicherung, um sich gegen allzu hohe Arztrechnungen abzusichern.
Private Krankenversicherung:
Gehören Sie zu den freiwillig Versicherten, können Sie sich auch für eine private Kranken(voll)versicherung entscheiden. Die Beiträge sind – gerade wenn Sie bei Eintritt schon älter sind – in der Regel zwar etwas höher, aber dafür kommen Sie auch in den Genuss vieler Vorteile wie zum Beispiel der freien Arztwahl, einer schnelleren Terminvergabe oder einer speziellen Sonderbehandlung bei Heilpraktiker:innen. Auch die Zahlung eines sogenannten Krankentagegeldes können Sie bei Bedarf in Anspruch nehmen, wenn Sie bei Ihrer Versicherung diese Option mit abgeschlossen haben sollten. Dann erhalten Sie pro Tag, an dem Sie krank sind, einen zuvor vereinbarten Betrag von Ihrer Krankenversicherung als finanziellen Ausgleich.
Welche Versicherung übernimmt welche Leistungen?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Ihre medizinische Grundversorgung. Hierzu zählt auch die Zahlung des Krankengelds nach Ende der Lohnfortzahlung (in der Regel 6 Wochen) durch den Arbeitgeber, das maximal 90 Prozent Ihres letzten Nettogehalts entspricht - allerdings nur bis zu einer festen Obergrenze von rund 99 Euro täglich und für eine maximale Dauer von 72 Wochen.
Die private Krankenversicherung deckt hingegen alle Leistungen ab, die darüber hinausgehen und vorab vertraglich vereinbart wurden. Zusätzlich können Sie – wenn Ihr Vertrag das vorsieht – auch noch ein Krankentagegeld in Anspruch nehmen, das für die gesamte Dauer einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird.
Die Crux mit den Krankenversicherungen: Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und die gesetzliche Krankenversicherung versorgen Sie längstens für 78 Wochen mit einer Art „Ersatzgehalt“ (Krankengeld). Sind die 78 Wochen verstrichen und Sie sind noch nicht wieder gesund, müssten Sie selbst sehen, wie Sie über die Runden kommen.
Eine private Krankenversicherung zahlt – wenn vertraglich vereinbart – ein Krankentagegeld unbegrenzt, solange Sie vollständig arbeitsunfähig sind – auch hiermit können Sie in diesem Zeitraum Ihr fehlendes Gehalt überbrücken. Wird Ihnen allerdings vom Arzt oder der Ärztin eine Berufsunfähigkeit (und keine Arbeitsunfähigkeit mehr) attestiert, endet auch die Zahlung des Krankentagegeldes nach einer Frist von drei Monaten. Hier aber aufgrund einer fehlenden Berufsunfähigkeitsversicherung darauf zu hoffen, dass die Krankenversicherung das Krankentagegeld weiterzahlt, klappt leider nicht. Aus diesem Grund sollten Sie sich und Ihre Angehörigen finanziell unbedingt absichern, indem Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die sich um den Ausgleich Ihres Gehalts kümmert, wenn Sie nicht mehr fähig sind, Ihren Beruf auszuüben.
Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit: Wann zahlt meine Krankenkasse?
Im Grunde genommen müssen Sie sich zwei Begriffe merken: Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit. Je nachdem, welchen Status Sie vom Arzt oder der Ärztin attestiert bekommen, können Sie gegenüber der jeweiligen Versicherung Ihre Ansprüche geltend machen.
Wann bin ich arbeitsunfähig?
Aufgrund einer Krankschreibung sind Sie in der Regel nicht mehr in der Lage, für einen begrenzten Zeitraum Ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Ihr Gehalt zahlt dann Ihr Arbeitgeber (maximal für 6 Wochen) oder Sie erhalten eine Versicherungsleistung von Ihrer Krankenkasse oder von Ihrer privaten Krankenversicherung. Hierbei ist die Leistungshöchstdauer des gesetzlichen Krankengeldes auf 72 Wochen begrenzt, sodass Sie zusammen mit der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für maximal 78 Wochen eine Absicherung haben. Bei der Krankentagegeldversicherung gibt es diese Leistungshöchstdauer von 72 Wochen nicht.
Nachdem Sie Ihre Verletzung oder Krankheit erfolgreich auskuriert haben, kehren Sie an Ihren Arbeitsplatz zurück. In diesem Fall tragen je nach Krankheitsbild die gesetzlichen und privaten Kranken- bzw. Unfallversicherungen die Behandlungskosten und zahlen unter bestimmten Voraussetzungen auch für eine stufenweise Wiedereingliederung, um Ihnen die Rückkehr ins Arbeitsleben zu erleichtern.
Wann bin ich berufsunfähig?
Können Sie Ihren Beruf auf unabsehbare Zeit (bei der BU der Allianz mindestens 6 Monate) nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben, gelten Sie als berufsunfähig. Zwar gibt es private und gesetzliche Versicherungen, die Ihnen unter bestimmten Umständen eine Leistung auszahlen, am Ende sorgt aber nur die Berufsunfähigkeitsversicherung für einen finanziellen Ausgleich für Ihren Verdienstausfall – und zwar langfristig, nicht nur bis zu maximal 78 Wochen. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist äußerst wichtig. Denn staatliche Leistungen gibt es heutzutage nur bei Erwerbsminderung. Doch die Hürde eine volle oder halbe Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung zu erhalten, ist hoch.
Denken Sie über Krankentagegeld nach und kombinieren Sie Ihre Versicherung mit einer BU
Neben einer reinen Kranken(voll)versicherung zählt das Krankentagegeld zu einer der wichtigsten Absicherungen für alle Arbeitnehmer:innen, Selbstständigen und Freiberufler:innen. Denn damit schließen Sie eine Einkommenslücke, die bei einer längeren Krankheit entstehen kann. Mit dem Krankentagegeld sind Sie als gesetzlich Versicherte:r für maximal 78 Wochen und als privat Versicherte:r unbegrenzt – längstens bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit – finanziell abgesichert und können sich ohne finanzielle Sorgen voll auf Ihre Genesung konzentrieren. Es empfiehlt sich, nicht nur Ihre Krankenversicherung durch ein zusätzliches Krankentagegeld zu ergänzen, sondern auch um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu erweitern.
Das Highlight bei der Allianz: Wir garantieren den lückenlosen Übergang, wenn Sie bei der Allianz gleichzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung nach dem Tarif BU Premium und eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Ebenso, wenn Sie bereits eine Krankentagegeldversicherung der Allianz haben und sich später mit unserer BU Premium gegen Berufsunfähigkeit absichern.