Als Pflichtversicherung schützt die Sozialversicherung gegen allgemeine Lebensrisiken wie (Berufs-)Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Arbeitsunfälle und Arbeitslosigkeit. Außerdem gewährleistet sie eine Basisabsicherung für das Alter.
Die gesetzliche Sozialversicherung besteht aus:
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Soziale Pflegeversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Alle fünf gesetzlichen Versicherungen sind für alle Arbeitnehmer verpflichtend. Auch Berufsanfänger sind von der Versicherungspflicht in Krankenversicherung, Rentenversicherung und Co. nicht befreit. Arbeitnehmer müssen die Sozialversicherungen aber nicht selbst abschließen. Bei Berufsstart kümmert sich der Arbeitgeber darum.
Vorgesetzte brauchen dafür die Sozialversicherungsnummer der Berufseinsteiger. War jemand noch nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt (z. B. im Rahmen eines Studenten- oder Nebenjobs), beantragt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsnummer neu. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden automatisch vom Gehalt oder Lohn der Beschäftigten abgezogen.