Berufsunfähigkeitsversicherung: Von der Steuer absetzbar?
- Grundsätzlich sind die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherungsteuerlich absetzbar – und das sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbständige. Sie können die Beiträge innerhalb Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe angeben, was zu einer Reduzierung der Steuerlast führen kann.
- Allerdings ist die Absetzbarkeit der Beiträge davon abhängig, ob der steuerliche Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits durch Beiträge zur (gesetzlichen) Kranken-/ Pflegeversicherung ausgeschöpft ist oder nicht.
- Je nachdem, ob Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung als eigenständigen Vertrag oder Zusatzbaustein zu einer anderen Versicherung abgeschlossen haben bzw. es sich um eine Absicherung im Rahmen der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge handelt, gelten andere steuerliche Rahmenbedingungen.
- Rentenleistungen aus der BU-Absicherung müssen versteuert werden. Die Besteuerung erfolgt dabei in Höhe des steuerpflichtigen Ertraganteils und ist dabei abhängig von der Rentendauer.
- Eine Entscheidung für einen bestimmten BU-Vertrag sollte aber nicht von steuerlichen Vorteilen abhängig gemacht werden. Ausschlaggebend sind die Leistungen und die individuelle Situation. Bei dieser Entscheidung kann ein Berater unterstützen
Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung angeben?

BU-Höchstgrenze: Wie viel ist bei der BU steuerlich absetzbar?



SBU und BUZ: Wo liegt der steuerliche Unterschied?

- Die selbständige BU-Versicherung
Die Beiträge zur selbständigen BU-Versicherung (SBU) können als Sonderausgaben abgezogen werden, soweit der steuerliche Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Es gelten jährliche Höchstgrenzen von 1.900 € für Arbeitnehmer und Beamte sowie 2.800 € für Selbständige.
Problematisch dabei ist, dass zu den Höchstsätzen für die Vorsorgeaufwendung auch Beiträge für andere Versicherungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung zählen. Es bleibt individuell zu prüfen, ob die Beiträge steuerlich abzugsfähig sind.
Die BU-Versicherung im Rahmen einer BUZ dient alleine der BU-Absicherung. Beiträge zur BU dienen nicht der Altersvorsorge - dies stellt die Hauptversicherung sicher. Die BUZ-Versicherung ist in der Regel an eine Risikolebensversicherung, an eine Kapitallebensversicherung oder an eine Rentenversicherung gekoppelt. Lediglich der Beitragsteil der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann als Sonderausgabe geltend gemacht werden - so wie bei der SBU.
- Die BUZ bei der BasisRente
Die Allianz BasisRente, auch als Rürup-Rente bekannt, kann eine Absicherung der BU beinhalten. Die Beiträge zur BasisRente sind insgesamt als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig. Für das Jahr 2023 können Sie bis zu 100 Prozent von 26.528 Euro für Einzelveranlagung und bis zu 100 Prozent des Höchstbetrags von 53.056 Euro für Zusammenveranlagung als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Darüber hinaus sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgung etc. hier mit zu berücksichtigen.
BU-Versicherung und Steuererklärung – Hinweise
Die Beiträge zur privaten BU-Versicherung können sich steuerlich auswirken und sind im Vordruck "Anlage Vorsorgeaufwand“ unter "weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" anzugeben.
- Für Arbeitnehmer lautet die Faustformel zur Berechnung:
1.900 € minus die Summe der jährlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung = Höhe der Beiträge für weitere Vorsorgeaufwendungen, die im Kalenderjahr noch absetzbar sind.
- Für Selbständige lautet die Formel analog dazu:
2.800 € minus die Summe der jährlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung = Höhe der Beiträge für weitere Vorsorgeaufwendungen, die im Kalenderjahr noch absetzbar sind.
Achtung: Bereits bei einem Bruttoeinkommen von rund 2.000 € monatlich übersteigen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung den absetzbaren Höchstbetrag von Arbeitnehmern.

BU-Rente: steuerfrei oder steuerpflichtig?

Wenn Sie aufgrund einer Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente beziehen, handelt es sich dabei grundsätzlich um steuerpflichtiges Einkommen. Wieviel Steuer anfällt, hängt vom persönlichen Steuersatz und der Dauer der Rentenzahlung ab.
Übersteigt das gesamte zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 10.908 € (2023) für Einzelpersonen und 21.816 € für Ehepartner (2023) nicht, bleibt die Berufsunfähigkeitsrente steuerfrei.
BU-Rente: Ertragsanteil und Rentendauer

Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils an der BU-Rente hängt auch von der Rentendauer ab.
Beispielsweise:
- 1 Jahr: 0 Prozent
- 5 Jahre: 5 Prozent
- 10 Jahre: 12 Prozent
- 15 Jahre: 16 Prozent
- 20 Jahre: 21 Prozent
Praxisbeispiel: Ein Versicherter wird im Alter von 57 Jahren berufsunfähig. Die monatliche Rentenhöhe beträgt 1.500 € aus einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung. Das Ende der Leistungsdauer stimmt mit dem Renteneintrittsalter zum 67. Lebensjahr überein. Somit beträgt die Rentendauer 11 Jahre. Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils liegt bei 13 Prozent, wodurch 195 € mit einem individuellen Steuersatz steuerpflichtig sind. Bei der Betrachtung der monatlichen 195 € ergibt dies auf das Jahr betrachtet, einen steuerpflichtigen Betrag von 2.340 €.
Bei einem Steuersatz von 25 Prozent Gesamtsteuersatz entfallen somit bei monatlicher Betrachtung 48,75 € Steuern auf die 195 € steuerpflichtiger Rentenleistung. Das entspricht einer Netto-Rente von 1.451,25 €.

Haben Sie noch Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz?


