Berufs­einstieg: Diese Ver­sicherungen sind jetzt wichtig

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Die Basics
In Deutsch­land ist eine Krankenversicherung Pflicht für Arbeit­nehmer und Arbeitnehmerinnen. On top können Privat­haft­pflicht und Berufs­unfähigkeits­versicherung als frei­willige Versicherungen für Berufs­einsteiger:innen sinnvoll sein.
  • 1. Krankenversicherung

    Als Pflichtversicherung ist eine Krankenversicherung in Deutschland für alle gesetzlich vorgeschrieben. Bis zum ersten eigenen Job sind Sie meist über die Eltern in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) familienversichert und zahlen keine Beiträge. Mit dem Start ins Berufsleben stehen dann Entscheidungen an: Weiterhin gesetzlich versichert bleiben? Reicht der Schutz in der Gesetzlichen oder möchten Sie zusätzlich bestimmte Bereiche mit höheren Gesundheitsleistungen versichern? Können Sie sich vielleicht sogar schon eine Private Krankenversicherung (PKV) leisten?

    Einfach erklärt – diese Möglichkeiten haben Sie bei Berufseinstieg:

    • Verdienen Sie mehr als 66.600 Euro brutto im Jahr, können Sie sich privat krankenversichern.
    • Anderenfalls sind Sie gesetzlich versichert und können Ihren Basisschutz bei der Gesetzlichen mit einer privaten Zusatzversicherung ergänzen. Damit können Sie wählen, welcher Teil der Gesundheit Ihnen besonders wichtig ist. Möchten Sie zum Beispiel höhere Leistungen stationär im Krankenhaus oder für die Zähne, gibt es dafür eigene Versicherungen.
    • Wer sich noch nicht entscheiden kann, kann bei der Allianz den OptionFlexiMed nutzen. Schon ab 5 Euro im Monat können Sie damit später flexibel entscheiden, ob Sie noch eine Zusatzversicherung abschließen möchten oder in eine Private Krankenvollversicherung wechseln.
  • 2. Private Haftpflichtversicherung

    Sie lassen den Laptop eines Freundes unabsichtlich herunter­fallen oder verletzen mit dem Fahr­rad aus Versehen eine Fuß­gängerin oder einen Fuß­gänger? Das kann richtig teuer werden: Fordern andere Schadens­ersatz, entstehen schnell hohe Kosten. Mit einer privaten Haftpflicht­versicherung sind Sie in so einem Fall finanziell auf der sicheren Seite. Eine Privat­haft­pflicht kostet oft nur wenige Euro im Monat, über­nimmt im Ernst­fall aber Sach-, Personen- und Vermögens­schäden in Millionen­höhe. Des­wegen gehört sie zu den wichtigsten Ver­sicherungen über­haupt – und ist auch für Berufs­anfänger:innen unverzichtbar.

    Befinden Sie sich noch in Aus­bildung oder Studium, sind Sie meist über die Privat­haft­pflicht Ihrer Eltern mit­versichert. Mit einem Blick in die Vertrags­bedingungen der Eltern gehen Sie sicher, dass für Sie Ver­sicherungs­schutz besteht. Je nach Anbieter gibt es dafür weitere Voraus­setzungen – zum Bei­spiel, dass Sie jünger als 25 Jahre sind. Mit Berufs­einstieg endet die Familien­versicherung und Sie müssen sich selbst versichern. Das ist auch mit niedrigem Einstiegs­gehalt kein Problem: Bei der Allianz erhalten Sie eine Private Haft­pflicht­versicherung ab 3,17 Euro im Monat.

    Informationen zur Berechnungsgrundlage

    Alter 25 Jahre, Single ohne Kind, Anzahl der Vorschäden in den letzten 5 Jahren: keine, Versicherungssumme 15 Millionen, 150 Euro Selbstbehalt. Vertragslaufzeit 1 Jahr bei jährlicher Zahlungsweise (geteilt durch 12). (Stand: Januar 2021)

  • 3. Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auch wenn Sie Ihren ersten Job gerade erst antreten: Oft ist es sinn­voll, so früh wie möglich eine Berufs­unfähig­keits­versicherung (BU) abzuschließen. Denn: Statistisch gesehen wird in Deutsch­land jede:r Vierte im Laufe des Arbeits­lebens berufs­unfähig. Zum Beispiel durch schwere Krank­heiten oder psychische Probleme wie Burn-out und Depressionen.

    Im Ernst­fall reichen die staat­lichen Leistungen meist nicht aus, um den bisherigen Lebens­standard zu halten. Volle gesetz­liche Erwerbs­minderungs­rente erhalten Arbeit­nehmer:innen nur, wenn sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. In den ersten fünf Jahren nach Start ins Berufs­leben haben junge Beschäftigte noch keinen Anspruch auf den gesetz­lichen Schutz. Deswegen ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Berufs­einsteiger:innen besonders wichtig: Wer in jungen Jahren und ohne Vor­erkrankungen eine BU abschließt, profitiert von niedrigen Beiträgen.

    Als Berufs­unfähig­keits­versicherung für den Start ins Berufsleben bietet die Allianz ein Produkt mit reduzierten Start­beiträgen an: die BU-StartPolice.

    Quelle: Aktuar Aktuell – Mitteilungen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. Ausgabe 55; September 2021.

Die passende Versicherung für Sie
Allianz Berufs­unfähigkeits­StartPolice
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Erfahrungsberichte
Lohnt sich eine BU als Versicherung für Berufs­einsteiger:innen? Schließlich bietet die soziale Pflicht­versicherung schon einen Mindest­schutz. Zwei Berufs­anfänger erzählen, warum sie sich trotzdem für eine BU-Versicherung entschieden haben.
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Zusatzschutz
Zu Berufsbeginn ziehen Sie von zu Hause aus oder kaufen ein Auto? Dann können weitere Versicherungen sinnvoll oder vorgeschrieben sein.
  • Hausratversicherung

    Ziehen Sie zu Berufs­beginn in eine eigene Wohnung, lohnt sich oft eine Hausrat­versicherung. Sie schützt Möbel, Kleidung und andere Wert­sachen in Ihren eigenen vier Wänden gegen Diebstahl und Schäden (z. B. durch Feuer, Leitungswasser). Ob die Versicherung für Sie als Berufs­einsteiger:in sinnvoll ist, kommt darauf an, wie viel Geld Sie in Ihren Hausrat gesteckt haben. Wer mit der alten Jugend­zimmer­einrichtung auszieht, braucht den Schutz meistens nicht. Können Sie teure Einrichtungs­gegen­stände oder Elektro­geräte bei Schäden oder Verlust nicht ohne Weiteres ersetzen, rentiert sich eine Hausrat­versicherung. Bei der Allianz kostet der Schutz ab 2,88 Euro im Monat.

    Wichtig: Je nach Vertrag sind Fahr­räder als Hausrat mitversichert. Die meisten Versicherer zahlen aber nur, wenn das Bike aus einem geschlossenen Raum (z. B. Keller­abteil) gestohlen wird. Möchten Sie Ihr Fahr­rad unter­wegs gegen Dieb­stahl schützen, können Sie die Hausrat­versicherung erweitern. Für den Zusatz­schutz zahlen Sie normaler­weise einen kleinen Extrabeitrag.

    Informationen zur Berechnungsgrundlage

    Berechnungsgrundlage: Alter 25, 40 m² Wohnfläche, ständig bewohnt, Postleitzahl 80797, 150,- Euro Selbstbehalt, Versicherungssumme 26.000 Euro. Vertragslaufzeit drei Jahre bei monatlicher Zahlungsweise.

  • Rechtsschutzversicherung

    Ein Rechtsstreit – zum Beispiel mit dem Arbeitgeber oder nach einem Verkehrsunfall – kann schnell teuer werden. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt zum Beispiel Anwalts- und Prozesskosten. Meistens kann man den Rechtsschutz gezielt für verschiedene Lebensbereiche abschließen (z. B. Verkehrsrechtsschutz, Berufsrechtsschutz).

    Sie können auch unfreiwillig in einen Rechtsstreit geraten. Möchten Sie im Ernstfall abgesichert sein, können Sie über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken. Mit dieser schützen Sie sich gegen die hohen Kosten in einem Rechtsstreit.

  • Kfz-Versicherung

    Für viele Berufseinsteiger:innen bedeutet der Schritt ins Arbeits­leben, ein Auto anzuschaffen – und eine eigene Kfz-Ver­sicherung abzuschließen. Ohne Kfz-Haft­pflicht dürfen Kraft­fahr­zeuge in Deutsch­land nicht auf die Straße. Die Pflicht­versicherung deckt hohe Kosten ab, wenn Sie bei einem Verkehrs­unfall andere Personen verletzen oder deren Fahrzeug beschädigen. Zusätz­lich können Sie Voll­kasko oder Teil­kasko wählen. Die Kaskoversicherung deckt Schäden an Ihrem eigenen Fahr­zeug (z. B. durch Hagel, Wild­unfall) ab.

    Fahranfänger:innen zahlen bei der Kfz-Ver­sicherung normaler­weise die höchsten Beiträge. Denn ihr Unfall­risiko ist statistisch gesehen höher als das routinierter Fahrer:innen. Um Versicherungs­kosten zu sparen, können Sie Ihr Auto zum Beispiel als Zweit­wagen über Ihre Eltern versichern oder einen günstigeren Tele­matik-Tarif wählen. Bei der Allianz erhalten Sie eine Kfz-Haft­pflicht schon ab 86 Euro im Jahr.

    Informationen zu den Berechnungsgrundlagen:

    Seat Arona (HSN/TSN 7593/ANP), Versicherungswechsel zur Allianz, private Nutzung, Geburtsdatum 01.01.1973, Versicherungsnehmer:in ist Fahrzeughalter:in, Plz Wohnort 38543, Allgemeine Berufsgruppe, Barkauf, Erstzulassung 01/2022, Erstzulassung auf Versicherungsnehmer:in 01/2022, Standard-Kennzeichen, 6.000 km Jahresfahrleistung, Fahrer:in ist Versicherungsnehmer:in plus eine Person über 25 Jahre, Umfang: Kfz-Haftpflicht (KH), SF-Klasse KH 32, Produktlinie Komfort, Versicherungsbeginn 01.01.2023, jährliche Zahlungsweise, Angebotsdatum 01.10.2022, Preis gerundet.

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Welche Versicherungen sind im Referendariat oder bei Einstieg in eine Kanzlei sinnvoll? Die wichtigsten Infos für Nachwuchsjuristinnen und -juristen im Überblick.
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Checkliste
Mit dem ersten Job beginnt ein neuer Lebens­abschnitt. Klar, dass Nervosität und Unsicher­heit vor dem ersten Arbeits­tag dazugehören. Wer gut vorbereitet ist, startet relaxter ins Berufs­leben. Fünf Tipps für einen entspannten Start.

Ganz ohne Nervosität fängt der erste Arbeitstag selten an. Wer richtig vorbereitet ist, meistert den Start im neuen Job aber viel entspannter:

  • Arbeitsweg planen: Informieren Sie sich vorab, wie Sie am besten zu Ihrem neuen Arbeitgeber kommen. Mit zehn bis 15 Minuten Zeitpuffer beginnt der erste Arbeitstag pünktlich und ohne unnötigen Stress.
  • Über Outfit & Dresscode informieren: Überlegen Sie am Vorabend, welches Outfit Sie am ersten Arbeitstag tragen möchten. Ist keine Arbeitskleidung vorgeschrieben, machen Sie mit Jeans und Blazer zu Hemd oder Bluse selten etwas falsch.
  • Tag ohne Hektik beginnen: In den ersten Arbeitstag starten Sie am besten ausgeschlafen, entspannt und mit einem ausgewogenen Frühstück.
  • Notizblock & Stift mitbringen: Neben dem neuen Arbeitsplatz lernen Sie viele neue Gesichter kennen und erhalten jede Menge Infos. Notieren Sie alle relevanten Punkte, um nichts Wichtiges zu vergessen.
  • Neugierig sein: Stellen Sie Fragen und zeigen Sie Initiative. Wer Interesse signalisiert und aktiv auf neue Kolleginnen und Kollegen zugeht, hinterlässt direkt einen positiven Eindruck.
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FAQ
  • Wie bin ich als Berufseinsteiger:in über meinen Arbeitgeber pflichtversichert?

    Die einzige Pflichtversicherung für Arbeit­nehmer:innen ist die gesetzliche Sozial­versicherung. Der Basis­schutz besteht aus mehreren Versicherungen:

    1. Gesetzliche Kranken­versicherung: Zahlt für notwendige Leistungen bei Krank­heit, bei längerer Erkrankung auch Kranken­geld als Lohnersatz. Zusätz­lich werden verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung und Früh­erkennung von Krankheiten finanziert.
    2. Soziale Pflege­versicherung: Leistet, wenn die versicherte Person pflege­bedürftig wird. Gesetzlich Versicherte sind auto­matisch in der sozialen Pflege­versicherung versichert. Wer privat kranken­versichert ist, schließt eine private Pflege-Pflicht­versicherung ab.
    3. Gesetzliche Renten­versicherung: Ist für die Aus­zahlung von Alters-, Erwerbs­minderungs- und Hinter­bliebenen­rente zuständig. Zu den Leistungen zählen aber auch Maß­nahmen zur Prävention und Rehabilitation (z. B. stufen­weise Wieder­eingliederung ins Erwerbsleben).
    4. Gesetzliche Unfallversicherung: Schützt Beschäftigte vor den finanziellen Folgen von Arbeits­unfällen (= Unfälle während der Arbeit und auf dem Weg dorthin) und Berufs­krankheiten. Besonder­heit: Den Beitrag zur gesetzlichen Unfall­versicherung zahlt nur der Arbeit­geber – es gibt keinen Anteil für Arbeitnehmer:innen.
    5. Arbeitslosenversicherung: Zahlt unter anderem Kurz­arbeiter- und Arbeitslosen­geld an betroffene Arbeit­nehmende, fördert Maßnahmen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen.

    Alle fünf gesetzlichen Versicherungen sind für Arbeit­nehmer:innen verpflichtend – auch für Berufs­anfänger:innen. Bei Berufs­start schließt der Arbeit­geber die Pflicht­versicherungen für Sie ab. Dafür braucht er Ihre Sozial­versicherungs­nummer. Waren Sie noch nicht sozial­versicherungs­pflichtig beschäftigt (z. B. im Rahmen eines Studenten- oder Neben­jobs), beantragt Ihr Arbeitgeber die Sozial­versicherungs­nummer neu. Ansonsten müssen Sie sich um nichts kümmern. Die Beträge werden auto­matisch vom monatlichen Gehalt oder Lohn abgezogen.

  • Habe ich als Berufseinsteiger:in auch Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge?

    Ja, es gibt einen Rechtsanspruch auf Entgelt­umwandlung. Wird dieser geltend gemacht, müssen Arbeitgeber eine betrieb­liche Alters­vorsorge (bAV) anbieten. Berufs­einsteiger:innen können sich so mit Unterstützung des Arbeit­gebers eine Zusatz­rente (= Betriebs­rente) aufbauen. Dank staatlicher Förderung sparen sie dabei Sozial­abgaben und Steuern. Zu Beginn des Ruhe­stands steht das "angesammelte" Kapital als Einmal­zahlung, lebens­lange Rente oder Mix aus beidem zur Verfügung.

    Es gibt verschiedene Varianten der betrieblichen Alters­vorsorge. Einige Unter­nehmen bieten zum Beispiel eine Direkt­versicherung an. Das ist eine Renten­versicherung, die der Arbeit­geber zugunsten des oder der Beschäftigten abschließt. Alternativ können Arbeit­geber einen Teil des Arbeits­entgelts in eine Pensions­kasse oder einen Pensions­fonds einzahlen, die später eine zusätzliche Betriebs­rente auszahlen.

    Im Zuge der betrieblichen Alters­vorsorge sollten Berufs­einsteiger:innen nach vermögens­wirksamen Leistungen fragen. Diese können in eine betrieb­liche Alters­vorsorge eingebracht werden. In manchen Fällen zahlen Unternehmen dann noch einen Zuschuss. Je nach Branche kann die zusätz­liche Geld­leistung bis zu 40 Euro im Monat betragen.

  • Krankenversicherung gesetzlich oder privat – was muss ich beachten?

    In Deutschland ist eine Krankenversicherung für jede Person gesetz­lich vor­geschrieben. Während Schule und Studium sind viele junge Erwachsene über ihre Eltern in der Gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) familien­versichert. Sprich: Sie zahlen keine eigenen Beiträge. Das ändert sich mit dem Start ins Berufsleben: Wer einen Job beginnt, muss eine eigene Kranken­versicherung abschließen. Entweder bei der Gesetzlichen Kranken­kasse (GKV), bei der sie vorher familien­versichert waren, bei einer anderen Kasse oder bei einer Privaten Kranken­versicherung (PKV).

    Die Entscheidung "gesetzlich oder privat" hängt auch am Ein­kommen. Verdienen Sie schon zu Berufsbeginn mehr als 66.600 Euro brutto im Jahr (= Versicherungs­pflicht­grenze ab 1. Januar 2023), haben Sie die Wahl: Sie können frei­willig gesetzlich versichert bleiben oder in eine Private Kranken­versicherung wechseln. Was die Vor­teile einer Privaten Kranken­versicherung sind und alle Infos zu den Tarifen der Allianz finden Sie hier.

    Wichtig: Entscheiden Sie sich inner­halb von 14 Tagen nach Jobbeginn, bei welcher Kranken­versicherung Sie künftig versichert sein wollen. Ansonsten meldet Ihr Arbeit­geber Sie bei der Betriebs­krankenkasse oder Kranken­kasse Ihrer Eltern an.

  • Welche Möglichkeiten habe ich, meine Krankenversicherung zu wechseln?

    Das Leben steckt voller Über­raschungen. Deshalb ist es wichtig, dass auch Ent­scheidungen rund um das Thema Kranken­versicherung flexibel sind. Verdienen Sie noch nicht genug, um direkt in eine Private Kranken­versicherung zu wechseln oder möchten Sie sich noch nicht fest­legen, ist der OptionFlexiMed genau richtig für Sie.

    Was kann der Tarif? Bei einem Wechsel in eine Private Kranken­versicherung ist der Gesundheits­zustand ein Faktor, der den Beitrag beeinflusst. Je gesünder Sie sind, desto besser. Der OptionFlexiMed speichert Ihren Gesundheits­zustand – und ermöglicht Ihnen, ganz flexibel in eine Private Kranken­versicherung zu wechseln. Das Gleiche gilt für den Abschluss einer privaten Zusatz­versicherung. Auch hier zählt dann der Gesundheits­zustand, den OptionFlexiMed für Sie gespeichert hat. Damit sparen Sie später Beiträge.

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