Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen – geht das überhaupt? Es gibt wenige Sonderfälle. Der Normalfall ist eine private, eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU-Versicherung) mit Gesundheitsprüfung. Gut für Sie: Bei der Allianz bekommen 84,99 % der Antragsteller die gewünschte Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie haben beste Chancen, ebenfalls dazuzugehören.
Unabhängige Vergleichstests bestätigen, dass die Annahmequote der Allianz top ist. Ein BU-Schutz ist Ihnen bei uns also normalerweise auch mit bestimmten Vorerkrankungen sicher.
Gesundheitsfragen – meist geht es nur um die letzten 3 Jahre
Sicher, Fragen zur eigenen Gesundheit sind manchmal lästig. In vielen Fällen beantworten wir sie – weil wir verstehen, dass sie wichtig sind. Für einen günstigen Versicherungsschutz sind die Fragen wichtig. Denn ohne Gesundheitsprüfung wären die Beiträge für alle Versicherten höher. Die Allianz fragt nach der Gesundheit der Antragsteller, weil wir dadurch gerecht kalkulieren und die Beiträge für alle Versicherten möglichst niedrig halten können.
Bei den Gesundheitsfragen geht es meistens nur um die letzten Jahre. Für ambulant behandelte Krankheiten, Beschwerden und Arztbesuche betrachten wir i.d.R. die vergangenen drei Jahre. Psychische Erkrankungen wie z.B. Depressionen sind nur für die letzten fünf Jahre anzugeben. Bei Operationen und stationären Klinikaufenthalten sind es nur zehn Jahre. Viele Vorerkrankungen spielen also keine Rolle mehr, wenn sie längere Zeit zurückliegen.
Die Beantwortung der Gesundheitsfragen ist meist unkritisch, solange Sie alle wichtigen Punkte im Fragebogen wahrheitsgemäß angeben. Kritisch wird es eigentlich erst, wenn sich später herausstellt, dass die Angaben falsch waren. Das kann Sie im Zweifelsfall Ihre Berufsunfähigkeitsrente kosten.
Denken Sie beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen auch an kleine Alltagsschwächen wie das Rauchen. Sie gelten beispielsweise bei der Allianz als Raucher, wenn Sie Tabak unter Feuer konsumieren (beispielsweise den Genuss von Zigaretten, Zigarillos, Zigarren oder Pfeifen). Zum anderen fällt unter das Rauchen auch die Verwendung elektrischer Verdampfer und Erhitzer, wie beispielsweise E-Zigaretten, E-Zigarren, E-Pfeifen oder Tabakerhitzer (Heat-not-burn), die Verwendung von Wasserpfeifen (zum Beispiel Shisha) sowie das Konsumieren von Schnupf- und Oraltabak (zum Beispiel Snus). Nichtraucher ist bei der Allianz, wer in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung nicht aktiv geraucht hat und auch beabsichtigt, in Zukunft nicht zu rauchen.