Teilkasko: Blonder Junge sitzt auf Autorückbank und blickt aus dem Seitenfenster

Bei Verlust Ihres Neu­wagens erstattet Ihnen die Allianz im Produkt Premium inner­halb der ersten 36 Monate nach Erst­zulassung den Neu­preis. Bei den Linien Direct Plus und Komfort beträgt die Neu­preis­entschädigung 24 Monate.

Bis zu 36 Monate Neupreis-Entschädigung

Schutz bei Dieb­stahl, Unwetter­schäden & Co.

Teilkasko: Was ist versichert?

  • Teil­kasko – was ist versichert? Teilkasko-Leistungen greifen bei Schäden am eigenen Auto, die durch äußere Ein­flüsse (z. B. Dieb­stahl, Ele­men­tar­ereignisse, Brand, Glas­bruch) entstehen.
  • Was übernimmt die Teilkasko? Unter anderem Kosten für Reparaturen oder Scheiben­wechsel bei Glasbruch. Bei Total­schaden erstattet sie meist Wieder­beschaffungs­wert oder Neu- bzw. Kaufpreis des Pkw.
  • Wann ist Teilkasko sinn­voll? Vor allem für Gebraucht­wagen, die noch mehrere Tausend Euro wert sind. Im Unter­schied zur Vollkasko deckt Teilkasko weder selbst verschuldete Schäden noch Vanda­lismus ab.
  • Im Vergleich schneidet die Allianz Teil­kasko besser als viele Wett­bewerber ab. Zum Bei­spiel umfasst die Teilkasko-Abdeckung Folge­schäden von Tier­biss schon im günstigsten Tarif ohne Limit.
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Ihre Vorteile
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Allianz Direct
Direct
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Direct Plus
Allianz Versicherung
Komfort
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Premium
Bisherige Kunden und Kundinnen haben uns bewertet

Die Kundenbewertungen von eKomi beziehen sich auf die Kfz-Versicherung der Allianz Versicherungs-AG

Hohe Zufriedenheit bei der Kfz-Versicherung
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Mit Teil­kasko-Leistungen ist Ihr Auto gegen Schäden durch äußere Ein­flüsse versichert. Dazu gehören zum Beispiel Brand-, Unwetter-, Tier- und Glas­schäden. Außerdem umfasst die Teil­kasko-Abdeckung Zer­störung oder Verlust des Pkw, zum Beispiel durch Explosion oder Diebstahl. Selbst ver­schuldete Unfall­schäden über­nimmt die Teil­kasko fürs Auto nicht.
  • Steinschlag

    Hat Stein­schlag Ihre Windschutz­scheibe oder ein Fenster beschädigt, zahlt Ihre Teil­kasko für die neue Scheibe oder Reparatur. Spiegel­glas oder Leuchten­abdeckungen werden so schnell wie möglich ersetzt. Auch Kosten für Re­para­turen an Schein­werfern, Rück­leuchten, Panorama- und Schiebe­dächern sind abgedeckt. Durch Stein­schlag ver­ursachte Lack­schäden über­nimmt die Vollkasko.

    Wer das Produkt Direct oder Direct Plus ab­ge­schlossen hat, wendet sich für die Glas­reparatur an spezialisierte Partner­werkstätten. Bei den Linien Komfort und Premium wählen Sie die Werk­statt selbst oder bringen bei Werkstatt­bindung Ihr Auto in eine Allianz Vertrags­werkstatt.

  • Teil­kasko bei Dieb­stahl

    Wird Ihr Pkw geklaut, ist der ent­stan­dene Schaden über die Teil­kasko versichert. Für Neu­wagen zahlt die Allianz Teil­kasko bei Dieb­stahl den Neu­preis, für Gebraucht­wagen den Kauf­preis – in Direct Plus und Komfort inner­halb der ersten 24 Monate nach Zulassung. In der Linie Premium gilt die Neu- oder Kauf­preis­entschädigung während der ersten 36 Monate. Danach deckt die Teil­kasko den Wieder­beschaffungs­wert ab.

    Wichtig: Die Teilkasko zahlt bei Auto­diebstahl nur, wenn der Pkw ordnungs­gemäß ab­ge­schlossen war. Auch Raub ist über die Teil­kasko versichert.

  • Wildschaden & Marder­schaden

    Bei der Allianz Teilkasko sind Schäden durch Tiere jeder Art versichert. Sprich: Die Teilkasko­versicherung zahlt nicht nur bei Zusammen­stoß mit Haar­wild (z. B. Reh, Wild­schwein). Sondern auch, wenn Ihnen ein Haus- oder Nutz­tier (z. B. Hund, Rind) vors Auto läuft.

    Was deckt Teil­kasko ab? Die Allianz über­nimmt nach Zusammen­stoß mit einem Tier die Reparatur­kosten. In der Linie Premium erhalten Sie sogar den Wert­verlust Ihres Fahr­zeugs erstattet. Zusätz­lich be­in­haltet Teil­kasko für Ihr Auto eine Marder­schaden-Versicherung. Sie greift, wenn Nager oder andere Tiere Kabel oder Schläuche Ihres Pkw beschädigen. Ent­steht daraus ein Folge­schaden, deckt die Teil­kasko die Reparatur­kosten ohne Limit ab.

  • Hagelschaden

    Die Allianz Kfz-Teilkaskoversicherung über­nimmt alle Reparatur­kosten, die Ihnen durch Elemen­tar­schä­den entstehen. Zum Beispiel zahlt die Teil­kasko Hagel­schäden am Auto und Sturmschäden am Auto. Auch Schäden durch Über­schwem­mung, Lawinen, Vulkan­ausbruch, Erd­beben oder Blitz­schlag gehören zum Teilkasko-Umfang. In Komfort und Premium greift die Teilkasko-Abdeckung zusätzlich bei Schäden durch Schnee­druck.

    Bei Totalschaden ist der nach­ge­wie­sene Neu- oder Kaufpreis des Fahr­zeugs in den Produktlinien Direct Plus, Komfort und Premium über die Allianz Teil­kasko versichert. In Direct Plus und Komfort gilt die Neu- oder Kauf­preis­ent­schädi­gung während der ersten 24 Monate nach Zu­lassung. In Premium sind es sogar 36 Monate. Anschließend zahlt Ihre Teil­kasko den Wieder­beschaffungs­wert.

  • Brand, Explosion und Kurz­schluss

    Die Teilkasko versichert alle Schäden an Ihrem Auto, die unmittel­bar durch offenes Feuer oder Explosion entstehen. Zum Bei­spiel, wenn sich im Motor­raum Feuer entwickelt, weil Kraftstoff­leitungen undicht sind oder ein Defekt an der Fahrzeug­elektrik einen Teil­kasko-Brandschaden verursacht. Auch Kurz­schluss­schäden sind über die Teil­kasko ab­ge­deckt. Bei der Allianz zahlt die Teil­kasko für Ihr Auto in Komfort und Premium außerdem unbegrenzt für Repa­ra­turen von Schäden, die als Folge eines Kurz­schlusses entstehen.
  • Kfz-Schäden durch Fähr­transport (Havarie)

    Ihre Allianz Teilkasko zahlt, wenn Ihr Auto bei einer Fähr­überfahrt beschädigt oder zerstört wird. Geht die Fähre zum Beispiel unter, ist der ent­standene Schaden über die Teilkasko versichert. Voraus­gesetzt, Sie haben die Produkt­linie Komfort oder Premium abgeschlossen.
  • Teilkasko bei Überschwemmung

    Die Allianz Teilkasko­versicherung zahlt, wenn Hoch­wasser oder Über­schwem­mung Ihr geparktes Auto beschädigen (z. B. Wasser­schaden am Auto in Fahrer­kabine) oder zerstören. Wie bei anderen Elementar­schäden übernimmt die Teilkasko Reparatur­kosten und erstattet bei Total­schaden Kaufpreis oder Wieder­beschaffungs­wert des Pkw.

    Was zahlt die Teilkasko bei Eigenverschulden? Fahren Sie das Kfz nicht recht­zeitig aus dem Über­schwem­mungs­ge­biet, obwohl Sie die Möglich­keit dazu haben, kann Ihre Teilkasko die Leistung verweigern. Dann zahlt nur die Vollkasko.

  • Nachhaltige Allianz Zusatz­leistungen

    Was zahlt die Teil­kasko? Bei der Allianz zahlt die Teil­kasko in Komfort und Premium nicht nur alle Schäden, die durch äußere Einflüsse an Ihrem Auto entstehen. Sondern bietet auch diese Extra­leistungen für mehr Nach­haltigkeit:

    • Die Allianz zahlt 2.500 Euro Wechsel­prämie, wenn Sie sich bei Total­schaden oder Dieb­stahl Ihres Verbrenners oder Plug-in-Hybrids als Ersatz­fahrzeug ein reines Elektro­auto zulegen. Voraus­gesetzt, der Stromer ist zulassungs­pflichtig und der Schaden ereignet sich innerhalb des Zeit­raums der Neupreis­entschädigung.
    • Die Allianz informiert Sie, ob der Kasko­schaden an Ihrem Pkw für eine nach­haltige Reparatur in einer unserer Partner­werkstätten infrage kommt. Außerdem ist eine fiktive Abrechnung möglich. Sinn­voll ist das zum Beispiel bei kleinen optischen Mängeln. Sie verzichten auf eine Reparatur, wir erstatten die Schaden­summe.
  • Schutz für Sonder­zubehör

    Bei der Allianz ist fest einge­bautes Sonder­zubehör bis 20.000 Euro beitrags­frei in Voll- und Teilkasko mit­versichert. Das gilt zum Beispiel für Navigations­geräte und Musikboxen.
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Was zahlt Teilkasko, was Voll­kasko und Haft­pflicht? Hinsichtlich Vertrags­bedingungen und Deckungs­umfang gibt es Unter­schiede. Die Versicherungs­arten im Überblick:
  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistet Schadens­ersatz, wenn Sie mit Ihrem Auto andere Per­sonen verletzen, fremdes Eigen­tum beschä­di­gen oder Vermögens­schäden ver­ur­sachen. Anders als Voll­kasko oder Teil­kasko ist der Basis­schutz gesetz­lich vorge­schrie­ben.
  • Teilkaskoversicherung: Sichert Sie gegen Schäden ab, die an Ihrem eigenen Fahr­zeug entstehen. Zum Beispiel, wenn Natur­gewalten wie Sturm, Blitz­schlag oder Hagel den Wagen beschädigen.
  • Vollkaskoversicherung: Deckt neben allen Teil­kasko-Leistungen Schäden durch Vanda­lismus und selbst ver­schul­dete Unfälle ab. Nach einem Unfall leistet der erweiterte Kasko­schutz Wert­minderungs­ausgleich und greift bei Fahrer­flucht.

Meist ist Teilkasko sinnvoll, wenn Ihr Auto zwischen fünf und 14 Jahre alt ist und noch einen gewissen Wert hat. Ab wann Teilkasko sich nicht mehr lohnt und Sie besser auf Kfz-Haft­pflicht umsteigen, lässt sich nicht pauschal sagen. Zur groben Orientierung: Rechnen sich größere Reparaturen nicht mehr, reicht oft der gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht­schutz.

Ob für ein altes Auto Teilkasko sinnvoll ist, kommt auf Fahrzeugwert und persönlichen Absicherungs­bedarf an. Ein Beispiel: Ihr 20 Jahre alter Pkw ist top gepflegt und bald ein erhaltungs­würdiger Youngtimer. In diesem Fall kann sich Teilkasko rentieren, um den Wert des Pkw zu erhalten. Dasselbe gilt für Sondermodelle und seltene Fahrzeuge, die trotz ihres Alters einen hohen Marktwert haben.

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Die Allianz Teilkasko kostet monat­lich ab 11,50 Euro – das sind 138 Euro im Jahr. Meist ist der Monats­beitrag etwas höher als die jährliche Zahl­weise. Faktoren wie Auto­modell, Regional- und Typ­klasse beeinflussen, wie hoch Ihre Teilkasko­versicherung-Auto-Kosten pro Jahr oder Monat sind.

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen:

Seat Arona (HSN/TSN 7593/ANP), Versicherungswechsel zur Allianz, private Nutzung, Geburtsdatum 01.01.1974, Führerscheinerwerbsjahr 1992, Versicherungsnehmer:in ist Fahrzeughalter:in, Plz Wohnort 38543, Allgemeine Berufsgruppe, Barkauf, Erstzulassung 01/2023, Erstzulassung auf Versicherungsnehmer 01/2023, Standard-Kennzeichen, 6.000 km Jahresfahrleistung, Fahrer:in: Versicherungsnehmer:in, Dauer der Vorversicherung: länger als drei Jahre, keine regulierten Haftpflicht- oder Vollkaskoschäden in den letzten drei Jahren

Umfang: Teilkasko mit Kfz-Haftpflicht (KH), SF-Klasse KH 27, mit Werkstattbindung, Teilkasko Selbstbeteiligung 150€

Produktlinie Direct, Versicherungsbeginn 01.01.2024, jährliche Zahlungsweise

Angebotsdatum ab 06.11.2023

Preis gerundet

  • Welche Faktoren beeinflussen die Teilkasko-Kosten?

    Wie viel die Teilkasko für Ihr Auto kostet, hängt von mehreren Kriterien ab. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Wird die Teilkasko nach einem Schaden teurer? Werde ich nach einem Schaden hochgestuft?

    Nein, es gibt nach einem Teilkasko­schaden keine Höher­stufung in der Schaden­frei­heits­klasse. Melden Sie zum Beispiel einen Marder- oder Hagel­schaden, steigen Ihre Teilkasko-Kosten nicht. Hinter­grund: Die Kfz-Versicherung stuft Sie nur bei Kfz-Haft­pflicht und Vollkasko in SF-Klassen ein. Das bedeutet aber auch: Sie erhalten keine Teil­kasko-Prozente durch Schaden­freiheits­rabatt.
  • Was zahlt die Teilkasko, was nicht?

    Bei Schäden durch äußere Ein­flüsse zahlt Ihre Allianz Teil­kasko unter anderem für Reparaturen oder neue Auto­scheiben. Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, erstattet die Teilkasko-Versicherung je nach Tarif entweder Neu- bzw. Kaufpreis oder Wieder­beschaffungs­wert.

    Zum Beispiel über­nimmt die Teil­kasko Kosten, wenn:

    • … Ihnen ein Wildschwein vors Auto läuft und einen Blech­schaden ver­ursacht. Die Reparatur­kosten trägt Ihre Teilkasko-Versicherung.
    • … bei Sturm ein Dachziegel auf Ihr Auto fällt und die Wind­schutz­scheibe zer­trümmert. Für den Scheiben­wechsel zahlt Ihre Teilkasko.

    Bei Schäden, die durch Eigen­verschulden am eigenen Auto entstehen, springt Ihre Allianz Vollkasko ein. Zum Beispiel zahlt die Teilkasko nicht, wenn:

    • … Sie beim Einparken einen Betonpoller übersehen, der eine Delle in der Karosserie hinterlässt.
    • … Unbekannte nachts einen Seitenspiegel an Ihrem Pkw abbrechen. Vandalismus ist ein Fall für die Vollkasko.
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Gut zu wissen: Im Ernstfall

Sie bleiben unterwegs mit Ihrem Auto liegen und brauchen schnelle Pannen­hilfe? Melden Sie Ihren Teilkasko­schaden schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool

Haben Sie die Produktlinien Komfort und Premium ab­ge­schlossen, erreichen Sie uns alternativ auch tele­fonisch unter der Allianz Schaden­hotline 0800 11 22 33 44 (aus dem Ausland: 00800 11 22 33 44).

Bei Teilkaskoschäden an der Fahrzeug­verglasung wenden Sie sich als Komfort- oder Premium-Kunde an einen Allianz Glas­partner. Einfach online Partner­betrieb in der Nähe suchen, Post­leit­zahl eingeben und Glas­partner auswählen.

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  • Wer ist in der Teilkasko versichert?

    Die Teilkasko sichert die­jenige Person ab, die den Versicherungs­vertrag abschließt. Versicherungs­nehmer:in ist meist Halterin oder Halter des Fahr­zeugs. Ihr:e Partner:in oder andere Fahrer:innen, die das Auto regel­mäßig nutzen, sind nicht auto­ma­tisch im Teilkasko-Umfang mit­versichert. Der Versicherungs­schutz ist auch nicht übertragbar.

    Möchten Sie weitere Fahrer:innen in die Teil­kasko aufnehmen, kontaktieren Sie Ihren Kfz-Versicherer, um den erweiterten Personen­kreis in den Versicherungs­bedingungen festzuhalten.

  • Wann kann ich die Teilkasko fürs Auto kündigen?

    Sie können Ihre Teilkasko-Ver­sicherung entweder ordentlich zum Ab­lauf des Ver­si­che­rungs­vertrags beenden. Stich­tag ist in der Regel der 30. November. Oder Sie nutzen Ihr Sonder­kün­di­gungs­recht und steigen während der Laufzeit aus dem Vertrag aus. Das ist zum Beispiel nach Beitrags­er­hö­hun­gen, einem Schaden­fall oder Fahrzeug­wechsel (beispielsweise Umstieg von Verbrenner zu gekauftem oder geleastem E-Auto) möglich. Dann können Sie mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
  • Zahlt die Teilkasko Neuwert oder Zeitwert?

    Bei Verlust oder Totalschaden Ihres Neuwagens ersetzt die Allianz Teilkasko in den Produktlinien Direct Plus, Komfort und Premium den Neu­wert statt des Zeit­werts. Voraus­gesetzt, der Schaden passiert inner­halb der ersten 24 Monate nach Erst­zulassung des Fahrzeugs. Das gilt für die Produktlinien Direct Plus und Komfort. In Premium gilt die Neupreis­entschädigung sogar bis zu 36 Monate.
  • Greift die Teilkasko, wenn Scheinwerfer nach einem Unfall beschädigt sind?

    Unfallschäden an Schein­werfern oder Fahrzeug­verglasung sind kein Fall für die Teil­kasko. Je nachdem, wer den Unfall verschuldet hat, greift entweder die Kfz-Haft­pflicht des Unfall­gegners bzw. der Unfall­gegnerin oder die eigene Voll­kasko. Die Teil­kasko zahlt bei Unfall mit Eigen­verschulden grund­sätzlich nicht.

    Bremst das Auto vor Ihnen zum Bei­spiel abrupt ab und verursacht so einen Auffahr­unfall, ist Ihre Teilkasko für Schäden am Vorder­licht Ihres Pkw nicht zuständig. Die Reparatur des Schein­werfer­glases zahlt die Kfz-Haft­pflicht der Person, die den Unfall verursacht hat.

  • Habe ich Anspruch auf einen Leihwagen nach einem Teilkaskoschaden?

    Haben Sie die Allianz Teilkasko für Ihr Auto mit einem Schutzbrief (Premium Schutzbrief oder Mobilitätsgarantie) erweitert, haben Sie bei Teilkasko­schäden Anspruch auf einen funktional gleichwertigen Mietwagen. Ist Ihr Pkw zum Beispiel nach Zusammen­stoß mit einem Tier so stark beschädigt, dass die Reparatur mehrere Tage dauert, stellt die Allianz Ihnen ein Leih­fahrzeug für bis zu 14 Tage (Premium Schutzbrief) bzw. 15 Tage (Mobilitätsgarantie).
  • Kennzeichen gestohlen: Zahlt die Teilkasko?

    Hat jemand Ihr Kennzeichen gestohlen, zahlt Ihre Teilkasko oder Voll­kasko teil­weise Gebühren, die bei Behörden­gängen entstehen. Ob und in welchem Umfang Sie Kosten erstattet erhalten, kommt auf Ihren Kasko­vertrag an.
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